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Preßlufthammer, insbesondere Abbauhammer Bei Preßlufthämmern, insbesondere
Abbauhämmern, werden in der Regel aufschraubbare Handgriffe verwendet, bei denen
dann besondere Sicherungsmittel benutzt werden müssen, um zu verhindern, daß der
Griff sich infolge der beim Arbeiten des Hammers auftretenden Erschütterungen löst.
Man hat zu diesem Zweck die verschiedensten Vorschläge gemacht. Zum Beispiel ist
es bekannt, den Handgriff und auch den Zylinder mit einer Anzahl auf den Umfang
verteilter radialer Löcher zu versehen und dann durch zwei korrespondierende Löcher
einen Sicherungsstift hindurchzustecken, der dann seinerseits gegen Herausfallen
gesichert werden muß. Letzteres geschieht bei einer bekannten Bauart durch einen
den Handgriff außen umschließenden Ansatz der bekannten Auspuffkappe. Diese Anordnungen
sind aber teuer und wenig betriebssicher. Durch' die Löcher werden Handgriff und
Hammerkörper geschwächt. Vielfach ist ein übermäßiges oder ein zu schwaches Anziehen
der Handgriffe erforderlich, um zwei Löcher zur Einführung des Stiftes zur Deckung
zu bringen. Ein zu starkes Anziehen verursacht aber wegen der dadurch bedingten
übermäßigen Spannungen leicht Brüche im Gewindeteil, während sich zu schwach angezogene
Handgriffe leicht lösen, wenn nach längerem Betrieb die Auspuffkappe sich lockert.
Es ist dabei zu bedenken, daß die radiale Spannung, die beim Aufschieben der längs
geschlitzten Auspuffkappe auf den Zylinderkörper erzeugt wird, im Betrieb bald nachlädt,
und daß es dann vorkommen kann, daß der Schlitz sich so weit verbreitert, daß der
Sicherungsstift herausfallen kann, wenn man nicht Stifte größeren Durchmessers verwendet,
die aber wiederum den Nachteil mit sich bringen, daß durch entsprechend große
Bohrungen
Handgriff und Zylinder noch stärker geschwächt werden.
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Es ist ferner eine hülsenartige Auspuffkappe bekannt, die an dem einen
Ende mit einer Reihe von auf den Umfang verteilten Längsschlitzen versehen ist und
welche im Bereich dieser Schlitze durch den aufgeschraubten Handgriff radial zusammengedrückt
wird. Die auf diese Weise erzielte Federwirkung ist gering. Bei einer anderen, auf
einem ähnlichen Prinzip beruhenden Bauart wird die Sicherung durch eine im wesentlichen
nur in radialer Richtung federnde Ringfeder gebildet. Dieser nach außen gewölbte
Federring stützt sich mit dem vorderen Ende gegen eine Stützfläche des Hammerzylinders
ab, während sein hinteres Ende von dem Ende des Handgriffs umschlossen wird, derart,
daß beim Aufschrauben des Handgriffs eine Zusammendrückung der Feder in radialer
Richtung eintritt.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß die Federwirkung solcher
radial zusammendrückbarer Ringe von vornherein nur beschränkt ist, so daß sie bei
den starken Erschütterungen, die beim Arbeiten eines Preßlufthammers auftreten,
ein Lösen des Handgriffs nicht verhindern kann. Hinzu kommt noch, daß die federnde
Wirkung aufhört und der Ring praktisch starr wird, sobald sich die Kanten des Schlitzes
des Federringes aufeinanderlegen.
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Die Erfindung benutzt ebenfalls eine mit einem Längsschlitz versehene
hülsenartige Auspuffkappe, die zwischen dem Handgriff und einer Fläche des Hammerkörpers
federnd verspannt wird. Im Gegensatz zu den vorstehend beschriebenen bekannten Bauarten
soll erfindungsgemäß die Hülse auf einem Teil ihrer Länge als eine im wesentlichen
nur in axiales Richtung zusammendrückbare Feder von geringer Nachgiebigkeit ausgebildet
sein. Zweckmäßig wird der als Feder wirkende Kappenteil durch eine nach außen gewölbte
Ringwulst der Kappe gebildet, gegen deren hintere, gegebenenfalls leicht abgeschrägte
oder gewölbte Druckfläche sich die entsprechend geformte, Stirnfläche des Handgriffs
abstützt. Durch die Erfindung wird eine starke Federwirkung bei großer Reibung zwischen
der Auspuffkappe ulid dem Ende des Handgriffs erreicht, wodurch eine relative Drehung
zwischen diesen Teilen von vornherein erschwert wird. Die Vermeidung einer solchen
relativen Drehbewegung ist aber wichtig, weil schon bei einer geringfügigen Bewegung
die Reibungsziffer der Ruhe durch die sehr viel geringere Reibungsziffer der Bewegung
abgelöst wird.
