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Die Erfindung betrifft ein Armaturenbrett für
Kraftfahrzeuge, bei dem ein Außenschicht- bzw. Hautmaterial auf die
Oberfläche eines thermoplastischen Harzkernmaterials
laminiert ist.
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Als Armaturenbretter für Kraftfahrzeuge wurden bisher
solche verwendet, bei denen ein Hautmaterial mit einem
Klebstoff auf ein thermoplastisches Harzkernmaterial laminiert
wird, das zuvor durch Spritzgießen o. ä. in die gewünschte
Form gebracht wurde.
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Gewöhnlich müssen solche Armaturenbretter für
Kraftfahrzeuge einen Öffnungsabschnitt haben, z. B. ein
Luftausblasloch zur Klimatisierung oder zum Verhindern des Beschlagens
von Fensterglas o. ä., und als Armaturenbretter mit einem
solchen Öffnungsabschnitt sind jene bekannt, in denen ein aus
einer einzelnen Öffnung mit der gewünschten Größe bestehender
Öffnungsabschnitt mechanisch durch Bohren o. ä. in einem
Armaturenbrett gebildet ist, bei dem ein Hautmaterial auf die
gesamte Oberfläche eines Harzkernmaterials laminiert ist und
das durch ein zuvor erwähntes Verfahren erhalten wird, sowie
jene, die bei Notwendigkeit eines aus mehreren kleinen
Löchern bestehenden Öffnungsabschnitts erhalten werden, indem
ein separat durch Spritzgießen o. ä. geformtes Öffnungsteil
mit mindestens zwei kleinen Löcher am Öffnungsabschnitt
angepaßt und das Teil im Öffnungsabschnitt befestigt wird.
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Allerdings traten bei den bisher bekannten
Armaturenbrettern solche Probleme auf, daß die Haftfestigkeit zwischen
dem thermoplastischen Harzkernmaterial und dem Hautmaterial
unzureichend ist, daß aufgrund eines mechanisch durch Bohren
o. ä. vorgesehenen Öffnungsabschnitts in einem durch
Laminieren des Hautmaterials auf das Harzkernmaterial erhaltenen
Brett das Ende der Hautmaterialschicht bis auf die
Brettoberfläche auf der gebohrten Brettseite um den Öffnungsabschnitt
ansteigt, was das gute Aussehen stark beeinträchtigt, und daß
bei einem sich aus kleinen Löchern zusammensetzenden
Öffnungsabschnitt das separat geformte Öffnungsteil an den
Öffnungsabschnitt angepaßt und darin befestigt wird, weshalb die
Festigkeit der Anpassung des Öffnungsteils an den
Öffnungsabschnitt unzureichend ist, wodurch sich das Öffnungsteil vom
Öffnungsabschnitt infolge von Schwingungen während der Fahrt
löst oder trennt.
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Diese Nachteile werden mit den Merkmalen der Ansprüche
überwunden.
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Die Erfinder führten umfangreiche Untersuchungen durch,
um solche Mängel herkömmlicher Armaturenbretter für
Kraftfahrzeuge zu beseitigen und Armaturenbretter für
Kraftfahrzeuge zu entwickeln, bei denen das Hautmaterial fest am
Harzkernmaterial haftet, das Aussehen des Öffnungsabschnitts gut
ist, und auch bei einem Öffnungsabschnitt mit mehreren
Öffnungen kein Öffnungsteil an den Öffnungsabschnitt angepaßt zu
werden braucht, und gelangten als Ergebnis zu der
vorliegenden Erfindung.
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Fig. 1 ist eine Perspektivansicht des Armaturenbretts
der Erfindung.
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Fig. 2(A) und 2(B) sind teilweise Schnittansichten des
Armaturenbretts von Fig. 1, wobei (A) den freiliegenden
Kernmaterialabschnitt im Schnitt A-A' von Fig. 1 und (B) den
freiliegenden Abschnitt im Schnitt B-B' von Fig. 1 zeigt.
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Fig. 3(A), 3(B) und 3(C) zeigen Beispiele für die Form
des freiliegenden Abschnitts und die Lochungsform in der
Erfindung.
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Fig. 4 zeigt den Öffnungsabschnitt in einem
herkömmlichen Armaturenbrett.
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Fig. 5(A), 5(B) und 5(C) zeigen schematisch das
Verfahren zur Herstellung des Armaturenbretts der Erfindung.
