DE69223963T2 - Optische faser verbindungsanlage - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf ein Anschlußstück für ein optisches Faserkabel und insbesondere für ein Anschluß- oder Verbindungsstück für den Gebrauch innerhalb eines Hauses.
- Optische Fasern sind bekannt dafür, in Telekommunikationssysternen eingesetzt zu werden, z.B. für das Übertragen von Sprache oder Daten. Derzeit gibt es aber viele Situationen in Telekommunikationsnetzwerken, in denen optische Fasern mit anderen Formen von Trägern, wie z.B. Kupferdrähten, verbunden sind. Das kann z.B. in einer Büroumgebung vorkommen, wo optische Fasern für das externe Telefonnetzwerk verwendet werden, also für die von außen in das Gehäuse hineinkommende Anschlußleitung, während die Verbindung zur den Schreibtischendstellen immer noch aus Kupferdraht besteht.
- Die Umwandlung von optischen Signalen in eine andere Form, wie z.B. in elektrische Signale, die über Kupferdrähte transportiert werden können, hat mehr als einen Nachteil mit sich verbunden. So bedeutet die Ausrüstung, die erforderlich ist, um diese Umwandlung an sich durchzuführen, einen vermehrten Aufwand in dem Kommunikationsnetzwerk. Darüber hinaus können die Vorteile eines optischen Faserkommunikationsnetzwerkes, wie hohe Datenübertragungsraten, verloren gehen, wenn die Signale in eine andere Trägerform transformiert werden müssen. So können durch die Konversationsstufe in dem Netzwerk auch Energie- oder Signalverluste entstehen, die dann kompensiert oder berücksichtigt werden müssen.
- Obwohl einzelne Lösungen für unterschiedliche Situationen bereits gefunden wurden, tendieren diese dahin, doch nur dedizierte Lösungen zu sein.
- So offenbart z.B. die EP 341 027 A ein Anschlußstück für ein optisches Faserkabel, wobei das Kabel eine Mehrzahl von optischen Fasern enthält. Dieses bekannte Anschlußstück enthält ein Gehäuse, in dem eine Schublade herausziehbar befestigt ist. Die Schublade enthält optische Faserspeicherkassetten und einen Halter für die optischen Faserenden. Optische Faseranschlußstücke sind an der Frontwand der Schublade befestigt und verbinden die optischen Fasern, die von den Verbindungsstellen herführen. Die optischen Fasern von den Speicherkassetten reichen durch eine Öffnung in der Vorderwand der Schublade und können mit irgendeiner der Fasern von den Faserenden her verbunden werden, wozu die entsprechenden Anschlußstücke verwendet werden. Das optische Faserkabel und/oder die Fasern, die darin enthalten sind, sind dann an der Rückwand des Gehäuses befestigt. Die Fasern, die davon ausgehen, reichen durch eine Öffnung in der Rückseite in das Gehäuse. Sie reichen durch eine Öffnung im Schubladenboden in die Schublade und werden - von unterschiedlichen Halteklips gehalten - zu den Anschlußstücken geführt. Auf ihrem Weg von der Rückwand des Gehäuses zur Schublade sind die Fasern in flexiblen Röhren aufbewahrt. Die Länge dieser Teile der Fasern ist ausreichend, um zu erlauben, daß die Schublade geöffnet wird, z.B. daß sie relativ zum Gehäuse vorwärts gleiten kann. Wenn die Schublade geschlossen wird, wird dieser Teil der Fasern innerhalb des freien Raumes zwischen dem Boden der Schublade und dem Boden des Gehäuses gespeichert.
- Es gibt viele Design-Randbedingungen für optische Fasern, so wie den minimalen Biegeradius, die von einer Lösung für einen speziellen Satz an Umständen nicht unbedingt in allen Situationen eingehalten werden können. Die Zahl der Faktoren, die beim Auslegen eines Anschlußstückes für optische Fasern zu berücksichtigen sind, ist groß; sie enthält die folgenden Merkmale:
- 1. minimaler Biegeradius
- 2. minimale Länge an Faser"vorrat" für einen Wiederanschluß.
- 3. Befestigung der Faser mit Aufnahme der Gewichtskraft, wenn die Faser über eine Steigleitung zum Anschlußstück gebracht wird.
- 4. Maximale Größe des Anschlußmoduls für den Gebrauch in unterschiedlichen Situationen.
- 5. Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu den Anschlußstücken für den Gebrauch in unterschiedlichen Situationen, so wie Frontzugang für den Gebrauch von Anschußstücken in einem Gestell oder Zugang von oben für Bodenboxen.
- 6. Vorsehen eines Spleißmuffengehäuses (fibre splice location).
- 7. Höchstzahl von Biegungen, beschränkt durch Maximalverlusterfordernisse für Anschlußmodule
- 8. Die Notwendigkeit, unterschiedliche Typen von Fasern aufbewahren zu können, so wie Faserbündel, einfach beschichtete oder zweifach beschichtete Fasern.
- 9. Einrichtungen für die Verbindungen an unterschiedliche Formen von Anschlüssen, die bereits an Ort und Stelle vorhanden sind.
- 10. Sicherheitserfordernisse, z.B. in Verbindung mit dem Übertragen von Signalen auf einem kohärenten Strahl.
- 11. Unterschiedliche Eingangserfordernisse für die Anschlußstücke für Isolierrohre, Isolierungen, Fasern und Kabel, hauptsächlich bestimmt durch die Befestigungsposition und die Umgebung.
- Erfindungsgemäß wurde es nun wurde nun möglich, ein Element zum Verbinden optischer Fasern vorzusehen, welches zumindest einige der oben genannten Erfordernisse und Randbedingungen erfüllt. Zusätzlich hat es die Vorteile der Einfachheit im Gebrauch, der Verwendbarkeit für Single-mode- oder Multimode-Faserverbindungen, der Möglichkeit für die Baustellen- oder Haus-anbindung und den Baustellen- oder Haus-anschluß von fabrikmäßigen Enden, sowie der großen Breite, was die Anwendungen angeht. Z.B. können Verbindungsstücke, die einer Ausführung der vorliegenden Erfindung entsprechen, mit geblasenen (Glas-) Fasern verwendet werden, als ein modular aufgebautes Konzept, welches dazu führt, daß mit der Vorrichtung leicht umzugehen ist. Auch kann sie in Bodenboxen, Wandboxen, (Fern-)Verkehrskanälen, Schalttafeln_oder in Ausführungen in Gestellen benutzt werden. Eine Ausführung kann passend für einige von allen oder für fast alle normal üblichen Typen von Verbindungen sein, einschließend die Mehrfaserverbinder, sie kann mit Single- oder mit Multi-mode- Fasern benutzt werden, und kann trotzdem noch das normalerweise geltende Kriterium von maximalen optischen Anschlußverlusten von 0,5 dB bei 1300 nm und bei 850 nm erfüllen.
- Die vorliegende Erfindung siehüein Anschlußstück für ein optisches Faserkabel vor, wobei das Kabel eine Mehrzahl von schützend beschichteten optischen Fasern enthält, wobei das Anschlußstück eine modulare Einheit ist, die ein erstes, ein zweites und ein drittes trennbares Modul enthält, wobei das erste Modul ein Basismodul ist, auf dem das zweite Modul aufgesetzt befestigt ist, das zweite Modul ein Zwischenmodul ist, auf welchem das dritte Modul aufgesetzt befestigt ist, wobei das erste und das zweite Modul zusammen einen ersten Raum umschließen und schaffen, der durch Trennung des ersten vom zweiten Modul zugänglich wird, wobei das zweite und das dritte Modul zusammen einen zweiten Raum umschließen und schaffen, der durch Trennung des zweiten und des dritten Moduls zugänglich wird, wobei das zweite Modul eine Trennwand zwischen dem ersten und dem zweiten Raum bildet, die einen Durchlaß hat, der es erlaubt, daß eine optische Faser zwischen dem ersten und dem zweiten Raum geführt wird, wobei das erste Modul einen Einlaß hat, der es mehreren schützend beschichteten optischen Fasern erlaubt, von außerhalb des Anschlußstücks in den ersten Raum zu reichen, das erste und das zweite Modul mit ersten und zweiten Verankerungsmitteln versehen sind, die geeignet sind, mehrere schützend beschichtete optische Fasern an ersten bzw. zweiten Verankerungspunkten im ersten bzw. im zweiten Modul zu verankern, wobei der erste Raum eine ausreichende Länge dieser Mehrzahl von Fasern zwischen dem ersten und dem zweiten Verankerungspunkt aufbewahren und freigeben kann, um die Trennung des ersten Moduls vom zweiten Modul zu ermöglichen, wenn diese Mehrzahl von Fasern an beiden (ersten und zweiten) Verankerungspunkten verankert ist, und wobei das dritte Modul wenigstens einen optischen Verbinder beherbergt, der eine optische Faserverbindungsstelle hat, die innerhalb des zweiten Raumes angeordnet ist.
