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DE69224425T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Verpackungsmaterial an einer Verpackungsmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Verpackungsmaterial an einer Verpackungsmaschine

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DE69224425T2
DE69224425T2 DE69224425T DE69224425T DE69224425T2 DE 69224425 T2 DE69224425 T2 DE 69224425T2 DE 69224425 T DE69224425 T DE 69224425T DE 69224425 T DE69224425 T DE 69224425T DE 69224425 T2 DE69224425 T2 DE 69224425T2
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DE
Germany
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metal
titanium
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atomic fraction
grain
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DE69224425T
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Silvano Boriani
Alessandro Minarelli
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GD SpA
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GD SpA
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B41/00Supplying or feeding container-forming sheets or wrapping material
    • B65B41/02Feeding sheets or wrapper blanks
    • B65B41/04Feeding sheets or wrapper blanks by grippers
    • B65B41/06Feeding sheets or wrapper blanks by grippers by suction-operated grippers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Teilen von Verpackungsmaterial zu einer Verpackungsmaschine.
  • Bei einer Verpackungsmaschine zur Bildung von Umhüllungen aus Papier oder transparentem Material um eine Anzahl von Produkten, werden die Produkte nacheinander einer Übertragungsstation zugeführt, an welcher jedes Produkt zusammen mit einem Teil eines Verpackungsmaterials in einen Faltraum eingeführt wird, in welchem beim Einführen des Produktes das Material um das Produkt herum zu einem U gefaltet, und danach durch Falteinrichtungen, welche mit dem Faltraum zusammenwirken, zu einer schlauchförmigen Umhüllung um das Produkt herum, geschlossen wird.
  • Bei einer bekannten Verpackungsmaschine der vorgenannten Gattung werden die Teile des Verpackungsmaterials normalerweise aus einem endlosen Streifen gebildet, welcher der Übertragungsstation durch zwei sich gegenüberliegende Schubrollen zugeführt werden, und nach diesen Schubrollen sind in der Reihenfolge vorgesehen: Im Falle von aus Papier bestehendem Verpackungsmaterial eine Gummierungseinrichtung, zur Gummierung vorgegebener Stellen auf der Seite des Streifens, die der zum Faltraum weisenden Seite gegenüberliegt; eine Schneideinrichtung mit einer festen Schneide und einer beweglichen Schneide, zum Schneiden des Streifens in Teile; und eine Zuführungs- und Leiteinrichtung, welche sich durch die Übertragungsstation erstreckt, und welche Führungsstreifen besitzt, die so angeordnet sind, daß sie die Fläche der Teile berühren, welche der Fläche, die dem Faltraum zugewandt ist, gegenüberliegt, und eine Transportfläche bildet, welche rechtwinklig zur Richtung liegt, in welcher die Produkte dem Faltraum zugeführt werden.
  • Dementsprechend wird das Verpackungsmaterial zur Übertragungsstation geschoben, und, was noch bedenklicher ist, auf der Seite, die den Führungsstreifen zugewandt ist, gummiert.
