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DE69221605T2 - Nicht-zellzahlverringernde cd4-spezifische monoklonale antikörper zur behandlung von insulinabhängigem diabetes mellitus (iddm) - Google Patents

Nicht-zellzahlverringernde cd4-spezifische monoklonale antikörper zur behandlung von insulinabhängigem diabetes mellitus (iddm)

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DE69221605T2
DE69221605T2 DE69221605T DE69221605T DE69221605T2 DE 69221605 T2 DE69221605 T2 DE 69221605T2 DE 69221605 T DE69221605 T DE 69221605T DE 69221605 T DE69221605 T DE 69221605T DE 69221605 T2 DE69221605 T2 DE 69221605T2
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DE
Germany
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DE69221605T
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Anne Tennis Court Road Cambridge Cb2 1Qp Cooke
Herman Gy South Parks Road Oxford Ox1 3Re Waldmann
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University College London
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    • C07K16/18Immunoglobulins [IGs], e.g. monoclonal or polyclonal antibodies against material from animals or humans
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung bestimmter Antikörper bei der Vorbeugung und Behandlung von insulinabhängigem Diabetes Mellitus.
  • Insulinabhängiger Diabetes Mellitus (nachfolgend IDDM) ist die frühe Anfangsform von Diabetes. Derzeit gibt es keine Heilung für die Erkrankung und die Behandlung besteht in der Aufrechterhaltung von Insulinleveln durch orale oder intramuskuläre Verabreichung und Linderung der unvermeidlichen Nebenwirkungen von beidem, der Krankheit selbst und der Behandlungen.
  • Es bestand ein andauerendes Bedürfnis ein Mittel zum Stoppen des Verlusts an insulinproduzierenden β-Zellen der Pancreas zu finden, was das unmittelbare Ergebnis der zugrundeliegenden Abnormalitäten ist, wobei aber nur ein geringer Fortschritt gemacht wurde.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf der überraschenden Beobachtung gegründet, daß die Verabreichung eines nicht zellzahlverringernden monoklonalen CD4 Antikörpers (im nachfolgenden nd CD4 mAb) den Verlust an insulinproduzierenden Zellen in einem Tiermodell von IDDM stoppen kann. Es wird nun angenommen, daß die Verwendung von nd CD4 mAbs wirksam beim Stoppen von IDDM in Menschen ist und daß diese Behandlung auch die Regenerierung der β- Zellen erlaubt, so daß der Krankheitsverlauf sogar umgekehrt werden kann.
  • Die WO-A-90/15152 beschreibt die Verwendung von nd CD4 mAbs und/oder nicht zellzahlverringernden monoklonalen CD8 Antikörpern bei dem Induzieren von Toleranz gegenüber einem Antigen und schlägt vor, daß dies bei chirurgischer Behandlung und Therapie verwendbar ist, z.B. bei der Vorbeugung gegen Transplantat-Abstoßung, Behandlung von Auto-Immunerkrankungen und bei der Vermeidung unerwünschter Immunreaktionen gegen therapeutische Peptid- und Hormonagenzien. Diese Behandlung ist auf die Blockade von CD4+- und/oder CD8+-Zellen gerichtet.
  • Dementsprechend stellt die vorliegende Erfindung eine Verwendung eines nicht zellzahlverringernden monoklonalen anti CD4 Antikörpers zur Herstellung eines Medikaments zur Verwendung bei der Behandlung von insulinabhängigem Diabetes Mellitus bei Menschen oder Tieren bereit.
  • Gemäß Autoimmunity 1989, Vol 4, Seiten 1 bis 7, sind Antikörper, die CD4+-Zellen nur wenig verringern, bei der Vorbeugung von Insulitis in NOD/Wehi-Mäusen verwendet worden. Dieser Stamm Mäuse ist zum Entwickeln von Insulitis gezüchtet worden, obwohl sich bei sehr wenigen Mäusen eine offene Diabetes entwickelt. Monoklonale anti CD4 Antikörper, entweder zellzahlverringernd oder nicht zellzahlverringernd, sind auch zur Suppression des Immunsystems vor der Transplantation von Langerhans-Zellen verabreicht worden, gemäß Transplantation Proceedings 1990, Vol 22, Nr. 5, Seiten 2113 bis 2114 bei D2.
