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Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen oder Schließen der Tür eines Gehäuses wie z.B.
eines Schaltschranks oder eines Schaltkastens, in denen Niederspannungsgeräte untergebracht sind und
bei denen die Tür mit einer Dichtung versehen ist, die auf einem festen Randprofil des Gehäuses
angebracht ist.
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Eine derartige Vorrichtung zum Öffnen oder Schließen einer Schranktür ist in dem Patent EP-76 711
beschrieben und besteht aus
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- einem an der Tür befestigten Körper, in dem ein Bedienteil eingebaut ist, das in Drehrichtung fest mit
einem Riegel verbunden ist, welcher über eine Schulter mit einem Festhalteschenkel zusammenwirkt,
der an dem Randprofil befestigt ist,
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- wobei sich der Riegel um eine Achse drehen kann, die senkrecht zur Ebene der Türfläche
ausgerichtet ist, und eine Nocke aufweist, die schräg zu dieser Achse verläuft, um die Reaktionskraft des
Randprofils in ein Drehmoment des Riegels als Gegenkraft zu einem in entgegengesetzte Richtung
wirkenden Rückholmomentes umzuwandeln.
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Der Riegel wirkt aufgrund eines festen, an dem Randprofil angebrachten und mit zwei durch eine Rampe
angeschlossene Auflagebereiche versehenen Teils mit dem Randprofil zusammen. Durch diese
Anordnung wird ein graduierte Aufliegen des Riegels geschaffen, wodurch ein Öffnen der Tür verhindert
werden soll, selbst wenn der Benutzer nicht genügend Kraft aufwendet, um diese völlig zu schließen. In
diesem Falle verbleibt die Tür in halbgeschlossener Stellung.
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Verfügt andererseits das Randprofil über kein graduiertes Auflageteil, so reicht erfahrungsgemäß die
Reibung des Riegels auf dem Randprofil bei seiner Drehung unter der Krafteinwirkung des
Rückholmomentes manchmal aus, um die Tür anzuhalten, bevor sie ihre endgültige Schließstellung
erreicht hat.
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Ziel der Erfindung ist es, mit Hilfe einfacher Mittel in einer Vorrichtung zum Öffnen und Schließen der
obengenannten Art sicherzustellen, daß der Riegel nicht in einer unsicheren Stellung verbleibt und die
Tür ihre endgültige Schließstellung erreicht.
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Erfindungsgemäß wirkt die Schulter des Riegels mit einer Rampe zusammen, die dem
Festhalteschenkel zugeordnet ist und deren Ausrichtung beim Schließen eine Verringerung des
Zusammendrückens der Dichtung zwischen der Stellung, in der der Riegel an der Rampe ansetzt, und
der endgültigen Schließstellung bewirkt, sodaß der drehbare Riegel nicht in einer unsicheren
Zwischenstellung verbleibt, sondern in die sichere Endstellung gelangt.
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Die Gleitfläche des Randprofils kann senkrecht zur Ebene der Tür ausgerichtet sein, wenn sich diese in
geschlossener Stellung befindet, wobei sich die Rampe auf der Kante eines schmalen Wandelementes
erstreckt, das weitgehend in der Verlängerung der Gleitfläche liegt. Der Festhalteschenkel kann parallel
zur Ebene der geschlossenen Tür ausgerichtet sein, da die Rampe auf der Kante eines flachen
Auflageteils für den Riegel vorgesehen ist, wobei dieses Auflageteil an dem Festhalteschenkel anliegt.
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Die Vorteile und Merkmale der Erfindung sind anhand der nachfolgenden Beschreibung unter
Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung deutlicher zu verstehen.
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In Fig. 1 bis Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Öffnen und Schließen in Seitenansicht in
verschiedenen Arbeitsstellungen dargestellt.
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Fig. 5 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in Draufsicht an einer Schranktür angebaut.
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In Fig. 6 und Fig. 7 ist die Vorrichtung nach Fig. 5 in Richtung des Pfeils A in zwei verschiedenen
Arbeitsstellungen dargestellt.
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In Fig. 8 ist die Vorrichtung nach Fig. 5 in Richtung des Pfeils B dargestellt.
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In Fig. 9 ist eine Variante des Rampenteils in Draufsicht dargestellt.
