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DE69305625T2 - Abdichtungsvorrichtung - Google Patents

Abdichtungsvorrichtung

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Publication number
DE69305625T2
DE69305625T2 DE69305625T DE69305625T DE69305625T2 DE 69305625 T2 DE69305625 T2 DE 69305625T2 DE 69305625 T DE69305625 T DE 69305625T DE 69305625 T DE69305625 T DE 69305625T DE 69305625 T2 DE69305625 T2 DE 69305625T2
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DE
Germany
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housing
sealing arrangement
channel
sealing
flanges
Prior art date
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DE69305625T
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DE69305625D1 (de
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Heinz Penz
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Walter Rose GmbH and Co KG
Original Assignee
Walter Rose GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)
  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Encapsulation Of And Coatings For Semiconductor Or Solid State Devices (AREA)
  • Materials For Medical Uses (AREA)
  • Sealing Battery Cases Or Jackets (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dichtungsanordnung, um das offene Ende einer Leitung an einem langgestreckten Objekt, wie etwa einem Kabel oder einem Rohr, das hindurchgeführt wird, abzudichten, und insbesondere eine mechanische Dichtungsanordnung, die ein angelenktes rohrförmiges Gehäuse aufweist, das von einem kanalförmigen Verschluß verschlossen werden kann und das ein Dichtmaterial, beispielsweise einen Mastix, enthält.
  • Es gibt viele Anwendungen, bei denen es erforderlich ist, das offene Ende einer Leitung, die ein langgestrecktes Objekt tragen soll, abzudichten. Typischerweise ist eine Abdichtung gegenüber der Umgebung erforderlich, um eine feuchtigkeits- und gasdichte Abdichtung zu bilden. Beispielsweise kann ein einzelnes Kabel oder Rohr in einen Kanal eingeführt werden und eine Abdichtung zwischen dem Kabel oder Rohr und dem Kanal erforderlich sein. Ein weiteres Beispiel liegt vor, wenn eine Vielzahl von Kabeln durch einzelne rohrförmige Auslässe in ein Gehäuse eingeführt werden, in dem sie miteinander oder mit einem anderen Kabel zu spleißen sind. Wenn beispielsweise ein einzelnes hochpaariges Nachrichtenkabel mit einer Vielzahl kleinerer Verzweigungskabel, beispielsweise ein einzelnes 2000-paariges Kabel mit zwanzig 100-paarigen Kabeln zu spleißen ist, werden die kleinen Kabel durch einzelne rohrförmige Kabeleinführungs-Auslässe, die von der Basis an einer Seite des zylindrischen Gehäuses vorspringen, in ein großes zylindrisches Gehäuse (das als ein Schachtverschluß ausgebildet ist) geführt, und die großen Kabel werden vor der anderen Seite in das zylindrische Gehäuses eingeführt. Jedes Kabel muß an seinem jeweiligen Kabeleinführungs-Auslaß abgedichtet werden, und dies stellt bei den kleinen Kabeln besondere Probleme dar, weil die Kabeleinführungs-Auslässe eng beabstandet sind. Eine ähnliche Dichtungsanordnung ist in Spleißsituationen erforderlich, bei denen sämtliche Kabel in ein Gehäuse an einer Seite des Gehäuses eintreten, beispielsweise durch Kabeleinführungen in einer Basis eines kuppelförmigen Gehäuses.
  • Viele verschiedene Dichtungsanordnungen sind im Stand der Technik vorgeschlagen worden, um das Ende einer Leitung abzudichten. Um beispielsweise Kabel abzudichten, die in einen Schachtverschluß eintreten, umfaßt die bekannte Abdichtungslösung das Einführen der Kabel, anschließend das Positionieren von wärmeschrumpfbaren Hüllen an den rohrförmigen Kabeleinführungsöffnungen und das Schrumpfen derselben auf die Kabel.