  • Ein erster Nachteil des oben genannten Verfahrens ist darin zu sehen, daß die vordere Kante des endlosen Streifens möglicherweise an der festen Schneide der Schneideinrichtung hängenbleibt, was zu einem Zusammenknittern des Streifens führt, wenn er durch die Schubrollen vorwärts geschoben wird. Sofern die oben genannten Nachteile z. B. mit der Lösung nach EP-A-31515, aus welcher die Oberbegriffe der Patentansprüche 1 und 8 abgeleitet sind, überwunden werden, führt das Herausziehen der Teile aus der Übertragungsstation in jedem Falle unweigerlich dazu, daß die Führungsstreifen durch den Gummi verschmiert werden, mit welchem die Teile beschichtet sind.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Zuführen von Teilen von Verpackungsmaterial zu einer Verpackungsmaschine zu entwickeln, welches die zuvor erwähnten Nachteile überwindet.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Zuführen von Teilen von Verpackungsmaterial zu einer Verpackungsmaschine geschaffen, bei welchem die Teile, die eine erste und eine zweite sich gegenüberliegende Oberfläche aufweisen, nacheinander zugeführt werden, indem eine Zuführungs- und Leiteinrichtung eine Transportfläche für die Teile zu einer Übertragungsstation bildet, in welcher jedes Teil mit seiner zweiten Fläche einem Faltraum zugewandt angeordnet ist, so daß es sich quer zum Weg eines entsprechenden Produktes befindet, welches durch die Zuführungs- und Leiteinrichtung hindurch zu dem Faltraum in einer Richtung, die ün wesentlichen rechtwinklig zur Transportfläche liegt, bewegt wird; die Teile mittels der Zuführungs- und Leiteinrichtung zur Übertragungsstation gezogen werden; die Zuführungs- und Leiteinrichtung Erfassungseinrichtungen für die Teile und eine Transporteinrichtung, welche mit den Erfassungseinrichtungen eine Einheit bildet, umfaßt; dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung angetrieben wird, um die Erfassungseinrichtungen fortlaufend in Berührung mit der zweiten Fläche der Teile zu bringen und so die Teile mittels der Erfassungseinrichtungen entlang der Transportfläche und durch die Übertragungsstation hindurchzuziehen.
  • Die Teile werden somit zur Übertragungsstation gezogen und nicht geschoben, wodurch jede Gefahr, daß der Streifen zusammengeknittert wird, ausgeschlossen ist, und der Streifen kann auf der Fläche gummiert werden, die der Fläche, die mit der Transporteinrichtung in Berührung kommt, gegenüberliegt, wodurch jede Möglichkeit, daß die Transporteinrichtung durch den Gummi verschmiert wird, ausgeschlossen ist.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des oben genannten Verfahrens umfaßt die Transporteinrichtung zwei unilaufende Förderbänder, welche zueinander einen größeren Abstand haben als die Teile breit sind, und entsprechende vorwärts gerichtete Abschnitte besitzen, welche sich zur Übertragungsstation bewegen und der zweiten Fläche der Teile zugewandt sind, sowie entsprechende rückwärts gerichtete Abschnitte, welche dem Faltraum zugewandt sind; und die Erfassungseinrichtungen, die entlang der vorwärts gerichteten Abschnitte angeordnet sind, bilden die Transportfläche; und jedes Teil wird durch ein entsprechendes Produkt sowohl durch die vorwärts gerichteten Abschnitte als auch durch die rückwärts gerichteten Abschnitte der Förderbänder hindurch bewegt, wenn es in den Faltraum eingeschoben wird.
  • Vorzugsweise wird das Führungsende jedes Teiles durch die Erfassungseinrichtung erfaßt; und die Teile werden durch die Zuführungs- und Leiteinrichtung nach oben zur Übertragungsstation gezogen.