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Die dargestellte Vorrichtung zum Öffnen ünd Schließen ist einem Gehäuse 10 zugeordnet, z.B. einem
Kasten oder Schrank zum Unterbringen von elektrischen Niederspannungsgeräten. Sie besteht aus
einem Schloßkörper 20, der in eine Öffnung 11 in einer Tür 12 des Gehäuses eingebaut ist, wobei die
Achse X-X' der Öffnung senkrecht zur Achse P-P' der Tür verläuft. Ein Randfalz 13 der Tür überdeckt bei
geschlossener Stellung der Tür den Randfalz 14 eines festen Teils 15 des Gehäuses. Die Tür schwenkt
um eine nicht dargestellte Achse, die senkrecht zur Ebene von Fig. 1 bis Fig. 7 verläuft, und besitzt eine
Dichtung 16, die in geschlossener Stellung zusammengedrückt ist. Die Dichtung ist rundum am
Außenrand der Tür in der Nähe des Randfalzes 13 angebracht.
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Die Bereiche innerhalb bzw. außerhalb des Gehäuses sind auf der Zeichnung mit den Nummern 17 bzw.
18 dargestellt.
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Im Schloßkörper 20 ist ein um die Achse X-X' drehbar angebrachtes Bedienteil 21 eingebaut, das von
der Außenseite des Gehäuses aus mit einem Werkzeug oder Schlüssel betätigt werden kann. Das
Bedienteil ist fest mit einem Riegel 22 verbunden, der mit einer Spiralfeder 23 unter Drehbelastung
steht. Der Riegel 22 besitzt eine Nocke 24, die in Bezug auf die Achse X-X' schräg und seitlich versetzt
angeordnet ist, sodaß sie beim Aufsetzen auf das feste Randprofil 14 des Gehäuses beim Schließen der
Tür entspr. Pfeil F1 die Gegenkraft in ein Drehmoment des Riegels (Pfeil F2, Fig. 2) gegenüber dem
durch die Feder 23 verursachten Rückholmoment (Pfeil F3, Fig. 3 u. 4) umwandelt. An die Nocke 24 ist
auf deren Rückseite eine Schulter 25 angesetzt, die in einer vorteilhaften Ausführung eine flache
Oberfläche besitzt und so geformt ist, daß sie hinter einer anderen flachen Festhaltefläche zum
Aufliegen kommt, die mit dem festen Teil 15 des Gehäuses verbunden ist. Das Randprofil 14 weist eine
Kante 14a auf, die mit der Dichtung 16 zusammenwirkt, um das Dichtschließen der Tür zu gewährleisten
und das Gleiten des Riegels 22 zu unterstützen, sowie einen Schenkel 14b, der senkrecht zur Ebene P
der Tür verläuft, und einen Festhalteschenkel 14c, der in geschlossener Stellung der Tür parallel zur
Ebene P verläuft.
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Erfindungsgemäß ist dem Festhalteschenkel 14c eine Rampe 30 zugeordnet, die parallel zum Randprofil
14 und zur Dichtung 16 verläuft und durch die ein Auflage- und Auslösebereich 34 für den Riegel über
einen schrägen Zwischenbereich 36 mit einem Bereich für endgültige Schließstellung 35 verbunden ist,
wobei der Bereich 34 weiter im Inneren des Gehäuses liegt als der Bereich 35. Beim Schließen der Tür
setzt die Schulter 25 mit ihrem Schulterende 25a im Bereich 34 der Rampe 30 auf und gleitet auf dieser
unter der Krafteinwirkung der Feder bis in den Bereich 35. Die Dichtung mit einer gegebenen Nennstärke
wird zusammengedrückt, sobald sie mit der Kante 14a des Randprofils 14 in Berührung kommt. Sie
besitzt in der Auslösestellung (Fig. 6) zunächst die Stärke e1 und dehnt sich beim Weiterdrehen des
Riegels wieder aus, um in der endgültigen Schließstellung (Fig. 7) eine Stärke e2 > e1 aufzuweisen.
