DE69226981T2 - Integration von schnurlosem Rufen in einem Kommunikationssystem - Google Patents
Integration von schnurlosem Rufen in einem KommunikationssystemInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und Verfahren zur Verwendung in einem Kommunikationssystem, bei der ein Anruf von einem rufenden Teilnehmer mit einem gerufenen Teilnehmer verbunden wird.
- Es steht eine Vielzahl von drahtgebundenen und drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen, die alle eine Palette von Fähigkeiten bieten, zur Verfügung, um die Bedürfnisse einer Einzelperson zu erfüllen. Drahtgebundene Kommunikationsvorrichtungen sind diejenigen, die zwischen der Kommunikationsvorrichtung und einem Kommunikationssystem wie beispielweise einer Amtsvermittlungsanlage oder einer Nebenstellenanlage einen Signalleitweg, aber nicht Luft erfordern. Der Signalleitweg kann viele physikalische Formen einschließlich einer Anzahl unterschiedlicher Arten von Metalleitern oder Lichtleitfasern annehmen. Demgegenüber nutzen drahtlose Kommunikationsvorrichtungen wie beispielsweise Ruf- und Zellularfunkkommunikationsvorrichtungen die Luft als Medium zum Transportieren von Signalen zu und von dem Kommunikationssystem. Der Unterschied zwischen Ruf- und Zellularfunkvorrichtungen besteht in ihren Kommunikationsfähigkeiten. Rufvorrichtungen sind tragbare Einweg- Kommunikationsvorrichtungen, die auf zugehörige Funksignale reagieren, die ausgestrahlt werden, während Zellularfunkvorrichtungen volle Zweiweg-Kommunikationsvorrichtungen bereitstellen.
- Bei einer Rufvorrichtung aktiviert der Empfang eines vorbestimmten Funksignals typischerweise einen akustischen und/oder optischen Alarm, um anzuzeigen, daß die den Rufempfänger tragende Person eine vorbestimmte Telefonnummer anrufen sollte, um eine Mitteilung zu empfangen. Oder die Rufvorrichtung kann als Alternative die Fähigkeit aufweisen, eine ankommende Mitteilung zu empfangen, die angezeigt werden kann. Diese Mitteilung übermittelt eine vorbestimmte Menge an Informationen, die die Telefonnummer eines rufenden Teilnehmers sein kann.
- Es gibt viele Situationen, bei denen eine Einzelperson sowohl einen Rufempfänger als auch eine drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung mit vollen Zweiweg-Kommunikationsfähigkeiten zum Empfangen von Anrufen besitzen kann. Zu solchen Situationen gehört ein Krankenhaus, Herstellungs-, Erziehungs- und allgemeine Büroumgebungen, wo es wünschenswert ist, daß eine Einzelperson über Anrufe benachrichtigt wird, unabhängig davon, ob diese Einzelperson sich nahe bei ihrer zugehörigen vollständigen Zweiweg-Kommunikationsvorrichtung befindet. In solchen Situationen ist es notwendig, daß ein Kommunikationssystem die Fähigkeit zur Benachrichtigung eines gerufenen Teilnehmers über einen Anruf durch Signalisierung einer mit diesem gerufenen Teilnehmer assoziierten Rufvorrichtung aufweist. Gegenwärtige Verfahren, die eine derartige Signalisierung bereitstellen, strahlen ein Signal zu der mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierten Rufvorrichtung aus. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß zur Aktivierung einer solchen Ausstrahlung eine andere Telefonnummer als die mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierte gewählt werden muß. Ein rufender Teilnehmer muß infolgedessen zwei verschiedene Telefonnummern wählen, wobei die erste mit der drahtgebundenen oder drahtlosen vollständigen Zweiweg-Kommunikationsvorrichtung assoziiert ist, und dann, wenn der gerufene Teilnehmer nicht antwortet, eine zweite Nummer wählt, um den gerufenen Teilnehmer über seine/ihre Rufvorrichtung aufmerksam zu machen. Wenn die zweite Nummer gewählt wird, muß der rufende Teilnehmer auch auf einen Rückruf vom gerufenen Teilnehmer warten, da die Rufvorrichtung keine Zweiweg-Kommunikationsfähigkeiten bereitstellen kann. Dieses Szenario endet häufig in einem ausgedehnten Telefon-"Fangspiel", d. h. in Situationen, wo zwei Einzelpersonen periodisch miteinander Kontakt aufnehmen wollen und es nicht gelingt, da die andere Person nicht erreichbar ist.
- Die Verwendung von zellularen Kommunikationsvorrichtungen mit vollständigen Zweiweg-Kommunikationsvorrichtungen kann zwar einen Großteil der obigen, mit Rufvorrichtungen verbundenen Probleme lindern, doch entsteht durch Zellularfunkvorrichtungen eine Menge anderer Probleme. Ein solches Problem ist, daß Zellular telefone teuer sind und diese Rosten nicht nur die der tragbaren Kommunikationsvorrichtung, sondern auch die der notwendigen Funkgeräte sind, die angeordnet werden müssen, daß sie im wesentlichen gleichförmige Kommunikationsversorgung in einer gegebenen Umgebung bereitstellen. In dieser Hinsieht ist zu bemerken, daß die Erfordernisse von mit Zweiweg-Zellularfunkvorrichtungen verbundenen Unterstützungsgeräten viel höher entwickelt als die mit Rufvorrichtungen verbundenen sind, da die ersteren verständliche Zweiweg-Kommunikationen bereitstellen müssen. Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Erfordernisse für zellulare Zweiweg-Funkvorrichtungen in gewissen geräuschvollen Umgebungen schwer, wenn nicht unmöglich zu erfüllen sein können. Ein noch weiteres Problem besteht auch darin, daß das erforderliche Funkspektrum zur Bereitstellung von Zellularfunkkommunikationen in gewissen Umgebungen oder geographischen Bereichen nicht zur Verfügung stehen könnte.
- In GB-A-2158678 ist ein System offenbart, das die Übertragung von Tonruf von einer Nebenstellenanlage zu einem einer Mehrzahl von mit Telefonanschlüssen verbundenen Teilnehmer überwacht. Wenn das System Tonruf auf einem dieser Telefonanschlüsse erkennt, beantwortet das System den Anruf, indem es auf dieser Telefonstrecke in den Beginnzustand geht. Das System geht in den Beginnzustand, indem es einen mit dem Telefonanschluß mit Rufton verbundenen Einzelstromkreis benutzt. Das System überträgt dann die Mehrfrequenztöne, um die Nebenstellenanlage zu veranlassen, den Ruf zu "parken". Danach ruft das System den Benutzer, der mit dem Telefonanschluß assoziiert ist, auf dem der Ruf eben empfangen wurde. Als Antwort auf den Ruf kann der Benutzer dann zu einem anderen Telefon gehen, die Nebenstellanlage anwählen und den Anruf beantworten. In einer anderen Ausführungsform erkennt das System den Tonruf, beantwortet und parkt den Anruf aber nicht; das System ruft den Benutzer nur.
- Angesichts des obigen gibt es noch beträchtliche Anwendungen für Rufvorrichtungen und es wäre wünschenswert, wenn eine Anordnung ausgearbeitet werden könnte, die die mit der Verwendung solcher Vorrichtungen verbundenen Probleme beseitigen könnte.
- Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung nach Anspruch 1 vorgesehen.
- Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren nach Anspruch 14 vorgesehen.
