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DE69333401T2 - Verfahren zur steuerung einer mobilen kommunikation unter verwendung von aufenthaltsregistern für teilnehmer und mobilstationen - Google Patents

Verfahren zur steuerung einer mobilen kommunikation unter verwendung von aufenthaltsregistern für teilnehmer und mobilstationen Download PDF

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DE69333401T2
DE69333401T2 DE69333401T DE69333401T DE69333401T2 DE 69333401 T2 DE69333401 T2 DE 69333401T2 DE 69333401 T DE69333401 T DE 69333401T DE 69333401 T DE69333401 T DE 69333401T DE 69333401 T2 DE69333401 T2 DE 69333401T2
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DE
Germany
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mobile device
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network
Prior art date
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Application number
DE69333401T
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English (en)
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DE69333401D1 (de
Inventor
Masami Iruma-shi YABUSAKI
Yasuo Yokosuka-shi MARUYAMA
Shoichi Tokorozawa-shi HIRATA
Hiroshi Iruma-shi NAKAMURA
Yasuyuki Chofu-shi UCHIYAMA
Hiroshi Tokorozawa-shi TSUKAHARA
Eriko Tottori-shi TAKEMOTO
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NTT Docomo Inc
NTT Inc
Original Assignee
Nippon Telegraph and Telephone Corp
NTT Mobile Communications Networks Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from JP4279909A external-priority patent/JP2882440B2/ja
Priority claimed from JP4282896A external-priority patent/JP2845306B2/ja
Priority claimed from JP4288763A external-priority patent/JP2836715B2/ja
Priority claimed from JP2274893A external-priority patent/JP2921723B2/ja
Priority claimed from JP5044237A external-priority patent/JP2910965B2/ja
Priority claimed from JP05121050A external-priority patent/JP3115452B2/ja
Application filed by Nippon Telegraph and Telephone Corp, NTT Mobile Communications Networks Inc filed Critical Nippon Telegraph and Telephone Corp
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/02Processing of mobility data, e.g. registration information at HLR [Home Location Register] or VLR [Visitor Location Register]; Transfer of mobility data, e.g. between HLR, VLR or external networks
    • H04W8/08Mobility data transfer
    • H04W8/12Mobility data transfer between location registers or mobility servers
    • HELECTRICITY
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    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/02Processing of mobility data, e.g. registration information at HLR [Home Location Register] or VLR [Visitor Location Register]; Transfer of mobility data, e.g. between HLR, VLR or external networks
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    • H04W76/00Connection management
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Databases & Information Systems (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kommunikations-Steuerverfahren in einem Mobilkommunikationssystem, welches einem Teilnehmer ermöglicht, einen Anruf über irgendein bestimmtes Mobilgerät in einem beliebigen Mobilkommunikationsnetz durch Verwendung seiner persönlichen Nummer zu erzeugen oder entgegenzunehmen.
  • STAND DER TECHNIK
  • In der Mobilkommunikation ist im Mobilfunk-Kommunikationsnetz ein Aufenthaltsregister vorgesehen, das von einer Vielzahl von Basisstationen im Netz versorgt wird. Auch wenn ein Mobilgerät sich frei durch eine Vielzahl von Bereichen bewegt, wird der von ihm besuchte Bereich stets im Aufenthaltsregister aktualisiert. Bei Empfangen eines ankommenden Anrufs für irgendein Mobilgerät im Mobilkommunikationsnetz ist eine Vermittlungsstelle deshalb fähig, den Anruf an seiner Zielstelle ankommen zu lassen, indem sie seinen besuchten Bereich aus dem Aufenthaltsregister ausliest, den Anruf an die Basisstation dieses Bereichs sendet und ihn von dort über einen Funkkanal an das Mobilgerät sendet. Bei diesem Verfahren müssen Benutzer jedoch die Unannehmlichkeit hinnehmen, daß sie ankommende Anrufe nur mit ihren eigenen Mobilgeräten empfangen können.
  • Jetzt wird verlangt, ein Mobilkommunikationssystem zu implementieren, in welchem jeder Teilnehmer seine Dienstinformationen immer wenn erforderlich beim Mobilkommunikationsnetz registriert und das Netz die Verbindungssteuerung für den Teilnehmer erledigt, indem es seine registrierten Dienstinformationen heranzieht, um ihm zu gestatten, ein beliebiges Mobilgerät zur Kommunikation zu benutzen. Wenn der Bereich, in welchem der Mobilkommunikationsdienst angeboten wird, aus einer Vielzahl von Mobilkommunikationsnetzen von verschiedenen Diensteanbietern besteht, erscheint es praktisch, dem zu einem der Mobilfunk-Kommunikationsnetze gehörenden Teilnehmer zu gestatten, Anrufe ebenso in den anderen Netzen zu erzeugen und entgegenzunehmen. Um diese Anforderung zu erfüllen, wurde ein System wie das nachfolgend beschriebene vorgeschlagen. In der folgenden Beschreibung wird das Mobilkommunikationsnetz, zu welchem der Teilnehmer gehört, als Heimatnetz und das Mobilkommunikationsnetz, in welches der Teilnehmer aus dem Heimatnetz überwechselt, als Roamingnetz bezeichnet.
  • Jedes Mobilgerät (zum Beispiel ein tragbares Telefon oder ein Autotelefon) empfängt Dienste, welche im Vertrag mit der Betreiberfirma des Mobilkommunikationsnetzes spezifiziert sind. Zum Ausführen der Dienste wird jedem Mobilgerät eine Mobilgeräte-Identifikationsnummer zugewiesen und werden verschiedene, den oben erwähnten ähnliche Informationsstücke über das Mobilgerät im Aufenthaltsregister in dem Netz, zu welchem der Teilnehmer gehört, vorgespeichert. Um in einem Mobilkommunika tionsnetz, zu welchem das Mobilgerät nicht gehört, das heißt, im Roamingnetz, Anruferzeugungs- und Anrufentgegennahme-Dienste zu empfangen, ist es erforderlich, auf die Mobilgeräte-Vertragsinformationen und andere ähnliche Informationen zuzugreifen, aber es ist ineffizient, bei jedem Anruf auf das Heimatnetz zuzugreifen; nach dem Stand der Technik ist es üblich, deshalb alle oder einige Stücke der Mobilgeräte-Vertragsinformationen und ähnlicher Informationen aus dem Aufenthaltsregister des Heimatnetzes an das Gegenstück des Roamingnetzes zu übertragen.
  • Herkömmlicherweise werden, wenn der Teilnehmer in ein anderes Mobilkommunikationsnetz als das Heimatnetz wandert, seine feststehenden und unveränderten Vertragsinformationen (einschließlich Informationen über den Teilnehmer und Informationen über das Mobilgerät) aus einem Besucher-Aufenthaltsregister des Heimatnetzes an das Gegenstück des Roamingnetzes übertragen. Im Roamingnetz werden zum Zeitpunkt der Durchführung des Anruferzeugungs- und -entgegennahmeprozesses für den Teilnehmer seine Vertragsinformationen im Besucher-Aufenthaltsregister des Roamingnetzes herangezogen, um einen mobil erzeugten oder ankommenden Anruf im Roamingnetz zuzulassen. Darüber, wie Diensteänderungen wie Anrufweiterleitung, Anklopfen und vorübergehende Anrufunterbrechung zu bewerkstelligen sind, wurden jedoch keine Vorschläge gemacht.
  • In der Implementierung eines Kommunikationssystems (eines persönlichen Mobilkommunikationssystems), welches dem Teilnehmer gestattet, über ein beliebiges Mobilgerät, das durch Verwendung seiner persönlichen Nummer für das Empfangen von Anrufen in einem beliebigen Mobilkommunikationsnetz registriert ist, einen Anruf zu erzeugen oder einen ankommenden Anruf zu empfangen, wird der Aufenthalt des Teilnehmers jedesmal im Roamingnetz registriert, wenn er in das Netz überwechselt. Es wurde jedoch kein Verfahren vorgeschlagen, welches für den Teilnehmer, der als empfangendes Endgerät das Mobilgerät verwendet, welches seinen Aufenthalt im Roamingnetz registriert hat, eine Endgeräte-Verbindung effizient implementiert.
  • Es wurde auch kein Verfahren vorgeschlagen, welches dem Teilnehmer ermöglicht, in einem Mobilkommunikationsnetz, welchem er nicht gemeldet hat, daß er in dieses übergewechselt ist, einen Anruf zu erzeugen.
  • Außerdem besteht in einem persönlichen Mobilkommunikationssystem, in welchem die persönliche Nummer desselben Teilnehmers von einer Vielzahl von Teilnehmern geführt wird, ein Problem darin, daß zwei Teilnehmer mit derselben persönlichen Nummer, wenn sie von verschiedenen Mobilgeräten aus gleichzeitig die Verarbeitung zur Registrierung im Besucher-Aufenthaltsregister durchführen, manchmal in Konkurrenz zueinander treten können, was das Entstehen einer Unvereinbarkeit im registrierten Inhalt des Besucher-Aufenthaltsregisters bewirkt.
  • Überdies ist das obige Kommunikationssystem mangelhaft hinsichtlich der Tatsache, daß im Falle des Löschens der Registrierung aller Teilnehmer jedes Mobilgeräts alle registrierten Teilnehmernummern vom Mobilgerät an das Kommunikationsnetz gemeldet werden müssen.
  • Wenn die Spezifikationen von Kommunikations-Endgeräten (einschließlich aller Kommunikations- Endgeräte außer Mobilgeräten) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Systems aktualisiert werden, liegen in einem bestimmten Kommunikationsnetz Kommunikations-Endgeräte mit verschiedenen Kommunikationsprozeduren gemischt vor; in diesem Fall hat das Kommunikationsnetz keine Möglichkeit, die Kommunikationsprozedur jedes Kommunikations-Endgeräts zu erlernen, und deshalb kann es Fälle geben, in welchen das Kommunikationsnetz nicht ermitteln kann, welche Kommunikationsprozedur befolgt wird, um die Verarbeitung für die Kommunikation vom Kommunikations-Endgerät aus durchzuführen, was die Kommunikation undurchführbar macht.
  • IECE TRANSACTIONS, Bd. E74, Nr. 11, November 1991, Seiten 3719–3725, M. HOSHI ET AL "Functional Reference Model for Universal Personal Telecommunication Service Studied by Considering Three Mobilities" offenbart die Verwendung einer Datenbank für das Zuordnen einer persönlichen Telekommunikationsnummer eines Teilnehmers zu einer ID des Endgeräts, mit welchem er gerade registriert ist, und einer Datenbank für das Zuordnen der Endgeräte-ID zur aktuellen Leitadresse, an welcher das Endgerät sich gerade aufhält. Gemäß diesem Stand der Technik wird die Endgeräte- und Teilnehmer-Authentifizierung während des Verbindungsaufbaus in den jeweiligen Heimatnetzen des Endgeräts und des Teilnehmers beschrieben und das Kopieren relevanter Endgeräte- oder Teilnehmerinformationen in die Datenbank des Netzes, in welchem das Endgerät oder der Teilnehmer sich gerade befindet, vorgeschlagen, um die Anzahl der Datenbankzugriffe im System zu reduzieren.
  • Die US-A-4,901,340 offenbart ein Verfahren, welches einem Teilnehmer in einem Zellular-Mobilfunktelefonsystems gestattet, an diesen Teilnehmer in seinem Heimat-Dienstbereich gerichtete Anrufe zu empfangen. Dieses Dokument unterscheidet nicht zwischen einem Teilnehmer und dem Mobilgerät, das er gerade benutzt. In anderen Worten, wechselnde Kombinationen zwischen Teilnehmern und Mobilgeräten werden nicht in Betracht gezogen.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Lösung zum Abrufen von Vertragsinformationen für Teilnehmer mit Roaming-Mobilfunkgeräten zu finden.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der untergeordneten Ansprüche.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Blockschaltbild, welches ein Beispiel eines Mobilkommunikationssystems veranschaulicht.