  • Bevorzugt werden die Teile aus einem endlosen Streifen gebildet, und deren Führungsenden werden von der Zuführungs- und Leiteinrichtung erfaßt und zur Übertragungsstation gezogen; und jedes Teil entspricht einem vorderen Bereich des Streifens, welcher vom Streifen abgeschnitten wird, wenn er durch die Übertragungsstation hindurch ausgestreckt angeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Zuführen der Teile des Verpackungsmaterials zu einer Verpackungsmaschine nach Patentanspruch 8.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin eine Vorrichtung zur Zuführung von Teilen von Verpackungsmaterial zu einer Verpackungsmaschine vorgesehen, bei der die Teile erste und zweite sich gegenüberliegende Oberflächen aufweisen, und die Vorrichtung eine Zulührungs- und Leiteinrichtung umfaßt, welche eine Transportfläche zur Zuführung der Teile zu einer Übertragungsstation bildet, in welcher jedes Teil während der Funktion angeordnet wird, wobei dessen zweite Fläche dem Faltraum zugewandt ist, so daß sie sich quer zum entsprechenden Produkt befindet, welches durch die Zuführungs- und Leiteinrichtung hindurch und zu dem Faltraum in einer Richtung bewegbar ist, die im wesentlichen rechtwinklig zur Transportfläche verläuft; und die Zuführungs- und Leiteinrichtung Einrichtungen zur Erfassung der Teile umfaßt, wobei die Transporteinrichtung mit den Erfassungseinrichtungen eine Einheit bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung so angeordnet ist, daß sie die Erfassungseinrichtungen fortlaufend in Kontakt mit der zweiten Fläche der Teile bringt und so die Teile mittels der Erfassungseinrichtungen entlang der Transportfläche und durch die Übertragungsstation hindurchzieht.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Beispieles unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher beschrieben werden. Die Zeichnungen zeigen:
  • Figur 1 ist eine teilweise geschnittene schematische Seitenansicht einer Verpakkungsmaschine, von welcher zum besseren Verständnis Teile weggelassen wurden, und die eine Vorrichtung zu Zuführung von Verpackungsmaterial entsprechend den Lehren der vorliegenden Erfindung aufweist;
  • Figur 2 ist eine Draufsicht auf ein Detail der Figur 1.
  • In Figur 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen bekannten Typ einer Verpackungsmaschine mit einem Zuführungsrad 2, das eine Anzahl von peripheren Transportausnehmungen 3 aufweist, und sich zwecks fortgesetzter Zuführung der Produkte 4 zu einer Übertragungsstation 5 um seine Achse dreht. Die Übertragungsstation 5 ist zwischen dem Rad 2 und einem Verpackungsrad 6, welches eine Anzahl von peripheren Räumen 7 aufweist, und sich um seine Achse, parallel zur Achse des Rades 2, in entgegengesetzter Richtung zu diesem und mit derselben Umfangsgeschwindigkeit wie das Rad 2 dreht, angeordnet.
  • In der Übertragungsstation 5 ist jeder Raum 7 so gestaltet, daß er ein entsprechendes Produkt 4 und ein Teil 8 des Verpackungsmaterials, welches der Station 5 durch eine Zuführungseinrichtung, welche insgesamt durch das Bezugszeichen 9 bezeichnet ist, zugeführt wird, in bekannter Weise aufnehmen kann. Die Vorrichtung 9 sorgt dafür, daß fortlaufend Teile 8 zwischen der Ausnehmung 3 und dem entsprechenden Raum in Station 5 so festgehalten werden, daß das Produkt 4, wenn es aus der Ausnehmung 3 durch eine bekannte Schiebevorrichtung (nicht dargestellt) radial aus der Ausnehmung 3 zum Rad 6 geschoben wird, das Teil 8 zur Innenseite des Raumes 7 gelangt und in Form eines U um das Produkt 4 gefaltet wird. Das Teil 8 wird danach in bekannter Weise durch die Funktion von zwei Faltvorrichtungen 10 und 11, die an jeder Seite der Öffnung des Raumes 7 in der Station 5 angeordnet sind, völlig um das Produkt gefaltet, wodurch in bekannter Weise eine (nicht dargestellte) schlauchförmige Verpackung gebildet wird, wobei eine Seite aus zwei (nicht dargestellten) gegenüberliegenden Endbereichen des Teiles 8 besteht, welche aufeinander gefaltet wurden.
  • Wenn das Teil 8 aus Papier besteht, werden die beiden (nicht dargestellten) Endbereiche mittels einer Gummierung, die durch eine Gummierungseinrichtung 12 auf die Oberfläche 13 des Teiles 8, welche zum Rad 2 weist, wenn das Teil 8 die Station 5 erreicht, verbunden.
  • Die Zuführungsvorrichtung 9 umfaßt eine (nicht dargestellte) Rolle für einen endlosen Streifen 14 von Verpackungsmaterial, welcher eine bekannte Kompensations- Speichereinrichtung 15 durchläuft und zu einer ersten Transporteinrichtung 16 der Vorrichtung 9 gelangt.