- So eine Einheit mag alle Anforderungen 1 bis 11, wie sie oben aufgelistet sind, erfüllen, hat aber immer noch die Größe, die vergleichbar ist mit einer konventionellen elektrischen Doppelsteckdose; dies macht es insbesondere angenehm, die Vorrichtung in einem Büro oder in einer häuslichen Umgebung zu installieren.
- Die Trennung des ersten vom zweiten Modul kann zum Beispiel für die Installation oder für Zwecke der Wartung eingesetzt werden.
- Ein optischer Faserträger wird im allgemeinen eine äußere Schutzumhüllung enthalten, in der eine Mehrzahl von schützend umschichteten Fasern getragen werden. Zum Beispiel kann ein bekanntes geblasenes Kabel für die Installation vier Fasern tragen, wobei jede eine dünne, gefärbte erste Beschichtung aus Acryl hat, welche die individuellen Fasern besser sichtbar macht und wenigstens ein bißchen beim Gebrauch schützt. Die vier Fasern werden zusammen in einer gemeinsamen zweiten Beschichtung aus geschäumten Plastikmaterial gehalten, welche dem ganzen insgesamt mehr Schutz für die Handhabe gibt. Darauffolgt dann eine dicke äußere Schutzschicht. Eine andere bekannte Form von optischen Faserkabeln trägt Fasern, wobei jede Faser sowohl eine primäre Beschichtung als auch eine sekundäre Beschichtung hat.
- Vorzugsweise ist der zweite Verankerungspunkt auf der Seite der Trennwand angeordnet, die dem ersten Raum gegenüber liegt. Dabei ist ein Raum auf dieser Seite der Trennwand nach hinten versetzt, um Schlaufen von irgendeiner schützend beschichteten optischen Faser aufzubewahren, welche sich im Gebrauch zwischen dem zweiten Verankerungspunkt und dem zweiten Raum durch den genannten Durchgang erstreckt.
- Die aufbewahrten Schleifen können ein Neumstallieren von Verbindungen oder von Faserenden erlauben, wobei dies eine Maßnahme ist, die normalerweise die verfügbare Faser kürzt. Wie auch immer - die gespeicherten Schleifen können auch die Trennung der Module der Einheit zulassen. Die gespeicherten Schleifen können so eingebracht sein, daß ein Stück der optischen Faser aus ihnen heraus genommen werden kann, ohne daß sich die Zahl der Windungen der Faser ändert. Sie können erlauben, daß eine optische Verbindung zwischen dem freien Ende einer optischen Faser und einem entsprechenden optischen Anschlußstück gemacht wird, das in dem dritten Modul beherbergt ist, und daß diese optische Verbindung anschließend wieder neu installiert werden kann, was sich dem Entfernen eines Teiles dieser optischen Faser und dem wieder in Position-Bringen dieser optischen Faser anschließt, so daß ihr neues freies Ende mit dem genannten optischen Verbinder verbunden werden kann, ohne die Zahl der Schleifen dieser genannten optischen Faser zu verändern.
- Es können flexible Röhrchen vorgesehen sein, die durch den Durchgang durch die Trennwand reichen, um die optischen Fasern vom ersten Raum zum zweiten Raum zu führen. Diese Röhren können aus Polytetrafluorethylen hergestellt sein.
- Um den Anschluß eines optischen Faserkabels, welches eine Mehrzahl von schützend beschichteten optischen Fasern enthält, die von einer äußeren schützenden Schicht umfaßt sind, zu erlauben, kann das erste Modul mit dritten Verankerungsmitteln versehen sein, die zum Verankern der äußeren schützenden Schicht eines solchen Kabels an einem dritten Verankerungspunkt vorgesehen sind, der in dem ersten Modul an dem genannten Eingang angeordnet ist.
- Vorteilhafterweise umfassen die ersten Verankerungsmittel ein drehbares Element von nicht rundem Querschnitt, welches gegenüber einem beweglichen Element angeordnet ist, so daß die Drehung des drehbaren Elements von einer Ruheposition aus auf das bewegliche Element einwirkt, um dieses bezüglich des rotierenden Elements nach außen zu bewegen, um so eine federnde Oberfläche an dem beweglichen Element zum Zusammenwirken mit einer Oberfläche eines festen Elements zu bringen, so daß es ermöglicht wird, daß jede schützend beschichtete optische Faser, die sich im Betrieb zwischen der federnden (nachgiebigen) Oberfläche und der genannten Oberfläche des festen Elements befindet, gegen axiale Verschiebung festgeklemmt wird.
- Die Verwendung einer federnden oder nachgiebigen Oberfläche, wie zum Beispiel einer Neopren- oder Gummibeschichtung, führt auch dazu, daß die Zugbelastung, die ansonsten auf eine Faser, die festgeklemmt werden soll, wirken könnte, verringert ist.
- Ausführungen der vorliegenden Erfindung können eine sehr effektiv kontrollierte Umgebung für optische Fasern bieten, die von einer Umgebung eines Kommunikationsnetzwerks zu einer Umgebung eines Büros gebracht werden, wobei ein Zugang zum Anschließen und zum Wiederanschließen der Fasern in diese Büroumgebung ermöglicht wird. Das Anschlußstück kann als eines von zwei Anschlußstücken an einem beliebigen Ende einer im Haus befindlichen optischen Faserverbindung an das allgemeine Kommunikationsnetzwerk eingesetzt werden, wobei die Verbindung dann bekannte oder vorhersagbare Verluste, die aus den Faserbiegungen und/oder den eingefügten Endstükken resultieren, hat.
- Durch Ausnutzung der vorliegenden Erfindung kann eine sehr gut geschützte, aber vielseitige und bequeme Einheit geschaffen werden, die geeignet ist, im Haus Faseranschlüsse zu installien, ohne daß unakzeptable oder unvorhersagbare Verluste eingebracht werden.
- Ausführungen der vorliegenden Erfindung werden nun, nur anhand eines Beispiels, beschrieben, wobei Bezug genommen wird auf die begleitenden Zeichnungen, in denen:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer modularen Einheit entsprechend einer Ausführung der vorliegenden Erfindung ist, die geeignet ist, an einer Wand oder in einer Bodenbox montiert zu werden;
- die Figuren 2a und 2b perspektivische Ansichten von halbhohen und ganz hohen Basiseinheiten für die Verwendung in der modularen Einheit der Figur 1 sind;
- die Figuren 3a und 3b perspektivische Ansichten von geschlossenen und offenen End-Top-Einheiten für den Gebrauch in der modularen Einheit der Figur 1 sind;
- die Figuren 4a und 4b perspektivische Ansichten eines Schiebedeckels beziehungsweise einer Abdeckung sind, die insbesondere für die Verwendung in der modularen Einheit der Figur 1 vorgesehen sind;
- die Figuren 5a und 5b perspektivische Ansichten von zwei unterschiedlichen Anschlußtafeln für die Verwendung in der modularen Einheit der Figur 1 sind;
- die Figur 6 eine Draufsicht auf die Basiseinheit der Figur 2 ist;
- die Figuren 7a, 7b, 7c und 7d Draufsicht, Seitenansicht, Unteransicht und Vorderansicht eines drehbaren Elements für den Gebrauch in der Basiseinheit der Figuren 2 und 6 sind;
- die Figuren 8 und 9 Ansichten von unten beziehungsweise von oben einer Faserorganisiereinheit mit installierter Faser für den Gebrauch in einer modularen Einheit der Figur 1 sind;
- Figur 10 die Frontansicht eines stemförmigen Verankerungsmittels (einer stemförmigen Unterlegscheibe) für die Sicherung eines Abschnittes eines geblasenen Faserkabels an der Basiseinheit der Figur 2 ist;
- die Figuren 11a und 11b Draufblick auf bezeihungsweise Hinteransicht des Verankerungsmittels der Figur 10 im Gebrauch sind;
- die Figur 12 eine alternative Ausführung eines Fasereintritts zeigt;
- die Figur 13 eine gebrauchsfertige modulare Einheit, die auf einem Kabelschacht installiert ist, zeigt;
- die Figur 14 eine Draufsicht auf eine Basiseinheit (welche eine unvollständige Klemmeinheit besitzt) mit einer Auslegung für eine zweifach beschichtete Faser während der Installation zeigt; und
- die Figur 15 das drehbare Element der Figur 7 im Gebrauch in einer Klemmvorrichtung zeigt.
