DE7411140U - Mit mehreren übereinander angeordneten Schubladen versehenes Arbeitsmöbel, wie Schrank, Schreibtisch, o. dgl., insbesondere für die zahnärztliche Praxis - Google Patents
Mit mehreren übereinander angeordneten Schubladen versehenes Arbeitsmöbel, wie Schrank, Schreibtisch, o. dgl., insbesondere für die zahnärztliche PraxisInfo
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Description
Mit mehreren übereinander angeordneten Schubladen versehenes ArbeitsiüÖbel, wie Schrank, Schreibtisch,od.dgl.,
insbesondere für die zahnärztliche Praxis
Die Erfindung bezieht sich auf ein mit mehreren übereinander angeordneten Schubladen versehenes Arbeitsmöbel, wie Schrank,
Schreibtisch, oa.dgl., insbesondere für die zahnärztliche Praxis, mit einem schrankartigen Gehäuse zur Halterung der
an ihrer Vorderseite mit einer vertikalen Abdeckung versehenen Schubladen.
Ziel der Erfindung ist es, für eine in bezug auf die Bauhöhe platzsparende Unterbringung der Schubladen im Gehäuse
bei weitgehend staubdichter Abdichtung der Schubladen gegeneinander zu sorgen.
Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß
jeweils die obere von zwei übereinander angeordneten Schubladen unterhalt der Abdeckung ein Über die Breite der Schublade dich erstreckendes elastisches Dichtungaelement enthält,
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das so ausgebildet und angeordnet ist, daß es nach Einschieben der Schublade in das Gehäuse auf der oberen Schmalseite
der Abdeckung der darunterliegenden Schublade dichtend anliegt.
Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht es, die bei bekannten Arbeitsmöbeln üblichen Querstreben an der Vorderseite
des Gehäuses zwischen den einzelnen Schubladen wegzulassen. Die Schubladen können so extrem dicht übereinander
angeordnet werden und sind gegeneinander weitgehend staubdicht abzuschließen. Es ist lediglich ein sehr kleiner
Zwischenraum für das Dichtungselement jeweils zwischen der oberen Schmalseite der Abdeckung der unteren Schublade und der
unteren Schmalseite der Abdeckung der oberen Schublade erforderlich. Das Wegfallen der Querstreben ermöglicht es, die
Schubladen über den oberen Rand hinaus zu füller.., ohne daß
dabei die Gefahr besteht, daß das Füllgut an einer Querstrebe hängenbleibt. Sind die Führungsteile für die Schubladen in
Halterungen befestigbar, die in gleichem Abstand voneinander, also mit gleichem Rastermaß, an den Seitenteilen des Gehäuses
angeordnet sind, wie in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen wird, so läßt sich der Vorteil erzielen,
daß die Schubladen auch nach der Montage des Möbels, a.luo
z.B. beim Kunden, leicht untereinander ausgetauscht werden können. Dies auch bei Schubladen mit unterschiedlicher Bauhöhe.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der'Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung und aus
den Unteransprüchen.
Die Figur 1 zeigt einen Arbeitss.chrank für die zahnärztliche Praxis mit einem aus Stahlblech gefertigten Schrankkörper 1
(Gehäuse), in dem Schubladen 2 herausziehbar gehaltert sind.
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Der Schrankkörper 1 stutat sich auf einem Sockel 3 ab. Die
obere Begrenzung det :>hrankes bildet eine Arbeitsplatte 4,
die auf einem rait dem Schrankkörper 1 verbundenen Zwiüchensockel
5 aufliegt. Die Arbeitsplatte 4, der Sockel 3 und
der Zwischensockel 5 bestehen aus lcunststoffbe schichteten
(Melaminhara)Holzplatten, vorzugsweise Spanplatten. Die Platte
4 ist etwa 30 mm stark und weist an ihrer vorderen Stirnseite
eine Profilleiste 6 auf. Die Profilleiste 6 hat halbkreisförmigen
Querschnitt und greift mit einer Lippe 7 über
die vordere Kante der Arbeitsplatte 4> so daß ein sauberer Abschluß an der Oberseite der Platte gegeben ist. Dor Zwischensockel
5 hat eine Höhe von etwa 40 Ms 50 mm und ist
gegenüber der Vorderkante der Arbeitsplatte zurückgesetzt.
