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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kommunikations-Steuerverfahren
in einem Mobilkommunikationssystem, welches einem Teilnehmer ermöglicht,
einen Anruf über
irgendein bestimmtes Mobilgerät
in einem beliebigen Mobilkommunikationsnetz durch Verwendung seiner
persönlichen
Nummer zu erzeugen oder entgegenzunehmen.
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STAND DER
TECHNIK
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In
der Mobilkommunikation ist im Mobilfunk-Kommunikationsnetz ein Aufenthaltsregister vorgesehen,
das von einer Vielzahl von Basisstationen im Netz versorgt wird.
Auch wenn ein Mobilgerät sich
frei durch eine Vielzahl von Bereichen bewegt, wird der von ihm
besuchte Bereich stets im Aufenthaltsregister aktualisiert. Bei
Empfangen eines ankommenden Anrufs für irgendein Mobilgerät im Mobilkommunikationsnetz
ist eine Vermittlungsstelle deshalb fähig, den Anruf an seiner Zielstelle
ankommen zu lassen, indem sie seinen besuchten Bereich aus dem Aufenthaltsregister
ausliest, den Anruf an die Basisstation dieses Bereichs sendet und
ihn von dort über
einen Funkkanal an das Mobilgerät
sendet. Bei diesem Verfahren müssen
Benutzer jedoch die Unannehmlichkeit hinnehmen, daß sie ankommende Anrufe
nur mit ihren eigenen Mobilgeräten
empfangen können.
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Jetzt
wird verlangt, ein Mobilkommunikationssystem zu implementieren,
in welchem jeder Teilnehmer seine Dienstinformationen immer wenn
erforderlich beim Mobilkommunikationsnetz registriert und das Netz
die Verbindungssteuerung für
den Teilnehmer erledigt, indem es seine registrierten Dienstinformationen
heranzieht, um ihm zu gestatten, ein beliebiges Mobilgerät zur Kommunikation
zu benutzen. Wenn der Bereich, in welchem der Mobilkommunikationsdienst
angeboten wird, aus einer Vielzahl von Mobilkommunikationsnetzen
von verschiedenen Diensteanbietern besteht, erscheint es praktisch, dem
zu einem der Mobilfunk-Kommunikationsnetze gehörenden Teilnehmer zu gestatten,
Anrufe ebenso in den anderen Netzen zu erzeugen und entgegenzunehmen.
Um diese Anforderung zu erfüllen,
wurde ein System wie das nachfolgend beschriebene vorgeschlagen.
In der folgenden Beschreibung wird das Mobilkommunikationsnetz,
zu welchem der Teilnehmer gehört,
als Heimatnetz und das Mobilkommunikationsnetz, in welches der Teilnehmer
aus dem Heimatnetz überwechselt,
als Roamingnetz bezeichnet.
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Jedes
Mobilgerät
(zum Beispiel ein tragbares Telefon oder ein Autotelefon) empfängt Dienste, welche
im Vertrag mit der Betreiberfirma des Mobilkommunikationsnetzes
spezifiziert sind. Zum Ausführen
der Dienste wird jedem Mobilgerät
eine Mobilgeräte-Identifikationsnummer
zugewiesen und werden verschiedene, den oben erwähnten ähnliche Informationsstücke über das
Mobilgerät
im Aufenthaltsregister in dem Netz, zu welchem der Teilnehmer gehört, vorgespeichert.
Um in einem Mobilkommunika tionsnetz, zu welchem das Mobilgerät nicht gehört, das
heißt,
im Roamingnetz, Anruferzeugungs- und Anrufentgegennahme-Dienste
zu empfangen, ist es erforderlich, auf die Mobilgeräte-Vertragsinformationen
und andere ähnliche
Informationen zuzugreifen, aber es ist ineffizient, bei jedem Anruf
auf das Heimatnetz zuzugreifen; nach dem Stand der Technik ist es üblich, deshalb
alle oder einige Stücke
der Mobilgeräte-Vertragsinformationen
und ähnlicher
Informationen aus dem Aufenthaltsregister des Heimatnetzes an das
Gegenstück
des Roamingnetzes zu übertragen.
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Herkömmlicherweise
werden, wenn der Teilnehmer in ein anderes Mobilkommunikationsnetz
als das Heimatnetz wandert, seine feststehenden und unveränderten
Vertragsinformationen (einschließlich Informationen über den
Teilnehmer und Informationen über
das Mobilgerät)
aus einem Besucher-Aufenthaltsregister
des Heimatnetzes an das Gegenstück
des Roamingnetzes übertragen.
Im Roamingnetz werden zum Zeitpunkt der Durchführung des Anruferzeugungs-
und -entgegennahmeprozesses für
den Teilnehmer seine Vertragsinformationen im Besucher-Aufenthaltsregister
des Roamingnetzes herangezogen, um einen mobil erzeugten oder ankommenden
Anruf im Roamingnetz zuzulassen. Darüber, wie Diensteänderungen
wie Anrufweiterleitung, Anklopfen und vorübergehende Anrufunterbrechung zu
bewerkstelligen sind, wurden jedoch keine Vorschläge gemacht.
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In
der Implementierung eines Kommunikationssystems (eines persönlichen
Mobilkommunikationssystems), welches dem Teilnehmer gestattet, über ein
beliebiges Mobilgerät,
das durch Verwendung seiner persönlichen
Nummer für
das Empfangen von Anrufen in einem beliebigen Mobilkommunikationsnetz
registriert ist, einen Anruf zu erzeugen oder einen ankommenden
Anruf zu empfangen, wird der Aufenthalt des Teilnehmers jedesmal
im Roamingnetz registriert, wenn er in das Netz überwechselt. Es wurde jedoch
kein Verfahren vorgeschlagen, welches für den Teilnehmer, der als empfangendes Endgerät das Mobilgerät verwendet,
welches seinen Aufenthalt im Roamingnetz registriert hat, eine Endgeräte-Verbindung
effizient implementiert.
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Es
wurde auch kein Verfahren vorgeschlagen, welches dem Teilnehmer
ermöglicht,
in einem Mobilkommunikationsnetz, welchem er nicht gemeldet hat,
daß er
in dieses übergewechselt
ist, einen Anruf zu erzeugen.
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Außerdem besteht
in einem persönlichen Mobilkommunikationssystem,
in welchem die persönliche
Nummer desselben Teilnehmers von einer Vielzahl von Teilnehmern
geführt
wird, ein Problem darin, daß zwei
Teilnehmer mit derselben persönlichen
Nummer, wenn sie von verschiedenen Mobilgeräten aus gleichzeitig die Verarbeitung
zur Registrierung im Besucher-Aufenthaltsregister durchführen, manchmal
in Konkurrenz zueinander treten können, was das Entstehen einer
Unvereinbarkeit im registrierten Inhalt des Besucher-Aufenthaltsregisters
bewirkt.
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Überdies
ist das obige Kommunikationssystem mangelhaft hinsichtlich der Tatsache,
daß im
Falle des Löschens
der Registrierung aller Teilnehmer jedes Mobilgeräts alle
registrierten Teilnehmernummern vom Mobilgerät an das Kommunikationsnetz gemeldet
werden müssen.
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Wenn
die Spezifikationen von Kommunikations-Endgeräten (einschließlich aller
Kommunikations- Endgeräte außer Mobilgeräten) zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit
des Systems aktualisiert werden, liegen in einem bestimmten Kommunikationsnetz
Kommunikations-Endgeräte
mit verschiedenen Kommunikationsprozeduren gemischt vor; in diesem Fall
hat das Kommunikationsnetz keine Möglichkeit, die Kommunikationsprozedur
jedes Kommunikations-Endgeräts
zu erlernen, und deshalb kann es Fälle geben, in welchen das Kommunikationsnetz
nicht ermitteln kann, welche Kommunikationsprozedur befolgt wird,
um die Verarbeitung für
die Kommunikation vom Kommunikations-Endgerät aus durchzuführen, was
die Kommunikation undurchführbar
macht.
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IECE
TRANSACTIONS, Bd. E74, Nr. 11, November 1991, Seiten 3719–3725, M.
HOSHI ET AL "Functional
Reference Model for Universal Personal Telecommunication Service
Studied by Considering Three Mobilities" offenbart die Verwendung einer Datenbank
für das
Zuordnen einer persönlichen
Telekommunikationsnummer eines Teilnehmers zu einer ID des Endgeräts, mit
welchem er gerade registriert ist, und einer Datenbank für das Zuordnen
der Endgeräte-ID
zur aktuellen Leitadresse, an welcher das Endgerät sich gerade aufhält. Gemäß diesem
Stand der Technik wird die Endgeräte- und Teilnehmer-Authentifizierung
während
des Verbindungsaufbaus in den jeweiligen Heimatnetzen des Endgeräts und des Teilnehmers
beschrieben und das Kopieren relevanter Endgeräte- oder Teilnehmerinformationen
in die Datenbank des Netzes, in welchem das Endgerät oder der
Teilnehmer sich gerade befindet, vorgeschlagen, um die Anzahl der
Datenbankzugriffe im System zu reduzieren.
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Die
US-A-4,901,340 offenbart ein Verfahren, welches einem Teilnehmer
in einem Zellular-Mobilfunktelefonsystems gestattet, an diesen Teilnehmer in
seinem Heimat-Dienstbereich gerichtete Anrufe zu empfangen. Dieses
Dokument unterscheidet nicht zwischen einem Teilnehmer und dem Mobilgerät, das er
gerade benutzt. In anderen Worten, wechselnde Kombinationen zwischen
Teilnehmern und Mobilgeräten
werden nicht in Betracht gezogen.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Lösung zum
Abrufen von Vertragsinformationen für Teilnehmer mit Roaming-Mobilfunkgeräten zu finden.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der untergeordneten Ansprüche.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist ein Blockschaltbild,
welches ein Beispiel eines Mobilkommunikationssystems veranschaulicht.
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2 ist ein Diagramm, welches
die Prozedur zum Durchführen
des Kommunikations-Steuerverfahrens im System aus 1 zeigt.
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3 ist ein Blockschaltbild,
welches ein anderes Beispiel eines Mobilkommunikationssystems veranschaulicht.
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4 ist ein Diagramm, welches
eine Kommunikations-Steuersequenz im System aus 2 zeigt.
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5A ist ein Blockschaltbild,
welches ein Konfigurationsbeispiel eines Mobilkommunikationsnetzes
zeigt, das das Steuerverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
einsetzt.
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5B ist ein Blockschaltbild,
welches ein Beispiel des Aufbaus jedes Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters in 5A veranschaulicht.
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6 ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel einer Aufenthaltsregistrierungssequenz im Steuerverfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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7A ist ein Blockschaltbild,
welches ein Beispiel einer Anrufempfangsoperation im Steuerverfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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7B ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel einer Anrufempfangs-Steuersequenz in 7A zeigt.
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8 ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel einer Abfolge von Operationen für einen Anruferzeugungsprozeß zeigt,
welcher eine Informationsübertragung
an ein Aufenthaltsregister umfaßt.
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9 ist ein Blockschaltbild,
welches die Konfiguration eines anderen Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
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10 ist ein Diagramm, welches
eine Abfolge von zur Registrierung einer Teilnehmer-Identifikationsnummer
in 9 erforderlichen
Schritten zeigt.
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11 ist ein Diagramm, welches
eine Abfolge von Schritten zur Verarbeitung in dem Fall, in welchem
verschiedene Endgeräte
um die Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer
in Konkurrenz zueinander treten, zeigt.
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12 ist ein Blockschaltbild,
welches das Teilnehmer-Aufenthaltsregister gemäß der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht.
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13 ist ein Diagramm, welches
eine Abfolge von Schritten zur Verarbeitung durch das Steuerverfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung in dem Fall zeigt, in welchem verschiedene Endgeräte um die
Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer in Konkurrenz
zueinander treten.