  • Die Transporteinrichtung 16 umfaßt drei durchlässige Bänder 17 (Figur 2), von denen jedes eine Anzahl von durchgehenden Lochungen 18 aufweist, und von denen jedes um zwei Riemenscheiben 19 und 20 geschlungen ist, wodurch sie einen vorwärtsgerichteten Abschnitt 21 und einen rückwärtsgerichteten Abschnitt 22 an der Fördereinrichtung 16 bilden, und die beide schmaler sind als der Streifen 14. Die Riemenscheibe 19 ist eine bekannte Saugriemenscheibe, die einen angetriebenen äußeren Ring 23 mit einer Anzahl radial durchgehender Lochungen 24 an und/oder zwischen den Bändern 17 aufweist, und die auf einer festen inneren Trommel 25 angeordnet ist, so daß sie sich gegen den Uhrzeigersinn (in Figur 1) um die Trommel 25 dreht und sich der vorwärtsgerichtete Abschnitt 21 der Transporteinrichtung 16 in Richtung 26, parallel zu der Ebene in Figur 2 und rechtwinklig zu den entsprechenden Achsen der Räder 2 und 6, sowie senkrecht nach oben zur Station 5 bewegt. Die Trommel 25 besitzt eine Außenkammer 27, welche sich über das Kreissegment erstreckt, an dem sich die Rolle 23 und die Bänder 17 in Kontakt befinden, und sie steht in Verbindung mit einem Saugkanal 28, der sich in der Mitte der Trommel 25 befindet.
  • Zwischen den Rollen 19 und 20 berührt die innere Fläche des vorwärtsgerichteten Abschnittes 21 bei ihrer Bewegung eine perforierte Wand 29 einer Saugbox 30, die sich durch eine erste Schneideinrichtung erstreckt, welche insgesamt mit 31 bezeichnet ist, und welche in bestimmten Fällen entfallen kann, wie dies im einzelnen später noch erläutert wird.
  • Die Schneideinrichtung 31 umfaßt zwei feste Schneiden 32, welche an jeder Seite der Box 30 zwischen den Abschnitten 21 und 22 ausgerichtet angeordnet sind; und zwei beweglichen Schneiden 33, welche an der Penphene einer angetriebenen Rolle 34 nach außen vorstehen, die sich um eine rechtwinklig zur Ebene der Figur 1 und parallel zu den entsprechenden Achsen der Räder 2 und 6 angeordnete Achse im Uhrzeigersinn dreht.
  • Die Rollen 20 sind auf derselben Welle 35 befestigt und befinden sich zwischen dem vorwärtsgerichteten Abschnitt 36, der dem Rad 2 zugewandt ist, und dem rückwärtsgerichteten Abschnitt 37, der dem Rad 6 zugewandt ist, eines zweiten Förderbandes 38, welches senkrecht durch die Station 5 zwischen den Rädem 2 und 6 hindurchläuft.
  • Das Förderband 38 besitzt zwei Wellen 39 und 40, die parallel zueinander und zur Welle 35 verlaufen, und an gegenüberliegenden Enden eines Stützrahmens 42, der sich durch die Station 5 erstreckt, angeordnet sind. Genauer erläutert, befindet sich die Welle 39 im Raum zwischen den Abschnitten 21 und 22 des Förderbandes 16; und einer der Wellen 39, 40 wird so angetrieben, daß der Abschnitt 36 des Förderbandes 38 sich in vertikaler Richtung 42 parallel zur Richtung 26 vorwärtsbewegt. Die gegenüberliegenden Enden der Wellen 39 und 40 sind mit entsprechende Paaren von Rollen 43 und 44 ausgerüstet, welche die beiden Förderbänder 45 parallel zueinander sowie zu den Bändern 17 abstützen, und sie haben eine Entfernung voneinander, die größer ist als die Breite des Streifens 14.
