DE69218654T2 - Tintenstrahlgerät mit Rückgewinnungsvorrichtung - Google Patents
Tintenstrahlgerät mit RückgewinnungsvorrichtungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät mit Einrichtungen zum Reinigen eines Abstreifelements, das zum Säubern eines Aufzeichnungskopfes verwendet wird.
- Büromaschinen, wie Computer, Textverarbeitungs-, Kopiergeräte usw., haben in den letzten Jahren ein weites Anwendungsgebiet gefunden; zahlreiche Aufzeichnungssysteme für deren Aufzeichnungseinrichtungen sind entwickelt worden. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte besitzen im Vergleich mit anderen Aufzeichnungssystemen ausgezeichnete Eigenschaften, wie leichtere Realisierung einer hohen Scharfabbildung, höhere Geschwindigkeit, stark verbesserte Geräuschlosigkeit und niedrigere Kosten. Weil in einem Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem Tintentröpfchen von einem Aufzeichnungskopf auf ein Aufzeichnungsmedium, z.B. Papier und OHP-Folie, zum Schreiben ausgestoßen werden, verursachen jedoch feine Tintentröpfchen neben den ausgestoßenen primären Tintentröpfchen und Spritzer von auf ein Aufzeichnungsmedium ausgestoßenen Tintentröpfchen einen sog. Tintennebel od. dgl., der zum Anhaften an einer Ausstoßöffnungen bildenden Fläche eines Aufzeichnungskopfes kommt; wenn sich ein derartiger Tintennebel in einer großen Menge um eine Ausstoßöffnung herum ansammelt, wird ein Tintentröpfchen durch die Tinte um die Ausstoßöffnung herum verzogen, so daß ein Ausstoßen in einer unerwarteten, zu einer gewünschten Flugrich tung unterschiedlichen Richtung (eine sog. Ausstoßablenkung) und in einem extremen Fall ein Fehler im Ausstoßen eines Tintentröpfchens (ein sog. Nichtausstoßen) mit einer resultierenden Verschlechterung in der Druckqualität hervorgerufen werden.
- Das Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem wendet deshalb eine Konstruktion an, wobei eine mit einem elastischen Element, z.B. aus Gummi, ausgebildete Klinge an einer Ausstoßöffnungen bildenden Fläche (Ausstoßöffnungsfläche) entlanggleitet, um unnötige Tintentröpfchen abzuwischen. Wenn ein derartiges elastisches Element zum Säubern verwendet wird, kann zur Zeit eines Abstreifens der Ausstoßöffnungsfläche eines Aufzeichnungskopfes ein Teil der abgewischten Tintentröpfchen innerhalb eines Aufzeichnungsgeräts verspritzt werden, was durch eine Rückstellkraft, wenn sich die Klinge von der die Ausstoßöffnungen bildenden Fläche löst, verursacht wird. Auch bleiben die meisten der abgewischten Tintentröpfchen an der Klinge haften. Falls Tinte an der Klinge haftenbleibt, wird etwas Tinte im nächsten Säuberungsvorgang unabgewischt zurückbleiben; folglich vermindert sich der Säuberungseffekt zur Hälfte, wodurch das obige Problem hervorgerufen wird. Auch verdampft Wasser aus der an der Klinge haftenbleibenden Tinte, was bewirkt, daß die Tintenviskosität zunimmt; als Ergebnis haften fernerhin Fremdstoffe, wie Papierstaub, an der übrigbleibenden Tinte und sammeln sich an. Wenn der nächste Abstreifvorgang unter dieser Bedingung ausgeführt wird, können die Tinte mit erhöhter Viskosität und die Fremdstoffe zur Ausstoßöffnungsfläche übertragen werden, was eine Ausstoß-Fehlfunktion, wie ein Nichtausstoßen oder eine Ausstoßablenkung, hervorrufen wird. Darüber hinaus hat in einem Aufzeichnungsgerät, das beispielsweise zwei oder mehr Aufzeichnungsköpfe für eine Farbbildaufzeichnung unter Anwendung von Tinte in unterschiedlichen Farben besitzt, ein Problem vorgelegen, wobei Tinte, die bei einem ersten Abstreifen auf eine Klinge übertragen worden ist, sich mit Tinte eines Aufzeichnungskopfes unterschiedlicher Farbtinte im nächsten Abstreifen des Aufzeichnungskopfes mischt, wodurch eine Verschlechterung in der Bildqualität verursacht wird. Auch nimmt in einem Farb-Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät einer solchen Konstruktion, wobei eine einzelne Klinge eine Mehrzahl von Köpfen abstreift, die Menge der an der Klinge haftenden Tinte zu, was eine Steigerung im nachteiligen Effekt einer Klingenverschmutzung bewirkt.
