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Kraftfahrzeug, insbesondere als Landbau- und Erntegerät Die bisher
benutzten Landbautraktoren und Landbaugeräte entsprechen den Bedürfnissen des allgemeinen
Landbaues nur unvollkommen. Insbesondere wirkt sich der Mangel an vielseitiger Verwendbarkeit
erschwerend und produktionshemmend aus.
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Diese Nachteile der bisherigen Landbau- und Erntegeräte mit Kraftzug
werden durch die Erfindung behoben. Die nach der Erfindung ausgeführte Zugmaschine
vereinigt in sich die Eigenschaften eines für alle Zwecke verwendbaren Transportfahrzeugs
und eines ganz neuartig vielseitigen Bodenbearbeitungspflege-, Sä- und Erntegeräts.
Sie ermöglicht in Verbindung mit bekannten oder dem neuen Zweck angepaßten landwirtschaftlichen
Geräten eine vollständige Mechanisierung aller Arbeitsgänge des Landbaues und der
Ernte.
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Die Erfindung besteht in erster Linie in der Ausbildung und Anordnung
der Lenkvorrichtung des Fahrzeugs, des Motors und des Fahrersitzes sowie der Antriebs-
bzw. Kraftübertragungsorgane für Landmaschinen und -geräte und der dazugehörigen,
am Fahrzeug vorgesehenen Befestigungsvorrichtungen. Sowohl für die Vorwärtsfahrt
als auch für die Rückwärtsfahrt ist je eine Lenkvorrichtung vorgesehen, die so in
bezug auf den Fahrersitz angeordnet sind, daB der Fahrer durch Umkehr auf seinem
Sitz die eine oder die andere Lenkvorrichtung bedienen kann und dabei in beiden
Fällen den Blick in der Fahrtrichtung hat. Der Fahrersitz liegt nicht symmetrisch
zur Mittelebene des Fahrzeugs, sondern einseitig oberhalb des ebenfalls zur Seite
versetzt angeordneten Antriebsmotors, der jedoch auch für sich in der Mittelebene
angeordnet sein kann. Der Fahrer kann infolgedessen in jeder Fahrtrichtung das vordere
Spurrad und bei Rückwärtsfahrt das in der
Spur laufende Hinterrad
frei beobachten. Dies ist sehr wichtig beim Ausführen von Reihensaat, bei der Bodenbearbeitung,
z. B. beim Hacken, beim Mähen usw. Außerdem ist eine bessere Zugänglichkeit des
Antriebsmotors erreicht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind auch
die Mittel zum Betätigen der Kippvorrichtung des Wagenkastens in neuartiger Weise
im Bereich des Fahrers angebracht, so daß sie von ihm von seinem Sitz aus bedient
werden können.
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Die seitlich versetzte Anordnung des Fahrersitzes mit den zu bedienenden
Vorrichtungen ergibt neben der besseren Übersichtlichkeit auch eine günstigere Raumausnutzung,
so daß neben dem Sitz noch Platz verbleibt, der für andere Zwecke nutzbringend verwendet
werden kann, z. B. für mitfahrendes Bedienungspersonal, zur Unterbringung von Saat-
oder Pflanzgut usw.
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Die erwähnten Vorteile können auch bei einem Dreirad-Fahrzeug erreicht
werden, bei dem Motor- und Fahrersitz seitlich versetzt angeordnet werden und das
Vorderrad auf der Seite des Fahrersitzes in die Spurlinie des Hinterrades eingestellt
wird.
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Das Vorderrad eines dreirädrigen Fahrzeugs oder jedes der beiden Vorderräder
eines vierrädrigen Fahrzeugs kann nach der Erfindung um seine senkrechte Steuerachse,
die zugleich das Gewicht des Vorderwagens aufnimmt, beliebig gedreht werden. Diese
Konstruktion ermöglicht eine bisher nicht gekannte Wendigkeit des Fahrzeugs. Jedes
Vorderrad kann außerdem mit selbständigem Antrieb versehen werden.
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Der Wagenkasten, dessen Innenraum für den Transport von Saat- oder
Pflanzgut, Bedienungspersonal, Geräten usw. ausgenutzt wird und dessen Wände seitlich
und rückwärts in an sich bekannter Weise umklappbar ausgebildet sind, ist außerdem
gemäß der Erfindung mit Vorrichtungen, wie Haken, Ösen, Klammern o. dgl., versehen,
an denen Maschinen oder Geräte für landwirtschaftliche Arbeiten, z. B. Sämaschinen
und Düngerstreuer, befestigt werden können. Die Zeichnung stellt zwei beispielsweise
Ausführungsformen des Erfindungsgegenstands dar.