  • Zellzahlverringernde oder nicht zellzahlverringernde monoklonale CD4 Antikörper sind auch bei der Behandlung von systemischem Lupus Erythematosus verwendet worden, gemäß Clinical Immunology and Immunopathology 1990, Vol 56, 373 bis 383. Typ 1 Diabetes in NOD-Mäusen ist, gemäß J. Japan Diab. Soc. 1987, Vol 30(1), Seiten 47 bis 49, mit einem monoklonalen Antikörper gegen L3T4 behandelt worden.
  • Wie er hierin verwendet wird, dient der Ausdruck "Antikörper" dazu jedes bindende Mitglied mit einer Bindungsregion, die mit einem Epitop aus dem CD4- Zelloberflächen-Antigen reagiert einzuschließen. Die Erfindung deckt somit auch Derivate und Homologe von CD4- Antikörpern, Fragmenten von Antikörpern ab, die wenigstens eine Antigen-Bindungsstelle enthalten, wie Fab- und F(ab')&sub2;-Fragmente und "Domänen-Antikörper" (single domain antibodies) auch bekannt als dAbs. Erfindungsgemäße monoklonale Antikörper sind Antikörper oder Fragmente davon, die durch einen Klon von Zellen produziert wurden, die alle von einer einzigen Antikörper produzierenden Zelle stammen, die von einem gegen das durch den Antikörper erkannte Antigen immunisiert ist, oder durch Transformation einer Zelle mit exprimierbarer DNA, die für den Antikörper oder ein Fragment davon codiert, wobei diese DNA, die aus einer Zelle entfernt worden ist, die aus einem Säugetier erhalten worden ist, das gegen das von dem Antikörper erkannte Antigen immunisiert ist, oder durch Rekombinations-Techniken konstruiert wurde. Verfahren der DNA-Rekombinations-Technologie können zur Herstellung von Antikörpern oder chimären Molekülen mit geeigneter Spezifizität für CD4 verwendet werden. Derartige Verfahren können die Einführung von DNA einschließen, die für eine variable Region eines Immunoglobulin codiert, oder eine oder mehrere Komplimentarität bestimmende Regionen, welche zum Binden von CD4 fähig sind, zu den konstanten Regionen oder konstanten Regionen plus Rahmenregionen eines verschiedenen Immunglobulins, z.B. zur Umwandlung eines von Mäusen stammenden monoklonalen Antikörpers in einen der zum größten Teil menschliche Immunoglobulin-Characteristika besitzt (siehe EP 184187A, GB 2188638A). Eine weitere Möglichkeit ist das ausschließliche Anhängen der variablen Region eines Antikörpers an ein anderes nicht-Immunoglobulin-Molekül, um ein chimäres Molekül herzustellen (siehe WO 86/01533). Doch eine weitere Möglichkeit wäre die Erzeugung einer Mutation in der für den monoklonalen Antikörper codierenden DNA, um so bestimmte seiner Characteristika zu ändern, ohne dessen wesentliche Spezifität zu ändern. Dies kann durch stellengerichtete Mutagenese oder andere auf dem Gebiet bekannte Verfahren getan werden. Monoklonale Antikörper und Derivate und Homologe davon und deren Fragmente werden durch herkömmliche Verfahren hergestellt.
  • Wie er hierin verwendet wird, bezieht sich der Ausdruck "monoklonaler CD4 Antikörper" auf einen monoklonalen Antikörper oder ein Fragment davon, das wenigstens eine Antigen-Bindungsstelle enthält und zur spezifischen Bindung an ein Epitop eines CD4-Zelloberflächen-Antigens fähig ist. Der Ausdruck "CD4-Zelloberflächen-Antigen" schließt das menschliche CD4-Zelloberflächen-Antigen und entsprechende Zelloberflächen-Antigene anderer Säuger ein, wie das L3T4- Antigen von Mäusen.
  • Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "nicht zellzahlverringernder monoklonaler CD4 Antikörper" auf monoklonale CD4 Antikörper, die die Zellzahl weniger als 50 % der Zielzellen in vitro verringern. Bevorzugte nd CD4 mAbs verringern weniger als 25 % und am wahrscheinlichsten weniger als 10 % der Zielzellen in vitro.
  • Ein einfacher Test zur Bestätigung, ob ein CD4 mAb als nicht zellzahlverringernd anzusehen ist, besteht darin,eine Probe von peripherem Blut zu nehmen, die Zahl der Zielzellen, d.h. CD4+-Zellen, in einem Aliquot zum Vergleich zu zählen, ein weiteres Aliquot mit den CD4 mAb behandeln und zählen der Zielzellen nach der Behandlung; wenn 50 % oder größer Zielzellen in dem behandelten Aliquot im Vergleich mit dem Vergleichsaliquot sind, sind die CD4 mAb erfindungsgemäß nicht zellzahlverringernd.
  • Zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung können nd CD4 mAbs durch herkömmliche Verfahren zum Züchten von mAbs gegen CD4 und Screening und Auswahl von Klonen, die nicht zellzahlverringernde Antikörper sekretieren. Typischerweise sind derartige Antikörper aus der IgG&sub2;-Klasse, wie Ratten IgG2a, Maus IgG2b oder menschliche IgG&sub2;, wobei aber menschliche IgG&sub4; auch verwendbar sind. Ein bevorzugter nd CD4 mAb zur Verwendung im Einklang mit der vorliegenden Erfindung ist YT5177.9, hergestellt durch ein Hybridom, das bei der European Collection of Animal Cell Cultures unter der Zugangsnummer ECACC 90053005 am 30. Mai 1990 in Verbindung mit der internationalen Patentanmeldung Nr. WO90/15152 hinterlegt worden ist.
  • Andere bevorzugte nd CD4 mAbs zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung schließen nd CD4 mAb-Fragmente von YT5177.9 (ECACC 90053005) und nd CD4 mAbs und Fragmente davon ein, die ähnliche oder höhere Affinität für dieselben Epitope wie YTS177.9 besitzen.
  • Die Behandlung von Diabetes-Patienten kann mit als gefährdet identifizierten Individuen (z.B. aufgrund einer Familiengeschichte von IDDM) vor dem Auftreten der Erkrankung begonnen werden, wobei dies aber allgemein weniger bevorzugt ist, da angenommen wird, daß dies zu einer generellen Toleranz des Patienten gegenüber irrelevanten Antigenen führt, was zu einem Zustand der Immunsuppression führt. Stärker bevorzugt wird die Behandlung begonnen, sobald die Erkrankung offenkundig geworden ist, da der Verlust an β-Zellen in diesem Stadium begonnen hat und die Behandlung dann hauptsächlich den Verlauf der Erkrankung stört. Idealerweise wird die Behandlung begonnen nachdem die Erkrankung offenkundig geworden ist, so daß der Patient den größten Teil der β- Zellen beibehält und, sogar wenn keine Regeneration von β- Zellen eintritt, Insulinlevel einem Management durch herkömmliche Verfahren aber unter Vermeidung der Verabreichung von Insulin zugängig sind. Sogar wenn die Erkrankung bis zu einem späten Stadium fortgeschritten ist, ist die Behandlung beim Schutz der verbleibenden β-Zellen des Patienten vorteilhaft.
  • Die Behandlung umfaßt die Verabreichung von wenigstens einer Dosis von nd CD4 mAb und umfaßt bevorzugt einen Gang mehrerer Dosen. Die exakte, in einer Einzeldosis zu verabreichende Menge und die Anzahl und zeitliche Abstimmung jeglicher nachfolgender Dosen wird durch viele Faktoren einschließlich dem Alter, dem Geschlecht, dem Gewicht und der Größe des Patienten, der allgemeinen Gesundheit des Patienten und dem Ernährungszustand und dem Stadium, zu dem die Erkrankung des Patienten fortgeschritten ist, bestimmt. Als allgemeine Richtschnur wird angenommen, daß sättigende Mengen des nd CD4 mAb am wirksamsten sind und daß derartige Mengen durch routinemäßige pharmacokinetische Untersuchungen bestimmt werden können; eine Verabreichung von mehr als solchen Mengen ist unökonomisch, aber wahrscheinlich nicht schädlich, wohingegen die Verabreichung von weniger als sättigenden Mengen audh wirksam sein kann, aber wahrscheinlich weniger wirksam, so daß zusätzliche Dosen erforderlich sein können.
  • In einem Mausmodell-System werden Dosen von 1 µg bis 2 mg, bevorzugt von 400 µg bis 1 mg nd CD4 mAb verabreicht. Bei Menschen können Dosen von 1 bis 400 mg, wie von 3 bis 30 mg, z.B. von 5 bis 20 mg nd CD4 mAb bei einem ansonsten normalen, gesunden Erwachsenen von ungefähr 75 kg ins Auge gefaßt werden.
