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Vorrichtung zur Herstellung flacher Gegenstände Zur Herstellung von
Schuhwaren werden sog. Hohlstücke benutzt, welche aus Holz, Karton oder anderen
Werkstoffen hergestellt sind. Solche Hohlstücke .werden in dem zwischen Absatz und
Vorschuhe liegenden Brückenteil des Schuhes als Stützen eingearbeitet.
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Sie können eine schuhsohlenförmige oder korsettförmige Gestalt haben.
Die Ränder der Hohlstücke werden abgeschrägt, damit eine bessere Anpassung an die
übrigen Teile des Schuhes erhalten wird.
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Bisher wurden solche Hohlstücke, falls sie aus einer Platte hergestellt
werden, mit der Hand oder durch Ausstanzen hergestellt, wonach mit der Hand oder
mittels einer Vorrichtung schräge Ränder angebracht wurden. Eine solche Vorrichtung
arbeitet bei der Verarbeitung faserigen Materials, wie Holz u. dgl., gut, aber bei
der Herstellung von Hohlstücken aus dichtem Material, wie Karton, Leder usw., nicht.
' Die Erfindung bezieht sich nun insbesondere auf eine Vorrichtung zur Herstellung
von Hohlstücken aus solchem Material.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht hauptsächlich aus einem
oder mehreren mit einem Stanztisch zusammenarbeitenden Stanzstempeln, welche derartig
gebildet und/oder bewegt werden, daß die wegzuschneidenden Teile eines ausgestanzten
Stückes unter den Tisch zu liegen kommen, unter dem ein oder mehrere Messer oder
Hubel verstellbar an die Stanzöffnung entlang gleiten und die am tiefsten
liegenden
Teile des zu stanzenden Stückes wegschneiden.
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Mit einer solchen Vorrichtung können die Hohlstücke mit einem Arbeitsgang
automatisch hergestellt werden. Man braucht nur eine Platte Werkstoff, wie z. B.
Karton, über der Stanzöffnung anzuordnen und dann die Maschine in Betrieb zu setzen,
was eventuell automatisch geschehen kann; diese stanzt dann die Hohlstücke in der
erwünschten Form und schrägt die Kanten davon ab. Diese Bearbeitung verläuft viel
schneller als die bis heute übliche, so daß die Herstellungskosten der Hohlstücke
viel niedriger sind.
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Es ist erforderlich, daß der ausgestanzte Gegenstand etwas klemmend
in der Unterseite der Stanzöffnung sitzt, um ein Herausfallen zu verhindern. Um
dies zu vermeiden, kann vor dem Messer eine Verschlußplatte unter der Stanzöffnung
angebracht werden, welche beim In-Betrieb-Setzen des Messers die Unterseite des
ausgestanzten Gegenstandes freigibt.
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Um zu verhindern, daß der Gegenstand, z. B. durch eine zufällige kleine
Wölbung, nicht in der richtigen Weise abgeschnitten wird, empfiehlt es sich, vor
dem Messer bzw. zwischen Messer und Verschlußplatte eine Andruckrolle oder ein ähnliches
Organ anzuordnen. Diese Rolle drückt den Gegenstand gegen den Stempel, so daß das
direkt hinter der Rolle folgende Messer nur die richtige Dicke wegschneiden kann.
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Sollte der zu bearbeitende Gegenstand nicht von allein aus der Stanzöffnung
herausfallen, so kann die Vorrichtung mit Teilen versehen sein, die den Gegenstand
aus der Stanzöffnung stoßen oder, nachdem sie denselben während der Bearbeitung
festgehalten haben, nach dieser Bearbeitung loslassen. Bei einer zweckmäßigen Ausführung
wird ein bogenförmiger Stößer angewandt, welcher in der Seitenwand der Stanzöffnung
gelagert ist und im richtigen Augenblick mittels Nocken gegen die Oberseite des
bearbeiteten Gegenstandes gedrückt wird. .
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Auch ist es möglich, den ausgestanzten Gegenstand an seiner ganzen
Oberfläche dünner zu machen. In diesem Falle soll der Stempel flach sein.
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Obwohl die Erfindung für die Herstellung von Hohlstücken besondere
Vorteile hat, ist sie darauf nicht beschränkt. Sie kann überall da angewandt werden,
wo Gegenstände mit einer bestimmten Begrenzungslinie hergestellt werden sollen,
deren Dicke ganz oder teilweise verringert werden muß.
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Gemäß der Erfindung ist es daher möglich, Schuhsohlen selbsttätig
einzeln herzustellen, während dies bis jetzt nur mit Hilfe sohlenförmiger, hohler
Schneidemesser geschah, welche beim Ausschlagen der Sohlen ganz mit einer Anzahl
übereinanderliegender Sohlen gefüllt wurden. Man erzielt dabei gleichzeitig den
Vorteil, daß die Sohlen alle dieselbe Dicke bekommen oder gesplissen werden.