- Innerhalb der Figurenbeschreibung zeigt Figur 1 eine modulare Einheit, die ein Basismodul oder eine Basiseinheit 1, eine Faserorganisiereinheit 2 und ein Topeinheit (obere Einheit) 3 enthält. Das Basismodul 1 hat einen oberen Teil 1a beziehungsweise einen unteren Teil 1b, die zusammen das erste Basismodul in voller Höhe bilden. Sie sind aber trennbar in der Weise, daß der obere Teil 1b des Basismoduls 1 vom unteren Teil 1a (halb-hohes Basismoduls) entfernt werden kann.
- Die modulare Einheit ist dazu geeignet, ein geblasenes Faserkabel 5 zu in Empfang zu nehmen, zu dessen individuellen Fasern Anschlüsse für Verbraucher innerhalb des Topmoduls 3 hergestellt werden können, die durch einen transparenten Schiebedeckel 6 sichtbar sind. Das Kabel 5 hat vier primär (einfach) beschichtete Fasern, die sich innerhalb einer einzigen sekundären (zweiten) Beschichtung befinden, die von einer äußeren Umhüllung geschützt ist. Im Ganzen hat die modulare Einheit Abmessungen, die äquivalent zu denen einer konventionellen elektrischen Doppelsteckdose sind.
- Die Funktionen der unterschiedlichen Teile der modularen Einheit sind so ausgeführt, daß das hereinkommende Kabel 5 wie folgt behandelt wird:
- 1. Das hereinkommende Kabel 5 wird bis zur halb-hohen Basiseinheit la hinauf gebracht.
- 2. Innerhalb der halb-hohen Basiseinheit 1a wird die zweifach beschichtete Faser von der äußeren Umhüllung des Kabels 5 freigelegt (abisoliert) und das Ende des Kabels 5 und der zweifach beschichteten Faser werden jede für sich in der halb-hohen Basiseinheit festgeklemmt.
- 3. Eine gewisse Länge der zweifach beschichteten Faser wird in Schleifen im oberen Teil 1b der Basiseinheit 1 aufbewahrt, wobei das freie Ende der zweifach beschichteten Faser dann zur der Faserorganisiereinheit 2 geführt wird, wo es wiederum festgeklemmt wird.
- 4. Eine gewisse Länge jeder der primär beschichteten Fasern, die durch Entfernen der zweiten Beschichtung von den Faserenden freigelegt wurden, wird im unteren Teil der Faserorganisiereinheit 2 gespeichert, wobei die freien Enden der primär beschichteten Fasern in Röhrchen, die eine relativ geringe Gleitreibung haben, wie z.B. Röhrchen aus Polytetrafluorethylen (PTFE), eingeführt werden.
- 5. Die Röhrchen mit niedriger Reibung, die je eine primär beschichtete Faser enthalten, reichen durch einen Schlitz in der Faserorganisiereinheit 2 von der unteren zur oberen Seite.
- 6. Eine gewisse Länge jedes der Röhrchen mit niedriger Reibung wird auf der oberen Seite der Faserorganisiereinheit 2 gespeichert, die freien Enden der Röhrchen werden in das Topmodul 3 geleitet.
- 7. Die primär beschichteten Fasern und die Röhrchen mit niedriger Reibung enden dann alle an einem Verbindungsstück (connector) innerhalb des Topmoduls 3, wobei das Verbindungsstück an einem Anschlußstück (uniter) gekoppelt ist, das auf einer geeigneten Schalttafel befestigt ist, um einen optischen "Sockel" zu bilden, welcher durch den transparenten Schiebedeckel 6 sichtbar und zugänglich ist.
- Auf diese Weise erstreckt sich ein geblasenes Faserkabel in die Basis der modularen Einheit. Ein Anschließen an eine oder ein Lösen von einer lokalen Ausrüstung kann so am Oberteil (Top) der Einheit auch von Nichtexperten durchgeführt werden.
- In einer alternativen Ausführung können, anstatt daß freigelegte primär beschichtete Fasern, die von Röhrchen mit geringer Reibung geführt sind, verwendet werden, auch fabrikfertige (vorfabrizierte) Enden benutzt werden, wobei jede von ihnen ein Verbindungs oder Endstück hat, an dem eine zweifach beschichtete Faser angeordnet sind. In diesem Fall sind die zweifach beschichteten Fasern vom Basismodul 1 direkt mit den "Enden (tails)" verbunden, wobei End- oder Spleißschützer verwendet werden, die im unteren Teil des Organisiereinheit 2 befestigt sind. Die "Enden" erstrecken sich dann durch den Verbinder (connector) in das Topmodul 3.
- Ein Installationsverfahren für das Installieren einer Verbindung eines geblasenen Faserkabels an eine modulare Einheit wird nun in größerer Ausführlichkeit beschrieben.
- Wie Figur 1 zeigt, kann die modulare Einheit, mit der das geblasene Faserkabel 5 verbunden werden soll, bereits montiert sein, zum Beispiel mit Schrauben, die das Basismodul 1 in einer Büroumgebung halten. Um das geblasene Faserkabel 5 zu installieren, werden das Topmodul 3 und die Faserorganisiereinheit 2 entfernt, wodurch das Basismodul 1 offen freigelegt wird.
- Wie aus den Figuren 2a, 2b, 11a und 11b ersichtlich ist, ist das halb-hohe Basismodul la in Draufsicht im wesentlichen rechteckig und hat zwei Einlaßschlitze 7, durch welche die geblasenen Faserkabel 5 eingeführt werden können. Die äußere Beschichtung eines geblasenen Faserkabels 5 endet dort, wo sie in das Basismodul 1a eintritt; sie wird am Einlaßschlitz 7 von einem sternförmigen Verankerungsmittel 4, wie es in Figur 10 gezeigt ist, zurückgehalten. Um die Installation wie gefordert zu komplettieren, werden ungefähr 2 bis 3 Meter der zweifach beschichteten Faser 130, die von dem Kabel 5 getragen wird, jenseits des Endes der äußeren Beschichtung freigelegt, wobei das Ende dieser zweifach beschichteten Faser 130 so weit abisoliert ist, daß ungefähr ein Meter oder mehr von jeder der vier einfach beschichteten Fasern frei gelegt ist, was durch an sich bekannte Techniken erfolgen kann.
- Wie Figur 10 zeigt, ist das sternförmige Verankerungsmittel 4 aus einem Blatt von rostfreiem Federstahl gefertigt, das ungefähr 0,3 oder 0,4 mm dick ist. Es hat einen unteren Teil mit einer Öffnung 120 und ein im wesentlichen rechteckiges Plättchen 121, welches sich im Gebrauch davon nach oben weg gerichtet erstreckt. Die Öffnung 120 hat nach innen gerichtete Zähnchen 123. Um das Ende des geblasenen Faserkabels 5 am Einlaßschlitz 7 des Basismoduls 1 zu installieren, wird das sternförmige Verankerungsmittel 4 zuerst auf dem Ende des Kabels befestigt, wobei das Verankerungsmittel dabei so dimensioniert ist, daß seine Zähnchen 123 fest in die äußere Hülle des Kabels, die etwas nachgiebig oder federnd ist, greifen. Wie in den Figuren 2a, 2b und ha gezeigt, enthält jeder Schlitz 7 einen ersten Kanal 7a, der das geblasene Faserkabel 5 (inklusiv der äußeren Hülle) führt, und einen senkrecht dazu angebrachten Schlitz 7b, welcher die Seiten des stemförmigen Verankerungsmittels 4 aufnehmen kann. Einmal am Ende des Kabels 5 befestigt, kann das sternförmige Verankerungsmittel 4 nach unten in den senkrechten Schlitz 7b eingeschoben werden, nimmt dann das Ende des Kabels mit sich und hält es in dem ersten Kanal 7a in der gewünschten Position.
- Wie in den Figuren 11a und 11b gezeigt, ist das geblasene Faserkabel 5 im Schlitz 7 unter Ausnutzung der Zusammenwirkung des stemförmigen Verankerungsmittels 4 mit dem quer verlaufenden Schlitz 7b installiert. Das sternförmige Verankerungsmittel 4 hat die zweite Funktion des Schließens des Zugangsschlitzes 7, wenn das Kabel 5 einmal installiert ist. Um das Kabel 5 von dem Basismodul 1 wieder zu entfernen, kann das Verankerungsmittel 4 einfach durch Hochziehen an dem rechteckigen Plättchenteil 121 des Verankerungsmittels aus dem Schlitz 7b entfernt werden.