- Ein Kommunikationssystem wie beispielsweise eine Nebenstellenanlage, Amtsvermittlungsanlage und dergleichen reagiert auf einen Anruf eines gerufenen Teilnehmers, indem es einer Rufvorrichtung und irgendeine andere Kommunikationsvorrichtung mit anderen Kommunikationsfähigkeiten als denen der Rufvorrichtung signalisiert. In der offenbarten Ausführungsform ist diese andere Kommunikationsvorrichtung eine mit Zweiweg-Sprachkommunikationsfähigkeit. Auch können zusätzliche Aspekte bereitgestellt werden. In der offenbarten Ausführungsform ist beispielsweise die Rufvorrichtung mit der Fähigkeit versehen, dem Kommunikationssystem zu signalisieren, daß der gerufene Teilnehmer den Ruf in Kürze über eine Kommunikationsvorrichtung beantworten wird, die Zweiweg- Sprachkommunikationen bereitstellt. Bei Empfang dieses Signals kann das Kommunikationssystem sofern gewünscht auch mit der Fähigkeit versehen werden, dem rufenden Teilnehmer eine Ansage über die Absicht des gerufenen Teilnehmers, den Ruf zu beantworten, zukommen zu lassen. Auf alle Fälle kann, wenn die Rufvorrichtung mit der obenerwähnten Fähigkeit zur Übertragung eines Signals zum Kommunikationssystem, wenn der gerufene Teilnehmer eine beliebige mit dem Kommunikationssystem verbundene Zweiweg-Sprachkommunikationsvorrichtung erreicht, versehen ist, der Anruf zu dieser Zweiwegvorrichtung umgeleitet werden.
- Fig. 1 ist ein Blockschaltbild eines beispielhaften Kommunikationssystems mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 und 3 sind Darstellungen der in den Umwertungs- und Zustandsspeichern des Systems der Fig. 1 gespeicherten Umwertungs- bzw. Zustandsdaten;
- Fig. 4 ist eine Darstellung der mechanischen Anordnung einer beispielhaften drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung mit vollständigen Zweiweg-Kommunikationsfähigkeiten zur Verwendung in dem Kommunikationssystem der Fig. 1;
- Fig. 5 ist eine Darstellung der mechanischen Anordnung eines beispielhaften Rufempfängers zur Verwendung im Kommunikationssystem der Fig. 1;
- Fig. 6 ist ein Blockschaltbild des Rufempfängers der Fig. 5;
- Fig. 7 ist ein Blockschaltbild der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung der Fig. 4; und
- Fig. 8-11 sind Flußdiagramme der durch den Vermittlungsprozessor 109 der Fig. 1 bereitgestellten Abfolge von Operationen.
- Fig. 1 zeigt eine beispielhafte Anwendung der vorliegenden Erfindung, wobei die Nebenstellenanlage 100, beispielsweise ein Telekommunikationssystem Definity® von AT&T, mit seiner "Leitungs-"Seite mit einer Mehrzahl von Leitungen 101-1 bis 101-N über Leitungsanschlußschaltungen 111 und ihrer "Teilnehmer-"Seite mit einer Mehrzahl von drahtgebundenen Kommunikationsvorrichtungen 102-1 bis 102-P und drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen 112-1 bis 112-Q über Teilnehmeranschlußschaltungen 122 bzw. 123 verbunden ist. (Definity ist eine registrierte Handelsmarke von AT&T). Die Leitungen sind mit einem (nicht gezeigten) externen Kommunikationsnetz verbunden, das entweder ein öffentliches oder ein privates Netz sein kann. Jede der Variablen P und Q ist eine vorbestimmte Ganzzahl, und da eine Nebenstellenanlage als blockierend oder blockierungsfrei ausgelegt sein kann, ist die Anzahl von Leitungen N weniger gleich der Gesamtzahl drahtgebundener und drahtloser Kommunikationsvorrichtungen P+Q. Eine Mehrzahl von Rufempfängern 122-1 bis 122-R und eine Mehrzahl von Sprachspeichersystemen 132-1 bis 132-S sind ebenfalls über Teilnehmeranschlußschaltungen 124 bzw. 125 mit der Teilnehmerseite der Nebenstellenanlage 100 verbunden. Jedes Sprachspeichersystem besitzt die Fähigkeit, unter gewissen Umständen, wie beispielsweise bei Nichtbeantwortung durch den gerufenen Teilnehmer, Sprachansagen für rufende Teilnehmer bereitzustellen. Die Mischung von drahtgebundenen und drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen, Rufempfängern und Sprachspeichersystemen ist willkürlich, so daß die Ganzzahlen P, Q, R und S in Anpassung an verschiedene Anwendungen jeweils veränderlich sein können. Weiterhin ist natürlich zu verstehen, daß die drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen zwar in der beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vollständige Zweiweg-Sprachkommunikationsfähigkeiten bereitstellen, aber diese Vorrichtungen auch eine Vielzahl anderer Kommunikationsfunktionen bereitstellen können und Personal Computer, Videoendgeräte, Umwelterfassungsvorrichtungen wie beispielsweise Rauchmelder, Faksimilemaschinen usw. einschließen können. Die Verbindung zwischen jedem Anschluß an den Teilnehmeranschlußschaltungen 122 und 125 und seiner zugehörigen drahtgebundenen Kommunikationsvorrichtung und einem Sprachspeichersystem wird jeweils durch eine der drahtgebundenen Kommunikationsstrecken 126 und 129 bereitgestellt. Auf ähnliche Weise wird die Verbindung zwischen jedem Anschluß an Teilnehmeranschlußschaltungen 123 und 124 und seiner zugehörigen drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und seinem zugehörigen Rufempfänger durch eine der drahtlosen Kommunikationsstrecken 127 bzw. 128 bereitgestellt.
- Jeder Rufempfänger bietet Signalempfangsfähigkeit und ist mit einer entsprechenden der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen assoziiert, so daß ein Anruf einer solchen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung auch automatisch den Rufempfänger weckt. Diese automatische Weckfähigkeit kann vorteilhafterweise automatisch deaktiviert werden, wenn sich der Rufempfänger und zugehörige drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung nahe beeinander befinden. Zusätzlich ist ein Rufempfänger mit einer begrenzten Übertragungsfähigkeit versehen, wobei ein gerufener Teilnehmer, der von seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung entfernt ist, dem Vermittlungsprozessor 109 im Steuerkomplex 105 eine Absicht, den Ruf zu beantworten, signalisieren kann. Mit einer solchen Absicht kann der gerufene Teilnehmer zu jeder der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen 102-1 bis 102-P oder 112-1 bis 112-Q gehen und dem Kommunikationssystem signalisieren. Als Reaktion auf dieses Signal wird der Vermittlungsprozessor letztendlich den Anruf zur drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung leiten, von der aus der gerufene Teilnehmer signalisiert hat.
- Jede der drahtgebundenen und drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen ist mit einem "Anschluß" einer zugehörigen der Teilnehmeranschlußschaltungen 122 bzw. 123 verbunden. Auf ähnliche Weise ist jedes der Ruffunkgeräte und Sprachspeichersysteme mit einem Anschluß an einer zugehörigen der Teilnehmeranschlußschaltungen 124 bzw. 125 verbunden. Typischerweise besitzt jede Teilnehmeranschlußschaltung eine Anzahl von Anschlüssen, so daß die Gesamtzahl von Teilnehmeranschlußschaltungen geringer als die Gesamtzahl von drahtgebundenen und drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen, Rufempfängern und Sprachspeichersystemen, d. h. P+Q+R+S. ist.