  • Außer der oben beschriebenen Wärmeschrumpf-Lösung sind mechanische Dichtungsanordnungen bekannt, um das offene Ende einer Leitung abzudichten. Beispielsweise beschreiben die EP-A-0 440 903, die DE 37 39 714 und die DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) eine mechanische Anordnung, um eine Kabeleinführung an einem Kanal abzudichten. Die bekannte mechanische Anordnung weist ein rohrförmiges Gehäuse in Form von zwei Halbschalen auf, die an einer Seite aneinander angelenkt sind und die durch ein kanalförmiges Element, das mit Längsflanschen an der anderen Seite in Eingriff ist, zusammengehalten werden. Die Anlenkung erfolgt durch ein Foliengelenk, das ein Längsschlitz in dem rohrförmigen Gehäuse ist. Die gesamten Offenbarungen der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) werden hier summarisch eingeführt.
  • Eine Kanal-Kabeleinführungs-Dichtungseinrichtung, in der ein Teil der Offenbarung der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 verwirklicht ist, wird unter dem Handelsnamen EZAM von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung vertrieben. Das vertriebene Produkt umfaßt ein Gelenkelement, das Verriegelungsrollen und -haken anstelle eines Foliengelenks aufweist. Es umfaßt ferner einen polymeren Kanalverschluß, der bis zu einer erheblichen Höhe über den rohrförmigen Körper des Gehäuses vorsteht, um eine ausreichende Verschlußkraft auf das Gehäuse zu erreichen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine feste mechanische Dichtungsanordnung bereitzustellen, die der in der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) beschriebenen ähnlich ist, jedoch einen festen, aber im wesentlichen flachen Verschlußmechanismus und bevorzugt auch einen Gelenkmechanismus hat. Die Dichtungsanordnung der vorliegenden Erfindung ist insbesondere bei Anwendungen nützlich, bei denen der Dichtungsraum beschränkt ist, beispielsweise zum Abdichten der Kabeleinführungen in einen Schachtverschluß, wo benachbarte Dichtungen eng aneinander sind und der Raum beschränkt ist. Die vorliegende Erfindung stellt eine mechanische Dichtungsanordnung bereit, die bei dieser und ähnlichen Anwendungen als eine Alternative zu der gegenwärtig angewandten Schrumpf-Lösung verwendet werden könnte.
  • Die vorliegende Erfindung stellt also eine Dichtungsanordnung bereit, um das offene Ende einer Leitung an einem langgestreckten Objekt, wie etwa einem Kabel oder Rohr, das hindurchgeführt wird, abzudichten, wobei die Anordnung folgendes aufweist:
  • (a) ein geteiltes rohrförmiges Gehäuse, das in Längsrichtung geschlitzt ist, um zwei oder mehr Halb- oder Teilschalen zu bilden, und das entlang eines Längsschlitzes angelenkt ist, um ein Öffnen des Gehäuses zu ermöglichen,
  • (b) ein kanalförmiges Verschlußelement, das im Gebrauch hochstehende Flansche an aneinanderstoßenden Rändern des geschlitzten Gehäuses zusammenhält, um das Gehäuse zu schließen, und
  • (c) in dem Gehäuse enthaltenes Dichtmaterial, wobei ein Verriegelungselement in dem kanalförmigen Verschlußelement vorgesehen ist, das aus einer ersten Position, in der das kanalförmige Verschlußelement entlang den hochstehenden Flanschen an dem Gehäuse bewegt werden kann, in eine zweite Position bewegt werden kann, in dem das Verriegelungselement das kanalförmige Verschlußelement relativ zu den Flanschen des Gehäuses sicher festhält, wobei das Verriegelungselement ein Gewindeelement aufweist, das gedreht werden kann, um das kanalförmige Verschlußelement an den Gehäuseflanschen zu befestigen, und ist dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Gehäuseflansche Gewindenuten aufweist, die mit den Windungen des Gewindeelements in Eingriff gelangen, wenn das Gewindeelement gedreht wird.
