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Leitungseinführung für gekapselte elektrische Geräte in explosionsgefährdeten
Räumen An den in explosionsgefährdeten Räumen befindlichen gekapselten elektrischen
Geräten, in denen betriebsmäßig oder zufällig Lichtbogen entstehen, sind besondere
Vorsichtsmaßregeln bei dem Einführen der Leitungen zu treffen. Die Leitungseinführungsstellen
müssen derart ausgebildet sein, daß durch sie Explosionsflammen, die gegebenenfalls
im Innern des das Gerät aufnehmenden Gehäuses entstehen, nicht nach außen dringen.
Die explosionssichere Leitungseinführung hatte man bisher in folgender Weise ausgebildet.
An der Außenseite des Gehäuses baute man einen Kabelkasten an, dessen Raum zur Aufnahme
der ankommenden Leitungsenden diente und von dem Raum des Gehäuses durch eine Wand
getrennt war. In diese Trennwand wurden Leitungsdurchführungen isoliert eingekittet,
eingeschraubt oder eingegossen, an die man die ankommenden Leitungsenden anschloß.
Der Kabelkasten wurde nach dem Anschließen der Leitungsenden durch einen Deckel
verschlossen, dessen Schrauben nur mit besonderen Hilfsmitteln betät4gt werden konnten.
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Durch die Erfindung wird ein neuer Weg in der Herstellung von Leitungseinführungen
für gekapselte Geräte in explosionsgefährdeten Räumen beschritten. Der Erfindung
liegt der Gedanke zugrunde, _ die Leitungen für diese Geräte unmittelbar von außen
in das Gehäuseinnere einzuführen.
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Gemäß der Erfindung ist bei einer Leitungsanordnung für gekapselte
Geräte in explosionsgefährdeten Räumen mit einem eine gas- bzw. wasserdichte Dichtung
enthaltenden Stutzen nebst Schraubteil, der an die Gehäusewand angegossen oder angeschraubt
ist, in dem Stutzen zum Schutze der gas-bzw. wasserdichten Dichtung axial hinter
dieser an der dem Gehäuseinnern zugewandten Seite eine feuersichere Dichtung angeordnet,
so daß Explosionsflammen zwischen ihr und dem Stutzen nicht hindurchtreten können;
die gas- bzw. waserdichte Dichtung und die feuersichere Dichtung werden gemeinsam
durch die Schraubbuchse gegen einen im Innern des Stutzens befindlichen Vorsprung
gepreßt.
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Durch die Erfindung wird gegenüber den bekannten Leitungseinführungen
eine wesentliche Vereinfachung erzielt.
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In der Zeichnung sind sieben Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
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Die Fig. i bis q., 6 und 7 zeigen Einführungen von kabelähnlichen
Leitungen, und die Fig. 5 zeigt eine Einführung einer Kabelleitung. In sämtlichen
Figuren ist mit i die
Gehäusewand des Gerätes bezeichnet, durch
die die Leitung 2 geführt ist. Die Leitung 2 tritt erfindungsgemäß unmittelbar von
der Außenseite des Gehäuses durch den Stutzen 3 in das Gehäuseinnere ein. Der Stutzen
3 ist mit dem Schraubteil 4. versehen. Im Innern des Stutzens 3 befinden sich für
die durchgehende Leitung zwei verschiedene Dichtungen, eine feuersichere Dichtung
5 und eine gas- bzw. wasserdichte Dichtung 6. Die feuersichere Dichtung 5 ist an
der dem Gehäuseinnern zugewandten Seite des Stutzens und die gas- bzw. wasserdichte
Dichtung 6 an der dem Schraubteil zugewandten Seite des Stutzens angeordnet. Die
feuersichere Dichtung 5 besteht aus feuersicherem Baustoff, z. B. Asbest, Bleiwolle,
keramischem Baustoff, und die gas- bzw. wasserdichte Dichtung aus plastischem oder
elastischem Baustoff, z. B. Gummi, Filz u. dgl. Zweckmäßig wird der Asbest in gewebter
oder gestrickter Form verwendet, in der er ein zusammenhängendes festes Ganzes bildet,
das leicht in den Stutzen eingebracht oder aus ihm herausgenommen werden kann. Wird
für die feuersichere Abdichtung ein starrer Baustoff verwendet, so wird sie derartig
bemessen, daß zwischen ihr und der Stutzenwand bzw. der durchgehenden Leitung keine
Explosionsflammen zu der gas- bzw. wasserdichten Dichtung gelangen können. Durch
den Schraubieil:f wird die gasdichte Dichtung 6 und gegebenenfalls die feuersichere
Dichtung 5, falls sie nachgiebig ist, zusammengepreßt. Beide Dichtungen geben einen
sicheren Schutz an der Leitungseinführungsstelle. Durch die feuersichere Dichtung
5 ist erreicht, daß etwaige in dem Gehäuseinnern auftretende Schaltflammen nicht
die gas- bz«-. wasserdichte Dichtung 6 beschädigen können. Die an dem Schraubteil
q. liegende Dichtung 6 verhindert ein Eindringen von Gasen bzw. Feuchtigkeit in
das Innere des Gehäuses.
