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Sicherungsvorrichtung gegen Diebstahl für Kleidüngsstücke, die auf
an der Wand befestigten Garderobenhaken gehängt sind In Fällen, wo Kleidungsstücke
außerhalb von Versammlungsräumen unbewacht abgelegt werden, z. B. die Überkleider
der Schulkinder auf den Korridoren der Schulhäuser auf Garderobenhaken gehängt werden,
verlangt es die heutige Unsicherheit, die Kleidungsstücke, Hüte, Überschuhe, Schirme
u. dgl. m. gegen Diebstahl zu sichern.
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Zu diesem Zweck sind Vorrichtungen zur Sicherung von auf Garderobenhaken
gehängten Kleidungsstücken gegen Diebstahl mannigfach bekanntgeworden. Es handelt
sich dabei einerseits um Schließvorrichtungen, die an den Garderobenhaken oder Garderobenständern
angebracht sind und mit denen die Garderobe angeschlossen wird, z. B. durch Ketten,
die durch die Ärmel oder Aufhänger gezogen sind, andererseits um Vorrichtungen,
welche nur die oberen Teile der Garderobe verdecken und schützen. Sicherungsvorrichtungen
dieser Art sind unzulänglich, weil sie die abgelegte Garderobe nicht dem Zugriff
der Diebe entziehen; denn sie können die Kleidungsstücke leicht von den Kleiderhaken
abreißen. Außerdem haben die bekannten Sicherungsvorrichtungen den Nachteil, daß
sie sehr verwickelt in ihrem Aufbau und daher kostspielig sind. Überschuhe und andere
unterhalb der Kleiderhaken auf dem Fußboden abgestellte Gegenstände sind überhaupt
ganz ungeschützt und deshalb leicht entwendbar.
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Die Erfindung bezweckt nun, wenn für die beschriebenen Fälle keine
diebessicheren Kleiderschränke, in denen die Garderobe und sonstige Gegenstände
einzeln unter Verschluß durch den Schrankinhaber aufbewahrt werden können, wegen
der hohen Anschaffungskosten zur Verfügung gestellt werden können, eine im Aufbau
und in der Anbringung einfache und deshalb billige und dennoch zuverlässige Sicherungsvorrichtung
gegen Diebstahl für Kleidungsstücke, die auf an der
Wand befestigten
Garderobenhaken gehängt sind, zu schaffen.
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Die hierzu vorgeschlagene Sicherungsvorrichtung kennzeichnet sich
der Erfindung gemäß durch ein aus einem .Vorder- und einem Hinterrahmen bestehendes,
mit seinem Hinterrahmen an der Wand anbringbares und Reihen von Wandkleiderhaken
überdeckendes Gestell mit einem Füllwerk und verschließbaren Türen, die beide vorzugsweise
aus Drahtgeflecht bestehen.
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Weitere Kennzeichen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung,
den Ansprüchen und den Zeichnungen.
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Auf der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsformen
beispielsweise dargestellt. Eine erste Ausführungform ist in Fig. 1 in Vorderansicht,
in Fig. 2 in Seitenansicht und im Schnitt dargestellt; Fig. 3 ist ein vergrößerter
Schnitt etwa nach der Linie III-III der Fig. 1; Fig. 4 und 5 zeigen Einzelheiten
der Verschlußvorrichtung.
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Eine zweite Ausführungsform ist in Fig. 6 in Vorderansicht, in Fig.
7 in Seitenansicht und im Schnitt dargestellt; Fig. 8 ist ein vergrößerter Schnitt
etwa nach der Linie VIII-VIII der Fig. 6 und Fig. 9 ein vergrößerter Schnitt etwa
nach der Linie IX-IX der Fig. 6.
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Eine weitere Ausführungsform ist in Fig. ro in Vorderansicht und in
Fig. 1 i schematisch in Seitenansicht und im Schnitt dargestellt; Fig. 12 ist ein
vergrößerter Schnitt etwa nach der Linie XII-XII der Fig..io; Fig.13 ist ein Schnitt
etwa nach der Linie XIII-XIII der Fig. 12; Fig. 14 zeigt vergrößert einen Ausschnitt
des Füllwerks und des Rollgitters.
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Die Vorrichtung besteht aus einem Rahmengestell, welches den eigentlichen
Tragkörper darstellt, im übrigen aus einem Füllwerk. Gestell und Füllwerk können
aus beliebigem Werkstoff hergestellt sein, z. B. aus Holz, Metall o. dgl.
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Ausführungsbeispiel nach Fig. i bis 5: Ein aus Winkeleisen 1 beispielsweise
durch Schweißen zusammengefügter rechteckiger Rahmen, welcher der Hinterrahmen der
Vorrichtung genannt wird, ist durch Winkeleisen 2 mit dem Vorderrahmen der Vorrichtung
verbunden. Auch der Vorderrahmen ist ein aus Winkeleisen zusammengefügter rechteckiger
Rahmen. Sein oberer Teil besteht aus einem T-Eisen, einer mittleren Leiste 4 aus
Z-Eisen und im übrigen ebenfalls aus Winkeleisen 5.
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Dieses einfache Rahmenwerk i bis 5 aus Profileisen bildet gemäß dem
Erfindungsgedanken den eigentlichen tragenden Teil der Vorrichtung, der im folgenden
als Gestell bezeichnet wird.
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Gegenüber diesem Traggestell sind die übrigen Teile der Vorrichtung
einschließlich der Türen lediglich Füllwerk aus leichtem und billigem Werkstoff,
und zwar besteht es vorzugsweise zur Hauptsache aus Drahtgeflecht.
