DE7002632U - Gepaeckschutzhuelle. - Google Patents
Gepaeckschutzhuelle.Info
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
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- B60R9/04—Carriers associated with vehicle roof
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Description
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'^i \ \■■■■'■■ .:->:· -C -1 Essen, den 26. Januar 197ο
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Gebrauchsmusteranmeldung
Jean Baptist HERf-IAIIS, Turnhout (Belgien) Joseph Albertus Alphons HERMANS, Turnhout (Belgien)
Albert Paul Jean Alphons HERMANS, Turnhout (Belgien)
"Gepäckschutzhülle".
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gepäckschutzhülle,
welche hauptsächlich dazu gedacht ist um mit Autodachgepäckträgern zusammenzuv/irken.
Derartige Gepäckträger haben bekanntlich eine weite Verbreitung gefunden und werden vor allem während der Ferienzeiten
angewandt. Meistens wird· das auf dem Träger angeordnete Gepäck so gut wie möglich mit einer Abdeckplane geschützt. Die
unregelmäs8ige Form der ladung, der Aufbau des Gepäckträgers,
der luftwiderstand während des Fahrens usw. haben aber meistens
sehr ungewisse Ergebnisse zur Folge.
Tatsächlich ist bisher kein System, das einen zweckmässigen
Schutz des auf einem Träger der betreffenden Art angeordneten Gepäckes gegen Staub und Wasser verbürgt, auf dem
Markt erschienen.
Der vorliegenden Erfindung ist jetzt die Aufgabe gestellt 'eine befriedigende Lösung der betreffenden Frage des
Gepäckschutzes gegen Staub und Wasser zu schaffen. Im Hinblick darauf schlägt sie die Anwendung einer Gepäckschutzhülle vor,
v/elche im wesentlichen aus einer elastischen, die Fcrm eines
700263ίΐβ.6.70
nahezu rechteckigen Parallelipipedons aufweisenden eigentlichen
Hülle besteht, wovon wenigstens eine Seite einen mit geeigneten Schlieasmitteln versehenen, gernäss der Längsmittelachse
der betreffenden Seite angeordneten oder mit dieser Achse gle ic hl ai'fen den Schlitz aufweist und ausserdein eine
grosse Seite oder Basisseite mit in der Querrichtung, angeordneten
Verstärkungsbändern bzw. Verstärkungsriemen versehen
ist, welche an beiden Seiten der Hülle herausragende, mit Befestigungsmitteln zusammenwirkende Teile aufweisen.
Die erfindungsmä3sige Hülle wird vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff oder aus einem genügend elastischen,
mit einem Kunststoff behandelten Textilprodukt hergestellt. Um das Hineinbringen von Gepäckteilen bzw. allerhand Einzelgegenständen
in die betreffende Hülle zu erleichtern, ist der betreffende Schlitz derart verlängert, dass er beiderseits
teilweise auf die angrenzenden Seiten der Hülle herübergreift.
Als Schliessmittel für den betreffenden Schlitz kommen z.B. ein Kunststoff-Reissverschluss oder auch zusammenwirkende
Bänder, deren das eine mit Haken und das andere mit ösen bzw. Schlingen versehen ist, in Frage. XTm das Eindringen von Wasser
und Staub in die Hülle zu vermeiden, kann diese mit einer Abdeckklappe versehen sein, welche mit eine Längsseite an
der Hülle in der Nähe eines Längsrandes des betreffenden Schlitzes befestigt ist.
Me betreffende, mit Verstärkungsbändern versehene Seite der Hülle ist als Oberseite der auf einem Gepäckträger
irgendeinen bekannten Typs angeordneten Gepäckschutzhülle gedacht.
Die obenerwähnten Befestigungsmittel bestehen vorzugsweise hauptsächlich aus Schnellbindriemen irgendeiner bekannten
Art. Die Kennzeichen und Vorteile des erfindungsinässigen
Systems gehen deutlich aus der nachstehenden eingehenden Beschreibung eines Ausfuhrungsbeispiels hervor. Diese ohne
irgendeine einschränkende Absicht gegebene Beschreibung findet an Hand der beiliegenden Zeichnung statt, worauf:
Die Abbildung 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsmässigen Gepäckschutzhülle schematischerweise wiedergibt;
und Abbildung 2 einen gemäss der Gerade II-II der
vorangehenden Abbildung 1 gemachten Schnitt der betreffenden Hülle wiedergibt.
Wie aus den Abbildungen ersichtlich, besteht die erfindungsmässige Gepäckschutzhülle gemäss dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus einer eigentlichen Hülle 1, welche aus einem geeigneten Kunststoff oder einem mit einem Kunststoff
behandelten Textilprodukt, wie z.B. Kunstleder, hergestellt ist.
Die betreffende eigentliche Hülle hat die Form eines rechteckigen Parallelipipedons mit abgerundeten Ecken, wovon
eine Seite, d.h. die Seite 2 im vorliegenden Fall, einen Schlitz 3 aufweist. Dieser ungefähr gemäss der Längsmittelachse
der betreffenden Seite 2 angeordnete Schlitz 5 ist beiderseits derart verlängert, dass er teilweise auf die beiden
angrenzenden Seiten der Hülle herübergreift, wovon lediglich
eine, d.h. die Seite 4» auf der Abbildung 1 sichtbar ist.
Der betreffende Schlitz 3 ist mit einer geeigneten
Schliessvorrichtuag, wie z.B. einem Kunststoff-Reissverschluss 5, versehen. Andersartige Schliessmittel, wie z.B. miteinander
zusammenwirkende Bänder, deren das eine mit Haken und das andere mit ösen versehen ist (es handelt sich dabei z.B. um
den Handelsartikel "Velcro"), kommen natürlich ebenfalls in Frage.