  • 2 ist ein Diagramm, welches die Prozedur zum Durchführen des Kommunikations-Steuerverfahrens im System aus 1 zeigt.
  • 3 ist ein Blockschaltbild, welches ein anderes Beispiel eines Mobilkommunikationssystems veranschaulicht.
  • 4 ist ein Diagramm, welches eine Kommunikations-Steuersequenz im System aus 2 zeigt.
  • 5A ist ein Blockschaltbild, welches ein Konfigurationsbeispiel eines Mobilkommunikationsnetzes zeigt, das das Steuerverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung einsetzt.
  • 5B ist ein Blockschaltbild, welches ein Beispiel des Aufbaus jedes Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters in 5A veranschaulicht.
  • 6 ist ein Diagramm, welches ein Beispiel einer Aufenthaltsregistrierungssequenz im Steuerverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 7A ist ein Blockschaltbild, welches ein Beispiel einer Anrufempfangsoperation im Steuerverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 7B ist ein Diagramm, welches ein Beispiel einer Anrufempfangs-Steuersequenz in 7A zeigt.
  • 8 ist ein Diagramm, welches ein Beispiel einer Abfolge von Operationen für einen Anruferzeugungsprozeß zeigt, welcher eine Informationsübertragung an ein Aufenthaltsregister umfaßt.
  • 9 ist ein Blockschaltbild, welches die Konfiguration eines anderen Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
  • 10 ist ein Diagramm, welches eine Abfolge von zur Registrierung einer Teilnehmer-Identifikationsnummer in 9 erforderlichen Schritten zeigt.
  • 11 ist ein Diagramm, welches eine Abfolge von Schritten zur Verarbeitung in dem Fall, in welchem verschiedene Endgeräte um die Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer in Konkurrenz zueinander treten, zeigt.
  • 12 ist ein Blockschaltbild, welches das Teilnehmer-Aufenthaltsregister gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
  • 13 ist ein Diagramm, welches eine Abfolge von Schritten zur Verarbeitung durch das Steuerverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung in dem Fall zeigt, in welchem verschiedene Endgeräte um die Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer in Konkurrenz zueinander treten.
  • 14 ist ein Diagramm, welches eine Abfolge von zum Löschen der Registrierung eines Teilnehmers in einem Endgerät in der Kommunikationsnetz-Konfiguration aus 9 erforderlichen Schritten zeigt.
  • 15A ist ein Blockschaltbild, welches ein weiteres Beispiel des Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
  • 15B ist ein Blockschaltbild, welches den Hauptteil des Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
  • 16A ist ein Diagramm, welches ein Beispiel der Prozedur zur Registrierung einer Endgeräteklasse zeigt.
  • 16B ist ein Diagramm, welches ein Beispiel eines Anruferzeugungsprozesses zeigt.
  • 16C ist ein Diagramm, welches ein Beispiel eines Anrufempfangsprozesses zeigt.
  • BESTE AUSFÜHRUNGSWEISE DER ERFINDUNG
  • Ein erstes Beispiel eines Mobilkommunikationssystems ist in 1 dargestellt, und ein Mobilkommunikations-Steuerverfahren für das Mobilkommunikationssystem ist in 2 dargestellt. Im Mobilkommunikationsnetz sind ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML und ein Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL vorgesehen. Vermittlungsstellen SW1 und SW2 sind über Steuerleitungen mit den Aufenthaltsregistern ML und SL verbunden, und Basisstationen B1, B2, B3 und B4 sind mit jeder Vermittlungsstelle verbunden. Die Basisstationen B1 bis B4 versorgen durch Kommunikation die ihnen jeweils zugewiesenen Bereiche. Den Mobilgeräten MT1, MT2, MT3, ... und den Teilnehmern SB1, SB2, SB3, ..., welche das Empfangen von Mobilkommunikationsdiensten vertraglich vereinbart haben, werden die Identifikationsnummern TID1, TID2, TID3, ... beziehungsweise PID1, PID2, PID3 ... zugewiesen, und sie werden im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML beziehungsweise im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL registriert.
  • Wenn eine Vermittlungsstelle eine Aufforderung zur Erzeugung einer Verbindung erteilt, sendet sie diese Identifikationsnummern. Diese Identifikationsnummern enthalten spezifische Nummern (Adressen) des Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters ML und des Teilnehmer-Aufenthaltsregisters SL, in welchen diese Identifikationsnummern im Mobilkommunikationsnetz registriert werden; deshalb ist es möglich, auf die Aufenthaltsregister des Heimatnetzes ebenso aus einem anderen, mit diesem verbundenen Mobilkommunikationsnetz zuzugreifen.
  • In diesem Beispiel werden im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML besuchte Bereiche (Roamingbereiche) der Mobilgeräte MT1, MT2, ... entsprechend ihren Identifikationsnummern TID1, TID2, ... registriert wie im herkömmlichen Mobilkommunikationssystem. Hier aber ist das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL vorgesehen, in welchem Identifikationsnummern von durch Teilnehmer als empfangende Endgeräte ausgewählten Mobilgeräten entsprechend den Teilnehmer-Identifikationsnummern PID1, PID2, ... registriert werden. Die Registrierung als empfangendes Endgerät erfolgt auf die nachfolgend beschriebene Weise.
  • Zum Beispiel wenn der Teilnehmer SB1 eine Operation zur Registrierung als empfangendes Endgerät durchführt, indem er vom zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen ausgewählten Mobilgerät MT1 aus seine Identifikationsnummer PID1 in das Mobilgerät MT1 eingibt, wird ein Aufforderungssignal zur Registrierung als empfangendes Endgerät einschließlich der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 und der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 über die Basisstation B1 an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet. Die Vermittlungsstelle SW1 sendet das Aufforderungssignal zur Registrierung als empfangendes Endgerät gemäß seiner in der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 angegebenen Adresse an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL. Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL verwendet die empfangene Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 als Adresse, um die Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 in seinem internen Speicher an die entsprechende Speicherstelle zu schreiben.
  • Nun wird anhand von 2 ein Prozeß zum Verbinden eines ankommenden Anrufs für den Teilnehmer SB1 beschrieben. Nach Empfangen des ankommenden Anrufs für den Teilnehmer SB1 sendet die Vermittlungsstelle SW1 aufgrund der im ankommenden Anruf enthaltenen Nummer PID1 ein Aufforderungssignal zum Auslesen des empfangenden Endgeräts einschließlich der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL (Schritt S1). Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL antwortet auf das Aufforderungssignal zum Auslesen und liest aus seinem internen Speicher die Identifikationsnummer TID1 des registrierten empfangenden Endgeräts aus, wobei es die Identifikationsnummer PID1 als Adresse verwendet, und sendet sie als Antwortsignal an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S2). Die Vermittlungsstelle SW1 sendet ein Aufforderungssignal zum Auslesen des registrierten Aufenthalts einschließlich der im empfangenen Antwortsignal enthaltenen Identifikationsnummer TID1 an das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML (Schritt S3). Aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 liest das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister den entsprechenden registrierten Aufenthalt aus und sendet ihn als Antwortsignal an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S4). Die Vermittlungsstelle SW1 sendet den ankommenden Anruf entsprechend dem empfangenen registrierten Aufenthalt an die Basisstation B1, wobei sie als sein Ziel die in Schritt S2 empfangene Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 verwendet. So wird dem Mobilgerät MT1 ermöglicht, den ankommenden Anruf für den Teilnehmer SB1 zu empfangen.
  • In 3 ist ein Beispiel eines zweiten Mobilkommunikationssystems dargestellt, welches das Mobilkommunikations-Steuerverfahren einsetzt, das einem Teilnehmer eines bestimmten Kommunikationsnetzes ermöglicht, jederzeit änderbare Dienste zu empfangen, auch wenn er in ein Kommunikationsnetz überwechselt, zu welchem er nicht gehört.
  • In 3 sind die Mobilkommunikationsnetze N1, N2 und N3 dargestellt. In jedem der Mobilkommunikationsnetze N1 bis N3 ist ein Heimat-Aufenthaltsregister SHL für Teilnehmer, die zum Netz gehören, und ein Besucher-Aufenthaltsregister SVL für Teilnehmer, die nicht zum Netz gehören, vorgesehen. In 3 ist jedoch nur ein Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 im Mobilkommunikationsnetz N1, zu wel chem ein mobiler Teilnehmer SB1 gehört, dargestellt und sind nur die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 in den anderen Mobilkommunikationsnetzen N2 beziehungsweise N3 dargestellt. Die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 sind über die Steuerleitungen 15 und 16 mit den Vermittlungsstellen SW2 und SW3 in den jeweiligen Netzen verbunden, und die Vermittlungsstellen SW2 und SW3 sind über die Steuerleitungen 17 und 18 mit den Basisstationen B2 und B3 in den jeweiligen Netzen verbunden, und deshalb sind sie in der Lage, über die Basisstationen B2 und B3 die Kommunikation mit Mobilgeräten (mobilen Teilnehmern) MT in den Netzen N2 und N3 aufzunehmen. In jedem der Kommunikationsnetze N2 und N3 sind gewöhnlich mehrere Vermittlungsstellen und Basisstationen vorgesehen. Entsprechend sind Vermittlungsstellen und Basisstationen auch im Kommunikationsnetz N1 vorgesehen, auch wenn sie nicht dargestellt sind, und sind die Vermittlungsstellen fähig, mit den Mobilgeräten im Netz zu kommunizieren. Es ist möglich, das Heimat-Aufenthaltsregister und das Besucher-Aufenthaltsregister oder die Besucher-Aufenthaltsregister über Steuerleitungen zwischen verschiedenen Kommunikationsnetzen miteinander zu verbinden. In 3 sind das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 und die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 über Steuerleitungen 12 beziehungsweise 13 miteinander verbunden und sind die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 über eine Steuerleitung 14 miteinander verbunden.
  • Auch in der Mobilkommunikation, auf welche die vorliegende Erfindung angewendet wird, wie es bei persönlichen Kommunikation der Fall ist, schließt jeder Teilnehmer mit einer Firma, die ein Mobilkommunikationsnetz betreibt, welches zum Empfangen vorgewählter Arten von Diensten verwendet werden soll, einen Vertrag ab und erhält der Teilnehmer eine Teilnehmer-Identifikationsnummer (im folgenden als persönliche Nummer bezeichnet). Durch Registrieren seines gewünschten mobilen Endgeräts als Endgerät zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen wird dem Teilnehmer gestattet, einen ankommenden oder eingehenden Anruf am registrierten mobilen Endgerät zu empfangen. Beim Erzeugen eines Anrufs von einem gewünschten mobilen Endgerät des Kommunikationsnetzes aus sendet der Teilnehmer immer seine Teilnehmernummer vom mobilen Endgerät, über welche er den vertraglich vereinbarten Dienst empfangen kann und über welche der Dienst in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist es möglich, daß der Teilnehmer zusätzliche Dienste gemäß dem Vertrag empfängt. Um solche verschiedenen Dienste für jeden Teilnehmer vertragsgemäß bereitzustellen, werden verschiedene Informationsstücke über den Teilnehmer in den Aufenthaltsregistern im Netz vorgespeichert, und bei jeder Verbindungsaufbau-Verarbeitung für den Teilnehmer werden die in den Aufenthaltsregistern gespeicherten Informationsstücke herangezogen und wird der erforderliche Dienst angeboten.
