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DE69331117T2 - Selbstversorgter tragbarer Rechner - Google Patents

Selbstversorgter tragbarer Rechner

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Publication number
DE69331117T2
DE69331117T2 DE69331117T DE69331117T DE69331117T2 DE 69331117 T2 DE69331117 T2 DE 69331117T2 DE 69331117 T DE69331117 T DE 69331117T DE 69331117 T DE69331117 T DE 69331117T DE 69331117 T2 DE69331117 T2 DE 69331117T2
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
battery pack
rechargeable batteries
portable computer
power supply
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69331117T
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English (en)
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DE69331117D1 (de
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Giacomo Viletto
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Olivetti SpA
TIM SpA
Original Assignee
Olivetti SpA
Ing C Olivetti and C SpA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Olivetti SpA, Ing C Olivetti and C SpA filed Critical Olivetti SpA
Application granted granted Critical
Publication of DE69331117D1 publication Critical patent/DE69331117D1/de
Publication of DE69331117T2 publication Critical patent/DE69331117T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen batteriebetriebenen tragbaren Computer, der eine Basiseinheit hat, wobei die Basiseinheit ein Gehäuse aufweist, das einen Akku-Pack aufnehmen kann, und wobei der Akku-Pack eine wiederaufladbare Batterien enthaltende Aufnahme aufweist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein tragbarer Computer dieses Typs ist aus der europäischen Patentanmeldung Nr. 0419177 bekannt, in der der Akku-Pack zum. Wiederaufladen der Batterien aus dem Computer entfernt werden muss und die Batterien mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung zum Wiederaufladen wiederaufgeladen werden müssen. Darüber hinaus bietet dieser Computer nicht die Wahlmöglichkeit, einzelne nichtwiederaufladbare Batterien zu verwenden. Sein Gebrauchsumfang ist somit begrenzt, z. B. wenn nach dem Erschöpfen der Batterien kein zweiter, geladene Batterien enthaltender Akku-Pack zur Verfügung steht.
  • Ein weiterer tragbarer Computer ist, aus der Patentschrift EP-435317 bekannt und weist einen Akku-Pack-Anbringungsbereich auf zum abnehmbaren Aufnehmen von Akku-Packs mit verschiedenen Stromkapazitäten. Dieser tragbare Computer beinhaltet auch einen Schaltermechanismus zum Feststellen, ob ein Akku-Pack eine hohe oder niedrige Kapazität hat. Dieser tragbare Computer bietet aber ebenfalls nicht die Möglichkeit, einzelne nichtwiederaufladbare Batterien zu verwenden.
  • Die mit Nr. WO 90/16088 veröffentlichte internationale Patentanmeldung beschreibt ein Batteriefach, das alternative Batterien des wiederaufladbaren oder des nichtwiederaufladbaren Typs aufnehmen kann und das eine zum elektrischen Anschließen an eine tragbare elektrische Einrichtung [sic...*1] vorgesehene Einheit darstellt. In diesem Fach ist die Stromaufnahme von den beiden Batterietypen verschieden, um die nichtwiederaufladbaren Batterien von der Ladung zu isolieren, wenn an der elektronischen Einrichtung eine externe Stromquelle angebracht wird, wodurch dieses Batteriefach ziemlich teuer wird und darüber hinaus eine hohe Anzahl elektrischer Verbindungen zwischen diesem Fach und der elektronischen Einrichtung bedeutet.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung ist in den Ansprüchen 1 bis 11 definiert.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung stellen einen tragbaren Computer bereit, der mit einem Pack wiederaufladbarer Batterien unter Verwendung eines externen Netzteils zum Wiederaufladen der Akku-Packs zuverlässig betrieben werden kann und der auch die Möglichkeit bietet, im. Handel erhältliche, nichtwiederaufladbare Batterien zu verwenden.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sieht einen tragbaren Computer vor, der Folgendes, aufweist, eine Stromversorgungssteuerschaltung, die zum Versorgen der elektronischen Bauteile mit geeigneten Spannungen an seine Stromversorgungsleiter, angeschlossen ist, und eine Nachladungsschaltung zum Erzeugen eines bestimmten Nachladungsstroms. Der Computer weist außerdem eine Netzbuchse auf, die zum Versorgen der Steuerschaltung mit Strom und zum Aktivieren der Nachladungsschaltung mit einem externen Netzteil verbunden werden kann, und eine Fühlervorrichtung, die die Anwesenheit des Akku-Packs im Gehäuse der Basiseinheit erfassen kann, um den Nachladungsstrom der Stromversorgungssteuerschaltung für die wiederaufladbaren Batterien verfügbar zu machen. Das Gehäuse der Basiseinheit kann als eine Alternative zu dem Akku-Pack eine Mehrzahl nichtwiederaufladbarer Batterien aufnehmen und die Fühlervorrichtung reagiert nicht auf die Anwesenheit einzelner Batterien in dem genannten Gehäuse und dadurch werden schädliche Versuche, die nichtwiederaufladbaren Batterien wieder aufzuladen, verhindert.