  • Der Rahinen 41 umfaßt zwei Saugboxen 46, welche auf der Innenseite der vorwärts- und rückwärtsgerichteten Abschnitte von jedem Band 45 angeordnet sind und Verbindung zu den (nicht dargestellten) Saugkanälen haben, die durch die Fortsätze 47, welche integral mit jedem der Bänder 45 verbunden und aufeinander zu gerichtet sind, gebildet werden. Jeder Fortsatz 47 stimmt mit einem Fortsatz 47 am anderen Band 45 überein, so daß der Abstand zwischen jedem Paar von zusammengehörenden Fortsätzen 47 geringer ist als die Breite des Streifens 14. Darüber hinaus besitzt jeder Fortsatz 47 an der nach außen weisenden Fläche eine Anzahl von Saugbohrungen 48, die mit den (nicht dargestellten) Saugkanälen in Verbindung stehen.
  • Die Außenflächen der Fortsätze 47 bilden, zusammen mit dem vorwärtsgerichteten Abschnitt 36 des Förderbandes 38 eine Transportfläche 49 des Förderbandes 38.
  • Der mittlere Teil der Welle 40 ist mit einer Rolle 40a versehen, welche so angeordnet ist, daß sie einem Paar von Gummierungseinrichtungen 12 gegenüberliegt.
  • Der vorwärtsgerichtete Abschnitt 36 des Förderbandes 38 durchläuft eine weitere Schneideinrichtung 50, welche oberhalb der Station 5 und mit einem Abstand von den Gummierungseinrichtungen 12, welcher im wesentlichen der Länge des Teiles 8 entspricht, angeordnet ist. Die Schneideinrichtung 50 umfaßt eine feste Schneide 51, welche außerhalb des Förderbandes 38, zum Abschnitt 36 weisend, und parallel zu den Wellen 39 und 40 angeordnet ist, und welche sich etwas außerhalb der Transportfläche 49 befindet und zu dieser weist. Zusätzlich zur feststehenden Schneide 51, welche länger ist als die Breite des Streifens 14, umfaßt die Schneideinrichtung 50 eine entsprechende bewegliche Schneide 52, die am Umfang einer angetriebenen Rolle 53 vorsteht, welche an den Boxen 46 zwischen den Abschnitten 36 und 37 abgestützt wird, und in Figur 1 sich entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn um eine Achse dreht, die rechtwinklig zur Ebene der Figur 1 und parallel zu den entsprechenden Achsen der Räder 2 und 6 liegt.
  • In Figur 1 ist erkennbar, daß die feststehende Schneide 51, in Richtung 42 gesehen, unmittelbar nach einer Schneidstation 54, die sich zwischen der Welle 35 und der feststehenden Schneide 51 am vorwärtsgerichteten Abschnitt 36 des Förderbandes 38 befmdet, angeordnet ist. In der Schneidstation 54 besitzt die Schneideinrichtung 50 ein Abziehteil 55, welches eine Saugeinrichtung 56 aufweist, und außen am Förderband 38, auf derselben Seite wie die feststehende Schneide 51 angeordnet ist, und sich zwischen einer Greifposition, bei der das Teil 55 im wesentlichen koplanar zur Schneidkante der feststehenden Schneide 51 liegt, und einer Arbeitsposition, bei der das Teil 55 im wesentlichen koplanar zur Transportfläche 49 liegt, hin und her bewegt.
  • Schließlich umfaßt die in der Station 5 befindliche Zufübrungseinrichtung 9 eine bekannte Faltspindel 57, welche in demselben Abschnitt wie die Ausnehmungen 3 und die Räume 7 eine Passage 58 bildet.