  • Wir haben gefunden, daß das Vorsehen von einem oder mehreren Verriegelungselementen, wie sie in unsere Erfindung beansprucht sind, die Festigkeit unseres Verschlusses erheblich verbessert. Dies ermöglicht somit die Herstellung eines Verschlusses mit Flachprofil, während gleichzeitig eine ausreichende Verschlußfestigkeit aufrechterhalten wird. Dies hat besondere Vorteile, wenn der Raum beschränkt ist.
  • Das Verriegelungselement ist ein Gewindeelement, beispielsweise eine Standardschraube, die dann, wenn sie gedreht wird, mit den hochstehenden Flanschen an dem Gehäusekörper in Eingriff gelangt. Wenigstens einer der Gehäuseflansche weist entsprechende Gewindenuten auf, die mit dem Gewindeelement zusammenwirken, um den Kanal an dem Gehäuse sicher zu befestigen, wenn die Schraube gedreht wird. Die Nuten an dem Flansch sind bevorzugt an einer nach außen oder zur Seite weisenden Oberfläche des hochstehenden Flansches ausgebildet. Bevorzugt ist das Gewindeelement in dem Kanal, beispielsweise an einer Seite des Kanals, vorher befestigt. Bei dieser Anordnung ist es möglich, einen sicheren Verschluß mit einer Anordnung aus hochstehendem Flansch und Kanal und Schraube bereitzustellen, der um eine Distanz über das Gehäuse vorspringt, die kleiner als 1/4, bevorzugt kleiner als 1/6 des Außendurchmessers des rohrförmigen Körpers des Gehäuses ist. Bevorzugt erstrecken sich der Kanal und die Flansche weniger als 15 mm, stärker bevorzugt weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 8 mm über den rohrförmigen Körper des Gehäuses.
  • Bevorzugt wird ein einzelnes Verriegelungselement, beispielsweise eine einzelne Schraube, bei der vorliegenden Erfindung verwendet, die, wie oben beschrieben, in dem Kanal und an einer Seite davon positioniert ist. Bei anderen Ausführungsformen können jedoch zwei oder mehr Verriegelungselemente verwendet werden. Beispielsweise können zwei Gewindeelemente, eines an jeder Seite des Kanals, verwendet werden, und zwar bevorzugt beide innerhalb des Kanals. Ferner könnten Gewindeelemente von jedem Ende des Kanals eingeführt werden. Bis zu vier Gewindeelemente könnten auf diese Weise verwendet werden. Wenn Gewindeelemente an beiden Seiten des Kanals vorgesehen sind, sind entsprechende Nuten bevorzugt an den gegenüberliegenden Flächen von beiden hochstehenden Flanschen vorgesehen.
  • Die hochstehenden Flansche und der zusammenwirkende Kanalverschluß sind im allgemeinen keilförmig, das heißt, sie sind an einem Ende breiter als an ihrem anderen Ende. Dies ist aus der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) bekannt und dort beschrieben. Gemäß der vorliegenden Erfindung weisen die hochstehenden Flansche an dem Gehäuse bevorzugt auch zusammenwirkende Ausbildungen auf, um eine relative Axialbewegung der aneinanderstoßenden Teile des Gehäuses im wesentlichen zu verhindern. Beispielsweise kann ein vorspringender Stummel an dem einen Flansch mit einer Nut an dem gegenüberliegenden Flansch zusammenwirken.
  • Die Dichtungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist angelenkt, so daß sie zum Positionieren um die abzudichtenden Objekte herum geöffnet werden kann. Bevorzugt erfolgt die Anlenkung durch ein gesondertes Gelenkelement. Dieses kann in Form eines mit Öffnungen versehenen Streifens sein, der entlang der äußeren Oberfläche des Gehäuses verläuft und bevorzugt flexibel ist. Der Streifen verläuft bevorzugt entlang aneinanderstoßenden Rändern des Gehäuses. Bevorzugt durchsetzen nietförmige Stummel an den Gehäuserändern die Öffnungen in dem Gelenkelement, um das Gehäuse an dem Streifen zu befestigen und so den Gelenkmechanismus zu bilden. Diese Anordnung ergibt eine Gelenkanordnung mit kleinem Profil, aber hoher Festigkeit. Diese Gelenkanordnung kann bei vielen verschiedenen Materialien für das Gehäuse verwendet werden, einschließlich unserem bevorzugten Material, das ein verstärktes polymeres Material, bevorzugt ein faserverstärktes polymeres Material ist. Im Gegensatz dazu kann ein Foliengelenk, wie es in der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) beschrieben ist, nicht erfolgreich mit einer Gelenkanordnung verwendet werden, da solche Materialien unter Biegebeanspruchung, der sie bei einer Foliengelenkanordnung ausgesetzt sind, brechen.