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Fig. 6(A), 6(B) und 6(C) sind teilweise vergrößerte
Ansichten des Abschnitts Z der schematischen Ansicht des
Herstellungsverfahrens von Fig. 5.
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Im übrigen haben die Bezugszahlen in den Darstellungen
die folgenden Bedeutungen:
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1 Matrize
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2 Patrize
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3 Zufuhröffnung für schmelzflüssiges Harz
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4 Armaturenbrett
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5 schmelzflüssiges thermoplastisches Harz
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6 Hautmaterial
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7 thermoplastisches Harzkernmaterial
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8 freiliegender Abschnitt des thermoplastischen
Harzkernmaterials
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9 Nut
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10 Lochung
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11 Klebstoffschicht
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12 separates Teil im Öffnungsabschnitt
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13 Matrizennut
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14 Auskragung
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15 vorspringender Abschnitt
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16 Aufnahmeloch für vorspringenden Abschnitt
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17 Vakuumsaugweg
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In der Erfindung unterliegt das als Kernmaterial
verwendete thermoplastische Harz, bei dem es sich um den Träger im
Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge handelt, keinen besonderen
Einschränkungen, und verwendbar sind z. B. Polyolefinharze,
z. B. Polypropylen, Polyethylen u. ä.; Styrolharze, z. B.
Polystyrol, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer, Acrylnitril-
Styrol-Copolymer u. ä.; Polyamidharze, z. B. Nylon u. ä.;
usw.
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Solche thermoplastischen Harze können allein oder in
Mischungen aus zwei oder mehr Harzen verwendet werden. Bei
Bedarf können überdies Füllstoffe, z. B. anorganische
Füllstoffe, Glasfasern u. ä., sowie verschiedene Zusatzstoffe,
z. B. Pigmente, Gleitmittel, Antistatikmittel u. ä., mit
ihnen vermischt werden.
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Erwähnung als Hautmaterial finden Gewebe, Gewirke,
Vliese u. ä. sowie Folien oder Filme aus einem thermoplastischen
Harz oder einem thermoplastischen Elastomer, wobei solche mit
einem konkav-konvexen Muster, z. B. geprägte o. ä., auch
verwendbar sind. Verwendet werden können ferner Schäume aus
einem
thermoplastischen Harz, z. B. vom Polyolefin-,
Polyvinylchlorid- und Polystyroltyp o. ä., Schäume aus einem
hitzehärtbaren Harz, z. B. vom Polyurethantyp o. ä., oder Schäume
aus einem Kautschuk, z. B. cis-1,4-Polybutadien,
Ethylen-Propylen-Copolymer o. ä.. Diese Hautmaterialien können allein
oder in Form eines Laminats verwendet werden, bei dem zwei
oder mehr Hautmaterialien mittels Klebstoff oder durch
Heißverschweißen laminiert sind. Bei Verwendung dieser
Hautmaterialien ist bevorzugt, sie teilweise oder vollständig in Form
eines Armaturenbretts vorzuformen.
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Das Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens einen freiliegenden
Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials auf seiner
Oberfläche hat, das Hautmaterialende am Grenzabschnitt
zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und dem
Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das freiliegende
Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist, und
ferner mindestens eine durch die Kernmaterialschicht gehende
Lochung im freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials gebildet
ist.
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Hierbei ist der freiliegende Abschnitt des
thermoplastischen Harzkernmaterials ein Abschnitt im Armaturenbrett mit
dem laminierten Hautmaterial, in dem kein Hautmaterial in dem
Abschnitt vorhanden ist, der eine Größe hat, die einem
Öffnungsabschnitt entspricht, z. B. einer Luftausblasöffnung von
der Rückseite zur Vorderseite des Bretts, und der an der dem
Öffnungsabschnitt entsprechenden Position vorhanden ist,
wobei das Kernmaterialharz teilweise an der Oberfläche
freiliegt.
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Die Anzahl der freiliegenden Abschnitte ist nicht auf
einen begrenzt, und es sind Öffnungsabschnitte in der für das
Armaturenbrett notwendige Anzahl vorgesehen. Die gesamte Form
des freiliegenden Abschnitts kann unter verschiedenen Formen,
z. B. Kreis, Ellipse, Viereck, je nach gestalterischen
Gesichtspunkten ausgewählt sein.
