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Die Erfindung betrifft ein besonders für Geldschrank- und Stahlkammertüren
bestimmtes Malschloß, dessen Öffnen zur Voraussetzung hat, daß die Aussparungen
von Zuhaltungsscheiben ausgerichtet sind. In der Regel werden drei Zuhaltungsscheiben
verwendet, die durch eine Art Schleppkupplung mit der sie tragenden und antreibenden
Spindel verbunden sind. Zum Ausrichten der Zuhaltungsscheiben derart, daß ihre Aussparungen
in einer Linie liegen, ist die Spindel zunächst mindestens fünfmal in einer Drehrichtung,
sodann mindestens dreimal in der entgegengesetzten Richtung und schließlich mindestens
zweimal in der ersten Drehrichtung zu drehen und dabei jeweils auf die bestimmte
Stellung einzustellen, für die das Malschloß eingerichtet ist. Sobald diese Drehungen
durchgeführt und dadurch die Aussparungen der Zuhaltungsscheiben ausgerichtet sind,
fällt in die Aussparungen ein Riegel ein, so daß nunmehr der Schloßriegel verstellt
werden kann.
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Es hat sich nun gezeigt, daß ein Unbefugter verhältnismäßig leicht
Malschlösser dieser Art öffnen kann, nämlich, wenn er die Spindel mit Gewalt herausschlägt,
wozu kein besonderer Aufwand erforderlich ist, und nunmehr durch die durch das Herausschlagen
der Spindel geschaffene Öffnung hindurch mit einfachen Geräten die Zuhaltungsscheiben
abtastet und sie dann so ausrichtet, daß die Aussparungen der Zuhaltungsscheiben
in einer Linie liegen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, dies zu verhindern. Diese Aufgabe" wird
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens ein wesentlicher Teil der Fläche
einer Zuhaltungsscheibe abgedeckt wird, so daß das Abtasten dieser Fläche unmöglich
gemacht wird. Selbst wenn bei dem neuen Malschloß die Spindel herausgeschlagen ist,
kann doch ein unbefugtes Öffnen des Schlosses nicht erreicht werden durch das erwähnte
Abtasten und Ausrichten der Zuhaltungsscheiben. Denn der abgedeckte Teil der einen
Zuhaltungsscheibe verhindert das erwähnte Abtasten. Selbst wenn ein nur verhältnismäßig
kleiner Teil der hinteren Zuhaltungsscheibe abgedeckt ist, wird doch das erstrebte
Ziel schon er-. reicht. Denn es genügt ja nicht, nur eine einzige Zuhaltungsscheibe
abzutasten, sondern es müssen alle drei Zuhaltungsscheiben abgetastet werden, wenn
ihr Ausrichten ermöglicht werden soll. Wenn also nur ein kleiner Teil der letzten
Zuhaltungsscheibe abgedeckt ist und demnach unter günstigen Umständen deren Aussparung
gefunden wird, so bleibt doch die Schwierigkeit, praktisch die Unmöglichkeit, die
Aussparungen der beiden anderen Zuhaltungsscheiben durch Abtasten zu ermitteln.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung dient zum Abdecken ein Stahlblech o. dgl.,
das beiderseits der die Zuhaltungsscheiben tragenden Spindel abgestützt ist. Hierdurch
wird verhindert, daß das Abdeckblech o. dgl. durch Gewalt herausgeschlagen und dadurch
sein Zweck vereitelt wird.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umschließt das Abdeckblech
den üblichen Wulst der rückwärtigen Zuhaltungsscheibe. Hierdurch wird verhindert,
daß nach dem Herausschlagen der Spindel die Zuhaltungsscheiben aus ihrer vorgeschriebenen
Lage herausgebracht, also aus dem Schloß entfernt werden.
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Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt, und zwar zeigt Fig. i einen Querschnitt durch das Malschloß und Fig.
2 einen Grundriß zu Fig. i.
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Das Malschloß enthält die drei Zuhaltungsscheiben a, die durch
die Spindel d ausgerichtet werden können. Hinter der letzten Zuhaltungsscheibe
a ist ein Abdeckblech b angeordnet. Dieses ist an der einen Seite der Spindel
d am Gehäuse e bei f angeschraubt; an seiner anderen Seite
greift es in eine Nut des Teils g des Schlosses ein, so daß es beiderseits der Spindel
abgestützt ist. Das Abdeckblech verhindert das Abtasten der Zuhaltungsscheiben.
Es verhindert auch das Herausschlagen der Zuhaltungsscheiben nach dem Entfernen
der Spindel d dadurch, daß es den Wulst c der rückwärtigen Zuhaltungsscheibe umschließt.
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Die Anzahl der Zuhaltungsscheib-en ist für den Erfindungsgedanken
nur von untergeordneter Bedeutung. Das Abdecken der Zuhaltungsscheiben muß nicht
durch ein Stahlblech erfolgen. Vielmehr kann hierzu auch ein Drahtbügel oder ein
Drahtgeflecht o. dgl. dienen.