DE7120835U - Über den Hüften zu tragender Gürtel - Google Patents
Über den Hüften zu tragender GürtelInfo
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Description
| * · * · * · | .·' ': | L | I97I | |
|
Dlpl.-hg. Karl Kiekeben
Patentanwalt 1 Berita 18, Kntanrrinnmi M |
||||
| 25. Mai | ||||
| GM. 5195 | ||||
Walter Bachmann in 1 Berlin 20, Herulerweg 11.
Die Neuerung bezieht sich auf einen über den Hüften,
also im .bereich der Taille, zu tragenden Gürtel.
Die Neuerung besteht im wissentlichen darin, daß mit dem Gürtel nach unten herabhängende, verschließbare Taschen
unverrückbar und fest verbunden sind. Die Taschen sind zweckmäßig in einem Umfangsbereich des Gürtels dicht
benachbart angeordnet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung haben die an dem Gürtel befestigten Taschen untereinander
unterschiedliche Größenabmessungen, wobei es zweckmäßig ist, daß die an dem Gürtel befestigten Taschen nach einer
Sichtung, vorzugsweise von vorn nach hinten, bezogen auf den umgelegten Gürtel, zunehmend größere Abmessungen aufweisen.
Der Gürtel und die Taschen können aus irgend welchen
für die Herstellung derselben geeigneten natürlichen oder
künstlichen Werkstoffen bestehen. Hierfür kommen Leder, Kunststoffe, Textilien usw. in Betracht.
Die Anzahl der an dem Gürtel befestigten Taschen beträgt vorzugsweise drei Taschen, jedoch können auch
712O83S-7.io.7i
mehr oder weniger Taschen mit dem Gürtel fest verbunden
sein.
Es ist ein wesentlicher Vorteil des neuerungsgemäßen Gürtels, daß der Träger desselben in die Lage versetzt
wird, alle füx· einen Äulufäiix-ex-, Eeiäöüaen usw.
wesentlichen Papiere und Utensilien stets mit sich zu führen. Es brauchen also wichtige Papiere, Geld und dergleichen
nicht im Auto zurückgelassen werden, wodurch die Diebstahlsgefahr für die in den Taschen des Gürtels mitgeführten
Gegenstände beseitigt ist. Auch die Taschen selbst sind gegen Diebstahl gesichert.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Neuerung sieht vor, daß der Gürtel im Umfangsbereich der Taschen nach
unten verbreitert ist. Die Oberkanten der Taschen können gegenüber der Längsausdehnung des Gürtels auf gleicher
Höhe liegen; abweichend hiervon können die Oberkanten der Taschen gegenüber der Längsausdehnung des Gürtels auch abgestuft
auf unterschiedlichen Höhen liegen.
Die festen Verbindungen zwischen den Taschen und dem
Gürtel sind vorzugsweise kräftige Nietverbindungen und/oder derbe Steppnähte. Vorzugsweise sind die Nietverbindungen
und/oder Steppnähte zwischen den Taschen und dem Gürtel in der unteren Hälfte der Breite des die Taschen tragenden
Umfangsbereichs des Gürtels angeordnet. Bei besonders hohen Taschen können die Befestigungsmittel der Taschen auch
höher, also in der oberen Hälfte des Gürtels, an diesem angreifen.
Die unterschiedlichen Größenabmessungen der Taschen
und die abgestufte Höhe ihrer Oberkanten ergeben den Vorteil der raschen und sicheren Orientierung beim Abtasten
der Taschen allein durch die Hand, also ohne zusätzliche optische Betrachtung der Taschen. Die Verbindungen zwischen
den Taschen und dem Gürtel durch Niete oder Steppnähte sind dauerhaft und fest, so daß ein Verlust der Taschen nicht
zu befürchten ist.
Der Verschluß der mit dem Gürtel fest verbundenen
Taschen besteht zweckmäßig aus einem an den Taschenklappen
befestigten, an sich bekannten Steck-Schnapp-Verschluß,
jedoch können auch andere bekannte Verschlußarten, sofern sie hinreichende Sicherheit gegen ungewolltes CiTnen der
Taschen bieten, verwendet werden. Dadurch, daß die Befestigungsmittel der Taschen in der unteren Hälfte des
Gürtels angreifen, wird einem Einrollen und Verwinden des Gürcels entgegengewirkt, also ein glatter Sitz desselben
gewährleistet.
Der Gürtel ist vorzugsweise ein offener Gürtel mit einem an sich bekannten Schnallen-Ösen-Verschluß, an
dessen Stelle wiederum andere brauchbare Verschlußarten treten können. Der Umfangsbereich des Gürtels, in welchem
die Taschen angeordnet sind, gegenüber dem vorderen Schnallen-Ösen-Verschluß ist zweckmäßig derart angeordnet, daß
die Taschen sich an der- rechten Hüfte der den Gürtel tragen= den Person befinden, also ähnlich dem Colt beim Cowboy.
Die Neuerung wird an Hs\m «I«r Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 den neuen Gürtel, geöffnet imd in die Ebene
ausgebreitet, und
Fig. 2 einen Ausschnitt nach Fig. 1 mit geöffneten und hochgeklappten Verschlußklappen der
Taschen, wodurch die Befestigungsmittel zwischen den Taschen und dem Gürtel sichtbar werden.
