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DE69307865T2 - Armaturenbrett für kraftfahrzeug - Google Patents

Armaturenbrett für kraftfahrzeug

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Publication number
DE69307865T2
DE69307865T2 DE69307865T DE69307865T DE69307865T2 DE 69307865 T2 DE69307865 T2 DE 69307865T2 DE 69307865 T DE69307865 T DE 69307865T DE 69307865 T DE69307865 T DE 69307865T DE 69307865 T2 DE69307865 T2 DE 69307865T2
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DE
Germany
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core material
exposed
skin material
thermoplastic resin
resin
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Application number
DE69307865T
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Masahito Matsumoto
Nobuhiro Usui
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Sumitomo Chemical Co Ltd
Original Assignee
Sumitomo Chemical Co Ltd
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K37/00Dashboards
    • B60K37/20Dashboard panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Casting Or Compression Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Instrument Panels (AREA)
  • Injection Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Moulds For Moulding Plastics Or The Like (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge, bei dem ein Außenschicht- bzw. Hautmaterial auf die Oberfläche eines thermoplastischen Harzkernmaterials laminiert ist.
  • Als Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge wurden bisher solche verwendet, bei denen ein Hautmaterial mit einem Klebstoff auf ein thermoplastisches Harzkernmaterial laminiert wird, das zuvor durch Spritzgießen o. ä. in die gewünschte Form gebracht wurde.
  • Gewöhnlich müssen solche Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge einen Öffnungsabschnitt haben, z. B. ein Luftausblasloch zur Klimatisierung oder zum Verhindern des Beschlagens von Fensterglas o. ä., und als Armaturenbretter mit einem solchen Öffnungsabschnitt sind jene bekannt, in denen ein aus einer einzelnen Öffnung mit der gewünschten Größe bestehender Öffnungsabschnitt mechanisch durch Bohren o. ä. in einem Armaturenbrett gebildet ist, bei dem ein Hautmaterial auf die gesamte Oberfläche eines Harzkernmaterials laminiert ist und das durch ein zuvor erwähntes Verfahren erhalten wird, sowie jene, die bei Notwendigkeit eines aus mehreren kleinen Löchern bestehenden Öffnungsabschnitts erhalten werden, indem ein separat durch Spritzgießen o. ä. geformtes Öffnungsteil mit mindestens zwei kleinen Löcher am Öffnungsabschnitt angepaßt und das Teil im Öffnungsabschnitt befestigt wird.
  • Allerdings traten bei den bisher bekannten Armaturenbrettern solche Probleme auf, daß die Haftfestigkeit zwischen dem thermoplastischen Harzkernmaterial und dem Hautmaterial unzureichend ist, daß aufgrund eines mechanisch durch Bohren o. ä. vorgesehenen Öffnungsabschnitts in einem durch Laminieren des Hautmaterials auf das Harzkernmaterial erhaltenen Brett das Ende der Hautmaterialschicht bis auf die Brettoberfläche auf der gebohrten Brettseite um den Öffnungsabschnitt ansteigt, was das gute Aussehen stark beeinträchtigt, und daß bei einem sich aus kleinen Löchern zusammensetzenden Öffnungsabschnitt das separat geformte Öffnungsteil an den Öffnungsabschnitt angepaßt und darin befestigt wird, weshalb die Festigkeit der Anpassung des Öffnungsteils an den Öffnungsabschnitt unzureichend ist, wodurch sich das Öffnungsteil vom Öffnungsabschnitt infolge von Schwingungen während der Fahrt löst oder trennt.
  • Diese Nachteile werden mit den Merkmalen der Ansprüche überwunden.
  • Die Erfinder führten umfangreiche Untersuchungen durch, um solche Mängel herkömmlicher Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge zu beseitigen und Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge zu entwickeln, bei denen das Hautmaterial fest am Harzkernmaterial haftet, das Aussehen des Öffnungsabschnitts gut ist, und auch bei einem Öffnungsabschnitt mit mehreren Öffnungen kein Öffnungsteil an den Öffnungsabschnitt angepaßt zu werden braucht, und gelangten als Ergebnis zu der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 1 ist eine Perspektivansicht des Armaturenbretts der Erfindung.
  • Fig. 2(A) und 2(B) sind teilweise Schnittansichten des Armaturenbretts von Fig. 1, wobei (A) den freiliegenden Kernmaterialabschnitt im Schnitt A-A' von Fig. 1 und (B) den freiliegenden Abschnitt im Schnitt B-B' von Fig. 1 zeigt.