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Auch kann man die Vorrichtung gemäß der Erfindung z. B. anwenden für
die Anfertigung von Holzknöpfen mit angeschrägten Seiten, welche nachher mit Stoff
überzogen werden.
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Weitere Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung lassen sich leicht denken.
Die Erfindung soll an Hand der Zeichnung, die eine Ausführungsform beispielsweise
schematisch und teilweise im Schnitt zeigt, näher erläutert werden. In der Zeichnung
zeigt Fig. i eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in der Lage, bevor ein Gegenstand
gestanzt wird, Fig. 2 die Vorrichtung in der Lage, in der ein Gegenstand gestanzt
worden ist und das Schneidemesser seine Arbeit geleistet hat, und Fig. 3 in größerem
Maßstab den dabei angewandten Stanzstempel.
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Mit i ist in dieser Zeichnung der Stanztisch angedeutet, auf welchem
eine Platte 2 aus Holz, Karton, Leder o. dgl. Material liegt. Über dieser Platte
befindet sich der Stanzstempel 3, welcher mit der Stanzöffnung q. zusammenarbeitet.
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Unter dem Stanztisch befindet sich eine Verschlußplatte 5' für die
Stanzöffnung, eine Andruckrolle 6 sowie ein Schneidemesser Die Platte 5, die Rolle
6 und das Messer 7 könn°n sich gegebenenfalls zusammen nach rechts bewegen. Dies
findet aber erst statt, nachdem der Stempel 3 einen Gegenstand aus der Platte 2
gestanzt hat und diesen Gegenstand 8 bis zu der Unterseite der Stanzöffnung gebracht
hat, so weit, daß die wegzuschneidenden Teile unter dem Tisch herausragen (Fig.
2). Dazu liegt die Verschlußplatte 5 in einiger Entfernung von der Tischunterseite.
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Dann schiebt sich die Platte 5 nach rechts. Die Folgerolle 6, welche
z. B. durch Federwirkung nach oben gedrückt wird, streicht an dem Gegenstand 8 entlang
und gibt diesem, wenigstens zeiteilig, das Profil, welches der Unterseite des Stempels
entspricht.
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Das der Rolle 6 folgende Messer 7, welches sich zu der Unterseite
des Tisches entlang schiebt, schneidet nun (siehe Fig. 3) die Teile io, io' und
io" des Gegenstandes 8 weg, so daß die Seiten davon abgeschrägt werden und der Mittenteil
in seiner Dicke vermindert wird. Die Teile io', io" können ganz um das Hohlstück
herumlaufen. Die Dickeverminderung in der Mitte kann dazu dienen, die Anordnung
eines Verstärkungsbügels, z. B. für ein hölzernes Hohlstück, zu erleichtern. Man
kann auch eine Anzahl nebeneinanderliegender Hohlstücke mit einem Preßstempel zugleich
ausstanzen. An den Stellen, an denen die Hohlstücke später gesplissen werden müssen,
kann man dann in der Ebene des Preßstempels Erhöhungen anbringen, so daß die Werkstoffplatte
an diesen Stellen dünn oder sogar ganz weggeschnitten wird, in welchem Falle die
Hohlstücke zugleich getrennt werden.
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Wenn das Messer seine Arbeit getan hat, gibt ea die Öffnung frei,
so daß der Gegenstand 8 herausfallen kann oder mittels eines bogenförmigen Stößers9,
welcher in einer Seitenwand der Stanzöffnung liegt und mittels Nocken angetrieben
sein kann, herausgestoßen wird. Dieser Stößer ist in Fig. 2 in ausgeschlagenem Zustand
gezeichnet. Naturgemäß wird diese Lage erst eingenommen, nachdem der Preßstempel
emporgezogen worden ist. Das Freimachen der Öffnung kann dadurch geschehen, daß
die Platte 5, die Rolle 6 und das Messer 7 an der Öffnung vorbeigeführt, oder dadurch,
daß sie zurückgeführt werden
bis zu der Lage, in der die Platte
5 noch vor der Stanzöffnung liegt. Die erstgenannte Lage ist in Fig. 2 angegeben.
Der zuletzt genannte Stand ist vorhanden, wenn das Gänze, von der Lage gemäß Fig.
i ausgehend, nach links versetzt gedacht wird.
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Macht man den Stempel flach, so wird die Dicke des Gegenstandes in
seiner ganzen Oberfläche verringert, was für das sog. Splissen von Sohlen niitzlich
sein kann.