DE8005653U1 - Mehrzweckgeraet fuer die unterstuetzung und zur behandlung bewegungsbehinderter kinder - Google Patents
Mehrzweckgeraet fuer die unterstuetzung und zur behandlung bewegungsbehinderter kinderInfo
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Description
Friedrich Hauenstein, Friedrichshafener Str.6, 8000 München 60
Mehrzweckgerät für die Unterstützung und zur Behandlung bewegungsbehinderter
Kinder
Die Neuerung bezieht sich auf ein Mehrzweckgerät mit einem rollbaren Grundrahmen zum Tragen von Hilfsgeräten für die
Unterstützung und Behandlung bewegungsbehinderter Kinder, bestehend aus einem Rohrgestell mit mindestens drei vorzugsweise schwenkbar gelagerten und gegebenenfalls feststellba
ren Laufrollen.
Für die Behandlung bewegungsbehinderter Kinder besteht der Wunsch, ein Gerät zu haben, das von seinem Grundaufbau her geeignet ist, durch entsprechende Ergänzungsteile und Zubehör als Krabbel-, als Geh- und auch als Stehgerät eingesetzt
zu werden, ohne daß große Umbauten oder grundsätzlich andere Geräteelemente notwendig sind. Zur Lösung dieser genannten
Aufgabe macht das Mehrzweckgerät von einem rollbaren Grund rahmen Gebrauch, auf den die für die einzelnen Übungen not
wendigen Teile ebenso aufgesetzt werden können wie Teile/ die einem Kind den notwendigen Halt oder die Stütze für andere Tätigkeiten geben. So besteht z.B. der Wunsch, ein Gerät zu haben, das dem Kind in stehender Lage unter Abstüt- zung der Vorderseite des Körpers eine spielende oder übende Tätigkeit an einem Tisch oder einer Tafel ermöglicht. Hier
für ist es zweckmäßig, das Gferät nicht nur über Rollen an
die gewünschte Stelle bringen zu können, vielmehr ist es auch wünschenswert, das Gerät durch Feststellen der Rollen
oder durch Ausfahren von Stoppern an seinem Standort zu fixieren. Selbstverständlich sollte mit so einem Gerät ein
Kind in jede gewünschte Schräglage ebenso wie in jede gewünschte Höhenlage gebracht werden können. Nur dann kann
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den verschiedenen Behandlungsübungen und den verschiedenartigen Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen, Rechnung getragen
werden.
Ein derartiges Gerät sollte auch so umrüstbar sein, daß es dem Kind Stütze ebenso in stehender wie in sitzender Lage
gibt unabhängig davon, ob es sich mit Hilfe des Gerätes selbst fortbewegt oder ob es nur mit dem Gerät bewegt werden
kann. Durch Zubehörteile wie Tische, Rückenstützen usw. sollte das Gerät auch die verschiedensten Behinderungen oder Körperschäden
ausgleichen können.
Gemäß der Neuerung wird dies dadurch erreicht, daß der Grundrahmen innerhalb der von den Laufrollen eingeschlossenen
Fläche mindestens einen vorzugsweise parallel zur Rollenebene frei abstehenden Rohrstutzen aufweist, auf den ein Trägerrohr
unter Einschaltung eines an einer aufschiebbaren Hülse
starr befestigten Feststellgelenkes aufgesetzt ist.
Das an der Hülse befestigte Feststellgelenk ermöglicht es nun, die gewünschten oder notwendigen Ausrüstungsteile nicht
nur am Grundrahmen zu haltern, sondern auch noch in gewünschten Lagen zu fixieren. Als Feststellgelenk werden vorteilhaft
sogenannte Lamellenklemmpakete eingesetzt.
Wird der Grundrahmen im wesentlichen H-förmig ausgeführt, wobei
im Bereich der freien Enden die Laufrollen gelagert sind, so kann an der Querverbindung vorzugsweise beidseitig abstehend
je ein Rohrstutzen so angesetzt werden, daß deren freie Enden innerhalb der von den Endpunkten des Grundrahmens eingeschlossenen
Fläche liegen. Die freien Enden dienen als Halter zum Aufsetzen von Trägerrohren oder auch zum Einschieben
von Auslegerstützen, durch die die Kippsicherheit, insbesondere bei extremen Schräglagen für das Kind oder bei
besonderen Bewegungsabläufen, erhöht werden kann. Derartige Stützausleger können mit einer oder mehreren Laufrollen oder
auch mit Stoppern bestückt werden.
