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Heftgerät Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Anheften von
Papier, Karton o. dgl. auf festen Unterlagen, insbesondere Holz, mittels der üblichen
Heftklammern. Die Erfindung macht es sich dabei zur Aufgabe, dieses Gerät so auszugestalten,
daß einerseits ein möglichst einfacher und billiger Aufbau desselben erreicht wird
und andererseits ein zuverlässiges Arbeiten des Gerätes, und zwar auch nach längerer
Benutzung desselben voll gewährleistet ist.
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Das erfindungsgemäß ausgebildete Gerät umfaßt dabei eine im Querschnitt
der Form der verwendeten Heftklammern angepaßte, vorzugsweise aus Blech gebogene
Hohlschiene, eine an diese seitlich angeschlossene, selbsttätig wirkende Zufuhreinrichtung
für die Heftklammern, einen in der Hohlschiene gleitbaren Schieber zum Ausstoßen
der in die Hohlschiene durch die erwähnte Einrichtung , eingebrachten Heftklammern,
welch letzterer mit einem auf der Hohlschiene verschiebbar geführten, hülsenförmigen
Teil des Betätigungsgriffes gekuppelt ist, wobei in diesem hülsenförmigen Teil eine
zwischen dem oberen Ende der Hohlschiene und dem Betätigungsgriff eingespannte Rückholfeder
vorgesehen ist, welche nach erfolgter Heftung die Hohlschiene und den Klammerschieber
wieder in ihre gegenseitige Ausgangslage zurückbringt. Von besonderem Vorteil ist
dabei noch der Umstand, daß die Hohlschiene so gestaltet wird, daß sie gegenüber
der Klammerzufuhreinrichtung nach unten frei hervorragt, da hierdurch die Verwendung
des Gerätes auch an schwer zugänglichen Stellen der Unterlage, z. B. in Vertiefungen,
Nuten o. dgl. derselben, begünstigt wird.
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ach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
wird
das Gerät mit einer Rammeinrichtung versehen, die es ermöglicht, das Ausstoßen der
Heftklammern aus der Hohlschiene auch dann mit ausreichender Kraft herbeizuführen,
wenn es sich um Heftstellen handelt, die es zufolge ihrer Lage nicht erlauben, die
Heftung unmittelbar durch den Druck der Hand vorzunehmen. Die Rammeinrichtung ist
dabei so ausgebildet, daß sie vor der eigentlichen Durchführung der Heftung durch
das Zusammendrücken zweier Geräteteile, z. B. des Handgriffes und der diesem gegenüber
verschiebbaren Hohlschiene, gespannt wird, so daß schließlich zur Durchführung der
Heftung selbst ein genügend starker Ausstoßdruck (Rammdruck) zur Verfügung steht.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
veranschaulicht, und zwar zeigt Abb. i einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform,
Abb. 2 eine Stirnansicht hierzu, Abb.3 einen Horizontalschnitt nach der Linie 3-3
der Abb. i, Abb.4 einen Horizontalschnitt nach der Linie q-4 der Abb. i, Abb.5 einen
Horizontalschnitt nach der Linie 5-5 der Abb. i, Abb.6 einen Querschnitt durch die
selbsttätige Klammerzufuhreinrichtung nach der Linie 6-6 der Abb. 3, Abb.7 einen
Querschnitt durch die Klammerzufuhreinrichtung nach der Linie 7-7 der Abb.3. Abb.8
einen Teil der Hohlschiene an der Anschlußstelle der Klammerzufuhreinrichtung in
schaubildlicher Ansicht, Abb.9 einen teilweisen Längsschnitt durch die zweite Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes, Abb. io eine Stirnansicht hierzu und Abb. i i einen
Horizontalschnitt nach der Linie i i-i i der Abb, 9.
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In den Abb. i und 2 bezeichnet i die vorzugsweise aus Blech gestanzte
und gebogene Hohlschiene, die in ihrem Querschnitt der Form der verwendeten Heftklammern,
insbesondere der Breite und Dicke derselben, angepaßt ist. Diese Heftklammern werden
der Hohlschiene in an sich bekannter Weise durch eine an diese seitlich angebaute
Klammerzufuhreinrichtung 2 zugeführt, die noch näher beschrieben werden wird. Die
Hohlschiene ist dabei oberhalb der Zufuhreinrichtung 2, wie die Abb. 3 erkennen
läßt, mit U-förmigem Querschnitt, hingegen unterhalb der Zufuhreinrichtung gemäß
Abb. 5 zu einem ganz oder nahezu ganz geschlossenen Hohlprofil ausgestaltet. Der
unterhalb der Zufuhreinrichtung liegende Teil i° der Hohlschiene bildet also eine
frei vorragende, mundstückartigeVerlängerung, die es ermöglicht, dieAusstoßmündung
ib auch an schwer zugänglichen Stellen der Unterlage, z. B. in Vertiefungen oder,
Nuten derselben, ansetzen zu können.