  • Ein bevorzugtes Material für das Gehäuse ist ein faserverstärktes, insbesondere thermoplastisches Polymer. Jedes Material, insbesondere ein Polymer, beispielsweise Polyethylen, kann für den gesonderten Gelenkstreifen verwendet werden.
  • Bei der obengenannten Gelenkanordnung beträgt die Dicke des Gelenkstreifens bevorzugt weniger als 1/10, insbesondere weniger als 1/15, des Außendurchmessers des rohrförmigen Körpers des Gehäuses. Bevorzugt beträgt die Dicke des Gelenkstreifens weniger als 4 mm, insbesondere weniger als 2,5 mm. Es wird also ein flaches Gesamtprofil geschaffen. Dies ist bei Anwendungen, bei denen der Raum beschränkt ist, vorteilhaft.
  • Das Gehäuse der vorliegenden Erfindung ist geteilt, um zwei oder mehr Halb- oder Teilschalen zu bilden. Die am meisten bevorzugte Konfiguration hat zwei Halbschalen, die aneinanderstoßen, um den rohrförmigen Verschluß zu bilden. Das Gelenkelement verbindet bevorzugt die Halbschalen an einer Seite des Verschlusses. Dieses Gelenkelement wird bevorzugt werksseitig angebracht, so daß das Gehäuse im Gelände um das Gelenk herum geöffnet werden kann. Der Kanal ist bevorzugt dem Gelenk diametral entgegengesetzt, wobei er die Halbschalen an der anderen Seite des Verschlusses miteinander verbindet. Der Kanal wird bevorzugt im Feld von dem Dichtungsmonteur angebracht. Anstelle von Halbschalen kann das Gehäuse mehr als zwei Längsschlitze aufweisen, beispielsweise können drei oder mehr zusammenpassende Teilschalen verwendet werden. In diesem Fall können entsprechende zusätzliche Gelenke und/oder Kanalverschlüsse verwendet werden.
  • Wie bei der DE 37 39 714 und der DE 38 63 777 (WR116 DE1 und WR116 DE2) weist die Dichtungsanordnung der vorliegenden Erfindung bevorzugt ein Dichtmaterial auf. Dieses ist bevorzugt ein Mastix.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird ein Verdrängen des Dichtmaterials in Längsrichtung bevorzugt durch das Positionieren von Haltewänden an einer und bevorzugt an beiden Seiten des Dichtmaterials im wesentlichen verhindert. Die Haltewände enthalten bevorzugt Öffnungen, um den Durchtritt von langgestreckten Objekten zu ermöglichen. Schlitze, die sich von den Öffnungen nach außen erstrecken, können in einer oder beiden Haltewänden vorgesehen sein. Ein Vorteil der Schlitze ist, daß sie ein Durchbiegen der Wände ermöglichen können, um die eingeführten langgestreckten Objekte aufzunehmen. Somit können die Öffnungen in den Haltewänden geringfügig kleiner als die langgestreckten Objekte sein. Das Minimieren der Größe der Öffnungen ist für ein optimales Rückhalten des Dichtmaterials vorteilhaft. Ein weiterer Vorteil der geschlitzten Konfiguration ist, daß sie eine Zugentlastung der eingeführten langgestreckten Objekte bewirken kann.
