DE7000181U - Kunststoff-tuerzarge. - Google Patents
Kunststoff-tuerzarge.Info
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Classifications
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- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B1/00—Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
- E06B1/04—Frames for doors, windows, or the like to be fixed in openings
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- E06B1/04—Frames for doors, windows, or the like to be fixed in openings
- E06B1/52—Frames specially adapted for doors
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Structural Engineering (AREA)
- Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
- Door And Window Frames Mounted To Openings (AREA)
Description
DR. MANFRED CAZON 404s GHUVFA1IiROlCH , den 31.12.69
Dr.Gz/Ba
Deutsches
Patentamt
Patentamt
8 München 2
Zweibrückenstr. 12
Zweibrückenstr. 12
des Herrn
Ee sind verschiedene Anmeldungen von Kunststoff-TUrzargenprofilen bekannt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß die bekannten Konstruktionen
dieser Art in bestimmten Punkten nachteilig sind. Aus der inzwischen gewonnenen Erfahrung lassen sich folgende Forderungen an eine gute
Kunststoff«Türzarge aufstellen:
1. In der Praxis zeigt es sich bei Wänden mit den verschiedensten Putzbelägen, Spachtelmassen oder Gipsplatten, daß die Wandstärke sehr
unterschiedlich ausfällt, so daß, wenn ein Türfutter passen soll, dieses mit variierender Breite konstruiert sein muß. Fixiert eine Türzargenkonstruktion die Futterbreiten auf drei, vier oder fünf verschiedene Fixmaße, muß ihr Einsatz zwangsläufig beschränkt bleiben.
2. Die Futterplatten müssen plan sein und sollten keine vorspringenden
Profilteile aufweisen. Diese vorspringenden Profilteile - meistens Anschlagleisten für das Türblatt - sind nicht nur beim Säubern der
Zarge hinderlich, sie stellen vielmehr Kanten dar, an denen man sich verletzen kann und die ihrerseits leicht verletzlich sind z.B. beim
Transport sperriger Gegenstände durch die Türe.
2 ' . .-zum Schreiben vom 31.12.69 an das Deutsche Patentamt München.
3. Kunststoff-Profile sind elastisch und können deshalb nicht mit dem
Gewicht des Türblattes belastet werden. Aus diesem Grunde müssen in jeder Kunststoff-Türzarge herkömmliche Materialien, die fest und
belastbar sind, damit verbunden werden.
k. Eine gute Türzarge sollte verdeckt angeschlagen sein. Sichtbare
Befestigungselemente stören das Aussehen.
5. Jede Türzarge, und nicht nur die aus Kunststoff, muß so konstruiert sein, daß sie Maßtoleranzen der Rohbauöffnung ausgleicht.
Da es häufig vorkommt, daß Türöffnungen z.B* unten bis zu 5 und
6 cm breiter sind als oben, muß diese Differenz von der Bekleidung verdeckt werden können.
6. Da Kunststoff-Türzargen eine fertige Oberfläche haben, sollte die
Konstruktion so angelegt sein, daß sie möglichst spät - etwa erst nach dem Tapezieren - eingebaut werden können, um alle Beschädigungen durch andere Bauhandwerker soweit wie möglich auszuschließen.
7. Wenn der Einbau erst nach dem Putzen erfolgen soll, ist damit zu
rechnen, daß auch die Wandstärken unterschiedlich sind. Es ist
davon auszugehen, daß an der Anschlagseite der Tür die Wand nicht im Lot steht. Die Türzarge muß jedoch ins Lot gestellt werden,
wenn das Türblatt einwandfrei schließen soll. Dadurch ergeben sich häufig oben oder unten hinter der Falzbekleidung mehr oder minder
breite Spalten, die nach dem Tapezieren nicht mehr zu beseitigen sind. Das Kunststoff-Prof11 muß daher auch im seitlichen Wandanschluß variabel gehalten sein. Das gilt nicht nur für das Falzbekleidungsprofil, sondern ebenso auch für das Zierbekleidungsprofil.
8. Die kritischen Stellen einer Türzarge sind dort, wo die Bänder be
festigt werden und wo Falle und Riegel des Türschlosses einrasten. Deshalb müssen gerade bei Kunststoff-Türzargen die Bänder an den
festen Bestandteilen der Konstruktion befestigt werden und nicht am Kunststoff-Profil. Ebenso muß sichergestellt sein, daß der
Kunststoff im Bereich der Löcher für Falle und Riegel nicht ausreißen kann.