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Im folgenden sind die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
der Erfindung einzeln erläutert. Die Ausführungsbeispiele der Fig. i bis 5 zeigen
den Stutzen an der Gehäusewand angegossen, während die Ausführungsbeispiele der
Fig. 6 und 7 den Stutzen als einen an der Gehäusewand ansetzbaren Teil darstellen.
Bei den Leitungseinführungen gemäß den Fig. i bis d, 6 und 7 dient als Schraubteil
eine Schraubstopfbuchse. Bei der Leitungseinführung gemäß der Fig. 5 als Schraubteil
ein zweiter Stutzen, und zwar ein Kabeleinführungsstutzen.
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Bei der Leitungseinführung gemäß der Fig. i ist die in dem Gehäuse
eintretende Leitung 2 innerhalb des Stutzens 3 abgemantelt. Während die gas- bzw.
wasserdichte Dichtung 6 den äußeren Mantel 7 der Leitung umgibt, treten durch die
feuersichere Dichtung 5 die blanken Adern 8 der Leitung einzeln mit kleinem Spiel
hindurch. Die feuersichere Dichtung 5 besteht aus einem keramischen Körper, z. B.
Steatit. Der keramische Körper liegt an dem in das Innere des Stutzens ragenden
Vorsprung io an. Durch die Schraubstopfbuchse q. wird die gas- bzw. wasserdichte
Dichtung 6 unter Zwischenschaltung des Abstandsringes i i gegen die feuersicherer
Dichtung 5 gepreßt. Um die Leitungseinführungsstelle von den an der Leitung auftretenden
Zugkräften zu entlasten, ist die Schraubstopfbuchse q. mit einer Entlastungsvorrichtung
versehen. Die Entlastungsvorrichtung besteht aus einer Schelle i2, die durch in
die Schraubstopfbuchse greifende Schrauben 13 gegen die Leitung gepreßt wird.
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Die Fig. 2 zeigt eine Leitungseinführung, bei der die Leitung 2 innerhalb
des Stutzens 3 nur teilweise abgemalitelt ist. Die gasdichte Dichtung 6 liegt an
dem äußeren Mantel 7 der Leitung an. Die feuersichere Dichtung 5, die hier aus Asbest
besteht, umgibt zum Teil den äußeren Mantel 7, zum Teil einen inneren Mantel 14
der durchgehenden Leitung. Sie liegt an dem umlaufenden Vorsprung io des Stutzens
an. Bei dieser Ausführungsform der Leitungseinführung wird durch die Schraubstopfbuchse
nicht nur die gas- bzw. wasserdichte, sondern auch die feuersichere Dichtung zusammengepreßt.
Um die Asbestdichtung fest gegen die Leitung zu pressen, ist zwischen der gasdichten
und der feuersicheren Dichtung ein keilförmiger Zwischenkörper 15 eingelegt. Bei
dieser Leitungseinführung ist eine Entlastungsvorrichtung verwendet, die die Leitungsanschlüsse
von @ den an der Leitung auftretenden Zug- und Drehkräften entlastet. Sie befindet
sich an der Innenseite der Gehäusewand und besteht aus einer Schelle 3o, die durch
die Schrauben 3i an den Ansätzen 32 der Gehäusewand befestigt ist.
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Unter Umständen ist es zweckmäßig, die Asbestfüllung nicht unmittelbar
in dem Stutzen 3, sondern innerhalb einer in den Stutzen eingesetzten Blechkappe
16 anzuordnen (Fig. 3). Die Blechkappe wird vor ihrem Einsetzen in den Stutzen mit
der Asbestfüllung versehen. Sie gestattet, die Asbestfüllung, ohne daß sie auseinanderfällt,
in den Stutzen 3 einzubringen bzw. aus ihm herauszunehmen. Vorteilhaft erhält die
Blechkappe eine solche axiale Länge, daß sie zum Teil die gas- bzw. wasserdichte
Dichtung 6 umfaßt. Durch eine solche Blechkappe werden beide Dichtungen zu einem
gemeinsamen Ganzen vereinigt, das für sich hergestellt
werden kann:
Die Blechkappe selbst wird derart bemessen, daß zwischen ihr-und der Wand des Stutzens
keine Explosionsflammen zu der gas- bzw. wasserdichten Dichtung gelangen können:
In der Fig. 4 ist -die Leitungseinführung gemäß der Erfindung mit einem Zwischenstecker
versehen. Als feuersichere Dichtung 5 dient hier ein keramischer Körper. In diesen
keramischen Körper sind Zwischenkontaktstücke 17 für jeden Pol der Leitung eingesetzt.