  • Typische zur Bereitstellung solcher Dienste erforderliche Informationsstücke sind nachfolgend aufgeführt.
    • (a) Information über Zulässigkeit/Unzulässigkeit der Anruferzeugung: Gibt an, ob dem Teilnehmer gestattet werden soll, einen Anruf zu erzeugen.
    • (b) Information über Zulässigkeit/Unzulässigkeit der Anrufentgegennahme: Gibt an, ob dem Teilnehmer gestattet werden soll, einen eingehenden Anruf zu empfangen.
    • (c) Informationen über die vertragliche Vereinbarung/Nicht-Vereinbarung jedes Zusatzdienstes: Geben an, ob der Teilnehmer zum Beispiel einen Anrufweiterleitungsdienst und einen Anklopfdienst vertraglich vereinbart hat.
    • (d) Informationen über Rechnungstellung und Einzelheiten der Rechnungstellung.
    • (e) Informationen über das Booten/Nicht-Booten jedes Zusatzdienstes: Geben an, ob der Anrufweiterleitungsdienst oder der Anklopfdienst gebootet wird, falls der Teilnehmer diese vertraglich vereinbart hat. Wenn der Anrufweiterleitungsdienst gebootet wird, wird auch eine Anrufweiterleitungs-Zielnummer gespeichert.
    • (f) Identifikationsnummer des für das Empfangen von Anrufen registrierten Mobilgeräts.
  • Von den oben erwähnten Informationsstücken werden die Informationsstücke (a), (b) und (c) nicht geändert, solange der Teilnehmer nicht den Vertrag ändert, und deshalb werden sie im folgenden als Teilnehmer-Vertragsinformationen bezeichnet. Die Information (d) ist eine administrative Information, die aus dem Verbindungsaufbau-Verarbeitungsdienst für den Teilnehmer herrührt, und hängt nicht direkt mit der vorliegenden Erfindung zusammen, Die Informationsstücke (e) und (f) sind auf Veranlassung des Teilnehmers änderbar, und deshalb werden sie im folgenden als durch den Teilnehmer änderbare Informationen bezeichnet. Die Informationsstücke (a) bis (f) werden im folgenden generell als Teilnehmerinformationen bezeichnet.
  • In 3 werden die Teilnehmer-Vertragsinformationen über jeden zum Mobilkommunikationsnetz N1 gehörenden Teilnehmer SB in einem Speicherungsteil für Teilnehmer-Vertragsinformationen 5a des Heimat-Aufenthaltsregisters SHL1 fest gespeichert. In einem Speicherungsteil für durch den Teilnehmer änderbare Informationen 5b werden die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen vorübergehend gespeichert.
  • In Speicherungsteilen für Teilnehmer-Vertragsinformationen 6a und 7a der Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 werden die Stücke von Teilnehmer-Vertragsinformationen über wandernde Teilnehmer, die nicht zu den Netzen N2 und N3 gehören, aber sich in diesen aufhalten, gespeichert. In Speicherungsteilen für durch den Teilnehmer änderbare Informationen 6b und 7b werden die Stücke von durch den Teilnehmer änderbaren Informationen der Teilnehmer, die nicht zu den Netzen N2 und N3 gehören, aber sich in diesen aufhalten, gespeichert.
  • Ein Steuerteil C1 des Heimat-Aufenthaltsregisters SHL1 sendet und empfängt Steuersignale an die bzw. von den Besucher-Aufenthaltsregistern SVL2 und SVL3. Ein Steuerteil C2 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL2 erzeugt Steuersignale (Aufforderungssignale) oder Antwortsignale, welche er an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1, an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 und an die Vermittlungsstelle SW2 sendet und von diesen empfängt, und der Steuerteil C2 schreibt Informationen in den Speicherungsteil für Teilnehmer-Vertragsinformationen 6a und in den Speicherungsteil für durch den Teilnehmer änderbare Informationen 6b, liest die Informationen daraus aus oder löscht sie. Auch ein Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3 erzeugt Steuersignale oder Antwortsignale, welche er an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1, an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und an die Vermittlungsstelle SW3 sendet und von diesen empfängt, und der Steuerteil C3 schreibt Informationen in den Speicherungsteil für Teilnehmer-Vertragsinformationen 7a und den Speicherungsteil für durch den Teilnehmer änderbare Informationen 7b, liest die Informationen daraus aus oder löscht sie.
  • 4 zeigt eine Abfolge von zur Aufenthaltsregistrierung erforderlichen Schritten in dem Fall, in welchem der im Mobilkommunikationsnetz N1 des Mobilfunk-Kommunikationssystems aus 3 beherbergte (zu diesem gehörende) Teilnehmer SB1 aus dem Netz N2 in das Netz N3 überwechselt. Anhand 3 und 4 wird nun die Funktionsweise beschrieben.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmer-Identifikationsnummer, und zwei führende Stellen geben beispielsweise das Netz (das Heimatnetz) an, zu welchem der Teilnehmer gehört. Der Teilnehmer sendet seine Identifikationsnummer PID jedesmal, wenn er einen Anruf aus einem beliebigen Netz erzeugt.
  • Wenn der Teilnehmer SB1 aus dem Mobilkommunikationsnetz N2 in das Netz N3 überwechselt, dann erfasst das Aufenthaltsregister seine von der Basisstation B3 über einen Steuerkanal 20 gesendeten Informationen und erkennt so sein Überwechseln in das Netz N3, worauf der wandernde Teilnehmer SB1 ein Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung über den Steuerkanal 20 an die Basisstation B3 (Schritt S1) sendet. Nach Empfangen des Aufforderungssignals zur Aufenthaltsregistrierung vom wandernden Teilnehmer SB1 sendet die Basisstation B3 es über die Steuerleitung 18 an die Vermittlungsstelle SW3 (Schritt S2). Die Vermittlungsstelle SW3 identifiziert das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3, in welchem die Teilnehmer-Vertragsinformationen und die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des wandernden Teilnehmers SB1 gespeichert werden müssen, und sendet dann das "Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung" über die Steuerleitung 16 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 (Schritt S3). Da die dem wandernden Teilnehmer SB1 entsprechenden Teilnehmer-Vertragsinformationen und durch den Teilnehmer änderbaren Informationen nicht im Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 gefunden werden, schließt der Steuerteil C3, daß die Aufenthaltsregistrierung des Teilnehmers SB1 die erste ist, nachdem dieser in das Kommunikationsnetz N3 überwechselte, ermittelt dann die in der Identifikationsnummer des wandernden Teilnehmers SB1 angegebene Heimatnetz-Nummer und sendet das "Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung" über die Steuerleitung 13 an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 des Teilnehmers SB1 (Schritt S4).
  • Nach Empfangen des "Aufforderungssignals zur Aufenthaltsregistrierung" vom Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 liest der Steuerteil C1 im Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 aus dem Speicherungsteil für Teilnehmer-Vertragsinformationen 5a alle oder einige Stücke der Teilnehmer-Vertragsinformationen des betroffenen Teilnehmers aus und sendet als "Antwortsignal zur Aufenthaltsregistrierung" eine duplizierte Version der ausgelesenen Teilnehmer-Vertragsinformationen und die Identifikationsnummer des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL2, in welchem die Teilnehmer-Vertragsinformationen und die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des Teilnehmers SB1 im Mobilkommunikationsnetz N2 gespeichert sind, in welchem der Teilnehmer SB1 sich aufhielt, bevor er daraus in das Netz N3 überwechselte, über die Steuerleitung 13 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 (Schritt S5). Außerdem sendet das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 ein Signal zum Löschen der Teilnehmer-Vertragsinformationen des Teilnehmers SB1 aus diesem (Schritt S5).
  • Entsprechend dem wandernden Teilnehmer SB1 speichert der Steuerteil C3 im Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 die duplizierten Informationen aller oder einiger Stücke der aus dem Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 ausgelesenen Teilnehmer-Vertragsinformationen im Speicherungsteil für Teilnehmer-Vertragsinformationen 7a. Überdies sendet der Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3 ein "Aufforderungssignal zur Übertragung der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen", welches das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 auffordert, die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen darin an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 zu übertragen, über die Steuerleitung 14 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 des unmittelbar vorangehenden Roamingnetzes N2 des aus dem Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 gemeldeten Teilnehmers SB1 (Schritt S6). Dieses Aufforderungssignal enthält auch einen Befehl für das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2, die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen daraus zu löschen, nachdem sie an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 übertragen wurden.
  • Nach Empfangen der "Aufforderung zur Übertragung der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen" vom Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 sendet das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 an dieses, als "Antwortsignal zur Übertragung der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen", die im Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 gespeicherten durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des Teilnehmers SB1 (Schritt S7). Während dieses Signal gesendet wird, löscht der Steuerteil C2 gleichzeitig die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des Teilnehmers SB1 im Speicherungsteil für durch den Teilnehmer änderbare Informationen 6b. Nach Empfangen des "Antwortsignals zur Übertragung der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen" vom Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 speichert der Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3 die im empfangenen Signal enthaltenen, durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des Teilnehmers SB1 im Register SVL3. Das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 sendet ein "Antwortsignal zur Aufenthaltsregistrierung" an die Vermittlungsstelle SW3 (Schritt S8). Nach Empfang dieses Signals sendet die Vermittlungsstelle SW3 ein "Antwortsignal zur Aufenthaltsregistrierung" an die Basisstation B3 (Schritt S9). Die Basisstation B3 wiederum sendet ein "Antwortsignal zur Aufenthaltsregistrierung" an den wandernden Teilnehmer SB1 (Schritt S10).
  • Im obigen Beispiel werden zum Zeitpunkt der Aufenthaltsregistrierung, nachdem der Teilnehmer SB1 aus dem Netz N2 in das Mobilkommunikationsnetz N3 überwechselte, die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des wandernden Teilnehmers SB1 aus dem Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 direkt in das Register SVL3 übertragen. Es ist jedoch auch möglich, die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen des Teilnehmers SB1 aus dem Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 (Schritt S7') und von dort an das Besucher-Aufenthaltsregi ster SVL3 zu übertragen (Schritt S7''), wie durch die gestrichelten Linien in 4 angedeutet. In diesem Fall können die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen aus dem Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 übertragen werden, nachdem darin Informationen über Dienste, welche zum Beispiel im Mobilkommunikationsnetz N3 nicht vorgesehen sind, entfernt wurden.
  • Wenn im oben beschriebenen Mobilkommunikationssystem das vor der Aufenthaltsregistrierung oder Anrufempfangs-Registrierung in einem neuen Netz registrierte Kommunikationsnetz das Kommunikationsnetz (Heimatnetz) ist, zu welchem der Teilnehmer gehört, werden auch die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen aus dem Heimat-Aufenthaltsregister an das betroffene Besucher-Aufenthaltsregister übertragen. Umgekehrt brauchen, wenn der Teilnehmer in das Kommunikationsnetz (Heimatnetz) zurückkehrt, zu welchem er gehört, nur die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen aus dem Besucher-Aufenthaltsregister des unmittelbar vorangehenden Netzes an das Heimat-Aufenthaltsregister übertragen zu werden.
  • Wenn wie oben beschrieben der Teilnehmer gemäß diesem Beispiel in ein neues Kommunikationsnetz überwechselt, wird mindestens ein Teil der Teilnehmer-Vertragsinformationen aus dem Heimat-Aufenthaltsregister in das Besucher-Aufenthaltsregister des neuen Netzes übertragen; folglich besteht kein Grund, zu befürchten, daß falsche Informationen übertragen werden, und nur benötigte Stücke der Teilnehmer-Vertragsinformationen können entsprechend dem Dienst, welchen das neue Kommunikationsnetz anbietet, übertragen werden.