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Die Decke und der Boden des Gestells bestehen aus solchem Drahtgeflecht
6, sie können aber auch aus Blechplatten sein.
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Das Traggestell ist so groß, daß es ganze Reihen von Garderobenhaken
7, die an einer Wand 8 befestigt sind, überdeckt, wie dies Fig. 2 zeigt. Dabei kann
das Gestell aus mehreren Abteilungen, die auch genormt sein können (s. Fig. 1),
zusammengesetzt sein. Das Gestell wird mit seinem Hinterrahmen durch Mauerschrauben
9 und Muttern, ro an der Wand 8 befestigt.
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Der untere Teil des Vorderrahmens ist durch Drahtgeflecht 6 verkleidet;
sein oberer Teil ist mit Türen versehen, die einen Rahmen aus Winkeleisen
11 haben, dessen Füllwerk aus Drahtgeflecht 12 besteht. Die Türen
sind mit Scharnieren 31 am Vorderrahmen befestigt.
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Auch die Verschlußvorrichtung für die Türen ist einfach durchgebildet.
In Bügeln 13, die an den Stegen der T-Eisen 3 und der Z-Eisen 4 angebracht sind,
ist je eine Stange 14 mit Riegeln 15 hin und her verschiebbar gelagert. Das eine
Ende der Stangen 14 ragt aus der Seitenwand des Gestells heraus und trägt außen
ein Auge 16 mit einem Loch. An der oberen und unteren Rahmenleiste der Türen sind
Laschen 17 mit einem Loch 18 angebracht. Die Laschen ragen, wenn die Türen geschlossen
sind, durch Ausschnitte 19 in den Stegen der T- und Z-Eisen hindurch. Sollen
die Türen verriegelt werden, so werden die Stangen 14 nach außen gezogen, wobei
der Riegel 15 durch das Loch 18 der Lasche 17 hindurchtritt (s. Fig. 4). Die gestrichelte
Darstellung des Riegels zeigt seine Lage, wenn die Stangen nach links geschoben
sind, wodurch die Laschen und damit die Türen entriegelt sind.
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Für die Verriegelung der Stangen ist eine ähnliche Verriegelungsvorrichtung
vorgesehen wie für die Türen. An der Außenwand des Gestells (s. Fig.5) sind Bügel
2o angebracht, in welchen eine mit Riegeln 21 versehene Stange 22 auf und ab verschiebbar
angeordnet ist. Wenn die Stangen 14 verriegelt sind, ragen ihre Riegel 21 durch
die Augen 16 der Stangen 14 hindurch, und die Stange 22 ist gegen Verschieben nach
oben durch ein Vorhängeschloß 23 bekannter Art gesichert.
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Die vorgeschlagene Sicherheitsvorrichtung gegen Diebstahl für Garderobe
ist einfach in ihrem Aufbau, billig herstellbar und kann in einfacher Weise in genormten
Einheiten hergestellt werden, die dann entsprechend den zu sichernden Garderobenhaken
in einfacher Weise, wie beschrieben, in beliebiger Anzahl zusammengesetzt und über
den Garderobenhaken angebracht werden können.
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An Stelle von Profileisen kann auch beispielsweise Stahlrohr für das
Gestell gewählt werden. Ausführungsform mach Fig. 6 bis 9: Diese Ausführungsform
unterscheidet sich gegenüber der vorher beschriebenen im wesentlichen nur dadurch,
daß die Gestelleinheiten statt mehrerer um vertikale Achsen schwingbarer Türen mit
einer um eine horizontale
Achse schwingbaren Tür ausgerüstet sind.
Bei dieser Ausführungsform ist der Vorderrahmen durchweg aus Winkeleisen 24 zusammengesetzt.
An der mittleren Leiste dieses Rahmens ist eine aus einem Winkeleisenrahmen 25 mit
einem Füllwerk aus Drahtgeflecht 12 bestehende Tür um eine horizontale Achse bei
26 schwingbar gelagert. Zum Gewichtsausgleich hat die Tür ein Gegengewicht 27, welches
das öffnen und Schließen der Tür erleichtert. Die Verriegelungsvorrichtung für die
Tür ist die gleiche wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 5; sie ist deshalb
auch nur schematisch in Fig.6, außerhalb des Gestelles liegend, dargestellt. Ein
Unterschied besteht nur insofern, als nur eine Verriegelungsstange 14 im Falle einer
einzigen, um eine horizontale Achse schwingbaren Tür erforderlich ist. Die Verriegelungsstange
22 bei der vorher beschriebenen Ausführungsform fällt deshalb ebenfalls fort.
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Ausführungsform nach Fig. to bis 14: Diese in ihrem grundsätzlichen
Aufbau gleiche Ausführungsform wie die beiden vorher beschriebenen Ausführungsformen
unterscheidet sich von diesen im wesentlichen nur dadurch, daß die Vorrichtung durch
einen Rolladen aus Drahtgeflecht an sich bekannter Art verschlossen wird. Hierzu
ist im oberen Teil des Gestells eine Trommel 28 drehbar gelagert angeordnet, auf
welche sich der aus Drahtgeflecht 2g (Fig. 14) bestehende, durch ein Gegengewicht
3o beschwerte Rolladen auf= und abwickelt. Die Verschlußvorrichtung für diesen Rolladen
ist ebenso durchgebildet wie die Versehlußvorrichtung für die Türen der beiden anderen
Ausführungsformen, d. h. es ist eine Stange 14 mit Riegeln 15 vorgesehen, die außen
gegen ein Hinundherverschieben durch ein einfaches Vorhängeschloß 23 gesichert ist.