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Nagelvorrichtung, insbesondere für Fersenzwickmaschinen Gegenstand
der Erfindung ist eine Vervollkommnung der Nagelvorrichtung, insbesondere für Maschinen
zum Aufzwicken von Schuhfersen, und besteht in der Art der Befestigung des Nagelmundstückes
am Halter der Nagelvorrichtung.
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Es sind schon Nagelmundstücke in Vorschlag gebracht worden, welche
am Halter der Nagelvorrichtung mittels Schrauben befestigt wurden, die durch das
Mundstück hindurch in den Halter gehen. Eine solche Befestigungsart hat ein umständliches
Ab- und Anbauen des Mundstückes zur Folge, das ziemlich häufig notwendig ist, z.
B. beim Brechen der Befestigungsnägel im Füllkanal des Mundstückes. Eine solche
Auswechslung erfordert stets viel Zeit und verursacht auch eine vollkommene Unterbrechung
des ganzen, mit dem Aufzwicken zusammenhängenden Erzeugungszweiges. Außerdem liegt
das Mundstück nach wiederholtem Ausbau gewöhnlich nicht genau an der richtigen Stelle
am Halter der Nagelvorrichtung an, was wieder eine einseitige Abnutzung der dann
unsymmetrisch in den Füllkanälen des Mundstückes laufenden Hämmer oder ihr Verklemmen
im Kanal zur Folge hat.
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Weiterhin sind Nagelvorrichtungen bekanntgeworden, bei welchen das
Nagelmundstück auswechselbar im Halter befestigt .verden kann, wobei z. B. am Halter
der Nagelvorrichtung ein oder mehrere Führungsnuten ausgebildet sind, in welche
entsprechende Führungsansätze, die am Nagelmundstück angeordnet sind, eingreifen.
Auch ist bei derartigen Anordnungen schon die Anwendung einer Klinke mit einer Feder
in Vorschlag gebracht worden, welche jedoch lediglich die Aufgabe haben, beide Teile
des zweiteiligen Mundstückes zusammenzuziehen. Bei diesen
bekanntgewordenen
Einrichtungen können durch die Klinke und die Feder Rückstöße während der Arbeit
nicht aufgefangen werden.
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Dieser Nachteil soll durch den Erfindungsgegenstand behoben werden.
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Bei der den Gegenstand der Erfindung bildenden, insbesondere für Fersenzwickmaschinen
dienenden Nagelvorrichtung, bei welcher ebenfalls das Nagelmundstück mittels einer
oder mehrerer Führungsnuten und diesen entsprechenden Führungsansätzen lösbar im
Halter eingesetzt ist und entweder die Nuten im Halter und die Führungsansätze im
Nagelmundstück oder aber umgekehrt die Führungsansätze im Halter und die Nuten im
Nagelmundstück angeordnet sein können, dient gemäß der Erfindung die zur Anwendung
gelangende Sperrklinke dazu, nach Einsetzen des Nagelmundstückes in den Halter der
Nagelvorrichtung das Mundstück derart abzustützen, daß die Klinke auch den Stoß
beim Eintreiben eines Nagels auffängt.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
veranschaulicht, in welcher bedeuten: Abb. i einen Grundriß der Anordnung der Fersenzwickwerkzeuge,
Abb.2 einen Aufri1J der Anordnung eines Mundstückes an dem Halter der Nagelvorrichtung
mit Zuführungskanal, Hammer und den übrigen Vorrichtungen, Abb.3 einen Teil des
Nagelmundstückes und Abb. ,4 einen Querschnitt nach der Linie A-A in Abb. 3.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist an dem am Zwickmaschinenkopf
befestigten Halter i ein Nagelmundstück 2 derart eingehängt, daß die Bohrungen 3
dieses Mundstückes genau über den entsprechenden öffnungen 4 des Überschiebers 5
liegen. Dieser überschieber 5 ist mit dem Halter i der Nagelvorrichtung verbunden,
so daß er sich während des Betriebes der Zwickmaschine zugleich mit dem 'Mundstück
2 bewegt. Im Halter i sind ferner Schlaghämmer 6 vorgesehen, deren Anzahl der Anzahl
der Bohrungen 3 im Mundstück entspricht. Der Halter i ist an seiner Stirnseite,
an welcher das Mundstück befestigt «erden soll, abgeschrägt, und zwar derart, daß
das Mundstück beim Einsetzen die zum richtigen Einschlagen der Befestigungsnägel
erforderliche Neigung besitzt. Auf dieser abgeschrägten Fläche sind vorzugsweise
schwalbenschwanzförmige Führungsnuten vorgesehen, in welche entsprechende Führungsansätze
8 des Mundstückes 2 passen (Abb.3). Die Führungsnuten sind durch eine Ausnehmung
7 unterbrochen, in die ein Vorsprung 13 des Mundstückes hineinragt. Der Vorsprung
13 ist um einen gewissen Teil kürzer bemessen als die Ausnehmung 7, so daß er sich
in dieser Ausnehmung bewegen kann. Zum Zwecke der Begrenzung dieser Bewegung ist
das Mundstück 2 im Halter i durch einen Anschlag 9 gesichert, der an der oberen
Fläche der abgeschrägten, Wand des Halters aufsitzt und dort durch eine verschwenkbare
Klinke io gesichert ist, die um den Zapfen i i im Halter i drehbar ist und in der
Sicherungslage durch die Feder 12 gehalten wird. Diese Sicherung ist einfach und
dabei zuverlässig, denn je mehr das Mundstück 2 durch Aufschlag beansprucht wird,
um so stärker wird es durch die Klinke io gesichert, so daß es um so besser hält,
je größer der auf das Mundstück 2 von unten, d. h. von der Ferse her, ausgeübte
Druck ist.
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Das Einsetzen und Abnehmen des Mundstückes 2 ist sehr einfach und
geht leicht und rasch vor sich. Der Arbeiter drückt die Sicherungsklinke io in den
Halter i hinein, schiebt das Mundstück 2 in Richtung nach oben so weit, bis der
Vorsprung 13 des Mundstückes 2 mit seiner oberen Kante an die obere Querfläche der
Ausnehmung 7 gelangt, wonach das Mundstück 2 in Richtung vom Halter i weg herausgeschwenkt
und in Richtung nach unten abgezogen werden kann. Die Hämmer 6 werden hierbei aus
den Bohrungen 3 des Mundstückes entfernt, so daß das Mundstück frei wird. Das Ansetzen
des Mundstückes erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des eben beschriebenen Vorganges.