- Um derartige Probleme zu lösen, wurden zahlreiche Konstruktionen, z.B. eine Konstruktion, wobei die Bewegung eines Schlittens genutzt wird, um einen Tintenabsorptionskörper gegen die Reinigungsfläche einer Reinigungsklinge nach einer Kopfsäuberung zu verschieben und dadurch anhaftende Tinte von der Klinge aufzunehmen, eine Konstruktion, wobei bei einer Farbaufzeichnung eine Tintensäuberung in der Reihenfolge der Farbsättigung von hell zu dunkel ausgeführt wird, eine Konstruktion, wobei jeder Kopf mit einer zugeordneten Klinge ausgestattet ist, usw., vorgeschlagen.
- Bei dem die Tinte an der Klinge absorbierenden Typ ist jedoch der Einbauort eines Absorptionskörpers auf einen Kopfschlitten od. dgl. begrenzt; folglich ist die Größe eines Absorptionskörpers eingeschränkt, was die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung in der Tauglichkeit eines Tintenabsorptionskörpers für eine lang andauernde Verwendung hervorruft. Auch werden bei dem Typ mit der zugeordneten Klinge ein Kostenanstieg und durch die Notwendigkeit eines großen Raumes eine Zunahme in der Größe des Geräts verursacht, weshalb dieser Typ nicht vorzuziehen ist.
- In der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 62-113554 sind die Funktion eines porösen Körpers für eine Klingenreinigung und eine Konstruktion offenbart, wobei der poröse Klingenreinigungskörper mit einem anderen porösen Körper in einer Ruhestellung für eine Tintenübertragung in Berührung gebracht wird. Eine derartige Konstruktion ist jedoch nicht effektiv wegen einer unzureichenden Tintenübertragung vom porösen Klingenreinigungskörper zum anderen porösen Körper angewendet worden.
- Ferner muß in einem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das einen Kopf vom sog. permanenten Typ, d.h. einen Kopf, der nicht während dessen Lebensdauer ausgetauscht wird, verwendet, der vorerwähnte Reinigungsmechanismus seine Leistungsfähigkeit über einen langen Zeitraum mit Sicherheit entfalten; es kann jedoch nicht davon gesprochen werden, daß eine Konstruktion, die dieses Erfordernis in vollem Umfang erfüllt, geschaffen worden ist.
- Die vorliegende Erfindung ist damit befaßt, ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät zu schaffen, das ein Säuberungselement besitzt, dessen Reinigungsklinge eine Kopf-Reinigungseigenschaft über eine lang andauernde Verwendung für ein gutes Aufzeichnen aufrechterhält Die Erfindung ist insbesondere, jedoch exklusiv darauf ausgerichtet, diese kennzeichnende Eigenschaft in einem Tintenstrahlgerät, das eine Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen für eine Farbaufzeichnung anwendet, vorzusehen.
- Vorzugsweise soll der Erfindungsgegenstand wenig Raum beanspruchen und ermöglichen, eine gute Reinigungsleistung ohne die Anwendung einer speziellen Aufeinanderfolge aufrechtzuerhalten, indem ein Klingenreinigungsorgan mit der Bewegung eines Kopfschlittens, mit der Bewegung eines Abdeckelements u. dgl. in Zusammenhang gebracht wird.
