DE703773C - Verfahren und Vorrichtung zur Erleichterung der regelmaessigen Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesaenderungen u. dgl. in vorhandenen Gesetzestexten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Erleichterung der regelmaessigen Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesaenderungen u. dgl. in vorhandenen GesetzestextenInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zur Erleichterung der regelmäßigen Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesänderungen u. dgl. in vorhandenen Gesetzestexten Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung, durch welche die Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesänderungen und andere einschlägige Bestimmungen in. vorhandenen Gesetzestexten gegenüber dem bisher üblichen Verfahren erheblich erleichtert wird. Es ist bereits bekannt, zu diesem Zwecke sog. Hinweismarken zu verwenden, auf welchen- kurze, -zahlenmäßige Angaben über das geltende Gesetz bzw. die Stelle, an welcher dieses in einem fortlaufenden Textwerk, beispielsweise dem Reichsgesetzblatt, abgedruckt ist, und ebensolche Angaben über jene Stelle, wo die neu hinzugekommene Bestimmung veröffentlicht ist, angebracht sind. Diese Hinweismarken werden bisher je mit einer besonderen Kennziffer versehen, deren Bedeutung auf besonderen Erläuterungsblättern näher angegeben- ist,' welche unter der betreffenden Kennziffer im einzelnen die erforderlichen Angaben enthalten, über die Stelle, wo die Hinweismarke anzubringen ist. Diese Erläuterungsblätter sind in der Regel sehr umfangreich und müssen jährlich in außerordentlich großer Zahl, zur Zeit mit Bezug auf das Reichsgesetzblatt in einer Anzahl von - jährlich etwa insgesamt 2 oöo ooo Druckblättern, an die Bezieher der Gesetzestexte versandt werden. Die Benutzung der Hinweismarken gestaltet sich dadurch verhältnismäßig umständlich, ihre richtige Anbringung erfordert ziemlich viel Zeit und Sachkenntnis, das ganze Verfahren bedingt einen sehr hohen Verbrauch an Papier, Druckkosten, Versandkosten usw., der auch im Hinblick auf die Forderung nach möglichst weitgehender Werkstoff- und Arbeitsersparnissehr unerwünscht ist. Gemäß der Erfindung wird dieser ganze Aufwand für Herstellung, Lieferung und Benutzung der Erläuterungsblätter dadurch entbehrlich gemacht, daß die Hinweismarken mit einem Kennzeichen versehen werden, dessen Bedeutung nicht erst an Hand der Erläuterungsblätter ermittelt werden muß, das vielmehr mit einem unmittelbar auf den betreffenden Textblättern angebrachten oder auf diesen in einfacher Weise erkenntlich zii machenden Kennzeichen übereinstimmt. Man kann beispielsweise bei Neudruck von Gesetzesblättern auf den einzelnenDruckseiten von vornherein bestimmte Kennzeichen, etwa durch Zeilenangaben, anbringen, mit welchen die Kennzeichnungen auf den Hinweismarken in Übereinstimmung gebracht werden. Statt dessen kann man auch jedem Bezieher der Gesetzestexte ein einfaches Hilfsmittel, etwa in Gestalt eines sog. typographischen Lineals oder einer ähnlichen Einrichtung, an die Hand geben, auf welchem die betreffenden Kennzeichen so angebracht sind, daß durch Auflegen auf den Gesetzestext die in Frage kommende Stelle in Übereinstimmung mit der Hinweismarke ohne weiteres festgestellt werden kann. Dieses Verfahren empfiehlt sich u. a. in jenen Fällen, in welchen es sich .um bereits gedruckt vorliegende Gesetzestexte handelt, da auf deren Druckblättern nicht nachträglich die betreffenden Kennzeichen unmittelbar angebracht werden können. Man kann aber auch in diesen Fällen ohne weiteres die Hinweismarken mit bestimmten Kennzeichen versehen, welche sich auch auf dem Lineal befinden, so daß mit dessen Hilfe die fragliche Textstelle ohne weiteres ermittelt und dann die Marke an dieser Stelle eingeklebt werden kann.
- Die praktische Ausführung dieses Verfahrens sei nachstehend an Hand der beigegebenen Skizze kurz erläutert.
- In Fig. i ist beispielsweise eine Hinweismarke der üblichen Art wiedergegeben, welche oben eine kurze Angabe der Textstelle enthält, zu welcher eine Änderung einzutragen ist, und unten eine Angabe jener Textstelle, auf welche verwiesen werden soll, also beispielsweise der Stelle. an welcher eine zusätzliche Bestimmung oder Änderung zu dem. älteren Gesetzestext veröffentlicht ist. In der Mitte der Marke ist eine bestimmte Kennziffer, beispielsweise die Zahl 23, angebracht.
- Um die Stelle a zu ermitteln, an welcher diese Hinweismarke in den alten Text einzukleben ist, schlägt man zunächst die aus den Angaben im oberen Teil der :Marke ersichtliche Textstelle auf und legt dann auf die,aufgeschlagene Seite das Lineal b, das mit einer entsprechenden Strichteilung versehen ist, welche die Kennziffern i bis ... trägt. An der Stelle, an welcher sich auf dem aufgelegten Lineal die Kennziffer 23 befindet, ist dann die Hinweismarke aufzukleben. -Die Handhabung ist also außerordentlich einfach und kann von jeder Hilfskraft ohne weiteres vorgenommen werden, ohne daß hierzu erst der Gesetzestext und das Erläuterungsblatt geprüft werden müssen.
Claims (3)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Verfahren zur Erleichterung der regelmäßigen Anbringung von Hinweise auf Gesetzesänderungen u. dgl. in vorhandenen Gesetzestexten, dadurch gekennzeichnet, daß die an sich bekannten Hinweismarken mit einem Kennzeichen versehen werden, welches mit einem unmittelbar auf dem betreffenden Textblatt angebrachten oder auf diesem erkenntlich zu machenden gleichartigen Kennzeichen übereinstimmt.
- 2. Verfahfen nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichen in Übereinstimmung mit auf den Gesetzestexten befindlichen Zeichen, beispielsweise Zeilenangaben, gebracht ist.
- 3. Verfahren nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichen auf der Hinweismarke in übereinstimznung mit einem Kennzeichen steht, das auf einem auf das Gesetzesblatt aufzulegenden typographischen Lineal oder einem ähnlichen Hilfsmittel angebracht ist. q.. Vorrichtung zur Kennzeichnung der Stellen, an welchen Gesetzesänderungen o. dgl. vorzunehmen sind, bestehend aus einer Kennmarke mit bestimmter Bezeichnung und aus einem linealartigen Hilfsgerät, das mit entsprechender Einteilung versehen ist und unmittelbar auf die Textblätter aufgelegt werden kann.
Priority Applications (1)
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| DE1939G0100628 DE703773C (de) | 1939-08-26 | 1939-08-26 | Verfahren und Vorrichtung zur Erleichterung der regelmaessigen Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesaenderungen u. dgl. in vorhandenen Gesetzestexten |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE703773C true DE703773C (de) | 1941-03-15 |
Family
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1939G0100628 Expired DE703773C (de) | 1939-08-26 | 1939-08-26 | Verfahren und Vorrichtung zur Erleichterung der regelmaessigen Anbringung von Hinweisen auf Gesetzesaenderungen u. dgl. in vorhandenen Gesetzestexten |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE703773C (de) |
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1939
- 1939-08-26 DE DE1939G0100628 patent/DE703773C/de not_active Expired
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