- Die Nebenstellenanlage 100 bietet eine Kommunikationssystemvermittlungsschnittstelle für ankommende, abgehende und interne Kommunikationen. "Ankommende" Kommunikationen sind diejenigen, die ihren Ursprung innerhalb des externen Kommunikationsnetzes haben und für mindestens eine der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen bestimmt sind. "Abgehende" Kommunikationen sind diejenigen, die ihren Ursprung in einer dieser Kommunikationsvorrichtungen haben und für irgendeine andere Kommunikationsvorrichtung innerhalb des externen Kommunikationsnetzes bestimmt sind (wobei die beiden letzeren nicht gezeigt sind). In der Fig. 1 sind "interne" Kommunikationen diejenigen, die ihren Ursprung in einer der Kommunikationsvorrichtungen haben und an einer anderen dieser Kommunikationsvorrichtungen enden.
- Natürlich kann, wie wohlbekannt ist, die Nebenstellenanlage 100 eine Nebenstellenanlage in einem Netz von miteinander verbundenen Nebenstellenanlagen sein und in derartigen Situationen können interne Kommunikationen ihren Ursprung auch in Kommunikationsvorrichtungen in anderen Nebenstellenanlagen im Netz von Nebenstellenanlagen haben und an solchen Kommunikationsvorrichtungen enden.
- Mit der vorliegenden Erfindung werden Probleme angesprochen, die in internen Kommunikationen entstehen, wenn der gerufene Teilnehmer sowohl mit einem Rufempfänger als auch einer drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung mit vollständigen Zweiweg- Kommunikationsfähigkeiten assoziiert ist. In einer derartigen Situation muß im Stand der Technik ein rufender Teilnehmer, um einen solchen gerufenen Teilnehmer zu erreichen, zwei unterschiedliche Telefonnummern oder Nebenstellenanlagenanschlüsse wählen, wobei eine Nummer mit der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung assoziiert ist und die andere mit der Rufvorrichtung assoziiert ist. Wie noch zu besprechen wird dieses Problem durch die vorliegende Erfindung überwunden, indem sie Kommunikationszugang zu beiden derartigen Vorrichtungen über eine einzige Telefonnummer bzw. einen einzigen Nebenstellenanlagenanschluß bereitstellt. Ehe beschrieben wird, wie dies erzielt wird, ist es als erstes notwendig, kurz die Rufbearbeitungsfähigkeit der Nebenstellenanlage für ankommende Kommunikationen zu betrachten.
- Für alle obigen Kommunikationsarten müssen Signalisierungsinformationen an die Zielkommunikationsvorrichtung angekoppelt werden. Diese Ankopplung von Signalisierungsinformationen geschieht über den Steuerkomplex 105, aber die Sprach-/Datenkommunikationen, die dieser Signalisierungsübertragung folgen, sind nicht an den Steuerkomplex angekoppelt, sondern werden direkt über den Zeitmultiplex-(TDM - time division multiplex)Bus 106 zwischen dem Leitungsanschluß und der Teilnehmeranschlußschaltung übertragen. Über eine Leitung und ihre zuge hörige Leitungsanschlußschaltung empfangene Signalisierung für ankommende Kommunikationen werden über den TDM-Bus zum Steuerkomplex 105 geleitet. Innerhalb des Steuerkomplexes wird diese Signalisierung seriell über die Prozessorschnittstelle 107 und den M-Bus 108 an den Vermittlungsprozessor 109 angekoppelt. Der Prozessor 109 verarbeitet unter Verwendung von im Programmspeicher 110 gespeicherter Software und im Umwertungsspeicher 111 und Zustandsspeicher 112 gespeicherten spezifischen Systeminformationen die empfangenen gewählten Ziffern für die ankommenden Kommunikationen, um Signalisierung für die Zielkommunikationsvorrichtung über ihre zugehörige Teilnehmeranschlußschaltung und Kommunikationsstrecke bereitzustellen. Diese Verbindung mit der zugehörigen Teilnehmeranschlußschaltung wird über den M-Bus 108, die Prozessorschnittstelle 107 und den TDM-Bus 106 bereitgestellt. Innerhalb der zugehörigen Teilnehmeranschlußschaltung wird die ankommende Signalisierung zu dem Anschluß geleitet, der mit der sich zur Zielkommunikationsvorrichtung erstreckenden Kommunikationsstrecke verbunden ist. Ähnlicherweise wird Signalisierung für abgehende Kommunikationen zur zugehörigen Kommunikationsstrecke und Teilnehmeranschlußschaltung ausgegeben und danach über den TDM-Bus zum Steuerkomplex geleitet. Innerhalb des Steuerkomplexes wird die Signalisierung für abgehende Kommunikationen seriell über die Prozessorschnittstelle 107, den M-Bus 108 und den Vermittlungsprozessor 109 geleitet. Innerhalb des Vermittlungsprozessors werden die gewählten Ziffern unter Verwendung von Software im Programmspeicher 110, spezifischen, in den Umwertungs- und Zustandsspeichern gespeicherten Systeminformationen ausgewertet und es wird entsprechend einer vorbestimmten Leitweglenkungsanordnung eine Signalisierungsverbindung mit einer der Leitungen und ihrer zugehörigen Leitungsanschlußschaltung bereitgestellt. Diese Verbindung wird über den M-Bus, die Prozessorschnittstelle und den TDM-Bus bereitgestellt. Interne Kommunikationen zwischen mindestens zwei drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen werden auf ziemlich ähnliche Weise wie eben beschrieben bearbeitet, wobei der Vermittlungsprozessor die mit der Zielkommunikationsvorrichtung verbundene zugehörige Teilnehmeranschlußschaltung bestimmt. Die Signalisierungsverbindung zu und vom Vermittlungsprozessor wird über den TDM-Bus, die Prozessorschnittstelle und den M-Bus bereitgestellt. Wenn sich jedoch die Zielkommunikationsvorrichtung bei einer internen Kommunikation in einer anderen, mit der Nebenstellenanlage 100 vernetzten Nebenstellenanlage befindet, dann leitet der Vermittlungsprozessor die Signalisierung über den M-Bus, die Prozessorschnittstelle und den TDM-Bus zu einer vorgewählten Leitung und Leitungsanschlußschaltung. Innerhalb der anderen Nebenstellenanlage werden Kommunikationsdienste bereitgestellt, als wenn die Kommunikation ihren Ursprung innerhalb dieser Nebenstellenanlage hätte.
- Fig. 2 zeigt die Informationen im Umwertungsspeicher 111, die entsprechend der vorliegenden Erfindung benutzt werden. Der erste Posten im Umwertungsspeicher ist die Nebenstellennummer 201. Diese Nummer wird dazu benutzt, sowohl die drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung und auch jeden mit dieser Nebenstellennummer assoziierten Rufempfänger zu identifizieren. Der Digitalcode 202 des Rufempfängers ist das digitale Codewort, auf das der mit der Nebenstellennummer 201 assoziierte Rufempfänger reagiert. Ein gegebener Rufempfänger wird auf nur einen Digitalcode 202 reagieren, der von einem Ruffunkgerät im Kommunikationssystem 100 übertragen wird. Die Nummer 203 der Teilnehmeranschlußschaltung (LIC - line interface circuit) und der Anschluß 204 an dieser Teilnehmeranschlußschaltung werden dazu benutzt, den physikalischen Ort des Kommunikationssystemanschlusses zu identifizieren, an den die drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung angeschlossen ist. Der Name 205 wird dazu benutzt, den normalerweise mit der Nebenstellennummer 201 assoziierten Benutzernamen zu identifizieren. Der Kommunikationsvorrichtungstyp 206 wird dazu benutzt, den mit der Nebenstellennummer 201 verbundenen Kommunikationsvorrichtungstyp zu identifizie ren, so daß die richtige Signalisierungsfolge für diese Kommunikationsvorrichtung implementiert werden kann. Ähnlicherweise wird der Rufempfängertyp 207 dazu benutzt, den Rufempfängertyp zu identifizieren, so daß die richtige Signalisierungsfolge für diesen Rufempfänger implementiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen wird das Rufempfängercodewort 208 zur Überprüfung, daß auf irgendeinen Ruf der richtige Rufempfänger antwortet, benutzt. Dieses Rufempfängercodewort wird automatisch jedesmal dann vom Rufempfänger übertragen, wenn er Signale zum Kommunikationssystem 100 überträgt. Die Prioritätsnummernliste 209 ist eine Liste von Nebenstellen oder Benutzernamen, auf die der Rufempfänger antwortet, wenn das noch zu beschreibende Merkmal "Prioritätsruf" aktiviert wird. Abschließend identifiziert die Anrufsüberwachungs-Nebenstelle 210 die Telefonnummer oder Nebenstelle der Kommunikationsvorrichtung, an die an die Nebenstellennummer 201 gerichtete Anrufe weitergeleitet werden, wenn Anrufüberwachung, ein wohlbekanntes Merkmal bei Kommunikationssystemen, aktiviert wird.
