DE7007118U - Fechthose. - Google Patents
Fechthose.Info
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Description
Fred Maier 24.2.1970
741 Reutlingen
Paul Pfizerstr. 6
Paul Pfizerstr. 6
Beschreibung zu der Gebrauchsmusteranmeldung
Herrn Fred Maier
Reutlingen, Paul Pfizerstr. 6
Reutlingen, Paul Pfizerstr. 6
betreffend
FECHTHOSE
FECHTHOSE
Die Erfindung betrifft eine Fechtbekleidung, insbesondere eine Fechthose für das
Sportfechten.
Es war bisher üblich, Fechthosen mit einem seitlichen Verr-r.i^iS zu versehen. Der
Verschluss wurde immer auf der gegenüberliegenden Seits zur Fechtstellung angebracht.
Ein Fechter, der die Fechtwaffe in der rechten Hand hält, hatte den Hosenverschluss
links, beim Linksfechter rechts. Es mussten deshalb für Rechts- und
Linksfechter verschiedene Hosen angefertigt werden. Der Etliche Verschluss mit
Knöpfen oder Reissverschluss wurde bei der Spjrtausübung wegen der grossen
Spannung beim Ausfall (grosser Spreizschritt nach vorne) sehr oft beschädigt und
der offene seitliche Schlitz brachte Verzögerungen oder Verletzungsgefahr. Ausserdem
mussten besonderes die Herren sich auf der Toilette die Fechtjacke und Fecht-
hose ganz ausziehen.
t Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Fechtkleidung - Fechthose
\ genannt - bei der die vorliegenden Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erf indungsgemäss dadurch gt'öst, dass bei der Fechtkleidung
- Hose genannt - der Hosenverschluss in die vordere Mitte verlegt wird.
E rf indungsgemäss wird die Fechthose mit einem vorzugsweise Reissverschiuss geschlossen
und vorzugsweise mit einer Stoffleiste überdeckt. An der Innenseite des
Hosenverschlusses wird eine Stoffleiste eingenäht, die mindestens dreimal so breit ist
als die äussere Überdeckung. DieserStoffleiste wird auf der Seite angenäht, die der
äussere Stoffübertritt hat, d.h. , dass die Stoffleiste aussen z.B. den Reissverschluss
von rechts nach links überdeckt, der Untertritt ebenfalls von rechts und links in die
gleiche Richtung zeigt. Der Untertritt wird auf der nicht angenähten Sei te am Bund
vorzugsweise mit einem Knopfverschluss befestigt.
Erfindungsgemäss kann der Reissverschluss aussen an der Fechthose auch ohne
Stoffüberdeckung gearbeitet werden, da der innen zu befestigende Stoffuntertritt
der Hose bei offenem Schlitz ein sauberes Aussehen garantiert und die Waffe keine
Möglichkeit hat, an den Körper zu kommen.
Die erfindungsgemässe Fechtkleidung - Fechthose genannt - bietet den Vorteil,
dass sie sowohl von Rechts- als auch von Linksfechtern getragen werden kann.
Die erfindungsgemäss ausgebildete Fechthose bietet weiter den Vorteil, dass sich
der Fechter beim Wasser lassen die Fechtjacke nicht mehr ausziehen muss und das
lästige seitliche Öffnen der Hose wegfällt.
Erfindungsgemäss wird ein Stoff aus Baumwolle, Wolle, Polyester, Polyterephtalaten
oder Polyamiden oder aus einem Mischgewebe der vorgenannten Materialien verwendet.
Der Stoff kann gewebt oder gewirkt oder gestrickt sein.
Erfindungsgemäss kann bei der Fechthose der vordere Reissverschluss nur bis zur
Taille eingearbeitet sein und der Bund mit Knöpfen oder Druckknöpfen geschlossen
werden.
Erfindungsgemäss ist es weiter möglich, bei der Fechthose den vorderen Reissverschluss
über die Taille hinaus auch den Bund mit dem RV zu schliessen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Modells an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
Bei dem anliegenden Modell handelt es sich um eine Fechthose im Original.