  • Überdies kann die Auswahl eines zusätzlichen Dienstes oder die Aussetzung seines Starts, welche durch den Teilnehmer geändert werden kann, zum Beispiel die Zielstelle für einen ankommenden Anruf oder die vorübergehende Anrufunterbrechung, manchmal geändert werden, während der Teilnehmer sich im Kommunikationsnetz aufhält, und es ist vorzuziehen, daß der geänderte Zustand beibehalten wird, auch wenn der Teilnehmer in ein neues Kommunikationsnetz überwechselt, weil die Dienstqualität sich nicht verschlechtert. In diesem Beispiel kann der Teilnehmer, da die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen aus dem Besucher-Aufenthaltsregister des unmittelbar vorangehenden Kommunikationsnetzes übertragen werden, frei den Dienst wechseln, ohne seine Qualität zu beeinträchtigen, und einen Dienst empfangen, der eine Änderung erfordert; somit kann die Dienstqualität verbessert werden.
  • Nun wird eine Ausführungsform des Mobilkommunikations-Steuerverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei diesem Steuerverfahren werden nach dem Auftreten eines eingehenden oder ankommenden Anrufs in einem Roamingnetz nach der Aufenthaltsregistrierung durch den Teilnehmer die entsprechenden Teilnehmerinformationen nicht aus seinem Heimatnetz übertragen, sondern werden statt dessen die Teilnehmerinformationen aus einem Teilnehmer-Aufenthaltsregister des Roamingnetzes ausgelesen und verwendet, um die Verarbeitung für den Teilnehmer durchzuführen, um den eingehenden Anruf zu empfangen.
  • 5A veranschaulicht ein Mobilkommunikationsnetz zur Erläuterung der Ausführungsform gemäß der Erfindung. Es sind Mobilkommunikationsnetze N1, N2, N3 und N4 vorgesehen; in den Mobilkommuni kationsnetzen N1 und N2 sind Basisstationen B1 und B2 vorgesehen, welche mit Vermittlungsstellen SW1 beziehungsweise SW2 verbunden sind. Obwohl ebenso in den Mobilkommunikationsnetzen N3 und N4 Vermittlungsstellen und Basisstationen vorgesehen sind, sind diese nicht dargestellt. In der Praxis sind in jedem Mobilkommunikationsnetz mehrere Vermittlungsstellen und Basisstationen vorgesehen. In den Mobilkommunikationsnetzen N1 bis N4 sind Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL1 bis MHL4, Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1 bis MVL4, Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 bis SHL4 und Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 bis SVL4 vorgesehen, aber zur Vereinfachung sind in 5A nur die Aufenthaltsregister MVL1, SVL1, MVL2, SVL2, MHL3, SHL3, MHL4 und SHL4 dargestellt.
  • In jedem der Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL1 bis MHL4 der Netze N1 bis N4 werden Mobilaufenthalts-Informationen und Mobilgeräte-Informationen der zum Netz gehörenden Mobilgeräte gespeichert, und in jedem der Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1 bis MVL4 werden die Nummer jedes Teilnehmers, der ein im Netz wanderndes Mobilgerät für das Empfangen von Anrufen registriert hat, und Informationen über das registrierte Mobilgerät gespeichert. Die Mobilgeräte-Aufenthaltsregister MVL1 bis MVL4 und MHL1 bis MHL4 sind jeweils mit einem Mobilgeräte-Speicher 9 zum Speichern von Mobilgeräte-Informationen und einem Steuerteil 10 zum Steuern der jeweiligen Teile versehen, wie in 5B gezeigt. Im Falle des Ermittelns des Teilnehmers, der das Mobilgerät für das Empfangen von Anrufen registriert hat, wird das Heimatnetz des registrierten Mobilgeräts durch seine Mobilgerätenummer identifiziert, wird dann das gerade besuchte Netz des Mobilgeräts aus dem Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister seines Heimatnetzes ausgelesen und wird dann der Teilnehmer durch Auslesen der erforderlichen Informationen aus dem Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister des besuchten Netzes identifiziert.
  • Nun wird anhand von 6, welche eine zur Aufenthaltsregistrierung im Mobilkommunikationssystem aus 5A erforderliche Folge von Schritten zeigt, ein Beispiel der Funktionsweise der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es sei angenommen, daß ein zum Mobilnetz N3 in 5A gehörendes Mobilgerät MT3 aus dem Mobilkommunikationsnetz N1 in das Netz N2 überwechselt (wandert). Nehmen wir weiter an, daß die Mobilgeräte-Informationen über das Mobilgerät MT3 gewöhnlich im Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 im Mobilkommunikationsnetz N3, welches das Heimatnetz des Mobilgeräts MT3 ist, gespeichert werden. Nehmen wir überdies an, daß ein Teilnehmer SB4, welcher das Mobilgerät MT3 für das Empfangen von Anrufen registriert hat, zum Mobilkommunikationsnetz N4 gehört und daß Teilnehmerinformationen über den Teilnehmer SB4 gewöhnlich im Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 im Mobilkommunikationsnetz N4 gespeichert werden. Nun wird zunächst anhand der 5A und 6 ein Beispiel der Prozedur zur Aufenthaltsregistrierung zum Zeitpunkt des Überwechselns des Mobilgeräts in das Mobilkommunikationsnetz unter Verwendung der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Wenn in 5A das Mobilgerät MT3 aus dem Mobilkommunikationsnetz N1 in das Netz N2 und in den von der Basisstation B2 versorgten Bereich wandert, sendet das Mobilgerät MT3 an dieses ein Aufenthaltsregistrierungssignal einschließlich seiner (durch MT3 in ähnlicher Weise angegebenen) Mobilgerätenummer, und sendet die Basisstation B2 eine ihren Versorgungsbereich angebende Basisstationsnummer und das oben erwähnte Aufenthaltsregistrierungssignal über die Vermittlungsstelle SW2 an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2 (Schritt S1).
  • Nach Empfangen des Aufenthaltsregistrierungssignals ruft der Steuerteil 10 des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters MVL1 die Mobilgeräte-Informationen des Mobilgeräts MT3 aufgrund der im Aufenthaltsregistrierungssignal enthaltenen Mobilgerätenummer aus dem Mobilgeräte-Speicher 9 ab (Schritt S2). Da in diesem Fall die Aufenthaltsregistrierung des Mobilgeräts MT3 nach seinem Überwechseln aus dem Netz N1 in das aktuelle Netz nicht durchgeführt wurde, sind im Mobilgeräte-Speicher 9 keine Mobilgeräte-Informationen des Mobilgeräts MT3 vorhanden. Um auf das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 des Heimatnetzes N3 zuzugreifen, welches gewöhnlich die Mobilgeräte-Informationen über das Mobilgerät MT3 aufgrund seiner durch die Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 angegebenen Heimatnetz-Nummer speichert, erzeugt der Steuerteil 10 ein Aufforderungssignal zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung einschließlich der Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 und sendet das Aufforderungssignal an das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 (Schritt S3).
  • Nach Empfangen des Aufforderungssignals zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung ruft das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 unter Verwendung der im empfangenen Aufforderungssignal enthaltenen Mobilgerätenummer die Mobilgeräte-Informationen des Mobilgeräts MT3 ab. Gleichzeitig liest das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 die Nummer RN des Mobilkommunikationsnetzes N1 aus, welches das (dem aktuellen Netz N2 unmittelbar vorangehende) Roamingnetz des Mobilgeräts MT3 ist und zum Zeitpunkt der vorherigen Aufenthaltsregistrierung geschrieben wurde, um auf das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister zuzugreifen, in welchem die Nummer des Teilnehmers aufgezeichnet ist, welcher als letzter das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat. Es sei angenommen, daß, sobald die Nummer jedes Mobilkommunikationsnetzes bekannt ist, die Adressen seines Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters und Teilnehmer-Aufenthaltsregisters aus einer Tabelle zu entnehmen sind. So gewinnt das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 Adreßinformationen des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters MVL1 im Mobilkommunikationsnetz N1 und sendet ein Antwortsignal zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung einschließlich der oben erwähnten Mobilgeräte-Informationen und Adreßinformationen an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2 (Schritt S4). Gleichzeitig wird die Adresse RN des Roamingnetzes des Mobilgeräts MTS im Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister MHL3 von der Adresse für das Netz N1 (oder Register MVL1) zu derjenigen für das Netz N2 (oder Register MVL2) geändert.
  • Nach Empfangen des Antwortsignals zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung zeichnet der Steuerteil 10 des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters MVL2 die im empfangenen Signal enthaltenen Mobilgeräte-Informationen im Mobilgeräte-Speicher 9 auf. Um aus dem Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1 die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4, welcher das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat, aufgrund seiner im empfangenen Signal enthaltenen Adreßinformationen zu gewinnen, erzeugt der Steuerteil 10 außerdem ein die Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 enthaltendes Aufforderungssignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer und sendet das Aufforderungssignal an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1 (Schritt S5).
  • Nach Empfangen des Aufforderungssignals zur Ermittlung registrierter Teilnehmer greift das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1 unter Verwendung seiner im empfangenen Signal enthaltenen Mobilgerätenummer auf die Mobilgeräte-Informationen des Mobilgeräts MT3 zu, um die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4, welcher das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat, zu gewinnen, und sendet ein aus der Teilnehmernummer und der Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 bestehendes Antwortsignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2 (Schritt S6). Oben wird angenommen, daß nur der Teilnehmer SB4 das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat, aber im Falle, daß eine Vielzahl von Teilnehmern das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat, wird ein alle Teilnehmer enthaltendes Antwortsignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2 gesendet.
  • Nach Empfangen des oben erwähnten Antwortsignals zur Ermittlung registrierter Teilnehmer schreibt der Steuerteil 10 des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters MVL2 die im empfangenen Signal enthaltene Teilnehmernummer in die im Mobilgeräte-Speicher 9 gespeicherten Mobilgeräte-Informationen über das Mobilgerät MT3. In dem Fall, daß die Identifikationsnummer des Teilnehmers, welcher das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert hat, in den empfangenen Mobilgeräte-Änderungsinformationen enthalten ist, wird ein die Teilnehmer-Identifikationsnummer enthaltendes Aufforderungssignal zum Starten der Übertragung der Teilnehmerinformationen erzeugt und an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 gesendet (Schritt S7).
  • Nach Empfangen des obigen Aufforderungssignals zum Starten der Übertragung der Teilnehmerinformationen sendet das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 ein Aufforderungssignal zur Übertragung der Teilnehmerinformationen (ein Aufforderungssignal zur Anrufempfangs-Registrierung), welches eine das Mobilkommunikationsnetz N2 angebende Nummer (eine Nummer des besuchten Netzes), die als Information verwendet wird, um einen eingehenden Anruf für den Teilnehmer SB4 an das Mobilkommunikationsnetz N2 zu leiten, und die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4 enthält, an das im Mobilkommunikationsnetz N4, zu welchem der Teilnehmer SB4 gehört, vorgesehene Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 (Schritt S8). Übrigens wird dieses Beispiel in Verbindung mit dem Fall beschrieben, in welchem nur eine einzige Teilnehmernummer im Aufforderungssignal zum Starten der Übertragung der Teilnehmerinformationen (Mobilgeräte-Änderungsinformationen) enthalten ist, aber wenn eine Vielzahl von Teilnehmernummern im Aufforderungssignal enthalten ist, wird der folgende Prozeß so viele Male wiederholt, wie Teilnehmernummern im Signal enthalten sind.
