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Vorrichtung zum Aufbewahren und Entnehmen von Kassettenstapeln für
Röntgenfilme oder Röntgenplatten Gegenstand der Erfindung ist ein Sammelbehälter
zum Aufbewahren und Abgeben von Röntgenfilnikassetten für zahnärztliche Zwecke,
mit deren Hilfe es möglich ist, die vollständig steril gehaltenen Kassetten unter
Erhaltung der Sterilität zu entnehmen und ihrer Verwendung zuzuführen.
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Die Vorrichtung selber ist aus einem Stoa hergestellt, der die lichtempfindlichen
Filme, die in den Kassette» enthalten sind, \'or der Einwirkung von Röntgenstrahlen
schützt, also beipielsweise aus genügend dickem Blei o. dgl.
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Der Erfindungsgegenstand möge an Hand der Abbildungen genauer beschrieben
werden, wobei jedoch darauf hingewiesen sei, daß allerlei Abänderung<#n der abgebildeten
Vorrichtung denkbar sind, ohne daß von .dem eigentlichen Erfindungsgedanken abgewichen
wird; in Fig. i ist der Filmkassettenbehälter in Aufsicht wiedergegeben; in Fig.
a findet sich derselbe Behälter in Seitenansicht; Fig. 3 zeigt einen Querschnitt
längs der Linie 3-3 der Fig. i ; Fig. .4 und 5 sind Schnitte längs der Linie 4-4
der Fig. i, und zwar in einem Fall mit dem Auswurfschieber 17 in seiner Normallage
und das andere Mal in Arbeitsstellung; in Fig. 6 ist ein Teilschnitt wiedergegeben
längs der Linie 6-6 der Fig. 4 und in Fig. 7 ein Vertikalschnitt längs der Linie
7-7 der
Fig. i, aus welchem insbesondere das Innere des Behälters
für die bereits der Bestrahlung ausgesetzt gewesenen Kassetten erkennbar wird; Fig.8
ist eine Grundansicht auf dlie die Filme abgebende Austeilvorrichtung in Blickrichtung
der Pfeile 8-8 der Fig. 4 genommen, und in Fig.9 ist ein Schnitt wiedergegeben längs
der gebrochenen Linie in Fig. 4 in Blickrichtung der Pfeile io-io der Fig. 4.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt einen kombinierten Vorratsbehälter
und Verteiler 5 für nicht exponierte Kassetten und einen zeitweiligen Aufnahmebehälter
6 für die exponierten Kassetten. Beide Behälter sind durch ein Verbindungsstück
7 miteinander starr verbunden. Die beiden Behälterteile 5 und 6 sind aus einem für
Röntgenstrahlen undurchlässigen Material, beispielsweise aus genügend starkem Bleiguß
oder irgendeiner Bleilegierung o. dgl., hergestellt, die die Filme vor Röntgenstrahlen
schützt, die von außen die Vorrichtung treffen. Das Verbindungsstück ist mit einer
Fassonklammer 8 (Fig. 2) an einer Vertikalkonsole S (Fig. 2) befestigt, die vorzugsweise
die Säule sein kann, die den Verstellknopf der üblichen zahnärztlichen Röntgenvorrichtungen
trägt.
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Der Behälter 5 für die noch nicht belichteten Filmkassetten besteht
aus einem vertikalen Hohlteil von rechtwinkligem Querschnitt, dessen Form der Kassettenform
entspricht und in welchem ein Stapel aufeinanderliegender Röntgenfilmkassetten C
eingebracht werden kann. Der Kopf des Behälters wird durch einen für Röntgenstrahlen
undurchlässigen, beispielsweise aus Blei hergestellten Deckel 9 abgeschlossen, der
mit einem Scharnier io befestigt ist. Der Boden des Behälters weist eine horizontale
Erweiterung i i auf, die mit der Rückwand des Behälters aus einem Stück hergestellt
ist und sowohl die Kanten dieser Erweiterung als auch die Kanten des Bodens des
Behälters sind mit nach unten rechtwinklig gebogenen Rändern 12 (Fig.4 und 6) versehen.