- In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät geschaffen, das umfaßt:
- einen Schlitten, um einen Aufzeichnungskopf, der eine Ausstoßöffnung zum Ausstoßen von Tinte auf ein Aufzeichnungsmedium besitzt, zu lagern, wobei der genannte Aufzeichnungskopf zwischen einem Aufzeichnungsbereich, in dem ein Aufzeichnen am Aufzeichnungsmedium ausgeführt werden soll, und einem Nichtaufzeichnungsbereich bewegbar ist; Abdeckeinrichtungen, die im Nichtaufzeichnungsbereich angeordnet sind, um einen Abdeckvorgang durch ein Bewegen mit Bezug zu einer Fläche des Aufzeichnungskopfes, in der sich die Ausstoßöffnung befindet, zum Bedecken der Ausstoßöffnung durchzuführen; und ein den besagten Abdeckeinrichtungen benachbartes Absttreifelement, um die Fläche des Aufzeichnungskopfes abzuwischen; dadurch gekennzeichnet, daß der erwähnte Schlitten benachbart zum Aufzeichnungskopf eine Ausnehmung besitzt, wobei die genannte Ausnehmung eine Eckkante für ein Abkratzen von irgendwelchem an dem Abstreifelement abgelagerten Fremdmaterial, wenn das Abstreifelement nach dem Abwischen des Kopfes an der besagten Eckkante schabt, aufweist; und ein Absorptionsorgan benachbart zu den besagten Abdeckeinrichtungen so angeordnet ist, daß das erwähnte Absorptionsorgan mit der genannten Ausnehmung während eines Abdeckvorgangs in Berührung kommt, um das vom Abstreifelement durch die besagte Eckkante abgekratzte Fremdmaterial aufzufangen.
- Auf diese Weise wird ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät geschaffen, in welchem ein Abstreifelement zuverlässig gereinigt wird, wodurch eine stabile Ausstoßcharakteristik über einen langen Zeitraum aufrechterhalten wird.
- Spezielle Ausführungsformen dieser Erfindung werden nun als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Fig. 1 eine Teil-Draufsicht ist, die schematisch die Konstruktion der wesentlichen Teile einer Ausführungsform eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
- Fig. 2 eine vergrößerte teilweise Perspektivansicht ist, die den Säuberungsvorgang einer elastischen Klinge eines Aufzeichnungsgeräts zeigt.
- Fig. 3 eine vergrößerte teilweise Perspektivansicht ist, die den Abdeckvorgang eines Aufzeichnungsgeräts zeigt.
- Fig. 4A - 4D schematische Darstellungen sind, die in Aufeinanderfolge Arbeitsabläufe einer Ausführungsform eines Klingenreinigungsmechanismus veranschaulichen.
- Fig. 5 eine schematische Darstellung ist, die den Aufbau eines Tintenausstoßteils einer Aufzeichnungseinrichtung von Fig. 1 zeigt.
- Fig. 6 eine Perspektivansicht ist, die eine Ausstoßregeneriereinheit von Fig. 1 zeigt.
- Fig. 7 eine schematische Perspektivdarstellung ist, die den Aufbau der wesentlichen Teile einer anderen Ausführungsform eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 8 eine Teil-Draufsicht ist, die schematisch eine Regeneriereinheit eines Aufzeichnungsgeräts zeigt.
- Fig. 9A - 9D schematische Darstellungen sind, die in Aufeinanderfolge Reinigungsvorgänge einer anderen Ausführungsform veranschaulichen.
- Fig. 10 eine schematische Frontansicht bei Betrachtung von der Frontseite eines Teils einer in Fig. 7 gezeigten Ausstoßregeneriereinheit ist.
- Fig. 11 eine schematische Perspektivdarstellung ist, diedie wesentlichen Teile einer weiteren Ausführungsform eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Zunächst wird eine Ausführungsform, bei der die vorliegende Erfindung zur Anwendung kommt, speziell unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die nachstehend zu erläuternden Ausführungsformen beschränkt, sondern schließt verschiedene Konstruktionen ein, sofern diese Konstruktionen von den Ansprüchen dieser Erfindung umfaßt werden.