  • Typisches Behandlungsverfahren schließen Wiederholungsdosen ein, die mehrmals pro Woche verabreicht werden, z.B. von ein- bis siebenmal pro Woche, bevorzugt von ein- bis viermal pro Woche. Zum Beispiel dreimal pro Woche und solche Verfahren können für mehrere Wochen oder sogar Monate andauern, z.B. für wenigstens 2 Wochen und bis zu 6 Monaten, stärker bevorzugt bis zu 2 Monaten. Es ist derzeit angestrebt, daß eine einzige Behandlungsreihe die Erkrankung für die Lebenszeit des Patienten heilt, aber Rückfälle und Wiederauftreten der Erkrankung können mit weiteren Behandlungsreihen behandelt werden.
  • Die nd CD4 mAbs können bevorzugt über herkömmliche Routen verabreicht werden, wie oral oder parenteral, z.B. mittels subkutaner oder intramuskulärer, bevorzugt intravenöser, Injektion. Wo große Dosen zu verabreichen sind, oder die gewählte Verabreichungsroute die Menge beschränkt, die dem Patienten in einer einzigen Injektion zur Verfügung gestellt werden kann, können mehrere Teildosen zum Erzielen der gewünschten Gesamtdosis verabreicht werden, oder die Dosis kann z.B. per intravenöser Infusion verabreicht werden.
  • Bequemerweise werden die nd cd4 mAbs in der Form einer Zusammensetzung verabreicht, die ein pharmazeutisch verträgliches Verdünnungsmittel oder einen solchen Träger umfaßt. Bevorzugte Zusammensetzungen sind pharmazeutische Formulierungen für die orale Verabreichung oder zur Injektion. Derartige Formulierungen umfassen allgemein, zusätzlich zu einem herkömmlichen Verdünnungsmittel oder Träger, geeignete Hilfsbestandteile. Zur oralen Verabreichung können die Formulierungen in der Form von Tabletten, Kapseln und anderen diskreten Dosiseinheiten oder in Multidosisformen, wie rieselfähigen Pulvern oder Flüssigkeiten präsentiert werden. Zur parenteralen Verabreichung können die Formulierungen als Lösungen zur Injektion, konzentrierte Lösungen, die mit einem Lösungsmittel, z.B. mit pyrogenfreiem, demineralisiertem Wasser und Wasser zur Injektion vor der Injektion zu verdünnen sind, und als Trockenpulver zur Auflösung in einem Lösungsmittel (z.B. Wasser zur Injektion) vor der Injektion. Die Hilfsbestandteile, die gemäß der Art der Präsentation ausgewählt werden, können Füllstoffe, Geschmacksstoffe, Tablettierungshilfen und -beschichtungen, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Stabilisatoren, Puffer, antimikrobielle Agenzien, oberflächenaktive Substanzen, Salze zum Einstellen der Tonizität und andere herkömmliche Inhaltsstoffe sein, die auf dem Gebiet der Pharmazie allgemein bekannt sind.
  • Wie zuvor erwähnt, ist es für die Behandlung ausreichend eine einzige nd CD4 mAb-Spezies zu verabreichen. Die Verwendung eines Cocktails von nd CD4 mAbs kann auch in Erwägung gezogen werden, aber die Verwendung von CDB mAbs und zellzahlverringernden mAbs ist nicht erforderlich und wird bevorzugt vermieden. Das Verfahren besteht bevorzugt aus der Verabreichung einer Zusammensetzung einer einzigen nd CD4 mAb-Spezies und ist nicht begleitet von einer Verabreichung irgendeines CD8 mAb und nicht begleitet von einer Verabreichung von irgendwelchen zellzahlverringernden mAbs.
  • Die Behandlung erfolgt wie zuvor hierin beschrieben, bevorzugt unter Verwendung von nd CD4 mAb YTS 177.9.
  • Die Erfindung wird nun durch das folgende Beispiel erläutert, das nicht zur Beschränkung des Rahmens der Erfindung auf irgendeine Weise dienen soll.
  • Beispiel 1
  • Die NOD-Maus wird von vielen als ein gutes Modell für IDDM betrachtet, da das spontane Auftreten unter Weibchen 60 bis 80 % innerhalb 30 Wochen in den meisten Kolonien beträgt. Unter Männchen ist das Auftreten viel niedriger (z.B. weniger als 10 %) und dies macht diese zu einem idealen Empfänger, wenn durch Bestrahlung immunangepaßt, zur Induktion der Erkrankung durch den Transfer von Milz-Zellen von diabetischen Donatoren.