  • Das Gehäuse der Basiseinheit kann Zwischenleiter tragen, die die nichtwiederaufladbaren Batterien geeignetermaßen miteinander und mit den Stromversorgungsleitern verbinden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausgestaltungen unter Bezugnahme auf die anhängigen Zeichnungen beispielhaft ausführlicher beschrieben. Dabei zeigt:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht eines die Erfindung ausgestaltenden batteriebetriebenen tragbaren Computers in einer offenen Konfiguration,
  • Fig. 2 eine Perspektivansicht des Computers von Fig. 1 in einer geschlossenen Konfiguration und nach einem anderen Maßstab,
  • Fig. 3 ein Blockdiagramm des Computers in Fig. 1,
  • Fig. 4 eine teilweise Darstellung in aufgelösten Einzelteilen des Computers von Fig. 2,
  • Fig. 5 eine teilweise Perspektivansicht bestimmter Details des Computers von Fig. 1 nach einem anderen Maßstab,
  • Fig. 6 eine teilweise Draufsicht des Details in Fig. 4 nach einem anderen Maßstab,
  • Fig. 7 die gleiche Ansicht wie Fig. 6 in einer ersten Betriebskonfiguration,
  • Fig. 8 die gleiche Ansicht wie Fig. 6 in einer zweiten Betriebskonfiguration,
  • Fig. 9 eine Draufsicht in teilweisem Querschnitt von einem Detail von Fig. 8,
  • Fig. 10 eine Perspektivansicht des Details von Fig. 9,
  • Fig. 11 einen teilweisen Querschnitt der Fig. 7 von vorn und
  • Fig. 12 einen teilweisen Querschnitt von Fig. 8 von vorn.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausgestaltungen Der durch die Bezugsnummer 31 angezeigte batteriebetriebene tragbare Computer, unter Bezugnahme auf die Fig. 1, 2 und 3, umfasst eine Basiseinheit 32, einen Deckel 33, der an der Basiseinheit 32 angelenkt ist und zwischen einer geschlossenen Konfiguration und einer offenen Konfiguration positioniert werden kann, eine elektronische Einheit 34, die in der Basiseinheit 32 angeordnet ist, eine Tastatur 36 zum Bedienen der elektronischen Einheit 34 und einen vom Deckel 33 getragenen Bildschirm 37.
  • Die Basiseinheit 32 hat weitgehend die Form eines etwas abgeflachten Parallelepipeds, und hat eine Oberseite 38, die im Gebrauch horizontal ist, eine Unterseite 39, ein Vorderteil 40, ein hinteres Teil 41, eine rechte Seite 42 und eine linke Seite 43. Der Deckel 33 hat eine Vorderseite 44, und der Bildschirm 37 ist vom flachen Typ und bedeckt den Großteil der Vorderseite 44. Der Deckel 33 legt in seiner geschlossenen Konfiguration die Oberfläche 44 über die Oberseite 38 der Basiseinheit 32. In seiner offenen Konfiguration ist der Deckel 33 weitgehend vertikal, so dass Zugang zur Tastatur 36 möglich ist und der Bildschirm 37 gesehen werden kann.
  • In der Basiseinheit 32 befindet sich eine Modusanzeige 46 zum Anzeigen von Zeichen und Symbolen, die verschiedene Betriebszustände des Computers 31 andeuten. In Bezug auf den Deckel 33 weist sie in ihrem unteren Teil, äußerlich vom Bildschirm 37, einen Darstellungsbereich 47 auf, so dass die Modusanzeige 46 noch sichtbar ist, wenn, der Deckel in seiner geschlossenen Konfiguration ist. Kabel 45 wiederum verbinden die elektronische Einheit 34 im Inneren der Einheit 32 durch eine Schwenkzone zwischen der Basiseinheit 32 und dem Deckel 33 mit dem Bildschirm 37.
  • Der Computer 31 ist sehr kompakt, vom Palmtop-Typ, mit Basiseinheitabmessungen, die denen eines Notizbuchs von normalem A5-Format entsprechen, d. h. ungefähr 210 mm · 148 mm, und einer Dicke von ungefähr 32 mm in der geschlossenen Konfiguration. Der Bildschirm 37 ist ein 7-Zoll- Bildschirm des reflektierenden Flüssigkristalltyps, der einer aktiven Fläche von ungefähr 141 mm · 106 mm und einer Grafikauflösung von 640 · 400 Punkten entspricht. Die Modusanzeige 46 hat eine aktive Fläche von ungefähr 40 mm · 8,5 mm, auf der fünf grafische Symbole und sechs alphanumerische Zeichen angezeigt werden können.
  • An seiner linken Seite 43 weist der Computer 31 einen Schlitz 54 mit einem Anschluss 56 für den Daten- und Programmaustausch mittels einer normgerechten Mikroprozessor-(IC-)Karte 57 auf, z. B. vom Typ PCMIA 1.0/JEID4 4.0. An seiner rechten Seite 42 hat der Computer 31 auch einen parallelen Steckverbinder 58 und einen seriellen Steckverbinder 59 (RS-232- Typ) für den Datenaustausch über externe Leitungen mit externen Peripheriegeräten oder Quellen wie Modeme, Sichtgeräte, Drucker und Speichereinheiten. Die Steckverbinder 58 und 59 können mit einem kleinen Deckel 60 abgedeckt sein.
