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DE802224C - Malschloss - Google Patents

Malschloss

Info

Publication number
DE802224C
DE802224C DEB1004A DEB0001004A DE802224C DE 802224 C DE802224 C DE 802224C DE B1004 A DEB1004 A DE B1004A DE B0001004 A DEB0001004 A DE B0001004A DE 802224 C DE802224 C DE 802224C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tumbler
spindle
painting
lock
disks
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEB1004A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Schaeffer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BODE PANZER GELDSCHRANKFABRIKE
Original Assignee
BODE PANZER GELDSCHRANKFABRIKE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BODE PANZER GELDSCHRANKFABRIKE filed Critical BODE PANZER GELDSCHRANKFABRIKE
Priority to DEB1004A priority Critical patent/DE802224C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE802224C publication Critical patent/DE802224C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B37/00Permutation or combination locks; Puzzle locks

Landscapes

  • Bolts, Nuts, And Washers (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein besonders für Geldschrank- und Stahlkammertüren bestimmtes Malschloß, dessen Öffnen zur Voraussetzung hat, daß die Aussparungen von Zuhaltungsscheiben ausgerichtet sind. In der Regel werden drei Zuhaltungsscheiben verwendet, die durch eine Art Schleppkupplung mit der sie tragenden und antreibenden Spindel verbunden sind. Zum Ausrichten der Zuhaltungsscheiben derart, daß ihre Aussparungen in einer Linie liegen, ist die Spindel zunächst mindestens fünfmal in einer Drehrichtung, sodann mindestens dreimal in der entgegengesetzten Richtung und schließlich mindestens zweimal in der ersten Drehrichtung zu drehen und dabei jeweils auf die bestimmte Stellung einzustellen, für die das Malschloß eingerichtet ist. Sobald diese Drehungen durchgeführt und dadurch die Aussparungen der Zuhaltungsscheiben ausgerichtet sind, fällt in die Aussparungen ein Riegel ein, so daß nunmehr der Schloßriegel verstellt werden kann.
  • Es hat sich nun gezeigt, daß ein Unbefugter verhältnismäßig leicht Malschlösser dieser Art öffnen kann, nämlich, wenn er die Spindel mit Gewalt herausschlägt, wozu kein besonderer Aufwand erforderlich ist, und nunmehr durch die durch das Herausschlagen der Spindel geschaffene Öffnung hindurch mit einfachen Geräten die Zuhaltungsscheiben abtastet und sie dann so ausrichtet, daß die Aussparungen der Zuhaltungsscheiben in einer Linie liegen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, dies zu verhindern. Diese Aufgabe" wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens ein wesentlicher Teil der Fläche einer Zuhaltungsscheibe abgedeckt wird, so daß das Abtasten dieser Fläche unmöglich gemacht wird. Selbst wenn bei dem neuen Malschloß die Spindel herausgeschlagen ist, kann doch ein unbefugtes Öffnen des Schlosses nicht erreicht werden durch das erwähnte Abtasten und Ausrichten der Zuhaltungsscheiben. Denn der abgedeckte Teil der einen Zuhaltungsscheibe verhindert das erwähnte Abtasten. Selbst wenn ein nur verhältnismäßig kleiner Teil der hinteren Zuhaltungsscheibe abgedeckt ist, wird doch das erstrebte Ziel schon er-. reicht. Denn es genügt ja nicht, nur eine einzige Zuhaltungsscheibe abzutasten, sondern es müssen alle drei Zuhaltungsscheiben abgetastet werden, wenn ihr Ausrichten ermöglicht werden soll. Wenn also nur ein kleiner Teil der letzten Zuhaltungsscheibe abgedeckt ist und demnach unter günstigen Umständen deren Aussparung gefunden wird, so bleibt doch die Schwierigkeit, praktisch die Unmöglichkeit, die Aussparungen der beiden anderen Zuhaltungsscheiben durch Abtasten zu ermitteln. Nach einer Ausführungsform der Erfindung dient zum Abdecken ein Stahlblech o. dgl., das beiderseits der die Zuhaltungsscheiben tragenden Spindel abgestützt ist. Hierdurch wird verhindert, daß das Abdeckblech o. dgl. durch Gewalt herausgeschlagen und dadurch sein Zweck vereitelt wird.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umschließt das Abdeckblech den üblichen Wulst der rückwärtigen Zuhaltungsscheibe. Hierdurch wird verhindert, daß nach dem Herausschlagen der Spindel die Zuhaltungsscheiben aus ihrer vorgeschriebenen Lage herausgebracht, also aus dem Schloß entfernt werden.
  • Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt Fig. i einen Querschnitt durch das Malschloß und Fig. 2 einen Grundriß zu Fig. i.
  • Das Malschloß enthält die drei Zuhaltungsscheiben a, die durch die Spindel d ausgerichtet werden können. Hinter der letzten Zuhaltungsscheibe a ist ein Abdeckblech b angeordnet. Dieses ist an der einen Seite der Spindel d am Gehäuse e bei f angeschraubt; an seiner anderen Seite greift es in eine Nut des Teils g des Schlosses ein, so daß es beiderseits der Spindel abgestützt ist. Das Abdeckblech verhindert das Abtasten der Zuhaltungsscheiben. Es verhindert auch das Herausschlagen der Zuhaltungsscheiben nach dem Entfernen der Spindel d dadurch, daß es den Wulst c der rückwärtigen Zuhaltungsscheibe umschließt.
  • Die Anzahl der Zuhaltungsscheib-en ist für den Erfindungsgedanken nur von untergeordneter Bedeutung. Das Abdecken der Zuhaltungsscheiben muß nicht durch ein Stahlblech erfolgen. Vielmehr kann hierzu auch ein Drahtbügel oder ein Drahtgeflecht o. dgl. dienen.

Claims (3)

  1. PATENTANSPRüCHE: i. Malschloß, dessen Öffnen zur Voraussetzung hat, daß die Aussparungen von Zuhaltungsscheiben ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein wesentlicher Teil der Fläche einer Zuhaltungsscheibe abgedeckt ist, so daß das Abtasten dieser Fläche unmöglich gemacht ist.
  2. 2. Malschloß nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdecken ein Stahlblech o. dgl. dient, das beiderseits der die Zuhaltungsscheiben tragenden Spindel abgestützt ist.
  3. 3. Malschloß nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckblech den Wulst der rückwärtigen Zuhaltungsscheibe umschließt.
DEB1004A 1949-12-07 1949-12-07 Malschloss Expired DE802224C (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEB1004A DE802224C (de) 1949-12-07 1949-12-07 Malschloss

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEB1004A DE802224C (de) 1949-12-07 1949-12-07 Malschloss

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE802224C true DE802224C (de) 1951-02-05

Family

ID=6952108

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DEB1004A Expired DE802224C (de) 1949-12-07 1949-12-07 Malschloss

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE802224C (de)

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