  • Nach Empfangen des obigen Aufforderungssignals zur Anrufempfangs-Registrierung greift das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 unter Verwendung seiner im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmernummer auf die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 zu und speichert die Nummer RN des Roaming-Mobilkommunikationsnetzes N2, während gleichzeitig das Aufenthaltsregister SHL4 die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 ausliest und ein Antwort signal zur Anrufempfangs-Registrierung einschließlich der ausgelesenen Informationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 sendet (Schritt S9).
  • Nach Empfangen des Antwortsignals zur Anrufempfangs-Registrierung speichert das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 die im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmerinformationen und schreibt die im oben erwähnten Aufforderungssignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer enthaltene Mobilgerätenummer in die Teilnehmerinformationen. Daraufhin wird eine Reihe von Schritten ähnlich den Schritten S6 bis S10 in 4 ausgeführt, wodurch dann der beim Roaming des Mobilgeräts MT3 in das Mobilkommunikationsnetz N2 auftretende Aufenthaltsregistrierungsprozeß abgeschlossen wird.
  • Da, wie oben beschrieben, gemäß der vorliegenden Erfindung die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Aufenthaltsregistrierung an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister des Mobilkommunikationsnetzes übertragen werden und darin gespeichert werden, wird die nachfolgende Verarbeitung ankommender Anrufe für den Teilnehmer einfach. Dies wird nun anhand von 7A und 7B in Verbindung mit dem Fall des Steuerns eines ankommenden Anrufs für den Teilnehmer SB4 beschrieben.
  • Der ankommende Anruf für den Teilnehmer SB3 wird aufgrund der in der im ankommenden Anruf enthaltenen Anrufempfangs-Teilnehmernummer angegebenen Heimatnetz-Nummer zuerst an das Mobilkommunikationsnetz N4, zu welchem der Teilnehmer SB4 gehört, geleitet. Wenn der Anruf an der Vermittlungsstelle SW4 im Mobilkommunikationsnetz N4 eintrifft, sendet die Vermittlungsstelle SW4 ein Aufforderungssignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4 an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 (Schritt S1). Nach Empfangen des Signals greift das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 unter Verwendung der im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmernummer auf die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 zu, liest dann eine dem Teilnehmer SB4 zugewiesene Nummer des besuchten Netzes aus und sendet ein Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der ausgelesenen Nummer des besuchten Netzes an die Vermittlungsstelle SW4 (Schritt S2).
  • Nach Empfangen des obigen Antwortsignals zum Auslesen der Teilnehmerinformationen sendet die Vermittlungsstelle SW4 ein Adreßsignal, welches die Nummer des besuchten Netzes und die im empfangenen Signal enthaltene Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4 enthält, an das Mobilkommunikationsnetz N2, welches das gerade besuchte Netz des Teilnehmers SB3 ist, wodurch eine Kommunikationsleitung zur Vermittlungsstelle SW2 im Mobilkommunikationsnetz N2 aufgebaut wird (Schritt S3). Das Verfahren zum Aufbauen der Kommunikationsleitung von der Vermittlungsstelle SW4 zur Vermittlungsstelle SW2 ist das gleiche wie das zum Aufbauen von Kommunikationsleitungen in herkömmlichen Kommunikationsnetzen verwendete Verfahren. Übrigens wird die Nummer des besuchten Netzes als Information verwendet, um zur Vermittlungsstelle SW2 zu leiten.
  • Wenn sie das oben erwähnte Adreßsignal empfängt, greift die Vermittlungsstelle SW2 unter Verwen dung der im empfangenen Adreßsignal enthaltenen Teilnehmernummer auf das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 zu (Schritt S4) und gewinnt die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 (Schritt S5). Außerdem greift die Vermittlungsstelle SW2 aufgrund der Mobilgerätenummer des vom Teilnehmer SB4 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registrierten Mobilgeräts MT3, welche in den obigen Teilnehmerinformationen enthalten ist, auf das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2 zu (Schritt S6) und gewinnt daraus die Mobilgeräte-Informationen des Mobilgeräts MT3 und seine Aufenthaltsinformation (die Nummer der Basisstation, welche den Bereich versorgt, in dem das Mobilgerät MT3 sich aufhält) (Schritt S7). Danach verwendet die Vermittlungsstelle SW2 diese Aufenthaltsinformation, um das Mobilgerät MT3 zu rufen (Schritt S8).
  • Wie oben beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform der ankommende Anruf für den Teilnehmer direkt aus dem Mobilkommunikationsnetz, zu welchem der Teilnehmer gehört, in das gerade besuchte Mobilkommunikationsnetz geleitet werden. Dies erübrigt die Notwendigkeit, den Anruf durch das Heimatnetz des Mobilgeräts zu leiten, gestattet die Verringerung der Verbindungsverzögerung und erfordert keine Leitung zum Mobilkommunikationsnetz (zum Heimatnetz des Mobilgeräts), zu welchem das vom Teilnehmer zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registrierte Mobilgerät gehört. Überdies brauchen die Teilnehmerinformationen nicht bei jedem Auftreten eines ankommenden Anrufs übertragen zu werden; deshalb nimmt die Effizienz der Leitungsnutzung zu.
  • Nun wird ein Mobilkommunikations-Steuerverfahren in seiner Anwendung auf das in 5A dargestellte Mobilkommunikationssystem beschrieben, welches dem Teilnehmer ermöglicht, in einem anderen Mobilkommunikationsnetz als dem gerade besuchten Netz des vom Teilnehmer zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registrieren Mobilgeräts (das heißt, dem zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registrierten Netz) einen Anruf zu erzeugen. In dieser Ausführungsform sind die Mobilkommunikationsnetze N1, N2, ... so ausgelegt, daß Stücke der Teilnehmerinformationen von Teilnehmern, die nicht zu den jeweiligen Netzen gehören, auch in den Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregistern SVL1, SVL2, ... gespeichert werden können. Jeder Teilnehmer erhält seine Identifikationsnummer, welche verwendet werden kann, um das Mobilkommunikationsnetz, zu welchem der Teilnehmer gehört, zu identifizieren.
  • In dieser Ausführungsform sind, obwohl nicht dargestellt, insbesondere die Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1, SVL2, ... mit Speicherungsteilen, welche Teilnehmerinformationen von Teilnehmern speichern, die Endgeräte in den jeweiligen Mobilkommunikationsnetzen N1, N2, ... zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registriert haben und die zu anderen Kommunikationsnetzen gehören, und mit Steuerteilen, welche das Lesen und Schreiben von Informationen, das Senden und Empfangen von Signalen usw. steuern, versehen.
  • Wenn der Teilnehmer SB, der zum Mobilkommunikationsnetz N4 gehört, von einem Mobilgerät MTk in einem anderen Kommunikationsnetz N1 aus eine Aufforderung zum Registrieren des Mobilgeräts MTk als Endgerät zum Empfangen von Anrufen sendet, meldet die Vermittlungsstelle SW1 dies an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1. Da das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 die Teilnehmerinformationen des anfordernden Teilnehmers nicht gespeichert hat, erteilt es eine Aufforderung zum Übertragen seiner Teilnehmerinformationen aus dem Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 des Mobilkommunikationsnetzes N4, zu welchem der Teilnehmer SB4 gehört, und das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 speichert die so übertragenen Teilnehmerinformationen.
  • Bei einer solchen Systemkonfiguration ist den Teilnehmern, welche den Empfang von Mobilkommunikationsdiensten in irgendeinem der Mobilkommunikationsnetze N1, N2, ... vertraglich vereinbart haben, gestattet, Anrufe ebenso in anderen Kommunikationsnetzen als ihren Heimatnetzen zu erzeugen und entgegenzunehmen. 8 zeigt eine Anruferzeugungs-Steuersequenz.
  • Wenn der Teilnehmer SB4, welcher das Empfangen von Mobilkommunikationsdiensten im Mobilkommunikationsnetz N4 vertraglich vereinbart hat, in das Kommunikationsnetz N1 überwechselt und seine Teilnehmer-Identifikationsnummer in das Mobilgerät MTk eingibt, um die Anruferzeugungsprozedur einzuleiten, sendet das Mobilgerät MTk eine Aufforderung zur Anruferzeugung einschließlich der dem betroffenen Teilnehmer zugewiesenen Teilnehmer-Identifikationsnummer an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S1).
  • Die Vermittlungsstelle SW1 schließt aus der in der Aufforderung enthaltenen Teilnehmer-Identifikationsnummer, daß der Teilnehmer ein zu einem anderen Netz gehörender Teilnehmer (ein Roaming-Benutzer) ist, und um die für den Anruferzeugungsprozeß erforderlichen Teilnehmerinformationen zu gewinnen, sendet die Vermittlungsstelle SW1 ein Aufforderungssignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen, welches die Teilnehmer-Identifikationsnummer des den Anruf erzeugenden Teilnehmers enthält, an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1, in welchem die Teilnehmerinformationen des Roaming-Benutzers gespeichert sind (Schritt S2).
  • Nach Empfangen des Aufforderungssignals zum Auslesen der Teilnehmerinformationen ruft das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 die Teilnehmerinformationen unter Verwendung der im empfangenen Aufforderungssignal enthaltenen Teilnehmer-Identifikationsnummer ab. Wenn die entsprechenden Teilnehmerinformationen gefunden werden, erzeugt das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 ein Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der ausgelesenen Teilnehmerinformationen und sendet es an die auffordernde Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S3). Bei Empfangen des Antwortsignals zum Auslesen der Teilnehmerinformationen führt die Vermittlungsstelle SW1 unter Verwendung der im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmerinformationen einen gewöhnlichen Anruferzeugungsprozeß durch.
  • Wenn andererseits die angeforderten Teilnehmerinformationen nicht im Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 gefunden werden, ermittelt das Register die Adresse des Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregisters SHL4 aus der Teilnehmer-Identifikationsnummer des betroffenen Teilnehmers und erzeugt dann ein Aufforderungssignal zum netzübergreifenden Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der Teilnehmer-Identifikationsnummer und sendet das Aufforderungssignal an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 (Schritt S4).
  • Nach Empfangen dieses Signals liest das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 die angeforderten Teilnehmerinformationen unter Verwendung der im Signal enthaltenen Teilnehmer-Identifikationsnummer aus, sendet dann ein Antwortsignal zum netzübergreifenden Auslesen der Teilnehmerinformationen, welches die ausgelesenen Teilnehmerinformationen enthält, an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 und speichert gleichzeitig die Nummer des neuen Roamingnetzes N1 des Teilnehmers (Schritt S5). Das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 empfängt das Antwortsignal, erzeugt ein Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der im empfangenen Antwortsignal enthaltenen Teilnehmerinformationen, sendet dann das Antwortsignal an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S3) und speichert gleichzeitig die Teilnehmerinformationen im Besucher-Aufenthaltsregister SVL1.
  • Die Vermittlungsstelle SW1 empfängt das oben erwähnte Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen und führt den Anruferzeugungsprozeß für den Teilnehmer durch.
  • Wenn das vorherige Roamingnetz N2 des Teilnehmers SB4 in den durch das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 in Reaktion auf das in Schritt S4 empfangene Aufforderungssignal zum Auslesen ausgelesenen Teilnehmerinformationen enthalten ist, wird das Aufforderungssignal zum netzübergreifenden Auslesen der Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 des Roamingnetzes N2 übertragen (Schritt S4'). Das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 antwortet auf das Aufforderungssignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen im Roamingnetz N2 des Teilnehmers SB4 und sendet die ausgelesenen Informationen als Antwortsignal zum netzübergreifenden Auslesen der Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 (Schritt S5'). Das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 überträgt das empfangene Antwortsignal zum netzübergreifenden Auslesen der Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 (Schritt S5), welches wiederum das empfangene Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen an die Vermittlungsstelle SW1 überträgt (Schritt S3). Die Vermittlungsstelle SW1 verwendet die im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmerinformationen, um den Anruferzeugungsprozeß für den Teilnehmer SB4 durchzuführen.