  • Die elektronische Einheit 34 umfasst eine Zentraleinheit (CPU) 61, einen Hauptspeicher des dynamischen Typs (DRAM) 62, Speicher des statischen Typs (SRAM) 63 und 64, einen Festwertspeicher (ROM) 66 und einen programmierbaren Festwertspeicher (PROM) 67. Die Einheit 34 weist ferner Steuerschaltungen 68 und 69 für den Bildschirm 37 bzw. für die Dateneingabe-/-ausgabeleitungen und eine Steuer- und Takteinheit 71 für die Speicher 62, 63, 64, 66 und 67, für die Steuerschaltungen 68 und 69 und für die Zentraleinheit (CPU) 61 auf.
  • Die CPU 61 besteht beispielsweise aus einem NEC V300HL Mikroprozessor mit einer Betriebsfrequenz von 16 MHz. Das DRAM 62 hat eine Speicherkapazität von einem MByte, und die SRAM 63 und 64 sind für den Bildschirm 37 und die externen Linien dediziert und haben eine Kapazität von 32 kByte bzw. 128 kByte. Die Steuerschaltung 68 ist beispielsweise vom Typ 82C426 und die Steuerschaltung 69 vom Typ PCB7310. Die DOS-Programme sind im ROM 66 permanent gespeichert, während die BIOS-Programme im PROM 67 permanent gespeichert sind.
  • Der Computer 31 hat außerdem einen nichtflüchtigen Großspeicher 83 für den Datenaustausch mit der elektronischen Einheit 34. Diese Einheit weist z. B. ein Festplattenlaufwerk (HDU) 84 auf, das in der Basiseinheit 32 sicher eingebaut ist. Einige Tasten 35 der Tastatur 36 sind für Zugriff auf den Großspeicher 83 voreingestellt, und die Modusanzeige 46 hat ein Großspeichersymbol, das angezeigt werden kann, um anzudeuten, dass der Großspeicher von der elektronischen Einheit 34 aktiviert wurde.
  • Ein Batterien 88 enthaltender Akku-Pack 87 kann in der Basiseinheit 32 untergebracht werden und kann die elektronische Einheit 34 über eine Stromversorgungssteuerschaltung 89 zum Betreiben der diversen Funktionen des Computers 31 mit Strom zu versorgen. Die Steuerschaltung 89 weist einen Gleichstromumrichter 91 und eine Nachladungssteuerschaltung 92 auf, die mit dem Mikroprozessor 61 verbunden ist und Zustände reduzierter Leistung und eingeschränkter Betriebszustände des Computers 31 definiert, um den Energieverbrauch von den Batterien 88 zu begrenzen, wenn einige der potenziellen Funktionen des Computers 31 nicht genutzt werden. Die Ladungssteuerschaltung 92 ist mit einem Hauptschalter 94 verbunden, der aus der Oberseite 38 der Basiseinheit 32 herausragt und betätigt werden kann, wenn der Deckel 33 in seiner offenen Konfiguration ist, um die elektronische Einheit 34 für mit der geschlossenen Konfiguration des Deckels 33 assoziierten Betriebsarten voreinzustellen. Die Batterien 88 sind wiederaufladbar und der Computer 31 kann an ein externes Netzteil 93 angeschlossen werden, um mit einer externen Stromversorgung betrieben zu werden.
  • Die Steuerschaltung 92 überträgt auch Signale zur Modusanzeige 46, so dass sie alphanumerische Zeichen zur Darstellung der durch die Schaltung 92 voreingestellten eingeschränkten Betriebszustände anzeigen kann. Von der Schaltung 92 kann ferner ein grafisches Symbol, das eine Batterie repräsentiert, in der Anzeige 46 aktiviert werden, um anzuzeigen, dass eine unzureichende Ladung in der Stromversorgung vorliegt.
  • Auf der der Oberfläche 44 entgegengesetzten Seite hat der Deckel 33 eine Oberfläche 96, die von außen zugänglich ist, wenn der Deckel 33 in der geschlossenen Konfiguration ist. Die Oberfläche 96 trägt sechs Voreinstelltasten 97, die über die Kabel 45 mit der elektronischen Einheit 34 verbunden sind und von einem Anwender betätigt werden können, um einige der Betriebszustände des Computers 31 voreinzustellen, wenn der Deckel 33 in der geschlossenen Konfiguration ist.
  • Der Computer 31 weist auch eine Sprachein-/-ausgabeeinheit 101, Auswahlmittel 102 zum Auswählen eines Sprachsteuerungszustands des oben erwähnten Computers zum Verarbeiten mündlicher Befehle und Voreinstellmittel auf, die die Voreinstelltasten 97 zum Voreinstellen der verschiedenen Betriebsbedingungen der elektronischen Einheit 34 im Sprachsteuerungszustand umfassen. Die elektronische Einheit 34 wiederum beinhaltet eine Wandlungseinheit 107 zum Abtasten der analogen Signale, die vom Mikrofon 103 in der Sprachein-/-ausgabeeinheit 101 kommen, in Reaktion auf die erhaltenen mündlichen Befehle und wandelt sie in digitale Signale um, die von anderen Schaltungen in der gleichen Einheit 34 verarbeitet werden können. Die Wandlungseinheit 107 kann auch von anderen Schaltungen in der elektronischen Einheit 34 kommende digitale Signale in analoge Signale umwandeln, die von einem Lautsprecher 104 in der Einheit 101 als Töne wiederzugeben sind. Die mündlichen Befehle in der von der Einheit 101 verarbeiteten digitalen Form werden wiederum vom Festplattenlaufwerk 84 oder der IC-Karte 57 gespeichert.
