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DE69229701T2 - Implantierbare Einlassöffnung mit mehrfachen Flüssigkeitshöhlungen - Google Patents

Implantierbare Einlassöffnung mit mehrfachen Flüssigkeitshöhlungen

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Publication number
DE69229701T2
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
septum
inlet port
catheter
housing
implantable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69229701T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69229701D1 (de
Inventor
Patricia Ann Bassett
Kelly J. Christian
Augustus Felix
Arnold S. Leonard
Craig Stephen Nevers
Daniel C. Wadsworth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CR Bard Inc
Original Assignee
CR Bard Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US07/753,179 external-priority patent/US5360407A/en
Application filed by CR Bard Inc filed Critical CR Bard Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69229701D1 publication Critical patent/DE69229701D1/de
Publication of DE69229701T2 publication Critical patent/DE69229701T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/02Access sites
    • A61M39/0208Subcutaneous access sites for injecting or removing fluids
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61M2039/0036Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use characterised by a septum having particular features, e.g. having venting channels or being made from antimicrobial or self-lubricating elastomer
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    • A61M39/0208Subcutaneous access sites for injecting or removing fluids
    • A61M2039/0211Subcutaneous access sites for injecting or removing fluids with multiple chambers in a single site

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Description

    1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine subkutane implantierbare Einlassöffnung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Einlassöffnung mit einer Mehrzahl von mit einer Nadel durchdringbaren, selbstdichtenden Scheidewänden, die alle einen wiederholten Zugang zu einer entsprechenden Mehrzahl von getrennten Fluidhohlräumen ermöglichen, die alle in Verbindung mit einem Katheter mit mehreren Lumina sind.
  • 2. Stand der Technik
  • Eine Vielzahl von implantieren Einrichtungen, die als subkutane Einlassöffnungen bekannt sind, werden zur Zufuhr von Fluiden in oder zum Abziehen von Fluiden von dem Blut eines Patienten verwendet.
  • Solche Einlassöffnungen weisen typischerweise ein von einer Nadel nicht durchdringbares Gehäuse auf, das einen oder mehrere Fluidhohlräume umschließt, und für jeden derartigen Fluidhohlraum eine Einlassöffnung definiert, die durch das Gehäuse auf der Seite desselben in Verbindung steht und neben der Haut des Patienten ist, wenn die Einlassöffnung in den Körper desselben implantiert ist.
  • Eine nadeldurchdringbare Scheidewand ist in jeder Einlassöffnung aufgenommen und dichtet sie ab. Ausgangsdurchgänge, die in einem Auslassschaft angeordnet sind, stehen mit jedem der Fluidhohlräume in Verbindung, um von diesen eine Medikation zu einem vorbestimmten Ort im Körper des Patienten durch einen implantierten Katheter, der an der Einlassöffnung angebracht ist, auszugeben.
  • Wenn erneut die Einlassöffnung und der Katheter unter der Haut eines Patienten implantiert worden sind, können Mengen an Medikation oder von Blut von einem derartigen Fluidhohlraum mit Hilfe einer keinen Kern bildenden Nadel (non-coring needle) abgegeben werden, die durch die Haut des Patienten hindurchtritt und die Scheidewand in einen der entsprechenden Fluidhohlräume durchdringt. Diese Medikation wird in dem distalen Ende des Katheters 2 an dem Eintrittspunkt in das venöse System des Blutes des Patienten gerichtet.
  • Blut kann auch abgenommen werden, um von dem Körper eines Patienten durch solch eine Einlassöffnung eine Probe zu entnehmen. Dies wird durch das Durchstechen der Haut des Patienten und einer der entsprechenden Scheidewände mit einer keinen Pfropfen bildenden Nadel und das Anwenden eines negativen Druckes auf diesen bewirkt. Dies führt dazu, dass Blut durch den Katheter in den der durchstochenen Scheidewand entsprechenden Fluidhohlraum und dann aus dem Körper des Patienten durch die Nadel gezogen wird.
  • Um danach eine Gerinnung zu verhindern, wird die Abzugsstrecke mit einer Salzlösung oder Heparin wieder unter Verwendung einer nichtpfropfenbildenden Nadel, welche die Haut des Patienten und die Scheidewand in der selben Weise durchdringt, als würde eine Medikation infundiert werden, gespült.
  • Sowohl abschnittsweise wie auch kontinuierliche Injektionen oder Medikationen können durch die Einlassöffnung abgegeben werden. Ein andauernder Zutritt bringt die Verwendung einer keinen Kern erzeugenden Nadel mit sich, die an einer Pumpe vom ambulanten Typ oder einem IV-Beutel zum Zuführen durch Schwerkraft, der über dem Patienten aufgehängt ist, angebracht ist. Die Pumpe vom ambulanten Typ oder der IV- Beutel führt kontinuierlich Medikation oder das Fluid durch die Nadel zum Fluidhohlraum in der Einlassöffnung und von dort durch den Katheter zum Eintrittspunkt in das venöse System zu.
  • Um das Lokalisieren jeder entsprechenden Scheidewand zu erleichtern, wenn die Einlassöffnung implantiert worden ist, besitzen einige Einlassöffnungen einen erhobenen, kreisförmigen Ring, der um den gesamten äußeren Umfang der Scheidewand angeordnet ist. Dieser erhobene Ring verstärkt die Fühlbarkeit, die durch die subkutane Scheidewand auf die fühlende Fingerspitze des Mediziners übertragen wird, Siehe EP-A-0 229 719.
  • Ein Problem im Zusammenhang mit der Verwendung eines erhobenen Ringes ist es jedoch, dass innerhalb des durch den Ring umgebenen Bereich angeordnetes Gewebe keine ausreichende Blutmenge erhält. Dieser Mangel an geeignetem Blutfluss kann zu einer Nekrose des eingeschlossenen Gewebes führen. Eine Nekrose beeinflusst in negativer Weise die lokalisierten Gewebe und beeinflusst den Durchtritt der Nadel durch dieses hindurch wie auch stabilisiert sie die Tasche, in der die Einlassöffnung implantiert ist.
  • Ein artverwandtes Problem tritt auf, wenn ein Arzt versucht, während der Anwendung Zugang zur Scheidewand zu erhalten. Während ein Arzt durch Fühlen die Scheidewand durch die Verwendung solche eines erhobenen Ringes lokalisieren kann, führt die natürliche Tendenz, das Verfehlen der Scheidewand mit der Nadel zu vermeiden, dazu, dass die meisten Ärzte die Nadel durch die Scheidewand an einem Punkt nahe dem erhobenen Ring richten. Während die nützliche Lebenszeit der selbstdichtenden Scheidewand gewöhnlich über 1000 Durchdringungen ist, liegt dem die Annahme zugrunde, dass die Durchdringung zufällig über die Oberfläche der Scheidewand verteilt sein wird. Indem die Nadeldurchstechungen bei dem Umfang der Scheidewand nahe zu dem erhobenen Ring konzentriert werden, verringert sich die Lebenszeit der Scheidewand in dramatischer Weise.
  • Obwohl es der erhobene Ring einem Arzt gestattet, den Ort der Scheidewand durch eine Berührung zu bestimmen, ist der Bereich der Scheidewand, der positiv identifiziert werden kann, gewöhnlich nur der Umfang der gummierten Scheidewand, die typischerweise kreisförmig ist. Als Folge zeigt der Ort einer Scheidewand in keiner Weise an, in welcher Richtung die zweite Scheidewand lokalisiert ist.
  • In dieser Situation besitzt der Arzt nach dem Lokalisieren einer der Scheidewände das Problem, den Ort der zweiten Scheidewand zu bestimmen. Wenn der Arzt den Umfang der ersten Scheidewand identifizieren kann, weiß er, dass die zweite Scheidewand irgendwo in einem kreisförmigen Pfad um die erste Scheidewand positioniert ist. Es wird nötig, um diesen kreisförmigen Pfad herum zu fühlen, und die Position der zweiten Scheidewand mit Hilfe des zweiten erhobenen kreisförmigen Ringes zu lokalisieren. Ärzte haben bei diesem Verfahren Schwierigkeiten erfahren, insbesondere wenn die implantierbare Einrichtung über einen langen Zeitraum an dieser Position war. Während ein Arzt nach den Scheidewänden tastet, behindert das Verfahren des Lokalisierens der Scheidewände den Zugang zu diesen, da die Finger des Arzts eine oder beide Scheidewände bedecken.
  • Um eine Reaktion mit den Körpergeweben eines Patienten auszuschließen, sind Einlassöffnungen aus nicht reaktiven Materialien, wie Titan oder Edelstahl aufgebaut. Obwohl diese Materialien nicht reaktiv sind, erzeugen Einlassöffnungen, die unter Verwendung von Titan oder Edelstahl auf Materialien aufgebaut sind, ein Interferenzbild oder ein verschmiertes Bild des Körpers des Patienten in der Nähe der implantierten Einlassöffnung, wenn diagnostische Bildtechniken, wie eine magnetische Resonanzbildaufzeichnung (im Folgenden "MRI") CAT-Scans oder eine computerisierte Tomografie verwendet werden. Der verschwommene Bereich, der durch die Anwesenheit einer metallischen Einlassöffnung im Körper eines Patienten erzeugt ist, erstreckt sich über die Einlassöffnung selbst. Daher schränkt die Verwendung von metallischen Einlassöffnungen die diagnostischen Bildtechniken ein, die relativ zu jenen Bereichen des Körpers verwendet werden können, in die eine Einlassöffnung implantiert ist. Anstelle metallischer Materialien wurden einige Einlassöffnungen zumindest teilweise aus biokompatiblen Kunststoffen hergestellt.
  • Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit den Materialien und die Herstellung einer Einlassöffnung ist die zerstörerische Wirkung einiger Herstellverfahren auf die Fluide, die durch die Fluidhohlräume und zugehörige Aufbauten, die zwischen den Fluidhohlräumen und dem Katheter angeordnet sind, fließen. Während der Herstellung einer Einlassöffnung wird es unabhängig davon, ob die Einlassöffnung aus metallischen oder Kunststoff-Materialien besteht, notwendig, die Fluidhohlräume in Ausgangsdurchgänge, durch die das Fluid in den angebrachten Katheter gerichtet wird, zu formen.
  • Dieses Herstellverfahren läßt oft scharfe Kanten und Ecken in den Bereichen, in denen der Fluidhohlraum den Fluidfluss durch einen Austrittsdurchgang richten soll. Wenn Blut oder andere Fluide durch die Scheidewand in den Fluidhohlraum injiziert werden, besitzt der Inhalt des Fluidhohlraums erzeugte Druck die Tendenz, das Fluid durch den Austrittsdurchgang strömen zu lassen. Wenn das Fluid im Fluidhohlraum an den scharfen Kanten und Ecken vorbeiströmt, die bei der Herstellung der Einlassöffnung erzeugt wurden, entsteht Turbulenz, welche die Form eines Wirbels einnimmt, neben den scharfen Kanten und Ecken. Einige Fluide wie Blut sind empfindlich im Hinblick auf diese Turbulenzen, weil eine Auflösung der Blutzellenkomponente des injizierten Blutes in diesen turbulenten Bereichen auftreten kann.