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Außerdem ist die durch die Kernmaterialschicht im
freiliegenden Abschnitt gehende Lochung eine Lochung, durch die
Ausblasluft o. ä. von einer Klimaeinheit auf der Rückseite
des Armaturenbretts durch die Vorderseite des Armaturenbretts
in ein Fahrzeug geleitet wird, wobei im freiliegenden
Abschnitt eine Lochung oder zwei oder mehr Lochungen vorhanden
sein können und in vielen Fällen mindestens zwei kleine
Löcher vorgesehen sind.
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Die Form dieser Lochung kann jede Form , z. B.
kreisförmig, quadratisch, rechteckig o. ä., als Schnittform der
Vorderseite sein und ist nicht speziell beschränkt, wobei sie
aber für praktische Zwecke in vielen Fällen rechteckig ist.
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Im Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist
es sehr wichtig, daß an der Grenze zwischen dem freiliegenden
Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den
freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials das Hautmaterialende in
das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet und darin
befestigt ist.
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Damit das Hautmaterialende in das freiliegende
Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt wird, kann ein
Verfahren zum Einsatz kommen, bei dem die
Kernmaterialharzschicht auf die Hautmaterialseite so hochgezogen wird, daß
das Kernmaterialharz das Hautmaterialende um den
freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials berührt, z. B. im Verlauf des
Formens, ein Verfahren, bei dem das Hautmaterialende in die
Seite des Kernmaterialharzes eingepreßt wird, oder ein
Verfahren, bei dem beides gleichzeitig erfolgt. Dazu sind z. B.
in der dem Hautmaterialende entsprechenden Hohlraumposition
der Form auf der das Hautmaterial berührenden Seite
kontinuierliche Auskragungen zum Einstopfen des Hautmaterialendes
vorgesehen, oder in der dem Hautmaterialende entsprechenden
Hohlraumposition der Form sind auf der Seite des
Kernmaterialharzes kontinuierliche Auskragungen zum Hochdrücken des
freiliegenden Abschnitts des Kernmaterials vorgesehen, oder
es ist beides vorgesehen.
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Fig. 1 zeigt ein Beispiel für die gesamte Form des
Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge der Erfindung.
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In Fig. 1 bezeichnet 4 ein Armaturenbrett für
Kraftfahrzeuge und 8 den freiliegenden Abschnitt eines
thermoplastischen
Harzkernmaterials. In diesem Beispiel ist jeweils auf
der linken und rechten Seite des Armaturenbretts ein
freiliegender Abschnitt, also zwei freiliegende Abschnitte
insgesamt, eines thermoplastischen Harzkernmaterials vorgesehen.
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Fig. 2 zeigt teilweise den Schnitt A-A' durch den
freiliegenden Abschnitt sowie den Schnitt B-B' ohne freiliegenden
Abschnitt von Fig. 1.
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Fig. 2(A) zeigt einen Schnitt des Öffnungsabschnitts 8
des Armaturenbretts, bei dem ein Hautmaterial 6 auf ein
thermoplastisches Harzkernmaterial 7 laminiert ist und der
Öffnungsabschnitt des Kernmaterials 7 ohne Hautmaterial
freiliegt, wobei der freiliegende Abschnitt mehrere Lochungen 10
hat. In der gleichen Abbildung ist das Hautmaterialende in
das Kernmaterialharz so eingestopft, daß das Ende des
Hautmaterials 6 nicht an die Oberfläche an der Grenze mit dem
freiliegenden Kernmaterial 7 kommt, und gleichzeitig ist das
Kernmaterial 7 so angehoben, daß es das Hautmaterial berührt,
wodurch das Hautmaterialende in das freiliegende
Kernmaterialharz eingebettet und darin befestigt ist. Als Ergebnis
ist eine Nut 9 im Grenzabschnitt zwischen dem
Hautmaterialende und dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt gebildet.
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Obwohl dies in Fig. 2(A) nicht gezeigt ist, kann im
übrigen die Form der Lochung in diesem Fall jede Form, z. B.
kreisförmig, quadratisch, rechteckig o. ä., als Schnittform
der Vorderseite gemäß Fig. 3(A), 3(B) und 3(C) haben und ist
nicht speziell eingeschränkt, wobei sie für praktische Zwecke
in vielen Fällen aber rechteckig ist.
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Fig. 2(B) zeigt einen Schnitt des Abschnitts ohne
Öffnungsabschnitt, bei dem das Hautmaterial 6 auf die gesamte
Oberfläche des thermoplastischen Harzkernmaterials 7
laminiert ist.
