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DE7007118U - Fechthose. - Google Patents

Fechthose.

Info

Publication number
DE7007118U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fencing
slit
fastener
clothing according
fabric
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19707007118
Other languages
English (en)
Inventor
Maier Fred
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19707007118 priority Critical patent/DE7007118U/de
Publication of DE7007118U publication Critical patent/DE7007118U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Description

Fred Maier 24.2.1970
741 Reutlingen
Paul Pfizerstr. 6
Beschreibung zu der Gebrauchsmusteranmeldung
Herrn Fred Maier
Reutlingen, Paul Pfizerstr. 6
betreffend
FECHTHOSE
Die Erfindung betrifft eine Fechtbekleidung, insbesondere eine Fechthose für das Sportfechten.
Es war bisher üblich, Fechthosen mit einem seitlichen Verr-r.i^iS zu versehen. Der Verschluss wurde immer auf der gegenüberliegenden Seits zur Fechtstellung angebracht. Ein Fechter, der die Fechtwaffe in der rechten Hand hält, hatte den Hosenverschluss links, beim Linksfechter rechts. Es mussten deshalb für Rechts- und Linksfechter verschiedene Hosen angefertigt werden. Der Etliche Verschluss mit Knöpfen oder Reissverschluss wurde bei der Spjrtausübung wegen der grossen Spannung beim Ausfall (grosser Spreizschritt nach vorne) sehr oft beschädigt und der offene seitliche Schlitz brachte Verzögerungen oder Verletzungsgefahr. Ausserdem mussten besonderes die Herren sich auf der Toilette die Fechtjacke und Fecht-
hose ganz ausziehen.
t Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Fechtkleidung - Fechthose
\ genannt - bei der die vorliegenden Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erf indungsgemäss dadurch gt'öst, dass bei der Fechtkleidung - Hose genannt - der Hosenverschluss in die vordere Mitte verlegt wird.
E rf indungsgemäss wird die Fechthose mit einem vorzugsweise Reissverschiuss geschlossen und vorzugsweise mit einer Stoffleiste überdeckt. An der Innenseite des Hosenverschlusses wird eine Stoffleiste eingenäht, die mindestens dreimal so breit ist als die äussere Überdeckung. DieserStoffleiste wird auf der Seite angenäht, die der äussere Stoffübertritt hat, d.h. , dass die Stoffleiste aussen z.B. den Reissverschluss von rechts nach links überdeckt, der Untertritt ebenfalls von rechts und links in die gleiche Richtung zeigt. Der Untertritt wird auf der nicht angenähten Sei te am Bund vorzugsweise mit einem Knopfverschluss befestigt.
Erfindungsgemäss kann der Reissverschluss aussen an der Fechthose auch ohne Stoffüberdeckung gearbeitet werden, da der innen zu befestigende Stoffuntertritt der Hose bei offenem Schlitz ein sauberes Aussehen garantiert und die Waffe keine Möglichkeit hat, an den Körper zu kommen.
Die erfindungsgemässe Fechtkleidung - Fechthose genannt - bietet den Vorteil, dass sie sowohl von Rechts- als auch von Linksfechtern getragen werden kann.
Die erfindungsgemäss ausgebildete Fechthose bietet weiter den Vorteil, dass sich der Fechter beim Wasser lassen die Fechtjacke nicht mehr ausziehen muss und das lästige seitliche Öffnen der Hose wegfällt.
Erfindungsgemäss wird ein Stoff aus Baumwolle, Wolle, Polyester, Polyterephtalaten oder Polyamiden oder aus einem Mischgewebe der vorgenannten Materialien verwendet. Der Stoff kann gewebt oder gewirkt oder gestrickt sein.
Erfindungsgemäss kann bei der Fechthose der vordere Reissverschluss nur bis zur Taille eingearbeitet sein und der Bund mit Knöpfen oder Druckknöpfen geschlossen werden.
Erfindungsgemäss ist es weiter möglich, bei der Fechthose den vorderen Reissverschluss über die Taille hinaus auch den Bund mit dem RV zu schliessen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Modells an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Bei dem anliegenden Modell handelt es sich um eine Fechthose im Original.
Die Fechthose besteht aus einem Stoff aus Baumwolle. Die Hose hat einen vorderen Reissverschluss und ist mit einem Stoff von rechts nach links überdeckt. Der Reissverschluss geht bis zur Taille. Die Hose hat einen breiten Bund, der mit zwei Knöpfen geschlossen wird. Unter dem Reissverschluss ist ein Stoffuntertritt angebracht, der vorzugsweise gedoppelt ist. hlr verläuft in der gleichen Richtung wie der Übertritt aussen über den Reissverschluss.
Der 4.5 cm breite Stoffuntertritt reicht immer oben halb in den Bund hinein und ist mit einem Knopf befestigt. Der Stoff untertritt ist nach oben verbreitert.
Alle in den Anlagen und durch das Modell offenbarten Angaben und Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie gegenüber dem Stand der Technik einzeln oder in Kombination neu sind.