  • Zusätzlich führt die Bearbeitung der kreisförmigen Fluidhohlräume oft zur Erzeugung von Bereichen innerhalb des Gehäuses, in denen die Fluidströmung verzögert wird. Diese Bereiche werden als Toträume bezeichnet und treten gewöhnlich im Übergangsbereich auf, wie z. B., wo der Boden der Scheidewand an die Wände des Fluidhohlraumes angrenzt und wo der Boden des Fluidhohlraumes auf den Austrittsdurchgang trifft, durch den das Fluid strömen muss. Wenn der Fluidfluss durch Toträume verzögert wird, tritt eine Stagnation auf, die dazu führt, dass einige Fluide innerhalb dieser Toträume gefangen werden. Wenn die Einlassöffnung zur Bluttransfusion verwendet wird, kann in diesen Toträumen gefangenes Blut Klumpen bilden und den Fluidfluss durch den Fluidhohlraum blockieren.
  • Ein weiteres Problem bei der Gestaltung und der Konstruktion von Einlassöffnungen betrifft das Positionieren der Scheidewände innerhalb des Gehäuses der Einlassöffnung. Das Positionieren der Scheidewände innerhalb des Gehäuses ist ein Kompromiss zwischen zwei widerstrebenden Zielen. Diese sind die Notwendigkeit, die Scheidewände einen derartigen Abstand zu trennen, dass die Scheidewände leicht für den Zweck des Injizierens unterschieden werden können, und die inhärente Beschränkung der Gesamtabmessungen der Einlassöffnung, die innerhalb einer Gewebetasche mit ziemlich kleinen Abmessungen eingesetzt werden muss.
  • Das Distanzieren der Scheidewände, um ihre Unterscheidung zu erleichtern, führt jedoch zu einem entsprechenden Beabstanden der Fluidhohlräume. Dieses Ergebnis ist nicht in Übereinstimmung mit einem anderen Aufbauerfordernis für eine Einlassöffnungen mit mehreren Hohlräumen, nämlich, dass die Austrittsdurchgänge von jedem Fluidhohlraum an dem Punkt, an dem der implantierte Katheter der Einlassöffnung anzubringen ist, eng beabstandet sind.
  • Um den Fluidstrom eines Fluids von jedem der seitlich getrennten Fluidhohlräume in die Seite-an-Seite-Gestalt des Fluidausflusses, der durch die Abmessungen eines Katheters mit mehreren Lumina benötigt wird, zu leiten, waren dazwischenliegende Aufbauelemente notwendig. Dies kompliziert natürlich das Herstellverfahren und erhöht seine Kosten wie auch die Wahrscheinlichkeit eines Versagens des Aufbaus.
  • Es bestehen einige Beispiele solcher Zwischenelemente, die verwendet werden, um die Herstellbeschränkungen zu lösen, die auf den Aufbau eines Durchganges auferlegt werden, der von seitlich getrennten Fluidhohlräumen in eine von einem Katheter akzeptierbare Seite-an-Seite-Anordnung strömt.
  • Eine davon ist es, Durchgänge in der Form von gebogenen Metallröhren zu erzeugen, die dann in den größeren Körper der Einlassöffnung einsatzgegossen oder geschweißt werden. Die Verwendung solch einer Metallkomponente wird mit der Herstellung einer Einlassöffnung in Wechselwirkung treten, die bezüglich diagnostischer Bildtechniken, die relativ zu jenen Körperbereichen, in die eine Einlassöffnung implantiert ist, verwendet werden, frei von Beschränkungen ist.
  • Zusätzlich erhöht die nicht einstückige Natur solcher Durchgänge mit Metallauslass die Möglichkeit einer Leckage bei Medikation durch die Zwischenräume zwischen den Metallröhren und dem Körper der Einlassöffnung.
  • Alternativ wurde zum Erzeugen einer Fluidströmung von seitlich getrennten Fluidhohlräumen in die eng beabstandeten Lumina eines Katheters alle Fluidhohlräume mit ihren eigenen, seitlich getrennten Auslassstutzen gestaltet. Diese Auslassstutzen werden dann durch einen Nabenaufbau zur permanenten Anbringung an die eng beabstandeten Lumina eines Katheters gekoppelt. Dieser Typ von Anordnung erhöht die Größe der gesamten Einlassöffnung und ihre Herstellkosten, indem die Notwendigkeit der Herstellung und Montage des Nabenelementes hinzugefügt wird.
  • Die Öffnungsverbindungen am Katheter sind auf diese Weise permanent. Demgemäß muss, wenn der Katheter durch Abschneiden verkürzt werden soll, dieses Abschneiden am distalen Ende des Katheters geschehen und dies schließt die Verwendung dort von jeglichem Typ von spezial gestalteter Spitze oder Ventil aus.
  • Eine zusätzliche Gruppe von Problemen bei der Verwendung von Einlassöffnungen trifft die tatsächliche Verbindung des Katheters an der Einlassöffnung. Dies wird am gebräuchlichsten durch das Befestigen des Katheters an einem Auslassstutzen, der vom Gehäuse der Einlassöffnung vorsteht, bewirkt. Bei einem Versuch, den Katheter am Auslass des Stutzen der Einlassöffnung zu befestigen, wurden Systeme vom Gewindetyp entwickelt, wobei der Katheter an einem Auslassstutzen angebracht wird und der Auslassstutzen wird dann in die Einlassöffnung eingeschraubt. Wenn dieses System verwendet wird, ist es jedoch schwierig, das Maß am Eingriff des Katheters auf dem Auslassstutzen zu bestimmen. Einige Katheterverbindungssysteme gestatten nicht eine visuelle Bestätigung der Anbringung. Folglich kann eine Leckage und ein Versagen auftreten.
  • Um dieses Problem zu überwinden, wurden Einlassöffnungen hergestellt, bei denen der Katheter in der Fabrik vorher angebracht ist. Während diese Vorgehensweise viele der Probleme bezüglich einer Leckage und eines Versagens aufgrund des Rutschens des Katheters erleichtert, beschränkt dieses System beträchtlich den Typ von Katheter, der mit der Einlassöffnung verwendbar ist. Wie oben erwähnt wurde, schließt dies die Verwendung von Kathetern mit speziellen distalen Spitzen aus, weil das distale Ende des Katheters das einzige Ende ist, das abgeschnitten werden kann, um seine abschließende Größe zu bewirken. Zum Beispiel können Katheter unter Verwendung eines Groshong (Trademark)-Schlitzventil an ihrem distalen Ende nicht an der distalen Spitze-des Katheters beschnitten werden, ohne den Katheter zu beeinträchtigen.
  • Kurze Zusammenfassung der Erfindung
  • Die technischen Merkmale, welche die Erfindung charakterisieren, sind in Anspruch 1 unten aufgelistet.
  • In bevorzugten Ausführungsformen umfasst das Gehäuse ein Grundteil, eine Scheidewandhalterung und eine Kappe, die so gestaltet sind, damit sie fest in Eingriff miteinander treten können.
  • Das Grundteil besitzt einen flachen Boden und senkrecht und aufrecht stehend von diesem Wände. Die Wände begrenzen einen ersten Fluidhohlraum und einen zweiten Fluidhohlraum. Der erste Fluidhohlraum besitzt zumindest einen Querschnitt, der in einer Ebene parallel zum Boden des Grundteils nicht kreisförmig ist. Die Scheidewandhalterung ist eben und gestaltet, um mit den Enden der Wände des Grundteiles entgegengesetzt von dem Boden des Grundteiles zusammenzupassen. Die Scheidewandhalterung hat durch diese hindurch eine erste aufnehmende Öffnung für die Scheidewand gebildet, die über dem ersten Fluidhohlraum positioniert ist und eine zweite Aufnahmeöffnung für die Scheidewand, die über dem zweiten Fluidhohlraum positioniert ist. Sollte es notwendig sein, eine Einlassöffnung zu verwenden, die gestaltet ist, so dass sie mehr als zwei Fluidhohlräume besitzt, wäre die ebene Scheidewandhalterung natürlich gestaltet, um durch diese hindurch eine entsprechende Anzahl an Aufnahmeöffnungen für die Scheidewand gebildet zu haben.
  • Die Kappe ist gestaltet, um die Scheidewandhalterung und das Grundteil aufzunehmen und bildet äußere obere Gehäuse. Die Kappe umfasst eine obere Wand, die darin eine erste Scheidewandzugangsöffnung an einer Position entgegengesetzt der ersten Aufnahmeöffnung für die Scheidewand gebildet besitzt, wenn die Scheidewandhalterung und das Grundteil in der Kappe eingesetzt sind.
  • Eine zweite Scheibenbandzugangsöffnung liegt über der zweiten Aufnahmeöffnung für die Scheidewand, wenn die Scheidewandhalterung und das Grundteil in der Kappe aufgenommen sind. Eine Schürze hängt vom Rand der oberseitigen Wand herab. Die Schürze umschließt die Scheibenwndhalterung und die Wände des Grundteiles, wenn die Scheidewandhalterung und das Grundteil der Kappe aufgenommen sind.
  • Ein Auslassstutzen ist mit einer Einlassöffnung verbunden, in der zwei innere Stutzenkanäle gebildet sind. Diese Stutzenkanäle stehen jeweils durch einzelne Austrittsdurchgänge mit den Fluidhohlräumen in Verbindung. Jeder Stutzenkanal ist in Längsrichtung durch eine getrennt gestaltete Zacke gebildet. Die Zacken sind voneinander durch einen langgestreckten Schlitz getrennt, der sich von der distalen Spitze der Zacken zu einem Zwischenpunkt in der Länge des Stutzens erstreckt.
  • Jede Zacke ist auf der Außenseite derselben mit einer Katheterverbindungseinrichtung gestaltet. Beispielsweise ist die Katheterverbindungseinrichtung in einer Ausführungsform ein Widerhaken, der auf jeder Zacke angeordnet ist und eine in etwa kreisförmige erhobene Oberfläche besitzt, die auf der Außenwand der Zacke, nahe dem distalen Ende derselben positioniert ist. Die distale Fläche der erhobenen Oberfläche verjüngt sich nach außen von der Wand der Zacke von dem distalen Ende in Richtung des proximalen Endes derselben.
  • Beide Zacken sind gestaltet, so dass sie gleich oder geringfügig größer als der Innendurchmesser des an diesem anzuschließenden Katheters sind. Wenn der Katheter über den Stutzen geschoben wird, weitet sich der Katheter etwas auf, um fest am Stutzen anzuliegen. Eine Verbindung zwischen den Lumina des Katheters tritt in die Seiten des langgestreckten Schlitzes zwischen den Zacken ein und tritt mit diesen in Eingriff. Die Form der erhobenen Oberflächen der Zacken dienen dazu, den Katheter von einem Herabrutschen vom Stutzen zu hindern.