  • Die Voreinstelltasten 97 umfassen eine PLAY-Taste 116 zum Abspielen mündlicher Befehle, eine FF-Taste 117 für den schnellen Vorlauf des Wiedergabepunktes im Speicher, eine STOP-Taste 113, um den Computer 31 in einen Ruhezustand zu versetzen, eine Rw-Taste 111 für den schnellen Rücklauf des Wiedergabepunktes, eine REC-Taste 114 zum Aufnehmen eines mündlichen Befehls ab diesem Punkt im Speicher und eine PAUSE-Taste 112 zum Beenden der Aufnahme oder der Wiedergabe, ähnlich der Art und Weise, in der ein Magnetbandrekorder/-gerät bedient wird.
  • Die Batterien 88 im Akku-Pack 87 (Fig. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 und 12) sind in einer Aufnahme 151 angeordnet und eingeschlossen, die in einem Gehäuse 152 in der Basiseinheit 32 untergebracht werden kann. Der Akku-Pack 87 hat zwei Anschlusspunkte 153 und 154, die mit zwei Stromversorgungsleitern 156 und 157 verbunden werden können, um die Stromversorgungssteuerschaltung 89 und die elektronische Einheit 34 über zwei Eingangsanschlusspunkte mit Strom zu versorgen. Eine mit externen Stromversorgungsleitern 166 und 167 verbundene Buchse 158 kann über einen konventionellen Klinkenstecker 159 und ein Kabel 161 mit dem externen Netzteil 93 verbunden werden, um die Stromversorgungssteuerschaltung 89 mit Strom zu versorgen. Die Leiter 157 und 1 67 sind an eine gemeinsame Erde für die verschiedenen Schaltungen der elektronischen Einheit 34 gelegt.
  • Die Ladungssteuerschaltung 92 weist auch eine Nachladungsschaltung 160 auf, die den Nachladungsstrom für die Akkus 88 erzeugen kann, wenn die Steuerschaltung 92 mit externer Stromversorgung betrieben wird. Eine Fühlervorrichtung 162 kann die Anwesenheit der Aufnahme 151 im Gehäuse 152 erfassen, um den Nachladungsstrom der Schaltung 160 durch die Leiter 156 und 157 für die wiederaufladbaren Batterien 88 verfügbar zu machen.
  • Das Gehäuse 152 kann als Alternative zur Aufnahme 151 auch eine Reihe einzelner nichtwiederaufladbarer Batterien von AA-Größe 163 aufnehmen. Zwischenleiter, die insgesamt mit Bezugsnummer 164 angedeutet werden, befinden sich im Gehäuse 152 und sind geeignetermaßen miteinander verbunden, um die nichtwiederaufladbaren Batterien 163 in Reihe zu schalten. Die Stromversorgungsleiter 156 und 157 wiederum können mit den entgegengesetzten Polen der ersten und letzten Batterien 163 verbunden werden, um die Stromversorgungssteuerschaltung 89 in Abwesenheit der Aufnahme 151 mit Strom zu versorgen. Die Fühlervorrichtung 162 andererseits kann die Anwesenheit der einzelnen Batterien 163 nicht erfassen und verhindert gefährliche Versuche, die nichtwiederaufladbaren Batterien 163 wieder aufzuladen.
  • Das externe Netzteil 93 und die Batterien 88 oder 163 sind jeweils durch eine Diode 168 bzw. 169 an einen Eingangsanschlusspunkt 165 des Gleichstromumrichters 91 und über die Stromversorgungsleiter 166 und 156 angeschlossen. Die Fühlervorrichtung 162 betätigt einen Mikroschalter 170, der zwischen dem Generator 160 der Ladungssteuerschaltung 92 und dem Stromversorgungsleiter 156 angeschlossen ist, welcher wiederum mit den wiederaufladbaren Batterien 88 verbunden ist. Die Vorrichtung 162 besteht im Besonderen aus einem Hebel zum Betätigen des Mikroschalters 170, wobei der Hebel mit einem Ansatz 171 an der Aufnahme 151 zusammenwirken kann, um geschlossen zu sein, wenn die Aufnahme 151 im Gehäuse 152 untergebracht ist. Wenn das Netzteil 93 an das Stromnetz angeschlossen ist, kann es den Satz Batterien 88 über die Nachladungssteuerschaltung 92 durch ihren Stromgenerator 160 und den Mikroschalter 170 wieder aufladen.