  • Die Haltewände, die, um in ein rohrförmiges Gehäuse zu passen, bevorzugt scheibenförmig sind, können bevorzugt abnehmbar angebracht sein. Beispielsweise können sie in Nuten in dem Gehäuse positioniert sein. Diese Abnehmbarkeit ist neu und ermöglicht es, daß von dem Monteur im Gelände verschiedene Haltewände gewählt und in ein Standardgehäuse eingebaut werden, wobei die Wahl von der Größe und Anzahl der abzudichtenden langgestreckten Objekte abhängt. Jede Haltewand ist bevorzugt geteilt, d. h. in zwei oder mehr Teilen vorgesehen, so daß ein Teil in jeder Halb- oder Teilschale positioniert ist. Die Teile können also getrennt werden, um das Einführen der abzudichtenden langgestreckten Objekte zu gestatten.
  • Die Haltewand (Haltewände) kann (können) eine einzige Öffnung enthalten, die beispielsweise zentral positioniert ist, um ein einziges langgestrecktes Objekt aufzunehmen. Dies kann beispielsweise zwischen zwei zusammenpassenden Teilen der geteilten Haltewand sein. Stattdessen kann (können) die Wand (Wände) zwei oder mehr Öffnungen enthalten, und zwar entweder in der Wand oder an einem Rand der Wand, d. h. als von dem Rand der Haltewand ausgehende Aussparungen, um eine Vielzahl von Kabeln aufzunehmen. Im allgemeinen wird (werden) daher eine geeignete Haltewand (Haltewände) für die Größe und Anzahl von aufzunehmenden langgestreckten Objekten gewählt. Die Größe der Öffnung(en) sollte ausreichend groß sein, um den maximalen Durchmesser von wahrscheinlich aufzunehmendem langgestrecktem Objekt aufzunehmen, sollte aber ausreichend klein sein, um das Austreten des Dichtmaterials im wesentlichen zu verhindern.
  • Die Menge und die Geometrie des Dichtmaterials werden ebenfalls gewählt, um an die Größe und Anzahl von abzudichtenden langgestreckten Objekten angepaßt zu sein.
  • Bevorzugt sind Mittel vorgesehen, um die Dichtungsanordnung gemäß der Erfindung an dem offenen Ende der abzudichtenden Leitung sicher zu befestigen. Bevorzugt sind zusammenwirkende Reibungs-Verriegelungselemente an dem Gehäuse und an der Leitung vorgesehen, beispielsweise ist eine Nut an der äußeren Oberfläche der Leitung angeordnet, um mit einem Flansch an dem Gehäuse der Dichtungsanordnung zusammenzuwirken, oder umgekehrt.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei
  • Figur 1 eine Perspektivansicht ist, die einen Schachtverschluß zeigt, dessen Kabeleinführungen gemäß der Erfindung abzudichten sind;
  • Figur 2 eine Perspektivansicht ist, die eine Dichtungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;, und
  • Figur 3 eine vergrößerte Ansicht des Kanalteils der Dichtungsanordnung von Figur 2 zeigt;
  • Figur 4a eine vergrößerte Perspektivansicht des Gelenks ist, das bei der Dichtungsanordnung von Figur 2 verwendet wird, und Figur 4b ein Teilquerschnitt durch das Gehäuse von Figur 2 ist, der das Zusammenwirken dieses Gelenks mit dem Gehäuse zeigt;
  • Figur 5 die Dichtungsanordnung von Figur 2 zeigt, die an einer Kabeleinführung des Schachtverschlusses von Figur 1 positioniert ist;
  • Fig. 6a, 6b und 6c verschiedene geteilte Haltewände zur Verwendung bei der Dichtungsanordnung von Figur 2 zeigen; und
  • Figur 7 eine alternative Dichtungsanordnung gemäß der Erfindung zeigt.