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Die Rampe 30 kann auf einem durch Schraub- oder Klebverbindung auf dem Randprofil 14 befestigten
Winkelstück 37 befinden (Fig. 5 - 7). Genauer gesagt, befindet sich die Schräge auf der Schneide eines
schmalen Wandelementes 38, das sich weitgehend in der Verlängerung eines Schenkels 39 des
Winkelstücks 37 befindet, der am Schenkel 14b anliegt und der die parallel zur Achse X-X' verlaufende
Gleitfläche bestimmt, während der andere Schenkel 40 des Winkelstücks an dem Schenkel 14c anliegt
und die senkrecht zur Achse X-X' verlaufende Festhaltefläche bestimmt.
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Weiterhin kann die Schräge 30 auch als Vorsprung 41 (Fig. 9) des Randes eines Flachstücks 42
ausgeführt sein, das durch Schraub- oder Klebverbindung auf dem Randprofil 14 befestigt ist und in der
Verlängerung des Schenkels 14b liegt.
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Die Funktionsweise der oben beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt:
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Der Bediener, der die Tür zu schließen wünscht, schwenkt diese in der Richtung des Pfeils F1 (Fig. 1).
Die Nocke 24, die sich ursprünglich in der in Fig. 1 dargestellten Position befindet, tritt zuerst mit der
Kante 14a des Randprofils 14 und anschließend mit der Gleitfläche 14b in Berührung. Dabei bewirkt die
Kante 14a des Randprofils 14 ein Drehmoment gemäß Pfeil F2 auf den Riegel 22 aus, sodaß der Riegel
sich dreht und dabei auf der Kante 14a entlanggleitet (Fig. 2 und gestrichelte Linie Fig. 6). Danach drückt
der Bediener mit genügend Kraft gegen die Tür, damit die an die Kante 14a andrückende Dichtung 16
bis zur Stärke e&sub1; zusammengedruckt wird (Fig. 6), wodurch die Schulter 25 des Riegels freigesetzt wird
und sich unter der Krafteinwirkung der Feder 23 in Richtung des Pfeils F3 zu drehen beginnt (siehe Fig.
3 und Fig. 8), wobei sie auf der Schräge 30 von dem Bereich 34 in den Bereich 35 hinuntergleitet. In
dieser Stellung ist die Tur vollstandig geschlossen und die Dichtung ist nur soweit zusammengedruckt,
daß sie die Stärke e&sub2; > e&sub1; aufweist. Die Schließstellung des Riegels ist sicher. Dieser kann ohne
bewußte Betätigung durch den Bediener nicht in seine ursprüngliche Stellung zurückkehren.
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Die Schulter 25 kann zu ihrem Ende 25a hin einen parallel zu dem Zwischenteil 36 der Rampe geneigten
Teil aufweisen, während der übrige Teil der Schräge senkrecht zur Achse X-X' verläuft. Zum Öffnen der
Tür dreht der Bediener das Bedienteil 21, wodurch die Dichtung 16 soweit zusammengedrückt wird, daß
die Schulter von der Schließstellung - Bereich 35 - in die Auslösestellung - Bereich 34 - gelangt, worauf
er die Tür aufziehen kann, wobei der Riegel 22 auf der Gleitfläche 14b entlanggleitet. Das
Zusammendrücken der Dichtung erfolgt z.B. durch Andrücken der Tür gegen das Gehäuse, was jedoch
nicht unbedingt erforderlich ist.
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Weiterhin kann das Bedienteil 21 gegenüber dem Riegel 22 in Bezug auf die Achse X-X' einen Arm 50
aufweisen, der über einen Zapfen 51 mit einer parallel zum Randprofil 14 und zur Dichtung 16
verlaufende Betätigungsstange 52 verbunden ist (Fig. 8). Diese ist über einen Zapfen 51' mit einem
weiteren Bedienteil 21' mit Arm 50' verbunden und wird über ein zentrales Bedienelement 53 bedient,
das sich zwischen den Teilen 21, 21' und vorzugsweise in der Mitte davon befindet. Das bedienelement
53 ist mit einem verriegelbaren Griff bedienbar und kann wiederum einen Riegel aufweisen, der wie die
beiden anderen ausgeführt ist. Alle Riegel wirken mit erfindungsgemäßen Schrägen zusammen,
wodurch die auf die Dichtung 16 ausgeübte Kraft über die gesamte Türlänge verteilt werden kann.