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Zum Vergleich ist in Fig. 4 eine Schnittansicht eines
Öffnungsabschnitts in einem bekannten Armaturenbrett gezeigt.
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Wie aus dieser Darstellung hervorgeht, ist bei einem
herkömmlichen Gegenstand ein Öffnungsabschnitt in das
Armaturenbrett gebohrt, bei dem ein Hautmaterial 6 auf ein
thermoplastisches Harzkernmaterial 7 über eine Klebstoffschicht 11
laminiert ist, und in diesen Öffnungsabschnitt ist ein
Öffnungsteil 12, das ein gesondert durch Spritzgießen o. ä.
hergestelltes separates Teil ist, eingefügt und daran z. B. mit
Klebstoff o. ä. befestigt.
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Die Herstellung des Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge
der Erfindung erfolgt durch Zuführen eines Hautmaterials
zwischen ein Paar aus einer Patrize und einer Matrize, die so
gestaltet sind, daß die gewünschte Armaturenbrettform
erhalten wird, und anschließendes Preßformen eines
schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes nach oder während der Zuführung
des schmelzflüssigen thermoplastischen Harzes zwischen das
Hautmaterial und die Matrize oder Patrize.
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Ein spezifisches Verfahren zur Herstellung des
Armaturenbretts für Kraftfahrzeuge der Erfindung ist nachfolgend
anhand von Fig. 5 und 6 erläutert.
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Im geöffneten Zustand eines Paars aus Matrize 1 und
Patrize 2, die so gestaltet sind, daß sich die gewünschte
Armaturenbrettform ergibt, wird ein Hautmaterial 6, das so
vorgeformt ist, daß die gewünschte Armaturenbrettform erhalten
wird, und aus dem ein dem freiliegenden Abschnitt des
Kernmaterials entsprechender Abschnitt ausgeschnitten ist, auf der
Formenoberfläche der Matrize 1 durch Saugwirkung über den
Vakuumsaugweg 17 o. ä. [Fig. 5(A)] gehalten, die Matrize 1 wird
in eine geeignete Position abgesenkt, und anschließend wird
ein schmelzflüssiges thermoplastisches Harz 5 aus einer in
der Patrize 2 vorgesehenen Harzzufuhröffnung 3 zwischen das
Hautmaterial 6 und die Patrize geführt [Fig. 5(B)]. Nach
Zufuhr einer vorbestimmten Harzmenge wird die Matrize 1 weiter
abgesenkt und es erfolgt der Schließvorgang; oder während der
Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes wird die Matrize 1
abgesenkt, um den Schließvorgang parallel zur Harzzufuhr
durchzuführen, wodurch das schmelzflüssige thermoplastische Harz in
der Form gepreßt und verteilt wird, um dem Harz eine Form zu
geben und gleichzeitig das Hautmaterial 6 auf die Oberfläche
des thermoplastischen Harzes zu laminieren. [Fig. 5(C)].
Ferner wird die Form abgekühlt und anschließend geöffnet, und
der geformte Gegenstand wird entnommen.
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Im folgenden wird ein Verfahren erläutert, durch das das
Armaturenbrett mindestens einen freiliegenden Abschnitt des
-thermoplastischen Harzkernmaterials haben kann, das
Hautmaterialende im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden
Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden
Kernmaterialabschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz
eingebettet und darin befestigt wird und gleichzeitig
Lochungen durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden Abschnitt
gebildet werden.
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Fig. 6 ist eine vergrößerte Ansicht des
Formenoberflächenabschnitts im Abschnitt Z von Fig. 5, wobei Fig. 6(A),
6(B) und 6(C) jeweils den Schritten von Fig. 5(A) bis (C)
entsprechen.