  • Wie aus den Zeichnungen ersichtlich, zeigt Figur 1 einen Schachtverschluß, der ein zylindrisches Gehäuse 2 mit einer einzigen Öffnung 4 an einem Ende für ein Kabel 6 mit großem Kern und eine Grundplatte 8 an dem anderen Ende aufweist. Die Grundplatte 8 enthält eine Vielzahl von Öffnungen und zugehörigen rohrförmigen Kabeleinführungs-Auslässen 10, die geeignet dimensioniert sind, um eine Vielzahl von kleineren Kabeln, die in das Gehäuse 2 eintreten, aufzunehmen, um sie mit dem Hauptkabel 6 zu spleißen. Die Dichtungsanordnung der vorliegenden Erfindung kann verwendet werden, um einzelne der kleineren Kabel an jeweiligen Auslässen der Kabeleinführungs- Auslässe 10 abzudichten.
  • Figur 2 zeigt die Dichtungsanordnung 12 der vorliegenden Erfindung, und Figur 3 zeigt einen Teil dieser Anordnung. Die Anordnung weist ein rohrförmiges Gehäuse auf, das in Längsrichtung geschlitzt ist, um Halbschalen 14 zu bilden. An einer Seite des Gehäuses sind aneinanderstoßende Ränder 16 des Gehäuses durch einen flexiblen Gelenkstreifen 18 aneinander angelenkt. Der Streifen 18 wird später genauer beschrieben. Dieses Gelenk wird werksseitig angebracht und gestattet das Öffnen des Gehäuses im Feld zum Positionieren über den Kabelauslässen 10. An der diametral entgegengesetzten Seite des Gehäuses sind aneinanderstoßende Ränder des Gehäuses mit hochstehenden Flanschen 20 versehen. Diese sind im allgemeinen keilförmig, wobei sie an einem Ende 22 schmaler als an dem anderen Ende 24 sind. Ein entsprechend geformter Kanal 26 kann über die Flansche 20 geschoben werden, um das Gehäuse geschlossen zu halten. Der Kanal 26 wird im Gelände von dem Monteur angebracht. Der Kanal 26 ist mit einem ein Gewinde aufweisendes Verriegelungselement 28 versehen, das gedreht werden kann, um mit entsprechenden Gewindenuten 30 an einer Seite des einen der hochstehenden Flansche 20 zusammenzuwirken. Das Gewindeelement 28 ist in dem Kanal 26 und an einer Seite davon vorgesehen. Das Gewindeelement 28 wird durch Crimpen eines Teils des Kanals 31 über das Gewindeelement vorher in dem Kanal 26 befestigt. Dies ist am besten aus Figur 3 ersichtlich. Das bedeutet, daß das Gewindeelement nicht abnehmbar ist.
  • Figur 2 zeigt auch ein Verriegelungsgelenk 32 und eine Nut 34 an den hochstehenden Flanschen 20 des Gehäuses. Diese verhindern im wesentlichen eine Axialverlagerung der Halbschalen 14. Die Dichtungsanordnung weist ferner ein Dichtmaterial in den Halbschalen auf, dies ist jedoch aus Figur 2 nicht ersichtlich.
  • Figur 4a ist eine vergrößerte Ansicht des Gelenks 18. Es weist ein flexibles polymeres Material auf, das Öffnungen 44 darin enthält. Es weist ferner eine Nut 46 auf, um seine Flexibilität zu verbessern. Die Öffnungen 44 wirken mit nietförmigen Stummeln 48 an den Gehäusehalbschalen 14 zusammen, wie in Figur 4b gezeigt ist. Das Gelenk 18 ist also an den Gehäusehalbschalen befestigt und ermöglich es, daß sie voneinander weg geöffnet werden.