  • Fig. 3(A), 3(B) und 3(C) zeigen Beispiele für die Form des freiliegenden Abschnitts und die Lochungsform in der Erfindung.
  • Fig. 4 zeigt den Öffnungsabschnitt in einem herkömmlichen Armaturenbrett.
  • Fig. 5(A), 5(B) und 5(C) zeigen schematisch das Verfahren zur Herstellung des Armaturenbretts der Erfindung.
  • Fig. 6(A), 6(B) und 6(C) sind teilweise vergrößerte Ansichten des Abschnitts Z der schematischen Ansicht des Herstellungsverfahrens von Fig. 5.
  • Im übrigen haben die Bezugszahlen in den Darstellungen die folgenden Bedeutungen:
  • 1 Matrize
  • 2 Patrize
  • 3 Zufuhröffnung für schmelzflüssiges Harz
  • 4 Armaturenbrett
  • 5 schmelzflüssiges thermoplastisches Harz
  • 6 Hautmaterial
  • 7 thermoplastisches Harzkernmaterial
  • 8 freiliegender Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials
  • 9 Nut
  • 10 Lochung
  • 11 Klebstoffschicht
  • 12 separates Teil im Öffnungsabschnitt
  • 13 Matrizennut
  • 14 Auskragung
  • 15 vorspringender Abschnitt
  • 16 Aufnahmeloch für vorspringenden Abschnitt
  • 17 Vakuumsaugweg
  • In der Erfindung unterliegt das als Kernmaterial verwendete thermoplastische Harz, bei dem es sich um den Träger im Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge handelt, keinen besonderen Einschränkungen, und verwendbar sind z. B. Polyolefinharze, z. B. Polypropylen, Polyethylen u. ä.; Styrolharze, z. B. Polystyrol, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer, Acrylnitril- Styrol-Copolymer u. ä.; Polyamidharze, z. B. Nylon u. ä.; usw.
  • Solche thermoplastischen Harze können allein oder in Mischungen aus zwei oder mehr Harzen verwendet werden. Bei Bedarf können überdies Füllstoffe, z. B. anorganische Füllstoffe, Glasfasern u. ä., sowie verschiedene Zusatzstoffe, z. B. Pigmente, Gleitmittel, Antistatikmittel u. ä., mit ihnen vermischt werden.
  • Erwähnung als Hautmaterial finden Gewebe, Gewirke, Vliese u. ä. sowie Folien oder Filme aus einem thermoplastischen Harz oder einem thermoplastischen Elastomer, wobei solche mit einem konkav-konvexen Muster, z. B. geprägte o. ä., auch verwendbar sind. Verwendet werden können ferner Schäume aus einem thermoplastischen Harz, z. B. vom Polyolefin-, Polyvinylchlorid- und Polystyroltyp o. ä., Schäume aus einem hitzehärtbaren Harz, z. B. vom Polyurethantyp o. ä., oder Schäume aus einem Kautschuk, z. B. cis-1,4-Polybutadien, Ethylen-Propylen-Copolymer o. ä.. Diese Hautmaterialien können allein oder in Form eines Laminats verwendet werden, bei dem zwei oder mehr Hautmaterialien mittels Klebstoff oder durch Heißverschweißen laminiert sind. Bei Verwendung dieser Hautmaterialien ist bevorzugt, sie teilweise oder vollständig in Form eines Armaturenbretts vorzuformen.
  • Das Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens einen freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials auf seiner Oberfläche hat, das Hautmaterialende am Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist, und ferner mindestens eine durch die Kernmaterialschicht gehende Lochung im freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials gebildet ist.
  • Hierbei ist der freiliegende Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials ein Abschnitt im Armaturenbrett mit dem laminierten Hautmaterial, in dem kein Hautmaterial in dem Abschnitt vorhanden ist, der eine Größe hat, die einem Öffnungsabschnitt entspricht, z. B. einer Luftausblasöffnung von der Rückseite zur Vorderseite des Bretts, und der an der dem Öffnungsabschnitt entsprechenden Position vorhanden ist, wobei das Kernmaterialharz teilweise an der Oberfläche freiliegt.
