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DE8005653U1 - Mehrzweckgeraet fuer die unterstuetzung und zur behandlung bewegungsbehinderter kinder - Google Patents

Mehrzweckgeraet fuer die unterstuetzung und zur behandlung bewegungsbehinderter kinder

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Publication number
DE8005653U1
DE8005653U1 DE19808005653 DE8005653U DE8005653U1 DE 8005653 U1 DE8005653 U1 DE 8005653U1 DE 19808005653 DE19808005653 DE 19808005653 DE 8005653 U DE8005653 U DE 8005653U DE 8005653 U1 DE8005653 U1 DE 8005653U1
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DE
Germany
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support
attached
support tube
purpose device
sleeve
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Application number
DE19808005653
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Individual
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Individual
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Publication date
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Expired legal-status Critical Current

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Description

Friedrich Hauenstein, Friedrichshafener Str.6, 8000 München 60
Mehrzweckgerät für die Unterstützung und zur Behandlung bewegungsbehinderter Kinder
Die Neuerung bezieht sich auf ein Mehrzweckgerät mit einem rollbaren Grundrahmen zum Tragen von Hilfsgeräten für die Unterstützung und Behandlung bewegungsbehinderter Kinder, bestehend aus einem Rohrgestell mit mindestens drei vorzugsweise schwenkbar gelagerten und gegebenenfalls feststellba ren Laufrollen.
Für die Behandlung bewegungsbehinderter Kinder besteht der Wunsch, ein Gerät zu haben, das von seinem Grundaufbau her geeignet ist, durch entsprechende Ergänzungsteile und Zubehör als Krabbel-, als Geh- und auch als Stehgerät eingesetzt zu werden, ohne daß große Umbauten oder grundsätzlich andere Geräteelemente notwendig sind. Zur Lösung dieser genannten Aufgabe macht das Mehrzweckgerät von einem rollbaren Grund rahmen Gebrauch, auf den die für die einzelnen Übungen not wendigen Teile ebenso aufgesetzt werden können wie Teile/ die einem Kind den notwendigen Halt oder die Stütze für andere Tätigkeiten geben. So besteht z.B. der Wunsch, ein Gerät zu haben, das dem Kind in stehender Lage unter Abstüt- zung der Vorderseite des Körpers eine spielende oder übende Tätigkeit an einem Tisch oder einer Tafel ermöglicht. Hier für ist es zweckmäßig, das Gferät nicht nur über Rollen an die gewünschte Stelle bringen zu können, vielmehr ist es auch wünschenswert, das Gerät durch Feststellen der Rollen oder durch Ausfahren von Stoppern an seinem Standort zu fixieren. Selbstverständlich sollte mit so einem Gerät ein Kind in jede gewünschte Schräglage ebenso wie in jede gewünschte Höhenlage gebracht werden können. Nur dann kann
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den verschiedenen Behandlungsübungen und den verschiedenartigen Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen, Rechnung getragen werden.
Ein derartiges Gerät sollte auch so umrüstbar sein, daß es dem Kind Stütze ebenso in stehender wie in sitzender Lage gibt unabhängig davon, ob es sich mit Hilfe des Gerätes selbst fortbewegt oder ob es nur mit dem Gerät bewegt werden kann. Durch Zubehörteile wie Tische, Rückenstützen usw. sollte das Gerät auch die verschiedensten Behinderungen oder Körperschäden ausgleichen können.
Gemäß der Neuerung wird dies dadurch erreicht, daß der Grundrahmen innerhalb der von den Laufrollen eingeschlossenen Fläche mindestens einen vorzugsweise parallel zur Rollenebene frei abstehenden Rohrstutzen aufweist, auf den ein Trägerrohr unter Einschaltung eines an einer aufschiebbaren Hülse starr befestigten Feststellgelenkes aufgesetzt ist.
Das an der Hülse befestigte Feststellgelenk ermöglicht es nun, die gewünschten oder notwendigen Ausrüstungsteile nicht nur am Grundrahmen zu haltern, sondern auch noch in gewünschten Lagen zu fixieren. Als Feststellgelenk werden vorteilhaft sogenannte Lamellenklemmpakete eingesetzt.
Wird der Grundrahmen im wesentlichen H-förmig ausgeführt, wobei im Bereich der freien Enden die Laufrollen gelagert sind, so kann an der Querverbindung vorzugsweise beidseitig abstehend je ein Rohrstutzen so angesetzt werden, daß deren freie Enden innerhalb der von den Endpunkten des Grundrahmens eingeschlossenen Fläche liegen. Die freien Enden dienen als Halter zum Aufsetzen von Trägerrohren oder auch zum Einschieben von Auslegerstützen, durch die die Kippsicherheit, insbesondere bei extremen Schräglagen für das Kind oder bei besonderen Bewegungsabläufen, erhöht werden kann. Derartige Stützausleger können mit einer oder mehreren Laufrollen oder auch mit Stoppern bestückt werden.