  • Als eine weitere Sicherheitseinrichtung wird eine Verriegelungshülse über den Katheterstutzen im Eingriff geschoben. Die Verriegelungshülse wird so dimensioniert, dass sie fest die Katheterwand greift und sie gegen die Widerhaken auf der Oberfläche des Stutzens drückt. Dies läßt die Zacken weiter zusammen verschieben und greift somit das Verbindungsteil des Katheters im langgestreckten Schlitz zwischen diesen.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Einlassöffnung des beschriebenen Typs mit einer ersten Trennflächeneinrichtung versehen, um den ersten Fluidhohlraum in Fluid-Strömungsverbindung mit dem entsprechenden ersten Austrittsdurchgang zu setzen, und um vom ersten Fluidhohlraum in den ersten Austrittsdurchgang ein Fluidstrom zu richten mit einem Querschnitt zu richten, der sanft im Bereich vom ersten Fluidhohlraum zum ersten Austrittsdurchgang verringert ist. Die erste Trennflächeneinrichtung nimmt die Form eines Übergangsbereiches ein, der zwischen dem ersten Fluidhohlraum und dem ersten Austrittsdurchgang mit Wänden gebildet ist, die frei von scharfen Kurven und scharfen Kanten sind. Der Übergangsbereich nimmt somit eine trichterähnliche Gestalt in einer Ebene parallel zum Boden des Grundteils der Einlassöffnung ein. Wenn er in Verbindung mit einem Fluidhohlraum mit einem ansonsten kreisförmigen Querschnitt an einer Ebene parallel zum Boden des Grundteils der Einlassöffnung verwendet wird, führt solch ein Übergangsbereich zu einem Fluidhohlraum mit einem tropfenförmigen Querschnitt.
  • Die vorliegende Erfindung kann als eine implantierbare Einrichtung mit einer einzelnen fühlbaren Einrichtung zum Bestimmen der relativen Positionen jeder von zwei oder mehreren Scheidewänden durch die Haut des Patienten, ohne dass gleichzeitig der Zugang zu einer der Scheidewände blockiert ist, verwirklicht werden. Jegliche Zugangsversperrung zu den Scheidewänden, die derzeitig durch die Finger des medizinischen Personals beim Vorgang des Fühlens der Haut eines Patienten erzeugt wird, ist beseitigt. Dies wird bewirkt, ohne dass zu irgend einem Aufbau zurückgegriffen wird, der einen Gewebebereich umrandet und damit das umgebene Gewebe nekroseempfindlich machen würde.
  • Beispielsweise ist die Oberfläche des Gehäuses der Einlassöffnung mit Trennfläche mit einer angehobenen Lokalisierrippe versehen, die so positioniert ist, um neben und zwischen den zwei Zugangsöffnungen zu sein, in denen die Scheidewände gehalten sind, die den Zugang zu den diesen zugeordneten Fluidbehältern ermöglichen. Die Lokalisierrippe ist vorzugsweise in einer linearen Weise gestaltet und so orientiert, dass sie orthogonal zu einer Linie ist, welche die Mittelpunkte der Scheidewände verbindet. Alternativ kann die Lokalisierrippe so gestaltet sein, dass sie parallel zu der Linie ist, welche die Mittelpunkte der Scheidewände verbindet.
  • Andere Gestaltungen der Lokalisierrippe sind ebenfalls möglich. Eine solche Ausführungsform der Lokalisierrippe umfasst eine Gestaltung, in der die Enden der linearen Rippe vergrößert sind. Dies dient dazu, das Lokalisieren der Rippe zu erleichtern. Alternativ kann die Rippe gekrümmt anstelle von gerade sein, um eine S-Form einzunehmen, oder in einer X- Form gestaltet sein.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Um zu verdeutlichen, auf welche Weise die oben genannten und andere Vorteile und Aufgaben der Erfindung erzielt werden, wird eine speziellere Beschreibung der oben kurz beschriebenen Erfindung durch Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen derselben gegeben, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind.
  • Im Verständnis, dass diese Zeichnungen nur typische Ausführungsformen der Erfindung beschreiben und daher nicht als beschränkend bezüglich ihres Umfangs betrachtet werden, wird die Erfindung mit zusätzlicher Beschreibung und zusätzlichem Detail mittels der begleitenden Zeichnungen beschrieben und erläutert, in denen
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer implantierbaren Einlassöffnung ist, welche die Lehren der vorliegenden Erfindung umfasst und eine lineare Lokalisierrippe auf der Außenseite derselben aufweist;
  • Fig. 2 eine perspektivische Explosionsansicht der Elemente der in Fig. 1 gestellten Einlassöffnung ist;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf das Grundteil der in Fig. 2 dargestellten Einlassöffnung ist;
  • Fig. 4 eine Draufsicht im teilweisen Aufbruch des Stutzenbereichs des in Fig. 3 dargestellten Grundteiles ist;
  • Fig. 5 eine Ansicht von der unteren Oberfläche der in Fig. 2 dargestellten Scheidenwandhalterung ist;
  • Fig. 6 eine Querschnittsansicht im teilweisen Aufbruch entlang der Schnittlinie 6-6 in Fig. 5 ist;
  • Fig. 7 eine vergrößerte Querschnittsansicht der in Fig. 1 dargestellten montierten Einlassöffnung entlang der darin gezeigten Schnittlinie 7-7 ist;
  • Fig. 8 eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie 8-8 in Fig. 7 ist, die weiter der Anordnung der Scheidewände und die Geometrie der in dem Gehäuse gebildeten Fluidhohlräume darstellt;
  • Fig. 9 eine Seitenansicht des Auslassstutzens und der darin gebildeten Austrittsdurchgänge ist, wenn diese entlang der Schnittlinien 9-9 in Fig. 3 betrachtet werden;
  • Fig. 10 die demontierten Komponenten eines Systems zum Koppeln eines Katheters an der Einlassöffnung in Fig. 1 darstellt;
  • Fig. 11 eine Schnittansicht der Verriegelungshülse in Fig. 10 entlang der darin gezeigten Schnittlinie 11-11 ist;
  • Fig. 12 eine Querschnittsansicht eines montierten Auslassstutzens, Katheters und einer Verriegelungshülse wie jene in Fig. 10 dargestellten ist;
  • Fig. 13 eine zweite Ausführungsform einer implantierbaren Einlassöffnung darstellt, die einen Katheter mit drei Lumina verwenden kann;
  • Fig. 14 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die S-förmig ist;
  • Fig. 15 eine Draufsicht auf eine vierte Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die X-förmig ist;
  • Fig. 16 eine Draufsicht auf eine fünfte Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die an beiden Enden vergrößert ist;
  • Fig. 17 eine Draufsicht auf eine sechste Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die seitlich zwischen den Scheidewänden positioniert ist;
  • Fig. 18 eine Draufsicht auf eine siebte Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die gekrümmt ist und einen Ansatz besitzt, die in Richtung einer der Scheidewände der Einrichtung zeigt; und
  • Fig. 19 eine Draufsicht auf eine achte Ausführungsform der Einrichtung in Fig. 1 ist mit einer Lokalisierrippe, die an einem Ende derselben neben dem Stutzen der Einrichtung pfeilförmig ist.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer implantieren Einlassöffnung 10 mit den Lehren der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 1 gezeigt. Die Einlassöffnung 10 umfasst im Allgemeinen ein Gehäuse 11, das selbst aus drei Kunststoffkomponenten besteht, die miteinander verbunden sind. Nur zwei dieser Komponenten, ein Grundteil 12 und eine Kappe 14, erscheinen in Fig. 1.
  • Während der Montage wird die Scheidewandhalterung an das Grundteil gebunden, wonach die Scheidewände in die Scheidewandhalterung eingesetzt werden und die Kappe über die Scheidewandhalterung und die vom Grundteil aufrechtstehenden Wände gesetzt wird. Nach dem Zusammenbau können die Unterseite der Kappe und das Grundteil miteinander verbunden werden, um eine fluiddichte Verbindung zu bilden.
  • In einem alternativen Verfahren zum Verbinden der Komponenten der Einlassöffnung wird an dem die Scheidewände umgebenden Bereich gebunden. Nachdem die Kappe über die Scheidewände gesetzt worden ist, können die Flächen nahe der Oberseite der Kappe an der Scheidewandhalterung angeheftet werden, die vorher an das Grundteil angeheftet worden ist.
  • Die Einlassöffnung 10 umfasst noch eine Mehrzahl von selbstdichtenden Scheidewänden, wie die selbstdichtenden Scheidewände 17 und 18 und einen in Fig. 1 nicht gezeigten Auslassstutzen, durch den ein Katheter 70 an der Einlassöffnung 10 gekoppelt wird und in Fluidverbindung mit Fluidhohlräumen im Inneren zu diesem gesetzt wird.
  • Der Katheter 70 ist ein Katheter mit doppeltem Volumen mit den Lumina 72 und 74 derselben, die durch eine Verbindung 76 getrennt sind.
  • Eine Verriegelungshülse 80 verstärkt den festen Sitz eines Katheters 70 über einem Auslassstutzen (nicht dargestellt).
  • Bei der Verwendung wird das distale Ende des Katheters 70 in ein Hauptgefäß des kardiovaskulären Systems eines Patienten eingesetzt und von diesem z. B. in eine Position an der Superior Vena Cava vorgerückt. Nachdem der Katheter 70 somit positioniert ist, wird eine ausreichende Zugabe um eine normale Körperbewegung ohne das Spannen des Katheters 70 zu gestatten, am Eintrittspunkt des Katheters 70 in das vaskuläre System gelassen. Das freie Ende des Katheters 70 wird dann von seinem Eintrittspunkt in das Gefäßsystem zu einer Tasche in dem Gewebe des Patienten durchstochen. Der Katheter wird dann an der Einlassöffnung angebracht und die Einlassöffnung wird an der Tasche unter Verwendung von Nahtmaterialien befestigt, die durch Nahtmateriallöcher 13 eingerichtet werden, die in einem Flansch 19 um das Grundteil 12 gebildet sind. Im Allgemeinen wird die Einlassöffnung 10 in die Brustwand (infraklavikular) auf entweder der rechten oder der linken Seite und gestützt durch die darunterliegenden Rippen eingesetzt. Ein Tascheneinschnitt wird um die Länge und den Durchmesser des Grundteils 12 gemacht. Vorzugsweise wird die Einlassöffnung 10 0,025 Inches (1,25 cm) unter die Haut eingesetzt, was im Allgemeinen ausreichend ist, um zu verhindern, dass die Einlassöffnung 10 durch die Haut erodiert. Die Tasche wird dann geschlossen.
  • Die Scheidewände 17 und 18 sind so gestaltet, dass sie durch eine keinen Kern bildende Nadel durchstochen werden können und erneut abdichten, nachdem die Nadel entfernt worden ist. Die Scheidewände 17 und 18 sind daher aus einem selbstdichtenden Polymer wie Silikon, Gummi oder Latex aufgebaut.
