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DE8004790U1 - Saiteninstrument - Google Patents

Saiteninstrument

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Publication number
DE8004790U1
DE8004790U1 DE19808004790 DE8004790U DE8004790U1 DE 8004790 U1 DE8004790 U1 DE 8004790U1 DE 19808004790 DE19808004790 DE 19808004790 DE 8004790 U DE8004790 U DE 8004790U DE 8004790 U1 DE8004790 U1 DE 8004790U1
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DE
Germany
Prior art keywords
string instrument
instrument according
frets
carrier
wiesbaden
Prior art date
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Expired
Application number
DE19808004790
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English (en)
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HOPF DIETER 6204 TAUNUSSTEIN
Original Assignee
HOPF DIETER 6204 TAUNUSSTEIN
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Filing date
Publication date
Application filed by HOPF DIETER 6204 TAUNUSSTEIN filed Critical HOPF DIETER 6204 TAUNUSSTEIN
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Publication of DE8004790U1 publication Critical patent/DE8004790U1/de
Priority to JP14637980A priority patent/JPS56122093A/ja
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Description

Dipl.-Phys. Heinrich Seids · Patentanwalt · Bierstaclter Höhe 15 · Postfach 5105 . 6200 Wiesbaden 1 · ζ§? (06121) 56 20 22
21. Februar 1980 H 534 u/we
Dieter Hopf
Platter Straße 67 6204 Taunusstein 4
Saiteninstrument
Die Erfindung bezieht sich auf ein Saiteninstrument, insbesondere Gitarre, mit auf dem Hals angebrachten Griffbreti und einer Anzahl entsprechend der Mensureneinteilung eingefasster, parallel zueinander angeordneter Saiteriauflagen gleicher Höhe bildender Bünde.
Bei den zur Zeit auf dem Markt befindlichen Saiteninstrumenten, insbesondere Gitarren, werden die Bünde durch Einklopfen von Hand in die, am Griffbrett vorgesehenen, Bundschlitze fest eingesetzt. Wenn die Bundreihe fertiggestellt ist, müssen die oberen Kanten sämtlicher Bünde in eine Ebene gebracht werden. Dieses Abrichten wird z.B. mit langen, geraden Feilen vorgenommen, mit denen man imme: möglichst viele Bundoberkanten auf einmal bearbeitet. Als Bundmaterial verwendet man Messing oder Neusilber.
Dipl.-Phys. Heinrich Seids · Patentanwalt · Bierstadter Höhe 15 . Postfach 5105 · 6200 Wiesbaden 1 · 3g? (0 61 21) 56 20 22
Das Einklopfen der Bünde in die Bundschlitze am Griffbrett und das Abrichten dieser auf eine Höhe ist eine Geschicklichkeits- und Gefühlssache des einzelnen Instrumentenbauers. Eine exakte Mensureneinteilung auf dem ■* Griffbrett kann nur mit sehr hohem Arbeitsaufwand erreicht werden. Weiterhin nachteilig ist die relativ massive Ausführung des Griffbrettes, die notwendig ist, um den eingesetzten Bünden einen festen Halt zu geben. Dadurch wird das Gewicht des z.B. Gitarrenhalses wesentlich erhöht. "1^ All diese genannten Nachteile wirken sich auch auf die Tonqualität eines Saiteninstrumentes negativ aus.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Saiteninstrument, insbesondere eine Gitarre, zu schaffen, bei dem der Sitz und die Lage der Bünde auf dem Griffbrett unabhängig von der Geschicklichkeit des Instrumentenbauers jederzeit wiederholbar ist, um somit eine Präzisions-Mensur zu er-
I reichen. j
Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß die I Bünde als Rippen in einem allseitig umschlossenen Träger :
gleicher Höhe aus der Oberfläche mit im wesentlichen halb- ' kreisförmigem Profil herausgeformt sind und durch dafür ;
vorgesehene Aufnahmen eines, das Griffbrett abdeckender: ; Aufnahmeteiles greifen. !
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Dipl.-Phys. Heinrich Selds . Patentanwalt · Bierstadter Höhe 15 · Postfach S105 · 6200 Wiesbaden I · & (0 6121) 56 20 22
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In vorteilhafter Weise kann das Griffbrett relativ dünn ausgebildet werden,wbei der Träger für die Bünde zwischen einem Aufnahmeteil und einem Unterteil eingelegt sein kann. Vorzugsweise kann der Aufnahmeteil seitlich ausgebildete Stege aufweisen, die in ihrer lichten Weite entsprechend auf die Breite des Trägers und des Unterteiles abgestimmt sind.
In besonders vorteilhafter Weise können die Bünde aus einem harten, verschleißfesten, im wesentlich metallischem Material z.B. Stahl der Güteklasse V2A bestehen. In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform können die Bünde mit einem harten, verschleißfesten Überzug versehen sein, wobei diese Bünde aus Aluminium bestehen können und eloxier sind.
In einer vorteilhaften Ausführungsform können die Bünde hohl aus dem Träger herausgeformt sein. In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform können die ^ünde massiv aus dem Träger herausgebildet sein«