- Die Fig. 3 zeigt die zur Implementierung der vorliegenden Erfindung benötigten Informationen im Zustandsspeicher 112. Nebenstellennummer 301 ist analog zur Nebenstellennummer 201 der Fig. 2. Der Rest der Zustandsspeicherinformationen ist in drei Tabellen aufgeteilt - die Verbindungszustandstabelle 302, die Merkmalzustandstabelle 304 und die Rufempfänger-Zustandstabelle 307. Die Verbindungszustandstabelle 302 enthält eine Liste von Einträgen, die anzeigen, ob irgendeiner einer vorbestimmten Ganzzahl N gleichzeitig empfangbarer Anrufe an eine Nebenstellennummer zu jeder gegebenen Zeit aktiv oder inaktiv ist. Diese Einträge werden als 303-1 bis 303-N bezeichnet. Die Merkmalzustandstabelle 304 enthält Einträge 305 und 306, die jeweils anzeigen, ob die Merkmale Alle Rufe senden und Prioritätsruf für eine Nebenstellennummer aktiv bzw. inaktiv sind. Die Rufempfänger-Zustandstabelle 307 enthält zwei Einträge, wobei der erste Eintrag 308 anzeigt, ob der mit der Nebenstelle 301 assoziierte Rufempfänger aktiv oder inaktiv ist, und der zweite Eintrag 309 anzeigt, ob der Rufempfänger sich innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner assoziierten drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet. Der Eintrag 309 wird wie noch zu beschreiben dazu benutzt, den akustischen Weckmechanismus des Rufempfängers als Reaktion auf einen Ruf freizugeben bzw. zu sperren. Insbesondere wird nach der vorliegenden Erfindung dieser Weckmechanismus dann deaktiviert, wenn sich der Rufempfänger innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner assoziierten Kommunikationsvorrichtung befindet, da ein akustischer Weckruf in einer solchen Situation unnötig ist und die Systembenutzer irritiert.
- Fig. 4 zeigt die mechanische Anordnung einer beispielhaften drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung. Die Kommunikationsvorrichtung besitzt zusätzlich zum Unterteil 408, der Tastatur 407 und dem Handapparat 406 mehrere Lampen und Knöpfe. Der Knopf Alle Rufe senden 402 wird dazu benutzt, das Merkmal Alle Rufe senden zu aktivieren, das, wie wohlbekannt ist, alle Rufe von einer Kommuniktionsvorrichtung zu einer Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung leitet und gezielt alle Rufe zu einem beliebigen, mit einer Kommunikationsvorrichtung assoziierten Rufempfänger leiten kann. Die Lampe Alle Rufe senden 401 wird dazu benutzt, den Benutzer der Kommunikationsvorrichtung darauf aufmerksam zu machen, daß das Anrufüberwachungsmerkmal aktiv ist, da eine solche Merkmalsaktivierung den Tonruf der Kommunikationsvorrichtung als Reaktion auf einen Anruf aufhebt. Der Knopf Alle Rufe senden 402 schaltet bei jedem Knopfdrücken zwischen den Zuständen aktiv und inaktiv des Anrufüberwachungsmerkmals um. Der Knopf Prioritätsruf 404 wird dazu benutzt, dem Kommunikationssystem 100 zu signalisieren, einen mit der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung assoziierten Rufempfänger nur dann zu wecken, wenn eine solche Kommunikationsvorrichtung durch eine von einer vorbezeichneten Liste von Telefonnummern rufender Teilnehmer, Nebenstellen oder alphanumerischen Kennungen, die zusammen in der Priori tätsnummernliste 209 in der Fig. 2 aufgestellt sind, gerufen wird. Die Lampe Prioritätsruf 403 zeigt an, ob dieses Merkmal aktiv ist. Die Lampe Mitteilung wartet 405 macht den Benutzer auf eine abrufbare Mitteilung, zum Beispiel eine Sprachspeichermitteilung, aufmerksam. Die Lampe 405 wird typischerweise durch ein Kommunikationssystem auf Ein angesteuert, wenn eine Mitteilung wartet, und auf Aus angesteuert, wenn entweder keine Mitteilungen auf Abruf warten oder wenn alle derartigen Mitteilungen schon abgerufen worden sind. Der Knopf Prioritätsruf kann vorteilhafterweise nur an einem Rufempfänger angeordnet sein, oder kann sowohl an der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung als auch ihrem assoziierten Rufempfänger nachgebildet sein.
- Fig. 5 zeigt den mechanischen Aufbau einer typischen Rufempfängervorrichtung.
- Die Rufvorrichtung 501 enthält eine alphanumerische Anzeige 506 mit der Fähigkeit zur Anzeige von sowohl der mit einem rufenden Teilnehmer verbundenen Nummer als auch dem Namen oder sonstigen kennzeichnenden Informationen eines solchen Teilnehmers. Die Rufvorrichtung 501 enthält auch eine Lampe Wartende Mitteilung 504. Anstatt einer solchen Lampe kann die Funktion der Lampe Wartende Mitteilung durch ein Bildzeichen bereitgestellt werden, das auf der Anzeige 506 gezielt aktiviert oder beleuchtet wird. Der Benutzer wird durch einen oder mehrere, von der Tonwarnungsvorrichtung 505 abgegebene Hörtöne auf einen neuen Anruf aufmerksam gemacht. Wenn ein Benutzer eines Rufempfängers solche Hörtöne hört, hat dieser Benutzer die Wahl, entweder das Merkmal Werde antworten durch Drücken von Knopf 502 zu aktivieren oder das Merkmal zur Anrufüberwachung senden durch Drücken von Knopf 503 zu aktivieren oder nicht auf den Hörton zu reagieren. Wenn das Merkmal Werde antworten aktiviert wird, signalisiert der Rufempfänger, daß der Benutzer des Rufempfängers zu einer drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung geht, um sich auf die Verbindung aufzuschalten. Eine solche Aufschaltung kann auf die normalerweise mit dem Benutzer des Rufempfängers assoziierte drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung stattfinden oder irgendeine mit dem Kommunikationssystem verbundene drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung sein. Weiterhin kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung einen Ort einer wohlbekannten "Telepoint-"Vorrichtung umfassen, d. h. einen Ort, wo ein Basisfunkgerät zur öffentlichen Verwendung angeordnet ist, und wobei das Funkgerät für die Kommunikation mit einer drahtlosen Telefonvorrichtung eines Benutzers ausgelegt ist. Aktivierung des Merkmales zur Anrufüberwachung senden deutet an, daß der Benutzer des Rufempfängers nicht wünscht, den Anruf zu beantworten, und daß die oben definierte Anrufüberwachungs- Kommunikationsvorrichtung angestoßen werden sollte. Diese Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung kann eine beliebige der anderen, mit dem System 100 verbundenen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtungen sein. Vorteilhafterweise wird nach der vorliegenden Erfindung ein Anruf zur Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung geleitet, wenn der Benutzer eines Rufempfängers nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitdauer nach dem Zeitpunkt, zu dem der Rufempfänger gerufen worden ist, das Merkmal Werde antworten oder zur Anrufüberwachung senden nicht aktiviert.