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14 ist ein Diagramm, welches
eine Abfolge von zum Löschen
der Registrierung eines Teilnehmers in einem Endgerät in der
Kommunikationsnetz-Konfiguration aus 9 erforderlichen
Schritten zeigt.
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15A ist ein Blockschaltbild,
welches ein weiteres Beispiel des Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
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15B ist ein Blockschaltbild,
welches den Hauptteil des Kommunikationsnetzes veranschaulicht.
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16A ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel der Prozedur zur Registrierung einer Endgeräteklasse
zeigt.
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16B ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel eines Anruferzeugungsprozesses zeigt.
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16C ist ein Diagramm, welches
ein Beispiel eines Anrufempfangsprozesses zeigt.
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BESTE AUSFÜHRUNGSWEISE
DER ERFINDUNG
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Ein
erstes Beispiel eines Mobilkommunikationssystems ist in 1 dargestellt, und ein Mobilkommunikations-Steuerverfahren
für das
Mobilkommunikationssystem ist in 2 dargestellt.
Im Mobilkommunikationsnetz sind ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML und
ein Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL vorgesehen. Vermittlungsstellen
SW1 und SW2 sind über Steuerleitungen
mit den Aufenthaltsregistern ML und SL verbunden, und Basisstationen B1, B2, B3 und
B4 sind mit jeder Vermittlungsstelle verbunden.
Die Basisstationen B1 bis B4 versorgen durch
Kommunikation die ihnen jeweils zugewiesenen Bereiche. Den Mobilgeräten MT1, MT2, MT3, ... und den Teilnehmern SB1,
SB2, SB3, ..., welche
das Empfangen von Mobilkommunikationsdiensten vertraglich vereinbart
haben, werden die Identifikationsnummern TID1,
TID2, TID3, ...
beziehungsweise PID1, PID2,
PID3 ... zugewiesen, und sie werden im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML beziehungsweise im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL registriert.
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Wenn
eine Vermittlungsstelle eine Aufforderung zur Erzeugung einer Verbindung
erteilt, sendet sie diese Identifikationsnummern. Diese Identifikationsnummern
enthalten spezifische Nummern (Adressen) des Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters
ML und des Teilnehmer-Aufenthaltsregisters SL, in welchen diese
Identifikationsnummern im Mobilkommunikationsnetz registriert werden;
deshalb ist es möglich,
auf die Aufenthaltsregister des Heimatnetzes ebenso aus einem anderen,
mit diesem verbundenen Mobilkommunikationsnetz zuzugreifen.
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In
diesem Beispiel werden im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML besuchte
Bereiche (Roamingbereiche) der Mobilgeräte MT1,
MT2, ... entsprechend ihren Identifikationsnummern
TID1, TID2, ...
registriert wie im herkömmlichen
Mobilkommunikationssystem. Hier aber ist das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL vorgesehen, in welchem Identifikationsnummern von durch Teilnehmer
als empfangende Endgeräte
ausgewählten
Mobilgeräten
entsprechend den Teilnehmer-Identifikationsnummern PID1,
PID2, ... registriert werden. Die Registrierung
als empfangendes Endgerät
erfolgt auf die nachfolgend beschriebene Weise.
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Zum
Beispiel wenn der Teilnehmer SB1 eine Operation
zur Registrierung als empfangendes Endgerät durchführt, indem er vom zur Verwendung
für das
Empfangen von Anrufen ausgewählten
Mobilgerät
MT1 aus seine Identifikationsnummer PID1 in das Mobilgerät MT1 eingibt,
wird ein Aufforderungssignal zur Registrierung als empfangendes
Endgerät
einschließlich
der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 und
der Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID1 über
die Basisstation B1 an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet. Die Vermittlungsstelle SW1 sendet das Aufforderungssignal zur Registrierung
als empfangendes Endgerät
gemäß seiner
in der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 angegebenen Adresse
an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL. Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL verwendet die empfangene Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 als Adresse, um die Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID1 in seinem internen Speicher an die
entsprechende Speicherstelle zu schreiben.
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Nun
wird anhand von 2 ein
Prozeß zum Verbinden
eines ankommenden Anrufs für
den Teilnehmer SB1 beschrieben. Nach Empfangen
des ankommenden Anrufs für
den Teilnehmer SB1 sendet die Vermittlungsstelle
SW1 aufgrund der im ankommenden Anruf enthaltenen
Nummer PID1 ein Aufforderungssignal zum
Auslesen des empfangenden Endgeräts
einschließlich
der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 an
das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL (Schritt S1). Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL antwortet auf das Aufforderungssignal zum Auslesen und liest
aus seinem internen Speicher die Identifikationsnummer TID1 des registrierten empfangenden Endgeräts aus,
wobei es die Identifikationsnummer PID1 als
Adresse verwendet, und sendet sie als Antwortsignal an die Vermittlungsstelle
SW1 (Schritt S2). Die Vermittlungsstelle
SW1 sendet ein Aufforderungssignal zum Auslesen
des registrierten Aufenthalts einschließlich der im empfangenen Antwortsignal
enthaltenen Identifikationsnummer TID1 an
das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML (Schritt S3). Aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 liest
das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister den
entsprechenden registrierten Aufenthalt aus und sendet ihn als Antwortsignal
an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S4).
Die Vermittlungsstelle SW1 sendet den ankommenden
Anruf entsprechend dem empfangenen registrierten Aufenthalt an die
Basisstation B1, wobei sie als sein Ziel
die in Schritt S2 empfangene Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1 verwendet.
So wird dem Mobilgerät
MT1 ermöglicht,
den ankommenden Anruf für
den Teilnehmer SB1 zu empfangen.
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In 3 ist ein Beispiel eines
zweiten Mobilkommunikationssystems dargestellt, welches das Mobilkommunikations-Steuerverfahren
einsetzt, das einem Teilnehmer eines bestimmten Kommunikationsnetzes
ermöglicht,
jederzeit änderbare
Dienste zu empfangen, auch wenn er in ein Kommunikationsnetz überwechselt,
zu welchem er nicht gehört.
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In 3 sind die Mobilkommunikationsnetze N1,
N2 und N3 dargestellt. In jedem der Mobilkommunikationsnetze N1
bis N3 ist ein Heimat-Aufenthaltsregister SHL für Teilnehmer, die zum Netz
gehören,
und ein Besucher-Aufenthaltsregister SVL für Teilnehmer, die nicht zum
Netz gehören,
vorgesehen. In 3 ist
jedoch nur ein Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 im Mobilkommunikationsnetz
N1, zu wel chem ein mobiler Teilnehmer SB1 gehört, dargestellt und sind nur
die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 in den anderen Mobilkommunikationsnetzen
N2 beziehungsweise N3 dargestellt. Die Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 und SVL3 sind über die
Steuerleitungen 15 und 16 mit den Vermittlungsstellen
SW2 und SW3 in den jeweiligen Netzen verbunden, und die Vermittlungsstellen
SW2 und SW3 sind über
die Steuerleitungen 17 und 18 mit den Basisstationen
B2 und B3 in den jeweiligen Netzen verbunden, und deshalb sind sie
in der Lage, über
die Basisstationen B2 und B3 die Kommunikation mit Mobilgeräten (mobilen
Teilnehmern) MT in den Netzen N2 und N3 aufzunehmen. In jedem der
Kommunikationsnetze N2 und N3 sind gewöhnlich mehrere Vermittlungsstellen
und Basisstationen vorgesehen. Entsprechend sind Vermittlungsstellen
und Basisstationen auch im Kommunikationsnetz N1 vorgesehen, auch
wenn sie nicht dargestellt sind, und sind die Vermittlungsstellen
fähig,
mit den Mobilgeräten
im Netz zu kommunizieren. Es ist möglich, das Heimat-Aufenthaltsregister
und das Besucher-Aufenthaltsregister oder die Besucher-Aufenthaltsregister über Steuerleitungen
zwischen verschiedenen Kommunikationsnetzen miteinander zu verbinden.
In 3 sind das Heimat-Aufenthaltsregister
SHL1 und die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 über Steuerleitungen 12 beziehungsweise 13 miteinander
verbunden und sind die Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 über eine
Steuerleitung 14 miteinander verbunden.
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Auch
in der Mobilkommunikation, auf welche die vorliegende Erfindung
angewendet wird, wie es bei persönlichen
Kommunikation der Fall ist, schließt jeder Teilnehmer mit einer
Firma, die ein Mobilkommunikationsnetz betreibt, welches zum Empfangen vorgewählter Arten
von Diensten verwendet werden soll, einen Vertrag ab und erhält der Teilnehmer
eine Teilnehmer-Identifikationsnummer (im folgenden als persönliche Nummer
bezeichnet). Durch Registrieren seines gewünschten mobilen Endgeräts als Endgerät zur Verwendung
für das
Empfangen von Anrufen wird dem Teilnehmer gestattet, einen ankommenden
oder eingehenden Anruf am registrierten mobilen Endgerät zu empfangen.
Beim Erzeugen eines Anrufs von einem gewünschten mobilen Endgerät des Kommunikationsnetzes
aus sendet der Teilnehmer immer seine Teilnehmernummer vom mobilen Endgerät, über welche
er den vertraglich vereinbarten Dienst empfangen kann und über welche
der Dienst in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist es möglich, daß der Teilnehmer
zusätzliche
Dienste gemäß dem Vertrag
empfängt.
Um solche verschiedenen Dienste für jeden Teilnehmer vertragsgemäß bereitzustellen,
werden verschiedene Informationsstücke über den Teilnehmer in den Aufenthaltsregistern im
Netz vorgespeichert, und bei jeder Verbindungsaufbau-Verarbeitung
für den
Teilnehmer werden die in den Aufenthaltsregistern gespeicherten
Informationsstücke
herangezogen und wird der erforderliche Dienst angeboten.
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Typische
zur Bereitstellung solcher Dienste erforderliche Informationsstücke sind
nachfolgend aufgeführt.
- (a) Information über Zulässigkeit/Unzulässigkeit der
Anruferzeugung:
Gibt an, ob dem Teilnehmer gestattet werden
soll, einen Anruf zu erzeugen.
- (b) Information über
Zulässigkeit/Unzulässigkeit der
Anrufentgegennahme:
Gibt an, ob dem Teilnehmer gestattet werden
soll, einen eingehenden Anruf zu empfangen.
- (c) Informationen über
die vertragliche Vereinbarung/Nicht-Vereinbarung jedes Zusatzdienstes:
Geben
an, ob der Teilnehmer zum Beispiel einen Anrufweiterleitungsdienst
und einen Anklopfdienst vertraglich vereinbart hat.
- (d) Informationen über
Rechnungstellung und Einzelheiten der Rechnungstellung.
- (e) Informationen über
das Booten/Nicht-Booten jedes Zusatzdienstes:
Geben an, ob
der Anrufweiterleitungsdienst oder der Anklopfdienst gebootet wird,
falls der Teilnehmer diese vertraglich vereinbart hat. Wenn der Anrufweiterleitungsdienst
gebootet wird, wird auch eine Anrufweiterleitungs-Zielnummer gespeichert.
- (f) Identifikationsnummer des für das Empfangen von Anrufen
registrierten Mobilgeräts.
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Von
den oben erwähnten
Informationsstücken
werden die Informationsstücke
(a), (b) und (c) nicht geändert,
solange der Teilnehmer nicht den Vertrag ändert, und deshalb werden sie
im folgenden als Teilnehmer-Vertragsinformationen bezeichnet. Die Information
(d) ist eine administrative Information, die aus dem Verbindungsaufbau-Verarbeitungsdienst
für den
Teilnehmer herrührt,
und hängt
nicht direkt mit der vorliegenden Erfindung zusammen, Die Informationsstücke (e)
und (f) sind auf Veranlassung des Teilnehmers änderbar, und deshalb werden
sie im folgenden als durch den Teilnehmer änderbare Informationen bezeichnet.