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann der Träger als längliche Platte ausgebildet sein, in der eine Mehrzahl von Bünden vorzugsweise alle Bünde herausgeformt sein können. In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform können zum Zwecke der Gewichtseinsparung zwischen den Bünden Aussparungen deckungsgleich im Aufnahmeteil und Trägerplatte ausgebildet sein.
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Dlpl.-Phys. Heinrich Seids · Patentanwalt · Bierstadter Höhe IS · Postfach SlOS · 6200 Wiesbaden 1
(0 6121) 56 20 22
In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform können die Bünde mit einem streifenförraigen Träger versehen sein, praktisch nur beidseitige Flansche an der Rippe bildet. In einer anderen Ausführungsform können zwischen benachbarten Bündenträgern Füllstücke eingelegt sein. In besonders vorteilhafter Weise können die Enden der Bünde in den Aufnahmeteil übergehen. Vorzugsweise kann der Aufnahmeteil und der Unterteil aus Holz bzw. und/oder Holzwerkstoff und bzw. oder Kunststoff bestehen»
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Draufsicht auf die Itterseite eines Griffbrettes;
Fig. 2 ein Griffbrett entsprechend dem Schnitt 2-2 gemäß
Fig. 1;
Fig. 3 ein Griffbrett gemäß Schnitt 3-3 der Fig. 1;
Fig. 4 ein Griffbrett in einer anderen Ausführungsform im Längsschnitt;
Fig. 5 ein Griffbrett in einer weiteren Ausführungsform
im Längsschnitt; und
Fig„ 6 einen Bund mit streifenförmigem Träger im Schnitt.
Dlpl.-Phys. Heinrich Solds · Patentanwalt · Bierstadter Höhe 15 . Postfach 5105 . 6200 Wiesbaden 1 · ®" (0(5121) 56 20
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In der Figur 1 wird ein Griffbrett 10 gezeigt, in dessen Aufnahmeteil 13 Aufnahmen 14 ausgebildet sind, durch die die Bünde 11 hindurchragen. Diese Bünde 11 die als Saitenauflage dienen, sind direkt aus einem Träger 12 mit entsprechenden Mensurenabstand 19 herausgeformt. Der Träger 12, der zwischen dem Aufnahmeteil 13 und dem Unterteil 15 liegt, bildet zusammen mit diesen Teilen das Griffbrett 10, dabei können diese Teile 12, 13 und 15 mittels einer Klebeverbindung zusammengehalten werden. Der Aufnahmeteil 13 weist seitlich ausgebildete Stege auf, wie aus der Figur 2 zu ersehen ist» Diese Stege dienen zur seitlichen Abdeckung des Trägers 12 und des Unterteiles 15. Aus Gründen ästhetischer Überlegungen heraus gehen die Enden der Bünde 11 bei 20 in den Aufnahmeteil 13 über. Neben dieser ästhetisch schöneren Formgebung wird außerdem auch noch eine "Verletzungsgefahr durch scharfkantig hervorstehende Bünde 11 vermieden. Die Bünde 11 können aus einem harten und verschleißfesten Material wie z.B. V2A bestehen. Auch läßt sich ein weicheres Material verwenden, das mit einem harten und verschleißfesten Überzug versehen ist, wie z.B„ Aluminium, da entsprechend eloxiert ist. Durch diese harte und verschleiß feste Gestaltung der Bünde 11 wird eine Beschädigung derer vermieden, was sich positiv auf die Tonqualität auswirkt. Der Aufnahmeteil 13 und der Unterteil 15 können aus einem leichten Material wie z.B. Holz oder Kunststoff bestehen, was sich günstig auf die Gewichtseinsparung auswirkt.
Dipl.-Phys. Heinrich Seids . Patentanwalt ■ 13k·!stadier Hohe IS . Postfach 5105 · 620Ü Wiesbaden 1 · SP (06121) 562022
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Die Figur 3 zeigt Bünde 11, die an ihrer Unterseite hohl aus dem Träger 12a herausgeformt sind. Der Träger 12a ist in diesem Falle als längliche Platte ausgebildet, in der eine Mehrzahl von Bünden 11 z.B. durch Prägen herausgeformt ^ sind. Durch dieses gemeinsame Herausformen aller Bünde, ZoB. 20 Ms 22 Bünde bei einer Gitarre mit einem Werkzeug, wird eine Präzisions-Mensur erreicht.
In dem als längliche Platte ausgebildeten Träger 12a sind zur Gewichtsersparnis Aussparungen 17 zwischen den Bünden ausgebildete
Die Figur 4 zeigt ebenfalls einen Träger 12a, der als längliche Platte ausgebildet ist, wobei die Bünde 11 massiv ausgebildet sind. Diese massive Ausbildung der Bünde 11 kann z.B. durch Profilwalzeri erreicht werden.
Die Figur 5 zeigt einzeln einsetzbare Bünde 11, die mit einem streifenförmigen Träger 12b versehen sind, wobei dieser streifenförmige Träger 12b praktisch nur beidseitige Flansche an der Rippe bildet. Der Mensurenabstand 19 wird durch eingelegte Füllstücke 18 fixiert. Diese Füllstücke sind in ihrer Länge entsprechend auf die streifenförmigen Träger 12b abgestimmt. Als Material kann Holz oder Kunststoff mit entsprechender Festigkeit eingesetzt werden. Der streifenförmige Träger 12b mit dem Bund 11 kann als Profilstange hergestellt werden, von der die geforderte Länge eines Bundes abgesägt werden kann. Auch läßt sich dieser streifenförmige Träger 12b in massiver Form, wie ihn die Figur 6 zeigt, ausbilden.