  • Die Anzahl der freiliegenden Abschnitte ist nicht auf einen begrenzt, und es sind Öffnungsabschnitte in der für das Armaturenbrett notwendige Anzahl vorgesehen. Die gesamte Form des freiliegenden Abschnitts kann unter verschiedenen Formen, z. B. Kreis, Ellipse, Viereck, je nach gestalterischen Gesichtspunkten ausgewählt sein.
  • Außerdem ist die durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden Abschnitt gehende Lochung eine Lochung, durch die Ausblasluft o. ä. von einer Klimaeinheit auf der Rückseite des Armaturenbretts durch die Vorderseite des Armaturenbretts in ein Fahrzeug geleitet wird, wobei im freiliegenden Abschnitt eine Lochung oder zwei oder mehr Lochungen vorhanden sein können und in vielen Fällen mindestens zwei kleine Löcher vorgesehen sind.
  • Die Form dieser Lochung kann jede Form , z. B. kreisförmig, quadratisch, rechteckig o. ä., als Schnittform der Vorderseite sein und ist nicht speziell beschränkt, wobei sie aber für praktische Zwecke in vielen Fällen rechteckig ist.
  • Im Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist es sehr wichtig, daß an der Grenze zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials das Hautmaterialende in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist.
  • Damit das Hautmaterialende in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt wird, kann ein Verfahren zum Einsatz kommen, bei dem die Kernmaterialharzschicht auf die Hautmaterialseite so hochgezogen wird, daß das Kernmaterialharz das Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials berührt, z. B. im Verlauf des Formens, ein Verfahren, bei dem das Hautmaterialende in die Seite des Kernmaterialharzes eingepreßt wird, oder ein Verfahren, bei dem beides gleichzeitig erfolgt. Dazu sind z. B. in der dem Hautmaterialende entsprechenden Hohlraumposition der Form auf der das Hautmaterial berührenden Seite kontinuierliche Auskragungen zum Einstopfen des Hautmaterialendes vorgesehen, oder in der dem Hautmaterialende entsprechenden Hohlraumposition der Form sind auf der Seite des Kernmaterialharzes kontinuierliche Auskragungen zum Hochdrücken des freiliegenden Abschnitts des Kernmaterials vorgesehen, oder es ist beides vorgesehen.
  • Fig. 1 zeigt ein Beispiel für die gesamte Form des Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge der Erfindung.
  • In Fig. 1 bezeichnet 4 ein Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge und 8 den freiliegenden Abschnitt eines thermoplastischen Harzkernmaterials. In diesem Beispiel ist jeweils auf der linken und rechten Seite des Armaturenbretts ein freiliegender Abschnitt, also zwei freiliegende Abschnitte insgesamt, eines thermoplastischen Harzkernmaterials vorgesehen.
  • Fig. 2 zeigt teilweise den Schnitt A-A' durch den freiliegenden Abschnitt sowie den Schnitt B-B' ohne freiliegenden Abschnitt von Fig. 1.
  • Fig. 2(A) zeigt einen Schnitt des Öffnungsabschnitts 8 des Armaturenbretts, bei dem ein Hautmaterial 6 auf ein thermoplastisches Harzkernmaterial 7 laminiert ist und der Öffnungsabschnitt des Kernmaterials 7 ohne Hautmaterial freiliegt, wobei der freiliegende Abschnitt mehrere Lochungen 10 hat. In der gleichen Abbildung ist das Hautmaterialende in das Kernmaterialharz so eingestopft, daß das Ende des Hautmaterials 6 nicht an die Oberfläche an der Grenze mit dem freiliegenden Kernmaterial 7 kommt, und gleichzeitig ist das Kernmaterial 7 so angehoben, daß es das Hautmaterial berührt, wodurch das Hautmaterialende in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist. Als Ergebnis ist eine Nut 9 im Grenzabschnitt zwischen dem Hautmaterialende und dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt gebildet.
  • Obwohl dies in Fig. 2(A) nicht gezeigt ist, kann im übrigen die Form der Lochung in diesem Fall jede Form, z. B. kreisförmig, quadratisch, rechteckig o. ä., als Schnittform der Vorderseite gemäß Fig. 3(A), 3(B) und 3(C) haben und ist nicht speziell eingeschränkt, wobei sie für praktische Zwecke in vielen Fällen aber rechteckig ist.
  • Fig. 2(B) zeigt einen Schnitt des Abschnitts ohne Öffnungsabschnitt, bei dem das Hautmaterial 6 auf die gesamte Oberfläche des thermoplastischen Harzkernmaterials 7 laminiert ist.