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zum Schreiben vom 31.12.69 an das Deutsche Patentamt München
zum Schreiben vom 31.12.69 an das Deutsche Patentamt München
9· Der Vorteil einer Kunststoff-Türzarge sollte nicht nur darin bestehen,
daß sie praktisch unterhaltsi'rei ist, sondern sie sollte den vom Rohstoff her bedingter höheren Preis gegenüber herkömmlichen
Materialien durch eine geschickte Profilkonstruktion, die einen schnellen Einbau gestattet, ausgleichen.
10. Trotz der Mitverwendung tragender Konstruktionsteile sollten auch
die Kunststoff-Profile in sich eine möglichst große Steifigkeit aufweisen, damit insbesondere bei überhöhen und sehr breiten Türzargen keine Verwindungen in den Profilen auftreten.
11. Die Gehrungen müssen einfach und sauber zusammensteckbar sein,
ohne auf die ohne Zweifel beste Verbindung, die Verschweißung, angewiesen zu sein.
12. Bei teilweise - etwa bis zur halben Höhe - gefliesten Wänden muß
der dichte seitliche Maueranschluß sowohl im Bereich der Fliesen wie auch darüber ermöglicht werden können.
13. Die Zarge muß die Möglichkeit bieten, auch geringfügig verzogene
Türblätter einwandfrei einzubauen.
Ik. Von besonderem Vorteil ist eine Zarge, die sowohl für rechten wi·
für linken Anschlag geeignet ist, da es am Bau häufig vorkommt, daß z.B. wegen falsch verlegter Elektroschalter die ursprünglich
vorgesehene Anschlagart geändert werden muß.
Es bestand also die Aufgabe, eine Kunststoff-Türzarge zu konstruieren,
die allen genannten Anforderungen genügte. Die Anpassung an jede beliebige Mauerstärke (Pkt.l) wurde dadurch erreicht, daß eine in beliebigen Breiten zu schneidende Futterplatte A (z.B. Holzspanplatte
oder anderes) mit einem Falzbekleidungsprofil B und einem Zierbeklei dungsprofil C aus Kunststoff verbunden wird. Eine noch vor die Futterplatte zu setzende Blende D (z.B. eine melaminharzbeschichtete Hartfaserplatte) gewährleistet den verdeckten Anschlag (Pkt.4). Die Futterplatte A ist das tragende Element der Zarge (Pkt.3). Das Falzbeklei
dungsprofil B bietet einem gefalzten Türblatt E zwei Anschlagflächen
Ba und Bb und damit eine bestmögliche Abdichtung, ohne dafür in die
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O i"
zum Schreiben vom 3I.12.I969 an das Deutsche Patentamt München
Türöffnung vorspringende Teile zu benötigen (Pkt.2). Die Profile B und
C sind als Hohlkammerprofile mit möglichst großer Bauhöhe der Hohlka.mmern
konstruiert, um eine möglichst hohe Steifigkeit zu erreichen (Pkt.lo). Beide Profile B und C haben eine breite seitliche Überdeckung
des Mauerwerks F, um alle praktisch vorkommenden Toleranzen in der lichten
Breite der Maueröffnung überbrücken zu können (Pkt.5)· Darüber hinaus besitzen die Profile B und C eine sich verjüngende, spitz auslaufende und
abgerundete Lippe Bc und Cc, die einen dichten seitlichen Anschluß am Mauerwerk gewährleistet, auch wenn die Wandstärke des Mauerwerkes F sehr
stark differieren sollte (Pkt.7)· Durch die dünnere Wandstärke sind diese Lippen elastisch und überbrücken die sich zwangsläufig bildenden
Toleranzen zwischen einem notwendigerweise lotrecht stehenden Profil und einer sich nach oben oder unten verjüngenden Wand. Bei einwandfreiem,
lotrechten Mauerwerk können die Lippen bei ihrer dünnen Wandstärke einfach abgeschnitten werden. Diese Lippen ermöglichen einen sauberen Einbau noch
nach dem Tapezieren (Pkt.6). Bei teilverfliesten Wänden werden diese
Lippen bis zur Höhe der Verfliesung so ausgeschnitten, daß an den Fliesen
und auch oberhalb ein dichter seitlicher Maueranschluß entsteht (Pkt.12).