- Wie anhand der Figuren 12 und 14 gezeigt, können in einer alternativen Ausführung anstelle des stemförmigen Verankerungsmittels 4 ein Formteil 140 aus Kunststoff und ein halbmondförmiger Sicherungsring 141 verwendet werden. Der Sicherungsring 141 ist am Ende des Kabels 5 aufgesetzt und paßt dann in einen Schlitz in dem Kunststofformteil 140. Das hat den Vorteil, daß das Kunststofformteil 140 so geformt sein kann, daß es die unbenutzten Eingangsöffnungen zur Basiseinheit 1 verschließen kann, bevor das Kabels 5 installiert wird.
- Die Figuren 12a bis 12d zeigen, daß das Kunststofformteil 140 ein Kanalstück 142 mit einem nach unten herausragenden runden Plättchen 143 an einem Ende und einem Paar von nach unten gerichteten Armen 144 am anderen Ende hat. Das runde Plättchen 143 ist in das Kanalstück 142 eingepaßt und daran in einem halbrunden Einschnitt 145 befestigt (eingeschoben) Jeder der nach unten gerichteten Arme 144 hat einen Schlitz 146 in seiner nach innen gerichteten Oberfläche, wobei sich der Schlitz von der Bodenfläche dieses Armes bis zu einer gewissen Höhe nach oben erstreckt.
- Wie in Figur 12b gezeigt, hat der gebogene Einschnitt 145 im Querschnitt ein rechtwinkliges Profil. Er hat eine Tiefe, die nur ein wenig kleiner als die der Endoberfläche des Kanalstückes 142 ist. Um das Kunststofformteil 140 dazu zu verwenden, das Ende eines geblasenen Faserkabels 5 in dem Basismodul 1 zu halten, wird das runde Plättchen 143 aus dem Einschnitt 145 herausgebrochen oder davon weggeschnitten, wobei es eine gebogene Öffnung übrig läßt, die so dimensioniert ist, daß sie über den äußeren Mantel des geblasenen Faserkabels paßt.
- Die Figuren 12e und 12f zeigen, daß der halbmondförmige Sicherungsring 141 dann nahe dem Ende des geblasenen Faserkabels 5 montiert wird. Der Sicherungsring 141 hat nach innen reichende Nasen 147, die in der selben Weise wirken wie die Zähnchen 123 des stemförmigen Verankerungsmittels 4, und die sich ins Kabelende "beißen". Das Kabelende wird dann von unten her im Kanalstück 142 befestigt, der Sicherungsring 141 sitzt im Schlitz 146 und der äußere Mantel des Kabels 5 sitzt in der (halb-) runden Öffnung, die durch Entfernen des runden Plättchens 143 geblieben ist. Das Kunststofformteil 140 kann dann im Schlitz 7 befestigt werden, wobei das Kanalstück 142 genau in den Schlitz 7 paßt und die Arme 144 sich passend an der inneren Oberfläche des Basismoduls 1 abstützen.
- Wie Figur 12g zeigt, wird das Ende des Kabels 5 also im wesentlichen von der gerundeten Öffnung, die durch Entfernen des runden Plättchens 143 übrig geblieben ist, gegen die gerundete untere Oberfläche des Schlitzes 7 gedrückt. Als ein Ergebnis davon ist der Schlitz 7 dann vollkommen von dem Kanalstück 142 und dem Kabel 5 geschlossen. Das Kabel 5 reicht dann genau durch eine angepaßte runde Öffnung, deren untere Hälfte von der Bodenfläche des Schlitzes 7 und deren obere Hälfte von einer Öffnung, die bei der Vertiefung 14 durch Entfernen des Plättchens 143 geschaffen wurde, gebildet sind. Weil sich die Arme 144 gegen die innere Oberfläche des Basismoduls 1 passend abstützen, ist es unwahrscheinlich, daß beim Ziehen an dem Kabel 5 das Formteil 140 oder das Kabel 5 aus dem Schlitz 7 gezogen werden, ohne daß das Formteil 140 oder der Klips 141 vorher brechen.
- Vorteilhafterweise ist, wie oben erwähnt, ein Plastikformteil 140 auch dazu verwendbar, einen Schlitz 7 in dem Basismodul 1 abzudecken oder abzudichten, an dem gerade kein Kabel 5 durchzuführen ist. Das wird einfach dadurch erreicht, daß das Plastikteil 140 in dem Schlitz 7 montiert wird, ohne daß vorher das runde Plättchen 143 entfernt wurde. Das runde Plättchen 143 verhindert also an Stelle des Kabels 5 den Zugang zum Basismodul 1.
- Wie die Figuren 2a, 2b und 14 zeigen, wird die zweifach beschichtete (ummantelte) optische Faser 130, die sich vom Ende des geblasenen Faserkabels 5 in das Basismodul 1 hinein erstreckt, erst unter ein Führungselement 160 und dann um das erste von zwei abgerundeten Formelementen 8 und 9, die beide in der Draufsicht im wesentlichen rund sind, gelegt. Dieses erste abgerundete Formelement 8 ist mit einer nachgiebigen Beschichtung 10 von hohem Reibungswert, die ein Neopren- (oder Gummi-) Band sein kann, das rund um ihren Umfang montiert wurde, versehen. Die äußere Oberfläche dieses Formelementes 8 ist über einen wesentlichen Teil des Umfanges von einer dünnen Wand 180 aus Plastikmaterial gebildet, welche durch einem Schlitz 181 von dem Zentralteil des Formelements 8 getrennt ist.
- An der Seite dieses ersten gerundeten Formelements 8, die dem zweiten gerundeten Formelement 9 am nächsten liegt, ist ein Spannelement 11 vorgesehen (das in Figur 14 nicht gezeigt ist), das als ein nockenartiger Mechanismus ausgebildet ist, der gedreht werden kann, um die dünne Wand 180 nach außen und dadurch das Neoprenband 10 gegen eine kraftaufnehmende Oberfläche 12 des zweiten gerundeten Formelements 9 zu drücken. Durch dieses Element kann die zweifach beschichtete Faser 130 ohne Beschädigung gegen axialen Zug fest geklemmt werden, welcher zum Beispiel durch das Eigengewicht der Faser in einer Steigleitung, die das geblasene Faserkabel 5 in die modulare Einheit bringt, verursacht sein kann.
- Wie die Figuren 7, 14 und 15 noch detaillierter zeigen, enthält der nockenartige Mechanismus ein nicht kreissymmetrisches, zylindrisches drehbares Element 90, das innerhalb einer im wesentlichen runden Lagerbuchse 91 angeordnet ist und darin gedreht werden kann, wobei die Lagerbuchse 91 an dem dem zweiten Formelement 9 gegenüber liegenden Rand des ersten gerundeten Formelements 8 angeordnet ist. Das Neoprenband 10, das rund um das erste gerundete Formelement 8 gelegt ist, verläuft relativ nah an dem Körder 92 des zylindrischen drehbaren Elements 90 und zwischen den oberhalb und unterhalb der dünnen Wand 180 hervorstehen, an den Enden des zylindrischen Elements angeordneten, Flanschen (oder Ohren) 15, 16 und 17.
- Eine Drehung des runden Elements 90 in seiner Lagerbuchse 91 hat eine nockenartige (exzenterartige) Wirkung auf die Wand 180 und das Neoprenband 10 insofern, daß es die Wand und das Band nach außen drückt, wenn es aus seiner Ruheposition in eine beliebige Richtung gedreht wird. Wie insbesondere die Figuren 7c und 15 zeigen, liegt in der Ruheposition (gezeigt in Figur 15) die Wand 180 einem sehr flach verlaufenden, konvexen Teil der Oberfläche des Körpers 92 gegenüber, der näherungsweise ein ebenes Stück 13 bildet. Wenn der Körper 92 in eine der beiden möglichen Richtungen gedreht wird, wirken die Schultern des "flachen" Stückes 13 als nockenartige Oberflächen 14', 14" die auf die dünne Wand 180 so wirken, daß sie gegen das zweite abgerundete Formelement 9 gedrückt wird. Die Faser 130, die entlang des Bandes 10 liegt, kann dann zwischen dem Band 10 und der festen Oberfläche 12 am zweiten Formelement 9 eingeklemmt werden, wie in Figur 14 gezeigt ist.