Die Informationsstücke
(a) bis (f) werden im folgenden generell als Teilnehmerinformationen
bezeichnet.
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In 3 werden die Teilnehmer-Vertragsinformationen über jeden
zum Mobilkommunikationsnetz N1 gehörenden Teilnehmer SB in einem
Speicherungsteil für
Teilnehmer-Vertragsinformationen 5a des Heimat-Aufenthaltsregisters
SHL1 fest gespeichert. In einem Speicherungsteil für durch
den Teilnehmer änderbare
Informationen 5b werden die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen vorübergehend
gespeichert.
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In
Speicherungsteilen für
Teilnehmer-Vertragsinformationen 6a und 7a der
Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und SVL3 werden die Stücke von Teilnehmer-Vertragsinformationen über wandernde Teilnehmer,
die nicht zu den Netzen N2 und N3 gehören, aber sich in diesen aufhalten,
gespeichert. In Speicherungsteilen für durch den Teilnehmer änderbare
Informationen 6b und 7b werden die Stücke von durch
den Teilnehmer änderbaren
Informationen der Teilnehmer, die nicht zu den Netzen N2 und N3
gehören,
aber sich in diesen aufhalten, gespeichert.
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Ein
Steuerteil C1 des Heimat-Aufenthaltsregisters SHL1 sendet und empfängt Steuersignale
an die bzw. von den Besucher-Aufenthaltsregistern SVL2 und SVL3.
Ein Steuerteil C2 des Besucher-Aufenthaltsregisters
SVL2 erzeugt Steuersignale (Aufforderungssignale) oder Antwortsignale,
welche er an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1, an das Besucher-Aufenthaltsregister
SVL3 und an die Vermittlungsstelle SW2 sendet und von diesen empfängt, und
der Steuerteil C2 schreibt Informationen in den Speicherungsteil
für Teilnehmer-Vertragsinformationen 6a und
in den Speicherungsteil für
durch den Teilnehmer änderbare
Informationen 6b, liest die Informationen daraus aus oder
löscht
sie. Auch ein Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3
erzeugt Steuersignale oder Antwortsignale, welche er an das Heimat-Aufenthaltsregister
SHL1, an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 und an die Vermittlungsstelle
SW3 sendet und von diesen empfängt,
und der Steuerteil C3 schreibt Informationen in den Speicherungsteil
für Teilnehmer-Vertragsinformationen 7a und
den Speicherungsteil für
durch den Teilnehmer änderbare
Informationen 7b, liest die Informationen daraus aus oder
löscht
sie.
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4 zeigt eine Abfolge von
zur Aufenthaltsregistrierung erforderlichen Schritten in dem Fall,
in welchem der im Mobilkommunikationsnetz N1 des Mobilfunk-Kommunikationssystems
aus 3 beherbergte (zu
diesem gehörende)
Teilnehmer SB1 aus dem Netz N2 in das Netz N3 überwechselt. Anhand 3 und 4 wird nun die Funktionsweise beschrieben.
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Jeder
Teilnehmer erhält
eine Teilnehmer-Identifikationsnummer, und zwei führende Stellen
geben beispielsweise das Netz (das Heimatnetz) an, zu welchem der
Teilnehmer gehört.
Der Teilnehmer sendet seine Identifikationsnummer PID jedesmal,
wenn er einen Anruf aus einem beliebigen Netz erzeugt.
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Wenn
der Teilnehmer SB1 aus dem Mobilkommunikationsnetz N2 in das Netz
N3 überwechselt,
dann erfasst das Aufenthaltsregister seine von der Basisstation
B3 über
einen Steuerkanal 20 gesendeten Informationen und erkennt
so sein Überwechseln
in das Netz N3, worauf der wandernde Teilnehmer SB1 ein Aufforderungssignal
zur Aufenthaltsregistrierung über
den Steuerkanal 20 an die Basisstation B3 (Schritt S1)
sendet. Nach Empfangen des Aufforderungssignals zur Aufenthaltsregistrierung vom
wandernden Teilnehmer SB1 sendet die Basisstation B3 es über die
Steuerleitung 18 an die Vermittlungsstelle SW3 (Schritt
S2). Die Vermittlungsstelle SW3 identifiziert das Besucher-Aufenthaltsregister
SVL3, in welchem die Teilnehmer-Vertragsinformationen und die durch
den Teilnehmer änderbaren
Informationen des wandernden Teilnehmers SB1 gespeichert werden
müssen,
und sendet dann das "Aufforderungssignal
zur Aufenthaltsregistrierung" über die
Steuerleitung 16 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3
(Schritt S3). Da die dem wandernden Teilnehmer SB1 entsprechenden
Teilnehmer-Vertragsinformationen und durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen nicht im Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 gefunden
werden, schließt
der Steuerteil C3, daß die
Aufenthaltsregistrierung des Teilnehmers SB1 die erste ist, nachdem dieser
in das Kommunikationsnetz N3 überwechselte,
ermittelt dann die in der Identifikationsnummer des wandernden Teilnehmers
SB1 angegebene Heimatnetz-Nummer und sendet das "Aufforderungssignal zur Aufenthaltsregistrierung" über die Steuerleitung 13 an
das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 des Teilnehmers SB1 (Schritt
S4).
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Nach
Empfangen des "Aufforderungssignals zur
Aufenthaltsregistrierung" vom
Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 liest der Steuerteil C1 im Heimat-Aufenthaltsregister
SHL1 aus dem Speicherungsteil für
Teilnehmer-Vertragsinformationen 5a alle oder einige Stücke der
Teilnehmer-Vertragsinformationen des betroffenen Teilnehmers aus
und sendet als "Antwortsignal
zur Aufenthaltsregistrierung" eine
duplizierte Version der ausgelesenen Teilnehmer-Vertragsinformationen
und die Identifikationsnummer des Besucher-Aufenthaltsregisters
SVL2, in welchem die Teilnehmer-Vertragsinformationen und die durch
den Teilnehmer änderbaren
Informationen des Teilnehmers SB1 im Mobilkommunikationsnetz N2
gespeichert sind, in welchem der Teilnehmer SB1 sich aufhielt, bevor
er daraus in das Netz N3 überwechselte, über die
Steuerleitung 13 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3
(Schritt S5). Außerdem
sendet das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 an das Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 ein Signal zum Löschen
der Teilnehmer-Vertragsinformationen des Teilnehmers SB1 aus diesem
(Schritt S5).
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Entsprechend
dem wandernden Teilnehmer SB1 speichert der Steuerteil C3 im Besucher-Aufenthaltsregister
SVL3 die duplizierten Informationen aller oder einiger Stücke der
aus dem Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 ausgelesenen Teilnehmer-Vertragsinformationen
im Speicherungsteil für
Teilnehmer-Vertragsinformationen 7a. Überdies
sendet der Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3
ein "Aufforderungssignal
zur Übertragung
der durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen", welches
das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 auffordert, die durch den
Teilnehmer änderbaren
Informationen darin an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 zu übertragen, über die
Steuerleitung 14 an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2
des unmittelbar vorangehenden Roamingnetzes N2 des aus dem Heimat-Aufenthaltsregister
SHL1 gemeldeten Teilnehmers SB1 (Schritt S6). Dieses Aufforderungssignal
enthält
auch einen Befehl für
das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2, die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen daraus zu löschen,
nachdem sie an das Besucher-Aufenthaltsregister SVL3 übertragen
wurden.
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Nach
Empfangen der "Aufforderung
zur Übertragung
der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen" vom Besucher-Aufenthaltsregister SVL3
sendet das Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 an dieses, als "Antwortsignal zur Übertragung
der durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen", die
im Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 gespeicherten durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen des Teilnehmers SB1 (Schritt S7). Während dieses
Signal gesendet wird, löscht
der Steuerteil C2 gleichzeitig die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen des Teilnehmers SB1 im Speicherungsteil für durch
den Teilnehmer änderbare
Informationen 6b. Nach Empfangen des "Antwortsignals zur Übertragung der durch den Teilnehmer änderbaren Informationen" vom Besucher-Aufenthaltsregister SVL2
speichert der Steuerteil C3 des Besucher-Aufenthaltsregisters SVL3
die im empfangenen Signal enthaltenen, durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen des Teilnehmers SB1 im Register SVL3. Das Besucher-Aufenthaltsregister
SVL3 sendet ein "Antwortsignal
zur Aufenthaltsregistrierung" an
die Vermittlungsstelle SW3 (Schritt S8). Nach Empfang dieses Signals
sendet die Vermittlungsstelle SW3 ein "Antwortsignal zur Aufenthaltsregistrierung" an die Basisstation
B3 (Schritt S9). Die Basisstation B3 wiederum sendet ein "Antwortsignal zur
Aufenthaltsregistrierung" an
den wandernden Teilnehmer SB1 (Schritt S10).
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Im
obigen Beispiel werden zum Zeitpunkt der Aufenthaltsregistrierung,
nachdem der Teilnehmer SB1 aus dem Netz N2 in das Mobilkommunikationsnetz
N3 überwechselte,
die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen des wandernden Teilnehmers SB1 aus dem Besucher-Aufenthaltsregister SVL2
direkt in das Register SVL3 übertragen.
Es ist jedoch auch möglich,
die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen des Teilnehmers SB1 aus dem Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 an das Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 (Schritt S7') und von dort an
das Besucher-Aufenthaltsregi ster SVL3 zu übertragen (Schritt S7''), wie durch die gestrichelten Linien
in 4 angedeutet. In
diesem Fall können die
durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen aus dem Heimat-Aufenthaltsregister SHL1 übertragen
werden, nachdem darin Informationen über Dienste, welche zum Beispiel
im Mobilkommunikationsnetz N3 nicht vorgesehen sind, entfernt wurden.
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Wenn
im oben beschriebenen Mobilkommunikationssystem das vor der Aufenthaltsregistrierung oder
Anrufempfangs-Registrierung in einem neuen Netz registrierte Kommunikationsnetz
das Kommunikationsnetz (Heimatnetz) ist, zu welchem der Teilnehmer
gehört,
werden auch die durch den Teilnehmer änderbaren Informationen aus
dem Heimat-Aufenthaltsregister an das betroffene Besucher-Aufenthaltsregister übertragen.
Umgekehrt brauchen, wenn der Teilnehmer in das Kommunikationsnetz
(Heimatnetz) zurückkehrt,
zu welchem er gehört,
nur die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen aus dem Besucher-Aufenthaltsregister des unmittelbar vorangehenden
Netzes an das Heimat-Aufenthaltsregister übertragen
zu werden.
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Wenn
wie oben beschrieben der Teilnehmer gemäß diesem Beispiel in ein neues
Kommunikationsnetz überwechselt,
wird mindestens ein Teil der Teilnehmer-Vertragsinformationen aus
dem Heimat-Aufenthaltsregister
in das Besucher-Aufenthaltsregister des neuen Netzes übertragen;
folglich besteht kein Grund, zu befürchten, daß falsche Informationen übertragen
werden, und nur benötigte
Stücke der
Teilnehmer-Vertragsinformationen können entsprechend dem Dienst,
welchen das neue Kommunikationsnetz anbietet, übertragen werden.