  • Gemäß einem Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist das Gehäuse 11 einer Einlassöffnung, wie die Einlassöffnung 10, mit einer fühlbaren Einrichtungen versehen, um die relativen Orte der Scheidewände 17 und 18 durch die Haut eines Patienten zu bestimmen, ohne gleichzeitig den Zugang zu einer der Scheidewände 17 oder 18 zu blockieren. Beispielsweise steht, wie in Fig. 1 und 2 gezeigt ist und nicht beschränkend ist, eine Lokalisierrippe 24 von der Kappe 14 nach oben vor. Die Lokalisierrippe 24 wird zwischen und eng benachbart zu den Scheidewänden 17 und 18 angeordnet. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist die erhobene Rippe 24 im Wesentlichen geradlinig und so orientiert, dass sie orthogonal zu einer Linie ist, welche die Mittelpunkte der Scheidewände 17 und 18 verbindet. Solch eine Gestaltung ist jedoch nur beispielhaft, weil zahlreiche andere Gestaltungen einer Lokalisierrippe als innerhalb des Umfanges der vorliegenden Erfindung betrachtet werden. Einige werden nachfolgend relativ zu den Fig. 14 bis 19 beschrieben werden.
  • Ein wichtiger Gesichtspunkt der Lokalisierrippe 24 ist es, dass diese nicht einen eingeschlossenen Gewebebereich umrandet. Dies beseitigt die Möglichkeit von Einschränkungen des Blutflusses und der Gewebenekrose.
  • Wenn einmal ein Arzt die erhobene Rippe 24 lokalisiert, weiß dieser sofort den Ort beider Scheidewände 17 und 18 auf jeder Seite der Lokalisierrippe 24. Es ist für den Arzt nicht notwendig, eine Scheidewand zu lokalisieren, und dann weiter nach der zusätzlichen Scheidewand suchen zu müssen. Unter Verwendung der Lokalisierrippe 24 können die Scheidewände durch das Fühlen lokalisiert werden, ohne dass gleichzeitig der Zugang zu den Scheidewänden zum Zwecke des Bewirkens einer Injektion durch diese hindurch behindert wird.
  • Die Einlassöffnung 10 ist aus einem Kunststoffmaterial aufgebaut, das nicht mit einer MRI oder CAHT- Scannerdiagnosebildaufzeichnung wechselwirkt. Die Kappe 14 besteht aus einer oberen Wand 16, die darin eine erste Scheidewandzugangsöffnung 51 an einer Position entgegengesetzt zu einem ersten Fluidhohlraum (nicht dargestellt) im Grundteil 12 gebildet hat, wenn das Grundteil 12 in der Kappe 14 aufgenommen ist. Eine Zugangsöffnung 51a für die zweite Scheidewand ist ebenfalls in der oberen Wand 16, aber an einer Position entgegengesetzt einem zweiten Fluidhohlraum (nicht dargestellt) im Grundteil 12 gebildet, wenn das Grundteil 12 in der Kappe 14 aufgenommen ist. Eine Schürze 15 hängt von der oberen Wand 16 der Kappe 14 herab, um das Grundteil 12 zu umschließen, wenn das Grundteil 12 in der Kappe 14 aufgenommen ist.
  • Die Scheidewände 17 und 18 sind in den Zugangsöffnungen 51, 51a festgehalten und dichten die darunter angeordneten Fluidhohlräume ab, ermöglichen jedoch einen Zutritt zu diesen. Die Scheidewände 17 und 18 sind mit einer Nadel durchdringbar, während die verbleibenden Bereiche der Einlassöffnung 10 nicht mit einer Nadel durchdringbar sind. Die Kappe 14 wird mit Ultraschall nach der Montage am Grundteil 12 entweder an der oberen Wand 16 um die Scheidewände 17 und 18 herum oder an der Unterseite der Schürze 15 verschweißt.
  • Eine vollständigere Darstellung der Komponenten der Einlassöffnung 10 ist in der in Fig. 2 dargestellten Explosionsansicht derselben zu finden. Wie dort gezeigt ist, weist die Einlassöffnung 10 nicht nur das Grundteil 12 und die Kappe 14 auf, sondern eine Scheidenwandhalterung 26, die dazwischen angeordnet ist. Auch ist in Fig. 2 der Katheter 70 getrennt von dem Auslassstutzen 20, durch den die Einlassöffnung 10 und der Katheter 70 im implantierten Zustand verbunden sind, gezeigt. Die Wechselwirkung der Verriegelungshülse 80, des Katheters 70 und des Auslassstutzens 20 werden detaillierter in der Beschreibung in Verbindung mit Fig. 9 bis 12 diskutiert werden.
  • Das Grundteil 12 besitzt einen flachen Boden 39 und im Allgemeinen gekrümmte Wände 41, senkrecht zu diesen und von diesen aufrecht stehend. Die Wände 41 begrenzen einen ersten Fluidhohlraum 40 und einen zweiten Fluidhohlraum 42 mit nicht kreisförmigen Querschnitten, wenn man dies in einer Ebene parallel zum Boden 39 betrachtet. Dies ist zum besseren Darstellung gezeigt und ausführlich nachfolgend relativ zu Fig. 3 und 4 diskutiert.
  • Ein Scheidewandhalterungsabsatz 43 dient als ein Anschlag für die Scheidewandhalterung 26, wenn diese auf dem Grundteil 12 montiert wird. Eine Trennwand 44 trennt den Fluidhohlraum 40 vom Fluidhohlraum 42. Die Trennwand 44 teilt dieselbe Längsachse wie der Schlitz 28 zwischen den Zacken 54, 56 des Auslassstutzens 20. Die Trennwand 44 in Verbindung mit den aufrecht stehenden Wänden 41 bildet einen nicht kreisförmigen Umfang für die Hohlräume 40 und 42 im Grundteil 12 des Gehäuses.
  • Zurückgesetzte Wände 45 erstrecken sich nach oben über den Scheidewandhalterungsabsatz 43 hinaus, um die äußere Oberfläche der Scheidewandhalterungswand 46 auf der Seite der Scheidewandhalterung 26, die sich gegen das Grundteil 12 einpasst, aufzunehmen. Auf den Eingriff der Scheidewandhalterung 26 mit dem Scheidewandhalterungsabsatz 43 und den zurückgesetzten Wänden 45 trifft die untere innere Seite 47, 41 bündig auf die untere innere Seite der Scheidewandhalterungswand 46. Danach wird die Scheidewandhalterung 26 am Grundteil 12 vorzugsweise durch Ultraschallverschweißen angeheftet. Dennoch können anstelle dessen alternative Verbindungsformen, wie ein Verbinden mit Klebstoff, verwendet werden.
  • Die Scheidewände 17 und 18 werden dann in die Scheidewandaufnahmeöffnungen 49 eingesetzt. Dabei werden die Fluidhohlräume 40 und 42 abgedichtet. Die Fluidhohlräume 40 und 42 werden dann durch den Boden 39, die untere innere Seitenwand 47, die untere innere Seitenwand 48 und die untere Oberfläche der Scheidewände 17 oder 18 begrenzt.
  • Es sollte an diesem Punkt angemerkt werden, dass die Querschnittsform der Fluidhohlräume 40 und 42, wie sie z. B. in Fig. 3 dargestellt ist, ausdrücklich nicht kreisförmig ist. Es ist eine Funktion der Scheidewandhalterung 26, die Verwendung von kreisförmigen Scheidewänden, wie den Scheidewänden 17 und 18 Verbindung mit einem nicht kreisförmigen Fluidhohlraum, wie den Fluidhohlräumen 40 und 42, zu gestatten. Vorteilhafterweise kann eine kreisförmige Scheidewand wie die Scheidewände 17 und 18 leicht einer radial gleichmäßigen Halterung und Kompression unterworfen werden, während eine nicht radial symmetrische Scheidewand, wie eine, welche gestaltet ist, um sich dem Querschnitt des nicht kreisförmigen Fluidhohlraumes anzupassen, schwierig in einer radial gleichmäßigen Weise einzusetzen ist.
  • Die radial gleichmäßige Halterung und Kompression einer Scheidewand leistet einen Beitrag zur gleichmäßigen Verteilung der Spannungen darin und zu einer langfristigen, nicht zerstörenden Durchdringung durch Nadeln, die keinen Pfropfen bilden.
  • Obwohl viel der folgenden Diskussion aus Gründen der Einfachheit von dem einen oder anderen Fluidhohlraum 40 und 42 handelt, teilen beide Hohlräume den selben Aufbau. Ein Aufbau in einem Fluidhohlraum wird von einem ähnlichen Aufbau in dem benachbarten Fluidhohlraum widergespiegelt, weil das Grundteil 12 symmetrisch entlang einer Linie ist, welche durch die gemeinsame Längsachse der Trennwand 44 und des Schlitzes 28 gezogen ist.
  • Nachdem die Scheidewände 17 und 18 in die Scheidewandaufnahmeöffnungen 49 eingesetzt sind, wird die Kappe 14 über die Scheidewandhalterung 26 und die Wände 41 des Grundteils 12 zum Umschließen dieser Aufbauten gesetzt. Die untere Oberfläche der Schürze 15 der Kappe 14 stößt gegen den Flansch 19 auf der Außenseite der Wände 41. Wenn die Kappe 14 am Grundteil 12 angeheftet ist, stehen die oberen Oberflächen 64 und die Scheidewände 17 und 18 durch die Zugangsöffnungen 51 und 51a in der oberseitigen Wand 16 vor. Der Auslassstutzen 20 steht von einer Schulter 78 auf dem Grundteil 12 vor, die in einem Stutzenbogen 53 aufgenommen ist, der in der Schürze 15 gebildet ist. Die Scheidewände 17 und 18 werden in den Scheidewandaufnahmeöffnungen 49 durch den Eingriff der unteren Oberfläche und Seiten eines Scheidewandumfangsringes 55 mit den Wänden und der oberen Oberfläche eines Absatzes 61 für den Umfangsring auf der Scheidenwandhalterung 26 aufgenommen.
  • In ähnlicher Weise werden die Scheidewände 17 und 18 in der Scheidewandhalterung 26 durch einen Druck nach unten gehalten, der von dem Eingriff der Oberseite des Umfangsringes 55 durch einen äußeren Umfang 63 der Zugangsöffnung 51 ausgeübt wird. Dies gestattet es den oberen Oberflächen 64 der Scheidewände 17 und 18, sich über die oberseitige Wand 16 der Kappe 14 hinaus zu erstrecken und dabei für einen Mediziner zugänglich zu bleiben.