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Abb. i zeigt ein vierrädriges Kraftfahrzeug in Draufsicht; Abb. 2
zeigt das Fahrzeug gemäß Abb. i in schaubildlicher Darstellung; Abb. 3 zeigt ein
dreirädriges Fahrzeug in Seitenansicht; Abb. 4 in Hinteransicht, Abb. 5 in Draufsicht
und Abb. 6 in schaubildlicher Darstellung.
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Das vierrädrige Fahrzeug nach Abb. i und 2 hat zwei vordere Lenkräder
i, die beiden Hinterräder 2, die vom Motor 3 angetrieben werden und mit Zahnrädern
versehen sind, und einen kippbaren Wagenkasten 4 mit umklappbaren Seitenwänden 5
und Rückwand 6. Die Kastenwände sind mit zusätzlichen Vorrichtungen 7, wie Haken,
Ösen, Klammern o. dgl., versehen, an denen Maschinen, wie Sämaschinen, Düngerstreuer,
Düngerablader, Rechen, Heuwender o. dgl., zur Ausführung der entsprechenden Feldarbeiten
befestigt werden können und um sie mit dem Fahrzeug an die Arbeitsstelle zu befördern.
Die Vorrichtungen 7 sind auch zur Aufnahme besonderer Antriebsvorrichtungen sowie
von Leitrollen bestimmt. Das Fahrzeug ist ferner mit einer quer liegenden Kraftwelle
8 versehen, die vom '.Motor 3 aus durch geeignete Übertragungsmittel, z. B. von
den Hinterrädern durch Kettenübertragung ihren Antrieb erhält und ihrerseits zum
Antreiben von landwirtschaftlichen Maschinen, wie für besondere Zwecke seitlich
wahlweise angeordnete kleine Sämaschinen, Pflanzenloch- und Pflanzensetzmaschinen,
Kreissägen o. dgl., verwendet werden kann. Auch an der Rückseite des Fahrzeugs kann
eine Antriebswelle, wie bei 16 in Abb. 3 angedeutet ist, eingebaut werden, die beispielsweise
zum Antrieb des Getriebes einer Sämaschine oder eines Düngerstreuers dient.
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Der Antriebsmotor 3 ist vorn seitlich an der rechten Längsseite des
Fahrzeugs eingebaut, und oberhalb des Motors 3 befindet sich der Sitz 9 für den
Fahrer. Ferner sind zwei Lenkvorrichtungen für das Fahrzeug vorgesehen, die eine
für die Vorwärtsfahrt und die andere für die Rückwärtsfahrt des Fahrzeugs. Die Lenkräder
io und ii für die Vorwärts- und Rückwärtsfahrt sind einander gegenüberliegend am
Fahrersitz so angebracht, daß der Fahrer zwischen ihnen sitzt und durch Umkehr auf
seinem Sitz 9 das eine oder das andere Lenkrad io oder ii bedienen kann. An Stelle
von zwei Lenkrädern kann auch ein umsteckbares Lenkrad vorgesehen sein. Der Fahrer
hat also bei Vorwärts- und Rückwärtsfahrt seinen Blick in Fahrtrichtung und kann
leicht das vordere Lenkrad i oder das mit diesem in einer Spurlinie laufende Hinterrad
2 beobachten. Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft beim Pflügen, Säen, Düngerstreuen,
Mähen usw., weil diese Arbeiten nunmehr ohne besondere zusätzliche Steuerung und
ohne besonderes Hilfspersonal ausgeführt werden können. Die Anordnung des Sitzes
gestattet ferner eine bisher nicht gekannte freie Sicht auf den vor dem Fahrzeug
liegenden Boden. Dieses ermöglicht in Verbindung mit der Konstruktion des Fahrzeugs
auch die Anbringung von Geräten und Maschinen, wie Sämaschinen, Mähmaschinen und
von Pflügen an der Stirnseite des Fahrzeugs, wobei die Maschinen oder Geräte vom
Fahrer selbst bedient und wie die auszuführenden Arbeiten selbständig beobachtet
werden können.
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Zur Betätigung der Kippvorrichtung für den Wagenkasten 4 ist z. B.
ein Handkurbelantrieb oder ein mechanischer Antrieb vorgesehen, der ebenfalls so
angebracht ist, daß er durch den Fahrer von seinem Sitz 9 aus betätigt werden kann.
Der Handkurbel--trieb. 12 ist bei dem AusfiihrungsbeispieY---rtath Abb. i
und 2 vorn seitlich an einer Längswand des Fahrzeugaufbaues und bei dem zweiten
Ausführungsbeispiel nach Abb. 3 bis 6 (vgl. insbesondere Abb. 6) an der Stirnseite
des Wagenkastens 4 angebracht.