  • Figur 5 zeigt die Dichtungsanordnung der Figuren 2 und 3 an einem Kabelauslaß 10 des Schachtverschlusses von Figur 2 installiert, wobei ein Kabel 36 in den Auslaß eintritt. Zusätzlich zu den oben bereits beschriebenen Merkmalen ist in dieser Figur auch das Dichtmaterial 38 zu sehen, ebenso wie Haltewände 40, die an jeder Seite des Dichtmaterials positioniert sind, um es zwischen ihnen festzuhalten. Jede Haltewand 40 ist in zwei Teilen vorgesehen, wovon jeweils einer in jeder Halbschale 14 positioniert ist. Jede Haltewand enthält eine zentrale Öffnung zwischen den zwei Teilen jeder Haltewand, durch die das Kabel 36 hindurchgeht. Die Figur zeigt ferner einen Flansch 42 an der Dichtungsanordnung, der mit einer Nut in dem Kabeleinführungs-Auslaß 10 des Schachtverschlusses in Eingriff ist, um die Dichtunganordnung an dem Gehäuse-Kabeleinführungs-Auslaß 10 sicher zu befestigen.
  • Die Figuren 6a, b und c zeigen alternative geteilte Haltewände 40', 40'' und 40''', die anstelle der in Figur 5 gezeigten Haltewände 40 verwendet werden können, wenn mehr als ein eintretendes Kabel abzudichten ist. In Figur 6a ist die Haltewand im allgemeinen scheibenförmig, enthält jedoch zwei Aussparungen 50, in die Kabel 52 (in Strichpunktlinien gezeigt) eingeführt werden können. Dies ermöglicht das Abdichten von zwei oder mehr Kabeln mit einer einzigen Dichtungsanordnung. Die Haltewand 50 ist an der Linie 51 geteilt, und zwar zentral über die ausgesparte Scheibe an ihrem schmalsten Teil. Dies gestattet das Positionieren jedes Teils in einer jeweiligen Gehäusehalbschale. Ein oder mehrere Kabel können in jede Aussparung 50 eingeführt werden, wie in Figur 6a gezeigt ist. Figur 6b zeigt eine alternative Konfiguration mit drei Kabelaussparungen 50'. Figur 6c zeigt eine alternative Anordnung, bei der eine geteilte oder geschlitzte Haltewand, die Öffnungen für mehrere Kabel enthält, gezeigt ist. Sie enthält eine Teilung 54 in der Wand. Dies ermöglicht das Positionieren der zwei Teile der Scheibe in jeweiligen Halbschalen wie in Figur 5 und Figur 6a. Es ermöglicht ferner das Durchbiegen der Wand, um verschiedene Kabelgrößen aufzunehmen und schafft eine Zugentlastung.
  • Figur 7 zeigt eine alternative Konfiguration der Dichtungsanordnung. In diesem Fall ist der Einlaß 56 in eine Seite der Dichtungsanordnung kleiner als der Auslaß 58 an der anderen Seite der Dichtungsanordnung. Diese Situation kann beispielsweise dann auftreten, wenn Kabel in Kabeleinlässe eines Schachtverschlusses einzuführen sind, und die Kabel einen viel kleineren Durchmesser als die Schachtverschluß-Kabeleinlässe haben. Damit ein einfaches Teil mit zwei Halbschalen verwendet werden kann, das über einen Streifen 16 angelenkt und von einem geraden Kanal verschlossen ist, der mit Flanschen 20 in Eingriff ist, wie es bei den Ausführungsformen der Fall ist, die in den vorhergehenden Figuren gezeigt sind, ist eine Stufe 60 in der Dichtungsanordnung gebildet. Somit erstrecken sich Flansche 62 von dem duchmesserkleinen rohrförmigen Einlaß 56 zu den hochstehenden Flanschen 20 und zu dem Gelenk 16.
  • Die obige Beschreibung gilt nur für spezielle Ausführungsformen, und es versteht sich, daß Änderungen von jedem der Merkmale vorgenommen werden können, ohne von dem Umfang der Erfindung, wie er in den Ansprüche definiert ist, abzuweichen.