  • Die Aufnahme 151 besteht aus einem Plastikkörper, der parallelepipedförmig und hohl ist, um die wiederaufladbaren Batterien 88 aufzunehmen. Die Batterien 88 sind zylindrische NiCd-Batterien, im Wesentlichen mit AA- Größe, und haben einen von einer vorspringenden Kappe gebildeten Pluspol und einen von einer Metallunterseite gebildeten Minuspol. In der Aufnahme 151 sind sechs Batterien 88 nebeneinander und so angeordnet, dass sich der Pluspol einer Batterie neben dem Minuspol der nächsten Batterie befindet. Die sechs Batterien 88 sind mit fünf dünnen leitenden Streifen 172 miteinander in Reihe geschaltet, die jeweils auf eine an sich bekannte Weise zwischen der vorspringenden Kappe einer Batterie und der Unterseite der angrenzenden Batterie angelötet sind.
  • Der Anschlusspunkt 153 des Akku-Packs 87 besteht aus der vorspringenden Kappe der ersten Batterie 88, die an einem Ende der Aufnahme 151 positioniert ist, und der Anschlusspunkt 154 besteht aus der Unterseite der letzten Batterie 88, die am anderen Ende der Aufnahme. 151 angeordnet ist. Die beiden Anschlusspunkte 153 und 154 sind auf der gleichen Stirnseite des Akku-Packs 87 angeordnet, und die Aufnahme 151 weist Rillen 173 auf, in denen sich die leitenden Streifen 172, mit denen die wiederaufladbaren Batterien 88 in Reihe geschaltet werden, befinden. Durch zwei durchgehende Löcher 174 und 176 können die Anschlusspunkte 153 und 154 mit den einzelnen Federn 179 und 180 der Stromversorgungsleiter 156 und 157 in Kontakt kommen, wobei die Federn so geformt sind, dass sie nur mit der vorspringenden Kappe der ersten. Batterie 88 bzw. der Unterseite der letzten Batterie 88 in Kontakt kommen können.
  • Das Gehäuse. 152 der Basiseinheit 32 hat einen rechteckigen Querschnitt und ist durch die hintere Wand 41, durch eine Innenwand 178, die parallel zur Wand 41 ist, und durch einen Boden 175 begrenzt. In der Wand 178 befindet sich vor dem Betätigungshebel des Mikroschalters 170 ein Schlitz 177. Der Ansatz 171 an der Aufnahme 151 besteht zweckdienlich aus einem Zapfen 155, der einen rechteckigen Querschnitt hat und aus der gleichen Stirnseite herausragt wie die durchgehenden Löcher 174 und 176, um durch den Schlitz 177 in der Wand 178 hindurch zu gehen und den Mikroschalter 170 zu betätigen.
  • Die Zwischenleiter 164 umfassen drei Streifenkontakte 181 und vier Federn 182, 183, 184 und 186, die paarweise miteinander verbunden sind. Die drei Streifenkontakte 181 sind identisch, sie bestehen jeweils aus einem Metallstreifen mit zwei kleinen vorspringenden Plättchen 187 und sind in geeigneten Rillen 188 in der hinteren Wand 41 angeordnet. Die Rillen 188 sind voneinander beabstandet und die Plättchen springen zum Inneren des Gehäuses 152 hin vor. Die beiden einzelnen Federn 179 und 180 wiederum sind in geeigneten Rillen 189 und 191 angeordnet, die an jedem Ende der Innenwand 178 angeordnet sind.
  • Die vier Federn 182, 183, 184 und 186 sind paarweise elektrisch miteinander verbunden, um zwei Federpaare zu ergeben, wobei sich jedes Paar in einer Rille 192, 193 der Innenwand 178 befindet.
  • Darüber hinaus sind die Federn 183 und 186 so geformte dass sie nur die Pluspole der Batterien 163 berühren. Die Rillen 192 und 193 sind entlang der Innenwand 178 und zwischen den Rillen 189 und 191 der einzelnen Federn 179 und 180 voneinander [sic...*2] beabstandet.
  • Die einzelnen Federn. 179 und 180, die Doppelfedern 182, 183 und 184, 186 springen zur Innenseite des Gehäuses 152 hin vor und schalten die nichtwiederaufladbaren Batterien 163 zusammen mit den Plättchen 187 der Streifen 181 auf eine an Sich bekannte Weise in Reihe. Die Doppelfedern 182, 183 und 184, 186 und die Streifenkontakte 181 werden in die entsprechenden Rillen 192, 193 und 188 direkt in das Gehäuse 152 eingefügt. Die einzelnen Federn 179 und 180, die permanent an die Stromversorgungsleiter 156, 157 angeschlossen sind, werden dagegen über zwei Öffnungen 196 und 197 im Boden 175 des Gehäuses 152 in die entsprechenden Rillen 189 und 191 eingefügt.
  • Wenn die Aufnahme 151 in das Gehäuse 152 eingesetzt wird, hält die Spannkraft der Doppelfedern 182, 183, 184 und 186 sie in einer stabile n Position gegen die Plättchen 187. Die Aufnahme 151 isoliert die Batterien 88 und ist mit ihren wiederaufladbaren Batterien 88 integral; Kontakt mit der einzelnen Feder 179 erfolgt nur über den Kappenanschlusspunkt 153 und Kontakt zwischen dem Unterteilanschlusspunkt 154 und der anderen einzelnen Feder 180 erfolgt über das Loch 176. Das Gehäuse 152 wird gewöhnlich mit einem abnehmbaren konventionellen Deckel 198 verschlossen.