- Die Fig. 6 zeigt das Blockschaltbild des Rufempfängers. Die Rufempfängersteuerung 617 empfängt Informationen vom Kommunikationssystem 100 über die Rufempfängerantenne 619, Leitung 618 und Empfänger 607 und überträgt Informationen zu einem derartigen Kommunikationssystem über diese Antenne 619, Leitung 618 und Sender 605. In der Fig. 6 wird eine einzige Rufempfängerantenne 619 benutzt und eine derartige Verwendung ist typisch für Rufempfänger, bei denen die Sende- und Empfangsfunkfrequenzen gleich oder eng beabstandet sind. Wenn wesentlich unterschiedliche Sende- und Empfangsfrequenzen benutzt werden, dann können getrennte Empfangs- und Sendeantennen eingesetzt werden.
- Die Rufempfängersteuerung 617 ist über den Leiter 602 mit der Anzeige 506 verbunden. Der Leiter 602 koppelt die Nummer des rufenden Teilnehmers und/oder sonstige alphanumerische Informationen an die Anzeige an. Die Tonwarnungsvorrichtung 505 der Fig. 5, z. B. ein Lautsprecher, macht den Benutzer eines Rufempfängers auf Anrufe aufmerksam und ist über den Leiter 604 mit der Rufempfängersteuerung verbunden. Die Näherungsantenne 620 wird zum Empfangen von andauernd oder periodisch übertragenen schwachen Hochfrequenz-(HF-)Signalen von der zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung benutzt, die dann über den Leiter 621 an den HF-Näherungsempfänger 609 angekoppelt werden. Diese Signale können außer Funksignalen verschiedener Art wie beispielsweise Infrarot- oder Ultraschallsignale sein. Bei den letzteren zwei Signalarten würde die Antenne 620 durch einen entsprechenden Wandler ersetzt werden. Der Näherungsempfänger 609 vergleicht die Amplitude des von der Näherungsantenne empfangenen Signals mit einem vorbestimmten Wert, um festzustellen, ob sich der Rufempfänger innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet. Die Ergebnisse dieser Feststellung werden über den Leiter 610 an die Rufempfängersteuerung angekoppelt, die gezielt die Tonwarnungsvorrichtung aktiviert. Insbesondere aktiviert die Rufempfängersteuerung nicht die Tonwarnungsvorrichtung, wenn sich der Rufempfänger innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet, wie noch ausführlicher unten beschrieben wird. Der Knopf Werde antworten 502 und der Knopf Zur Anrufüberwachung senden 603 sind über Leiter 610 bzw. 614 mit der Rufempfängersteuerung 617 verbunden. Ähnlicherweise aktiviert die Rufempfängersteuerung als Reaktion auf eine auf die zugehörige drahtgebundene oder drahtlose Kommuniktionsvorrichtung wartende Mitteilung die Lampe Wartende Mitteilung 611 über den Leiter 612.
- Das Blockschaltbild der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ist in Fig. 7 dargestellt. Verbindung 701 verbindet den digitalen Multiplexer/Demultiplexer 702 mit dem zugehörigen LIC-Anschluß. Im Fall einer drahtgebundenen Kommunikationsvorrichtung ist die Verbindung 701 mit der zugehörigen LIC eine Drahtverbindung während im Fall einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung die Verbindung 701 eine drahtlose zum drahtlosen Kommunikationsvorrichtungsfunkgerät und von dort eine Drahtverbindung zum zugehörigen LIC-Anschluß ist. Der digitale Multiplexer/Demultiplexer 702 trennt Sprache oder Daten von den Signalisierungsinformationen. Aus dem zugehörigen Teilnehmeranschlußschaltungsanschluß ausgekoppelte Sprachinformationen werden über den Leiter 709 der Tonschaltung 710 zugeführt. Innerhalb der Tonschaltung werden die Sprachinformationen verstärkt und bearbeitet und von dort über den Leiter 711 an den Handapparat 712 angekoppelt. Auf ähnliche Weise werden durch das (nicht gezeigte) Mikrofon im Handapparat 712 empfangene Toninformationen ebenfalls über dem Leiter 711 an die Tonschaltung 710 angekoppelt.
- Die Merkmalsteuerung 703 empfängt Signalisierungsinformationen vom digitalen Multiplexer/Demultiplexer 702 über den Leiter 704. Der Gabelumschalter 715 des Handapparats koppelt Informationen, ob der Handapparat aufgelegt oder abgehoben ist, über den Leiter 716 an die Merkmalsteuerung 703 an. Die Merkmalsteuerung 703 empfängt auch Informationen über den Leiter 706 von den Merkmalsknöpfen 402 und 404 und Lampen 401, 403 und 405 der Fig. 4. Die Lampe Wartende Mitteilung 405 wird von der Merkmalsteuerung 703 aktiviert und deaktiviert, die über den Leiter 708 angekoppelte Signale benutzt. Der Kleinleistungs-Rufempfängersucher- Signalgenerator 713 gibt ein schwaches Dauersignal an die Antenne 714 ab, die vom Rufempfänger dazu benutzt wird, ihre Tonwarnungsvorrichtung 505 zu deaktivieren, wenn sich der Rufempfänger und die zugehörige drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung innerhalb eines vorbestimmten Abstandes zueinander befinden.
- Nunmehr auf Fig. 6 und 7 Bezug nehmend arbeiten der Rufempfängersucher-Signalgenerator 713, der Näherungsempfänger 609 und die Rufempfängersteuerung 617 zusammen, um den Betrieb der Tonwarnungsvorrichtung 505 gezielt zu sperren, wenn sich der Rufempfänger innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet. Vorteilhafterweise tritt diese Sperrung nicht ein, wenn sich der Rufempfänger innerhalb der vorbestimmten Entfernung von einer anderen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet. Um diese gezielte Sperrung bereitzustellen, wird jedem Rufempfänger und seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung ein anderer Digitalcode zugewiesen und dazu benutzt, einen Rufempfänger für eine derartige Vorrichtung zu identifizieren. Das Codewort wird innerhalb der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung von der Merkmalsteuerung 703 erzeugt und daraus über den Leiter 717 zum Rufempfängersucher-Signalgenerator 713 ausgekoppelt. Der Generator 713 erzeugt digitalcodierte andauernde oder periodische Hochfrequenzsignale, die den Digitalcode enthalten und gibt diese Signale an die Antenne 714 weiter. Diese Signale werden von einem Rufempfänger über die Näherungsantenne 620 empfangen und an die Leistungsschwellenvorrichtung 623 angekoppelt. Die Vorrichtung 623 bestimmt, ob das vom Rufempfängersucher-Signalgenerator 713 erzeugte empfangene Signal einen vorbestimmten Leistungspegel überschreitet, der dem typischen Leistungspegel entspricht, wenn sich ein Rufempfänger innerhalb der vorbestimmten Entfernung von ihrer zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet. Wenn der empfangene Signalpegel den vorbestimmten Leistungspegel unterschreitet, wird keine Handlung unternommen. Wenn nicht, dann wird das Empfangssignal von der Leistungsschwellenvorrichtung an den Digitalcodevergleicher 624 angekoppelt, der feststellt, ob das Empfangssignal den Digitalcode enthält, der dem des Rufempfängers entspricht und daher anzeigt, daß das Empfangssignal von der zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung stammt. Wenn das Digitalcodewort im Empfangssignal dem des Rufempfängers entspricht, dann wird ein Signal über den Leiter 610 an die Rufempfängersteuerung 617 angekoppelt, das bewirkt, daß die Steuerung ein Signal über den Leiter 604 sendet, das die Funktion der Tonwarnungsvorrichtung 505 sperrt. Natürlich könnte der von der Vorrichtung 623 benutzte Schwellwert verstellbar sein und eine solche Verstellung könnte von Hand vom Rufempfängerbenutzer durchgeführt werden oder aus der Ferne unter Benutzung eines von der Rufempfängersteuerung 617 empfangenen und an die Leistungsschwellenvorrichtung 623 angekoppelten Signalisierungsprotokolls durchgeführt werden.
- Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung wird weiterhin durch Verfolgen der Bearbeitung eines beispielhaften Anrufs nach den Flußdiagrammen der Fig. 8-11 verständlich. Diese Figuren beschreiben die Funktionsweise des Vermittlungsprozessors 109 der Fig. 1 als Reaktion auf einen Anruf mit der Folge von Vermittlungsprozessoroperationen beginnend am Startverbinder 801 der Fig. 8. In der ersten als Schritt 803 bezeichneten Operation lokalisiert der Vermittlungsprozessor 109 die Informationen in dem mit der gerufenen Nummer oder Nebenstelle assoziierten Umwertungsspeicher 111 und Zustandsspeicher 112. Im Schritt 805 wird der Dateneintrag 305 in der Merkmalzustandstabelle untersucht, um zu bestimmen, ob das Merkmal Alle Rufe senden aktiviert ist. Wenn ja, dann wird im Schritt 816 der Ruf zur Anrufüberwachung geschickt. Vom Schritt 816 aus schreitet die Folge von Vermittlungsoperationen als nächstes zum Schritt 816 fort, in dem die Existenz von als Dateneintrag 210 in der Fig. 2 bezeichneten Anrufüberwachungs-Nebenstellendaten bestimmt wird. Wenn keine solchen Anrufüberwachungs-Nebenstellendaten existieren, dann wird angenommen, daß die gerufene Nummer oder Nebenstelle keine Anrufüberwachung besitzt. Wenn es jedoch Anrufüberwachungs-Nebenstellendaten gibt, dann leitet der Vermittlungsprozessor 109 das Anlegen eines Rufsignals zu dieser Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung für eine vorbestimmte Anzahl von Ruftönen. Wenn es keine Anrufüberwachungs-Nebenstellendaten gibt oder wenn die Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung nach einer vorbestimmten Anzahl von Ruftönen nicht beantwortet wird, dann schreitet der Vermittlungprozessor 109 zum Schritt 818 fort, indem der Ruf zur Sprachspeicherung gesandt wird. Wenn es Anrufüberwachungs-Nebenstellendaten gibt und die Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung innerhalb der vorbestimmten Anzahl von Ruftönen antwortet, dann schreitet die Vermittlung zum Schritt 820 fort, in dem die den Ruf an der Anrufüberwachungs- Kommunikationsvorrichtung beantwortende Person im Schritt 822 entscheidet, ob der mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierte Rufempfänger aktiviert werden sollte oder nicht. Diese Aktivierung kann durch Drücken von einem oder mehreren Tastaturknöpfen an der Anrufüberwachungs- Kommunikationsvorrichtung erreicht werden. Wenn die Person an der Anrufüberwachungs-Kommunikationsvorrichtung entscheidet, den Rufempfänger nicht zu aktivieren, schreitet die Vermittlung zum Schritt 824 fort, in dem der Ruf zur Sprachspeicherung gesandt wird. Abschließend schreitet, wenn die Person an der Anrufüberwachungs- Kommunikationsvorrichtung es als richtig befindet, den mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierten Rufempfänger anzustoßen, die Vermittlung zum Schritt 824 fort, in dem dieser Rufempfänger angestoßen wird und die Verarbeitung schreitet zum Verbinder E fort.
- Nachdem die Vermittlung den Verbinder E erreicht hat, findet die nachfolgende Bearbeitung nach Fig. 10 statt. Nach der Darstellung im Schritt 1009 wird eine Entscheidung getroffen, ob vom angestoßenen Rufempfänger eine Antwort empfangen worden ist. Es wird erachtet, daß eine Rufempfängerantwort empfangen worden ist, wenn das als Posten 208 in der Fig. 2 bezeichnete Rufempfängercodewort innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer vom Kommunikationssystem empfangen wird. Wenn keine derartige Rufempfängerantwort empfangen wird, schreitet die Vermittlung zum Schritt 1021 fort, in dem bestimmt wird, ob die Verbindung noch aktiv ist. Wenn ja, dann schreitet die Verarbeitung zum Schritt 1023 fort, der bestimmt, ob seit dem Zeitpunkt des Anstoßens des Rufempfängers eine vorgewählte Zeitdauer abgelaufen ist oder nicht. Diese Zeitdauer wird als T1 bezeichnet. Wenn die abgelaufene Zeitdauer weniger als T1 ist, schreitet die Vermittlung über Weg 1024 zurück zum Schritt 1009 fort und dieser Schritt und Schritte 1021 und 1023 werden solange wiederholt, bis entweder eine Rufempfängerantwort empfangen wird, die Verbindung inaktiv wird oder die Zeitdauer T1 abgelaufen ist. Sobald die Zeitdauer T1 abgelaufen ist, schreitet die Vermittlung zum Schritt 1026 fort, wo der Ruf zu einem Sprachspeichersystem gesandt wird und dann wird der Rufton von der drahtgebundenen Kommunikationsvorrichtung entfernt und die Rufempfängeranzeige gelöscht, wie durch Schritte 1028 bzw. 1030 gezeigt.
- Zurückkehrend zum Schritt 1009 schreitet bei Empfang einer Rufempfängerantwort die Vermittlung zum Schritt 1011 fort, in dem gefragt wird, ob der gerufene Teilnehmer seine Absicht, den Ruf zu beantworten durch Drücken des Knopfes "Werde antworten" an der Rufempfängervorrichtung angedeutet hat. Wenn der Knopf Werde antworten innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer aktiviert worden ist, dann wird angenommen, daß sich der gerufene Teilnehmer unterwegs zu einer drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung befindet und die Vermittlung schreitet zum Verbinder H fort. Vor Untersuchung der dem Verbinder H folgenden Operationen betrachte man die Operationsfolge, in der der gerufene Teilnehmer nicht den Knopf Werde antworten gedrückt hat und daher keine Rufempfängerantwort empfangen worden ist. Der Vermittlungsprozessor nimmt nun an, daß der Knopf Zur Überwachung senden gedrückt worden ist und im Schritt 1026 wird der Ruf zum Sprachspeichersystem weitergeleitet. Man betrachte nun, was geschieht, wenn im Schritt 1021 bestimmt wird, daß die Verbindung nicht aktiv ist. Diese Bestimmung wird durch Ansehen der entsprechenden Zustandsspeicherinformationen bestimmt, die als 303-1 bis 303-N in der Fig. 3 bezeichnet sind. Wenn die Verbindung nicht aktiv ist, dann wird im Schritt 1028 das Rufen an der Kommunikationsvorrichtung beendet und im Schritt 1030 wird die Rufempfängeranzeige gelöscht.