Die Vorderwand des Behälters 5 ist unten mit einer Aussparung 13 versehen, die so
beschaffen ist, daß eine Kassette durch den so gebildeten Schlitz ;'hindurchgeschoben
werden kann. Die Vorrichtung zum Auswerfen von jeweils einer Kassette ist am Boden
des Verteilerbehälters 5 angebracht und besteht aus einer Grundplatte 14, deren
Abmessungen denen des Behälterbodens entsprechen. Sie trägt im allgemeinen zwei
Arme 15, deren Lage aus der Fig. 4 bzw. 8 und io ersichtlich ist. Die Platte 14
(Fig. 4, 5, 6, 8, io) ist mit Schrauben 16 (Fig. 8 und io) mit der erwähnten Randkante
12 am unteren Teil des Verteilerbehälters 5 und deren Ausweitung befestigt. Diese
Bauweise ergibt eine Führung zwischen der Randkante des Behälters und der Erweiterung
i i einerseits und der Bodenplatte 14 anderseits, in welcher der Auswurfschieber
17 gleitend montiert ist, so daß er sich von seiner Normallage, die in Fig. 4 angegeben
ist, und seiner Arbeitslage, die in Fig. 5 angegeben ist, hin und her bewegen kann.
Die-obere Fläche dieses Auswurfschiebers hat eine Aussparung 18 (Fig. 5), in welcher
die unterste Kassette des Stapels zu liegen kommt, wenn die Vorderkante des Schiebers
an der hinteren Kante der auszuwerfenden Kassette (Fig. 4) anliegt und diese beim
Auswurf vorwärts schiebt.
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Eine Spiralfeder i9 ist vorgesehen, deren Enden mit einer Öse 2o einerseits
an dem Schieber und anderseits bei 21 an der Grundplatte des Behälters befestigt
sind; durch sie wird der Schieber in der in Fig.4 wiedergegebenen Normallage gehalten.
Der Schieber trägt ein Paar nach unten stehender Fortsätze 22, die mit Schrauben
23 an der Schiebergrundfläche befestigt sind. Diese Fortsätze tragen horizontal
gerichtete Stäbchen 24, die nach der Frontseite der Austeilvorrichtung gerichtet
sind, deren Enden mit einem Verbindungsstück 25 verbunden sind. Dieses Verbindungsstück
ragt nicht über die Vorderseite des Behälters 5 hinaus und hindert somit nicht das
Ergreifen der teilweise teerausgeschobenen Kassette durch den Techniker.
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Beim Gebrauch der mit einem Stapel von Kassetten gefüllten Austeilvorrichtung
wird das Verbindungsstück 25 zurückgedrückt, bis die :hintere Kante des Schiebers
17 die hintere Kante des umgebördelten Bodenrandes 12 berührt (Fig. 5). In dieser
Stellung kommt die unterste Kassette des Kassettenstapels auf der Aussparung der
Bodenplatte zu liegen, während die Nocke 5a (Fig. 4) auf der Rückseite des Austeilbehälters
dazu dient, die nachfolgende Kassette des Kassettenstapels daran zu hindern, nach
hinten geschoben zu werden, wenn der Gleitschieber in die in Fig. 5 wiedergegebene
Lage gedrückt wird. Wenn der Druck auf die Verbindungsplatte 25 aufhört, bewegt
die Feder i9 den Sdhieber wieder vorwärts, bis die Stirnkanten der Teile 22 durch
die hintere Kante 26 (Fig. 4) der Grundplatte angehalten werden. Im Lauf der Vorwärtsbewegung
des Auswurfschiebers erfaßt seine Stirnkante die ,hintere Kante der untersten Kassette
des Stapels und schiebt diese vorwärts in die in Fig. 4 gezeichnete Lage C. In dieser
Lage kann die ausgeworfene Kassette leicht durch den Röntgentechniker ergriffen
werden, wobei hervorgehoben werden muß, daß die ohne Zerstörung der Sterilität mit
sterilen Fingern ergriffen werden kann, da der Techniker zum Zurückdrücken des Gleitschiebers
die Rückseite der Hand benutzen kann. Die Feder i9 zieht den Schieber zurück und
schiebt die ausgeworfene Kassette durch den ausgesparten Schlitz 13 hindurch, und
die Kassette kann in dieser Lage mit sterilen Fingern direkt in den Mund des Patienten
gebracht werden.
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In dem Verbindungsteil? befindet sich eine Tasche 27, in, welcher
-die Identifizierungs'karten T für die jeweilig exponierten Kassetten hintereinander
eingelegt werden.
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Der Vorratsbehälter 6 für die exponierten Platten trägt einen röntgenstrahldichten
Deckel 29, beispielsweise aus einer Bleilegierung, der in einem Gelenk 30 (Fig.
7) befestigt ist. Dieser Deckel hat einen Schlitz 31, durch welchen die exponierten
Kassetten in den Behälter eingeschoben werden
können. Der Boden
dieses Behälters ist offen, trägt aber Unterstützungselemente 33, auf denen eine
Schachtel 34 ruht, in welche die Kassetten durch den Schlitz 31 eingeworfen werden.