  • Fünf Rippen 194 am Boden 175 des Gehäuses 152 und fünf Rippen 195 am Deckel 198 erleichtern die Ausrichtung der nichtwiederaufladbaren Batterien 163 und können auch den Akku-Pack 87 in Position halten. Ein Stück Band 199 mit einem freien Ende und einem am Boden 175 befestigten Ende erleichtert ferner das Entfernen der Batterien 163 oder des Packs 87 auf eine an sich bekannte Weise.
  • Der Akku-Pack 87 hat eine Nennspannung von ungefähr 7,2 Volt, während die Serie nichtwiederaufladbarer Batterien 163 eine Nennspannung von ungefähr 9 Volt hat. Das externe Netzteil 93 ist vom Standardtyp zur Verwendung mit einer Netzspannung von 110 bis 240 Volt und kann eine Gleichstrom-Nennausgangsspannung von 12 Volt liefern. Die Stromversorgungssteuerschaltung 89 kann wiederum mit drei verschiedenen Stromversorgungsquellen korrekt betrieben werden: dem Akku-Pack 87, einzelnen Batterien 163 und dem externen Netzteil 93.
  • Wenn das Netzteil 93 mit der Buchse 158 verbunden ist und betriebsbereit ist, herrscht die Ausgabe gegenüber der des Akku-Packs 87 oder gegenüber der der sechs Batterien, die wahlweise in das Gehäuse 152 eingesetzt wurden, vor und die Schaltung 89 wird einzig mit der vom externen Netzteil 93 gelieferten Energie betrieben. Die Diode 169 verhindert, dass das Netzteil 93 den Akku-Pack 87 oder die Batterien 163 direkt mit Strom versorgt, ohne dass die Nachladungssteuerschaltung 92 irgendeine Kontrolle ausübt. Die Diode 168 wiederum verhindert, dass der Akku-Pack 87 oder die Batterien 163 Strom an das externe Netzteil 93 liefern, beispielsweise wenn es nicht in Gebrauch oder defekt ist.
  • Der oben beschriebene tragbare Computer 31 kann daher batteriebetrieben, mit dem Satz wiederaufladbarer Batterien 88 im Akku-Pack 87, mit den Batterien 163, verwendet werden oder er kann extern vom externen Netzteil 93 betrieben werden, das gleichzeitig die wiederaufladbaren Batterien 88 wiederaufladen kann.
  • Wenn der tragbare Computer 31 mit dem Akku-Pack 87 betrieben werden soll, ist die folgende Verfahrensweise anzuwenden. Der Deckel 198 wird abgenommen und die Aufnahme 151 wird mit einer Hand mit dem Ansatz 171 in dem Schlitz 177 positioniert, wobei sie leicht angewinkelt gehalten wird.
  • Der Zapfen 155 wird dann in den Schlitz 177 gesteckt und die Aufnahme 151 gleichzeitig nach unten bewegt, so dass sie im Gehäuse 152 zu liegen kommt. Der Kappenanschlusspunkt 153 kommt mit der einzelnen Feder 179 in Kontakt und die andere einzelne Feder 180 kommt über das Loch 176 mit dem Unterteilanschlusspunkt 154 in Kontakt. Gleichzeitig wirkt der Ansatz 171 auf den Betätigungshebel, der die Fühlervorrichtung 162 darstellt und den Mikroschalter 170 schließt. Die Aufnahme 151 ist im Gehäuse 152 zwischen den Doppelfedern 182, 183 und 184, 186 und den Plättchen 187 angeordnet und wird von der Spannkraft der Doppelfedern 182, 183 und 184, 186 in ihrer Lage gehalten. Das Gehäuse 152 wird mit dem Deckel 198 geschlossen, und der tragbare Computer 31, der mit dem Strom der wiederaufladbaren Batterien BB über die Diode 169 des Umrichters 91 betrieben wird, ist betriebsbereit.
  • Wenn der tragbare Computer 31 mit der Stromversorgung des externen Netzteils 93 verwendet werden soll, muss lediglich der Klinkenstecker 159 in die Buchse 158 gesteckt werden. Das Netzteil 93 leitet den Strom über die Diode 168 zum Umrichter 91 und leitet den Strom gleichzeitig zur Nachladungssteuerschaltung 92. Wenn sich die Aufnahme 151 im Gehäuse 152 befindet, lädt die Nachladungsschaltung 160 über den Mikroschalter 170 auch die wiederaufladbaren Batterien 88 auf.
  • Im Fall, dass die Batterien im Akku-Pack 87 entladen sind und der tragbare Computer 31 mit der Stromversorgung der nichtwiederaufladbaren Batterien 163 verwendet werden soll, ist die folgende Verfahrensweise anzuwenden. Der Deckel 198 wird abgenommen und es wird am Band 199 gezogen, um die Aufnahme 151 vom Gehäuse 152 zu lösen, wobei sie herausgezogen wird. Außerdem wird der Zapfen 155 aus dem Schlitz 177 gezogen, was bewirkt, dass der Mikroschalter 170 geöffnet wird. Die nichtwiederaufladbaren Batterien 163 werden im Gehäuse 152 einzeln zwischen den Plättchen 187 und den Federn 179, 180, 182, 183, 184 und 186 angeordnet. Das Gehäuse 152 wird mit dem Deckel 198 geschlossen und der Computer 31 ist wieder betriebsbereit. Der Mikroschalter 170 bleibt offen, er unterbricht den Stromkreis, der die Batterien 163 mit dem Generator. 160 verbindet. Wenn der tragbare Computer 31 mit dem externen Netzteil 93 betrieben werden soll, muss lediglich der Klinkenstecker 159 in die Buchse 158 gesteckt werden. Der Computer 31 wird über die Diode 168 mit der externen Stromversorgung betrieben, ohne dass die Batterien 163 vom Nachladungsstrom beschädigt werden.