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In der Hohlschiene i ist der zungenförmige Klammerschieber 3 gelagert,
der durch geeignete Mittel mit dem hülsenförmigen Teil 4 des Betätigungshandgriffes
5 gekuppelt ist. Diese Kupplung erfolgt in der Ausstoßrichtung (Pfeil p) durch einen
an der Innenseite der Hülse 4 angebrachten Anschlag 6 der sich über seine ganze
Breite gegen den oberen Rand des Schiebers 3 anlegt, hingegen in der anderen Richtung
unter Vermittlung eines Bolzens 7, der bei der Verschiebung des Betätigungshandgriffes
bzw. des Hülsenteiles ,4 desselben in einem Schlitz 8 der Hohlschiene gleiten kann.
Zwischen dem oberen Ende ic der Hohlschiene und dem Betätigungshandgriff 5 ist eine
Rückholfeder 9 eingespannt, welche nach erfolgter Heftung den Handgriff 5 und den
Schieber 3 wieder in die Ausgangslage zurückbringt. Die Feder 9 ist dabei in einer
entsprechenden Erweiterung 4" des Hülsenteiles 4 untergebracht.
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Die Klammerzufuhreinrichtung besteht bei diesem Ausführungsbeispiel,
wie die Abb. 3, 4, 6 und 7 erkennen lassen, im wesentlichen aus der vorzugsweise
U-förmig gestalteten Führungsschiene io für die zur Verwendung gelangenden .Heftklammern
bzw. den Klammerstreifen i i, die unter Vermittlung zweier umgebogener Haltezungen
i2 in einem an der Hohlschiene i angebrachten Konsolenteil 13 befestigt ist.
Die Haltezungen i2 sind dabei in den Wangenteilen 14 der Konsole 13 geführt (Abb.
3, 4 und 6) und dadurch fixiert, daß die nahe den Zungenenden vorgesehenen Nasen
15 in entsprechende taschenartige Eintiefungen 16 der Wangen 14 eingreifen. Zum
Einsetzen neuer Klammern kann die Fixierung gelöst und die Führungsschiene aus der
Konsole um einen bestimmten Betrag ausgezogen werden. Die Lösung der Fixierung erfolgt
z. B. unter Vermittlung von federbelasteten Druckstiften 17, die bei ihrer
Betätigung die Nasen 15 aus dem Bereich der taschenartigen Eintiefungen 16 bringen,
Beim Herausziehen der Führungsschiene io bzw. der Zungen 12 greifen die Nasen 15
in längliche Führungstaschen 18 der Wangen 14 ein (Abb. 3, 4 und 7), wodurch
die Ausziehbewegung begrenzt wird, indem die Nasen 15 schließlich gegen die
Enden i8° der Taschen 18 stoßen.
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Auf der Schiene io ist der die Heftklammern gegen die Hohlschiene
bewegende Schieber i9 gelagert, welcher unter dem Einfluß einer Zugfeder 20 steht,
die einen Endes in einem Lappen 21 der Führungsschiene io und anderen Endes in einem
mit dem Schieber i9 verbundenen, haarnadelförmigen Fortsatz 22 eingehängt ist. Der
Schieber icj ist außerdem mit einem im wesentlichen U-förmigen Betätigungsgriff
23 verbunden, welcher es ermöglicht, zum Einsetzen neuer Klammern den Schieber 19
entgegen der Wirkung der Feder 20 von außen bequem in die in Abb. i strichpunktiert
angedeutete Lage zurückzuziehen.
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Die Wirkungsweise des Gerätes ist folgende: Durch den Schieber i9
wird die jeweils vorderste Heftklammer in die Hohlschiene i eingebracht. Diese wird
auf die gewünschte Heftstelle aufgesetzt, worauf durch Druck auf den Betätigungshandgriff
5 der Klammerschieber 3 nach unten
bewegt und die erwähnte Heftklammer
in die Unterlage eingestoßen wird. Nach erfolgter Heftung kehrt der Schieber 3 und
der Handgriff 5 unter der Wirkung der Rückholfeder 9 wieder in ihre in Abb. i gezeichnete
Ausgangslage zurück. Beim Erreichen dieser Lage wird die Mündung der Zufuhreinrichtung
in die Hohlschiene i durch den Schieber 3 freigegeben, so daß nunmehr die nächstfolgende
Heftklammer in die Hohlschiene eintritt und dort zutn Ausstoßen bereitliegt. Um
zu verhindern, daß beim Ausstoßen der Klammern, insbesondere an der Übergangsstelle
vom U-förmigen Querschnitt in den Hohlquerschnitt der Hohlschiene, ein Verspießen
der Klammerfüßchen eintritt, wird dieser Übergang, wie Abb.8 deutlich zeigt, im
wesentlichen trichterförmig gestaltet, indem die Schenkel ie des U-Profils mit sanfter
Abrundung zur Bildung des Mundstückteiles i11 niedergebogen sind.