Die erfindungsmässige Vorrichtung kann ausserdem mit
einer Uberdeckungsklappe 6 versehen sein, deren Aufgabe es ist das Eindringen von Wasser bzw. Staub in die Hülle zu verhüten.
Die Klappe besteht aus einer Hülle 7, welche aus demselben Material wie die Gepäckhülle hergestellt ist und ein Band bzw.
einen Streifen S eines geeigneten verhältnismässig steifen Materials einschliesst.
Sie ist auf der Seite 2 z.B. mit einer Naht 9 gemäss ihrem Längsoberrand an der Gepäckhülle in der Nähe des Längsoberrandes
des betreffenden Schlitzes 3 befestigt.
Die als Oberseite gedachte Seite IO der Hülle ist mit
Verstärkungselementen versehen. Es handelt sich dabei z.B. um
auf der betreffenden Seite 10 festgenähten Querbänder bzw. Querriemen 11. Die Länge einesjeden Verstärkungsbandes oder
Verstärkungsriemens 11 ist grosser als die Breite der entsprechenden Seite 10, infolgedessen jedes Band beiderseits mit
ausserhalb der Hülle hervorspringenden freien Endteilen 12 verlängert
ist. Jedes Endteil 12 trägt eine mit dem Haken 14 eines Schnellbindriemens 15 zusammenwirkende Öse 13. Das andere Ende
jedes Schnellbindriemens 15 kann mit einem Haken 16 oder mit einer Klemme 17 versehen sein. Im ersten Fall greift der Haken
16 um ein entsprechendes Element des hier nicht dargestellten Gepäckträgers, während im zweiten Fall die Klemme 17 um den
Rand der Dachrinne des mit dem betreffenden Gepäckträger ausgerüsteten Wagens greift.
Die obenbeschriebene erfindungsmässige Gepäckschutzhülle
lässt sich nicht nur mit Koffern, Taschen, usw., sondern auch mit allerhand Einzelgegenständen, wie z.B. mit Wäsche,
Bettüchern usw. laden. Im lotete, on Falle wird die betreffende Hülle als Koffer oder Tasche aufwandt und besteht die Möglichkeit eine oder mehrere ihrer Seiten z.B. mit Handgriffen zu versehen.
Bettüchern usw. laden. Im lotete, on Falle wird die betreffende Hülle als Koffer oder Tasche aufwandt und besteht die Möglichkeit eine oder mehrere ihrer Seiten z.B. mit Handgriffen zu versehen.
Es gibt ausserdem die Möglichkeit die Oberseite der
betreffenden Bänder oder Riemen 11 an bestimmten Stellen mit
Befestigungsmitteln zu versehen im Hinblick auf die Befestigung von allerhand Gegenständen, wie z.B. von Skiern, Angelschnuren usw.
Befestigungsmitteln zu versehen im Hinblick auf die Befestigung von allerhand Gegenständen, wie z.B. von Skiern, Angelschnuren usw.
Die erfindungsmässige Gepäckschutzhülle lässt sich
nötigenfalls natürlich ebenfalls mit Längselementen verstärken.
nötigenfalls natürlich ebenfalls mit Längselementen verstärken.
Claims (6)
1.- Gepäckschutzhülle, dadurch gekennzeichnet, dass
sie im wesentlichen aus einer elastischen, die Form eines nahezu rechteckigen Parallelipipedons aufweisenden eigentlichen Hülle
(1) "besteht, wovon wenigstens eine Seite (2) einen mit geeigneten
Schliessmitteln (5) versehenen, gemäss der Längsmittelachse
der "betreffendem Seite angeordneten oder mit dieser Achse
gleichlaufenden Schlitz (3) aufweist und ausserdem eine grosse Seite oder Basisseite (10) mit in der Querrichtung angeordneten
Verstärlcungsiiemen (11) versehen ist, welche an beiden Seiten
der Gepäckhülle (1) herausragende t mit Befestigungsmitteln zusammenwirkende
Teile (12) auf v/eisen.
2.- Gepäckschutzhülle gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die betreffende eigentliche Hülle (1) aus
einem geeigneten Kunststoff oder einem genügend elastischen, mit einem Kunststoff behandelten Textilprodukt hergestellt ist.
3.- Gepäckschutzhülle gemäss dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der betreffende Schlitz (3) beiderseits
derart verlängert ist, dass er teilweise auf die beiden angrenzenden Seiten (4) der Hülle (1) herübergreift.
4,- Gepäckschutzhülle gemäss dem Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der betreffende Schlitz (3) mit einer Uberdeckungsklappe (6) versehen ist, welche zwecks Uberdeckung
des Schlitzes (3) gemäss einem dessen Längsränder an der Hülle (1) befestigt ist.
5.- Gepäckschutzhülle gemäss dem Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die betreffende Uberdeckungsklappe (6) im
wesentlichen aus einer Hülle (7) besteht, welche ein band- bzw.
streifenförmiges, aus einem verhältnismässig steifen Material
hergestelltes Element (8) einschliesst.
6.- Gepäckschutzhülle gemäss dem Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass jeder seitlich äusserhalt der Hülle (1) hervorragende
Verlängerungsteil (12) ier "betreffenden Verstärkungsbänder (11) eine mit einem Haken (14) eines Schnellbindriemens
(15) zusammen-.virkende öse (13) aufv7eist.
PAe Dr.Andrejewski. Dr.Honke
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Also Published As
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