  • Wie aus der obigen Beschreibung klar wird, ist es sehr einfach, den tragbaren Computer 31 mit Strom zu versorgen, und es ist möglich, schnell und leicht von einer Stromversorgung auf eine andere umzustellen.
  • Das Festplattenlaufwerk 84 grenzt an das Batteriegehäuse 152 der Basiseinheit 32 an. Das Laufwerk 84 ist von einem Dünnprofiltyp für Platten von 2,5 Zoll. Ein Teil der Seite 42 der Basiseinheit 32 steht bezüglich der Tastaturebene 36 nach oben vor und der Lautsprecher 104 ist zwischen dem Batteriegehäuse 152 und dem vorstehenden Teil der Seite 42 eingefügt für eine optimierte Nutzung des Platzes der Basiseinheit 32.
  • Es versteht sich, dass an dem tragbaren Computer 31, der Aufnahme 151 mit dem Satz wiederaufladbarer Batterien 88, dem Gehäuse 152, den Zwischenleitern 164, den leitenden Streifen 172 und dem externen Netzteil 93 verschiedene Änderungen und Verbesserungen in Bezug auf die Form und auf Anordnungen der verschiedenen Teile vorgenommen werden können, ohne aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung gemäß der Definition in den Ansprüchen zu kommen.

Claims (13)

1. Batteriebetriebener tragbarer Computer (31), der Folgendes umfasst:
eine Basiseinheit (32) mit einem Gehäuse (152) zum Aufnehmen eines wiederaufladbare Batterien (88) enthaltenden Akku-Packs (87);
Mittel (158) zum Anschließen des Computers (31) an eine externe Energiequelle (93) und
eine Fühlervorrichtung (162), die die Anwesenheit des genannten Akku- Packs (87) in dem genannten Gehäuse (152) erfassen kann, um die genannten wiederaufladbaren Batterien (88) mit einem Nachladungsstrom zu versorgen, wobei der genannte Nachladungsstrom verfügbar ist, wenn der Computer an die externe Energiequelle (93) angeschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Fühlervorrichtung die Anwesenheit des genannten Akku-Packs mechanisch erfasst, dass das genannte Gehäuse (152) als eine Alternative zu dem genannten Akku-Pack (87) auch eine Mehrzahl nichtwiederaufladbarer Batterien (163) aufnehmen kann und dass die genannte Fühlervorrichtung (162) die Anwesenheit der genannten nichtwiederaufladbaren Batterien (163) in dem genannten Gehäuse (152) nicht erfassen kann, um Versuche, die nichtwiederaufladbaren Batterien (163) wieder aufzuladen, zu verhindern.
2. Batteriebetriebener tragbarer Computer (31) nach Anspruch 1, der ferner Folgendes aufweist:
eine elektronische Einheit (34), die in der Basiseinheit (32) enthalten ist und eine Mehrzahl elektronischer Bauteile hat,
zwei Stromversorgungsleiter (156, 157), mit denen zwei Anschlusspunkte (153, 154) des genannten Akku-Packs (87) verbunden werden können, um die elektronische Einheit (34) mit Strom zu versorgen, und
eine Stromversorgungssteuerschaltung (89), die zum Versorgen der Bauteile der genannten elektronischen Einheit (34) mit geeigneten Spannungen an die Stromversorgungsleiter (156, 157) angeschlossen ist, wobei die genannte Stromversorgungssteuerschaltung (89) eine Nachladungsschaltung (160) aufweist, die von der genannten externen Energiequelle (93) zum Versorgen der genannten wiederaufladbaren Batterien (88) mit dem genannten Nachladungsstrom aktivierbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Nachladungsschaltung (160) über ein Schaltelement (170), das von der genannten Fühlervorrichtung (162) betätigt wird, mit den Stromversorgungsleitern (156, 157) verbunden ist.
3. Tragbarer Computer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Schaltelement einen Mikroschalter (170) beinhaltet und die Fühlervorrichtung (162) einen Hebel zur Betätigung des Mikroschalters beinhaltet, wobei dieser Hebel mit einem Vorsprung (171) am Akku-Pack (87) zusammenwirken kann, um den Mikroschalter zu schließen, wenn sich der Akku- Pack (87) in dem Gehäuse (152) befindet.
4. Tragbarer Computer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Energiequelle (93) die im Akku-Pack (87) enthaltenen wiederaufladbaren Batterien (88) über die Nachladungsschaltung (160) und den Mikroschalter (170) nachlädt.