- Nunmehr zum Schritt 1011 zurückkehrend nimmt man an, daß der gerufene Teilnehmer durch Drücken des Knopfes Werde antworten seine Absicht, den Ruf innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer zu beantworten, angezeigt hat. Die Vermittlung schreitet nun vom Verbinder H zum Schritt 1102 der Fig. 11 fort, wo der Ruf zur Weiterbearbeitung "geparkt" wird. Der Begriff geparkt bedeutet, daß der Ruf bis zu einer Entscheidung, ob der Knopf Werde antworten oder Zur Überwachung senden gedrückt worden ist oder ob eine vorbestimmte Zeitdauer T2 abgelaufen ist, gehalten, d. h. nicht beendet, wird. Im Schritt 1102 wird der Zeitgeber zum Messen der Zeitdauer T2 rückgesetzt und dann angestoßen. Die Vermittlung schreitet nun zum Schritt 1104 fort, in dem bestimmt wird, ob der gerufene Teilnehmer mit einer im voraus zugewiesenen Kennung von einer mit dem Kommunikationssystem verbundenen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung geantwortet hat. Eine solche im voraus zugewiesene Kennung kann die normalerweise mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierte Nebenstellennummer 201 oder ein typischerweise nur dem gerufenen Teilnehmer und dem Kommunikationssystem bekanntes Paßwort sein. Wenn die im voraus zugewiesene Kennung nicht empfangen worden ist, schreitet die Vermittlung zum Schritt 1106 fort und wenn die Zeitdauer T2 abgelaufen ist, schreitet die Vermittlung zum Schritt 1110 weiter. Im Schritt 1110 empfängt der rufende Teilnehmer eine aufgezeichnete Sprachmitteilung, daß der gerufene Teilnehmer keine drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung zum Beantworten des Rufs finden konnte und die Vermittlung schreitet dann zum Schritt 1112 fort, wo der Ruf zu einem Sprachspeichersystem gesandt wird, und von dort zu Schritten 1114 und 1116, in denen Tonruf von der Kommunikationsvorrichtung entfernt wird und dann wird die Rufempfängeranzeige gelöscht. Wenn die Zeitdauer T2 nicht abgelaufen ist, dann kehrt die Vermittlung zum Schritt 1104 zurück.
- Wenn im Schritt 1104 die im voraus zugewiesene Kennung empfangen worden war, dann wird im Schritt 1118 die geparkte Verbindung unter Verwendung wohlbekannter Verfahren identifiziert und mit der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung verbunden, von der aus der gerufene Teilnehmer mit seiner im voraus zugewiesenen Kennung geantwortet hat. Zu diesem Zeitpunkt wird der Tonruf von der mit der ursprünglich gerufenen Telefonnummer oder Nebenstelle assoziierten Kommunikationsvorrichtung im Schritt 1114 entfernt und die Rufempfängeranzeige gelöscht und die Verarbeitung wird für diese Verbindung im Schritt 1116 abgeschlossen.
- Nunmehr zum Schritt 805 der Fig. 8 zurückkehrend wird bestimmt, ob das Merkmal Alle Rufe senden aktiviert worden ist. Als erstes wird die Vermittlung bei Nichtaktivierung dieses Merkmals untersucht. Im Schritt 807 wird bestimmt, ob der gerufene Teilnehmer gegenwärtig für einen vorher empfangenen Ruf gerufen wird. Wenn ja, dann schreitet die Vermittlung, um den gerufenen Teilnehmer nicht durch weiteres Anstoßen seines Rufempfängers zu verwirren, zum Schritt 828 fort, wo ein Rufzähler rückgesetzt und angestoßen wird und von dort im Schritt 829 ein Rufsignal an die drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung des gerufenen Teilnehmers angelegt wird. Wie durch Schritt 830 gezeigt, wird dieses Rufen eine vorbestimmte Anzahl von Ruftönen lang angelegt und wenn diese Nummer erreicht worden ist und der Ruf immer noch nicht beantwortet worden ist, dann wird in Schritten 836 bzw. 837 das Rufsignal zu der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung des gerufenen Teilnehmers beendet und der Ruf zum Sprachspeichersystem gesandt.
- Wenn die Entscheidung im Schritt 807 nein ist, d. h. bestimmt wird, daß der gegenwärtige Ruf die einzige aktive Verbindung für die Nummer oder Nebenstelle des gerufenen Teilnehmers ist, dann schreitet die Vermittlung zum Schritt 809 fort, in dem die mit der Nummer oder Nebenstelle des gerufenen Teilnehmers assoziierte drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung gerufen wird, und schreitet dann zum Verbinder A fort. Wie in Fig. 9 gezeigt, fährt die Vermittlung nun mit Schritt 902 fort, in dem bestimmt wird, ob das Merkmal Nur Prioritätsruf für die drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung des gerufenen Teilnehmers aktiviert worden ist. Wie oben besprochen wird eine solche Aktivierung durch Drücken des Knopfes 404 in der Fig. 4 bewirkt. Wenn dieses Merkmal nicht aktiviert worden ist, dann wird im Schritt 914 der Rufempfänger des gerufenen Teilnehmers angestoßen und die Bearbeitung geht zum Verbinder C weiter. Wenn jedoch das Merkmal Nur Prioritätsruf aktiviert worden ist, dann schreitet die Bearbeitung vom Schritt 902 zum Schritt 904 fort, in dem bestimmt wird, ob die Nummer oder Nebenstelle des gerufenen Teilnehmers auf der Prioritätsliste für den gerufenen Teilnehmer steht. Wenn ja, dann wird der Rufempfänger im Schritt 914 angestoßen und die Bearbeitung schreitet zum Verbinder C fort. Wenn die Telefonnummer oder Nebenstelle des gerufenen Teilnehmers nicht auf der Prioritätsliste steht, dann wird im Schritt 907 der Zeitgeber für die Zeitdauer T3 rückgesetzt und angestoßen. Die Bearbeitung schreitet nun zum Schritt 908 fort und wird geparkt oder bleibt dort, bis die Zeitdauer T3 abgelaufen ist. Damit wird ermöglicht, daß die mit der Nummer oder Nebenstelle des gerufenen Teilnehmers assoziierte drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung eine vorbestimmte Anzahl von Malen ruft, selbst wenn der zugehörige Rufempfänger nicht aktiviert ist. Sobald die Zeitdauer T3 abgelaufen ist, schreitet die Bearbeitung zum Schritt 911 fort, wo Rufton von der drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikationsvorrichtung entfernt wird und die Bearbeitung schreitet zum Verbinder B weiter und von dort zum Block 812 der Fig. 8, in dem der Ruf zur Anrufüberwachung gesandt wird. An diesem Punkt führt die Vermittlung wie schon beschrieben fort.
- Man verfolge nun die Vermittlung nach dem Verbinder C der Fig. 9. Es wird daher auf die Fig. 10 oben und den Schritt 1002 Bezug genommen, in dem gefragt wird, ob sich der Rufempfänger in der Nähe, d. h. innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von seiner zugehörigen drahtgebundenen oder drahtlosen Kommunikations vorrichtung, befindet. Diese Bestimmung wird vom Näherungsempfänger 609 im Blockschaltbild des Rufempfängers der Fig. 6 ausgeführt. Wenn sich der Rufempfänger nicht in der Nähe seiner zugehörigen Kommunikationsvorrichtung befindet, dann wird die Tonwarnungsvorrichtung des Rufempfängers im Schritt 1004 aktiviert, der Zeitgeber zum Messen der Zeitdauer T1 wird rückgesetzt und im Schritt 1032 angestoßen und die Bearbeitung fährt zum Schritt 1006 fort. Wenn sich der Rufempfänger in der Nähe seiner zugehörigen Kommunikationsvorrichtung befindet, dann schreitet die Bearbeitung zum Schritt 1006 fort.
- Im Schritt 1006 wird bestimmt, ob die Kommunikationsvorrichtung beantwortet worden ist. Wenn die Antwort ja ist, dann wird der Rufton von der Kommunikationsvorrichtung im Schritt 101 entfernt, im Schritt 1017 ein Sprechweg zu dieser Vorrichtung hergestellt und im Schritt 1019 die Rufempfängeranzeige gelöscht, um die Vermittlung für diesen Weg zu beenden.