-
Überdies
kann die Auswahl eines zusätzlichen
Dienstes oder die Aussetzung seines Starts, welche durch den Teilnehmer
geändert
werden kann, zum Beispiel die Zielstelle für einen ankommenden Anruf oder
die vorübergehende
Anrufunterbrechung, manchmal geändert
werden, während
der Teilnehmer sich im Kommunikationsnetz aufhält, und es ist vorzuziehen,
daß der
geänderte
Zustand beibehalten wird, auch wenn der Teilnehmer in ein neues
Kommunikationsnetz überwechselt,
weil die Dienstqualität
sich nicht verschlechtert. In diesem Beispiel kann der Teilnehmer,
da die durch den Teilnehmer änderbaren
Informationen aus dem Besucher-Aufenthaltsregister des unmittelbar
vorangehenden Kommunikationsnetzes übertragen werden, frei den
Dienst wechseln, ohne seine Qualität zu beeinträchtigen, und
einen Dienst empfangen, der eine Änderung erfordert; somit kann
die Dienstqualität
verbessert werden.
-
Nun
wird eine Ausführungsform
des Mobilkommunikations-Steuerverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung
beschrieben. Bei diesem Steuerverfahren werden nach dem Auftreten
eines eingehenden oder ankommenden Anrufs in einem Roamingnetz nach
der Aufenthaltsregistrierung durch den Teilnehmer die entsprechenden
Teilnehmerinformationen nicht aus seinem Heimatnetz übertragen, sondern
werden statt dessen die Teilnehmerinformationen aus einem Teilnehmer-Aufenthaltsregister
des Roamingnetzes ausgelesen und verwendet, um die Verarbeitung
für den
Teilnehmer durchzuführen,
um den eingehenden Anruf zu empfangen.
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5A veranschaulicht ein Mobilkommunikationsnetz
zur Erläuterung
der Ausführungsform
gemäß der Erfindung.
Es sind Mobilkommunikationsnetze N1, N2, N3 und N4 vorgesehen; in
den Mobilkommuni kationsnetzen N1 und N2 sind Basisstationen B1 und
B2 vorgesehen, welche mit Vermittlungsstellen SW1 beziehungsweise
SW2 verbunden sind. Obwohl ebenso in den Mobilkommunikationsnetzen N3
und N4 Vermittlungsstellen und Basisstationen vorgesehen sind, sind
diese nicht dargestellt. In der Praxis sind in jedem Mobilkommunikationsnetz
mehrere Vermittlungsstellen und Basisstationen vorgesehen. In den
Mobilkommunikationsnetzen N1 bis N4 sind Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL1 bis MHL4, Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL1
bis MVL4, Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL1 bis SHL4 und Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 bis
SVL4 vorgesehen, aber zur Vereinfachung sind in 5A nur die Aufenthaltsregister MVL1,
SVL1, MVL2, SVL2, MHL3, SHL3, MHL4 und SHL4 dargestellt.
-
In
jedem der Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL1 bis MHL4 der Netze N1 bis N4 werden Mobilaufenthalts-Informationen
und Mobilgeräte-Informationen
der zum Netz gehörenden
Mobilgeräte
gespeichert, und in jedem der Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL1 bis MVL4 werden die Nummer jedes Teilnehmers, der ein im Netz
wanderndes Mobilgerät
für das
Empfangen von Anrufen registriert hat, und Informationen über das registrierte
Mobilgerät
gespeichert. Die Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
MVL1 bis MVL4 und MHL1 bis MHL4 sind jeweils mit einem Mobilgeräte-Speicher 9 zum
Speichern von Mobilgeräte-Informationen
und einem Steuerteil 10 zum Steuern der jeweiligen Teile versehen,
wie in 5B gezeigt. Im
Falle des Ermittelns des Teilnehmers, der das Mobilgerät für das Empfangen
von Anrufen registriert hat, wird das Heimatnetz des registrierten
Mobilgeräts
durch seine Mobilgerätenummer
identifiziert, wird dann das gerade besuchte Netz des Mobilgeräts aus dem
Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
seines Heimatnetzes ausgelesen und wird dann der Teilnehmer durch Auslesen
der erforderlichen Informationen aus dem Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
des besuchten Netzes identifiziert.
-
Nun
wird anhand von 6, welche
eine zur Aufenthaltsregistrierung im Mobilkommunikationssystem aus 5A erforderliche Folge von
Schritten zeigt, ein Beispiel der Funktionsweise der vorliegenden
Erfindung beschrieben. Es sei angenommen, daß ein zum Mobilnetz N3 in 5A gehörendes Mobilgerät MT3 aus
dem Mobilkommunikationsnetz N1 in das Netz N2 überwechselt (wandert). Nehmen
wir weiter an, daß die
Mobilgeräte-Informationen über das
Mobilgerät
MT3 gewöhnlich
im Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 im Mobilkommunikationsnetz N3, welches das Heimatnetz des Mobilgeräts MT3 ist,
gespeichert werden. Nehmen wir überdies
an, daß ein
Teilnehmer SB4, welcher das Mobilgerät MT3 für das Empfangen von Anrufen
registriert hat, zum Mobilkommunikationsnetz N4 gehört und daß Teilnehmerinformationen über den
Teilnehmer SB4 gewöhnlich
im Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 im Mobilkommunikationsnetz
N4 gespeichert werden. Nun wird zunächst anhand der 5A und 6 ein Beispiel der Prozedur zur Aufenthaltsregistrierung
zum Zeitpunkt des Überwechselns des
Mobilgeräts
in das Mobilkommunikationsnetz unter Verwendung der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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Wenn
in 5A das Mobilgerät MT3 aus dem
Mobilkommunikationsnetz N1 in das Netz N2 und in den von der Basisstation
B2 versorgten Bereich wandert, sendet das Mobilgerät MT3 an
dieses ein Aufenthaltsregistrierungssignal einschließlich seiner
(durch MT3 in ähnlicher
Weise angegebenen) Mobilgerätenummer,
und sendet die Basisstation B2 eine ihren Versorgungsbereich angebende Basisstationsnummer
und das oben erwähnte
Aufenthaltsregistrierungssignal über
die Vermittlungsstelle SW2 an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister MVL2
(Schritt S1).
-
Nach
Empfangen des Aufenthaltsregistrierungssignals ruft der Steuerteil 10 des
Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters
MVL1 die Mobilgeräte-Informationen
des Mobilgeräts
MT3 aufgrund der im Aufenthaltsregistrierungssignal enthaltenen Mobilgerätenummer
aus dem Mobilgeräte-Speicher 9 ab
(Schritt S2). Da in diesem Fall die Aufenthaltsregistrierung des
Mobilgeräts
MT3 nach seinem Überwechseln
aus dem Netz N1 in das aktuelle Netz nicht durchgeführt wurde,
sind im Mobilgeräte-Speicher 9 keine
Mobilgeräte-Informationen
des Mobilgeräts MT3
vorhanden. Um auf das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 des Heimatnetzes N3 zuzugreifen, welches gewöhnlich die
Mobilgeräte-Informationen über das
Mobilgerät
MT3 aufgrund seiner durch die Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 angegebenen
Heimatnetz-Nummer speichert, erzeugt der Steuerteil 10 ein
Aufforderungssignal zur netzübergreifenden
Aufenthaltsregistrierung einschließlich der Mobilgerätenummer
des Mobilgeräts MT3
und sendet das Aufforderungssignal an das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 (Schritt S3).
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Nach
Empfangen des Aufforderungssignals zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung
ruft das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 unter Verwendung der im empfangenen Aufforderungssignal enthaltenen
Mobilgerätenummer
die Mobilgeräte-Informationen
des Mobilgeräts
MT3 ab. Gleichzeitig liest das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 die Nummer RN des Mobilkommunikationsnetzes N1 aus, welches
das (dem aktuellen Netz N2 unmittelbar vorangehende) Roamingnetz
des Mobilgeräts
MT3 ist und zum Zeitpunkt der vorherigen Aufenthaltsregistrierung
geschrieben wurde, um auf das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
zuzugreifen, in welchem die Nummer des Teilnehmers aufgezeichnet
ist, welcher als letzter das Mobilgerät MT3 zur Verwendung für das Empfangen
von Anrufen registriert hat. Es sei angenommen, daß, sobald
die Nummer jedes Mobilkommunikationsnetzes bekannt ist, die Adressen
seines Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters
und Teilnehmer-Aufenthaltsregisters aus einer Tabelle zu entnehmen
sind. So gewinnt das Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 Adreßinformationen
des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters
MVL1 im Mobilkommunikationsnetz N1 und sendet ein Antwortsignal
zur netzübergreifenden
Aufenthaltsregistrierung einschließlich der oben erwähnten Mobilgeräte-Informationen
und Adreßinformationen
an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL2 (Schritt S4). Gleichzeitig wird die Adresse RN des Roamingnetzes
des Mobilgeräts
MTS im Mobilgeräte-Heimat-Aufenthaltsregister
MHL3 von der Adresse für das
Netz N1 (oder Register MVL1) zu derjenigen für das Netz N2 (oder Register
MVL2) geändert.
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Nach
Empfangen des Antwortsignals zur netzübergreifenden Aufenthaltsregistrierung
zeichnet der Steuerteil 10 des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters
MVL2 die im empfangenen Signal enthaltenen Mobilgeräte-Informationen
im Mobilgeräte-Speicher 9 auf.
Um aus dem Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL1 die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4, welcher das Mobilgerät MT3 zur
Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert hat, aufgrund seiner im empfangenen Signal
enthaltenen Adreßinformationen
zu gewinnen, erzeugt der Steuerteil 10 außerdem ein
die Mobilgerätenummer
des Mobilgeräts
MT3 enthaltendes Aufforderungssignal zur Ermittlung registrierter
Teilnehmer und sendet das Aufforderungssignal an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL1 (Schritt S5).
-
Nach
Empfangen des Aufforderungssignals zur Ermittlung registrierter
Teilnehmer greift das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL1 unter Verwendung seiner im empfangenen Signal enthaltenen Mobilgerätenummer
auf die Mobilgeräte-Informationen
des Mobilgeräts
MT3 zu, um die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4, welcher das
Mobilgerät
MT3 zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert hat, zu gewinnen, und sendet
ein aus der Teilnehmernummer und der Mobilgerätenummer des Mobilgeräts MT3 bestehendes
Antwortsignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL2 (Schritt S6). Oben wird angenommen, daß nur der Teilnehmer SB4 das
Mobilgerät
MT3 zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert hat, aber im Falle, daß eine Vielzahl
von Teilnehmern das Mobilgerät
MT3 zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert hat, wird ein alle Teilnehmer enthaltendes
Antwortsignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer an das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL2 gesendet.
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Nach
Empfangen des oben erwähnten
Antwortsignals zur Ermittlung registrierter Teilnehmer schreibt
der Steuerteil 10 des Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregisters
MVL2 die im empfangenen Signal enthaltene Teilnehmernummer in die
im Mobilgeräte-Speicher 9 gespeicherten
Mobilgeräte-Informationen über das
Mobilgerät
MT3. In dem Fall, daß die
Identifikationsnummer des Teilnehmers, welcher das Mobilgerät MT3 zur
Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert hat, in den empfangenen Mobilgeräte-Änderungsinformationen
enthalten ist, wird ein die Teilnehmer-Identifikationsnummer enthaltendes
Aufforderungssignal zum Starten der Übertragung der Teilnehmerinformationen
erzeugt und an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2
gesendet (Schritt S7).
