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Fahrzeug mit rohrförmigen Längsträgern Es ist bekannt, bei Fahrzeugen
im Fahrgestell einen oder zwei rohrförmige Längsträger anzuordnen; es ist auch bekannt,
denselben oder dieselben als Behälter für Brennstoff oder Kühlflüssigkeit zu verwenden.
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Bei diesen bekannten Fahrzeugen ist der oder sind die Längsträger
Teile des Fahrgestells von Fahrzeugen ohne kippbaren Aufbau. Die Längsträger des
zweirohrigen bekannten Fahrgestells sind dabei durch ganz niedrige aus Bandeisen
hergestellte Querträger verbunden, so daß das Fahrgestell keine nennenswerte Verwindungssteifigkeit
aufweist.
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Die Erfindung besteht demgegenüber zunächst darin, daß die Rohre Längsträger
des kippbaren Aufbaus eines Fahrzeugs mit kippbarer Ladebrücke und durch kräftige
Querträger starr und verwindungssteif miteinander verbunden sind. Es ergibt sich
so bei geringem Gewicht des kippbaren Aufbaus ein äußerst verwindungssteifer kippbarer
Aufbau, was besonders für kippbare Ladebrücken mit ihrer beim Kippen häufig ungleichmäßigen
Lastverteilung und ihrer nur stellenweisen Belastung durch die Anhebemittel 'wichtig
ist. Dieser Vorteil ist wichtig sowohl bei Seitenkippern wie bei Dreiseiten- und
bei Hinterkippern.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können bei Ausführung des
Fahrzeugs als Seitenkipper oder Dreiseitenkipper die rohrförmigen Längsträger Teile
von Kippscharnieren tragen. Dadurch wird beim Kippen nach der Seite die Eigenschaft
rohrförmiger Körper ausgenutzt, in allen Richtungen gleiche oder annähernd gleiche
Biegefestigkeit aufzuweisen, während z. B. hochkantig
gestellte
I- oder U-förmige Längsträger in Richtung des Stegs eine größere Biegefestigkeit
aufweisen als schräg dazu.
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Man muß daher z. B. I- oder U-förmige Teile der Kippscharniere tragende
Längsträger, um ihnen bei seitlich angehobener, aber noch nicht entleerter Ladebrücke
ausreichende Biegefestigkeit zu geben, so stark dimensionieren, daß sie bei nicht
angehobener Ladebrücke überdimensioniert sind. Bei der Verwendung rohrförmiger Längsträger
ist das nicht nötig, sie können daher leichter und werkstoffsparender ausgeführt
werden als andere Längsträger.
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In noch weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die rohrförmigen
Längsträger Behälter für Druckluft für einen pneumatischen Hebebock zum Kippen bilden.
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Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen
Fahrzeugs und sind mehrere beispielsweise passende Rohrformen dargestellt, und zwar
zeigt Fig. i schematisch ein erfindungsgemäßes Fahrzeug, im Aufriß von der Seite,
ausgezogen und gestrichelt als Seitenkipper, in kurzpunktierter Ergänzung als Hinterkipper
oder Dreiseitenkipper dargestellt, Fig. 2, in größerem Maßstab einen Aufriß von
der rechten Seite der Fig. i,-nur als Seitenkipper dargestellt, Fig. 3 in noch größerem
Maßstab eine Einzelheit aus Fig. 2, teilweise im Schnitt nach Linie A-B der Fig.
i, Fig.4 eine Ansicht von der linken Seite der Fig. 3.
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Die Fig. 5 bis 7 zeigen gegenüber Fig. i bis 3 in nicht erschöpfender
Auswahl weitere passende Rohrformen im Schnitt nach Linie A-B der Fig. i.
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Es bezeichnet i rein schematisch den festen, die Räder tragenden Fahrzeugrahmen,
den sog. Grundrahmen, 2 den kippbaren Aufbau. Der Rahmen dieses Aufbaus enthält
die mit der Ladebrücke 3 in beliebiger Weise, z. B. mittels der kräftigen Querbrücken
4, starr verbundenen, z: B. verschweißen (Schweißungen 26) rohrförmigen Längsträger
5. Es entsteht so infolge der großen Torsionsfestigkeit der rohrförmigen Längsträger
5 mit geringem Werkstoffaufwand ein sehr verwindungssteifer Rahmen für den kippbaren
Aüfbau 2.