- Weil die Schultern des "flachen" Stückes 13 unterschiedliche Kurvenradien haben, variiert der Betrag, um den das Band 10 durch Drehung des Körpers 92 nach außen gedrückt wird, in Abhängigkeit davon, in welche der beiden möglichen Richtungen der Körper 92 gedreht wird. Das erlaubt es, daß Fasern von unterschiedlicher Dicke, z.B. einfach oder zweifach beschichtete Fasern, mit dem gleichen Mechanismus festgeklemmt werden können.
- Als Ganzes enthält das im wesentlichen zylindrische Element 90 den Körper 92 mit seinem nicht vollständigen herumgeführten Flansch 15 an seinem einem (stimseitigen) Ende und zwei Ohren 16 an seinem anderen (stimseitigen) Ende. Es wird durch Einstecken eines Werkzeuges in einen zentralen Schlitz 170 in Drehung versetzt. Weiterhin ist ein weiteres Paar von Ohren 17 vorgesehen, die, durch Verformung der Enden des nicht vollständig herumgeführten Flansches 15 nach außen, so angeordnet sind, daß die fehlende Sektion von diesen Ohren seitlich begrenzt wird. Wie oben erwähnt, stehen diese zwei Sätze von Ohren 16 und 17 oberhalb und unterhalb der dünnen Wand 180 hervor und bieten so Unterstützungselemente für die Faser 130, wenn sie rund um das gerundete Formelement 8 liegt. Dabei verhindern sie, daß die Faser 130 während des Beladens oder während des Gebrauches der Faserorganisiereinheit 2 vom Formelement 8 abrutscht.
- Wie Figur 15 zeigt, bildet der nicht vollständig herumgeführte Flansch 15 zusammen mit den zwei Ohren 16, wenn sie in der Basiseinheit 1 (die nicht in der Figur gezeigt ist) montiert sind, auch Rückhaltemittel für das drehbare Element 90 in der Basiseinheit 1. Die zwei Ohren 16 am unteren Ende des drehbaren Elements 90 passen durch entsprechende Aussparungen 93 der Lagerbuchse 91, wenn das drehbare Element zum ersten Mal installiert wird. Wenn das Element 90 erst einmal in seiner Buchse 91 positioniert ist, wird es um 180º gedreht, um es in die Ruheposition zu bringen, in der das "flache" Stück 13 dem zweiten drehbaren Element 9 gegenüber liegt. In dieser Position sind die Ohren 16 am unteren Ende des Elements unter dem Rand der Buchse 91 und unter der dünnen Wand 180 gehalten und halten das Element 90 in der vorgesehenen Lage. Im Gebrauch arbeiten die zwei Ohren 16 auch mit (nicht gezeigten) Stoppern in der Basiseinheit 1 zusammen, um das Element 90 in einer der beiden vorhergesehenen Drehpositionen zu halten, wenn es von einem Benutzer entsprechend gedreht wurde. Dies erlaubt, daß genau die gewünschte der zwei nockenartigen Oberflächen 14' und 14" in Zusammenwirkung mit dem Band 10 gebracht wird.
- Wie die Figuren 7a und 7c zeigen, sind die nockenartigen Oberflächen 14' und 14" wie folgend ausgebildet: Der Querschnitt des Körpers 92 des drehbaren zylindrischen Elements 90 hat einen Krümmungsradius, der im wesentlichen 7,5 mm beträgt. Die zwei sich daran anschließenden Teile dieses Querschnitts haben aber Kurvenradien von 8,35 mm und von 28,0 mm. Der Teil, der einen Krümmungsradius von 28,0 mm hat, bildet das "flache" Stück 13, der Teil, der einen Krümmungsradius von 8,35 mm hat, bildet die erste krafteinleitende Oberfläche 14'; die Schulter auf der anderen Seite des "flachen" Stückes 13, wo sie in den Krümmungsradius von 7,5 mm übergeht, bildet die zweite krafteinleitende Oberfläche 14".
- Es sollte beachtet werden, daß kein Teil des Profils des Körpers 92 einen Krümmungsradius von weniger als 4 mm hat, selbst dort nicht, wo ein Krümmungsradius in einen anderen Krümmungsradius übergeht. Dies verhindert ein zu starkes Biegen der Faser 130, die ja durch den Klemmechanismus 11 fest gehalten ist, auf einem Maß, bei dem sie beschädigt würde.
- Wie Figur 14 zeigt, weist die tragende Oberfläche 12 auf dem zweiten gekrümmten Element 9 ein nachgiebiges Element auf, gegen das die Faser 130 gedrückt und gehalten werden kann. Es ist von einem relativ dünnen, schalenförmigen Bereich aus Plastikmaterial gebildet, der über einen Hohlraum 80 im zweiten Formelement 9 angeordnet ist, so daß ein Druck auf die tragende Oberfläche 12 ihn etwas einpressen kann.
- Wie die Figuren 2a, 2b und 14 zeigen, kann eine gewisse Länge der zweifach beschichteten Faser 130, wenn sie einmal vom Spannelement 11 festgeklemmt ist, in der Basiseinheit 1 - in ihrer vollständigen Höhe - gespeichert werden, was dadurch erfolgen kann, daß sie in dem Raum oberhalb der zwei gerundeten Formelemente 8 und 9 aufgerollt ist. Vielleicht vier oder fünf Schläge der Faser können so gespeichert werden. Die Vorsprünge 210, die insbesondere dafür verwendet werden, um die Basiselements 1 zu bestücken (mounting), wie zum Beispiel in Figur 13 gezeigt ist, und die Führungselemente 160, ragen in den Raum oberhalb der gerundeten Formelemente 8 und 9 und helfen, die Faserschleifen am vorgesehenen Platz zu halten. Aber es ist während der Installation bequemer, eine gewisse Länge an zweifach beschichteter Faser 130 lose zu haben, so daß der nächste Schritt der Installation in der Faserorganisiereinheit 2 mit weniger Zug (-spannung) ausgeführt werden kann.
- Wie Figur 8a zeigt, wird die zweifach beschichtete Faser 130 von der Basiseinheit 1 zur Unterseite der Faserorganisiereinheit 2 gebracht, wo sie von einem Klemmechanismus gehalten wird (nicht vollständig gezeigt, aber durch die Öffnung mit Bezugszeichen 101 angedeutet), der vom selben Typ wie der oben anhand der Basiseinheit 1 beschriebene ist. Die Faser 130 ist am Ende ihrer zweiten Beschichtung (Ummantelung) festgeklemmt, wobei nur die vier einfach beschichteten Fasern 130' weiter geführt werden (von denen aus Gründen der Klarheit nur eine gezeigt ist). In diesem Fall ist aber der Klemmechanismus 101 etwas mehr nach außen ragend montiert, so daß er die Faser 130 in einer Position Richtung des Umfanges der Organisiereinheit 2 festgeklemmt.
- Statt daß die Faser auf einem ersten gerundeten Formelement montiert ist, um das sie herum gewunden ist, und statt dem Zusammenwirken mit einem zweiten gerundeten Element, ist die Faser hier hinter einem relativ kurzen, dünnen Plastikwändchen 104 montiert, das sie nach außen gegen eine tragende Oberfläche 105 drückt, die an einem nachgiebigen, gerundeten Flügel 106 aus Plastikmaterial gehalten ist; die Form der tragenden Oberfläche 105 ist dabei der der dünnen Wand 104 komplementär angepaßt, gegen welche der zweite Klemmechanimus 101 wirkt. Wieder wirkt der Klemmechanismus 101 indirekt, über die dünne Wand 104 auf ein Neoprenband 107, und es ist das Band 107, welches im Gebrauch die Faser wirklich hält.
- Es ist gut zu erkennen, daß hier keine Notwendigkeit besteht, signifikante axiale Zugkräfte an diesem Ort in der modularen Einheit aufzufangen. Deswegen braucht die Faser 130 auch nicht längs einer bedeutenden Länge des Neoprenbandes 107 anzuliegen, wie es sie wohl an dem äquivalenten Band 10 in der Basiseinheit 1 tun muß.
- Jenseits des Klemmpunktes in der Organisiereinheit 2 ist die zweite Beschichtung (Ummantelung) entfernt, um nur die vier einfach beschichteten Fasern 130 freigelegt zu lassen. (Die zweite Beschichtung in dieser Ausführung ist die zweite Beschichtung, die normalerweise bei geblasenen Faserkabeln vorgesehen ist; die Techniken, mit denen diese entfernt werden kann, sind bekannt.)