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Fig. 6(A) zeigt den Zustand, in dem ein Hautmaterial 6,
aus dem der Abschnitt, in dem das Kernmaterial freiliegen
soll, zuvor ausgeschnitten wurde, auf der Formenoberfläche
der Matrize 1 durch Vakuumsaugwirkung über den Vakuumsaugweg
17 o. ä. gehalten wird. Auf der Oberfläche der Matrize 1 sind
kontinuierliche Auskragungen 14 vorgesehen, um das
Hautmaterialende entlang dem Grenzabschnitt zwischen dem
freiliegenden Abschnitt und dem nicht freiliegenden Abschnitt des
thermoplastischen Harzkernmaterials zu pressen, und ferner ist in
dem mit den Auskragungen 14 umschlossenen freiliegenden
Kernmaterialabschnitt die notwendige Anzahl (drei in der
Darstellung) von vorspringenden Abschnitten 15 mit einem Schnitt
gebildet, der der Form einer Lochung 10 zum Ausbilden der
Lochungen 10 entspricht. Auf der Formenoberfläche der Patrize 2
sind als Entsprechung Nuten 13 zum Aufnehmen der Auskragungen
14 sowie Löcher 16 zum Aufnehmen der vorspringenden
Abschnitte 15 vorgesehen. Im übrigen brauchen die Nuten 13
nicht vorgesehen zu sein; sind die Nuten jedoch nicht
vorgesehen, verdünnt sich die Kernmaterialschicht in dem Maße, in
dem das Hautmaterialende in das Kernmaterialharz durch die
Auskragungen 14 gepreßt wird, wodurch die Festigkeit sinkt.
Zur Beibehaltung der Festigkeit sind daher vorzugsweise die
Nuten vorgesehen, um die Dicke des Kernmaterialharzes
aufrecht zu erhalten.
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Die Seitenwände des vorspringenden Abschnitts 15 und des
Lochs 16 bilden zueinander eine Scherstruktur.
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In dem Zustand, in dem das zugeführte schmelzflüssige
Harz durch den Schließvorgang verteilt wird, in der Form
fließt und sich bewegt, wird der vorspringende Abschnitt 15
in das Loch 16 eingefügt, bevor das verteilte schmelzflüssige
thermoplastische Harz 5 das Loch 16 erreicht, und der
Schließvorgang wird so durchgeführt, daß das schmelzflüssige
Harz nicht in das Loch 16 eindringt [Fig. 6(C)].
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Nach Abschluß des Schließvorgangs werden die Formen
abgekühlt und dann geöffnet, um das Produkt zu entnehmen.
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Durch dieses Verfahren läßt sich ein Armaturenbrett für
Kraftfahrzeuge erhalten, bei dem das Hautmaterial 6 fest und
in einem Stück auf die Oberfläche des thermoplastischen
Harzkernmaterials 7 laminiert ist, wobei gleichzeitig dessen
Oberfläche mindestens einen freiliegenden Abschnitt des
thermoplastischen Harzkernmaterials haben kann; das
Hautmaterialende wird in das freiliegende Kernmaterialharz im
Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterial und dem
Hautmaterialende um den freiliegenden Kernmaterialabschnitt so
eingebettet und darin befestigt, daß das Hautmaterialende
nicht an die Oberfläche gelangt, und zusätzlich sind die
Lochungen 10 durch die Kernmaterialschicht im freiliegenden
Abschnitt gebildet.
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Im übrigen stellen die vorstehend erläuterte Vorrichtung
und das sie verwendende Verfahren eine betriebliche
Ausführung dar, und es erübrigt sich, darauf zu verweisen, daß das
Verfahren zur Herstellung des Armaturenbretts der Erfindung
nicht darauf beschränkt ist.
ARBEITSBEISPIELE
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Anhand von Beispielen wird die Erfindung im folgenden
näher erläutert, wobei die Erfindung jedoch nicht darauf
beschränkt ist.
Beispiel 1
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Auf der Grundlage des Verfahrens von Fig. 5(A) bis (C)
und Fig. 6(A) bis (C) wird nachstehend ein Beispiel
erläutert,
bei dem die Formgebung mit Formen zum Formpressen eines
Armaturenbretts mit 1400 mm Gesamtlänge erfolgte.
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Verwendung als Hautmaterial fand eine geprägte
Polypropylenelastomerfolie mit 0,8 mm Dicke, auf deren Rückseite
eine 3,0 mm dicke geschäumte Polypropylenbahn mit einem
Schäumverhältnis von 15 (PPSM 15030, hergestellt von der Firma
TORAY INDUSTRIES, INC.) durch Heißverschweißen laminiert war.
Zunächst wurde das Hautmaterial in einem gesonderten Schritt
vorgeformt, und der dem freiliegenden Abschnitt des
thermoplastischen Harzkernmaterials entsprechende Abschnitt wurde
aus ihm ausgeschnitten, wonach das Hautmaterial auf der
Matrize 1 von Fig. 5 gehalten wurde. Hierbei wurde das
Hautmaterial durch Vakuumsaugwirkung in der Matrize 1 festgehalten.