-
Nach
Empfangen des obigen Aufforderungssignals zum Starten der Übertragung
der Teilnehmerinformationen sendet das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 ein Aufforderungssignal zur Übertragung der Teilnehmerinformationen
(ein Aufforderungssignal zur Anrufempfangs-Registrierung), welches
eine das Mobilkommunikationsnetz N2 angebende Nummer (eine Nummer
des besuchten Netzes), die als Information verwendet wird, um einen eingehenden
Anruf für
den Teilnehmer SB4 an das Mobilkommunikationsnetz N2 zu leiten,
und die Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4 enthält, an das im
Mobilkommunikationsnetz N4, zu welchem der Teilnehmer SB4 gehört, vorgesehene
Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 (Schritt S8). Übrigens
wird dieses Beispiel in Verbindung mit dem Fall beschrieben, in
welchem nur eine einzige Teilnehmernummer im Aufforderungssignal
zum Starten der Übertragung
der Teilnehmerinformationen (Mobilgeräte-Änderungsinformationen) enthalten
ist, aber wenn eine Vielzahl von Teilnehmernummern im Aufforderungssignal
enthalten ist, wird der folgende Prozeß so viele Male wiederholt,
wie Teilnehmernummern im Signal enthalten sind.
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Nach
Empfangen des obigen Aufforderungssignals zur Anrufempfangs-Registrierung
greift das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 unter Verwendung
seiner im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmernummer auf die
Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 zu und speichert die Nummer
RN des Roaming-Mobilkommunikationsnetzes N2, während gleichzeitig das Aufenthaltsregister SHL4
die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 ausliest und ein
Antwort signal zur Anrufempfangs-Registrierung einschließlich der
ausgelesenen Informationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 sendet (Schritt S9).
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Nach
Empfangen des Antwortsignals zur Anrufempfangs-Registrierung speichert
das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 die im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmerinformationen
und schreibt die im oben erwähnten
Aufforderungssignal zur Ermittlung registrierter Teilnehmer enthaltene
Mobilgerätenummer
in die Teilnehmerinformationen. Daraufhin wird eine Reihe von Schritten ähnlich den
Schritten S6 bis S10 in 4 ausgeführt, wodurch
dann der beim Roaming des Mobilgeräts MT3 in das Mobilkommunikationsnetz
N2 auftretende Aufenthaltsregistrierungsprozeß abgeschlossen wird.
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Da,
wie oben beschrieben, gemäß der vorliegenden
Erfindung die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers zum Zeitpunkt
der Aufenthaltsregistrierung an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
des Mobilkommunikationsnetzes übertragen
werden und darin gespeichert werden, wird die nachfolgende Verarbeitung
ankommender Anrufe für
den Teilnehmer einfach. Dies wird nun anhand von 7A und 7B in
Verbindung mit dem Fall des Steuerns eines ankommenden Anrufs für den Teilnehmer SB4
beschrieben.
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Der
ankommende Anruf für
den Teilnehmer SB3 wird aufgrund der in der im ankommenden Anruf enthaltenen
Anrufempfangs-Teilnehmernummer angegebenen Heimatnetz-Nummer zuerst
an das Mobilkommunikationsnetz N4, zu welchem der Teilnehmer SB4
gehört,
geleitet. Wenn der Anruf an der Vermittlungsstelle SW4 im Mobilkommunikationsnetz
N4 eintrifft, sendet die Vermittlungsstelle SW4 ein Aufforderungssignal
zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der
Teilnehmernummer des Teilnehmers SB4 an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 (Schritt S1). Nach Empfangen des Signals greift das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 unter Verwendung der im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmernummer
auf die Teilnehmerinformationen des Teilnehmers SB4 zu, liest dann
eine dem Teilnehmer SB4 zugewiesene Nummer des besuchten Netzes
aus und sendet ein Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen
einschließlich
der ausgelesenen Nummer des besuchten Netzes an die Vermittlungsstelle
SW4 (Schritt S2).
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Nach
Empfangen des obigen Antwortsignals zum Auslesen der Teilnehmerinformationen
sendet die Vermittlungsstelle SW4 ein Adreßsignal, welches die Nummer
des besuchten Netzes und die im empfangenen Signal enthaltene Teilnehmernummer
des Teilnehmers SB4 enthält,
an das Mobilkommunikationsnetz N2, welches das gerade besuchte Netz
des Teilnehmers SB3 ist, wodurch eine Kommunikationsleitung zur
Vermittlungsstelle SW2 im Mobilkommunikationsnetz N2 aufgebaut wird
(Schritt S3). Das Verfahren zum Aufbauen der Kommunikationsleitung von
der Vermittlungsstelle SW4 zur Vermittlungsstelle SW2 ist das gleiche
wie das zum Aufbauen von Kommunikationsleitungen in herkömmlichen
Kommunikationsnetzen verwendete Verfahren. Übrigens wird die Nummer des
besuchten Netzes als Information verwendet, um zur Vermittlungsstelle
SW2 zu leiten.
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Wenn
sie das oben erwähnte
Adreßsignal empfängt, greift
die Vermittlungsstelle SW2 unter Verwen dung der im empfangenen Adreßsignal
enthaltenen Teilnehmernummer auf das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL2 zu (Schritt S4) und gewinnt die Teilnehmerinformationen des
Teilnehmers SB4 (Schritt S5). Außerdem greift die Vermittlungsstelle
SW2 aufgrund der Mobilgerätenummer des
vom Teilnehmer SB4 zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen
registrierten Mobilgeräts MT3,
welche in den obigen Teilnehmerinformationen enthalten ist, auf
das Mobilgeräte-Besucher-Aufenthaltsregister
MVL2 zu (Schritt S6) und gewinnt daraus die Mobilgeräte-Informationen
des Mobilgeräts MT3
und seine Aufenthaltsinformation (die Nummer der Basisstation, welche
den Bereich versorgt, in dem das Mobilgerät MT3 sich aufhält) (Schritt
S7). Danach verwendet die Vermittlungsstelle SW2 diese Aufenthaltsinformation,
um das Mobilgerät
MT3 zu rufen (Schritt S8).
-
Wie
oben beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform
der ankommende Anruf für
den Teilnehmer direkt aus dem Mobilkommunikationsnetz, zu welchem
der Teilnehmer gehört,
in das gerade besuchte Mobilkommunikationsnetz geleitet werden.
Dies erübrigt
die Notwendigkeit, den Anruf durch das Heimatnetz des Mobilgeräts zu leiten,
gestattet die Verringerung der Verbindungsverzögerung und erfordert keine
Leitung zum Mobilkommunikationsnetz (zum Heimatnetz des Mobilgeräts), zu
welchem das vom Teilnehmer zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen
registrierte Mobilgerät
gehört. Überdies
brauchen die Teilnehmerinformationen nicht bei jedem Auftreten eines
ankommenden Anrufs übertragen
zu werden; deshalb nimmt die Effizienz der Leitungsnutzung zu.
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Nun
wird ein Mobilkommunikations-Steuerverfahren in seiner Anwendung
auf das in 5A dargestellte
Mobilkommunikationssystem beschrieben, welches dem Teilnehmer ermöglicht,
in einem anderen Mobilkommunikationsnetz als dem gerade besuchten
Netz des vom Teilnehmer zur Verwendung für das Empfangen von Anrufen
registrieren Mobilgeräts
(das heißt,
dem zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registrierten Netz) einen Anruf zu erzeugen.
In dieser Ausführungsform
sind die Mobilkommunikationsnetze N1, N2, ... so ausgelegt, daß Stücke der
Teilnehmerinformationen von Teilnehmern, die nicht zu den jeweiligen
Netzen gehören,
auch in den Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregistern
SVL1, SVL2, ... gespeichert werden können. Jeder Teilnehmer erhält seine
Identifikationsnummer, welche verwendet werden kann, um das Mobilkommunikationsnetz,
zu welchem der Teilnehmer gehört, zu
identifizieren.
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In
dieser Ausführungsform
sind, obwohl nicht dargestellt, insbesondere die Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1, SVL2, ... mit Speicherungsteilen, welche Teilnehmerinformationen
von Teilnehmern speichern, die Endgeräte in den jeweiligen Mobilkommunikationsnetzen
N1, N2, ... zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registriert haben und die zu anderen Kommunikationsnetzen gehören, und
mit Steuerteilen, welche das Lesen und Schreiben von Informationen,
das Senden und Empfangen von Signalen usw. steuern, versehen.
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Wenn
der Teilnehmer SB, der zum Mobilkommunikationsnetz N4 gehört, von
einem Mobilgerät
MTk in einem anderen Kommunikationsnetz N1 aus eine Aufforderung
zum Registrieren des Mobilgeräts
MTk als Endgerät
zum Empfangen von Anrufen sendet, meldet die Vermittlungsstelle
SW1 dies an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1. Da
das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 die Teilnehmerinformationen
des anfordernden Teilnehmers nicht gespeichert hat, erteilt es eine Aufforderung
zum Übertragen
seiner Teilnehmerinformationen aus dem Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 des Mobilkommunikationsnetzes N4, zu welchem der Teilnehmer
SB4 gehört,
und das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 speichert die
so übertragenen
Teilnehmerinformationen.
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Bei
einer solchen Systemkonfiguration ist den Teilnehmern, welche den
Empfang von Mobilkommunikationsdiensten in irgendeinem der Mobilkommunikationsnetze
N1, N2, ... vertraglich vereinbart haben, gestattet, Anrufe ebenso
in anderen Kommunikationsnetzen als ihren Heimatnetzen zu erzeugen
und entgegenzunehmen. 8 zeigt
eine Anruferzeugungs-Steuersequenz.
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Wenn
der Teilnehmer SB4, welcher das Empfangen von Mobilkommunikationsdiensten
im Mobilkommunikationsnetz N4 vertraglich vereinbart hat, in das
Kommunikationsnetz N1 überwechselt und
seine Teilnehmer-Identifikationsnummer in das Mobilgerät MTk eingibt,
um die Anruferzeugungsprozedur einzuleiten, sendet das Mobilgerät MTk eine Aufforderung
zur Anruferzeugung einschließlich
der dem betroffenen Teilnehmer zugewiesenen Teilnehmer-Identifikationsnummer
an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S1).
-
Die
Vermittlungsstelle SW1 schließt
aus der in der Aufforderung enthaltenen Teilnehmer-Identifikationsnummer,
daß der
Teilnehmer ein zu einem anderen Netz gehörender Teilnehmer (ein Roaming-Benutzer) ist, und
um die für
den Anruferzeugungsprozeß erforderlichen
Teilnehmerinformationen zu gewinnen, sendet die Vermittlungsstelle
SW1 ein Aufforderungssignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen,
welches die Teilnehmer-Identifikationsnummer des den Anruf erzeugenden
Teilnehmers enthält,
an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1, in welchem
die Teilnehmerinformationen des Roaming-Benutzers gespeichert sind
(Schritt S2).
-
Nach
Empfangen des Aufforderungssignals zum Auslesen der Teilnehmerinformationen
ruft das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 die Teilnehmerinformationen
unter Verwendung der im empfangenen Aufforderungssignal enthaltenen
Teilnehmer-Identifikationsnummer ab. Wenn die entsprechenden Teilnehmerinformationen
gefunden werden, erzeugt das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL1 ein Antwortsignal
zum Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der
ausgelesenen Teilnehmerinformationen und sendet es an die auffordernde
Vermittlungsstelle SW1 (Schritt S3). Bei Empfangen des Antwortsignals
zum Auslesen der Teilnehmerinformationen führt die Vermittlungsstelle
SW1 unter Verwendung der im empfangenen Signal enthaltenen Teilnehmerinformationen einen
gewöhnlichen
Anruferzeugungsprozeß durch.
-
Wenn
andererseits die angeforderten Teilnehmerinformationen nicht im
Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1 gefunden werden, ermittelt das Register die Adresse des Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregisters
SHL4 aus der Teilnehmer-Identifikationsnummer des betroffenen Teilnehmers
und erzeugt dann ein Aufforderungssignal zum netzübergreifenden
Auslesen der Teilnehmerinformationen einschließlich der Teilnehmer-Identifikationsnummer
und sendet das Aufforderungssignal an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 (Schritt S4).