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Die Trägerrohre können nicht nur an dem dem Grundrahmen zugewandten
Ende mit einem Feststellgelenk ausgerüstet sein, vielmehr kann auch am anderen Ende des Trägerrohres die Halterung
für beliebige Teile vorteilhaft über ein Feststellgelenk befestigt sein, wodurch es möglich wird, beliebige
Stützen und Halter in nahezu jeder gewünschten Höhenlage und Stellung zu befestigen.
An Hand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Neuerung beschrieben und vorteilhafte Ausgestaltungsformen erläutert.
Die Figur 1 zeigt einen H-förmigen Grundrahmen, bestehend aus den Rahmenteilen 1 und 2, an deren Enden jeweils Laufrollen
3 befestigt sind. Die Rahmenteile 1 und 2 sind durch einen Verbinder 4 miteinander verbunden. An dem Verbinder
sind Rohrstutzen 5 und 6 angesetzt, die zur Aufnahme von Geräteteilen dienen. In den Rohrstutzen 6 ist ein Stützausleger
7 mit einer Stützrolle 8 eingeschoben. Fixiernuten 9 bestimmen die Einstecktiefe des Auslegers 7.
Gemäß der Figur 2 ist auf dem Grundrahmen nach Fig.1 eine
gepolsterte Rolle 10 als Sitz aufgelegt. Zu diesem Zweck ist auf den Rohrstutzen 5 unter Verwendung einer Hülse 11 ein
Träger 12 aufgesetzt. Der Träger 12 ist über ein Feststell
gelenk 13, vorzugsweise ein Lamellenkleinmpaket, mit der Hülse
11 verbunden. Der Träger 12 nimmt in einer Hülse 14 ein
Tragrohr 15 auf, das seinerseits mit der Hülse 16 und damit
mit einem weiteren Feststellgelenk 17 gekoppelt ist. Das abgehende Teil des Feststellgelenkes 17 trägt ein Rohrstück 18,
das eine Tragschale 19 für die Sitzrolle 10 haltert. An beiden
Enden des Rohrstückes 18 sind ferner Steckhülsen 20 und
21 angebracht, so daß Rückenstützen 22 und tischartige Teile 23 über Feststellgelenke 24 und 25 befestigt und in der
gewünschten Höhe und Lage positioniert werden können. Haltegurte 26 für die Sitzrolle 10 fixieren diese auf der Tragschale
19. Durch die Feststellgelenke 13 und 17 kann die
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Sitzrolle 10 gegebenenfalls unter Austausch des Tragrohres 15 gegen eine andere Länge in nahezu jede beliebige Höhe gebracht
werden. Dadurch ist es möglich, das Gerät nicht nur an die verschiedenen Körpergrößen anzupassen, es ist auch
möglich, die Sitzrolle 10 in die Höhe zu bringen, die von der Behandlung her gewünscht wird, also in Gesäßhöhen, die
sich bei gestreckten oder gebeugten Knien ergeben.
Selbstverständlich kann an die Stelle einer Sitzrolle auch eine Sitzschale treten. Soll das Kind mit den Beinen nicht
zwischen de*n Rahmenteilen 1,2 den Fußboden erreichen, dann
können über seitliche Ausleger am Rohrstutzen 6 zusätzlich Fußstützen oder Fußschalen angebracht werden. Daß die Tischplatte
23 ebenso wie die Rückenstütze 22 auch in anderer Lage festgestellt oder gegen gewünschte andere Teile ausge
tauscht werden kann, ist ersichtlich.
Die Figur 3 zeigt das Mehrzweckgerät mit einer Bestückung, die sich vor allem für die Betätigung stehender Kinder eignet.
Zu diesem Zweck ist auf den Rohrstutzen 6 des Grundrah mens mittels der Hülse 11 und dem Feststellgelenk 13 sowie
der Hülse 12 ein langes Tragrohr 27 aufgesetzt, das an sei nem freien Ende über die Hülse 28 und das Feststellgelenk
sowie den Trägerteil 30 eine Tischplatte 31 aufnimmt. Die Stützrolle 8 ist am Rohrstutzen 5 eingesetzt.
Das Tragrohr 27 dient als zentrale Halterung für sämtliche Zubehörteile. So ist an dem Tragrohr 27 beispielhaft eine
Kniestütze 32, eine Bruststütze 33 sowie ein Halter 34 für einen Abduktionskeil 35 und eine Rückenstütze 36 befestigt.
Auf dem Rohrstutzen 6 sind ferner mit Hilfe der Hülse 40 Fußstützen
41 und daran befestigte Fußschalen 42 gehaltert. Um die Fußschalen in nahezu jede beliebige Abduktionsstellung,
in jede gewünschte Höhenlage - bei vrsterschiedlicher Beinlänge
- und auch in jede gewünschte Schräglage bringen zu
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können, können für die Fußstützen, wie aus Fig.4 ersichtlich,
zusätzlich Tragrohre 44, Lagerhülsen 45 und Feststellgelenke 46 eingeschaltet werden.