- Mehrere Schleifen von jeder einfach beschichteten Faser 130' werden dann im unteren Teil der Faserorganisiereinheit 2 gespeichert. Aber es ist praktisch, die freien Ende jeder Faser 130' in die entsprechenden kapillaren Röhrchen 110 zu stecken, die sie durch einen Schlitz zum oberen Teil der Organisiereinheit 2 führen, ehe man die Schleifen zum Speichern ablegt.
- Wie Figur 8a und ihre Vergrößerungen zeigen, sind vier PTFE- Röhrchen 110 vorgesehen (von denen aus Gründen der Klarheit nur eines gezeigt ist), wobei eines für jede der Fasern 130' vorgesehen ist. Jedes Röhrchen 110 ist an einem seiner Enden in einer entsprechenden Bohrung eines Blocks 111 aus elastomerem Material befestigt. Der Block 111 ist in einem Hohlraum 102 in der unteren Seite der Organisiereinheit 2 festgehalten. Um die einfach beschichteten Fasern 130' durch den oberen Teil der Einheit 2 zu führen, wird der Block 111 aus seinem Hohlraum 102 hochgehoben und die freien Enden jeder Faser 130 werden einfach in eines der Löcher - und damit in die offenen Enden der entsprechenden kapillaren Öffnungen 110 - geschoben. Das kann ohne Beschädigung der empfindlichen Fasern 130' erfolgen, da das PTFE nur geringe Reibungsbeiwerte hat. Der Block 111 wird dann in seinem Hohlraum 102 installiert und die kapillaren Röhrchen 110 werden durch den Schlitz 103 in den oberen Teil der Organisiereinheit 2 geführt.
- Bei diesem Schritt der Installation bleibt eine gewisse Länge von jeder einfach beschichteten Faser 130' lose übrig, bevor sie gespeichert wird (gezeigt in Figur 8a durch die strich-punktierte Linie 130a). Die flexible Wand 104 und der Plastikflügel 106 sind beide Teile eines im wesentlichen runden Formelements, das in Richtung eines Endes der Organisiereinheit 2 versetzt angeordnet ist. Das läßt einen bedeutenden Raum 109 am anderen Ende der Einheit 2 übrig. Mehrere Schleifen von jeder einfach beschichteten Faser 130' können so durch Installieren rund um den Umfang der Einheit 2 - wobei sie beide Räume, den des im wesentlichen runden Formelements und den des weiter entfernten Endes des Raumes 109 einnehmen - in diesem unteren Teil der Einheit 2 gespeichert werden (wie durch die strich-punktierte Linie 130a (oder 130b) in Figur 8a gezeigt ist). Vorsprünge 108 ragen über den Raum 109, um die gespeicherten Faserschleifen am vorgesehenen Platz zu halten.
- Wo ein anderen Typ von Faserkabel an Stelle der geblasenen Faserkabel, die oben beschrieben sind, installiert werden soll, kann die alternative Anordnung der Figur 8b benutzt werden. Eine übliche Form von Faserkabeln hat, wie oben erwähnt, einzelne Fasern, die jede sowohl eine erste als auch eine zweite Beschichtung haben. In diesem Fall haben die zweiten Beschichtungen normalerweise eine wesentliche kleinere Stärke. Entsprechend sind, nachdem die äußere schützende Hülle entfernt ist, die vier zweifach beschichteten Fasern von einem einzelnen Röhrchen 130" umhüllt, welches dazu verwendet wird, die zweifach beschichteten Fasern zu den Klemmelementen 11 und zu dem Klemmechanismus 101 zu führen. Auch können, statt die primär beschichteten Fasern durch den oberen Teil der Organisiereinheit 2 zu führen, die kapillaren Röhrchen 110 dazu benutzt werden, um zweifach beschichtete Fasern dorthin durch zu führen. In diesem Fall ist ein entsprechendes, besonderes fabrikfertiges Ende 130c (nur eines gezeigt) direkt an jeder sekundär beschichteten Faser 130 im unteren Teil der Organisiereinheit 2 angeschlossen. (Ein fabrikfertiges Ende enthält ein angefügtes Endstück, das in der Herstellfabrik auf eine bestimmte Länge der sekundär beschichteten Faser angepaßt wurde, und es kann, im Einsatz, sehr einfach an ein zweifach beschichtetes Faserende angefügt werden).
- Folglich muß keine primär beschichtete Faser hinter dem Klemmechanismus 101 oder anderswo freigelegt werden. Statt dessen wird das freie Faserende jedes fabrikfertigen Endstücks durch den Schlitz 103 geführt, der von dem oberen zum unteren Teil des Organisierschubfaches 2 führt, und dann mit der entsprechenden zweifach beschichteten Faser 130, die vom Klemmechanismus 101 gehalten wird, verbunden. Vorratsschleifen zweifach beschichteter Faser 130 werden in diesem Fall in dem unteren Teil der Organisiereinheit 2 gespeichert, wobei diese Schleifen im wesentlichen in der gleichen Weise angeordnet sind, wie die Schleifen der primär beschichteten Faser 130' in der Ausführung, die oben und anhand von Figur 8a beschrieben wurde, gespeichert sind. Aber in dieser Ausführung sind die Enden, die durch konventionelle Verbindungsstellenschützer 115 geschützt sind, von einer Blattfederanordnung 113 am Platz gehalten, deren Enden sich gegen die äußere Wand der Organisiereinheit 2 abstützen. In Figur 8b ist nur ein Verbindungsstellenschutz 115 gezeigt, aber normalerweise hat jede Faser 130 einen Verbindungsstellenschutz 115. Jedes Ende der Blattfederanordnung 113 kann dann zwei Verbindungsstellenschützer am vorgesehenen Platz halten, eines über dem anderen.
- Wie in Figur 9 gezeigt, erreicht jedes Faserende 130c oder jedes kapillare Röhrchen 110, nachdem es durch den Schlitz 103 gegangen ist, den oberen Teil der Organisiereinheit 2. Diese ist ausgerüstet mit einem im wesentlichen runden Formelement 116, welches ungefähr die Hälfte der Einheit 2 einnimmt, und mit einer fächerartigen Führungsstruktur 117, die gegenüber dem anderen Ende der Einheit liegt. Eine volle Schleife von jeder der vier Röhrchen 110 (oder der Faserenden 130c) liegt rund um das kreisförmige Formelement 116. Das freie Ende jedes Röhrchens 110 (oder jedes Faserendes 130c) ist dann um die Rückseite der fächerartigen Führungsstruktur 117 gewickelt, wobei es sich ihm von der einer Seite oder von der anderen Seite her so nähert, daß die Röhrchen 110 (oder die Faserenden 130c) im wesentlichen symmetrisch geteilt sind, um sich der Führungsstruktur von unterschiedlichen Seiten her zu nähern. Die Führungsstruktur 117 sieht vier voneinander getrennte gebogene Ausgangskanäle 118 vor und jedes Röhrchen 110 (oder Faserenden 130c) wird in eine von diesen gebracht, so daß sie die Organisiereinheit 2 längs einem aufwärts führenden Pfad verlassen, der dafür vorgesehen ist, mit der Positionierung der Endstücke der Fasern zusammenzuwirken, die von den kapillaren Röhrchen 110 (oder jedem Faserende 130c) in dem oberen Modul 3 getragen werden.
- Es sollte hier festgestellt werden, daß das zylindrische drehbare Element 90 in Figur 9 an seinem Platz gezeigt ist, wobei es den Klemmechanismus 101 in seinem Gebrauch zeigt, im Gegensatz zur Figur 8, wo nur der entsprechende aufnehmende Hohlraum für das zylindrische drehbare Element 90 gezeigt ist.