-
Nach
Empfangen dieses Signals liest das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 die angeforderten Teilnehmerinformationen unter Verwendung
der im Signal enthaltenen Teilnehmer-Identifikationsnummer aus,
sendet dann ein Antwortsignal zum netzübergreifenden Auslesen der
Teilnehmerinformationen, welches die ausgelesenen Teilnehmerinformationen
enthält,
an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1 und speichert gleichzeitig die Nummer des neuen Roamingnetzes
N1 des Teilnehmers (Schritt S5). Das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1 empfängt
das Antwortsignal, erzeugt ein Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen
einschließlich
der im empfangenen Antwortsignal enthaltenen Teilnehmerinformationen,
sendet dann das Antwortsignal an die Vermittlungsstelle SW1 (Schritt
S3) und speichert gleichzeitig die Teilnehmerinformationen im Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1.
-
Die
Vermittlungsstelle SW1 empfängt
das oben erwähnte
Antwortsignal zum Auslesen der Teilnehmerinformationen und führt den
Anruferzeugungsprozeß für den Teilnehmer
durch.
-
Wenn
das vorherige Roamingnetz N2 des Teilnehmers SB4 in den durch das
Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
SHL4 in Reaktion auf das in Schritt S4 empfangene Aufforderungssignal
zum Auslesen ausgelesenen Teilnehmerinformationen enthalten ist,
wird das Aufforderungssignal zum netzübergreifenden Auslesen der
Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2
des Roamingnetzes N2 übertragen
(Schritt S4'). Das
Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister SVL2 antwortet auf das Aufforderungssignal
zum Auslesen der Teilnehmerinformationen im Roamingnetz N2 des Teilnehmers
SB4 und sendet die ausgelesenen Informationen als Antwortsignal
zum netzübergreifenden
Auslesen der Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4
(Schritt S5'). Das
Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister SHL4 überträgt das empfangene Antwortsignal
zum netzübergreifenden
Auslesen der Teilnehmerinformationen an das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister
SVL1 (Schritt S5), welches wiederum das empfangene Antwortsignal
zum Auslesen der Teilnehmerinformationen an die Vermittlungsstelle
SW1 überträgt (Schritt
S3). Die Vermittlungsstelle SW1 verwendet die im empfangenen Signal
enthaltenen Teilnehmerinformationen, um den Anruferzeugungsprozeß für den Teilnehmer
SB4 durchzuführen.
-
Obwohl
oben die Anwendung dieser Ausführungsform
auf das Mobilkommunikationssystem beschrieben wurde, kann sie auch
auf ein persönliches Kommunikationssystem
angewendet werden. Das heißt,
im Mobilkommunikationssystem kann der Teilnehmer ein Endgerät an jedem
Ort zur Verwendung für
das Empfangen von Anrufen registrieren; dies ist auch im persönlichen
Kommunikationssystem möglich,
indem ein Mobilgerät
als der Teilnehmer angesehen und die Aufenthaltsregistrierung des
Mobilgeräts so
durchgeführt
wird, daß sie
der Registrierung für das
Entgegennehmen von Anrufen entspricht. Obwohl oben das Teilnehmer-Heimat-Aufenthaltsregister
und das Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister unabhängig voneinander
vorgesehen sind, können diese
auch in einem einzigen Aufenthaltsregister gemischt oder hinsichtlich
des Bereichs geteilt werden. In manchen Fällen können die Teilnehmerinformationen
direkt aus dem Heimat-Aufenthaltsregister an die anfordernde Vermittlungsstelle
SW1 übertragen
werden.
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Wie
oben beschrieben, werden gemäß dieser
Ausführungsform
die Teilnehmerinformationen eines zu einem anderen Kommunikationsnetz
gehörenden
Teilnehmers auch im Teilnehmer-Besucher-Aufenthaltsregister gespeichert – dies ermöglicht dem
Teilnehmer, Anrufe in anderen Kommunikationsnetzen als seinem Heimatnetz
zu erzeugen und entgegenzunehmen, wodurch verbesserte Dienste ermöglicht werden. Überdies
werden auch im Falle, daß in
anderen Kommunikationsnetzen die Registrierung für das Entgegennehmen von Anrufen
oder die Mobilaufenthalts-Registrierung nicht vorgenommen wurde,
wenn der Teilnehmer einen Anruf erzeugt, seine Teilnehmerinformationen
aus dem Aufenthaltsregister des Kommunikationsnetzes, zu welchem
der Teilnehmer gehört,
gewonnen und der Anruferzeugungsprozeß entsprechend ausgeführt.
-
Nun
wird eine Ausführungsform
des Mobilkommunikations-Steuerverfahrens beschrieben, welche einen
Konkurrenz- oder Registrierungsfehler löst, der auftritt, wenn eine
Vielzahl von Teilnehmern, welche dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer führen, versucht,
im Mobilkommunikationssystem, in welchem einer vorbestimmten Anzahl
von Teilnehmern gestattet ist, dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer
zu führen,
die Registrierung als Endgerät
für ankommende
Anrufe praktisch gleichzeitig vorzunehmen.
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Anhand
von 9 wird nun zunächst das Kommunikationssystem
beschrieben. Die Teilnehmer SB1 bis SBm und SBn bis SBy vorregistrieren diejenigen unter den Mobilgeräten MT1 bis MTn und MTp bis Mtu, welche
sie jeweils als Endgeräte
für ankommende
Anrufe verwenden. Die Vermittlungsstellen SW1 und
SW2 können
beide auf ein Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL und ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML im Kommunikationsnetz zugreifen. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL werden die Identifikationsnummern TIDi (i
= 1 bis y) der von den Teilnehmern SB1 bis
SBm und SBn bis
SBy unter Verwendung ihrer Identifikationsnummern
PID1 bis PIDm beziehungsweise
PIDn bis PIDy zur
Verwendung für
ankommende Anruf registrierten Kommunikations-Endgeräte gespeichert.
-
Wenn
der einen Anruf erzeugende Teilnehmer SB1 die
Vermittlungsstelle SW1 über das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 auffordert, einen Anruf beim Teilnehmer
SBm ankommen zu lassen, liest die Vermittlungsstelle
SW1 aus dem Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL die Identifikationsnummer TIDb des vom
Teilnehmer SBm registrierten Mobilkommunikations-Endgeräts MTn aus und verbindet das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 mit dem Endgerät MTn,
um den Teilnehmer SBm zu rufen, was die
Kommunikation zwischen den Teilnehmern SB1 und
SBm ermöglicht.
-
Um
Daten zur Begrenzung der Anzahl von Teilnehmern, die an einem einzigen
Mobilkommunikations-Endgerät Mti registriert werden können, aufzuzeichnen und um
ein bestimmtes Mobilkommunikations-Endgerät MTi zu
entfernen, wird im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML, unter Verwendung der Identifikationsnummer TIDi des
Mobilkommunikations-Endgeräts
MTi als Adresse, die Identifikationsnummer
PIDj des am Endgerät MTi registrierten
Teilnehmers SBj gespeichert. Wenn mit einem
bestimmten Mobilkommunikations-Endgerät eine Aufforderung zur Registrierung
erteilt wird, ist es folglich möglich,
festzustellen, ob die gewünschte
Registrierung zulässig
ist, indem sofort im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML die aktuelle Anzahl von Registrierungen am Mobilkommunikations-Endgerät ermittelt
wird. Im Falle des Entfernens der Mobilkommunikations-Endgeräte MTi können
die Identifikationsnummern TIDi der Mobilkommunikations-Endgeräte MTi, welche im Teilnehmer-Aufent haltsregister
gespeichert sind, alle einfach gelöscht werden, indem die Identifikationsnummern
aller an den Kommunikations-Endgeräten MTi registrierten
Teilnehmer aus dem Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ermittelt werden und jede Teilnehmer-Identifikationsnummer als Adresse
verwendet wird.
-
Nun
wird anhand von 10 ein
mögliches Verfahren
beschrieben, welches zum Registrieren eines Mobilkommunikations-Endgeräts zur Verwendung
für das
Entgegennehmen oder Empfangen von Anrufen im Kommunikationssystem
aus 9 verwendet wird.
Wenn der Teilnehmer SB1 das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 als Endgerät für das Entgegennehmen oder Empfangen
von Anrufen registriert, manipuliert der Teilnehmer SB1 das
Endgerät
MT1, um durch dieses seine Identifikationsnummer
PID1 und die Identifikationsnummer TID1 des Endgeräts MT1 an
die Vermittlungsstelle SW1 zu melden (S1).
Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz
des zu registrierenden Endgeräts
MT1 aus seiner Endgeräte-Identifikationsnummer TID1, bestimmt aufgrund dessen die Adresse des
Mobilgeräte-Aufenthaltsregisters
ML und sendet dann die Identifikationsnummern TID1 und
PID1 an dieses, um eine Registrierungaufforderung
zu erteilen (S2). Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML registriert die Identifikationsnummer PID1 im
Adreßbereich
der Identifikationsnummer TID1 und sendet
ein Bestätigungssignal
zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 (S3).
Nach Empfangen des Bestätigungssignals
zur Registrierung ermittelt die Vermittlungsstelle SW1 das
Heimatnetz des Teilnehmers aus seiner Identifikationsnummer PID1, bestimmt dann aufgrund dessen das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL und sendet die Identifikationsnummern PID1 und
TID1 an dieses, um eine Registrierungaufforderung
zu erteilen (S4). Nach Empfangen der Registrierungsaufforderung
von der Vermittlungsstelle SW1 registriert das
Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL die Identifikationsnummer TID1 im Adreßbereich der Identifikationsnummer
PID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung
an die Vermittlungsstelle SW1 (S5).
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Da
eine Vielzahl von Teilnehmern manchmal dieselbe Teilnehmer-Identifikationsnummer
PIDi führen
kann, gibt es Fälle,
in denen während
der Verarbeitung für
die Registrierung als Endgerät
für ankommende
Anrufe oder als empfangendes Endgerät durch den Teilnehmer SB1 für
die Identifikationsnummer PID1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus ein anderer Teilnehmer SBn die
Operation der Registrierung als Endgerät für ankommende Anrufe für dieselbe
Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 unter
Verwendung eines anderen Mobilkommunikations-Endgeräts MTp beginnt. 11 zeigt
eine mögliche
Verarbeitungssequenz, welche in diesem Fall verwendet werden kann.
Durch die Registrierungsoperation vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus, wie im Fall von 10, läuft
der Registrierungsprozeß ab
(SL) und sendet die Vermittlungsstelle SW1 das
Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1,
TID1) an das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML (S2),
wonach der Teilnehmer SBn die Operation zum
Registrieren der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1 am
Mobilkommunikations-Endgerät
MTp vom Endgerät MTp aus
durchführt
und ein Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1,
TIDp) an die Vermittlungsstelle SW2, welche das Mobilkommunikations-Endgerät MTp beherbergt, gesendet wird (S1'). Wie im Fall von 10 sendet dann die Vermittlungsstelle
SW2 das Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1, TIDp) an das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML
(S2'), um darin
die Registrierung vorzunehmen, und nach Empfangen eines Bestätigungssignals
zur Registrierung von diesem (S3')
sendet die Vermittlungsstelle SW2 das Aufforderungssignal
zur Registrierung (PID1, TIDp)
an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL (S4').
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Wenn
andererseits die Vermittlungsstelle SW1 das
Aufforderungssignal zur Registrierung (PID1,
TID1) an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister sendet
(S4), die Registrierung aber scheitert, wird vom Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL kein Bestätigungssignal
zur Registrierung gesendet, und folglich erteilt die Vermittlungsstelle
SW1 erneut die Registrierungsaufforderung
(S4''). Wenn die Vermittlungsstelle
SW2 die Registrierung beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL in dieser Zeit abgeschlossen hat, wird die Adresse TIDp des Endgeräts für ankommende Anrufe für die Identifikationsnummer
PID1 vor der von der Vermittlungsstelle
SW1 angeforderten Registrierung beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL registriert, und dann wiederholt die Vermittlungsstelle SW1 die Registrierungsaufforderung; so wird
die Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID1 schließlich im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL als das Endgerät für ankommende
Anrufe für
die Identifikationsnummer PID1 gesetzt.