Die am Tragrohr 27 befestigten Teile müssen unter Verwendung geschlossener Hülsen nacheinander auf das Tragrohr 27 aufgefädelt
werden. Sollen diese Teile aber leicht austauschbar sein, so ist es zweckmäßig, anstelle geschlossener Hülsen
eine aus Fig.5 ersichtliche, einseitig offene Hülse 37 einzusetzen.
Die Hülse 37 ist U-förmig ausgebildet und in üblicher Weise
mit einem Feststellelement 38, z.B. einer Klemmschraube, versehen,
so daß sie von der Seite her auf Träger, z.B. den Träger 27, aufgeschoben werden kann. Diese Ausführungsform
ist immer dann besonders gut geeignet, wenn - wie beim Brustpolster 33 - eine symmetrische und nur auf Druck wirkende
Belastung vorhanden ist.
Auch die Hülsen für die Halterung von Fußstützen oder die Halterung von Tischplatten können zweckmäßig als offene Hülsen
37 ausgebildet werden. An die Stelle von Klemmschrauben 38 zum Feststellen können auch Schnäpper 39 treten. Für den
Einsatz solcher Schnäpper ist es aber notwendig, die zugehörigen
Träger mit angepaßten Bohrungen oder Rastnuten zu versehen.
Schutzanspräche:
Claims (14)
1. Mehrzweckgerät mit einem rollbaren Grundrahmen zum
Tragen von Hilfsgeräten für die Unterstützung und Behandlung bewegungsbehinderter Kinder, bestehend aus einem Rohrgestell
mit mindestens drei vorzugsweise schwenkbar gelagerten Laufrollen, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen innerhalb der
von den Laufrollen eingeschlossenen Fläche mindestens einen vorzugsweise parallel zur Rollenebene frei abstehenden Rohrstutzen
aufweist, auf den ein Trägerrohr unter Einschaltung eines an einer aufschiebbaren Hülse starr befestigten Feststellgelenkes
aufgesetzt ist.
2. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundrahmen im wesentlichen H-förmig ausgebildet ist und an der Querverbindung vorzugsweise beidseitig
abstehend Rohrstutzen so angesetzt sind, daß deren freie Enden innerhalb der von den äußeren Endpunkten des Grundrahmens
eingeschlossenen Fläche liegen.
3. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohrstutzen zusätzlich zur Aufnahme von Stützrollen ausgebildet sind.
4. Mehrzweckgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich net, daß die Stützrollen an in die Rohrstutzen einsteckbaren
Trägern befestigt sind.
5. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragrohr mehrteilig, insbesondere unter Einschaltung
steckbarer Teile ausgebildet ist.
6. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Tragrohres mit einem feststellbaren
Gelenk zur Aufnahme von Sitz-, Stütz- oder Plattenhaltern ausgebildet ist.
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7. Mehrzweckgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil aus einem Rohrstück mit aufgesetzter
Schale für eine Sitzroile oder dergl. ausgebildet und an beiden
Enden mit Steckhülsen zur Aufnahme von Haltern für Rückenlehnen, Tischplatten usw. versehen ist.
8. Mehrzweckgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter mit zusätzlichen Feststellgelenken versehen
sind.
9. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrohr über feststellbare Steckhülsen Stützbretter
und Pelotten für die verschiedenen Körperteile ebenso wie ein Tragrohr mit aufgelegtem Sitz, z.B. in Form eines
Sattels oder Abduktionskeiles befestigt sind.
10. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen zumindest z.T. als einseitig
offene, U-förmige Träger ausgebildet und so mit den sie haltenden
Teilen verbunden sind, daß sie seitlich auf die Tragrohre aufschiebbar sind.
11. Mehrzweckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Hülse für das Tragrohr am frei abstehenden Rahmenteil eine weitere Steckhülse als Halter für
Fußschalen aufgesetzt ist.
12. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußschalen an Querträgern seitlich verschiebbar
befestigt sind.
13. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußschalen an Stützen befestigt sind, die in der Höhe verstellbar gehaltert sind.
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14. Mehrzweckgerät nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußschalen unter Einschaltung eines Feststellgelenkes gehaltert sind.
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| DE8005653U1 true DE8005653U1 (de) | 1982-12-02 |
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| DE19808005653 Expired DE8005653U1 (de) | 1980-03-01 | 1980-03-01 | Mehrzweckgeraet fuer die unterstuetzung und zur behandlung bewegungsbehinderter kinder |
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1980
- 1980-03-01 DE DE19808005653 patent/DE8005653U1/de not_active Expired
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