- Die Fig. 1, 2 und 3 sind Darstellungen, die schematisch die wesentlichen Teile eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß dieser Erfindung zeigen; Fig. 1 ist eine Teil-Draufsicht eines Tintenstrahlgeräts; Fig. 2 ist eine Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, in welchem eine elastische Klinge von Fig. 1 einen an einem Schlitten 4, in dem eine Kehle 12 vorgesehen ist, montierten Aufzeichnungskopf 5 gemäß der Erfindung abwischt; und Fig. 3 ist eine Teil-Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, in welchem eine Abdeckeinheit, an der gemäß dieser Erfindung ein Absorptionsorgan angeordnet ist, tätig ist, um einen Aufzeichnungskopf, der in einer Ruhestellung HP stationär ist, abzudecken.
- Gemäß Fig. 1 ist eine Führungsstange 3 vor einem von einer Schreibwalze 1 abgestützten Aufzeichnungsmaterial 2, wie Papier und Kunststoffolie, angeordnet, und eine Aufzeichnungseinrichtung (ein Aufzeichnungskopf) 5 ist am Schlitten 4 montiert, der sich längs der genannten Führungsstange 3 bewegt. Der Aufzeichnungskopf besitzt beispielsweise ein elektrothermisches Wandlerelement als ein Ausstoßdruckerzeugungselement, um Tinte aus einer Ausstoßöffnung heraus auszustoßen, und wendet durch dieses Element erzeugte Wärmeenergie an, um eine Zustandsänderung der Tinte hervorzurufen, wodurch Tinte ausgestoßen wird. Die Aufzeichnungseinrichtung 5 ist am Schlitten 4 befefestigt und wird durch einen Tintenschlauch von einem innerhalb des Geräts vorgesehenen Tintenbehälter her mit Tinte versorgt. Die Aufzeichnungseinrichtung 5 ist ein Aufzeichnungs kopf vom sog. permanenten Typ. Die nachstehend beschriebene vorliegende Erfindung wird sogar auch auf eine Aufzeichnungseinrichtung vom Kartuschentyp angewendet, welche einen einstükkig ausgebildeten Aufzeichnungskopf und einen Tintenbehälter für einen Ausbau aus einem Gerät zum Austausch besitzt.
- Die Fig. 5 ist eine Teil-Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion eines Tintenausstoßteils des genannten Aufzeichnungskopfes 5 zeigt. Gemäß Fig. 5 sind Ausstoßöffnungen 52 in einer Mehrzahl mit einer spezifizierten Teilung an einer Ausstoßöffnungsfläche 51 ausgebildet, die dem erwähnten Aufzeichnungsmaterial 2 mit einem ganz bestimmten Abstand (z.B. etwa 0,5 bis 1,5 mm) dazwischen gegenüberliegt, und ist ein elektrothermisches Wandlerelement (Heizwiderstand u. dgl.) 55 in jedem Tintenkanal 54, der eine gemeinsame Tintenkammer und jede Ausstoßöffnung 52 verbindet, angeordnet. In einem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, ist der genannte Aufzeichnungskopf an dem Schlitten 4 in einer derartigen Lagebeziehung montiert, daß die erwähnte Mehrzahl von Ausstoßöffnungen 52 in einer Reihe angeordnet ist, die die Hauptabtastrichtung (Bewegungsrichtung) des Schlittens 4 kreuzt. Folglich ist der Aufzeichnungskopf 5 derart konstruiert, daß ein entsprechendes elektrothermisches Wandlerelement 55 auf der Grundlage eines Bild- oder Ausstoßsignals betrieben wird, um Tinte in einem Flüssigkeitskanal 54 zum Sieden zu bringen sowie dadurch das Auftreten einer Zustandsänderung einschließlich einer Blasenerzeugung hervorzurufen, so daß folglich ein aus der Zustandsänderung entwickelter Druck ein Ausstoßen von Tinte aus der Ausstoßöffnung 52 heraus bewirkt.
- Der Schlitten 4, an dem der Aufzeichnungskopf 5 montiert ist und der längs der Führungsstange 3 eine Abtastbewegung ausführt, besitzt als wesentliches Teil von diesem, wie in Fig.2 gezeigt ist, ein konkaves Kehlenteil 12, das in einem dem Montageteil des Aufzeichnungskopfes 5 benachbarten Bereich ausgearbeitet ist. Das Kehlenteil 12 ist, wie später beschneben werden wird, so vorgesehen, daß sich nach dem Abstreifen der Ausstoßöffnungsfläche 51 eines Aufzeichnungskopfes die Abstreiffläche der Klinge 10 gegen das Kehlenteil hin verschiebt, um an der Klinge 10 haftende Tinte von dieser abzukratzen.