In diesem Fall werden die Teilnehmer SB1 und
SBn beim Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL in einer Reihenfolge registriert, welche von derjenigen abweicht,
in welcher sie mit den Mobilkommunikations-Endgeräten MT1 beziehungsweise MTp registriert
wurden.
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Wie
aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, wirft dieses
Kommunikationsregistrierungsverfahren ein Problem auf, welches darin
besteht, daß die
Reihenfolge, in welcher Registrierungsaufforderungen an Endgeräten erteilt
wurden, von der Reihenfolge, in welcher die anfordernden Teilnehmer
beim netzinternen Aufenthaltsregister registriert werden, abweicht.
Das heißt,
im obigen Fall bestätigt
der Teilnehmer SBn, daß das Mobilkommunikations-Endgerät MTp als Endgerät für ankommende Anrufe für die Identifikationsnummer
PID1 registriert wurde, aber in der Praxis
wird die Identifikationsnummer TID1 im Bereich
PID1 des Teilnehmer-Aufenthaltsregisters
SL gespeichert und die Nummer PID1 für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 registriert. Nehmen wir an, daß der Teilnehmer
SB1 unmittelbar nach seiner Registrierungsoperation
für die Identifikationsnummer
PID1 einen Fehler beim Auswählen des
Mobilkommunikations-Endgeräts
bemerkt und dann sofort erneut die Registrierungsoperation durchführt, daß aber die
Registrierung im Verlauf der Verarbeitung für die vorherige Registrierungsoperation
scheitert, wie oben erwähnt.
Auch in dieser Situation wird die Aufforderung durch die zweite
Registrierungsoperation früher
im Teilnehmer-Aufenthaltsregister registriert als die Aufforderung
durch die erste Registrierungsoperation; folglich wird die auf der
ersten falschen Registrierungsoperation beruhende Registrierung
durch die zweite Registrierungsaufforderung festgelegt. In diesem
Fall glaubt jedoch der Teilnehmer SB1, daß die Registrierung durch
die zweite Registrierungsoperation erfolgte.
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In
einer Ausführungsform
des Kommunikationsregistrierungs-Steuerverfahrens, welche ein solches
Problem wie das oben erwähnte
löst, enthält jedes
Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL einen Speicher für registrierte
Endgeräte 8,
einen Registrierungsreservierungsteil 11 und einen Steuerteil 10 wie in 12 dargestellt. Wenn er
von einer Vermittlungsstelle SW eine Aufforderung zur Registrierungsreservierung
erhält,
liest der Registrierungsreservierungsteil 11 den Speicher 8 aus,
wofür er
die Teilnehmer-Identifikationsnummer als Adresse verwendet, und
prüft,
ob Registrierungsreservierungs-Informationen,
welche eine Registrierungsreservierung anzeigen, vorliegen. Wenn
keine Registrierungsreservierungs-Informationen gefunden werden,
schreibt der Registrierungsreservierungsteil 11 Registrierungsreservierungs-Informationen
in die Adresse und sendet dann ein Bestätigungssignal zur Registrierungsreservierung
an die Vermittlungsstelle. Wenn Registrierungsreservierungs-Informationen
gefunden werden, wird ein Ablehnungssignal zur Registrierungsreservierung
an die Vermittlungsstelle gesendet. Wenn er von der Vermittlungsstelle
eine Aufforderung zum Löschen
einer Registrierungsreservierung empfängt, verwendet der Registrierungsreservierungsteil
die Teilnehmer-Identifikationsnummer, um den Speicher 8 auszulesen,
und löscht
die betroffene Registrierungsreservierungs-Information.
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Nun
wird anhand von 13 eine
Ausführungsform
dieses Kommunikationsregistrierungs-Steuerverfahrens in Verbindung
mit dem Fall beschrieben, in welchem während des Prozesses für die Registrierungsaufforderung
für die
Identifikationsnummer PID1 durch den Teilnehmer
SB1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus derselbe Teilnehmer SB1 oder
ein anderer Teilnehmer SBn die Identifikationsnummer
PID1 unter Verwendung eines anderen Mobilkommunikations-Endgeräts MTp registriert, wie im Falle der 11.
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Wenn
der Teilnehmer SB1 zur Registrierung auf
das Mobilkommunikations-Endgerät
MT1 zugreift, meldet das Endgerät MT1 die Identifikationsnummer PID1 des
Teilnehmers SB1 und die Identifikationsnummer
TID1 des Endgeräts MT1 an
die Vermittlungsstelle SW1. Aufgrund der
Identifikationsnummer PID1 bestimmt die
Vermittlungsstelle SW1 das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL und sendet eine Aufforderung zur Registrierungsreservierung mit
den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an dieses. Wie in 12 gezeigt, liest der Registrierungsreservierungsteil 11 nach
Empfangen der Aufforderung zur Registrierungsreservierung von der
Vermittlungsstelle SW1 am Steuerteil 10 im
Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL die Registrierungsreservierungs-Information im der Identifikationsnummer
PID1 entsprechenden Adreßbereich des Speichers 8 aus
und setzt, nachdem bestätigt
wurde, daß keine
Registrierungsreservierung vorliegt, die Registrierungsreservierungs-Information
auf "Reserviert" und sendet ein Bestätigungssignal
zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW1.
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Wie
im Falle der 11 bestimmt
die Vermittlungsstelle SW1 nach Empfangen
des Bestätigungssignals
aufgrund der Identifikationsnummer TID1 das
Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung mit den
Identifikationsnummern TID1 und PID1 an dieses. Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML registriert die
Identifikationsnummer PID1 in einem belegten Bereich
der Identifikationsnummer TID1 und sendet dann
ein Bestätigungssignal
zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1.
Die Vermittlungsstelle SW1 sendet ein Aufforderungssignal
zur Registrierung mit den Identifikationsnummern PID1 und
TID1 an das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL wird nach Empfangen des
Aufforderungssignals zur Registrierung von der Vermittlungsstelle
SW1 am Steuerteil 10 die Identifikationsnummer
TID1 im der Identifikationsnummer PID1 entsprechenden Adreßbereich des Speichers 8 registriert,
und dann wird ein Bestätigungssignal
zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet.
Nach Empfangen des Bestätigungssignals
sendet die Vermittlungsstelle SW1 eine Aufforderung zum
Löschen
der Registrierungsreservierung mit den Identifikationsnummern PID1 und TID1 an das
Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL setzt der Registrierungsreservierungsteil 11, wenn der
Steuerteil 10 von der Vermittlungsstelle SW1 das
Aufforderungssignal zum Löschen
empfängt,
die Registrierungsreservierungs-Information im Adreßbereich
PID1 des Speichers 8 zurück, um die
Registrierungsreservie rung zu löschen, und
sendet ein Bestätigungssignal
zur Löschung
der Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW1.
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Wenn
andererseits, wie in 13 dargestellt,
während
der Verarbeitung zur Registrierung der Identifikationsnummer PID1 vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 aus derselbe Teilnehmer SB1 oder
ein anderer Teilnehmer SBn eine Aufforderung zur
Registrierung derselben Identifikationsnummer PID1 von
einem anderen Endgerät
MTp aus erteilt, verwendet die Vermittlungsstelle
SW2 die Identifikationsnummer PID1 um das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL
zu bestimmen und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierungsreservierung
mit den Identifikationsnummern PID1 und
TID1 an dieses. Im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL liest der Registrierungsreservierungsteil 11, wenn der
Steuerteil 10 das Aufforderungssignal zur Registrierungsreservierung von
der Vermittlungsstelle SW2 empfängt, eine
Registrierungsreservierungs-Information im Adreßbereich PID1 des
Speichers 8 aus, um zu prüfen, ob bereits eine Registrierungsreservierung
vorgenommen wurde. In diesem Fall wurde die Reservierung bereits vorgenommen,
und folglich sendet das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL ein Ablehnungssignal
zur Registrierungsreservierung an die Vermittlungsstelle SW2.
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Aus
dem Obenstehenden ist ersichtlich, daß in dieser Ausführungsform
des Mobilkommunikations-Registrierungs-Steuerverfahrens
vor dem Setzen der Mobilgeräte-Identifikationsnummer
und der Teilnehmer-Identifikationsnummer im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL und im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML eine Registrierungsreservierung im Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL vorgenommen wird und während
des Prozesses zur Registrierung die Registrierung derselben Teilnehmer-Identifikationsnummer
von einem anderen Mobilkommunikations-Endgerät abgelehnt wird; deshalb kann
die Registrierungsreihenfolge im netzinternen Aufenthaltsregister
mit der tatsächlich
an den Endgeräten
auftretenden Reihenfolge der Registrierungsaufforderungen in Übereinstimmung
gebracht werden.
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Wenn
im Mobilkommunikationssystem aus 9 eine
Vielzahl von Teilnehmern dasselbe Mobilkommunikations-Endgerät als ihre
Anrufempfangs-Endgeräte
registriert hat, erfordert die Löschung
dieser Registrierungen die Meldung der Identifikationsnummern aller
registrierten Teilnehmer von den betroffenen Endgeräten. Nun
wird eine Ausführungsform
des Mobilkommunikations-Registrierungs-Steuerverfahrens, welche dieses Problem
löst, beschrieben.
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In
dieser in 9 dargestellten
Ausführungsform
ist das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML im Mobilkommunikationssystem vorgesehen und werden für jedes
Mobilkommunikations-Endgerät Identifikationsnummern
von Teilnehmern, die das Endgerät
registriert haben, im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML gespeichert. Das heißt,
die Teilnehmer-Identifikationsnummer PID wird unter Verwendung der
Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID gespeichert.
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Beispielsweise
werden in dem Fall, daß der Teilnehmer
SB1 das Endgerät MT1 wie
oben anhand 10 beschrieben
registriert, wenn der Teilnehmer SB1 das
Endgerät
MT1 zur Registrierung betätigt, die Identifikationsnummer
PID1 des Teilnehmers SB1 und die
Identifikationsnummer TID1 des Endgeräts MT1 zusammen mit einem Aufforderungssignal
vom Endgerät
MT1 zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1 gesendet. Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Endge räts MT1 aus der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID1, bestimmt dann entsprechend das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML und sendet eine Registrierungsaufforderung mit den Identifikationsnummern
TID1 und PID1 an
dieses. Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML registriert (speichert) die Identifikationsnummer PID1 in seinem Adreßbereich TID1 und
sendet ein Bestätigungssignal
zur Registrierung an die Vermittlungsstelle SW1. Als
nächstes
ermittelt die Vermittlungsstelle SW1 das Heimatnetz
des Teilnehmers aus seiner Identifikationsnummer PID1,
bestimmt dann entsprechend das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL
und sendet ein Aufforderungssignal zur Registrierung mit den Identifikationsnummern
PID1 und TID1 an
dieses. Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL registriert (d. h.
speichert) die Identifikationsnummer TID1 in
seinem Adreßbereich
PID1 und sendet ein Bestätigungssignal zur Registrierung
an die Vermittlungsstelle SW1.
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Nun
wird anhand von 14 eine
Verarbeitung zum Löschen
der Registrierung des Teilnehmers im Mobilkommunikations-Endgerät MT1 beschrieben.