Der aus beliebigem geeigneten Werkstoff bestehende Gürtel 1 trägt für seinen Verschluß an der linken Seite
eine Schnalle 2 und an seinem rechten Ende ösen 3, mittels deren die gewünschte Gürtelweite eingestellt werden kann.
Mit 4- und 5 sind Gürtelschlaufen bezeichnet, in welche das
nach dem Schließen des Gürtels freie Ende desselben eingeführt werden kann.
Der Gürtel 1 hat im Bereiche der Taschen 6, 7, 8 einen nach unten verbreiterten Umfangsbereich 1'. Zum Ver—
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schließen der Taschen 6, 7» 8 sind deren Verschlußklappen
6a, 7a, 8a mit Verschlußorganen 6b, 7t, 8b, beispielsweise
in Gestalt von Steck-Schnapp-Verschlüssen, versehen, an deren Stelle auch andere Verschlußarten treten können.
Ge^enlibex1 ö-QT LeJlS^ßU^ö""^""— des Gürtels Ί sinü die
Oberkanten 8d, 7d und 6d in -\er genannten Folge zunehmend
höher gesetzt.
In Fig. 2 sind die Taschenklappen 6a, 7a, 8a ganz aufgeklappt, wodurch bei den Taschen 7 und 8 die Nietverbindungen 7c und 8c, beispielsweise drei Stück für jede Tasche,
sichtbar werden. Auch die Tasche 6 kann mil; solchen Nietverbindungen am Gürtel befestigt sein. Abweichend hiervon
ist die Tascne 6 mit einer gestrichelt angedeuteten doppelten Steppnaht 6c versehen.
Die große Tasche 8 kann den Reisepaß, sonstige Papiere sowie Geld usw. aufnehmen, die mittlere Tasche 7 kann für
Zigaretten. Kleingeld, Filme usw. bestimmt sein, während in der Kleinen Tasche 6 Feuerzeug, Lippenstift usw. unterzubringen sind.
Die nach außen gerichteten Seiten des Gürtels und der Taschen können Verzierungen beliebige! Art, Namenszüge usw.
aufweisen, und es können die Taschen, vor allem bei iamengürteln, mit Fransen versehen sein.
Der neuerungsgemäße Gürtel kann unter, zwischen oder oberhalb der Bekleidung getragen werden.
Claims (12)
1. Über den Hüften zu tragender Gürtel, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Gürtel (1 ) nach unten herabhängende,
verschließbare Taschen (6,7,8) unvexTÜckbar und fest verbunden sind.
2. Gürtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (6,7»8) in einem Umfangsbereich (1·)
dicht benachbart angeordnet sind.
3· Gürtel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die an dem Gürtel (1) befestigten Taschen (6,7»8) untereinander unterschiedliche Größsnabmessungen
haben.
4·. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die an dem Gürtel (1) befestigten Taschen (6,7,8) nar-h einer Richtung zunehmend größere Abmessungen
aufweisen.
5. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 4-, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gürtel (1) im Umfangsbereich (V) der Taschen (6^1B) nach unten verbreitert ist.
6» Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkanten der Taschen gegenüber dor
Längsausdehnung des Gürtels (1) auf gleicher Höhe liegen.
7· Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberkanten (6d,7d,8d) der Taschen (6,7,8) gegenüber der Längsausdehnung des Gürtels (1)
abgestuft auf unterschiedlicher Höhe liegen.
8. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die festen Verbindungen zwischen den Taschen (6,7,8) und dem Gürtel (1) Nietverbindungen (7c,
8c) und/oder Steppnähte (6c) sind.
9. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch ge-
- 'S
kennzeichnet, daß die Nietverbindungen (7c,8c) uid/oder
Steppnähte (6c) zwischen den Taschen (6,7,8) und dem Gürtel (1 ) in der unteren Hälfte der .breite des Umfangsbereichs
(V) des Gürtels angeordnet sind.
10. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis, 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß der mit dem Gürtel (1 ) fest verbundenen Taschen (6,7,8) aus einem an den Taschenklappen
(6a,7a,8a) befindlichen, an sich bekannten Steck-Schnapp-Verschluß
(6b,7b,8b) besteht.
11. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gürtel (1) ein offener Gürtel mit einem an sich bekannten Schnallen-Ösen-Verschluß (2,3)
ist.
12. Gürtel nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Uiaf angsbere ich (V) des Gürtels (1), in welchem die Taschen (6,7,8) angeordnet sind, gegenüber
dem vorderen Schnallen-Ösen-Verschluß (2,3) derart angeordnet
ist, daß die Taschen sich an der rechten Hüfte der den Gürtel tragenden Person befinden.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE7120835U true DE7120835U (de) | 1971-10-07 |
Family
ID=1268544
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE7120835U Expired DE7120835U (de) | Über den Hüften zu tragender Gürtel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE7120835U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3804030A1 (de) * | 1988-02-10 | 1989-08-24 | Gertrud Dettweiler | Vorrichtung fuer die sicherung von handtaschen und dergleichen gegen diebstahl |
-
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- DE DE7120835U patent/DE7120835U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3804030A1 (de) * | 1988-02-10 | 1989-08-24 | Gertrud Dettweiler | Vorrichtung fuer die sicherung von handtaschen und dergleichen gegen diebstahl |
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