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Um nun zu verhindern, daß beim Aufschrauben des Handgriffs die Kappe
sich dreht, sollen in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Reibungsflächen ,der
beiden Enden der Auspuffkappe und ihre Widerlager so geformt und bemessen sein,
daß der Reibungsschluß am vorderen Widerlager größer als derjenige am Handgriff
ist. Dies kann zweckmäßig dadurch geschehen, daß die zum vorderen Ende nach einwärts
keilig abgeschrägte vordere Stirnfläche der Auspuffkappe gegen eine schwalbenschwanzförmige
Absetzung oder in einer Keilnut des Hammerkörpers abgestützt ist. Auf diese Weise
wird beim Aufschrauben des Handgriffs die Auspuffkappe am vorderen Ende festgehalten,
so daß also die gewünschte Lage des Auspuffschlitzes nicht verändert wird.
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Es ist ferner möglich, der Druckfläche des Handgriffs und der Gegenfläche
der Auspuffkappe eine oder mehrere Rastensicherungen zur Verhinderung einer Drehung
der Kappe zuzuordnen. Dabei genügt eine einzige Rastensicherung, wenn es erwünscht
ist, die Auspuffkappe stets in derselben Stellung festzuhalten, beispielsweise so,
daß die Auspufföffnung der Kappe unterhalb des Preßlufteintrittsstutzens liegt.
Natürlich kann die Sicherung auch so angeordnet werden, daß das Auspuffen der Luft
an einer anderen Stelle erfolgt, oder es können mehrere, vorzugsweise zwei Rastensicherungen
vorgesehen werden, die es ermöglichen, die Luft entweder unterhalb des erwähnten
Preßlufteinlaßstutzens oder in einer anderen, z. B. um 9o öder 18o° versetzten Lage
auspuffen zu lassen. Diese Rastensicherung kann beispielsweise in der Weise ausgebildet
sein, daß die federnde Wulst der Kappe eine kleine körnerartige Ausbeulung erhält,
die in eine entsprechende Vertiefung der keiligen Druckfläche des Handgriffs einspringt.
Natürlich kann auch die umgekehrte Anordnung vorgesehen sein.
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Es ist technisch auch denkbar, die federnde Wulst der Auspuffkappe
am vorderen Ende anzubringen, wenngleich die Anbringung am hinteren Ende in den
meisten Fällen technisch zweckmäßiger ist.
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Die Feder der Auspuffkappe kann auch durch eine die Kappe im hinteren
Teil radial übergreifende, schwer verformbare Hülse aus Gummi oder einem ähnlichen
Werkstoff gebildet sein.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Fig. i zeigt den Hammer im Längsschnitt.
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Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch Kappe und Hammerkörper nach Linie
II-11 der Fig. i.
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Fig.3 und 4 zeigen die Kappe in Längsschnitt und Draufsicht.
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Fig. 5 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der Kappe im Längsschnitt.
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In der Zeichnung bedeuten: i den Hammerkörper, 2 den Handgriff mit
dem Gewinde 3, 4 den Schlagkolben, 5 die aufgeschraubte Haltekappe und 6 das Pickeisen,
7 die Auspufföffnungen im Zylinderkörper und 8 die Auspuffkappe, 9 den Frischlufteinlaßstutzen.
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Die"bei 8° längs geschlitzte Auspuffkappe 8 stützt sich mit ihrer
vorderen, keilig zugeschnittenen Stirnkante in einer entsprechend geformten Keilnut
io des Hammerkörpers ab und besitzt am hinteren Ende eine als Feder wirkende Wulst
i i, die mit großem Radius in den vorderen Teil der Kappe übergeht. Die hintere
Stirnfläche dieser. Wulst ist gewölbt, und der Handgriff besitzt eine entsprechend
geformte Druckfläche 12. Die Auspuffkappe erhält eine um ein geringes Maß größere
Länge, als dem endgültigen Abstand zwischen
Handgriff stirnende
und Nut io des Hammerkörpers entspricht. Wird der Handgriff in seine endgültige
Stellung gebracht, so wird dadurch die federnde Wulst um ein geringes Maß, z. B.
i mm, axial zusammengedrückt, wodurch sich eine feste Verspannung des Handgriffs
ergibt.
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Die Druckfläche 12 kann selbstverständlich auch eine leichte Abschrägung
mit ebener Fläche erhalten.
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Wie Fig. 3 und 4 zeigen, ist die Auspufföffnung 13 im Abstand x vom
hinteren Rand der Kappe angeordnet und liegt im Bereich des Übergangs zwischen der
Wulst und dem vorderen zylindrischen Kappenteil. Die Auspufföffnung 13 kann durch
Drehung der Kappe in verschiedene Lagen gebracht und gegebenenfalls in dieser durch
eine Kastensicherung festgehalten werden.
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Fig. 5 veranschaulicht eine andere Ausführungsform, bei welcher das
hintere Ende der Kappe durch eine den zylindrischen Kappenteil umgreifende Gummihülse
iia von größerem Durchnfesser als der vordere Kappenteil gebildet wird. Diese Ausführungsform
ermöglicht es, durch die Wahl von entsprechendem Werkstoff bzw. geeigneten Abmessungen
den Federweg in einem größeren Bereich zu ändern. Während bei dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. i bis 4 nach Ermüdung der Federwulst die gesamte Kappe ausgewechselt werden
muß, ist bei der Bauart nach Fig.5 nur ein Ersatz des verschlissenen Gummiteils
erforderlich.