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Als thermoplastisches Harz wurde Polypropylen (Sumitomo
Noblen BP697K, hergestellt von der Firma Sumitomo Chemical
Co., Ltd; Schmelzindex 30 g/min) verwendet, und dieses Harz
wurde bei 230 ºC erschmolzen und in einen Formenhohlraum
durch eine in der Patrize 2 vorgesehene Harzzufuhröffnung
geführt, wonach der Schließvorgang erfolgte. Hierbei betrugen
die Temperaturen der Matrize und Patrize 30 ºC bzw. 40 ºC.
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Im übrigen begann die Zufuhr des schmelzflüssigen Harzes
bei einem Hohlraumabstand in Schließrichtung der Patrize und
Matrize von 60 mm und wurde abgeschlossen, als der
Hohlraumabstand 30 mm betrug. Nach Beendigung der Zufuhr des
schmelzflüssigen Harzes erfolgte der Schließvorgang, bis die
gewünschte Dicke erreicht war.
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Die Schließgeschwindigkeit der Matrize wurde auf eine
konstante Geschwindigkeit von 7 mm/s von Beginn der Zufuhr
des schmelzflüssigen Harzes bis zum Zufuhrabschluß
eingestellt. Ferner betrug die für den Schließvorgang
erforderliche Kraft 180 Tonnen. Nach Abschluß des Schließvorgangs
erfolgte 35 Sekunden eine Abkühlung unter Druck, und
anschließend wurde der geformte Gegenstand aus der Form entnommen.
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Im geformten Gegenstand, der als Armaturenbrett mit 5 mm
Dicke erhalten wurde und drei Lochungen mit schlanker
Rechteckform im rechteckigen freiliegenden Abschnitt des
Kernmaterials hatte, waren das Kernmaterialharz und das Hautmaterial
fest miteinander laminiert. Ferner war das Hautmaterialende
im Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden
Kernmaterialabschnitt und dem Hautmaterialende um den freiliegenden
Abschnitt in das freiliegende Kernmaterialharz eingebettet, und
das Aussehen war gut.
Beispiel 2
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Das Formen erfolgte unter den gleichen Bedingungen wie
im Beispiel 1 mit der Ausnahme, daß als Hautmaterial eine
geprägte PVC-Folie mit einer Dicke von 0,8 mm verwendet wurde,
auf deren Rückseite eine 3 mm dicke geschäumte
Polypropylenbahn mit einem Schäumverhältnis von 15 (PPSM 15030,
hergestellt von der Firma TORAY INDUSTRIES, INC.) mit einem
Klebstoff laminiert war.
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Der als Armaturenbrett erhaltene geformte Gegenstand mit
5 mm Dicke hatte drei Lochungen mit schlanker Rechteckform im
rechteckigen freiliegenden Abschnitt des Kernmaterials, und
das Kernmaterialharz und das Hautmaterial waren fest
miteinander laminiert. Ferner war das Hautmaterialende im
Grenzabschnitt zwischen dem freiliegenden Kernmaterialabschnitt und
dem Hautmaterialende um den freiliegenden Abschnitt in das
freiliegende Kernmaterialharz eingebettet, und das Aussehen
war gut.
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Als Wirkungen ergeben sich beim Armaturenbrett für
Kraftfahrzeuge der Erfindung, daß kein aus einer einzelnen
Öffnung bestehender Öffnungsabschnitt durch Bohren o. ä. wie
herkömmlich im Armaturenbrett gebildet und kein Öffnungsteil
mit mindestens zwei kleinen Löchern, das separat durch
Spritzgießen o. ä. geformt wird, in den Öffnungsabschnitt
eingesetzt und darin befestigt zu werden braucht, da das
Hautmaterial fest in einem Stück auf die Oberfläche des
thermoplastischen Harzkernmaterials laminiert ist, das
Armaturenbrett auf seiner Oberfläche mindestens einen freiliegenden
Abschnitt des thermoplastischen Harzkernmaterials hat und
mindestens zwei Lochungen durch die Kernmaterialschicht im
freiliegenden Abschnitt gebildet sind; auch in der Verwendung
nach seinem Einbau in ein Kraftfahrzeug kommt es nicht zur
Ablösung des Hautmaterials oder zum Abtrennen des
Öffnungsabschnitts, und die Kosten sind gering.