Claims (11)

1. Dichtungsanordnung (12), um das offene Ende einer Leitung (10) an einem langgestreckten Objekt (36), wie etwa einem Kabel oder Rohr, das hindurchgeführt wird, abzudichten, wobei die Anordnung folgendes aufweist:
(a) ein geteiltes rohrförmiges Gehäuse (14), das in Längsrichtung geschlitzt ist, um zwei oder mehr Halb- oder Teilschalen zu bilden, und das entlang eines Längsschlitzes angelenkt ist, um ein Öffnen des Gehäuses zu ermöglichen,
(b) ein kanalförmiges Verschlußelement (26), das im Gebrauch hochstehende Flansche (20) an aneinanderstoßenden Rändern des geschlitzten Gehäuses zusammenhält, um das Gehäuse zu schließen, und
(c) in dem Gehäuse enthaltenes Dichtmaterial, wobei ein Verriegelungselement (28) in dem kanalförmigen Verschlußelement vorgesehen ist, das aus einer ersten Position, in der das kanalförmige Verschlußelement entlang den hochstehenden Flanschen an dem Gehäuse bewegt werden kann, in eine zweite Position bewegt werden kann, in dem das Verriegelungselement das kanalförmige Verschlußelement relativ zu den Flanschen des Gehäuses sicher festhält, wobei das Verriegelungselement ein Gewindeelement aufweist, das gedreht werden kann, um das kanalförmige Verschlußelement an den Gehäuseflanschen zu befestigen, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens einer der Gehäuseflansche Gewindenuten (30) aufweist, die mit den Windungen des Gewindeelements in Eingriff gelangen, wenn das Gewindeelement gedreht wird.
2. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 1,
wobei das Gewindeelement (28) in dem kanalförmigen Verschlußelement (26) verläuft.
3. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 1 oder 2,
wobei das kanalförmige Verschlußelement (26) im wesentlichen flach ist und über die Oberfläche des rohrförmigen Körpers des Gehäuses (14) um eine Distanz vorspringt, die kleiner als 1/4, bevorzugt kleiner als 1/6 des Außendurchmessers des rohrförmigen Körpers des Gehäuses ist.
4. Dichtungsanordnung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die Anlenkung durch ein gesondertes Gelenkelement (18) vorgesehen ist, das einen flexiblen Materialstreifen aufweist, der entlang der äußeren Oberfläche des Gehäuses über aneinanderliegenden Rändern des geschlitzten Gehäuses verläuft.
5. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 4,
wobei das Gelenkelement (18) einen Streifen mit Öffnungen aufweist und das rohrförmige Gehäuse (14) mit nietförmigen Stummeln (48) versehen ist, die von dem Gehäuse nach außen vorspringen und die Öffnungen des Streifens durchsetzen, so daß sie dadurch den Streifen an dem Gehäuse befestigen.
6. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 4 oder 5,
wobei das Gelenkelement (18) ein biegsames, reißfestes polymeres Material aufweist.
7. Dichtungsanordnung (12) nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
wobei die Dicke des Gelenkelements (18) weniger als 1/10, bevorzugt weniger als 1/15, des Außendurchmessers des rohrförmigen Körpers des Gehäuses (14) ausmacht.
8. Dichtungsanordnung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die hochstehenden Flansche (20) an dem Gehäuse (14) zusammenwirkende Ausbildungen aufweisen, um eine relative Axialbewegung zwischen den Gehäuseteilen im wesentlichen zu verhindern.
9. Dichtungsanordnung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei Haltewände (40) vorgesehen sind, die den Innendurchmesser des Gehäuses (14) auf einer oder beiden Seiten des Dichtmaterials überbrücken, wobei die Haltewände bevorzugt abnehmbar sind.
10. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 9,
wobei die Haltewände (40) eine oder mehrere Öffnungen (50) enthalten, um die abzudichtenden langgestreckten Objekte (36) aufzunehmen.
11. Dichtungsanordnung (12) nach Anspruch 10,
wobei die Öffnungen (50) als Aussparungen vom Rand der Haltewand bzw. der Haltewände (40) vorgesehen sind.
DE69305625T 1992-01-24 1993-01-20 Abdichtungsvorrichtung Expired - Fee Related DE69305625T2 (de)

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DE69305625T2 true DE69305625T2 (de) 1997-05-28

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JP (1) JPH07503302A (de)
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CA (1) CA2127796A1 (de)
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