  • In dieser Untersuchung wird gezeigt, daß YTS 177 NOD-Mäuse stark vor IDDM schützt, das durch diabetische Donor-Milz- Zellen übertragen wurde. YTS 177 ist ein nicht zellzahlverringernder IgG2a monoklonaler anti CD4 Ratten- Antikörper, der, obwohl er dasselbe Epitop wie der zellzahlverringernde IgG2b monoklonale anti CD4 YTS 191.1 (ECACC 87072282) erkennt, eine andere Wirkungsweise besitzt, da CD4+ T-Zellen nicht eliminiert werden, sondern erscheinen permanent anergisiert.
  • Gruppen von 4 oder 5 Mäusen wurden unter Verwendung einer Kobalt-Quelle (650 Rad pro Maus) bestrahlt und Milz-Zellen (2 x 10&sup7; pro Maus) von diabetischen Donatoren wurden am folgenden Tag intravenös übertragen. Eine Kontrollgruppe (Gruppe 1) erhielt keine Antikörper-Behandlung. Zwei Gruppen von Mäusen wurden mit YTS 177 behandelt, das i.v. (2 mg pro Maus) 3 Tage vor der Übertragung von Milz-Zellen gegeben wurde, und i.p. (2 mg pro Maus bei jeder Gelegenheit) an den nächsten zwei Tagen und danach dieselbe Dosis i.p. dreimal wöchentlich für insgesamt 10 Tage nach dem Transfer von Milz-Zellen (Gruppe 3) oder bis zu deren Opferung in Woche 4 (Gruppe 2). Das Experiment wurde nur für Gruppen 1 und 2 wiederholt.
  • Wie aus Tabelle 1 unten zu ersehen (Experimente 1 und 2) war keine der Mäuse in den Gruppen 1 und 2 hyperglykemisch in Woche 4, im Vergleich mit 7/9 Kontrolltieren. Drei Monate später waren sämtliche Mäuse in Gruppe 3 immer noch normoglykemisch.
  • Zusätzlich zur Wiederholung der Gruppen 1 und 2 schloß Experiment 2 eine Gruppe von Mäusen ein, bei denen eine YTS 177-Behandlung bis 12 Tage nach der Übertragung von Milz- Zellen verzögert wurde, als es i.v., i.p. und i.p. an 3 aufeinanderfolgenden Tagen und danach dreimal wöchentlich wie zuvor (Gruppe 4) gegeben wurde. Bei den Experimenten 3 und 4 wurden die Gruppen 1 und 4 wiederholt und die Verabreichung von zellzahlverringernden CD8 mAb (YTS 169.4; ECACC 87072284) an eine weitere Gruppe Mäuse (400 µg i.v., i.p. und i.p. an 3 aufeinanderfolgenden Tagen) beginnend 12 Tage nach der Übertragung von Milz-Zellen war zum Vergleich (Gruppe 5) eingeschlossen. Tabelle 1 zeigt, daß kein Tier in den Experimenten 2, 3 oder 4, denen YTS 177 gegeben wurde, diabetisch wurde, wohingegen 9/13 unbehandelte Tiere und 1/10 mit zellzahlverrringernden CD8 mAb behandelten Tieren in der fünften Woche hyperglykemisch waren. In Experiment 4 wurde einer weiteren Gruppe Mäuse (Gruppe 6) der zellzahlverringernde CD4 mAb (YTS 191.1 ECACC 87072282) gegeben, beginnend 12 Tage nach der Übertragung, wobei irgendein auf diese Tiere übertragener Schutz kaum signifikant war.
  • Die Dosen der in den Experimenten 3 und 4 verabreichten zellzahlverringernden Antikörper, obwohl wesentlich geringer als die der nicht zellzahlverringernden YTS 177, waren zuvor, als die Tiere von praktisch sämtlichen CD4+ oder CD8+ T-Zellen entziehend, gefunden worden.
  • Zur Bestätigung der schützenden Wirkung von YTS 177 auf die Insel-Morpholgie (islet morphology), wurden Cryostat- Schnitte aus den Bauchspeicheldrüsen von Mäusen aus Experiment 3 hergestellt und auf infiltrierende T-Zellen gefärbt. Die Untersuchung von Bauchspeicheldrüsen von unbehandelten Mäusen, die am 12. Tag nach der Übertragung geopfert wurden, zeigte, daß eine Peri-Insel-Infiltration bereits extensiv vorlag, wobei einige Intra-Insel- Lymphozyten auch vorlagen, obwohl die Anzahl von verbleibenden Inseln relativ niedrig war (23 %).