  • Fig. 3 ist eine Draufsicht auf das Grundteil 12, das in größerem Detail die Gestaltung der Fluidhohlräume 40 und 42 darstellt. Die untere innere Seitenwand 47 umfassend einen kreisförmigen Bogen ACB läuft tangential mit beiden geraden, senkrechten Wandbereichen 68a und dem S-förmigen, konvex gekrümmten Wandbereich 69a zusammen, um einen nicht kreisförmigen Umfang des Fluidhohlraums 42 zu bilden. Durch eine der Scheidewände 18 injizierte Fluide treten in den Fluidhohlraum 42 ein und bewegen sich durch einen Übergangsbereich 65a, der durch den kleineren Bogen AB, der in unterbrochenen Linien gezeigt ist, den geraden senkrechten Wandbereich 68a und den S-förmigen, konvex gekrümmten Wandbereich 69a begrenzt ist.
  • Wie durch die Pfeile F in Fig. 4 gezeigt ist, ist der Fluidstrom aus dem Fluidhohlraum 40 zu einem Austrittsdurchgang 50 gerichtet, der in dem schmälsten Bereich des Übergangsbereichs 65 angeordnet ist, und von dort durch den Austrittsdurchgang 67 zum Austrittspunkt 66 an der distalen Spitze 57 der Zacke 56 des Auslassstutzens 20.
  • Fig. 4 zeigt einen Bereich am Aufbruch des Auslassstutzens 20, der die inneren Aufbauten desselben zeigt, wie die Austrittsdurchgänge 50 und 52, den Stutzenaustrittsdurchgang 67 und 67a und die Austrittspunkte 66 und 66b an den distalen Spitzen jeder der Zacken 54 und 56. Die Austrittsdurchgänge 50 und 52 stehen jeweils durch die Austrittsdurchgänge 67a und 67 des Stutzens im Stutzen 20 und jeweils mit den Hohlräumen 40 und 42 in Verbindung. Jeder Stutzenaustrittsdurchgang 67, 67a ist in Längsrichtung durch eine jeweils getrennt gestaltete Zacke 54, 56 geformt.
  • In Zusammenschau wirken der Übergangsbereich 65 und 65a als eine Auslasseinrichtung, um den Fluidhohlraum 40 und Fluidhohlraum 42 jeweils mit dem Austrittsdurchgang 50 und 52 in Fluidströmungsverbindung zu setzen, um das Fluid vom Fluidhohlraum 40 und Fluidhohlraum 42 jeweils in die entsprechenden Austrittsdurchgänge mit einem sanft verringerten Querschnitt im Bereich von jedem Fluidhohlraum zu jedem hierzu entsprechenden Austrittsdurchgang zu richten.
  • Wenn eine Nadel durch entweder die Scheidewand 17 oder 18 in den entsprechenden Fluidhohlraum 40 oder 42 eingesetzt wird und Fluid darin injiziert wird, strömt Fluid aus dem Fluidhohlraum 40 oder 42 durch den Übergangsbereich 65 oder 65a und in den Stutzenkanal 67 oder 67a. Die Strömungsgeschwindigkeit nimmt in den Übergangsbereichen 65, 65a zu und ist an den Austrittsdurchgängen 50 oder 52 maximiert. Die Geschwindigkeit oder Strömungsrate bleibt durch die Stutzenaustrittsdurchgänge 67 oder 67a zu den Austrittspunkten 66 oder 66a an den distalen Spitzen 57 der Zacken 54, 56 konstant.
  • Der Übergangsbereich 65 teilt den Boden 39 des Grundteils 12 mit dem Fluidhohlraum 42. Die Seiten des Übergangsbereichs 65 teilen jedoch nicht die im Allgemeinen kreisförmige Gestaltung der unteren inneren Seitenwand 47, die den Fluidhohlraum 42 umgibt.
  • Anstelle dessen ist der Übergangsbereich 65 durch einen senkrechten Wandbereich 68 begrenzt, der senkrecht zum Austrittsdurchgang 50 angeordnet ist, und eine konvex gekrümmte Wand 69, welche den Strom durch den Fluidhohlraum 42 in eine Richtung auf den Austrittsdurchgang 52 richtet.
  • Der senkrechte Wandbereich 68 und der konvex gekrümmte Wandbereich 69 begrenzen daher zusammen einen Übergangsbereich 65 mit einem Querschnitt, der sich nach und nach bezüglich der Fläche vom Fluidhohlraum 40 zum Austrittsdurchgang 50 verringert. Es ist ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung, dass die Kombination von sanft gekrümmten oder geraden Wänden im Übergangsbereich 65 oder 65a scharfe Kurven oder Kanten wie auch Toträume im Fluss des Fluids aus der Einlassöffnung 10 minimieren. Wenn das Fluid einmal in die Stutzenaustrittsdurchgänge 67 oder 67a eingetreten ist, sorgen die parallelen, geraden Seiten derselben für einen glatten Durchgang, in dem das Fluid strömen kann.
  • Der Auslassstutzen 20 ist einstückig mit dem Grundteil 12 gebildet und vermeidet somit jegliche Risiken einer Leckage, die zwischen dem Auslasstutzen 20 und dem Grundteil 12 auftritt. Keine Zwischenaufbauten werden benötigt, um zwischen die Austrittsdurchgänge 50 oder 52 und die Austrittspunkte 66 oder 66a gesetzt zu werden, um den Fluidstrom von seitlich getrennten Fluidhohlräumen 40 und 42 in die Lumina eines anbringbaren Katheters zu richten. Die Abwesenheit solch eines zusätzlichen Elementes wird dadurch erzielt, dass die Fluidkammer 42 so gestaltet wird, dass der Austrittsdurchgang 52 in einem Abstand von der Achse des Schlitzes 28 positioniert ist, der nur gleich der halben Dicke der Verbindung 76 des Katheters 70 ist. Entsprechend ist die Fluidkammer 40 so gestaltet, dass der Austrittsdurchgang 50 in einem Abstand von der Achse des Schlitzes 20 gleich der halben Dicke der Verbindung 76 des Katheters 70 positioniert ist.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung umfassen die Übergangsbereiche 65 und 65a jeweils erste und zweite Trennflächeneinrichtungen, um die Fluidhohlräume 40 und 42 in Fluidstromverbindung mit den Austrittsdurchgängen 50 und 52 jeweils zu setzen, und um von jedem entsprechenden Fluidstromhohlraum in den mit diesem in Verbindung stehenden Austrittsdurchgang einen Fluidstrom zu richten mit einem Querschnitt, der sanft bezüglich der Fläche vom Fluidhohlraum zum Austrittsdurchgang verringert ist. Der Übergangsbereich 65 und 65a nimmt somit die allgemeine Form eines Trichters ein mit einem großen Ende desselben neben und in Verbindung mit dem Fluidhohlraum 40 oder 42 und mit dem schmalen Ende desselben neben und in Verbindung mit dem Austrittsdurchgang 50 oder 52 jeweils.
  • Wie aus der Gesamtperspektive in der Draufsicht in Fig. 3 ersichtlich ist, besitzt jeder Fluidhohlraum 40 und 42 einen Querschnitt in einer Ebene parallel zum Boden 39 des Grundteils 12, der in Kombination einen Kreis und einen keilförmigen Anhang in der Form eines Übergangsbereiches 65 oder 65a mit einem Scheitel und ersten und zweiten Seiten neben diesem umfasst.
  • Auf jeden Fall ist der Scheitel des keilförmigen Absatzes am Austrittsdurchgang 50 oder 52 jeweils entfernt vom kreisförmigen Bereich des Querschnittes jedes entsprechenden Fluidhohlraumes angeordnet.
  • Die ersten und zweiten Seiten neben dem Schalter verbinden den kreisförmigen Bereich des Querschnitts am Umfang desselben. Die erste Seite des Ansatzes ist linear und umfasst den senkrechten Wandbereich 68, während die zweite Seite des Ansatzes S-förmig ist und einen konvex gekrümmten Wandbereich 69 umfasst.
  • In einer anderen Perspektive betrachtet umfasst der Querschnitt des Fluidhohlraumes 40, 42 in einer Ebene parallel zum Boden 39 des Grundteils 12 einen im Allgemeinen runden Bereich, der im Wesentlichen durch die untere innere Seite 47 der Wände 41 umschlossen ist, einen im Allgemeinen zugespitzten Bereich entfernt von dem runden Bereich und einen Übergangsbereich, der sanft den runden Bereich mit dem zugespitzten Bereich verbindet. In der in Fig. 3 dargestellten Ausführungform nehmen die Fluidhohlräume 40, 42 einen tropfenförmigen Querschnitt ein. Der zugespitzte Bereich des Querschnitts der Fluidhohlräume 40, 43 umfasst den schmalen Ausgang der Übergangsbereiche 65, 65a an den Austrittsdurchgängen. Diese zugespitzten Bereiche sind auf den Seiten der Fluidhohlräume 40 und 42 nebeneinander angeordnet, um in einer Entfernung voneinander zu enden, die im Wesentlichen gleich der seitlichen Trennung der Lumina 72, 74 des Katheters 70 oder der Austrittspunkte 66, 66a des Auslassstutzens 20 ist.
  • In anderen Worten sind die Austrittsdurchgänge 50 und 52 in der vorliegenden Erfindung einen Abstand gleich etwa der Breite des Schlitzes 28 oder der Verbindung 76 zwischen den Lumina 72 und 74 des Katheters 70 beabstandet. So positionierte Austrittsdurchgänge 50 und 52 beseitigen die Notwendigkeit nach einem Zwischenelement im Stand der Technik, um die Durchgänge von seitlich getrennten Fluthohlräumen zu einer Nähe zu überführen, in der ein Katheter direkt an diese angebracht werden kann. Zusätzlich ist der Fluidstrom, der aus der Einlassöffnung 10 erzielt wird, frei von kreisförmigen Pfaden, scharfen Kanten oder Toträumen, die durch die Verwendung solcher Zwischenelemente erzeugt werden.
  • Fig. 5 ist eine Ansicht der unteren Oberfläche der Scheidewandhalterung 26. Es ist die untere Oberfläche der Scheidewandhalterung 26, die mit den Oberseiten der Wände 21 des Grundteils 12 zusammenpasst, um die Fluidhohlräume 40 und 42 zu bilden. Die untere innere Seitenwand 48 der Scheidewandaufnahmeöffnungen 49 bildet die obere Seitenwand der Oberfläche des Fluidhohlraumes 42. In Blickrichtung von der unteren Oberfläche, wie in Fig. 5 können die Aufbauten, welche die Oberseite die Übergangsbereiche 65 und 65a formen, deutlich erkannt werden. Ähnlich den entsprechenden Wänden 41 des Grundteils 12 führen die senkrechten Wandbereiche 68 und konvex gekrümmten Wandbereichen 69 das vom Fluidhohlraum 42 in den Austrittsdurchgang 52 strömende Fluid.
  • Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, sorgt der Übergang für eine trichterförmige Annäherung zum Austrittsdurchgang 50, der frei von scharfen Kurven und Kanten ist. Die Strömungsrate durch den Übergangsbereich 65 nimmt zu, weil die Querschnittsfläche des Übergangsbereichs 65 verringert wird. Der Übergangsbereich 65 ist frei von scharfen Kanten und Kurven, die Turbulenz- und Toträume erzeugen können, welche stagnierendes Fluid innerhalb des Fluidhohlraumes einschließen können.
  • Fig. 6 ist eine vergrößerte Ansicht im teilweisen Aufbruch der unteren Oberfläche der Scheidenwandhalterung 26, die eine so geformte und dimensionierte Aufnahmenut zeigt, um die Trennwand 44 des Grundteils 12 aufzunehmen. Es ist wichtig festzustellen, dass die Aufnahmenut 73 sehr schmal ist und somit die minimale mögliche Trennung zwischen dem Fluidhohlräumen 40 und 42 an dem Punkt erlaubt, an dem sich die Übergangsbereiche 65 und 65a auf die kleinste Querschnittsfläche desselben an den Austrittsdurchgängen 50 und 52 jeweils verjüngen. Diese minimale Trennung erlaubt es, dass die in den Seiten der Fluidhohlräume geformten Austrittsdurchgänge in einer Seite an Seite-Gestaltung ohne die Notwendigkeit einer Zwischenstruktur, um ein Paar von weiter entfernt positionierten Austrittsdurchgängen in eine ähnliche Seite an Seite-Gestaltung zu richten, positioniert sind.
  • Im montierten Zustand ist die Aufnahmenut 73 auf der. Scheidenwandhalterung 26 durch die Trennwand 44 auf dem Grundteil 12 gefüllt und durch Ultraschall darin verheftet.
  • Die Verwendung von Ultraschallverbindungsverfahren, um das Grundteil 12, die Kappe 14 und die Scheidenwandhalterung 26 zu befestigen, legt diesen Komponenten des Gehäuses 11 gewisse Beschränkungen bezüglich des Aufbaus auf In einem allgemeinen Sinn müssen die Wände jeder der drei Komponenten des Gehäuses 11 von im Wesentlichen derselben Dicke sein. Auf diese Weise werden während des Ultraschallverbindens alle Bereiche der drei Komponenten des Gehäuses 11 eine relativ ähnliche Menge an Ultraschallenergie pro Volumen absorbieren und gleichzeitig ähnliche Temperaturen erreichen.
  • Aus diesem Grund weisen weder das Grundteil 12 noch die Kappe 14 oder die Scheidenwandhalterung 26 jegliche im Wesentlichen sperrige Bereiche auf, und es ist zum Beispiel aus diesem Grund, dass das Grundteil 12 mit einem Hohlraum 22 und die Scheidenwandhalterung 26 mit einem Hohlraum 23 in den Bereichen derselben zwischen den Fluidhohlräumen 40 und 42 versehen sind, wie in Fig. 2 und 3 ersichtlich ist.
  • Da das Ultraschallverbinden zur Erzeugung bei einer Zwischenbasis von geschmolzenen Bereichen der zu verbindenden Komponenten führt und da jene geschmolzenen Bereiche derselben sich aufzuweiten neigen, sind die zusammenpassenden Flächen des Grundteils 12, der Kappe 14 und der Scheidewände 17 und 18 zusätzlich mit verschiedenen Hohlräumen versehen, in die solch ein geschmolzener Kunststoff expandieren kann.
  • Somit ist z. B., wie am vorteilhaftesten in Fig. 5 und danach in Fig. 6 bis 8 zu sehen ist, die Scheidenwandhalterungswand 37 auf der unteren Oberfläche der Scheidenwandhalterung 26 durch eine zurückgesetzte Überlaufrinne 79 eingeschlossen, in die der geschmolzene Kunststoff expandieren kann. Auf diese Weise drückt geschmolzener Kunststoff nicht die zusammen verbundenen Teile voneinander weg und solch ein geschmolzener Kunststoff fließt in Räume mit Überlaufrinne 79 im Vorzug zu kritische Bereiche, wie den Fluidhohlräumen 40 und 42.
  • Aussparungen 75 bilden die Abdeckungen der Übergangsbereiche 65 und 65a, wenn die Scheidewandhalterung 26 am Grundteil 12 angebracht ist. Der konvex gekrümmte Wandbereich 69 besitzt eine oberen Bereich 77, der identisch zur konvex gekrümmten Wand 69 des Grundteils 12 geformt ist. Durch das Verbinden dieser Wände bei der Montage verbleiben die Übergangsbereiche 65 und 65a frei von scharfen Enden und Kanten und leiten den Fluidstrom sanft in die Austrittsdurchgänge.
  • Fig. 7 ist eine Querschnittsansicht einer montierten Einlassöffnung 10, wie jene, die in Fig. 1 dargestellt ist. Dort ist der Fluidhohlraum 49 durch einen Boden 39 und eine untere innere Seitenwand 47 des Grundteils 12 wie auch die untere Seitenwand 48 der Scheidenwandhalterung 26 und einer unteren Oberfläche 71 der Scheidenwand 18 eingeschlossen gezeigt. Der in Fig. 7 gezeigte Übergangsbereich 65 zur rechten des kreisförmigen Bereichs des Fluidhohlraums 42 stellt einen konvex gekrümmten Wandbereich 69 dar, um den Fluidstrom sanft zur rechten Seite, in Fig. 7 gezeigt, in den Bereich mit geringerer Querschnittsfläche des Übergangsbereichs 65 am Austrittsdurchgang 52 (nicht dargestellt) zu richten.
  • Ebenfalls in Fig. 7 dargestellt ist die Wechselwirkung der Kappe 14, der Scheidenwandhalterung 26 und des Grundteils 12, um das Gehäuse 11 zu bilden, das die Fluidkammer 40 umgibt. Im Eingriff ist die Scheidenwandhalterung 26 in Kontakt mit dem Absatz 43 der Scheidenwandhalterung. Die Scheidenwand 17 wird auf dem Absatz 61 des Umfangsrings der Scheidenwandhalterung 26 getragen und dauerhaft auf dem Absatz 61 des Umfangsringes durch den äußeren Umfang 63 der Zutrittsöffnung 51 in der Kappe 14 nach unten gehalten. Die Scheidenwand 17 ist vorzugsweise durch das Anheften der Kappe 14 auf der Oberseite der Scheidenwandhalterung 26 oder durch den Körper der unteren Oberfläche der Schürze 15 im Flansch 19 des Grundteils 12 lagefixiert.
  • Fig. 8 ist eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie 8-8 in Fig. 7, um weiter die Übergangsbereiche 65 und 65a darzustellen. Die Scheidenwände 17 und 18 werden zwischen dem Absatz 61 des Umfangsringes der Scheidenwandhalterung 26 und dem äußeren Umfang 63 der in der Kappe 14 angeordneten Zugangsöffnung 51 gehalten. Der Fluidhohlraum 42 ist zwischen der unteren Oberfläche 71 der Scheidenwand 18, der unteren inneren Seitenwand 47 der Wand 41, der unteren inneren Seitenwand 58 der Scheidenwandhalterung 56 und dem Boden 39 des Grundteils 12 gebildet. Die senkrechten Wandbereiche 68 sind neben jedem der Austrittsdurchgänge 50 und 52 in den Übergangsbereichen 65 und 65a gezeigt und nähern sich jenen Austrittsdurchgängen an. Wie aus Fig. 8 ersichtlich ist, sind scharfe Krümmungen oder Kanten für das vom Hohlraum 42 in die Austrittsdurchgänge 52 strömende Fluid minimiert.
  • Bei der Verwendung durchsticht eine Nadel die Scheidewand 18 und Fluid kann dann in den Fluidhohlraum 42 zum Vorrücken durch den Übergangsbereich 65a zum Austrittsdurchgang 52 injiziert werden. Im Übergangsbereich 65 wird jedoch die Turbulenz und Wirbelbildung auf einem Minimum gehalten und Stagnationsbereiche werden vermieden.
  • Fig. 9 zeigt eine Endansicht des Auslassstutzens 20, der in jedem der Zacken 54 und 56 desselben Auslassstutzenkanäle 67 und 67a gebildet hat. Der zwischen den Zacken 54 und 56 begrenzte Schlitz 28 kann die Verbindung 76 des Multilumenkatheters 70 aufnehmen. Obwohl der in Fig. 9 dargestellte Auslassstutzen zur Verwendung in einem Dual- Lumenkatheter mit Lumina, die im allgemeinen D-förmig sind, gestaltet ist, fallen auch Katheter mit einer Mehrzahl von Lumina mit anderen Gestaltungen und entsprechend gestaltete Zacken auf einem Auslassstutzen ebenfalls in den Umfang der vorliegenden Erfindung. Auf jeden Fall ist die Anzahl und Form der Stutzenkanäle 67 und die äußeren Oberflächen, welche die Zacken um diese bilden, so gestaltet, dass sie mit der Anzahl und Form der Lumina des über die Zacken aufzuschiebenden Katheters übereinstimmen.
  • Fig. 10 ist eine Draufsicht auf den Auslassstutzen 20 in Fig. 9, der in einem nicht montierten Zustand mit diesem einen Katheter 70 und eine Verriegelungshülse 80 zeigt. Diese sind auch in Fig. 2 dargestellt. Um diese Elemente zu montieren, wird das proximale Ende 88 des Katheters 70 über die distale Spitze 57 der Zacken 54 und 56 geschoben. Weil der Außendurchmesser der Zacken 54 und 56 von der distalen Spitze 57 kleiner als der Innendurchmesser des Katheters 70 an diesem Punkt ist, wird ein kleines Maß an Druck benötigt, um den Katheter 70 über der distalen Spitze 57 in Eingriff zu bringen.
  • Ein fortgesetzter Druck in Richtung auf das Gehäuse 11 wird jedoch den Katheter 70 auf die Widerhakenrampen 31 und 31a auf den Widerhaken 60 und 62 jeweils drücken. Die Spitze 90 der Widerhaken 60 und 82 stellt den Bereich dar, in dem die Widerhaken 60 und 63 den größten Umfang besitzen. Der Umfang der Widerhaken 60 und 62 an der Spitze 90 ist größer als der Innendurchmesser des Katheters 70. Folglich entsteht ein hohes Maß an Widerstand gegen des Vorrücken des Katheters 70 an den Spitzen 90.
  • Ein weiterer Druck auf den Katheter 70 in der Richtung des Gehäuses 11 läßt das proximale Ende 88 des Katheters 70 über die Spitzen 90 treten und auf einen verringerten Bereich 32 mit einem äußeren Umfang, der geringer als der innere Umfang des Katheters 70 ist. Ein geringer Widerstand gegen das Vorrücken des Katheters 70 erfolgt in diesem Bereich. Wenn ein Katheter 70 weiter auf den Auslassstutzen 20 vorgerückt wird, trifft das proximale Ende 88 des Katheters 70 eine rampenförmige Oberfläche 33 mit einer Rampe mit nach und nach ansteigendem Umfang, die in einer Aufnahmeoberfläche 34 endet. Die Aufnahmeoberfläche 34 besitzt einen Umfang größer als der Innenumfang des Katheters 70.