Die Fechthose besteht aus einem Stoff aus Baumwolle. Die Hose hat einen vorderen
Reissverschluss und ist mit einem Stoff von rechts nach links überdeckt. Der Reissverschluss geht bis zur Taille. Die Hose hat einen breiten Bund, der mit zwei Knöpfen
geschlossen wird. Unter dem Reissverschluss ist ein Stoffuntertritt angebracht, der
vorzugsweise gedoppelt ist. hlr verläuft in der gleichen Richtung wie der Übertritt
aussen über den Reissverschluss.
Der 4.5 cm breite Stoffuntertritt reicht immer oben halb in den Bund hinein und ist
mit einem Knopf befestigt. Der Stoff untertritt ist nach oben verbreitert.
Alle in den Anlagen und durch das Modell offenbarten Angaben und Merkmale werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie gegenüber dem Stand der Technik
einzeln oder in Kombination neu sind.
Claims (12)
- Fred Maler 24.2.1970741 ReutlingenPaul Pfizerstr. 6Schutzr echte1 . Fechtkleidung, insbesondere Fechthose, dadurch gekennzeichnet , dass die Fechtkleidung aus einem gewebten, gewirkten oder gestrickten Stoff besteht, aus Garnen, Polyester, Polyteraphtalaten, Polyamiden, Baumwolle, Wolie, Seide oder Hanf.
- 2. Fechtkleidung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Hosenverschluss-Schlitz vorne in der Mitte angebracht ist.
- 3. Fechtkleidung nach Anspruch 1-2 dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderverschluss (Schlitz) mit einem Reissverschluss bis zur Taille geschlossen wird.
- 4. Fechtkleidung nach Anspruch 1-3 dadurch gekennzeichnet, dass der Bund mit Knöpfen, Druckknöpfen oderKiettenverschiuss geschlossen wird.
- 5. Fechtkleidung nach Anspruch 1-4 dadurch gekennzeichnet, dass der Reissverschluss aus Metall oder Kunststoff besteht.
- 6. Fechtkleidung nach Anspruch 1-5 dadurch gekennzeichnet, dass der Reissverschluss (Schlitz) vom Schritt bis zum Hosen-Bundende geht und damit den Bund mit verschliesst.
- 7. Fechtkleidung nach Anspruch 1-6 dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Hosenverschluss (Schlitz) mit Knöpfen, Druckknöpfen oder Klettenverschluss geschlossen wird.
- 8. Fechtkleidung nach Anspruch 1-7 dadurch gekennzeichnet, dass über dem RV-Knopfverschluss, Druckknopf- oder Klettenverschluss (Schlitz) eine Stoff-Uberdeckung angebracht ist.
- 9. Fechtkleidung nach Anspruch 1-8 dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Hosenverschluss (Schlitz) eine Stoffleiste (Stoffuntertritt) einfach oder gedoppelt angebracht ist und mit einem Knopf oder Druckknopf befestigt ist.I ·I · * t 111«
- 10. Fechtkleidung nach Anspruch 1-9 dadurch gekennzeichnet, dass der Stoff untertritt am Schlitz nach der gleichen Richtung geht wie der Stoffübertritt und mit einem Knopf oder Druckknopf befestigt ist.
- 11 . FechtkleMung nach Anspruch 1-10 dadurch gek ennzeichnet, dass der Stoffuntertritt am Schlitz in jeder Breite angebracht wird, die die Sicherheit erfordert.
- 12. Fechtkleidung nach Anspruch 1-11 , dadurch gekenn zeichnet, dass der Stoffübertritt am S chlitz nach links oder rechts verläuft.. -i -.-— -' »ich in den Amliaklen. Sie Urinen ieei eingesehen werden. Auf AnIi ag werden hiervon auA ! OUMM91
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE7007118U true DE7007118U (de) | 1970-07-09 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19707007118 Expired DE7007118U (de) | 1970-02-26 | 1970-02-26 | Fechthose. |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE7007118U (de) |
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1970
- 1970-02-26 DE DE19707007118 patent/DE7007118U/de not_active Expired
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