  • In Betrieb durchläuft der Streifen 14 die Speichereinrichtung 15, kommt mit dem Förderband 16 an der Außenseite der Rolle 19 in Berührung, welche durch die Saugwirkung der Bohrungen 24 am der Kante 23 das Führungsende des Streifens 14 auf den vorwärtsgerichteten Abschnitt 21 des Förderbandes 16 führt. Auf dem vorwärtsgerichteten Abschnitt 21 wird der Streifen 14 infolge der Saugwirkung durch die Wand 29 an der Box 30 in Kontakt mit den Bändern 17 gehalten, und, falls erforderlich, durch die Schneideinrichtung 31 erfaßt, welche zwei (nicht dargestellte) seitliche Teilschnitte im Streifen 14 anbringt, um auf dem Streifen die (nicht dargestellten) Endfalten der Teile 8, die vom Streifen 14 abgeschnitten werden, zu bilden. Selbstverständlich wird die Schneideinrichtung 31 stillgelegt oder entfernt, wenn, wie dies oft der Fall ist, transparentes Verpackungsmaterial verwendet wird, und keine Endfalten an den Teilen 8 erforderlich sind.
  • Das Führungsende des Streifens 14 bewegt sich entlang des gesamten vorwärtsgerichteten Abschnittes 21 zur Transportfläche 49, welche koplanar zur Außenfläche des Abschnittes der Bänder 17 liegt, die sich entlang des vorwärtsgerichteten Abschnittes 21 erstrecken. Das Führungsende des Streifens 14 erreicht die Transportfläche 49 gleichzeitig mit einem Paar von Fortsätzen 47, welche durch die Saugwirkung der Bohrungen 48 Verbindung zum Führungsabschnitt des Streifens 14 haben. Die Förderbänder 16 und 38, welche in Schritten und mit derselben Geschwindigkeit bewegt werden, halten an, wenn das Paar von Fortsätzen 47 die Schneidstation 54 erreicht, um der Schneideinrichtung 50 zu ermöglichen (wie später noch erläutert werden soll), einen Schnitt durchzuführen, was zumindest in diesem ersten Fall deshalb überflüssig ist, weil das Führungsende des Streifens 14 festgesetzt ist, indem es an der Schneidkante der feststehenden Schneide 51 anliegt.
  • Ein weiterer Schritt des Förderbandes 38 führt das Paar von Fortsätzen 47 zur Peripherie der Rolle 40a, so daß das Führungsende des Streifens 14 durch die Übertragungsstation 5 und in Kontakt mit der Gummierungseinrichtung 12 gezogen wird, welche dafür sorgt, daß bestimmte Bereiche am Ende des Streifens 14 der Fläche 13 gummiert werden.
  • Wenn das Förderband 38 anhält, wird ein weiteres Paar von Fortsätzen 47, das mit dem Streifen 14 verbunden ist, in der Schneidstation 54 angehalten, und in diesem Moment wird der Streifen 14 zwischen der beweglichen Schneide 52 und der feststehenden Schneide 51 abgeschnitten. Nach dem Abschneiden kann das Ende des Streifens 14 sich von den Fortsätzen 47 lösen und an der Kante der festen Schneide 51 hängenbleiben Das Erfassungsteil 55 holt deshalb in Greifposition den Streifen 14 durch Ansaugen zurück, und durch Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn in die Arbeitsposition löst es den Streifen 14 von der Kante der Schneide 51, so daß dieser wieder vom entsprechenden Paar der Fortsätze 47 angesaugt wird.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird ein Produkt 4, welches sich in der Ausnehmung 3 in der Station 5 befindet, aus der Ausnehmung 3 in einer Richtung herausgezogen, die rechtwinklig zur Transportfläche 49 verläuft, und es wird durch die Spindel 57 zwischen den Bändern 45 hindurch in einen entsprechenden Raum 7 geführt, welcher sich ebenfalls in der Station 5 befindet und welcher der entsprechenden Ausnehmung 3 gegenüberliegt Beim Ablauf dieser Funktion kommt das Produkt 4 mit dem Teil 8 in Berührung, löst es von den entsprechenden Fortsätzen 47, und wird zu einem U gefaltet, wenn es durch die Spindel 57 bewegt wird, und drückt es, so gefaltet in den Raum 7, so daß zwei (nicht dargestellte) Endbereiche des Teiles 8 aus dem Raum 7 vorstehen, von welchem ein Bereich auf der Seite, welche dem anderen Endbereich gegenüberliegt, gummiert ist. Die Falteinrichtungen 10 und 11 falten dann die beiden Endbereiche (nicht dargestellt) aufeinander, wobei der (nicht dargestellte) gummierte Endbereich auf der Außenseite angeordnet wird und eine (nicht dargestellte) schlauchförmige Verpackung um das Produkt 4 herum entsteht.