  • Obwohl oben die Anwendung dieser Ausführungsform auf das Mobilkommunikationssystem beschrieben wurde, kann sie auch auf ein persönliches Kommunikationssystem angewendet werden. Das heißt, im Mobilkommunikationssystem kann der Teilnehmer ein Endgerät an jedem Ort zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen registrieren; dies ist auch im persönlichen Kommunikationssystem möglich, indem ein Mobilgerät als der Teilnehmer angesehen und die Aufenthaltsregistrierung des Mobilgeräts so durchgeführt wird, daß sie der Registrierung für das Entgegennehmen von Anrufen entspricht. Obwohl oben das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister und das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister unabhängig voneinander vorgesehen sind, können diese auch in einem einzigen Aufenthaltsregister gemischt oder hinsichtlich des Bereichs geteilt werden. In manchen Fällen können die Teilnehmerinformationen direkt aus dem Heimat-Aufenthaltsregister an die anfordernde Vermittlungsstelle SW1 übertragen werden.
  • Wie oben beschrieben, werden gemäß dieser Ausführungsform die Teilnehmerinformationen eines zu einem anderen Kommunikationsnetz gehörenden Teilnehmers auch im Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister gespeichert – dies ermöglicht dem Teilnehmer, Anrufe in anderen Kommunikationsnetzen als seinem Heimatnetz zu erzeugen und entgegenzunehmen, wodurch verbesserte Dienste ermöglicht werden. Überdies werden auch im Falle, daß in anderen Kommunikationsnetzen die Registrierung für das Entgegennehmen von Anrufen oder die Mobilaufenthalts-Registrierung nicht vorgenommen wurde, wenn der Teilnehmer einen Anruf erzeugt, seine Teilnehmerinformationen aus dem Aufenthaltsregister des Kommunikationsnetzes, zu welchem der Teilnehmer gehört, gewonnen und der Anruferzeugungsprozeß entsprechend ausgeführt.
  • Nun wird eine Ausführungsform des Mobilkommunikations-Steuerverfahrens beschrieben, welche einen Konkurrenz- oder Registrierungsfehler löst, der auftritt, wenn eine Vielzahl von Teilnehmern, welche dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer führen, versucht, im Mobilkommunikationssystem, in welchem einer vorbestimmten Anzahl von Teilnehmern gestattet ist, dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer zu führen, die Registrierung als Endgerät für ankommende Anrufe praktisch gleichzeitig vorzunehmen.
  • Anhand von 9 wird nun zunächst das Kommunikationssystem beschrieben. Die Teilnehmer SB1 bis SBm und SBn bis SBy vorregistrieren diejenigen unter den Mobilgeräten MT1 bis MTn und MTp bis Mtu, welche sie jeweils als Endgeräte für ankommende Anrufe verwenden. Die Vermittlungsstellen SW1 und SW2 können beide auf ein Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML im Kommunikationsnetz zugreifen. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL werden die Identifikationsnummern TIDi (i = 1 bis y) der von den Teilnehmern SB1 bis SBm und SBn bis SBy unter Verwendung ihrer Identifikationsnummern PID1 bis PIDm beziehungsweise PIDn bis PIDy zur Verwendung für ankommende Anruf registrierten Kommunikations-Endgeräte gespeichert.
  • Wenn der einen Anruf erzeugende Teilnehmer SB1 die Vermittlungsstelle SW1 über das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 auffordert, einen Anruf beim Teilnehmer SBm ankommen zu lassen, liest die Vermittlungsstelle SW1 aus dem Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL die Identifikationsnummer TIDb des vom Teilnehmer SBm registrierten Mobilkommunikations-Endgeräts MTn aus und verbindet das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 mit dem Endgerät MTn, um den Teilnehmer SBm zu rufen, was die Kommunikation zwischen den Teilnehmern SB1 und SBm ermöglicht.
  • Um Daten zur Begrenzung der Anzahl von Teilnehmern, die an einem einzigen Mobilkommunikations-Endgerät Mti registriert werden können, aufzuzeichnen und um ein bestimmtes Mobilkommunikations-Endgerät MTi zu entfernen, wird im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML, unter Verwendung der Identifikationsnummer TIDi des Mobilkommunikations-Endgeräts MTi als Adresse, die Identifikationsnummer PIDj des am Endgerät MTi registrierten Teilnehmers SBj gespeichert. Wenn mit einem bestimmten Mobilkommunikations-Endgerät eine Aufforderung zur Registrierung erteilt wird, ist es folglich möglich, festzustellen, ob die gewünschte Registrierung zulässig ist, indem sofort im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML die aktuelle Anzahl von Registrierungen am Mobilkommunikations-Endgerät ermittelt wird. Im Falle des Entfernens der Mobilkommunikations-Endgeräte MTi können die Identifikationsnummern TIDi der Mobilkommunikations-Endgeräte MTi, welche im Teilnehmer-Aufent haltsregister gespeichert sind, alle einfach gelöscht werden, indem die Identifikationsnummern aller an den Kommunikations-Endgeräten MTi registrierten Teilnehmer aus dem Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ermittelt werden und jede Teilnehmer-Identifikationsnummer als Adresse verwendet wird.
  • Nun wird anhand von 10 ein mögliches Verfahren beschrieben, welches zum Registrieren eines Mobilkommunikations-Endgeräts zur Verwendung für das Entgegennehmen oder Empfangen von Anrufen im Kommunikationssystem aus 9 verwendet wird. Wenn der Teilnehmer SB1 das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 als Endgerät für das Entgegennehmen oder Empfangen von Anrufen registriert, manipuliert der Teilnehmer SB1 das Endgerät MT1, um durch dieses seine Identifikationsnummer PID1 und die Identifikationsnummer TID1 des Endgeräts MT1 an die Vermittlungsstelle SW1 zu melden (S1). Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des zu registrierenden Endgeräts MT1 aus seiner Endgeräte-Identifikationsnummer TID1, bestimmt aufgrund dessen die Adresse des Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters ML und sendet dann die Identifikationsnummern TID1 und PID1 an dieses, um eine Registrierungaufforderung zu erteilen (S2). Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML registriert die Identifikationsnummer PID1 im Adreßbereich der Identifikationsnummer TID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 (S3). Nach Empfangen des Bestätigungssignals zur Registrierung ermittelt die Vermittlungsstelle SW1 das Heimatnetz des Teilnehmers aus seiner Identifikationsnummer PID1, bestimmt dann aufgrund dessen das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und sendet die Identifikationsnummern PID1 und TID1 an dieses, um eine Registrierungaufforderung zu erteilen (S4). Nach Empfangen der Registrierungsaufforderung von der Vermittlungsstelle SW1 registriert das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL die Identifikationsnummer TID1 im Adreßbereich der Identifikationsnummer PID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 (S5).
  • Da eine Vielzahl von Teilnehmern manchmal dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer PIDi führen kann, gibt es Fälle, in denen während der Verarbeitung für die Registrierung als Endgerät für ankommende Anrufe oder als empfangendes Endgerät durch den Teilnehmer SB1 für die Identifikationsnummer PID1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus ein anderer Teilnehmer SBn die Operation der Registrierung als Endgerät für ankommende Anrufe für dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 unter Verwendung eines anderen Mobilkommunikations-Endgeräts MTp beginnt. 11 zeigt eine mögliche Verarbeitungssequenz, welche in diesem Fall verwendet werden kann. Durch die Registrierungsoperation vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus, wie im Fall von 10, läuft der Registrierungsprozeß ab (SL) und sendet die Vermittlungsstelle SW1 das Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TID1) an das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML (S2), wonach der Teilnehmer SBn die Operation zum Registrieren der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 am Mobilkommunikations-Endgerät MTp vom Endgerät MTp aus durchführt und ein Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TIDp) an die Vermittlungsstelle SW2, welche das Mobilkommunikations-Endgerät MTp beherbergt, gesendet wird (S1'). Wie im Fall von 10 sendet dann die Vermittlungsstelle SW2 das Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TIDp) an das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML (S2'), um darin die Registrierung vorzunehmen, und nach Empfangen eines Bestätigungssignals zur Registrierung von diesem (S3') sendet die Vermittlungsstelle SW2 das Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TIDp) an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL (S4').
  • Wenn andererseits die Vermittlungsstelle SW1 das Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TID1) an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister sendet (S4), die Registrierung aber scheitert, wird vom Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL kein Bestätigungssignal zur Registrierung gesendet, und folglich erteilt die Vermittlungsstelle SW1 erneut die Registrierungsaufforderung (S4''). Wenn die Vermittlungsstelle SW2 die Registrierung beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL in dieser Zeit abgeschlossen hat, wird die Adresse TIDp des Endgeräts für ankommende Anrufe für die Identifikationsnummer PID1 vor der von der Vermittlungsstelle SW1 angeforderten Registrierung beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL registriert, und dann wiederholt die Vermittlungsstelle SW1 die Registrierungsaufforderung; so wird die Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 schließlich im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL als das Endgerät für ankommende Anrufe für die Identifikationsnummer PID1 gesetzt. In diesem Fall werden die Teilnehmer SB1 und SBn beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL in einer Reihenfolge registriert, welche von derjenigen abweicht, in welcher sie mit den Mobilkommunikations-Endgeräten MT1 beziehungsweise MTp registriert wurden.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, wirft dieses Kommunikationsregistrierungsverfahren ein Problem auf, welches darin besteht, daß die Reihenfolge, in welcher Registrierungsaufforderungen an Endgeräten erteilt wurden, von der Reihenfolge, in welcher die anfordernden Teilnehmer beim netzinternen Aufenthaltsregister registriert werden, abweicht. Das heißt, im obigen Fall bestätigt der Teilnehmer SBn, daß das Mobilkommunikations-Endgerät MTp als Endgerät für ankommende Anrufe für die Identifikationsnummer PID1 registriert wurde, aber in der Praxis wird die Identifikationsnummer TID1 im Bereich PID1 des Teilnehmer-Aufenthaltsregisters SL gespeichert und die Nummer PID1 für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 registriert. Nehmen wir an, daß der Teilnehmer SB1 unmittelbar nach seiner Registrierungsoperation für die Identifikationsnummer PID1 einen Fehler beim Auswählen des Mobilkommunikations-Endgeräts bemerkt und dann sofort erneut die Registrierungsoperation durchführt, daß aber die Registrierung im Verlauf der Verarbeitung für die vorherige Registrierungsoperation scheitert, wie oben erwähnt. Auch in dieser Situation wird die Aufforderung durch die zweite Registrierungsoperation früher im Teilnehmer-Aufenthaltsregister registriert als die Aufforderung durch die erste Registrierungsoperation; folglich wird die auf der ersten falschen Registrierungsoperation beruhende Registrierung durch die zweite Registrierungsaufforderung festgelegt. In diesem Fall glaubt jedoch der Teilnehmer SB1, daß die Registrierung durch die zweite Registrierungsoperation erfolgte.
  • In einer Ausführungsform des Kommunikationsregistrierungs-Steuerverfahrens, welche ein solches Problem wie das oben erwähnte löst, enthält jedes Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL einen Speicher für registrierte Endgeräte 8, einen Registrierungsreservierungsteil 11 und einen Steuerteil 10 wie in 12 dargestellt. Wenn er von einer Vermittlungsstelle SW eine Aufforderung zur Registrierungsreservierung erhält, liest der Registrierungsreservierungsteil 11 den Speicher 8 aus, wofür er die Teilnehmer-Identifikationsnummer als Adresse verwendet, und prüft, ob Registrierungsreservierungs-Informationen, welche eine Registrierungsreservierung anzeigen, vorliegen. Wenn keine Registrierungsreservierungs-Informationen gefunden werden, schreibt der Registrierungsreservierungsteil 11 Registrierungsreservierungs-Informationen in die Adresse und sendet dann ein Bestätigungssignal zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle. Wenn Registrierungsreservierungs-Informationen gefunden werden, wird ein Ablehnungssignal zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle gesendet. Wenn er von der Vermittlungsstelle eine Aufforderung zum Löschen einer Registrierungsreservierung empfängt, verwendet der Registrierungsreservierungsteil die Teilnehmer-Identifikationsnummer, um den Speicher 8 auszulesen, und löscht die betroffene Registrierungsreservierungs-Information.