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Bei der Ausführung des Fahrzeugs als Seitenkipper oder Dreiseitenkipper
sind am Grundrahmen i untere Scharnierteile 6 befestigt, und die Rohre 5 tragen
obere Scharnierteile 7; 8 sind die Scharnierbolzen, 9 ein unbeabsichtigtes Hochgehen
der Scharnierbolzen 8, z. B. beim raschen Überfahren von Steinen, Schlaglöchern
o.dgl., verhindernde, durch Hebel io im Sinn des Pfeiles a in Fig. 3 verschwingbare
und dann den Weg für die zugehörigen Bolzen 8 zwecks Anhebens der betreffenden Ladebrückenseite
freigebende, z. B. durch Federn ii stets nach der Sicherungslage hin belastete Sicherungsklinken,
12 deren durch die Hebel io antreibbare Betätigungswellen (Klinken 9 und Federn
i i in Fig. 2, Hebel i o, Federn i i und Wellen 12 in Fig. i - der Kleinheit der
Darstellung wegen nicht mitgezeichnet). Öffnet man durch entsprechendes Verschwingen
der Klinken g der einen Fahrzeugseite deren Scharniere und im Fall eines Dreiseitenkippers
natürlich auch die entsprechend mit Klinken g ausgestatteten Scharniere 27' 28,
29 an der Fahrzeugrückseite (diese Ausstattung mit Klinken g für die Scharniere
27, 28, 29 nicht mehr eigens gezeichnet), so ist der Aufbau 2 um die Scharniere
der anderen Fahrzeugseite hochschwingbar.
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Im Fall eines Dreiseitenkippers müssen vor dem Kippen natürlich die
sämtlichen seitlichen Scharniere geöffnet werden.
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Diese Scharnierausführung ist rein beispielsweise angegeben, die Kippscharniere
können ganz beliebig gebaut sein; wesentlich ist daran lediglich, daß bei der Anwendung
des grundlegenden Erfindungsgedankens auf Zweiseiten- oder Dreiseitenkipper Teile
von Scharnieren, welche den kippbaren Aufbau 2 tragen, von den rohrförmigen Längsträgern
5 des kippbaren Aufbaus 2 getragen sind.
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Es ist leicht ersichtlich, daß, wenn der kippbare Aufbau 2 hochgeschwungen
ist, die rohrförmigen Längsträger 5 die nämliche Biegungsfestigkeit im vertikalen
Sinn ergeben wie beim gezeichneten Zustand, bei welchem der kippbare Aufbau 2 noch
nicht hochgeschwungen ist.
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Für die obengenannte weitere, wieder auf Zweiseiten- wie auf Dreiseiten-
und Hinterkipper anwendbare Erfindung bezeichnet 13 den bei 14 an Querträgern
25 des Grundrahmens i schwingbar gelagerten Zylinder, 15 den Kolben, 16 die am Kipprahmen
2 bei 17 angreifende Kolbenstange eines pneumatischen Hebebocks.
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In diesem Fall sind die rohrförmigen Längsträger 5 Behälter für Druckluft;
sie können dabei durch ein Rohr 18 verbunden sein; i9 ist bei der ausgezogenen und
gestrichelt gezeichneten Darstellung ein weiterer Druckluftbehälter, und es sind
die rohrförmigen Längsträger 5 durch eine Leitung 2o, die z. B. von Verbindungsrohr
18 abgehen kann, mit dem Druckluftbehälter i9 und ist dieser durch eine Rohrleitung
21 mit dem Zylinder 13 des pneumatischen Hebebocks 13, 15,
16 verbunden.
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Es können natürlich aber auch, wie in Fig. i noch strichpunktiert
und mit 22 bezeichnet dargestellt, die rohrförmigen Längsträger 5, z. B. wieder
von der Leitung 18 ausgehend, mit dem Zylinder 13 des pneumatischen Hebebocks ohne
Zwischenschaltung eines zusätzlichen Druckluftbehälters i9 verbunden sein.
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23 sind für den Fall der Verwendung der rohrförmigen Längsträger 5
als Druckluftbehälter Abschlußflanschen dieser Längsträger 5, 24 ist eine Druckluftzuleitung
zum Füllen an einem Rohr 5 oder solche Zuleitungen an den Rohren 5.
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Rohre von kreisförmigem Querschnitt, wie in Fig. i bis 3 gezeichnet,
sind natürlich besonders vorteilhaft und daher bevorzugt. Wie die Fig.5 bis 7 zeigen,
können aber, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen, auch beliebige
andere Rohrformen, z. B. von gleichseitig achteckigem, sechseckigem oder quadratischem
Querschnitt, wobei die dargestellten Formen wie gesagt nicht erschöpfend sind, verwendet
werden.
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Die weitere Ausrüstung eines druckluftbetätigten Kippfahrzeugs, z.
11. Umschaltventil oder -hahn für das Heben und Senken der Ladebrücke 2, Druckregelventil,
Sicherheitsventil, pneumatische Bremseinrichtung u. dgl., ist als bekannt und für
den Fachtnann selbstverständlich nicht mitgezeichnet.
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Statt für einen Anhängewagen, wie gezeichnet, kann die Erfindung natürlich
auch für Wagen mit eigener Motoranlage verwendet werden; auch können zwei oder noch
mehr pneumatische Hebeböcke 13, 15, 16 statt des gezeichneten einzigen in Längsrichtung
des Fahrzeugs hintereinander oder bei Hinterkippern quer nebeneinander angeordnet
sein.
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Daß die l?rfindulig sowohl auf Zweiseitenkipper wie auch auf Fahrzeuge
mit um das fahrzeughintere Ende hochschwingbarer Ladebrücke 3, also auf Hinterkipper
oder-auch auf Dreiseitenkipper anwendbar ist, ist in Fig. i noch durch kurzpunktiert
gezeichnete Scharniere 27, 28 29 versinnbildlicht.