Die Schubladen 2 (2a bis 2c) bestehen im wesentlichen aus einem einteiligen Kunststofformkörper 8 aus geschäumtem
Polystyrol oder Polyurethan und einer an der Frontseite mit einem tiefgezogenen Stahlblech kaschierten Blende 9
(9a bis 9c). Die Blende 9 wird zusammen mit dem Griff 10 an der Frontseite des Formkörpers 8 befestigt. Nachdem es
sich bei dem dargestellten Arbeitsschrank um einen Einzelschrank handelt, an dem sich seitlich keine weiteren Schränke
anschließen, sind an den beiden freien Seitenwänden 11, 12 des Schrankes ebenfalls Blenden 13, 14 angeordnet, die mittels
geeigneter Befestigungsmittel an den Seitenwinden des Schrankkörpers
1 befestigt sind. Die vier Ecken der Blenden 13, sind mit einem Radius R /on etwa 20 mm abgerundet. Mit einer
die-sem Radius entsprechenden Abrundung ist auch die obere (2a) und die untere (2c) Schublade versehen. Der Schrank
erhält dadurch ein sehr gefälliges Aussehen.
Die vorderen Blenden 9 (9a bis 9c) sowie die seitlichen Blenden 13 und 14 sind in der für den Arbeitsschrank vorgesehenen
Farbe lackiert. Damit läßt sich mit relativ geringen
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Lagerbciltungi'.kosteri eine große Palette verschiedenfarbiger
Arbeitsschränke mit jeweils gleichen Grundelemen len i:usanunenstellen.
Je nach V.'unsch des Kunden braixchcn hier nur die
.■orderen Blenden 9 an den Schubladen 2 sowie, wenn en sich
um seitlich freistehende Einzelarboitsschränke handelt, die beidseitig vorgesehenen seitlichen Blenden 13,. 14 in der gewiin
seil ten tarbe aufgesetzt zu werden. Der Sockel 3 ist etwa
150 bis 200 m hocn und gegenüber der Vorderseite des Schiankkörpers
1 um etwa 30 mm zurückgesetzt. Die Bauhöhe ist so gewählt, daß eine in Schienen geführte Schublade 1b zur Aufnahme
aller möglichen Arbeitsutensilien, die weniger häufig
gebraucht werden, z.B. Vorratspapier, vorratsmedika:aente.
selten zu gebrauchende Werkzeuge und Instrumente. Handtücher
od.dgl., untergebracht werden kann.
Durch die Verwendung von Holz bzw. beschichteten Spanplatten
für die beiden Sockel 3 und 5 soAvie für die .Arbeitsplatte 4
und Stahlblech für den Schrankkörper 1 sowie geschäumtem Kunststoff für die Schubladen 2 ist eine rationelle Großserienfertigung
mit dem optimal geeigneten Werkstoff für das jeweilige Einzelclement möglich. .'Dor aus Holz gefertigt'.;
Sockel 3 erlaubt ein leichtes und sauberes Anpassen an die Bodengegebeniieiten beim Auf stell on des Schranke s. Durch relativ
große Wandstärken kann eine außerordentlich gute I1Oc t:u;
keit, insbesondere eint- gute Standfestigkeit, erz.iell werden.
Stahlblech als Material für den Schrankkörper 1 wurde in erster Linie deshalb gewählt, weil dieser das tragende !Clement
des Schränke« ist und eine relativ hohe Stab.! litl.it
erhalten muß. Er trägt die Führung,·:;- und Halterungsel onion Ie
für die Schubladen, den Sockel, den Zwisehomiockcl und die
seitlichen Verbindungen. Nachdem die Oberflächenbeitu·haffcnheit
und die farbliche Gestaltung des Schrankes .im wesentlichen
durch die Bleruo:: ['■; und 13 und 14) bes1 innivL werde;.!.,
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braucht die Oberfläche des Stahlblechschrankkörpers 1 nicht in der Weise behandelt zu werden, wie dies bei bekannten
Stahlblechßchränken notwendig ist (Mehrfachspachtelung und -lackierung). Es genügt eine einfache Lackierung oder
Pulverbeschichtung des Schrankkörpers ohne vorheriges Spachteln.