  • Bauchspeicheldrüsen von Tieren, denen YTS 177 von Tag 12 an gegeben worden war und die 4 Wochen nach der Übertragung getötet wurden, waren ununterscheidbar von der vorherigen Gruppe (19 % Restinseln), was naheliegt, daß der Antikörper die Infiltration stoppt und jegliche weitere β- Zellenzerstörung verhinderte.
  • Im Gegensatz dazu besaßen die Tiere, denen keine Antikörperbehandlung gegeben worden war und die nach Woche 4 getötet wurden, intensive Intra-Inselinfiltration und 70 % der Insel waren verbleibend. Gruppe 5 (behandelt mit zellzahlverringenden CD8 mAb von Tag 12 an), obwohl noch nicht offen diabetisch, zeigte nichts desto Trotz Beweise für eine deutlich stärkere 13-Zellenzerstörung (51 % Restinseln) als die mit YTS 177 behandelten Mäuse. In Experiment 4, wo man ähnlich behandelte Tiere länger als 4 Wochen leben ließ, war zu sehen, daß nach 8 Wochen 3/5 der Tiere der Gruppe 5 diabetisch waren, während keine der YTS 177 behandelten Mäuse irgendwelche Zeichen offener Erkrankung zeigte. In demselben Experiment war zu sehen, daß der zellzahlverringernde CD4 mAb keinen signifikanten oder andauernden Schutz lieferte.
  • Es könnte argumentiert werden, daß YTS 177 einfach als Ergebnis einer allgemeinen Immunsuppression wirkt, aber als SRBC-Mäusen der Gruppe 4 2 Wochen nach Beendigung der YTS 177-Behandlung i.p. verabreicht wurden, oder einer Gruppe bestrahlter und mit 2 x 10&sup7; normalen Milz-Zellen wieder hergestellten NOD-Mäusen, war der in den Sera 5 Tage später gefundene Level von agglutinierendem anti SRBC-Antikörper in beiden Gruppen vergleichbar.
  • Der durch Antikörper YTS 177 verliehene Schutz war unerwartet stark im Vergleich mit der Wirkung monoklonaler Antikörper, die eine der zwei hauptsächlichen T-Zell- Untergruppen verringern. Im letztgenannten Fall kann erwartet werden, daß neu hervorgebrachte T-Zellen irgendwann zu einer Antwort gegen β-Zellen fähig sind und irgendein Schutz somit von beschränkter Dauer wäre. Der nd CD4 mAb scheint durch Abschalten von β-Zell-spezifischen Effektoren und, vielleicht, durch Iniziieren eines schützenden iodotypischen Netzwerks einen permanenten Schutz bereitzustellen. Tabelle 1 Anzahl von in der Woche 4 oder 5 nach Übertragung diabetischen Mäusen

Claims (8)

1. Verwendung von nicht zellzahlverringernden CD4 monoklonalen Antikörpern zur Herstellung eines Medikamentes zur Verwendung bei der Behandlung von insulinabhängigem Diabetes Mellitus bei Menschen oder Tieren.
2. Verwendung gemäß Anspruch 1 zur Behandlung eines Patienten mit klinisch patentem, insulinabhängigem Diabetes Mellitus.
3. Verwendung gemäß Anspruch 2 zum Schutz der verbleibenden β-Zellen des Patienten.
4. Verwendung gemäß Anspruch 2 oder 3, um die Regeneration der β-Zellen des Patienten zu ermöglichen.
5. Verwendung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend die Verabreichung von mehr als einer Dosis von nicht zellzahlverringernden CD4 monoklonalen Antikörpern.
6. Verwendung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verabreichung von nicht zellzahlverringernden CD4 monoklonalen Antikörpern nicht durch die Verabreichung irgendwelcher zellzahlverringernder Antikörper begleitet ist und nicht von der Verabreichung irgendwelcher CD8 Antikörper.
7. Verwendung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, einschließend die Verabreichung einer sättigenden Menge von wenigstens einem nicht zellzahlverringernden CD4 monoklonalen Antikörper.
8. Verwendung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Medikament in Form einer Einzeldosiseinheit vorliegt, die von 1 bis 400 mg eines nicht zellzahlverringernden CD4 monoklonalen Antikörpers enthält.
DE69221605T 1991-01-14 1992-01-14 Nicht-zellzahlverringernde cd4-spezifische monoklonale antikörper zur behandlung von insulinabhängigem diabetes mellitus (iddm) Expired - Lifetime DE69221605T2 (de)

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