  • Zum Vergleich ist in Fig. 4 eine Schnittansicht eines Öffnungsabschnitts in einem bekannten Armaturenbrett gezeigt.
  • Wie aus dieser Darstellung hervorgeht, ist bei einem herkömmlichen Gegenstand ein Öffnungsabschnitt in das Armaturenbrett gebohrt, bei dem ein Hautmaterial 6 auf ein thermoplastisches Harzkernmaterial 7 über eine Klebstoffschicht 11 laminiert ist, und in diesen Öffnungsabschnitt ist ein Öffnungsteil 12, das ein gesondert durch Spritzgießen o. ä. hergestelltes separates Teil ist, eingefügt und daran z. B. mit Klebstoff o. ä. befestigt.
  • Die Herstellung des Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge der Erfindung erfolgt durch Zuführen eines Hautmaterials zwischen ein Paar aus einer Patrize und einer Matrize, die so gestaltet sind, daß die gewünschte Armaturenbrettform erhalten wird, und anschließendes Preßformen eines schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes nach oder während der Zuführung des schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes zwischen das Hautmaterial und die Matrize oder Patrize.
  • Ein spezifisches Verfahren zur Herstellung des Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist nachfolgend anhand von Fig. 5 und 6 erläutert.
  • Im geöffneten Zustand eines Paars aus Matrize 1 und Patrize 2, die so gestaltet sind, daß sich die gewünschte Armaturenbrettform ergibt, wird ein Hautmaterial 6, das so vorgeformt ist, daß die gewünschte Armaturenbrettform erhalten wird, und aus dem ein dem freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials entsprechender Abschnitt ausgeschnitten ist, auf der Formenoberfläche der Matrize 1 durch Saugwirkung über den Vakuumsaugweg 17 o. ä. [Fig. 5(A)] gehalten, die Matrize 1 wird in eine geeignete Position abgesenkt, und anschließend wird ein schmelzflüssiges thermoplastisches Harz 5 aus einer in der Patrize 2 vorgesehenen Harzzufuhröffnung 3 zwischen das Hautmaterial 6 und die Patrize geführt [Fig. 5(B)]. Nach Zufuhr einer vorbestimmten Harzmenge wird die Matrize 1 weiter abgesenkt und es erfolgt der Schließvorgang; oder während der Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes wird die Matrize 1 abgesenkt, um den Schließvorgang parallel zur Harzzufuhr durchzuführen, wodurch das schmelzflüssige thermoplastische Harz in der Form gepreßt und verteilt wird, um dem Harz eine Form zu geben und gleichzeitig das Hautmaterial 6 auf die Oberfläche des thermoplastischen Harzes zu laminieren. [Fig. 5(C)]. Ferner wird die Form abgekühlt und anschließend geöffnet, und der geformte Gegenstand wird entnommen.
  • Im folgenden wird ein Verfahren erläutert, durch das das Armaturenbrett mindestens einen freiliegenden Abschnitt des -thermoplastischen Harzkernmaterials haben kann, das Hautmaterialende im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Kernmaterialabschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt wird und gleichzeitig Lochungen durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden Abschnitt gebildet werden.
  • Fig. 6 ist eine vergrößerte Ansicht des Formenoberflächenabschnitts im Abschnitt Z von Fig. 5, wobei Fig. 6(A), 6(B) und 6(C) jeweils den Schritten von Fig. 5(A) bis (C) entsprechen.
  • Fig. 6(A) zeigt den Zustand, in dem ein Hautmaterial 6, aus dem der Abschnitt, in dem das Kernmaterial freiliegen soll, zuvor ausgeschnitten wurde, auf der Formenoberfläche der Matrize 1 durch Vakuumsaugwirkung über den Vakuumsaugweg 17 o. ä. gehalten wird. Auf der Oberfläche der Matrize 1 sind kontinuierliche Auskragungen 14 vorgesehen, um das Hautmaterialende entlang dem Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Abschnitt und dem nicht freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials zu pressen, und ferner ist in dem mit den Auskragungen 14 umschlossenen freiliegenden Kernmaterialabschnitt die notwendige Anzahl (drei in der Darstellung) von vorspringenden Abschnitten 15 mit einem Schnitt gebildet, der der Form einer Lochung 10 zum Ausbilden der Lochungen 10 entspricht. Auf der Formenoberfläche der Patrize 2 sind als Entsprechung Nuten 13 zum Aufnehmen der Auskragungen 14 sowie Löcher 16 zum Aufnehmen der vorspringenden Abschnitte 15 vorgesehen. Im übrigen brauchen die Nuten 13 nicht vorgesehen zu sein; sind die Nuten jedoch nicht vorgesehen, verdünnt sich die Kernmaterialschicht in dem Maße, in dem das Hautmaterialende in das Kernmaterialharz durch die Auskragungen 14 gepreßt wird, wodurch die Festigkeit sinkt. Zur Beibehaltung der Festigkeit sind daher vorzugsweise die Nuten vorgesehen, um die Dicke des Kernmaterialharzes aufrecht zu erhalten.