- Nunmehr zum Schritt 1006 zurückkehrend, schreitet die Bearbeitung, wenn die mit dem gerufenen Teilnehmer assoziierte Kommunikationsvorrichtung nicht beantwortet wird, zum Schritt 1009 fort und fährt wie schon beschrieben fort.
- Obwohl die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf eine bestimmte Ausführungsform offenbart worden ist, sollte offensichtlich sein, daß andere Anordnungen möglich sind.
- Als erstes kann die vorliegende Erfindung beispielsweise, obwohl die offenbarte Ausführungsform eine Nebenstellenanlage betrifft, in anderen Kommunikationssystemen, wie beispielsweise den verschiedenen in einem Fernsprechvermittlungsamt oder auf einem Teilnehmergrundstück angeordneten Vermittlungssystemen, implementiert sein. Zweitens könnten, obwohl die offenbarte Kommunikation zwischen dem Rufempfänger und seiner zugehörigen Teilnehmeranschlußschaltung ein Funksignal ist, stattdessen Infrarot- oder Ultraschallsignale benutzt werden. Als letztes kann, obwohl die Integration der Kommunikation für einen Rufempfänger und andere Kommunikationsvorrichtungen die Integration von Sprachkommunikationen betrifft, eine solche Integration auch Datenkommunikationen betreffen. Die mit einem Rufempfänger assoziierte drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsvorrichtung kann daher Vorrichtungen wie beispielsweise Faksimilegeräte, Bildschirmgeräte, Textendgeräte und Personal Computer umfassen, um einen Systembenutzer auf ankommende Datenkommunikationen aufmerksam zu machen.
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Verwendung in einem
Kommunikationssystem (100), bei der ein Anruf von einem rufenden
Teilnehmer mit einem gerufenen Teilnehmer verbunden wird,
mit folgendem:
einem auf den besagten Anruf reagierenden Mittel
(803) zum Bestimmen einer mit dem besagten gerufenen
Teilnehmer assoziierten Rufvorrichtung (122) und
mindestens einer weiteren Kommunikationsvorrichtung (102),
die andere Kommunikationsfähigkeiten als die der besagten
Rufvorrichtung besitzt und mit dem besagten gerufenen
Teilnehmer assoziiert ist;
auf die bestimmte Ruf- und sonstige
Kommunikationsvorrichtung reagierenden Mitteln (805-809, 902, 904,
914) zum Ankoppeln eines Rufmeldesignals an die besagte
Ruf- und andere Kommunikationsvorrichtung, um den
besagten gerufenen Teilnehmer auf den besagten Anruf
aufmerksam zu machen;
gekennzeichnet durch
auf ein erstes, von der besagten Rufvorrichtung
übertragenes Signal reagierende Mittel (1009, 1011, 1102)
zum zeitweiligen Aufheben jeglicher weiteren Bearbeitung
des besagten Anrufs und Aufheben des Ankoppelns des
besagten Rufmeldesignals an die besagte andere
Kommunikationsvorrichtung; und
auf ein von einer Kommunikationsvorrichtung
empfangenes vorbestimmtes Signal reagierende Mittel
(1104, 1118) zum Wiederanstoßen der Bearbeitung des
besagten Anrufs und des Ankoppelns des besagten Anrufs an
die besagte Kommunikationsvorrichtung, wo er durch den
besagten gerufenen Teilnehmer empfangen wird, wobei die
besagte Kommunikationsvorrichtung eine beliebige einer
Menge von Kommunikationsvorrichtungen mit der besagten
anderen Kommunikationsvorrichtung ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die besagte
andere Kommunikationsvorrichtung eine
Zweiweg-Kommunikationsfähigkeit aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die besagte
andere Kommunikationsvorrichtung ein drahtgebundenes
Fernsprechstellengerät ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die besagte
andere Kommunikationsvorrichtung ein drahtloses
Fernsprechstellengerät ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das besagte
Rufmeldesignal nur dann an die besagte Rufvorrichtung
und besagte andere Kommunikationsvorrichtung angekoppelt
wird, wenn der besagte rufende Teilnehmer auf einer
vorbestimmten Liste steht, die einen oder mehrere
mögliche rufende Teilnehmer angibt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einem auf ein
zweites, von der besagten Rufvorrichtung übertragenes
Signal reagierenden Mittel (1026) zum Leiten des besagten
Anrufs zu einer Anrufüberwachungsvorrichtung, wobei die
besagte Anrufüberwachungsvorrichtung vor dem besagten
Anruf angegeben wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das besagte
vorbestimmte Signal ein mit dem besagten gerufenen
Teilnehmer assoziiertes Paßwortsignal umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die besagte
Kommunikationsvorrichtung ein drahtgebundenes
Fernsprechstellengerät ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die besagte
Kommunikationsvorrichtung ein drahtloses
Fernsprechstellengerät ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das von der
besagten Rufvorrichtung übertragene besagte Signal ein
Funksignal ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das von der
besagten Rufvorrichtung übertragene Signal ein
Ultraschallsignal ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das von der
besagten Rufvorrichtung übertragene Signal ein
Infrarotsignal ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das besagte
Aufhebemittel auch eine vorbestimmte Sprachansage, die
die Absicht des gerufenen Teilnehmers, den besagten Anruf
anzunehmen, ansagt, an den besagten rufenden Teilnehmer
ankoppelt.
14. Verfahren zur Verwendung in einem
Kommunikationssystem (100), wobei ein Anruf von einem rufenden
Teilnehmer mit einem gerufenen Teilnehmer verbunden wird, mit
folgenden Schritten:
Bestimmen (803) als Reaktion auf den besagten
Anruf einer mit dem besagten gerufenen Teilnehmer
assoziierten Rufvorrichtung (122) und mindestens einer weiteren
Kommunikationsvorrichtung (102) mit mit dem besagten
gerufenen Teilnehmer assoziierten
Kommunikationsfähigkeiten und mit sich von der besagten Rufvorrichtung
unterscheidenden Kommunikationsfähigkeiten;
Ankoppeln (805-809, 902, 904, 914) eines
Rufmeldesignals an die bestimmte Ruf- und andere
Kommunikationsvorrichtung, um den besagten gerufenen Teilnehmer
auf den besagten Anruf aufmerksam zu machen;
gekennzeichnet durch
zeitweiliges Aufheben (1009, 1011, 1102)
jeglicher weiteren Bearbeitung des besagten Anrufs und
Aufheben des Ankoppelns des besagten Rufmeldesignals an
besagte andere Kommunikationsvorrichtung als Reaktion auf
ein von der besagten Rufvorrichtung übertragenes Signal;
und
Wiederanstoßen (1104, 1118) der Bearbeitung des
besagten Anrufs als Reaktion auf ein vorbestimmtes
Signals von einer Kommunikationsvorrichtung und Ankoppeln
des besagten Anrufs an die besagte
Kommunikationsvorrichtung, wobei die besagte Kommunikationsvorrichtung eine
beliebige einer Menge von Kommunikationsvorrichtungen mit
der besagten andere Kommunikationsvorrichtung ist,
wodurch der besagte Anruf vom besagten gerufenen
Teilnehmer an der besagten Kommunikationsvorrichtung angenommen
wird.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US07/699,084 US5311570A (en) | 1991-05-10 | 1991-05-10 | Integration of wireless paging in a communication system |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE69226981D1 DE69226981D1 (de) | 1998-10-22 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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| US (1) | US5311570A (de) |
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Families Citing this family (77)
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|---|---|---|---|---|
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