- Wie in den Figuren 1, 3, 4, 5 und 13 gezeigt ist, enthält die Top-Einheit 3 einen Rahmen 40, eine Tafel 60, an der der oder die Stecker (Verbinder) 150 befestigt werden können, einen transparenten Schiebedeckel 6 und eine transparente Abdeckung 50. Der Rahmen 40 sitzt oberhalb des Organisiereinsatzes 2 und ist mit Eingangsstellen 41, durch welche Kundenanschlüsse in die modulare Einheit gebracht werden können, und mit einer hinteren Sektion versehen, die entsprechend der Art und Weise, in der sie in der Praxis benutzt werden soll, geschlossen oder geöffnet werden kann,
- Text Fehlt
- Die Tafel 60 (gezeigt in Figur 5a) hat vier durchgehende Öffnungen 62, durch welche die Kundenanschlüsse gelegt werden können. Die Tafel 60 sitzt über der Organisiereinheit 2 und schließt damit deren dem Kunden gegenüberliegendes Ende. Die Öffnungen 62 sind in einem im wesentlichen senkrechten Bereich vorgesehen, am dessen oberen Ende sich der Flansch 63 befindet. Die klare Plastikabdeckung 50 (siehe Figur 4b) ist, wenigstens teilweise, starr an dem Flansch 63 befestigt, um das obere Ende des Rahmens 40 abzuschließen, der abseits des Hauptteiles der Tafel 60 liegt. So ist, gesehen in der Draufsicht, ein erstes Ende der modularen Einheit an ihrer Oberseite durch die feste klare Plastikabdeckung 50 verschlossen, während das zweite Ende der Einheit vom dem horizontal verlaufenden Hauptteil der Tafel 60 verschlossen ist. Diese zwei Enden sind - in einer vertikalen Richtung gesehen - voneinander räumlich getrennt, wobei diese Lücke durch den hochstehenden Teil der Tafel 60 geschlossen ist und wobei die Öffnungen 62 in genau diesem nach oben stehenden Teil angeordnet sind. Der Schiebedeckel 6 (siehe Figur 4a) wird dann auf derselben Ebene wie die feste Abdeckung 50 installiert, so daß die modulare Einheit als Ganze im wesentlichen eine würfelförmige Außenform zeigt.
- Der letzte Schritt des Installierens der Faser des Faserkabels 5 ist der, daß man das Ende jedes kapillaren Röhrchens 110 (oder des Faserendensl3o) von der fächerartigen Führungsstruktur 117 auf dem oberen Teil der Organisiereinheit 2 zu den entsprechenden Steckern 150 unter der klaren Plastikabdeckung 50 der Top-Einheit 3 bringt. Jede primär beschichtete Faser, die von einem kapillaren Röhrchen 110 getragen wird, kann dann in konventioneller Weise mit einem Endstück verbunden werden, welches dann von seinem entsprechendem Stecker 150 gehalten wird. Vorzugsweise ist jedes kapillare Röhrchen 110 auch an dem Endstück befestigt. Wo ein fabrikfertiges Ende 130c verwendet wird, ist das Endstück bereits am Platz. Es ist dann hauptsächlich notwendig, das Endstück an seinem entsprechenden Stecker 150 zu montieren.
- Um einen Verbinder an die Büroausrüstung zu installieren oder zu demontieren, schiebt der Verbraucher den Plastikdekkel 6 zurück, schiebt ein Faserkabel mit seinem Stecker 151 an dessen Ende durch eines der Eingangsöffnungen 41 in dem Rahmen 40 und montiert den Verbinder an den Stecker 150, der in einem der Öffnungen 62 der Tafel 60 vorgesehen ist. So hat der Benutzer keinen Zugang zu der gespeicherten primär oder sekundär beschichteten Faser oder zu den gespeicherten flexiblen Röhrchen 110, die alle abgeschlossen und geschützt innerhalb des Körpers der modularen Einheit aufbewahrt sind.
- Unterschiedliche Formen von Steckern und Verbindern können auch unterschiedliche Formen von Öffnungen 62 in der Tafel 60 erfordern, und die Figuren 5a und 5b zeigen alternative Ausführungen der Tafel 60, um entsprechenden Steckern oder Verbindern (Buchsen) aufzunehmen.
- Wie Figur 13 zeigt, kann die modulare Einheit in einem Standardkabelkanal installiert werden, im wesentlichen in der gleichen Weise wie eine 13 Ampere elektrische Steckdose. Für diesen Fall wurden die Löcher 41 des Rahmens 40 durch L- förmige Schlitze 41' ersetzt. Das erlaubt dem Benutzer, einen Stecker an ein Verbindungselement anzuschließen, welches wiederum in einer der entsprechenden Öffnungen 62 der Tafel 60 angeordnet ist, bevor das Faserkabel, das daran befestigt ist, in der dortigen Position installiert wird. Wenn der Stecker einmal an dem Verbindungselement montiert ist, kann das Faserkabel einfach nach unten und längs des Endes eines der L-förmigen Schlitze 41' gedrückt werden.
- Es sollte festgestellt werden, daß in jeder Form des Rahmens 40 ein kontinuierliches (oder im wesentlichen kontinuierliches) Schutzschild zwischen der Tafel 60 und den Augen des Benutzers vorgesehen ist. In der Ausführung der Figuren 3a und 3b ist dieses Schutzschild durch die Flächen oberhalb der Löcher 41 gebildet. In der Ausführung der Figur 13 ist das Schutzschild von den Flächen oberhalb der horizontalen Sektionen der L-förmigen Schlitze 41' gebildet. Obwohl das Schutzschild in der Ausführung der Figur 13 nicht durchgehend ist, ist es, was sehr wichtig ist, durchgehend bezüglich der Position, die in der optischen Achse mit irgendeiner Faser liegt, die an die Hinterseite irgendeines Verbindungselements angeordnet ist, um mit einem Kundenstecker verbunden zu werden. Dies vermeidet das Risiko, daß kohärente Strahlung, die von solchen Fasern geführt wird, Verletzungen beim Benutzer verursachen kann, wenn die Austrittsrichtung der Faser in die Sichtlinie des Kunden kommt. Daher hat das L-förmige Design der Schlitze 41' zwei Funktionen, eine ist der Schutz des Kunden und die andere ist das aktive Zurückhalten der Faser bezüglich der modularen Einheit.
- Wie Figur 1 zeigt, werden die gespeicherten Schleifen der Fasern in der modularen Einheit wie folgt benutzt:
- In der Basiseinheit 1 sind die Schleifen vor allem deshalb vorgesehen, um eine Trennung des Faserorganisierschubes 2 und der Top-Einheit 3 von der Basiseinheit 1 zu erlauben (welche an sich permanent an einem festen Ort installiert bleibt) Die Basiseinheit 1 ist normalerweise nicht einfach für eine Wartung zugänglich und so ist es sehr praktisch, daß die Organisiereinheit 2 und die Top-Einheit 3 von der Basiseinheit 1 entfernt werden können. Die Schleifen, die in der Basiseinheit 1 gespeichert sind, werden in dieser Situation bloß abgewickelt, und sie werden bei einer Wiederinstallation der Organisiereinheit 2 und der Top-Einheit 3 auf die Basiseinheit 1 wieder aufgewickelt.
- Die Faser, die auf der unteren Seite der Organisiereinheit 2 gespeichert ist, ob es nun eine einfach oder eine zweifach beschichtete ist, ist im wesentlichen so gespeichert, daß die Endstücke oder die Verbindungsstücke abgebrochen und für neue Verbindungen wieder neu eingerichtet werden können. Dieser Vorgang verbraucht Faserlänge und es ist oft wichtig, daß noch eine gewisse Vorratslänge an Fasern vorhanden ist.
- Wie Figur 8a zeigt, sollte bemerkt werden, daß erfindungsgemäß gespeicherte Faser herausgenommen werden kann, ohne daß eine Änderung der Anzahl der Schleifen von gespeicherten Fasern notwendig ist. Ob als einfach oder als zweifach beschichtete Faser gespeichert, können die Schleifen einfach dichter aufgezogen werden, wobei sich die Gesamtlänge der Faser ändert, die zwischen den Biegungen an beiden Enden der Einheit 2 liegt. So kann eine Biegung einer Faser, die innerhalb des Raumes 109 liegt, in einer anderen Position innerhalb des Raumes zum liegen kommen, wenn ein extra Stück der Faser benutzt werden mußte. Das ist zum Beispiel durch die Position der strich-punktierten Linie 130b angedeutet, die eine Lage repräsentiert, die eine Faser einnimmt, nachdem ein Stück Extra-faser benutzt werden mußte, und eine oder mehrere Faserschleifen enger gezogen werden mußten. So zeigt also diese Vorrichtung eine bedeutende Flexibilität, da jede der mehreren Schleifen, die in dem Raum 109 liegen, enger gezogen werden können, so daß dann alle der Schleifen, statt am Umfang der Faserorganisiereinheit 2 zu liegen, nun dichter am im wesentlichen runden Formelement liegen, welches den Klemmechanismus 110 trägt.
- Wo die reibungsarmen kapillaren Röhrchen 110 vorgesehen sind, um einfach beschichtete Fasern zur Top-Einheit 3 zu tragen, kann das Engerziehen der Schleifen einfach dadurch erfolgen, daß man an den primär beschichteten Fasern zieht, wo sie aus den kapillaren Röhrchen 110 kommen.
