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Zum Anschluß von Beleuchtungskörpern dienender Klemmenbock Es ist
bekannt, zum Anschluß aufzuhängender Beleuchtungskörper einen aus Isolierstoff bestehenden
Klemmenbock zu verwenden, der von einem Halter des anzuhängenden Beleuchtungskörpers
getragen wird und dessen Schrauben ,ebenfalls aus Isolierstoff bestehen.
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Auch die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen solchen Klemmenbock.
Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß dieser als Deckenrosette in einem Stück mit
aus Isolierstoff bestehenden frei liegenden geschlitzten Gewindebuchsen gepreßt
und mit einer Bohrung für einen den Halter bildenden Traghaken versehen ist. Da
diese Ausbildung des Klemmenbocks und der Schrauben den erforderlichen Berührungsschutz
gewährleisten, kommt ein Deckel in Fortfall.
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An sich ist es bekannt, den Berührungsachutz durch Ausbildung von
Klemmen und deren Schrauben aus Isolierstoff r u erzielen, z. B. bei Schalttafelklemmen.
Ebenso ist es bekannt, die Klemmenkörper als Schlitzklemmen zum Einlegen einer durchgehenden
Leitung auszubilden. Dementsprechend besteht der Gegenstand der vorliegenden Erfindung
lediglich in der Vereinigung der eingangs gekennzeichneten Merkmale, da durch diese
Vereinigung eine wesentliche Verbilligung und Vereinfachung der Montage erzielt
wird.
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Man kann nämlich die Leitungen an den leicht zugänglichen Klemmen
anschließen, nachdem man den Traghaken angebracht und den Beleuchtungskörper an
diesem aufgehängt hat, was nicht so. einfach ist, wenn auf dem Traghaken ein Deckel
verschiebbar ist, den man nach Anschluß der Leitungen hochschieben und befestigen
muß. Dann nämlich beeinträchtigt der Deckel auch in herunbergeschobener Lage die
Zugänglichkeit der Schrauben.
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Da die Gewindebuchsen geschlitzt sind, kann man beim Anschluß des
Beleuchtungskörpers an eine durchgehende Leitung deren Adern mit den abisolierten
Stellen in die Buchsen einlegen und von diesen Adern die
Leitungen
des Beleuchtungskörpers abzweigen. Schließlich führt die gekennzeichnete Ausbildung
des Klemmenbocks als Deckenrosette zu einer Verbilligung, weil der Deckel und damit
die Bearbeitung der zugehörigen Palillächen in Fortfall kommen und dieganze Deckenrosette
im wesentlichen nur aus dem einzigen Preßstück und den vier Schrauben besteht. Zwar
empfiehlt es sich, zur Erzielung eines zuverlässigen Stromschlusses in die' Gewindebuchsen
Metallplättchen einzulegen und auch die Schrauben mit solchen zu versehen. Die Herstellungskosten
werden dadurch jedoch nicht wesentlich beeinflußt.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung veranschaulicht. In dieser zeigt
Abb. i die Ansicht der Rosette von unten und Abb.2 einen Querschnitt durch die Decke
mit an dieser befestigter Rosette, wobei dieser Schnitt teilweise nach der Linie
2-2 der Abb. i verläuft.
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Der Rosettenkörper io, der in einem Stück aus Isolierstofi geprellt
ist, besteht aus einer Grundplatte i i von ungefähr quadratischem Grundriß, in deren
Ecken vier Gewindebuchsen 12 vorgesehen sind. Jede der Buchsen 12 enthält eine Gewindebohrung,
in deren Boden ein napfförmiges Blechplättchen 13 eingelegt ist. An gegenüberliegenden
Stellen ist die Wandung des Ansatzes 12 in der aus Abb. i ersichtlichen Weise mit
Schlitzen 14 versehen, die bis zu dem Grund der Gewindebohrung hindurchgeführt sind.
Der seitliche Rand des Blechplättchens 13 ist an den den Schlitzen 14. zugewandten
Stellen in die Schlitze hinein umgebogen, wie dies Abb. i zeigt, und dadurch gegen
Drehung gesichert.
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In die Schlitze 14 werden abisolierte Stellen der Adern der an der
Decke verlaufenden durchgehenden Leitung eingelegt, sodann die Enden der Anschlußleitung
des aufzuhängenden Rohr- oder Schnurpendels, wie dies Abb.2 zeigt. Dann werden die
Leitungsdrähte durch eine in die Gewindebohrung eingesetzte Klemmschraube 16 gegen
den Blechkörper 13 gedrückt, wodurch sie zuverlässig miteinander verbunden werden.
An Stelle eines auf die Dose aufzusetzenden Deckels ist jede der Klemmschrauben
16 gewissermaßen mit ihrem eigenen Deckel versehe, durch den sie gegen Berührung
geschintzt wird. Dieser Deckel wird von dem Kopf 17
der ganz und gar aus Isolierstoff
bestehenden Klemmschraube 16 gebildet. Zwischen dem Ende der Klemmschraube und den
einzuklemmenden Leitungsenden wird zweckmäßig ein Blechplättchen 18 eingelegt, das
gegen Drehung dadurch gesichert sein kann, daß es sich mit entsprechenden Ansätzen
in den Schlitzen 14 führt.
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Die Grundplatte i t trägt ferner in der Mitte eine durchbohrte Buchse
i g, deren öffnung zum Hindurchstecken des in die Decke einzuschraubenden Traghakens
20 für den Beleuchtungskörper dient.
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Zum Zweck der Montage kann man zunächst den Rosettenkörper i o durch
Einschrauben des Hakens 20 an der Decke festlegen, dann den Beleuchtungskörper an
dem Haken 2o aufhängen und nunmehr die zu verbindenden Drahtenden mit Hilfe der
Schrauben 16 festklemmen. Da die Köpfe 17 der Schrauben aus Isolierstoff
bestehen, bilden sie einen zuverlässigen Berührungsschutz, so daß ein besonderer
Deckel unnötig ist.