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Die Ausgestaltung der Klatnnterzufuhreinrichtung ist natürlich in
keiner Weise auf das beschriebene und in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es könnte auch jede beliebige andere, selbsttätig wirkende Zufuhreinrichtung
verwendet werden, sofern diese den Anbau an die Hohlschiene, das zuverlässige Vorschieben
der Klammer und das bequeme Einführen neuer Klammern gestattet.
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Die Ausführungsform nach den Abb. 9 bis i i unterscheidet sich gegenüber
der vorher beschriebenen dadurch, daß hier das Gerät mit einer von Hand aus spannbaren
Rammeinrichtung ausgestattet ist. Zu diesem Zweck ist der in der Hohlschiene gelagerte
Ausstoßschieber 3 über einen Schwungkörper 30 und eine Schwungfeder 31 mit
dem Betätigungshandgriff 5 bzw. mit dem Hülsenteil 4 desselben gekuppelt. Die Schwungfeder
31, welche zweckmäßig ebenso wie die Rückholfeder 9 als Schraubenfeder ausgebildet
ist, ist mit ihrem oberen Ende an dem Lappen 32 befestigt und an ihrem unteren Ende
bei 33 fest mit dem Schwungkörper 30 verbunden.
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Es ist außerdem eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen, die den
Schwungkörper 30 während des größten Teiles des Betätigungshubes des Handgriffes
5 blockiert hält und diesen erst gegen Ende des Hubes freigibt, so daß er unter
dem Einfluß der vorher gespannten Schwungfeder 31 nach unten schnellt und dadurch
nach Art einer Ramme einen kräftigen Ausstoßdruck auf den Schieber 3 und auf die
von diesem erfaßte Heftklammer ausübt. Diese Verriegelungseinrichtung wird beim
dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine Klinke 34 gebildet, die bei 35 an einer
Konsole 36 der Zufuhreinrichtung 2 schwenkbar gelagert ist. Die Klinke 34 wird durch
eine an der Lagerstelle 35 vorgesehene Torsionsfeder 37 so beeinflußt, daß sich
das obere Ende 3411 der Klinke gegen den Schwungkörper anlegt und diesen nach unten
zu blockieren trachtet. Das andere Ende 346 der Klinke 34 nimmt dabei eine solche
Lage ein. daß es beim Niederdrücken des Handgriffes 5 und des Hülsenteiles 4 vom
Randteil 46 getroffen wird (in Abb. 9 strichpunktiert angedeutet), wodurch die Klinke
im Uhrzeigersinne verschwenkt und der Schwungkörper 30 freigegeben wird.
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Zur bequemen Betätigung des Gerätes sind an der Hohlschiene, wie Abb.
io deutlich zeigt, hakenförmige Stützmittel 4o angebracht, welche das 1?inlegen
der Finger der das Gerät betätigenden Hand gestatten.
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Die Wirkungsweise dieses Gerätes ist folgende: Das Gerät wird auf
die gewünschte Heftstelle einer z. 1>. vertikal liegenden Unterlage mit dem Mund-"tück
0 angesetzt, wobei gleichzeitig mit einer lland, durch Abstützung der Handinnenfläche
am Griff 5 und Einlegen zweier Finger dieser Hand in die Stützglieder 40, die Hohlschiene
i und der Hülsenteil 4 unter Spannung der Schwungfeder 31 sowie der Rückholfeder
9 ineinandergeschoben werden. Nach Erreichen einer bestimmten Verschiebung trifft
der Randteil 46 der Hülse 4 auf das Klinkenende 34b, wodurch der Schwungkörper freigegeben
wird und der Ausstoßschieber 3 in der Hohlschiene i vorschnellt, so daß die in die
Hohlschiene eingebrachte Heftklammer schlagartig in die Unterlage eingestoßen wird.
Nach erfolgter Heftung kehren sämtliche Teile des Gerätes unter dem Einfluß der
Rückholfeder 9 und der hierbei gleichzeitig als Rückholfeder wirkenden Schwungfeder
31 in die in Abb. 9 gezeigte Ausgangslage zurück.
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Der Scliw-ungkörper 30, welcher auf der Hohlschiene 1 verschiebbar
geführt ist, wird zweckmäßig durch zwei die Hohlschiene umfassende Körperteile 3o11,
30b gebildet, die durch einen Bolzen 41 zusammengehalten werden, welcher gleichzeitig
auch die Fixierung des Schiebers 3 am Schwungkörper besorgt. Bei der Betätigung
des Gerätes kann auch hier wieder der Bolzen 4i in einem Schlitz 8 der Hohlschiene
i gleiten.