  • Weil die Führungskante des Streifens 14 entlang der Transportfläche 49 durch die Station 5 hindurchgezogen wird, und weil sie insbesondere von der feststehenden Schneide 51 gelöst wird, kann der Streifen bei seiner Bewegung durch die Station 5 nicht zerknittern. Aufgrund der Tatsache, daß jedes Teil 8 sowohl durch die vorwärtsals auch durch die rückwärtsgerichteten Abschnitte 36 und 37 des Förderbandes 38 geschoben wird, und gummiert wird, wänrend es sich auf der Transportfläche 49 und auf der Seite, die dem Rad 2 gegenüberliegt, befindet, wird außerdem jede Möglichkeit genommen, daß der auf das Teil 8 aufgebrachte Gummi die Bänder 45 verschmiert.

Claims (4)

1. Stickstoffhaltiges Sinterhartmetall, das harte dispergierte Phasen, die aus einem Carbid, Nitrid und Carbonitrid des Titans und einer Art oder mindestens zweier Arten von Metallen der Gruppen IVb, Vb und VIb des Penodensystems der Elemente, außer Titan, zusammengesetzt sind, und Bindemetallphasen, die aus Nickel und Gobalt bestehen, umfaßt, wobei die harten dispergierten Phasen einen Titan umfassenden Metallatomanteil und einen Stickstoff umfassenden Nichtmetallatomanteil enthalten,
der im Metallatomanteil enthaltene Titangehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,5 und höchstens 0,95 beträgt,
der im Nichtmetallatomanteil enthaltene Stickstoffgehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,1 und höchstens 0,7 beträgt,
die harten dispergierten Phasen einen Feinkornanteil von mindestens 0,2 µm und höchstens 0,6 µm Korngröße und einen Grobkornanteil von mindestens 1 µm und höchstens 3 µm Korngröße enthalten,
das Volumenverhältnis des Feinkornanteils zum Grobkornanteil mindestens 0,3 und höchstens 3 beträgt und
der Anteil der Bindemetallphasen, die im stickstoffhaltigen Sinterhartmetall enthalten sind, mindestens 5 Gew.-% und höchstens 30 Gew.-% beträgt.
2. Sinterhartmetall-Bohrer, welcher aus einem Sinterhartmetall gebildet ist, das harte dispergierte Phasen, die aus einem Carbid, Nitrid und Carbonitrid des Titans und einer Art oder mindestens zweier Arten von Metallen der Gruppen IVb, Vb und VIb des Periodensystems der Elemente, außer Titan, zusammengesetzt sind, und Bindemetallphasen, die aus Nickel und Gobalt bestehen, umfaßt, wobei
die harten dispergierten Phasen einen Titan umfassenden Metallatomanteil und einen Stickstoff umfassenden Nichtmetallatomanteil enthalten,
der im Metallatomanteil enthaltene Titangehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,5 und höchstens 0,95 beträgt,
der im Nichtmetallatomanteil enthaltene Stickstoffgehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,1 und höchstens 0,7 beträgt,
die harten dispergierten Phasen einen Feinkornanteil von mindestens 0,2 µm und höchstens 0,6 µm Korngröße und einen Grobkornanteil von mindestens 1 µm und höchstens 3 µm Korngröße enthalten,
das Volumenverhältnis des Feinkornanteils zum Grobkornanteil mindestens 0,3 und höchstens 3 beträgt und
der Anteil der Bindemetallphasen, die im Sinterhartmetall enthalten sind, mindestens 5 Gew.-% und höchstens 30 Gew.-% beträgt.
