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DE7032536U - Vorrichtung zum schwimmen in kleinen becken. - Google Patents

Vorrichtung zum schwimmen in kleinen becken.

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Publication number
DE7032536U
DE7032536U DE19707032536 DE7032536U DE7032536U DE 7032536 U DE7032536 U DE 7032536U DE 19707032536 DE19707032536 DE 19707032536 DE 7032536 U DE7032536 U DE 7032536U DE 7032536 U DE7032536 U DE 7032536U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
swimming
free ends
belt
pulling
tension members
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19707032536
Other languages
English (en)
Inventor
Pilz Alfred
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19707032536 priority Critical patent/DE7032536U/de
Publication of DE7032536U publication Critical patent/DE7032536U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

Vorrichtung zum Schwimmen in kleinen Becken
Die Neuerung betrifft eint Vorrichtung zum Schwimmen in kleinen Becken, welche sich durch einfache Bauweise und große Wirkung auszeichnet.
Es ist bekannt, Nichtschwimmern einen Leibgürtel anzulegen, der durch eine Leine mit einer von Hand zu haltenden oder auch in der Wand befestigten Stange verbunden ist. Diese Vorrichtungen sind jedoch für das Schwimmen an einer räumlich begrenzten Stelle nicht geeignet. Durch die Neuerung wird dieser Nachteil beseitigt.
Die Vorrichtung zum Schwimmen nach der Neuerung ist gekennzeichnet durch einen in seiner wirksamen Länge einstellbaren Leibgürtel, von welchem an einander gegenüberliegenden Stellen federnde Zugorgane abgehen, deren freienEnden in der Nähe des Beckens befestigbar sind. Bei Verwendung einer Vorrichtung nach der Neuerung bedarf es also keines großen Schwimmbeckens, sondern es genügt bereits ein solches mit den Abmessungen von zwei mal drei Meter Fläche, welches ohne Schwierig-
AUe mfindlidien Ausführungen sind ohne sdiril\lUe<Matl»liV<OerV>0li|2r A1V
illangsort and Gerichtsstand for beide Teile Nürnberg.
DIPL-ING. H. HAMMERMAN! \ 8500 NÜRNBERG, SGHLEGELSTRASSE 25 I
PATENTANWALT betreffend: Dato ι SeICe
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DPA.
keit in einem Hause Platz findet und infolge seiner bescheidenen Abmessungen für wenige Kosten eine Erwärmung des Wassers auf höhere Temperaturen ermöglicht, wie sie beispielsweise für Behandlung von Bandscheibenschäden erwünscht sind. Ein solches kleines Becken erlaubt auch eine verhältnismäßig baldige Erneuerung des Wassers und macht eine teure Umwälzanlage überflüssig, ohne den Hauptzweck, nämlich das Schwimmen, zu beeinträchtigen. Als federnde Zugorgane werden beispielsweise die von den Expandern her bekannten, aushängbaren Gummischnüre verwendet, die es erlauben, die Federcharakteristik der Vorrichtung den Kräften des Übenden anzupassen. Durch Zwischenschalten eines Zugmeßinstrumentes kann bei jeder Schwimmbewegung festgestellt werden, ot der übende ausreichend große Kräfte bei seinen Schwimmbewegungen entwickelt.
Zum Übungsschwimmen werden die freien Enden deL- Zugorgane in der Nähe der Füße am Beckenrand befestigt, während bei Verwendung der Vorrichtung durch Nichtschwimmer zu empfehlen ist, daß die freien Enden der Zugorgane über der Körpermitte, auf jeden Fall aber hoch genug über dem Wasserspiegel befestigt werden, um den Körper des Übenden auch in der Ruhelage über dem Wasser zu halten.
Die Zeichnung gibt eine Vorrichtung nach der Neuerung im Schaubild beispielsweise wieder.
An den Enden 1,2 der Schmalseite 3 eines kleinen Beckens sind durch einen besonderen Zapfen oder auch nur durch
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PATENTANWALT DIPL-ING. H. HAMMERMANN, 8500 NÜRNBERG, SCHLEGELSTRASSE 25
an: betreffend: Datum:
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6 gehalten, welche in der von Expandern her bekannten Weise auswechselbare Gummischnüre 7 bis 10 tragen. Die freien Enden der Gumroischnüre sind wieder an einem Verteileckopf 11,12 eingehangen, die wiederum an einander gegenüberliegenden Stellen 13,14 eines Leibgürtels 15 mit Schnalle 16 fest oder lösbar angebracht sind. Legt eine Person diesen Leibgürtel passend an und führt Schwimmbewegungen aus, die den Körper in Richtung des Pfeiles 17 zh bewegen suchen, so werden sich die Schnüre 7 bis 10 zwar um einen bestimmten Betrag dehnen, aber im übrigen den Körper zurückhalten. Es können also durch die Vorrichtung Schwimmübungen wie in freien Gewässern durchgeführt werden, ohne daß eine größere Fläche als die von etwa 2x3 Metern zur Verfügung zu stehen braucht.
Für Nichtschwimmer werden die Gummischnüre 18,19 nicht rechts und links von den Füßen befestig·:, sondern etwa in Körpermitte und so hoch über dem Wasserspiegel beispielsweise an Haltestangen 20,21 befestigt, daß die Gummischnüre zugleich den Körper ausreichend über Wasser zu halten vermögen, auch wenn keine Schwimmbewegungen ausgeführt werden.
Die Haltestangen 20 und 21 sind hier von dreieckigen Vorsprüngen 22,23 gehalten, aber selbstverständlich können sie auch beispielsweise durch Zeltstäbe ersetzt werden, wenn das Becken etwa in dem Rasen eines Gartens eingelassen ist.
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PATENTANWALT DIPL-ING. H. HAMMEkMANN, 8500 NÜRNBERG, SCHLEGELSTRASSc 25
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nuD aer Leiogurcei senr weicn genaj.ten weraen, um beispielsweise schmerzempfindliche Stellen des Körpers zu schonen, so empfiehlt es sich, die eine Hälfte 24 des Gürtels mit einer steifen Einlage zu versehen, die nach außen hin gepolstert ist. Es wird dann von der steifen Einlage die Zugkraft zwischen den inneren Enden der federnden Zugorgane 7 bis 10 übernommen und durch die äußere Polsterung eine weitgehende Schonung der Gürtelgegend erreicht.
Schutzansprüche
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Claims (8)