Die Profile B und C besitzen mit Widerhaken versehene Stege Bd und Cd
(sogenannte Christbäume),die in entsprechend breite Ausfräsungen in der
Futterplatte A eingedrückt werden. Die Widerhaken verklammern sich so mit der Futterplatte, daß sie nicht ohne Gewaltanwendung wieder herausgezogen
werden können. Eine zusätzliche Einleimung würde die Haftung noch erhöhen. Die Verbindung zwischen der Futterplatte A und den Profilen
B und C ist einfach und schnell zu bewervstelligon (Pkt.9)·
Beide Profile B und C besitzen Je zwei Kammern Be, Bf und Ce, Cf, in die
im Bereich des Gehrungsschnittes Metall- oder andere Winkel eingeschoben
werden können, so daß eine einwandfreie an Je zwei Stellen gehaltene Gehrungsverbindung entsteht (Pkt. 11).
zum Schreiben vom 3I.12.I969 an das Deutsche Patentamt München
Die Türbandunterteile G werden in starke mit Gewindelöchern versehene
Metallwinkel H eingedreht, die ihrerseits an der Futterplatte A angeschraubt
we.vden. Dadurch sind die Bänder am tragenden Konstruktionsteil (Futterplatte A) und nicht am Kunststoff-Profil befestigt. Diese Bauart
kann alle Kräfte aufnehmen, die durch das anzuhängende Türblatt auftreten (Pkt.8). Die Löcher für Falle und Riegel sind durch einen verdeckt
eingeschobenen Eisenwinkel verstärkt, der seinerseits an der Futterplatte A befestigt ist (Pkt.8). Durch die Möglichkeit, diesen
Eisenwinkel und damit auch das Kunststoff-Profil etwas nach innen oder
außen zu biegen und in Verbindung mit den verstellbaren Türband-unterteilen
(herein- oder herausdrehen!) läßt sich ein einwandfreies und dichtes Schließen des Türblattes ermöglichen (Pkt. I3).
Da es zur Bestimmung der Anschlagart (rechts oder links) nur notwendig
ist, im Falzprofil B Löcher für die Türbandunterteile G und im anderen Falzprofil die Löcher für Falle und Riegel auszuschneiden, kann diese
Arbeit erst an der Baustelle gemacht werden. Die wegen der Hohlkammerkonstruktion
ausreichenden relativ geringen Wandstärken erlauben eine einwandfreie Ausführung dieser Arbeiten mit einfachen Werkzeugen
(Pkt.Ik).
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Claims (9)
1. Türzargenprofile aus Kunststoff dadurch gekennzeichnet, daß sowohl
das Falz- wie das Zierbekleidungsprofil in passende Schlitze einer
tragenden in passender Breite geschnittenen Futterplatte mittels Stegen einrasten, die mit Widerhaken versehen sind.
2. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch l) dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl das Falz- wie das Zierbekleidungsprofil sich
verjüngende, spitz auslaufende, abgerundete und überlange Lippen aus dem gleichen Material aufweisen, die einen dichten seitlichen
Maueranschluß gewährleisten und möglicherweise ganz oder teilweise
leicht abgeschnitten werden können.
3. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1-2) dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl das Falz- wie das Zierbekleidungsprofil Kanten aufweisen, die ein oder mehrere Futterplatten zusammenfassen.
k. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1 - 3) dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl das Falz- wie das Zierbekleidungsprofil als Hohlkammerprofile so ausgebildet sind, daß eine möglichst
hohe Bauhöhe der Kammern eine möglichst hohe Verbiegestabilität gewähr1eisten.
5· Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1-4) dadurch
gekennzeichnet, daß sowohl das Falz- wie das Zierbekleidungsprofil
je zwei Kammern aufweisen, in die im Bereich des Gehrungsschnittes
je zwei Metall- oder andere Winkel in rechtwinklig zur Profilaußenseite stehender Lage eingeschoben werden können.
6. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1—5) dadurch
gekennzeichnet, daß die in das Falzbekleidungsprofil einzuführenden
Türbandunterteile an der Rückseite des Profils in verdeckt liegende starke Metallwinkel mit Gewindeloch einzuschrauben sind, die
ihrerseits an der tragenden Futterplatte befestigt werden können.
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7. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1-6) dadurch
gekennzeichnet, daß das Falzprofil eine Kammer aufweist, in die nach Ausschneiden entsprechender Löcher Falle und Riegel des Türschlosses
einrasten können und dadurch ein sauberer Kasten gebildet wird.
8. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1 - 7) dadurch
gekennzeichnet, daß das Falzprofil zwischen Außenwand und Kammer für Falle und Riegel einen Hohlraum aufweist, in den ein Eisenwinkel
eingeschoben werden kann, der das Profil im Bereich der Löcher für Falle und Riegel versteift,und zwar u.a. dadurch, daß
er seinerseits auf der Futterplatte befestigt werden kann.
9. Türzargenprofile aus Kunststoff (gemäß Anspruch 1-8) dadurch
gekennzeichnet, daß das Falzprofil erst kurz vor dem Einbau der Zarge mit den Löchern zum Einführen der Türbandimterteile und mit
den Löchern für Falle und Riegel versehen werden kann, so daß die Anschla^art rechts oder links erst an der Baustelle bestimmt zu
werden braucht.
Dr. Manfred G/a/z|o η
700018
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