5. Tragbarer Computer nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (152) durch eine Wand (178) abgegrenzt ist, in der sich ein Schlitz (177) befindet, wobei der Betätigungshebel auf den genannten Schlitz ausgerichtet ist und mit einem durch den Schlitz (177) aus dem Akku-Pack herausragenden Zapfen (155) in Eingriff gebracht werden kann.
6. Tragbarer Computer nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (152) Zwischenleiter (164) trägt, um die genannten nichtwiederaufladbaren Batterien (163) geeignetermaßen miteinander zu verbinden.
7. Tragbarer Computer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse durch eine hintere Wand (41) abgegrenzt ist; die Zwischenleiter Streifenkontakte (181), die jeweils aus einem Metallstreifen mit zwei kleinen vorspringenden Plättchen (187) bestehen, zwei Metallfedern (179, 180) und paarweise miteinander verbundene Federn (182, 183, 184, 186) beinhalten; wobei die Streifen in geeigneten Rillen (188) angeordnet sind, die in der genannten Wand voneinander beabstandet sind, wobei die Plättchen zur Innenseite des Gehäuses gerichtet sind; die beiden einzelnen Federn (179, 180) in geeigneten Rillen (189, 191) an jedem Ende einer Innenwand (178) angeordnet sind und mit den Stromversorgungsleitern (156, 157) verbunden sind, die paarweise miteinander verbundenen Federn in geeigneten Rillen (192, 193) angeordnet sind, die in der Innenwand und zwischen den zwei einzelnen Federn beabstandet sind, und wobei die Federn alle zum Inneren des Gehäuses (152) vorspringen, so dass sie zusammen mit den Streifen die nichtwiederaufladbaren Batterien (163) in Reihe schalten können.
8. Tragbarer Computer nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem der Akku-Pack (87) durch eine Aufnahme (151) gekennzeichnet ist, die einen Hohlkörper umfasst, der die wiederaufladbaren Batterien (88) aufnimmt, wobei sich in dem Hohlkörper Zwischenleiter (173) befinden zum Reihenschalten der wiederaufladbaren Batterien zwischen den zwei Anschlusspunkten (153, 154).
9. Tragbarer Computer nach Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme parallelepipedförmig ist, die beiden Anschlusspunkte (153, 154) auf einer Seite der Aufnahme angeordnet sind und die Aufnahme einen Vorsprung (171) aufweist, der auf der gleichen Seite wie die beiden Anschlusspunkte herausragt.
10. Tragbarer Computer nach Anspruch 7 und Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme aus Plastik ist und nur die beiden Anschlusspunkte (153, 154) mit den beiden einzelnen Federn (179, 180), jeder mit einer betreffenden Feder, in elektrischen Kontakt kommen können, wenn die Aufnahme im Gehäuse angeordnet wird.
11. Akku-Pack (87), der eine Aufnahme (151) aufweist, die wiederaufladbare Batterien (88) und zwei mit den genannten Batterien (88) verbundene Anschlusspunkte (153, 154) enthält, wobei die genannte Aufnahme (151) einen hohlen parallelepipedförmigen Körper hat, in dem sich die wiederaufladbaren Batterien (88) befinden und der Zwischenleiter (173) zum Reihenschalten der wiederaufladbaren Batterien (88) trägt,
wobei der Akku-Pack (87) zum Anordnen in einem Gehäuse (152) eines tragbaren Computers (31) der Art vorgesehen ist, die eine Basiseinheit (32) aufweist, die das Gehäuse, eine elektronische Einheit (34) mit einer Mehrzahl von Bauteilen, zwei Stromversorgungsleiter (156, 157) für die elektronische Einheit (34) und eine Fühlervorrichtung (162) beinhaltet, die die Anwesenheit des Akku-Packs (87) in dem Gehäuse erfassen kann, um einen von einer externen Energiequelle (93), die an den tragbaren Computer (31) angeschlossen ist, bereitgestellten Nachladungsstrom für die wiederaufladbaren Batterien (88) verfügbar zu machen, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Fühlervorrichtung die Anwesenheit des Akku-Packs mechanisch erfasst und dass der genannte Hohlkörper einen Vorsprung (171) aufweist, der mit der genannten Fühlervorrichtung (162) zusammenwirken kann, so dass die genannten wiederaufladbaren Batterien (88) den Nachladungsstrom erhalten können, wenn sich die Aufnahme (151) des Akku-Packs (87) in dem genannten Gehäuse befindet.
12. Akku-Pack nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Fühlervorrichtung aus einem Mikroschalter (170) besteht und der genannte Vorsprung (171) von einem Zapfen (155) definiert wird, der aus der Aufnahme (151) herausragt, wobei der Zapfen durch einen Schlitz (177) in einer Wand (178) des Gehäuses (152) passieren kann, um den Mikroschalter (170) zu schließen, wenn der Hohlkörper in das Gehäuse eingesetzt wird.
13. Akku-Pack nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass er in einem Computer mit einem Gehäuse (152) verwendet werden kann, das Zwischenleiter (164) wie zum Reihenschalten nichtwiederaufladbarer Batterien (163) aufweist, die als eine Alternative zu dem genannten Akku- Pack in dem genannten Gehäuse angebracht werden können, wobei die Aufnahme (151) die wiederaufladbaren Batterien Von den Zwischenleitern im Gehäuse isoliert.
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