  • Der Katheter 70 wird über den Auslassstutzen 20 zu einem Punkt eingeführt, in dem die innere Verbindung 76 des Katheters mit zwei Lumina auf das Ende des Schlitzes 28 trifft. Die Verriegelungshülse 80 wird dann entlang des Katheters 70 verschoben und auf den Auslassstutzen 20 gepresst.
  • Fig. 11 ist eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie 11-11 in Fig. 10 und zeigt weiterhin den inneren Aufbau der Verriegelungshülse 80. Obwohl viele Gestaltungen von Verriegelungshülsen innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung liegen, wird eine Verriegelungshülse 80 in einer derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendet, die auf der Außenseite eine Druckaufbringerippe 102 besitzt, die eine Rippe vorsieht, auf die ein Arzt drücken kann, wenn er die Verriegelungshülse 80 über den Katheter 70 und den Auslassstutzen 20 drückt.
  • Um die Verriegelungshülse 80 über den Katheter 70 einzurichten, wird ein proximales Ende 104 derselben über die Bereiche des Katheters 70 geschoben, welche die Widerhaken 60 und 62 bedecken, bis das proximale Ende 104 auf den Bereich des Katheters trifft, der die rampenförmige Oberfläche 33 bedeckt. Da der Durchmesser der Öffnung der Verriegelungshülse 80 am proximalen Ende 104 größer als der Durchmesser der Spitze 90 und des verringerten Bereichs 32 ist, wird durch das proximale Ende 104 kein Druck ausgeübt, bis das proximale Ende 104 auf den Bereich des Katheters trifft, welcher die rampenförmige Oberfläche 33 bedeckt.
  • Bevor das proximale Ende 104 die rampenförmige Oberfläche 33 und die Aufnahmeoberfläche 34 erreicht, beginnt jedoch eine innere Rampe 106 der Verriegelungshülse 80 mit anderen. Aufbauten des Auslassstutzens, die durch den Katheter 70 bedeckt sind, zusammenzutreffen. Der Durchmesser A der Innenseite der Verriegelungshülse 80 am schmälsten Punkt 100 der inneren Rampe 106 ist geringfügig geringer als der Durchmesser der Spitze 90 der Widerhaken 60 und 62, wenn der Katheter 70 darübergeschoben ist. Folglich trifft das Vorrücken der Verriegelungshülse 80 auf einen erhöhten Widerstand, wenn die innere Rampe 106 auf den Katheter trifft, der die Spitze 90 der Widerhaken 60 und 62 bedeckt.
  • Wenn die innere Rampe 106 über die Spitzen 90 der Widerhaken 60 und 62 gedrückt wird, tritt jedoch der schmälste Punkt 108 der inneren Rampe 106 zu der Seite der Spitzen 90 benachbart dem Gehäuse 11 vor. Vom schmälsten Punkt 108 der inneren Rampe 106 zum distalen Ende 110 der Verriegelungshülse 80 wird der Innendurchmesser B derselben fortschreitend größer als der Durchmesser A. Diese Differenz zwischen den Durchmessern A und B konzentiert somit die Druckkraft des Katheters an oder proximal den Widerhaken. Folglich muss Energie eingebracht werden, um die Verriegelungshülse von dem Bereich des Katheters zu entfernen, der über den Widerhaken angeordnet ist. Wenn somit einmal der schmälste Punkt 108 über die Spitzen 90 der Widerhaken 60 und 62 hinweggetreten ist, neigt die innere Gestaltung der Verriegelungshülse 80 dazu, die Verriegelungshülse 80 auf dem Stutzen 20 lagezufixieren.
  • Der von der Verriegelungshülse nach innen ausgeübte radiale Druck drückt die Widerhaken 54 und 56 in den Schlitz 28. Dies drückt dann die Verbindung 76 des Katheters 70 zusammen. Der Bereich oberhalb der Widerhaken erzeugt die meiste Widerstandskraft. Dieser Bereich der größten Kompression drückt auch in dichtender Weise die Widerhaken gegen die Verbindung des Katheters.
  • Die Einlassöffnung ist mit einer Einrichtung versehen, um die Verriegelungshülse in eine verriegelnde Position auf der Außenseite des Katheters zu drücken, wenn das proximale Ende des Katheters auf dem Auslassstutzen aufgenommen ist. Beispielsweise und nicht beschränkt umfasst die Vorspanneinrichtung, die in der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform vorgesehen ist, eine Verriegelungshülse 80, eine innere Rampe 106 und eine sich nach und nach verändernde Oberfläche, die durch die Oberfläche zwischen dem Durchmesserpfeil A und Durchmesserpfeil B in Fig. 8 gezeichnet ist. Die sich nach und nach verjüngende Oberfläche benötigt einen Energieeintrag, um die Verriegelungshülse vom Katheter zu entfernen.
  • Fig. 12 zeigt die Verriegelungshülse 80 in ihrer montierten Position über dem Katheter 70 auf dem Auslassstutzen 20. Das proximale Ende 104 der Verriegelungshülse 80 ist anstoßend gegen eine Fläche 38 der Schulter 78 gezeigt. Wenn sich das proximale Ende 88 des Katheters 70 nicht zu diesem Punkt erstreckt, wird dort kein Druck auf den Auslassstutzen 20 ausgeübt.
  • Ein Bereich mit im Wesentlichen gleichmäßigem Druck besteht im Bereich, in dem der Katheter 70 in Kontakt mit der Aufnahmeoberfläche 34 ist. Auf die Zacken 54 und 56 ausgeübter Druck nimmt in dem Bereich zu, in dem die innere Rampe 106 in Kontakt mit der rampenförmigen Oberfläche 33 positioniert ist. Da dieser radiale Druck von den Außenwänden des Katheters 70 die Zacken 54 und 56 zusammendrückt, wird dazwischen ein Druck auf die Verbindung 76 ausgeübt, die in dem Schlitz 28 angeordnet ist, und dichtet damit die Grenzfläche dazwischen ab.
  • Der Bereich mit größtem Druck tritt in den Bereich auf, welcher die Spitze 90 des Widerhakens 60 und 62 umgibt. Obwohl der Innendurchmesser der Verriegelungshülse an diesem Punkt erhöht ist, verringert die Anwesenheit der Widerhaken 60 und 62 stark den Abstand zwischen der äußeren Oberfläche der Zacken 54 und 56 und der inneren Oberfläche der Verriegelungshülse 80. Dies stellt sicher, dass der Katheter 70 und die Verriegelungshülse 80 auf dem Auslassstutzen 20 gehalten werden.
  • Beispielhaft und ohne eine Beschränkung ist eine Einlassöffnung 85 mit drei Hohlräumen, die mit einem Katheter mit drei Lumina verwendet werden kann, in Fig. 13 gezeigt. Scheidewände 81 sind innerhalb des Gehäuses 82 derselben gehalten und umschließen drei Fluidhohlräume (nicht dargestellt). Ein Auslassstutzen 87 mit drei Zacken 83 sorgt für eine Halterung für einen Katheter (nicht dargestellt) mit drei Lumina mit im Allgemeinen keilförmigen oder dreieckförmigen Lumina. Diese stehen durch Austrittspunkte 84 eines Austrittsdurchgangs in jedem Auslassstutzen 83 in Verbindung. Durch die Außenwand des Katheters gegen die Seiten der Zacken 83 ausgeübter Druck drückt diese in einen Y-förmigen Schlitz 86, der mit einer Y-förmigen Verbindung gefüllt ist, wenn der Katheter über diesen Auslassstutzen geschoben wird.
  • Fig. 14 bis 19 zeigen verschiedene Ausführungsformen von Lokalisierrippen im Gegensatz zu der Lokalisierrippe 24, die in Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Jede Lokalisierrippe beschreibt in einem gewissen Maß die Anordnung einer oder beider Scheidewände 17 und 18, die neben dieser angeordnet sind.
  • Als ein Beispiel zeigt Fig. 14 eine dritte Ausführungsform einer Einlassöffnung, die mit einer Lokalisierrippe 24a mit einer S-Form versehen ist. Fig. 15 und 16 zeigen Lokalisierrippen 24b und 24c, die jeweils vergrößerte Enden besitzen. Fig. 17 zeigt eine lineare Lokalisierrippe 24b, die parallel zu und in Ausrichtung mit einer Linie angeordnet ist, welche die Mittelpunkte der Scheidewände 17 und 18 verbindet. Es ist jedoch wichtig festzustellen, dass die Scheidewände 17 und 18 nicht vollständig durch die Lokalisierrippe 24 umschlossen sind, da dies zu einer Nekrose der so umschlossenen Gewebe führen könnte.
  • In Fig. 18 umfasst die Lokalisierrippe 24e weiterhin eine erste Anzeigeeinrichtung, um die relative Richtung einer der Scheidewände 17 und 18 von der Lokalisierrippe 24e zu identifizieren. Wie beispielsweise in Fig. 18 gezeigt ist, erstreckt sich ein Ansatz 25 von der äußeren Kurve der Lokalisierrippe 24e in Richtung der Scheidewand 18.
  • Wie in Fig. 19 gezeigt, ist eine zweite Anzeigeeinrichtung vorgesehen, um die Anordnung des Stutzens relativ zu den Scheidewänden 17 und 18 zu identifizieren. Die ansonsten lineare Lokalisierrippe 24f ist am Ende derselben neben dem Stutzen 20 mit einem vergrößerten Kopf 25a versehen, der die Form eines Pfeiles annimmt.
  • Unter Verwendung des Ansatzes 25 oder Ansatzes 25a kann ein Arzt, der die Position der Einlassöffnung durch die Haut eines Patienten fühlt, mit Information bezüglich der relativen Anordnung verschiedener Aufbauelemente der Einlassöffnung versehen werden.
  • Die Erfindung kann in anderen speziellen Ausführungsformen ausgeführt werden, ohne von ihren wesentlichen Merkmalen abzuweichen, die durch die Ansprüche definiert sind. Die beschriebenen Ausführungsformen sind in jeglicher Hinsicht nur als darstellend und nicht als beschränkend anzusehen.