3. Sinterhartmetall-Bobrer, welcher aus einem Sinterhartmetall gebildet ist, das harte dispergierte Phasen, die aus einem Carbid, Nitrid und Carbonitrid des Titans und einer Art oder mindestens zweier Arten von Metallen der Gruppen IVb, Vb und VIb des Periodensystems der Elemente, außer Titan, zusammengesetzt sind, und Bindemetallphasen, die aus Nickel und Cobalt bestehen, umfaßt, und einen Kopfteil zum Schneiden eines Werkstücks und einen Schaftteil mit einem Bereich, der in einer vorgeschriebenen Befestigungsposition in einer Schneidinaschine eingespannt ist, enthält, wobei
die harten dispergierten Phasen einen Titan umfassenden Metallatomanteil und einen Stickstoff umfassenden Nichtmetallatomanteil enthalten,
der im Metallatomanteil enthaltene Titangehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,5 und höchstens 0,95 beträgt,
der im Nichtmetallatomanteil enthaltene Stickstoffgehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,1 und höchstens 0,7 beträgt,
der Anteil der Bindemetallphasen, die im Sinterhartmetall enthalten sind, mindestens 5 Gew.-% und höchstens 30 Gew.-% beträgt,
die harten dispergierten Phasen des Sinterhartmetalls, das den Kopfteil bildet, einen Feinkornanteil von mindestens 0,2 µm und höchstens 0,6 µm Korngröße und einen Grobkornanteil von mindestens 1 µm und höchstens 3 µm Korngröße enthalten,
das Volumenverhältnis des Feinkornanteils zum Grobkornanteil mindestens 0,3 und höchstens 3 beträgt und
die meisten Teile der harten dispergierten Phasen des Sinterhartmetalls, das den Schaftteil bildet, aus einem Kornanteil von mindestens 0,2 µm und höchstens 0,6 µm Korngröße bestehen.
4. Sinterhartmetall-Bohrer, welcher einen Kopfteil zum Schneiden eines Werkstücks und einen Schaftteil mit einem Bereich, der in einer vorgeschriebenen Befestigungsposition in einer Schneidinaschine eingespannt ist, enthält, wobei
der Kopfteil aus einem Sinterhartmetall gebildet ist, das harte dispergierte Phasen, die aus einem Carbid, Nitrid und Carbonitrid des Titans und einer Art oder mindestens zweier Arten von Metallen der Gruppen IVb, Vb und VIb des Periodensystems der Elemente, außer Titan, zusammengesetzt sind, und Bindemetallphasen, die aus Nickel und Gobalt bestehen, umfaßt,
die harten dispergierten Phasen einen Titan umfassenden Metallatomanteil und einen Stickstoff umfassenden Nichtmetallatomanteil enthalten,
der im Metallatomanteil enthaltene Titangehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,5 und höchstens 0,95 beträgt,
der im Nichtmetallatomanteil enthaltene Stickstoffgehalt, ausgedrückt als Atomanteil, mindestens 0,1 und höchstens 0,7 beträgt,
die harten dispergierten Phasen einen Feinkornanteil von mindestens 0,2 µm und höchstens 0,6 µm Korngröße und einen Grobkornanteil von mindestens 1 µm und höchstens 3 µm Korngröße enthalten,
das Volumenverhältnis des Feinkornanteils zum Grobkornanteil mindestens 0,3 und höchstens 3 beträgt,
der Anteil der Bindemetallphasen, die im Sinterhartmetall enthalten sind, mindestens 5 Gew.-% und höchstens 30 Gew.-% beträgt und
der Schaftteil mit dem Kopfteil integral verbunden und aus cobalthaltigem, auf WC basierendem Hartmetall gebildet ist.
DE69224425T 1991-12-03 1992-11-25 Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Verpackungsmaterial an einer Verpackungsmaschine Expired - Fee Related DE69224425T2 (de)

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