PATENTANWALT DIPL-ING. H. HAMMERMANN 850ü NÜRNBERG, SCHLEGELSTRASSE 25 .111: betreffend: Datum: Seite: DPA. 31.8.70 5 Schut zansprüche
1. Vorrichtung zum Schwimmen in kleinen Becken, gekennzeich-r net durch einen in seiner wirksamen Länge einstellbaren (16) Leibgürtel (15), von welchem an einander gegenüberliegenden Stellen (13,14) federnde Zugorgane (7 bis 10) abgehen, deren freie Enden (5,6) in der Nähe des Beckens (1,2) befestigbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Zugorgan aus mehreren aushängbaren Einzelorganen (7,8 bzw. 9,10) besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugorgane aus Gummischnüren (7 bis 10) bestehen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Zugorgane Zugmeßinstrumente zwischengeschaltet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (5,6) der Zugorgane (7 bis 10) in der Nähe der Füße am Beckenrand (1,2) befestigt sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, für Nichtschwimmer, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Zugorgane (18,19) hoch genug (20,21) über dem Wasserspiegel befestigt sind, um ein Untersinken des Übenden in der Ruhelage zu verhindern.
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PATENTANWALT DIPL-INC, H. HAMMERMANN, 8500 NQRNBERG, SCHLFGELS' .{ASSE
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7. Vorrichtung nflch Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Hälfte (24) des Gürtels (15) verstärkt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der verstärkte Teil des Gürtels außen gepolstert ist.
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DE19707032536 1970-09-01 1970-09-01 Vorrichtung zum schwimmen in kleinen becken. Expired DE7032536U (de)

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Publication Number Publication Date
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