  • Die Seitenwände des vorspringenden Abschnitts 15 und des Lochs 16 bilden zueinander eine Scherstruktur.
  • In dem Zustand, in dem das zugeführte schmelzflüssige Harz durch den Schließvorgang verteilt wird, in der Form fließt und sich bewegt, wird der vorspringende Abschnitt 15 in das Loch 16 eingefügt, bevor das verteilte schmelzflüssige thermoplastische Harz 5 das Loch 16 erreicht, und der Schließvorgang wird so durchgeführt, daß das schmelzflüssige Harz nicht in das Loch 16 eindringt [Fig. 6(C)].
  • Nach Abschluß des Schließvorgangs werden die Formen abgekühlt und dann geöffnet, um das Produkt zu entnehmen.
  • Durch dieses Verfahren läßt sich ein Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge erhalten, bei dem das Hautmaterial 6 fest und in einem Stück auf die Oberfläche des thermoplastischen Harzkernmaterials 7 laminiert ist, wobei gleichzeitig dessen Oberfläche mindestens einen freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials haben kann; das Hautmaterialende wird in das freiliegende Kernmaterialharz im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterial und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Kernmaterialabschnitt so eingebettet und darin befestigt, daß das Hautmaterialende nicht an die Oberfläche gelangt, und zusätzlich sind die Lochungen 10 durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden Abschnitt gebildet.
  • Im übrigen stellen die vorstehend erläuterte Vorrichtung und das sie verwendende Verfahren eine betriebliche Ausführung dar, und es erübrigt sich, darauf zu verweisen, daß das Verfahren zur Herstellung des Armaturenbretts der Erfindung nicht darauf beschränkt ist.
  • ARBEITSBEISPIELE
  • Anhand von Beispielen wird die Erfindung im folgenden näher erläutert, wobei die Erfindung jedoch nicht darauf beschränkt ist.
  • Beispiel 1
  • Auf der Grundlage des Verfahrens von Fig. 5(A) bis (C) und Fig. 6(A) bis (C) wird nachstehend ein Beispiel erläutert, bei dem die Formgebung mit Formen zum Formpressen eines Armaturenbretts mit 1400 mm Gesamtlänge erfolgte.
  • Verwendung als Hautmaterial fand eine geprägte Polypropylenelastomerfolie mit 0,8 mm Dicke, auf deren Rückseite eine 3,0 mm dicke geschäumte Polypropylenbahn mit einem Schäumverhältnis von 15 (PPSM 15030, hergestellt von der Firma TORAY INDUSTRIES, INC.) durch Heißverschweißen laminiert war. Zunächst wurde das Hautmaterial in einem gesonderten Schritt vorgeformt, und der dem freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials entsprechende Abschnitt wurde aus ihm ausgeschnitten, wonach das Hautmaterial auf der Matrize 1 von Fig. 5 gehalten wurde. Hierbei wurde das Hautmaterial durch Vakuumsaugwirkung in der Matrize 1 festgehalten.
  • Als thermoplastisches Harz wurde Polypropylen (Sumitomo Noblen BP697K, hergestellt von der Firma Sumitomo Chemical Co., Ltd; Schmelzindex 30 g/min) verwendet, und dieses Harz wurde bei 230 ºC erschmolzen und in einen Formenhohlraum durch eine in der Patrize 2 vorgesehene Harzzufuhröffnung geführt, wonach der Schließvorgang erfolgte. Hierbei betrugen die Temperaturen der Matrize und Patrize 30 ºC bzw. 40 ºC.