Claims (12)

  1. Fred Maler 24.2.1970
    741 Reutlingen
    Paul Pfizerstr. 6
    Schutzr echte
    1 . Fechtkleidung, insbesondere Fechthose, dadurch gekennzeichnet , dass die Fechtkleidung aus einem gewebten, gewirkten oder gestrickten Stoff besteht, aus Garnen, Polyester, Polyteraphtalaten, Polyamiden, Baumwolle, Wolie, Seide oder Hanf.
  2. 2. Fechtkleidung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Hosenverschluss-Schlitz vorne in der Mitte angebracht ist.
  3. 3. Fechtkleidung nach Anspruch 1-2 dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderverschluss (Schlitz) mit einem Reissverschluss bis zur Taille geschlossen wird.
  4. 4. Fechtkleidung nach Anspruch 1-3 dadurch gekennzeichnet, dass der Bund mit Knöpfen, Druckknöpfen oderKiettenverschiuss geschlossen wird.
  5. 5. Fechtkleidung nach Anspruch 1-4 dadurch gekennzeichnet, dass der Reissverschluss aus Metall oder Kunststoff besteht.
  6. 6. Fechtkleidung nach Anspruch 1-5 dadurch gekennzeichnet, dass der Reissverschluss (Schlitz) vom Schritt bis zum Hosen-Bundende geht und damit den Bund mit verschliesst.
  7. 7. Fechtkleidung nach Anspruch 1-6 dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Hosenverschluss (Schlitz) mit Knöpfen, Druckknöpfen oder Klettenverschluss geschlossen wird.
  8. 8. Fechtkleidung nach Anspruch 1-7 dadurch gekennzeichnet, dass über dem RV-Knopfverschluss, Druckknopf- oder Klettenverschluss (Schlitz) eine Stoff-Uberdeckung angebracht ist.
  9. 9. Fechtkleidung nach Anspruch 1-8 dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Hosenverschluss (Schlitz) eine Stoffleiste (Stoffuntertritt) einfach oder gedoppelt angebracht ist und mit einem Knopf oder Druckknopf befestigt ist.
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  10. 10. Fechtkleidung nach Anspruch 1-9 dadurch gekennzeichnet, dass der Stoff untertritt am Schlitz nach der gleichen Richtung geht wie der Stoffübertritt und mit einem Knopf oder Druckknopf befestigt ist.
  11. 11 . FechtkleMung nach Anspruch 1-10 dadurch gek ennzeichnet, dass der Stoffuntertritt am Schlitz in jeder Breite angebracht wird, die die Sicherheit erfordert.
  12. 12. Fechtkleidung nach Anspruch 1-11 , dadurch gekenn zeichnet, dass der Stoffübertritt am S chlitz nach links oder rechts verläuft.
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DE19707007118 1970-02-26 1970-02-26 Fechthose. Expired DE7007118U (de)

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7007118U true DE7007118U (de) 1970-07-09

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19707007118 Expired DE7007118U (de) 1970-02-26 1970-02-26 Fechthose.

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