- Auf der oberen Seite der Organisiereinheit 2 können die flexiblen Röhrchen 110 bequemerweise in Schleifen für die Fälle gespeichert werden, daß die Röhrchen 110, um Verbindungen zu den Endstücken oder den Anschlüssen zu machen oder wieder neu zu machen, gekürzt werden müssen. Es kann daher sehr wichtig sein, daß noch zusätzlich flexible Röhrchenlänge vorhanden ist. Das kann zum Beispiel dort vorkommen, wo das Ende eines flexiblen Röhrchen 110 an einem Verbinder angeschlossen ist und, statt daß es demontiert wird, es um eine neue Verbindung zu machen, frei geschnitten wird.
- Eine gewisse Überlänge des kapillaren Röhrchens 110 erlaubt, daß das zugehörige Faserende inspiziert werden kann, und daß ein Polieren des Faserendes ausgeführt werden kann, bevor eine Verbindung an diese Faser gemacht wird. Aber ein anderer guter Grund für das Speichern einer gewissen Länge der Faser 130' oder des kapillaren Röhrchen 110 auf der Oberseite der Organisiereinheit 2 ist es, die Trennung dieser Einheit von der Topeinheit 3 für Gebrauchszwecke zu erleichtern.
- Die modulare Einheit kann in einer Vielzahl von unterschiedlichen Situationen montiert werden; zum Beispiel kann sie auf einem Gestell mit Hilfe eines Befestigungssystems, wie es in der Beschreibung unserer ebenfalls anhängigen britischen Patentanmeldung GB A 2 254 194 (oder GB A 2 254 104) beschrieben ist, befestigt werden. Das erlaubt einen angenehmen Zugang zu der Einheit und eine günstige Pflege der Einheit unter den normalerweise sehr beengten Bedingungen eines Gestellsystems.
- Alternativ kann die modulare Einheit so abgeändert sein, daß sie direkt auf einen Abzweigkasten oder eine Abzweigdose angepaßt ist. Statt der Benutzung von Kabeleinlässen über die Schlitze 7 in der Basiseinheit 1 kann der Fasereintritt direkt durch einen Schlitz 81 in der Basiseinheit 1 erfolgen, wie es in Figur 6 gezeigt ist.
- Figur 6 zeigt weiter, bei einem anderen alternativen Fasereintrittssystem, daß Anschlußelemente an den Einlaßschlitzen 7 montiert werden können, um den Zugang zu einem herausbrechbarem Stück 82 der normal hohen Basiseinheit 1 zu erlauben, wobei die Faser durch das herausgebrochene Stück eintritt und dann so geführt wird, daß sie wahlweise in einem der alternativen Führungskanäle 83 oder 84 liegt. Diese Ausführungen können in die Auslegung der Basiseinheit 1 integriert sein, wie in Figur 6 gezeigt ist. Darüber hinaus kann die Basiseinheit 1 aus einem einzigen Plastikformstück gebildet sein, anstatt aus dem unteren und dem oberen Element 1a und 1b.
Claims (10)
1. Anschlußstück für ein optisches Faserkabel (5), wobei das
Kabel (5) mehrere schützend beschichtete optische Fasern
(130) enthält und das Anschlußstück eine modulare Einheit
ist, die ein erstes (1), ein zweites (2) und ein drittes (3)
trennbares Modul enthält, wobei das erste Modul (1) ein
Basismodul ist, auf dem das zweite Modul (2) aufgesetzt
befestigt ist, das zweite Modul (2) ein Zwischenmodul ist, auf
welchem das dritte Modul (3) aufgesetzt befestigt ist, wobei
das erste (1) und das zweite (2) Modul zusammen einen ersten
Raum umschließen und schaffen, der durch Trennung des ersten
(1) vom zweiten (2) Modul zugänglich wird, wobei das zweite
(2) und das dritte (3) Modul zusammen einen zweiten Raum
umschließen und schaffen, der durch Trennung des zweiten und
des dritten Moduls zugänglich wird, wobei das zweite Modul
(2) eine Trennwand zwischen dem ersten und dem zweiten Raum
bildet, die einen Durchlaß (103) hat, der es erlaubt, daß
eine optische Faser zwischen dem ersten und dem zweiten Raum
geführt wird, wobei das erste Modul (1) einen Einlaß (7)
hat, der es mehreren schützend beschichteten optischen
Fasern (130) erlaubt, von außerhalb des Anschlußstücks in den
ersten Raum zu reichen, das erste (1) und das zweite (2)
Modul mit ersten (10, 11, 12, 180) und zweiten (101, 104, 105)
Verankerungsmitteln versehen sind, die geeignet sind,
mehrere schützend beschichtete optische Fasern (130) an ersten
bzw. zweiten Verankerungspunkten im ersten (1) bzw. im
zweiten (2) Modul zu verankern, wobei der erste Raum eine
ausreichende Länge dieser Mehrzahl von Fasern (130) zwischen
dem ersten und dem zweiten Verankerungspunkt aufbewahren und
freigeben kann, um die Trennung des ersten (1) Moduls vom
zweiten (2) Modul zu ermöglichen, wenn diese Mehrzahl von
Fasern (130) an beiden (ersten und zweiten)
Verankerungspunkten verankert ist, und wobei das dritte Modul (3)
wenigstens einen optischen Verbinder (150) beherbergt, der eine
optische Faserverbindungsstelle hat, die innerhalb des
zweiten Raumes angeordnet ist.
2.Anschlußstück nach Anspruch 1, dessen Abmessungen
vergleichbar mit denen einer konventionellen elektrischen
Doppelsteckdose sind.
3.Anschlußstück nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das
erste Modul (1) einen ersten (1a) und einen zweiten (1b)
Teil hat, die voneinander trennbar sind, wobei der erste
Teil (1a) mit den ersten Verankerungsmitteln (10, 11, 12,
180) versehen ist und der erste Verankerungspunkt darin
angeordnet ist, und der zweite Teil (1b) die Form eines hohlen
Rahmens hat, der den ersten Teil (1a) vom zweiten Modul (2)
trennt.
4. Anschlußstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche für
ein optisches Faserkabel (5), welches mehrere schützend
beschichtete optische Fasern (130) enthält, die von einer
äußeren schützenden Umhüllung umgeben sind, wobei das erste
Modul (1) mit dritten Verankerungsmitteln (4, 7b, 140, 141)
zum Verankern der äußeren schützenden Umhüllung eines
solchen Kabels (5) an einem dritten Verankerungspunkt versehen
ist, der am genannten Einlaß (7) im ersten Modul (1)
angeordnet ist.
5. Anschlußstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
enthaltend flexible Schläuche (110), die durch den genannten
Durchgang (103) reichen, um die optisches Fasern (130') vom
ersten Raum zum zweiten Raum zu führen.
6. Anschlußstück nach Anspruch 5, worin die flexiblen
Schläuche (110) aus Polytetrafburethylen hergestellt sind.
7. Anschlußstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die ersten Verankerungsmittel (10, 11, 12, 180) ein
drehbares Element (90) mit nicht-rundem Querschnitt
enthalten, welches angrenzend an ein bewegliches Element (10, 180)
so befestigt ist, daß eine Drehung des drehbaren Elements
(90) aus einer Ruheposition auf das bewegliche Element (10,
180) einwirkt, um es nach außen - bezüglich des drehbaren
Elements (90) - zu bewegen, um eine federnde Oberfläche am
beweglichen Element (10, 180) in Zusammenwirkung mit einer
Oberfläche (12) eines festen Elements (9) zu bringen, so daß
es ermöglicht wird, daß jede schützend beschichtete optische
Faser (130), die sich im Betrieb zwischen der federnden
Oberfläche (10) und der genannten Oberfläche (12) des festen
Elements (9) befindet, gegen axiale Verschiebung
festgeklemmt wird.
8. Anschlußstück nach Anspruch 7, wobei die genannte
Oberfläche (12) des festen Elements (9) federnd ist.
9. Anschlußstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei der zweite Verankerungspunkt an der Seite der
Trennwand, die dem ersten Raum gegenüberliegt, angeordnet ist,
und wobei ein Bereich (109) dieser Seite der Trennwand mit
einem Rücksprung zum Speichern von Schleifen von irgendeiner
schützend beschichteten optischen Faser (130') versehen ist,
die im Betrieb zwischen dem zweiten Verankerungspunkt und
dem zweiten Raum durch den genannten Durchgang (103)
verläuft.
10. Anschlußstück nach Anspruch 9, in dem eine Feder (113)
zum Halten eines Verbindungsstellenschutzes (115) an der dem
ersten Raum gegenüberliegenden Seite der Trennwand
angeordnet ist.
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