Der Vorteil einer geschäumten Kunststoffsohublade ist u.a.
einielativ leiser Lauf in den !Führungsschienen. Es besteht
ferner die Möglichkeit, scharfe Kanten und scharfkantige Ecken im Innern der Schublade zu vermeiden, Letztere bilden
bei den bekannten Ausführungen mehr oder weniger große,
schlecht sauberzuhaltende Schmutztaschen. Die Schubladen sind in einem Arbeitsgang hergestellt. Der Kunststoff ist
in der gewünschten Farbe bereits eingefärbt; gegenüber den bekannten reinen Stahlblech- oder Holzschubladen hat dies
den Vorteil, daß eine Abnutzung an der Oberfläche des Schubladeninnenraumes
farblich nicht oder kaum sichtbar ist, so daß bei einer evtl. Beschädigung der Oberfläche ein
Nachlackieren entfällt.
Die Figur 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel eines Schrankes von der Seite teilweise im Schnitt. Jede Schublade
2a bis 2d hat an ihrer Vorderseite eine vertikale Abdeckung 16 (16a bis 16d). Die obere Schmalseite einer
Abdeckung 16 ist jeweils mit 17 (17a bis 17d), die untere jeweils mit 18 (18a bis 18d) bezeichnet. Bei den Schubladen
2a, 2b und 2c ist jeweils an der unteren Schmalseite einer Abdeckung 16 ein über die gesamte Breite der Schublade
verlaufendes Dichtungselement 19 (19a bis 19c) angeordnet. Die Dichtungselemente 19 haben im Querschnitt die Form
eines offenen Ringen; diese sind so angeordnet, Jaß die offenen Seiten der Dicivivvugsclomente vom Schrarji:körper 1
weggerichtet sind. Dai; ν\\·..ο W iingsoeitige Ende eines Dich-
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tungseüementes 19 ist also bei den Schubladen 2a bis 2c
jeweils an der unteren Schmalseite 18 einer Abdeckung 16 befestigt. Nach dem Einschieben einer Schublade,bei spielsweise
der Schublade 2c,in den Schrankkörper 1 liegt das Dichtungselement 19b der Schublade 2b mit seiner zylindrischen
Oberfläche auf der oberen Schmalseite 17 der Schublade 2c und das Dichtungselement 19c der Schublade 2c auf
der oberen Schmalseite 17d der Schublade 2d tangierend auf. Die Schubladen 2b bis 2d sind sodann staubdicht gegeneinander
abgedichtet. Die Bauhöhe zwischen der oberen Schmalseite 17 und der unteren Schmalseite 18 jeweils zweier korrespondierender
Schubladen kann so gewählt sein, daß nach dem Einschieben der Schublade das Dichtungselement 19 geringfügig
zusammengedrückt wird. Die Anordnung und Form der Dichtungselemente 19 erlauben es auch, bei geschlossener Schublade,
beispielsweise der Schublade 2b, die Schublade 2c zu schliessen, ohne daß das Dichtungselement 19b beim Einschieben der
Schublade aufgeweitet wird. Ebenso ist es möglich, die eine Schublade herauszuziehen, ohne daß die darüber oder darunter
angeordnete Schublade unbeabsichtigt mit herausgezogen wird. Dies ist möglich, wenn sichergestellt ist, daß die Reibung
zwischen einem Dichtungselement und einer Schublade nicht zu groß ist.
Der Abstand zwischen den beiden einander zugekehrten Schmalseiten
zweier übereinanderliegender Schubladen wird also im wesentlichen nur durch die Bauhöhe des Dichtungselementes
bestimmt.