Die Zwischenkontaktstücke i7 tragen an der dem Gehäuseinnern zugewandten Seite Klemmschrauben
18 und sind an der der gasdichten Dichtung 6 gegenüberliegenden Seite mit Steckerhülsen
i9 versehen. In die Steckerhülsen i9 greifen Steckerstifte ao eines Zwischensteckers
21. Der Zwischenstecker 21 hat Klemmschrauben 22, an die die Adern der eingeführten
Leitung angeschlossen werden. Diese Ausbildung der Leitungseinführung hat den Vorteil,
daß die ankommende Leitung von dem Gerät gelöst werden kann, ohne das Gehäuse des
Gerätes öffnen zu müssen.
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Die Fig. 5 zeigt die Erfindung in Anwendung auf die Einführung von
Kabeln. Das Kabel ist durch einen Kabeleinführungsstutzen q. an den an der Gehäusewand
sitzenden Stutzen '3 herangeführt. Der Kabeleinführungsstutzen ist mit Hilfe der
Gewindemuffe 36 in den Stutzen 3 eingeschraubt. Die:feuersichere Dichtung 5 ist,
wie in den Ausführungsbeispielen der Fig. i bis 4 dargestellt, an der dem Gehäuseinnern
zugewandten Seite des Stutzens 3 angeordnet. Die gas- bzw. wasserdichte Dichtung
6 ist von einem Ring gebildet, der zwischen den Stirnseiten der beiden Stutzen 3
und 4 liegt. Außer der gas-bzw. wasserdichten Dichtung 6 ist eine weitere Dichtung
vorhanden, die die Eintrittsstelle des Kabels in den Kabeleinführungsstutzen abschließt.
Diese Dichtung wird durch Vergießen des Innenraumes des Kabeleinführungsstutzens
mit Vergußmasse erreicht. Die Vergußmasse wird durch die Öffnung 37 eingeführt,
die durch den Deckel 38 verschließbar ist. Bei der Verwendung von Kabeleinführungsstutzen
kann die gas-bzw. wasserdichte Dichtung auch innerhalb des Stutzens 3 angeordnet
sein. In diesem Falle wird sie und gegebenenfalls die feuersichere Dichtung im Innern
des Stutzens 3 zusammengepreßt.
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In den Ausführungsbeispielen der Fig. 6-und 7 ist der Stutzen 3 mit
einem Flansch 23 versehen, durch den er an der Gehäusewand i angeschraubt wird.
Die Leitungseinführung ist derart ausgebildet, daß die von der Schraubstopfbuchse
4 erzeugten Dichtungskräfte nicht von den Befestigungsschrauben 24 de's -Flansches
aufgenommen werden: Zu diesem Zweck sind im Innern des Stutzens 3 Vorsprünge ä5
vorgesehen, gegen die sich unmittelbar die gas- bzw. wasserdichte Dichtung 6 legt.
Die - feuersichere Dichtung ist lose zwischen dem Stutzen 3 und der Gehäusewand
i angeordnet. Bei den Ausführungsbeispielen der beiden Figuren ist die feuersichere
Dichtung von einem keramischen Körper gebildet. Der keramische Körper der Fig. 6
hat Zwischenkontaktstücke 17 mit Klemmen an beiden Enden zum Anschließen
der Adern der durchgehenden Leitung. Der keramische Körper der Fig. 7 ist lediglich
mit Bohrungen 9 zum Hindurchstecken der blanken Leitungsadern 8 versehen. Bei der
Leitungseinführung gemäß der Fig. 6 ist der keramische Körper in einer Vertiefung
26 der Gehäusewand angeordnet. Die- Fig. 7 zeigt den keramischen Körper in
einer Vertiefung 27 des an der Gehäusewand anschraubbaren Teils der Leitungseinführung.
Die letzte Anordnung ist insbesondere für Gehäuse geeignet, bei denen die Anzahl
der Leitungseinführungsstellen von vornherein nicht festliegt. Je nach Bedarf wird
die Gehäusewand an einer oder mehreren Stellen durchbohrt und an der den Stutzen
berührenden Sitzfläche durch Planschleifen für das Anbringen des Stutzens hergerichtet.