  • Nun wird anhand von 13 eine Ausführungsform dieses Kommunikationsregistrierungs-Steuerverfahrens in Verbindung mit dem Fall beschrieben, in welchem während des Prozesses für die Registrierungsaufforderung für die Identifikationsnummer PID1 durch den Teilnehmer SB1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus derselbe Teilnehmer SB1 oder ein anderer Teilnehmer SBn die Identifikationsnummer PID1 unter Verwendung eines anderen Mobilkommunikations-Endgeräts MTp registriert, wie im Falle der 11.
  • Wenn der Teilnehmer SB1 zur Registrierung auf das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 zugreift, meldet das Endgerät MT1 die Identifikationsnummer PID1 des Teilnehmers SB1 und die Identifikationsnummer TID1 des Endgeräts MT1 an die Vermittlungsstelle SW1. Aufgrund der Identifikationsnummer PID1 bestimmt die Vermittlungsstelle SW1 das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und sendet eine Aufforderung zur Registrierungsreservierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an dieses. Wie in 12 gezeigt, liest der Registrierungsreservierungsteil 11 nach Empfangen der Aufforderung zur Registrierungsreservierung von der Vermittlungsstelle SW1 am Steuerteil 10 im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL die Registrierungsreservierungs-Information im der Identifikationsnummer PID1 entsprechenden Adreßbereich des Speichers 8 aus und setzt, nachdem bestätigt wurde, daß keine Registrierungsreservierung vorliegt, die Registrierungsreservierungs-Information auf "Reserviert" und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW1.
  • Wie im Falle der 11 bestimmt die Vermittlungsstelle SW1 nach Empfangen des Bestätigungssignals aufgrund der Identifikationsnummer TID1 das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung mit den Identifikationsnummern TID1 und PID1 an dieses. Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML registriert die Identifikationsnummer PID1 in einem belegten Bereich der Identifikationsnummer TID1 und sendet dann ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1. Die Vermittlungsstelle SW1 sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL wird nach Empfangen des Aufforderungssignals zur Registrierung von der Vermittlungsstelle SW1 am Steuerteil 10 die Identifikationsnummer TID1 im der Identifikationsnummer PID1 entsprechenden Adreßbereich des Speichers 8 registriert, und dann wird ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet. Nach Empfangen des Bestätigungssignals sendet die Vermittlungsstelle SW1 eine Aufforderung zum Löschen der Registrierungsreservierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL setzt der Registrierungsreservierungsteil 11, wenn der Steuerteil 10 von der Vermittlungsstelle SW1 das Aufforderungssignal zum Löschen empfängt, die Registrierungsreservierungs-Information im Adreßbereich PID1 des Speichers 8 zurück, um die Registrierungsreservie rung zu löschen, und sendet ein Bestätigungssignal zur Löschung der Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW1.
  • Wenn andererseits, wie in 13 dargestellt, während der Verarbeitung zur Registrierung der Identifikationsnummer PID1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus derselbe Teilnehmer SB1 oder ein anderer Teilnehmer SBn eine Aufforderung zur Registrierung derselben Identifikationsnummer PID1 von einem anderen Endgerät MTp aus erteilt, verwendet die Vermittlungsstelle SW2 die Identifikationsnummer PID1 um das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL zu bestimmen und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierungsreservierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an dieses. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL liest der Registrierungsreservierungsteil 11, wenn der Steuerteil 10 das Aufforderungssignal zur Registrierungsreservierung von der Vermittlungsstelle SW2 empfängt, eine Registrierungsreservierungs-Information im Adreßbereich PID1 des Speichers 8 aus, um zu prüfen, ob bereits eine Registrierungsreservierung vorgenommen wurde. In diesem Fall wurde die Reservierung bereits vorgenommen, und folglich sendet das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL ein Ablehnungssignal zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW2.
  • Aus dem Obenstehenden ist ersichtlich, daß in dieser Ausführungsform des Mobilkommunikations-Registrierungs-Steuerverfahrens vor dem Setzen der Mobilgeräte-Identifikationsnummer und der Teilnehmer-Identifikationsnummer im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML eine Registrierungsreservierung im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL vorgenommen wird und während des Prozesses zur Registrierung die Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer von einem anderen Mobilkommunikations-Endgerät abgelehnt wird; deshalb kann die Registrierungsreihenfolge im netzinternen Aufenthaltsregister mit der tatsächlich an den Endgeräten auftretenden Reihenfolge der Registrierungsaufforderungen in Übereinstimmung gebracht werden.
  • Wenn im Mobilkommunikationssystem aus 9 eine Vielzahl von Teilnehmern dasselbe Mobilkommunikations-Endgerät als ihre Anrufempfangs-Endgeräte registriert hat, erfordert die Löschung dieser Registrierungen die Meldung der Identifikationsnummern aller registrierten Teilnehmer von den betroffenen Endgeräten. Nun wird eine Ausführungsform des Mobilkommunikations-Registrierungs-Steuerverfahrens, welche dieses Problem löst, beschrieben.
  • In dieser in 9 dargestellten Ausführungsform ist das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML im Mobilkommunikationssystem vorgesehen und werden für jedes Mobilkommunikations-Endgerät Identifikationsnummern von Teilnehmern, die das Endgerät registriert haben, im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML gespeichert. Das heißt, die Teilnehmer-Identifikationsnummer PID wird unter Verwendung der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID gespeichert.
  • Beispielsweise werden in dem Fall, daß der Teilnehmer SB1 das Endgerät MT1 wie oben anhand 10 beschrieben registriert, wenn der Teilnehmer SB1 das Endgerät MT1 zur Registrierung betätigt, die Identifikationsnummer PID1 des Teilnehmers SB1 und die Identifikationsnummer TID1 des Endgeräts MT1 zusammen mit einem Aufforderungssignal vom Endgerät MT1 zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet. Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Endge räts MT1 aus der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1, bestimmt dann entsprechend das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML und sendet eine Registrierungsaufforderung mit den Identifikationsnummern TID1 und PID1 an dieses. Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML registriert (speichert) die Identifikationsnummer PID1 in seinem Adreßbereich TID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1. Als nächstes ermittelt die Vermittlungsstelle SW1 das Heimatnetz des Teilnehmers aus seiner Identifikationsnummer PID1, bestimmt dann entsprechend das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an dieses. Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL registriert (d. h. speichert) die Identifikationsnummer TID1 in seinem Adreßbereich PID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1.
  • Nun wird anhand von 14 eine Verarbeitung zum Löschen der Registrierung des Teilnehmers im Mobilkommunikations-Endgerät MT1 beschrieben.
  • Zunächst meldet das Kommunikations-Endgerät MT1, dessen Registrierung gelöscht werden soll, seine Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 an die Vermittlungsstelle SW1 (S1). Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Endgeräts MT1 aus der Identifikationsnummer TID1, bestimmt dann entsprechend das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung an dieses (S2). Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML löscht die Registrierung der Identifikationsnummer PID1 im Adreßbereich TID1 und meldet dann die bisher registrierte Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 an die Vermittlungsstelle SW1 (S3). Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Teilnehmers aus der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1, bestimmt dann entsprechend das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und sendet ein Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung an dieses (S4). Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL löscht die Registrierung der Identifikationsnummer TID1 im Adreßbereich PID1.
  • Im Falle des Löschens der Registrierung aller im Mobilkommunikations-Endgerät MT1 registrierten Teilnehmer werden in Schritt S3 alle Identifikationsnummern PID1 im Adreßbereich der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML an die Vermittlungsstelle SW1 gemeldet und fordert die Vermittlungsstelle SW1 das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL auf, die Registrierung der registrierten Endgeräte-Identifikationsnummern TID1, welche diesen Teilnehmer-Identifikationsnummern entsprechen, zu löschen. Folglich ist es möglich, die Registrierung aller Teilnehmer im Kommunikations-Endgerät im Kommunikationsnetz zu löschen, indem ein einziges Mal nur die Mobilgeräte-Identifikationsnummern zusammen mit der Aufforderung zum Löschen der Registrierung an die Vermittlungsstelle gemeldet werden, ohne daß für jeden betroffenen Teilnehmer das Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung vom selben Mobilkommunikations-Endgerät an die Vermittlungsstelle gesendet werden muß.
  • Wie oben beschrieben, ist gemäß dem Registrierungslöschverfahren dieser Ausführungsform ein Mobilaufenthaltsregister zum Speichern der für jedes Mobilkommunikations-Endgerät im Netz registrierten Teilnehmer-Identifikationsnummern vorgesehen und kann die Registrierung aller im Kommunikations-Endgerät registrierten Teilnehmer durch Melden lediglich seiner Endgeräte-Identifika tionsnummer an das Kommunikationsnetz gelöscht werden.
  • Die Verwendung eines solchen Mobilaufenthaltsregisters macht es bequem, die Anzahl der in jedem Endgerät zu registrierenden Teilnehmer zu begrenzen. Das heißt, zum Zeitpunkt des Registrierens von Teilnehmern werden diese zuerst im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister registriert; wenn die Anzahl der registrierten Teilnehmer den Grenzwert nicht überschreitet, wird ihnen gestattet, sich zu registrieren, und nach dieser Registrierung werden sie im Teilnehmer-Aufenthaltsregister registriert. Auf diese Weise kann die Anzahl von Registrierungen für jedes Endgerät bequem begrenzt werden.
  • Übrigens kann in jedem der Kommunikationssysteme, auf welche die oben beschriebenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung angewendet werden, die Kommunikationsprozedur des Endgeräts manchmal von derjenigen des Kommunikationsnetzes abweichen, wenn das Kommunikations-Endgerät zur Steigerung der Systemleistung aufgerüstet wird. Im Falle, daß eine Vielzahl von Kommunikations-Endgeräten mit unterschiedlichen Kommunikationsprozeduren in einem bestimmten Kommunikationsnetz gemischt sind, erhält das Kommunikationsnetz keine Informationen über die Kommunikationsprozedur jedes einzelnen Kommunikations-Endgeräts und kann daher einen abgehenden Anruf und einen ankommenden Anruf für das Kommunikations-Endgerät nicht richtig verarbeiten, so daß bisweilen ein Verbindungsaufbau-Prozeß für das Endgerät fehlschlägt. Insbesondere wenn das Kommunikationsnetz keine Informationen über die Kommunikationsprozedur eines Mobilkommunikations-Endgeräts hat, welches in dieses hineingewandert ist, kann der Verbindungsaufbau-Prozeß manchmal undurchführbar werden.
  • Nun wird eine Ausführungsform beschrieben, welche dieses Problem löst. Wie in 15A gezeigt, sind in einem Kommunikationsnetz, zum Beispiel einem Mobilkommunikationsnetz MN, mehrere Vermittlungsstellen SW wie Teilnehmer-Vermittlungsstellen und Durchgangs-Vermittlungsstellen vorgesehen. Diese Vermittlungsstellen sind miteinander verbunden, und Kommunikations-Endgeräte, das heißt, Mobilkommunikations-Endgeräte MT in diesem Beispiel, sind über Basisstationen (nicht dargestellt) mit den Vermittlungsstellen SW über Funkkanäle Ch verbunden, was die Kommunikation zwischen den Mobilkommunikations-Endgeräten sowie zwischen diesen und festen Kommunikations-Endgeräten ermöglicht.