Die oberste Schublade 2a besitzt an der oberen Schmalseite 17a der Frontplatte 16a ein weiteres Dichtungselement 20,
das bei eingeschobener Schublade am stirnseitigen Teil (Schrankzart, ) des Schrankgehäuses 1 anliegt. Ein diesem
Dichtungselement enti::j;.i.v.-iiondes Dichtungselement int bei
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dieser Schublade und bei allen anderen Schubladen auch jeweils an den seitlichen Schmalseiten angeordnet. Mit 21
sind handelsübliche Führungsschienen für die Schubladen 2a
bis 2d bezeichnet, die an Halterungen 22 befestigbar sind. Die Halterungen, z.B. Schweißmuttern, sind mit gleichbleibendem
Abstand übereinander an den beiden Seitenwänden 23 (24) des Schrankkörpers 1 angeordnet Die Anordnung der Halterungen
22 in einem gleichbleibenden Rastermaß gestattet es, die Schubladen jederzeit leicht gegeneinander auszutauschen;
auch solche mit unterschiedlicher Größe (Bauhöhe).
Die Darstellung läßt erkennen, daß zwischen den einzelnen Schubladen 2a bis 2d keinerlei Querstreben vorhanden sind.
Eine ausreichende Abdichtung des Innenraumes der Schubladen gegenüber außen wird an der Vorderseite also ausschließlich
durch die Dichtungselemente 19» 20 erzielt.
Die Figur 3, die einen Querschnitt (entsprechend der Linie III-III in Figur 1) durch die oberste Schublade des
Schrankes nach Figur 2 zeigt, läßt Einzelheiten des Dichtungselementes 20 erkennen. Bei der untersten Schublade 2d
ist dieses Dichtungselement auch an der unteren Schmalseite 18d der entsprechenden Abdeckung 16d angeordnet.
Claims (7)
1. Mit mehreren übereinander angeordneten Schubladen versehenes
Arbeitsmöbel, wie Schrank, Schreibtisch od.dgl., insbesondere für die zahnärztliche Praxis, mit einem schrankartigen
Gehäuse zur Halterung der an ihrer Vorderseite mit einer vertikalen Abdeckung versehenen Schublade, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils die obere (2b)
von zwei übereinander angeordneten Schubladen (2b, 2c) unterhalb der Abdeckung (16b) ein über die Breite der Schublade
sich erstreckendes elastisches Dichtungselement (19b) enthält, das so ausgebildet und angeordnet ist, daß es nach Einschieben
der Schublade (2b) in das Gehäuse (1) auf der oberen Schmalseite (17c) der Abdeckung (16c) der darunterliegenden
Schublade (2c) dichtend anliegt.
2. Arbeitsmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (19) eine zumindest teilweise zylindrische
Oberfläche enthält, mit der es bei eingeschobener Schublade (2b) auf der oberen Schmalseite (17c) der
korrespondierenden, darunterliegenden Schublade (2c) aufliegt und eine längs der Breite der Schublade verlaufende
Dichtkante bildet.
3. Arbeitsmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (19) im Querschnitt die
Form eines offenen Ringes hat, wobei das Dichtungselement an der unteren Schmalseite (18) der Abdeckung (16) so befestigt
ist,daß die dem freien Ende des Ringes entsprechende Längekante de» Dichtungselementes dem Gehäuse (1) abge-
ist.
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4. Arbe.ltsmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtungselement (19) aus einem im Querschnitt kreisförmigen, vorzugsweise kreisringförmigen, Rundmaterial besteht.
5. Arbeitsmöbel nach Anspruch 41 dadurch gekennzeichnet,
daß als Dichtungselement (19) eine an der Abdeckung (16) mittels einer horizontalen Achslagerung drehbar angeordnete
Walze vorgesehen ist.
6. Arbeitsmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an den beiden seitlichen
Schmalseiten der Abdeckung (16) gegen die vorderen Stirnflächen des Gehäuses (1) anlegbare weitere Dichtungselemente (20) angeordnet sind, wobei diese bei der obersten
Schublade (2a) auch an der oberen und bei der untersten Schublade (2d) auch an der unteren Schmalseite (18) angeordnet
sind.
7. Ar'beitsmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet,daß die Pührungsteile (21) für die
Schubladen (2) in Halterungen (22) befestigbar sind, die in gleichem Abstand voneinander an den Seitenteilen (23, 24)
des Gehäuses (1) angeordnet sind.
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE7411140U true DE7411140U (de) | 1975-10-09 |
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ID=1303640
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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