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Zunächst meldet
das Kommunikations-Endgerät
MT1, dessen Registrierung gelöscht werden soll,
seine Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID1 an die Vermittlungsstelle SW1 (S1). Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Endgeräts MT1 aus der Identifikationsnummer TID1, bestimmt dann entsprechend das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML und sendet ein Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung an
dieses (S2). Das Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
ML löscht
die Registrierung der Identifikationsnummer PID1 im
Adreßbereich
TID1 und meldet dann die bisher registrierte Teilnehmer-Identifikationsnummer
PID1 an die Vermittlungsstelle SW1 (S3). Die Vermittlungsstelle SW1 ermittelt das Heimatnetz des Teilnehmers
aus der Teilnehmer-Identifikationsnummer PID1,
bestimmt dann entsprechend das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL
und sendet ein Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung an
dieses (S4). Das Teilnehmer-Aufenthaltsregister SL löscht die
Registrierung der Identifikationsnummer TID1 im
Adreßbereich PID1.
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Im
Falle des Löschens
der Registrierung aller im Mobilkommunikations-Endgerät MT1 registrierten Teilnehmer werden in Schritt
S3 alle Identifikationsnummern PID1 im Adreßbereich
der Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID1 im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML an
die Vermittlungsstelle SW1 gemeldet und
fordert die Vermittlungsstelle SW1 das Teilnehmer-Aufenthaltsregister
SL auf, die Registrierung der registrierten Endgeräte-Identifikationsnummern
TID1, welche diesen Teilnehmer-Identifikationsnummern
entsprechen, zu löschen.
Folglich ist es möglich,
die Registrierung aller Teilnehmer im Kommunikations-Endgerät im Kommunikationsnetz
zu löschen,
indem ein einziges Mal nur die Mobilgeräte-Identifikationsnummern zusammen
mit der Aufforderung zum Löschen
der Registrierung an die Vermittlungsstelle gemeldet werden, ohne
daß für jeden betroffenen
Teilnehmer das Aufforderungssignal zum Löschen der Registrierung vom
selben Mobilkommunikations-Endgerät an die Vermittlungsstelle
gesendet werden muß.
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Wie
oben beschrieben, ist gemäß dem Registrierungslöschverfahren
dieser Ausführungsform ein
Mobilaufenthaltsregister zum Speichern der für jedes Mobilkommunikations-Endgerät im Netz
registrierten Teilnehmer-Identifikationsnummern vorgesehen und kann
die Registrierung aller im Kommunikations-Endgerät registrierten Teilnehmer
durch Melden lediglich seiner Endgeräte-Identifika tionsnummer an
das Kommunikationsnetz gelöscht
werden.
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Die
Verwendung eines solchen Mobilaufenthaltsregisters macht es bequem,
die Anzahl der in jedem Endgerät
zu registrierenden Teilnehmer zu begrenzen. Das heißt, zum
Zeitpunkt des Registrierens von Teilnehmern werden diese zuerst
im Mobilgeräte-Aufenthaltsregister
registriert; wenn die Anzahl der registrierten Teilnehmer den Grenzwert
nicht überschreitet,
wird ihnen gestattet, sich zu registrieren, und nach dieser Registrierung
werden sie im Teilnehmer-Aufenthaltsregister registriert. Auf diese
Weise kann die Anzahl von Registrierungen für jedes Endgerät bequem
begrenzt werden.
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Übrigens
kann in jedem der Kommunikationssysteme, auf welche die oben beschriebenen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung angewendet werden, die Kommunikationsprozedur
des Endgeräts
manchmal von derjenigen des Kommunikationsnetzes abweichen, wenn
das Kommunikations-Endgerät
zur Steigerung der Systemleistung aufgerüstet wird. Im Falle, daß eine Vielzahl
von Kommunikations-Endgeräten
mit unterschiedlichen Kommunikationsprozeduren in einem bestimmten
Kommunikationsnetz gemischt sind, erhält das Kommunikationsnetz keine
Informationen über
die Kommunikationsprozedur jedes einzelnen Kommunikations-Endgeräts und kann
daher einen abgehenden Anruf und einen ankommenden Anruf für das Kommunikations-Endgerät nicht
richtig verarbeiten, so daß bisweilen
ein Verbindungsaufbau-Prozeß für das Endgerät fehlschlägt. Insbesondere
wenn das Kommunikationsnetz keine Informationen über die Kommunikationsprozedur
eines Mobilkommunikations-Endgeräts
hat, welches in dieses hineingewandert ist, kann der Verbindungsaufbau-Prozeß manchmal
undurchführbar
werden.
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Nun
wird eine Ausführungsform
beschrieben, welche dieses Problem löst. Wie in 15A gezeigt, sind in einem Kommunikationsnetz,
zum Beispiel einem Mobilkommunikationsnetz MN, mehrere Vermittlungsstellen
SW wie Teilnehmer-Vermittlungsstellen und Durchgangs-Vermittlungsstellen
vorgesehen. Diese Vermittlungsstellen sind miteinander verbunden,
und Kommunikations-Endgeräte,
das heißt, Mobilkommunikations-Endgeräte MT in
diesem Beispiel, sind über
Basisstationen (nicht dargestellt) mit den Vermittlungsstellen SW über Funkkanäle Ch verbunden,
was die Kommunikation zwischen den Mobilkommunikations-Endgeräten sowie
zwischen diesen und festen Kommunikations-Endgeräten ermöglicht.
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In
dieser Ausführungsform
ist im Mobilkommunikationsnetz MN ein Mobilgeräte-Aufenthaltsregister ML vorgesehen,
welches die Endgeräteklasse für jedes
Mobilkommunikations-Endgerät
speichert. Das heißt,
im Aufenthaltsregister ML werden die Mobilgeräte-Identifikationsnummern TID
der jeweiligen Mobilkommunikations-Endgeräte MT1,
MT2, ... und die Endgeräteklassen A, B, ..., welche
die Kommunikations-Leistungsfähigkeiten
(zum Beispiel Kommunikationsprozeduren) der Mobilkommunikations-Endgeräte angeben,
paarweise gespeichert, wie in 15B gezeigt.
Ein solches oder mehrere solche Aufenthaltsregister ML können im
Mobilkommunikationsnetz MN oder in jeder Teilnehmer-Vermittlungsstelle
vorgesehen sein.
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Die
Endgeräteklasse
jedes Mobilkommunikations-Endgeräts
MT wird durch das Endgerät selbst über die
entsprechende Vermittlungsstelle SW (in der Regel die Teilnehmer-Vermittlungsstelle)
im Aufent haltsregister ML gespeichert. Zu diesem Zweck ist in jeder
Vermittlungsstelle SW zusätzlich
zu einem Kommunikationsverbindungs-Steuerteil 21, welcher
als gewöhnliche
Vermittlung die Kommunikationsverbindung durchführt, ein Endgeräteklassen-Schreib-/Leseteil 22 vorgesehen.
Die Endgeräteklasse
jedes Mobilkommunikations-Endgeräts
MT kann durch den Endgeräteklassen-Schreib-/Leseteil 22 in
das Aufenthaltsregister ML geschrieben und daraus ausgelesen werden.
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Die
Endgeräteklasse
kann durch das Mobilkommunikations-Endgerät MT im Aufenthaltsregister ML
gespeichert werden. Zum Beispiel sendet das Mobilkommunikations-Endgerät MT1, wie in 16A dargestellt,
seine Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID
und Endgeräteklasse über eine
Basisstation (nicht dargestellt) an die Vermittlungsstelle SW, um eine
Aufforderung zur Registrierung der Endgeräteklasse zu erteilen. Die Vermittlungsstelle
SW empfängt
das Aufforderungssignal, bestimmt dann aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer
das Aufenthaltsregister ML und sendet die Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID und die Endgeräteklasse
an das Aufenthaltsregister, um eine Registrierungsaufforderung zu
erteilen. Das Aufenthaltsregister ML antwortet auf diese Registrierungsaufforderung,
um einen Adreßbereich
für die
Mobilgeräte-Identifikationsnummer
zu bestimmen, und registriert darin die Endgeräteklasse. Wenn ein einziges Aufenthaltsregister
ML im Mobilkommunikationsnetz vorgesehen ist, muß das Aufenthaltsregister ML
nicht bestimmt werden. Im Falle von Mobilkommunikation ist es auch
möglich,
eine Systemkonfiguration einzusetzen, bei welcher zum Zeitpunkt
der Aufenthaltsregistrierung des Mobilkommunikations-Endgeräts MT die
Endgeräteklasse
zusammen mit der Identifikationsnummer, welche den besuchten Bereich
angibt, gesendet wird, so daß die
Endgeräteklasse
automatisch registriert wird. In diesem Fall dient das Aufenthaltsregister
ML auch als ein sogenanntes Heimatregister.
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Im
Mobilkommunikationsnetz, das mit dem Aufenthaltsregister ML ausgestattet
ist, in welchem solche Endgeräteklassen
gespeichert werden, kann die Kommunikation für die Mobilkommunikations-Endgeräte MT mit
unterschiedlichen Kommunikations-Leistungsfähigkeiten wie nachfolgend beschrieben
verarbeitet werden. Das heißt,
wenn, wie in 16B gezeigt,
das Mobilkommunikations-Endgerät
MT1 ein Aufforderungssignal zur Anruferzeugung
einschließlich
seiner Mobilgeräte-Identifikationsnummer
TID sendet, bestimmt die Vermittlungsstelle SW, nachdem sie die
Aufforderung empfangen hat, aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer das
Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zum Auslesen
der Endgeräteklasse
einschließlich
der Mobilgeräte-Identifikationsnummer TID
an dieses. Nach Empfangen des Aufforderungssignals liest das Aufenthaltsregister
ML die zur Mobilgeräte-Identifikationsnummer
gehörende
Endgeräteklasse
aus und sendet sie als Endgeräteklasse-Auslesungsantwort
an die anfordernde Vermittlungsstelle SW. Die Vermittlungsstelle
SW führt
die Verarbeitung für
die Anruferzeugungs-Aufforderung vom Mobilkommunikations-Endgerät MT1 gemäß der Kommunikationsprozedur
durch, welche der Endgeräteklasse
entspricht.
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Wenn
nun eine Aufforderung zur Zielvermittlung eines Anrufs für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 an der Vermittlungsstelle SW eintrifft,
das heißt,
wenn die Vermittlungsstelle SW eine Zielvermittlungs-Nachricht für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 empfängt,
bestimmt die Vermittlungsstelle SW aufgrund der Mobilgeräte-Identifikationsnummer
das Aufenthaltsregister ML und sendet ein Aufforderungssignal zum
Auslesen einschließlich der
Mobilgeräte-Identifikationsnummer
an dieses. Das Aufenthaltsregister ML antwortet auf die Aufforderung
und liest die zur Mobilgeräte-Identifikationsnummer
gehörende
Endgeräteklasse
aus und sendet sie als Antwortsignal zur Auslesung der Endgeräteklasse
an die anfordernde Vermittlungsstelle SW. Dann führt die Vermittlungsstelle
SW die Zielvermittlungs-Verarbeitung für das Mobilkommunikations-Endgerät MT1 gemäß der Kommunikationsprozedur
durch, welche der Endgeräteklasse
entspricht.
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Wie
oben beschrieben, wird gemäß dieser Ausführungsform
die Endgeräteklasse,
welche die Kommunikations-Leistungsfähigkeit jedes Mobilkommunikations-Endgeräts angibt,
für jedes
einzelne Endgerät
im Aufenthaltsregister gespeichert und zur Durchführung der
Kommunikationsverarbeitung für das
Kommunikations-Endgerät
ausgelesen. Dadurch ist es möglich,
den das vorherige Protokoll verwendenden Endgeräten und den das neue Protokoll
verwendenden Endgeräten
Kommunikationsdienste anzubieten, auch wenn die Version der Kommunikationsprotokolle
zwischen einem Mobilkommunikations-Endgerät und dem Mobilkommunikationsnetz geändert wird.