  • In dieser Ausführungsform ist im Mobilkommunikationsnetz MN ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML vorgesehen, welches die Endgeräteklasse für jedes Mobilkommunikations-Endgerät speichert. Das heißt, im Aufenthaltsregister ML werden die Mobilgeräte-Identifikationsnummern TID der jeweiligen Mobilkommunikations-Endgeräte MT1, MT2, ... und die Endgeräteklassen A, B, ..., welche die Kommunikations-Leistungsfähigkeiten (zum Beispiel Kommunikationsprozeduren) der Mobilkommunikations-Endgeräte angeben, paarweise gespeichert, wie in 15B gezeigt. Ein solches oder mehrere solche Aufenthaltsregister ML können im Mobilkommunikationsnetz MN oder in jeder Teilnehmer-Vermittlungsstelle vorgesehen sein.
  • Die Endgeräteklasse jedes Mobilkommunikations-Endgeräts MT wird durch das Endgerät selbst über die entsprechende Vermittlungsstelle SW (in der Regel die Teilnehmer-Vermittlungsstelle) im Aufent haltsregister ML gespeichert. Zu diesem Zweck ist in jeder Vermittlungsstelle SW zusätzlich zu einem Kommunikationsverbindungs-Steuerteil 21, welcher als gewöhnliche Vermittlung die Kommunikationsverbindung durchführt, ein Endgeräteklassen-Schreib-/Leseteil 22 vorgesehen. Die Endgeräteklasse jedes Mobilkommunikations-Endgeräts MT kann durch den Endgeräteklassen-Schreib-/Leseteil 22 in das Aufenthaltsregister ML geschrieben und daraus ausgelesen werden.
  • Die Endgeräteklasse kann durch das Mobilkommunikations-Endgerät MT im Aufenthaltsregister ML gespeichert werden. Zum Beispiel sendet das Mobilkommunikations-Endgerät MT1, wie in 16A dargestellt, seine Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID und Endgeräteklasse über eine Basisstation (nicht dargestellt) an die Vermittlungsstelle SW, um eine Aufforderung zur Registrierung der Endgeräteklasse zu erteilen. Die Vermittlungsstelle SW empfängt das Aufforderungssignal, bestimmt dann aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer das Aufenthaltsregister ML und sendet die Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID und die Endgeräteklasse an das Aufenthaltsregister, um eine Registrierungsaufforderung zu erteilen. Das Aufenthaltsregister ML antwortet auf diese Registrierungsaufforderung, um einen Adreßbereich für die Mobilgeräte-Identifikationsnummer zu bestimmen, und registriert darin die Endgeräteklasse. Wenn ein einziges Aufenthaltsregister ML im Mobilkommunikationsnetz vorgesehen ist, muß das Aufenthaltsregister ML nicht bestimmt werden. Im Falle von Mobilkommunikation ist es auch möglich, eine Systemkonfiguration einzusetzen, bei welcher zum Zeitpunkt der Aufenthaltsregistrierung des Mobilkommunikations-Endgeräts MT die Endgeräteklasse zusammen mit der Identifikationsnummer, welche den besuchten Bereich angibt, gesendet wird, so daß die Endgeräteklasse automatisch registriert wird. In diesem Fall dient das Aufenthaltsregister ML auch als ein sogenanntes Heimatregister.
  • Im Mobilkommunikationsnetz, das mit dem Aufenthaltsregister ML ausgestattet ist, in welchem solche Endgeräteklassen gespeichert werden, kann die Kommunikation für die Mobilkommunikations-Endgeräte MT mit unterschiedlichen Kommunikations-Leistungsfähigkeiten wie nachfolgend beschrieben verarbeitet werden. Das heißt, wenn, wie in 16B gezeigt, das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 ein Aufforderungssignal zur Anruferzeugung einschließlich seiner Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID sendet, bestimmt die Vermittlungsstelle SW, nachdem sie die Aufforderung empfangen hat, aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer das Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zum Auslesen der Endgeräteklasse einschließlich der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID an dieses. Nach Empfangen des Aufforderungssignals liest das Aufenthaltsregister ML die zur Mobilgeräte-Identifikationsnummer gehörende Endgeräteklasse aus und sendet sie als Endgeräteklasse-Auslesungsantwort an die anfordernde Vermittlungsstelle SW. Die Vermittlungsstelle SW führt die Verarbeitung für die Anruferzeugungs-Aufforderung vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 gemäß der Kommunikationsprozedur durch, welche der Endgeräteklasse entspricht.
  • Wenn nun eine Aufforderung zur Zielvermittlung eines Anrufs für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 an der Vermittlungsstelle SW eintrifft, das heißt, wenn die Vermittlungsstelle SW eine Zielvermittlungs-Nachricht für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 empfängt, bestimmt die Vermittlungsstelle SW aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer das Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zum Auslesen einschließlich der Mobilgeräte-Identifikationsnummer an dieses. Das Aufenthaltsregister ML antwortet auf die Aufforderung und liest die zur Mobilgeräte-Identifikationsnummer gehörende Endgeräteklasse aus und sendet sie als Antwortsignal zur Auslesung der Endgeräteklasse an die anfordernde Vermittlungsstelle SW. Dann führt die Vermittlungsstelle SW die Zielvermittlungs-Verarbeitung für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 gemäß der Kommunikationsprozedur durch, welche der Endgeräteklasse entspricht.
  • Wie oben beschrieben, wird gemäß dieser Ausführungsform die Endgeräteklasse, welche die Kommunikations-Leistungsfähigkeit jedes Mobilkommunikations-Endgeräts angibt, für jedes einzelne Endgerät im Aufenthaltsregister gespeichert und zur Durchführung der Kommunikationsverarbeitung für das Kommunikations-Endgerät ausgelesen. Dadurch ist es möglich, den das vorherige Protokoll verwendenden Endgeräten und den das neue Protokoll verwendenden Endgeräten Kommunikationsdienste anzubieten, auch wenn die Version der Kommunikationsprotokolle zwischen einem Mobilkommunikations-Endgerät und dem Mobilkommunikationsnetz geändert wird.

Claims (3)

  1. Kommunikations-Steuerverfahren für ein Mobilfunk-Kommunikationssystem, welches eine Vielzahl von Mobilkommunikationsnetzen (N1–N4) umfaßt, bei welchem jedes Mobilkommunikationsnetz (N1–N4) mindestens eine Vermittlungsstelle (SW1, SW2), ein Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister (SHL3, SHL4), ein Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL1, SVL2), ein Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister (MHL3, MHL4) und ein Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister (MVL1, MVL2) enthält, welche Aufenthaltsregister alle mit der Vermittlungsstelle verbunden sind, in welchem Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister (SHL3, SHL4) jedes Mobilkommunikationsnetzes Teilnehmerinformationen und Roamingnetzinformationen jedes Teilnehmers, der das jeweilige Mobilkommunikationsnetz als sein Heimatnetz nutzt, gespeichert sind, und in welchem Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister (MHL3, MHL4) jedes Mobilkommunikationsnetzes Roamingnetzinformationen eines Mobilgeräts, welches das jeweilige Mobilkommunikationsnetz als sein Heimatnetz nutzt, und Teilnehmeridentifikationsinformationen eines Teilnehmers gespeichert sind, der sich an diesem Mobilgerät für Anrufempfangsbetrieb registriert hat, wobei jedes Mobilgerät und jeder Teilnehmer eine Mobilgeräte-Identifikationsnummer beziehungsweise eine Teilnehmer-Identifikationsnummer ihrer Heimatnetze erhalten, welches Verfahren die folgenden Schritte umfaßt, die durchgeführt werden, wenn ein Mobilgerät (MT3) aus einem ersten Mobilkommunikationsnetz (N1) in ein zweites (N2) wandert und eine erste Aufenthaltsregistrierung im zweiten Mobilkommunikationsnetz vornimmt, und wobei das Mobilgerät (MT3) ein Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung einschließlich der Mobilgeräte-Identifikationsnummer des Mobilgeräts (MT3) in das zweite Mobilkommunikationsnetz (N2) sendet; dadurch gekennzeichnet, daß (a) das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister (MLV2) im zweiten Mobilkommunikationsnetz (N2) aufgrund des empfangenen Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung die Roamingnetzinformationen des Mobilgeräts (MT3), welche das erste Mobilkommunikationsnetz (N1) darstellen, aus dem Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister (MHL3) des Heimatnetzes (N3) des Mobilgeräts erhält; (b) das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister (MLV2) im zweiten Mobilkommunikationsnetz (N2) die Teilnehmer-Identifikationsnummer eines jeweiligen Teilnehmers (SB4), der sich am Mobilgerät für Anrufempfangsbetrieb registriert hat, aus dem durch die Roamingnetzinformationen angegebenen Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister (MHL1) im ersten Mobilkommunikationsnetz (N1) erhält; und (c) das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Mobilkommunikationsnetz (N2) die Teilnehmerinformationen jedes Teilnehmers, der sich am Mobilgerät (MT3) für Anrufempfangsbetrieb registriert hat, aus dem durch die Teilnehmer-Identifikationsnummer des jeweiligen Teilnehmers angegebenen Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister im Heimatnetz des jeweiligen Teil nehmers erhält und die Teilnehmerinformationen im Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister (SHL2) im zweiten Mobilkommunikationsnetz (N2) speichert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem Schritt (c) die folgenden Schritte umfaßt: (c1) das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Kommunikationsnetz (N2) sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung für Anrufempfang einschließlich der Teilnehmer-Identifikationsnummer eines jeweiligen, am Mobilgerät (MT3) registrierten Teilnehmers an ein jeweiliges, durch die Teilnehmer-Identifikationsnummer angegebenes Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister (SHL4) im Heimatnetz (N4) des jeweiligen Teilnehmers; (c2) das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister (SHL4) im Heimatnetz (N4) sendet Teilnehmer-Vertragsinformationen und Roamingnetzinformationen des jeweiligen Teilnehmers als Antwortsignal an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Kommunikationsnetz (N2); (c3) das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Kommunikationsnetz speichert die an es gesendeten Teilnehmer-Vertragsinformationen und sendet gleichzeitig ein Teilnehmer-Änderungsinformationen anforderndes Aufforderungssignal zum Übertragen der Änderungsinformationen an das durch die Roamingnetzinformationen angegebene Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL1) im ersten Mobilkommunikationsnetz (N1); (c4) das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL1) im ersten Kommunikationsnetz (N1) sendet die Teilnehmer-Änderungsinformationen des jeweiligen Teilnehmers an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Kommunikationsnetz (N2); und (c5) das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister (SVL2) im zweiten Kommunikationsnetz speichert die gesendeten Teilnehmer-Änderungsinformationen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem jedes Kommunikationsnetz (N1–N4) eine Vielzahl von Kommunikations-Endgeräten mit verschiedenen Kommunikations-Leistungsfähigkeiten beherbergt; eine die Kommunikations-Leistungsfähigkeit jedes einzelnen der Kommunikations-Endgeräte angebende Endgeräteklasse im Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister (MHL3, MHL4) in jedem Kommunikationsnetz vorgespeichert wird; und das Kommunikationsnetz, wenn ein Kommunikations-Endgerät eine Kommunikation durchführt, die Endgeräteklasse des Kommunikations-Endgeräts aus dem Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister ausliest und die Kommunikationsverarbeitung gemäß der ausgelesenen Endgeräteklasse durchführt.
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