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Wie aus Abb. i und 2 ersichtlich ist, ergibt sich vor und neben dem
Fahrersitz noch ein freier Raum für Unterbringung eines Sitzes 13 für Bedienungspersonal
bzw. ein Raum 14 für Aufnahme von Geräten, Saatgut, Pflanzen o. dgl.
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Jedes Vorderrad i ist nach der Erfindung um eine senkrechte Achse
15, die das Gewicht des Vorderwagens aufnimmt, um einen beliebigen Winkel schwenkbar.
Die Einstellung der Steuerachsen 15 erfolgt
mittels der Lenkräder
1o und ii. Damit beide Steuerachsen von einer Lenkvorrichtung aus gemeinsam um gleiche
Winkel gedreht werden können, sind die beiden Steuerachsen des vierräderigen Fahrzeugs
durch geeignete Zwischenglieder miteinander gekuppelt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Abb.3 bis 6 bezeichnen die gleichen
Bezugszeichen die gleichen Teile. Dieses dreiräderige Fahrzeug zeigt abweichend
von den bekannten dreiräderigen Kraftfahrzeugen die Besonderheit, daß der Motor
mit dem Fahrersitz aus der Mitte seitlich versetzt an der rechten Seite des Fahrzeugs
angebracht ist und das vordere Lenkrad i in der Spurlinie des an dieser Seite befindlichen
Hinterrads 2 läuft. Daraus ergibt sich einerseits eine wesentliche Kraftersparnis
auf weichem Boden bzw. eine höhere Zugleistung und außerdem eine Erleichterung in
der Ausführung von Feldarbeiten. So wird durch diese Ausgestaltung und Anordnung
die Verwendung des Fahrzeugs auch für Hack-, Pflanz-, ,Jätearbeiten und Rodearbeiten
bei Hackfrüchten ohne weiteres ermöglicht, die sonst durch die dritte, mittlere
Radspur behindert waren.
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Das Landbaugerät nach der Erfindung kann sowohl als selbständiges
Transportfahrzeug für Lasten als auch als Schlepper und auch als selbständiges Antriebsaggregat
für alle in der Landwirtschaft vorkommenden Feld- und Erntearbeiten Verwendung finden.
Bei der Benutzung als Schlepper werden die landwirtschaftlichen Maschinen usw. in
bekannter Weise oder bei Verwendung neuartiger, für das Fahrzeug gemäß der Erfindung
besonders hergestellter Geräte mittels speziell hierfür vorgesehener Vorrichtungen
j hinten am Fahrzeug angehängt. Die Erfindung schafft aber darüber hinaus die 'Möglichkeit,
landwirtschaftliche Maschinen seitlich neben der Zugmaschine laufen zu lassen, anzutreiben
und vom Fahrzeug <ins direkt zu bedienen, wie z. B. Pflanzensetzmaschinen. Infolge
der besonderen Anordnung des Fahrersitzes und des Motors ist es erstmalig auch möglich
und grundlegend neu, Arbeitsgeräte, nicht nur Mähbalken, sondern auch sonstige Maschinen
und Geräte, unmittelbar vor dem Fahrzeug anzubringen. Pflügen, Düngerstreuen, Säen,
Mähen usw. sowie alle maschinell auszuführenden Pflanz-, Rode- und Erntearbeiten
können bei Verwendung entsprechend vereinfachter Geräte ohne zusätzliche Steuerung
und ohne besonderes Personal hierfür ausgeführt werden. Durch den Fortfall der Lenk-
und Steuervorrichtungen, z. B. der lenkbaren Vorderkarren bei Sä- und sonstigen
Maschinen, schafft die Erfindung die Voraussetzung für eine wesentliche Vereinfachung
der landwirtschaftlichen Geräte sowie für Vereinfachung und Erleichterung der Arbeitsgänge
bei Verwendbarkeit des Fahrzeugs als Transport- und Antriebsmittel für alle praktisch
vorkommenden Ernte- und Feldarbeiten.
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Der Vorteil der Erfindung, daß der Fahrer sowohl bei Vorwärtsfahrt
als auch bei Rückwärtsfahrt seinen Blick in der Fahrtrichtung hat, und zwar bei
Vorwärtsfahrt über das spurende Vorderrad, N_i Rückwärtsfahrt über das in der Spurlinie
laufende Hinterrad, kann abweichend von denn erliiiiterten Atisführungsbeispiel
mit zwei Lenkvorrichtungen und dem zwischen ihnen liegenden Fahrersitz auch erreicht
werden, wenn nur eine in Sitzmitte angeordnete Lenkvorrichtung vorhanden ist. Der
Fahrer hat auch dann in jeder Fahrtrichtung das Lenkrad vor sich, wenn er bei Vorwärtsfahrt
oder Rückwärtsfahrt seinen Sitz entsprechend auf der einen oder anderen Seite des
Lenkrads einnimmt.