  • Im übrigen begann die Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes bei einem Hohlraumabstand in Schließrichtung der Patrize und Matrize von 60 mm und wurde abgeschlossen, als der Hohlraumabstand 30 mm betrug. Nach Beendigung der Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes erfolgte der Schließvorgang, bis die gewünschte Dicke erreicht war.
  • Die Schließgeschwindigkeit der Matrize wurde auf eine konstante Geschwindigkeit von 7 mm/s von Beginn der Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes bis zum Zufuhrabschluß eingestellt. Ferner betrug die für den Schließvorgang erforderliche Kraft 180 Tonnen. Nach Abschluß des Schließvorgangs erfolgte 35 Sekunden eine Abkühlung unter Druck, und anschließend wurde der geformte Gegenstand aus der Form entnommen.
  • Im geformten Gegenstand, der als Armaturenbrett mit 5 mm Dicke erhalten wurde und drei Lochungen mit schlanker Rechteckform im rechteckigen freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials hatte, waren das Kernmaterialharz und das Hautmaterial fest miteinander laminiert. Ferner war das Hautmaterialende im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet, und das Aussehen war gut.
  • Beispiel 2
  • Das Formen erfolgte unter den gleichen Bedingungen wie im Beispiel 1 mit der Ausnahme, daß als Hautmaterial eine geprägte PVC-Folie mit einer Dicke von 0,8 mm verwendet wurde, auf deren Rückseite eine 3 mm dicke geschäumte Polypropylenbahn mit einem Schäumverhältnis von 15 (PPSM 15030, hergestellt von der Firma TORAY INDUSTRIES, INC.) mit einem Klebstoff laminiert war.
  • Der als Armaturenbrett erhaltene geformte Gegenstand mit 5 mm Dicke hatte drei Lochungen mit schlanker Rechteckform im rechteckigen freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials, und das Kernmaterialharz und das Hautmaterial waren fest miteinander laminiert. Ferner war das Hautmaterialende im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet, und das Aussehen war gut.
  • Als Wirkungen ergeben sich beim Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge der Erfindung, daß kein aus einer einzelnen Öffnung bestehender Öffnungsabschnitt durch Bohren o. ä. wie herkömmlich im Armaturenbrett gebildet und kein Öffnungsteil mit mindestens zwei kleinen Löchern, das separat durch Spritzgießen o. ä. geformt wird, in den Öffnungsabschnitt eingesetzt und darin befestigt zu werden braucht, da das Hautmaterial fest in einem Stück auf die Oberfläche des thermoplastischen Harzkernmaterials laminiert ist, das Armaturenbrett auf seiner Oberfläche mindestens einen freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials hat und mindestens zwei Lochungen durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden Abschnitt gebildet sind; auch in der Verwendung nach seinem Einbau in ein Kraftfahrzeug kommt es nicht zur Ablösung des Hautmaterials oder zum Abtrennen des Öffnungsabschnitts, und die Kosten sind gering.

Claims (3)

1. Armaturenbrett (4) für Kraftfahrzeuge, bei dem ein Hautmaterial (6) in einem Stück auf die Oberfläche eines thermoplastischen Harzkernmaterials (7) laminiert ist und das erhalten wird durch Zuführen des Hautmaterials (6) zwischen ein Paar aus einer Patrize und Matrize (2, 1), die so gestaltet sind, daß die gewünschte Armaturenbrettform erhalten wird, und anschließendes Preßformen eines schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes (5) nach oder während der Zufuhr des schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes zwischen das Hautmaterial (6) und die Patrize (2) oder die Matrize (1), dadurch gekennzeichnet, daß das Armaturenbrett (4) auf seiner Oberfläche mindestens einen freiliegenden Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials (7) hat, das Hautmaterialende in dem Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist, und mindestens eine durch die Kernmaterialschicht gehende Lochung (10) in dem freiliegenden Abschnitt (8) des Kernmaterials gebildet ist.
2. Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochung in dem freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials eine Luftausblasöffnung ist.
3. Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Lochungen zwei oder mehr beträgt.
DE69307865T 1992-08-21 1993-08-20 Armaturenbrett für kraftfahrzeug Expired - Lifetime DE69307865T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
JP22259292 1992-08-21
PCT/JP1993/001169 WO1994004386A1 (en) 1992-08-21 1993-08-20 Instrument panel for automobile

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DE69307865T2 true DE69307865T2 (de) 1997-05-22

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Country Status (7)

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EP (1) EP0608438B1 (de)
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