Claims (28)

1. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85), die unter der Haut eines Patienten implantiert werden kann, wobei die Einrichtung (10; 85) eine wiederholte, nicht zerstörende Fluidverbindung zwischen einer die Haut des Patienten durchstechende Nadel und dem proximalen Ende eines ausgewählten Lumens (72, 74) eines Multilumenkatheters (70) ermöglicht, wobei die Einlassöffnung (10; 85) umfasst:
a) ein von einer Nadel nicht durchdringbares Gehäuse (11; 82), das einen ersten Fluidhohlraum (40) und eine zweiten Fluidhohlraum (42) umschließt, wobei das Gehäuse (11; 82) eine erste Zutrittsöffnung (51) begrenzt, die durch das Gehäuse (11; 82) mit dem ersten Fluidhohlraum (40) in Verbindung steht, und eine zweite Zutrittsöffnung (51a), die durch das Gehäuse (11) mit dem zweiten Fluidhohlraum (42) in Verbindung steht;
b) eine erste von einer Nadel durchdringbare Scheidewand (17; 81), die durch das Gehäuse (11; 82) gehalten wird und die erste Zutrittsöffnung (51) abdichtet;
c) eine zweite, von einer Nadel durchdringbare Scheidewand (8; 81), die durch das Gehäuse (11; 82) gehalten wird und die zweite Zutrittsöffnung (51a) abdichtet; und
d) eine fühlbare Einrichtung, um gleichzeitig sowohl die Position der ersten Scheidewand (17; 81) als auch die Position der zweiten Scheidewand (18; 81) durch das Fühlen der Haut des Patienten zu lokalisieren, ohne dass während des Fühlens der fühlbaren Einrichtung der Zutritt durch das distale Ende der Nadel zu entweder der ersten Scheidewand (17; 81) oder der zweiten Scheidewand (18; 81) blockiert wird, wobei die fühlbare Einrichtung eine angehobene Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) umfasst, die auf der Oberfläche des Gehäuses (11) zwischen der ersten Scheidewand (17; 81) und der zweiten Scheidewand (81; 18) geformt ist und so gestaltet ist, um das Umgeben eines Gewebebereichs des Patienten, das die Oberfläche des Gehäuses (1) berührt, zu vermeiden, wenn die Einlassöffnung (10; 85) implantiert ist.
2. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24; 24c; 24f) im Wesentlichen linear ist, und wobei die Lokalisierrippe (24; 24c; 24f) im Wesentlichen orthogonal zu einer Linie orientiert ist, welche den Mittelpunkt der ersten Scheidewand (17) mit dem Mittelpunkt der zweiten Scheidewand (18) verbindet.
3. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24d) im Wesentlichen linear ist, und wobei die Lokalisierrippe (24d) im Wesentlichen parallel zu einer Linie orientiert ist, welche den Mittelpunkt der ersten Scheidewand (17) mit dem Mittelpunkt der zweiten Scheidewand (18) verbindet.
4. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24b; 24c) eine langgestreckte Form umfasst und wobei jedes Ende der langgestreckten Form relativ zu dem Bereich der langgestreckten Form zwischen den Enden derselben vergrößert ist.
5. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24a) im Wesentlichen S-förmig ist.
6. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24b) im Wesentlichen X-förmig ist.
7. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 1, wobei die Lokalisierrippe (24e) umfasst:
(a) ein kreisförmiges Segment (24e); und
(b) ein lineares Segment (25), das mit dem kreisförmigen Segment (24e) verbunden ist, wobei das lineare Segment (25) im Wesentlichen parallel zu einer Linie orientiert ist, welche den Mittelpunkt der ersten Scheidewand (17) mit dem Mittelpunkt der zweiten Scheidewand (18) verbindet.
8. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die fühlbare Einrichtung weiterhin eine erste Anzeigeeinrichtung umfasst, um die relative Richtung der ersten Scheidewand (17; 81) oder der zweiten Scheidewand (18; 81) von der Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) zu identifizieren.
9. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche und weiter umfassend eine Einrichtung, um einen Katheter (70) an der implantierbaren Einrichtung (10; 85) festzulegen.
10. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 9, wobei die Einrichtung zum Festlegen eine Verriegelungshülse (80) umfasst, die auf der Innenseite des distalen Endes (110) derselben mit einer sich nach und nach verjüngenden Oberfläche versehen ist, die an einer Zwischenposition auf der Innenseite der Verriegelungshülse (80) an einem Punkt (108) mit schmälstem Innendurchmesser (A) der Verriegelungshülse (80) endet.
11. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend eine Einrichtung, um Flüssigkeit von dem ersten Fluidhohlraum (40) und dem zweiten Fluidhohlraum (42) zum Patienten durch ein entsprechendes Lumen (72, 74) des Multi-Lumen- Katheters (70) in Verbindung zu bringen.
12. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 11, wobei die Einrichtung zum in Verbindung bringen einen Auslassstutzen (20; 87) umfasst, mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei das proximale Ende des Auslassstutzens (20; 87) an dem Gehäuse (11; 82) angebracht ist und eine Mehrzahl von getrennten, umschlossenen Stutzenkanälen (67, 67a; 84) besitzt, die jeweils mit dem ersten Fluidhohlraum (40) oder zweiten Fluidhohlraum (42) in Verbindung stehen und in Längsrichtung durch eine von einem Paar von getrennt gestalteten Zacken (54, 56; 83) gebildet sind, wobei die Zacken (54, 56; 83) voneinander durch einen langgestreckten Schlitz (35, 86) beabstandet sind, der sich vom distalen Ende des Auslassstutzens (20; 87) zu einem Zwischenpunkt der Länge des Auslassstutzens (20; 87) erstreckt, wobei das proximale Ende des Auslassstutzens (20; 87) gestaltet ist, um eng anliegend und verschiebbar den Multi-Lumen-Katheter (70) aufzunehmen, wobei jedes Lumen (72, 74) des Katheters (70) mit einem entsprechenden der Stutzenkanäle (67, 67a; 84) in Verbindung steht.
13. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 12, wobei die Einrichtung zum in Verbindung bringen weiterhin eine Verriegelungshülse (80) umfasst, die verschiebbar mit der Außenseite eines Multi-Lumen- Katheters (70) in Eingriff treten kann, nachdem der Katheter (70) auf dem Auslassstutzen (20; 87) aufgenommen worden ist, wobei die Verriegelungshülse (80) die Wand des Katheters (70) gegen die Außenwand des Auslassstutzens (20; 87) an einer Zwischenposition auf diesem zusammendrücken kann, um dabei den Katheter (70) an dem Auslassstutzen (20; 87) zu befestigen.
14. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der Ansprüche 12 und 13, umfassend einen Katheter, bei dem eine Verbindung 76 die Lumina (72, 74) des Multi-Lumen- Katheters (70) trennt, und die Verbindung (76) in den Schlitz (35, 86) zwischen den Zacken (54, 56; 83) des Auslassstutzens (20; 87) aufgenommen wird, wenn der Multi-Lumen-Katheter (70) auf dem Auslassstutzen (20; 87) aufgenommen ist.
15. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 14, wobei die Linie, welche den Mittelpunkt der ersten Scheidewand (17) und den Mittelpunkt der zweiten Scheidewand (18) verbindet, eine Längsachse der oberen Oberfläche des Gehäuses (11) definiert, und wobei die fühlbare Einrichtung eine Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) auf der oberen Oberfläche des Gehäuses (11) umfasst, wobei die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) relativ zur oberen Oberfläche des Gehäuses (11) erhoben ist und an jedem Ende derselben in ersten und zweiten Enden abschließt, an denen die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) relativ zur oberen Oberfläche des Gehäuses (11) angehoben zu sein endet, die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) die Längsachse der oberen Oberfläche zwischen der ersten Scheidewand (17) und zweiten Scheidewand (18) überquert und mit den ersten und zweiten Enden derselben vollständig unterhalb eines fühlbaren Rippenlokalisierbereiches auf der oberen Oberfläche des Gehäuses (11) angeordnet ist, welcher fühlbare Lippenlokalisierbereich in einer Richtung parallel zur Längsachse der oberen Oberfläche auf einen Bereich zwischen einer ersten linearen Grenze und einer zweiten linearen Grenze beschränkt ist, wobei die erste lineare Grenze durch den Mittelpunkt der ersten Scheidewand (17) senkrecht zur Längsachse der oberen Oberfläche hindurchtritt und die zweite lineare Grenze durch den Mittelpunkt der zweiten Scheidewand (18) senkrecht zur Längsachse der oberen Oberfläche hindurchtritt.
16. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 3, 5 bis 16, wobei die Lokalisierrippe (24; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) an zumindest einem Ende derselben vergrößert ist.
17. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 16, wobei die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) weiter einen pfeilförmigen Ansatz (25a) umfasst.
18. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse (11; 82) eine Kappe (14) und ein Grundteil (12) in festem Eingriff miteinander umfasst.
19. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 18, wobei die Kappe (14) eine obere Wand (16) mit einer oberen Oberfläche und einer umgebenden Schürze (15), die von dem Rand der oberen Wand (16) herabhängt, umfasst.
20. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend einen Auslassstutzen (20; 87), der an einem proximalen Ende desselben mit dem Gehäuse (11; 82) verbunden ist und an einem distalen Ende desselben geformt ist, um das proximale Ende (29) seines Katheters (70) aufzunehmen und wobei die fühlbare Einrichtung weiterhin eine zweite Anzeigeeinrichtung umfasst, um den Ort des Auslassstutzens (20, 87) relativ zu der Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) zu identifizieren.
21. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 20 und abhängig von Anspruch 19, wobei die umgebende Schürze (15) mit einer Öffnung (53) durch diese hindurch gestaltet ist, die dimensioniert und geformt ist, um durch diese hindurch den Durchtritt des Auslassstutzens (20; 87) zu gestatten, wenn die Kappe (14) und das Grundteil (12) in festem Eingriff miteinander sind.
22. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 18 oder einem der Ansprüche 19 bis 21, sofern diese von Anspruch 18 abhängig sind, wobei die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) einstückig auf der oberen Oberfläche der Kappe (14) des Gehäuses (11; 82) gebildet ist.
23. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse (11; 82) aus Kunststoff besteht.
24. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 8 oder einem der Ansprüche 9 bis 23, sofern dieser von Anspruch 8 abhängig ist, wobei die erste Anzeigeeinrichtung ein lineares Segment (25) aufweist, das mit der Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) verbunden ist, wobei das lineare Segment (25) in Richtung auf entweder die erste Scheidewand (17; 81) oder die zweite Scheidewand (8; 81) gerichtet ist.
25. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß Anspruch 20 oder einem der Ansprüche 21 bis 24, sofern diese von Anspruch 20 abhängig sind, wobei die zweite Anzeigeeinrichtung eine Verbreiterung (25) an einem Ende der Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) die neben dem Auslassstutzen (20; 87) positioniert ist, umfasst.
26. Implantierbare Einlassöffnung (10; 85) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Lokalisierrippe (24; 24a; 24b; 24c; 24d; 24e; 24f) sich um weniger als den gesamten äußeren Umfang entweder der ersten Scheidewand (17; 81) oder der zweiten Scheidewand (18; 81) erstreckt.
27. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 15, wobei die Lokalisierrippe (24; 24c; 24d; 24f) im Wesentlichen linear ist.
28. Implantierbare Einlassöffnung (10) gemäß Anspruch 15 oder Ansprüche 16 bis 22, 26, 27, sofern diese von Anspruch 15 abhängig sind, wobei die Lokalisierrippe (24; 24c; 24f) im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der oberen Oberfläche des Gehäuses (11) orientiert ist.
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