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Die Trägerrohre können nicht nur an dem dem Grundrahmen zugewandten Ende mit einem Feststellgelenk ausgerüstet sein, vielmehr kann auch am anderen Ende des Trägerrohres die Halterung für beliebige Teile vorteilhaft über ein Feststellgelenk befestigt sein, wodurch es möglich wird, beliebige Stützen und Halter in nahezu jeder gewünschten Höhenlage und Stellung zu befestigen.
An Hand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Neuerung beschrieben und vorteilhafte Ausgestaltungsformen erläutert.
Die Figur 1 zeigt einen H-förmigen Grundrahmen, bestehend aus den Rahmenteilen 1 und 2, an deren Enden jeweils Laufrollen 3 befestigt sind. Die Rahmenteile 1 und 2 sind durch einen Verbinder 4 miteinander verbunden. An dem Verbinder sind Rohrstutzen 5 und 6 angesetzt, die zur Aufnahme von Geräteteilen dienen. In den Rohrstutzen 6 ist ein Stützausleger 7 mit einer Stützrolle 8 eingeschoben. Fixiernuten 9 bestimmen die Einstecktiefe des Auslegers 7.
Gemäß der Figur 2 ist auf dem Grundrahmen nach Fig.1 eine gepolsterte Rolle 10 als Sitz aufgelegt. Zu diesem Zweck ist auf den Rohrstutzen 5 unter Verwendung einer Hülse 11 ein Träger 12 aufgesetzt. Der Träger 12 ist über ein Feststell gelenk 13, vorzugsweise ein Lamellenkleinmpaket, mit der Hülse 11 verbunden. Der Träger 12 nimmt in einer Hülse 14 ein Tragrohr 15 auf, das seinerseits mit der Hülse 16 und damit mit einem weiteren Feststellgelenk 17 gekoppelt ist. Das abgehende Teil des Feststellgelenkes 17 trägt ein Rohrstück 18, das eine Tragschale 19 für die Sitzrolle 10 haltert. An beiden Enden des Rohrstückes 18 sind ferner Steckhülsen 20 und 21 angebracht, so daß Rückenstützen 22 und tischartige Teile 23 über Feststellgelenke 24 und 25 befestigt und in der gewünschten Höhe und Lage positioniert werden können. Haltegurte 26 für die Sitzrolle 10 fixieren diese auf der Tragschale 19. Durch die Feststellgelenke 13 und 17 kann die
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Sitzrolle 10 gegebenenfalls unter Austausch des Tragrohres 15 gegen eine andere Länge in nahezu jede beliebige Höhe gebracht werden. Dadurch ist es möglich, das Gerät nicht nur an die verschiedenen Körpergrößen anzupassen, es ist auch möglich, die Sitzrolle 10 in die Höhe zu bringen, die von der Behandlung her gewünscht wird, also in Gesäßhöhen, die sich bei gestreckten oder gebeugten Knien ergeben.
Selbstverständlich kann an die Stelle einer Sitzrolle auch eine Sitzschale treten. Soll das Kind mit den Beinen nicht zwischen de*n Rahmenteilen 1,2 den Fußboden erreichen, dann können über seitliche Ausleger am Rohrstutzen 6 zusätzlich Fußstützen oder Fußschalen angebracht werden. Daß die Tischplatte 23 ebenso wie die Rückenstütze 22 auch in anderer Lage festgestellt oder gegen gewünschte andere Teile ausge tauscht werden kann, ist ersichtlich.
Die Figur 3 zeigt das Mehrzweckgerät mit einer Bestückung, die sich vor allem für die Betätigung stehender Kinder eignet. Zu diesem Zweck ist auf den Rohrstutzen 6 des Grundrah mens mittels der Hülse 11 und dem Feststellgelenk 13 sowie der Hülse 12 ein langes Tragrohr 27 aufgesetzt, das an sei nem freien Ende über die Hülse 28 und das Feststellgelenk sowie den Trägerteil 30 eine Tischplatte 31 aufnimmt. Die Stützrolle 8 ist am Rohrstutzen 5 eingesetzt.
Das Tragrohr 27 dient als zentrale Halterung für sämtliche Zubehörteile. So ist an dem Tragrohr 27 beispielhaft eine Kniestütze 32, eine Bruststütze 33 sowie ein Halter 34 für einen Abduktionskeil 35 und eine Rückenstütze 36 befestigt.
Auf dem Rohrstutzen 6 sind ferner mit Hilfe der Hülse 40 Fußstützen 41 und daran befestigte Fußschalen 42 gehaltert. Um die Fußschalen in nahezu jede beliebige Abduktionsstellung, in jede gewünschte Höhenlage - bei vrsterschiedlicher Beinlänge - und auch in jede gewünschte Schräglage bringen zu
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können, können für die Fußstützen, wie aus Fig.4 ersichtlich, zusätzlich Tragrohre 44, Lagerhülsen 45 und Feststellgelenke 46 eingeschaltet werden.
Die am Tragrohr 27 befestigten Teile müssen unter Verwendung geschlossener Hülsen nacheinander auf das Tragrohr 27 aufgefädelt werden. Sollen diese Teile aber leicht austauschbar sein, so ist es zweckmäßig, anstelle geschlossener Hülsen eine aus Fig.5 ersichtliche, einseitig offene Hülse 37 einzusetzen.
Die Hülse 37 ist U-förmig ausgebildet und in üblicher Weise mit einem Feststellelement 38, z.B. einer Klemmschraube, versehen, so daß sie von der Seite her auf Träger, z.B. den Träger 27, aufgeschoben werden kann. Diese Ausführungsform ist immer dann besonders gut geeignet, wenn - wie beim Brustpolster 33 - eine symmetrische und nur auf Druck wirkende Belastung vorhanden ist.
Auch die Hülsen für die Halterung von Fußstützen oder die Halterung von Tischplatten können zweckmäßig als offene Hülsen 37 ausgebildet werden. An die Stelle von Klemmschrauben 38 zum Feststellen können auch Schnäpper 39 treten. Für den Einsatz solcher Schnäpper ist es aber notwendig, die zugehörigen Träger mit angepaßten Bohrungen oder Rastnuten zu versehen.
Schutzanspräche:

Claims (14)

- 6 - 80/Hs1 Schutzansprüche:
1. Mehrzweckgerät mit einem rollbaren Grundrahmen zum Tragen von Hilfsgeräten für die Unterstützung und Behandlung bewegungsbehinderter Kinder, bestehend aus einem Rohrgestell mit mindestens drei vorzugsweise schwenkbar gelagerten Laufrollen, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen innerhalb der von den Laufrollen eingeschlossenen Fläche mindestens einen vorzugsweise parallel zur Rollenebene frei abstehenden Rohrstutzen aufweist, auf den ein Trägerrohr unter Einschaltung eines an einer aufschiebbaren Hülse starr befestigten Feststellgelenkes aufgesetzt ist.
2. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundrahmen im wesentlichen H-förmig ausgebildet ist und an der Querverbindung vorzugsweise beidseitig abstehend Rohrstutzen so angesetzt sind, daß deren freie Enden innerhalb der von den äußeren Endpunkten des Grundrahmens eingeschlossenen Fläche liegen.
3. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrstutzen zusätzlich zur Aufnahme von Stützrollen ausgebildet sind.
4. Mehrzweckgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich net, daß die Stützrollen an in die Rohrstutzen einsteckbaren Trägern befestigt sind.
5. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragrohr mehrteilig, insbesondere unter Einschaltung steckbarer Teile ausgebildet ist.
6. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Tragrohres mit einem feststellbaren Gelenk zur Aufnahme von Sitz-, Stütz- oder Plattenhaltern ausgebildet ist.
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7. Mehrzweckgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil aus einem Rohrstück mit aufgesetzter Schale für eine Sitzroile oder dergl. ausgebildet und an beiden Enden mit Steckhülsen zur Aufnahme von Haltern für Rückenlehnen, Tischplatten usw. versehen ist.
8. Mehrzweckgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter mit zusätzlichen Feststellgelenken versehen sind.
9. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrohr über feststellbare Steckhülsen Stützbretter und Pelotten für die verschiedenen Körperteile ebenso wie ein Tragrohr mit aufgelegtem Sitz, z.B. in Form eines Sattels oder Abduktionskeiles befestigt sind.
10. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen zumindest z.T. als einseitig offene, U-förmige Träger ausgebildet und so mit den sie haltenden Teilen verbunden sind, daß sie seitlich auf die Tragrohre aufschiebbar sind.
11. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Hülse für das Tragrohr am frei abstehenden Rahmenteil eine weitere Steckhülse als Halter für Fußschalen aufgesetzt ist.
12. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußschalen an Querträgern seitlich verschiebbar befestigt sind.
13. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußschalen an Stützen befestigt sind, die in der Höhe verstellbar gehaltert sind.
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14. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußschalen unter Einschaltung eines Feststellgelenkes gehaltert sind.
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