Claims (15)

PATENTANWALT DIPL.-PHYS. HEINRICH SEIDS 62 Wiesbaden · Blerstadter Höhe IS · Postfach 12068 · Telefon (061 21) 66 5382 Postscheck Frankfurt/Main !£110 08-602 · Bank Deutsche Bank 395 63 72. ■ Nass. Sparkasse 108 00 30 65 Dieter Hopf 10 Wiesbaden, den 21 . Februar 1980 H 534 u/we Schutzansprüche
1.) Saiteninstrument, insbesondere Gitarre, mit auf dem Hals angebrachten Griffbrett und einer Anzahl, ent- · sprechend der Mensureneinteilung, eingefaßter parallel zueinander angeordneter, Sa.itenauflagen gleicher Höhe bildender Bünde, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) als Rippen in einem allseitig umschlossenen Träger (12) gleicher Höhe aus der Oberfläche mit im wesentlichen halbkreisförmigem Profil herausgeformt sind und durch dafür vorgesehene Aufnahmen (14) eines das Griffbrett (10) abdeckenden Aufnahmeteiles (13) greifen-
2.) Saiteninstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (12) zwischen einem Aufnahmeteil (13) und einem Unterteil (15) eingelegt ist, die zusammen das Griffbrett (10) bilden»
Dipl.-Phys. Heinrich Seids . Patentanwalt · Bieratadlcr Höhe 15 · Postfach 5105 · 6200 Wiesbaden I ■ ® (06121) 56 20 22
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3.) Saiteninstrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeteil (13) seitlich ausgebildete Stege (16) aufweist, die in ihrer lichten Weite entsprechend auf die Breite des Trägers (12) und des Unterteiles (15) abgestimmt sind.
4.) Saiteninstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) aus einem harten, verschleißfesten, im wesentlich metallischem Material z.B. Stahl der Güteklasse V2A bestehen.
5.) Saiteninstrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) mit einem harten, verschleißfesten Überzug versehen sind.
6.) Saiteninstrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) aus Aluminium bestehen und eloxiert sind.
7.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) hohl aus dem Träger (12) herausgeformt sind.
8.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 6, -° dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde .(11) massiv aus dem Träger (12) herausgebildet sind.
Dipl.-Phys. Heinrich Seids ■ Patentanwalt ■ Bierstadter Hohe 15 · Postfach SlOS · 6200 Wiesbaden 1 Q? (0 61 21) S6 ZO 22
9.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger als längliche Platte (12a) ausgebildet ist, in der eine Mehrzahl von Bünden (11) vorzugsweise alle Bünde (11) herausge- ^ formt sind.
10.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Bünden (11) Aussparungen (17) in der Trägerplatte (12a) ausgebildet sind.
11.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bünde (11) mit einem streifenförmigen Träger (12b) versehen sind, der praktisch nur beidseitige Flansche an der Rippe bildet.
12c) Saiteninstrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den benachbarten Bündenträgern (12b) eingelegte Füllstücke (IS) sich befinden.
13.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeteil (13), der Unterteil (15) und der Träger (12) aneinander zu einem Verbund befestigt sind.
Dipl.-Phys. Heinrich Seids · Patentanwalt · Bierstadter Höhe 15 · Postfach 5105 · 6200 Wiesbaden 1 · S? (0 6121) 56 20 22
14.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Bünde (11) in den Aufnähmeteil (13) übergehen.
15.) Saiteninstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeteil (13) und der Unterteil (15) aus Holz und bzw. oder Holzwerkstoff und bzw. oder Kunststoff besteht»
DE19808004790 1980-02-22 1980-02-22 Saiteninstrument Expired DE8004790U1 (de)

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JP2688646B2 (ja) * 1988-09-09 1997-12-10 カシオ計算機株式会社 弦楽器、ネック部材、およびその製造方法
ES2709249B2 (es) * 2017-10-13 2019-10-09 Alonso Jimenez Francisco Javier Instrumento musical de cuerda con trastes unidos entre sí que seccionan el diapasón en fragmentos separables independientes.

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