- Gemäß Fig. 1 ist eine Ausstoßregeneriereinheit 6 des Aufzeichnungskopfes 5 in der Ruhestellung HP des Schlittens 4 angeordnet. Die Fig. 6 ist eine schematische Perspektivdarstellung der Ausstoßregeneriereinheit 6. Diese Ausstoßregeneriereinheit 6 ist so angeordnet, daß sie in der Lage ist, sich vorwärts zum und rückwärts vom Aufzeichnungskopf 5 zu bewegen, und sie ist mit einer Abdeckeinrichtung 7 ausgestattet, die eine Kappe 17, welche imstande ist, die Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfes 5 in einer vorderen Position abzudichten, sowie eine Pumpe 9, um von den Ausstoßöffnungen 52 des Aufzeichnungskopfes 5 durch die genannte Abdeckeinrichtung 7 hindurch Tinte anzusaugen oder in die Kappe ausgestoßene Tinte anzusaugen, besitzt. Der Abdeck- und der Ansaugregeneriervorgang der Ausstoßregeneriereinheit 6 werden im Zusammenhang mit oder unabhängig von der Position des Schlittens 4 ausgeführt oder können durch eine Schalterbetätigung seitens des Benutzers bewirkt werden.
- Die Elastizität besitzende Klinge 10 ist gemäß Fig. 6 an einem Seitenteil der Ausstoßregeneriereinheit 6 vorgesehen, um die in der Nachbarschaft befindliche Ausstoßöffnung (gewöhnlich die Ausstoßöffnungsfläche) des Aufzeichnungskopfes 5 freizuwischen, was nachstehend als Abstreifen bezeichnet wird. Die elastische Klinge 10 ist so vorgesehen, daß sie imstande ist, sich zur Zeit eines Ansaugregeneriervorgangs oder in einem spezifizierten Zeitpunkt allein vor- oder rückwärtszubewegen, und sie ist derart konstruiert, daß die Bewegung des Schlittens die Klinge dazu bringt, die Ausstoßöffnungsfläche 51 des Aufzeichnungskopfes 5 freizuwischen, wenn sich die elastische Klinge in der vorwärtigen Säuberungsposition befindet. Das Absorptionsorgan 11 ist in einer besonderen Position benachbart zur Abdeckeinrichtung 7 an der Frontseite der Ausstoßregeneriereinheit 6 angeordnet und so konstruiert, daß es sich zur Zeit eines Abdeckens zusammen mit der Abdeckeinrichtung vorwärtsbewegt Dann drückt das Absorptionsorgan gegen das Kehlenteil 12 im Schltiten 4, um abgeschabte Tinte in dieser Kehle 12 zu absorbieren.
- Die Fig. 4A - 4D zeigen schematisch den Abstreifprozeß für die Ausstoßöffnungsfläche 51 eines Aufzeichnungskopfes in einem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät mit der oben beschriebenen Konstruktion. Wenn ein Abstreifvorgang zum Reinigen der die Ausstoßöffnungen bildenden Fläche eines Aufzeichnungskopfes in einem ganz bestimmten Zeitpunkt während eines Aufzeichnens durch einen Aufzeichnungskopf oder nach einem Ansaugregeneriervorgang, der nach Beendigen eines Aufzeichnens ausgeführt werden soll, vorgenommen werden soll, so wird zuerst der Schlitten 4, an dem der Aufzeichnungskopf 5 montiert ist und der durch einen Schlitten-Antriebssteuerkreis 22 gesteuert wird, in der Ruhestellung HP zum Stillstand gebracht. Dann bringt ein Regeneriersystem-Antriebssteuerkreis 21 das Abstreifelement 10 dazu, sich vorwärts zum Schlitten 4 hin zu bewegen, und folglich befindet es sich in einem vorragenden Zustand.
- Danach wird der Schlitten 4, wie in den Fig. 2 und 4A gezeigt ist, in der Hauptabtastrichtung (Richtung eines Pfeils a in den Figuren) bewegt. Bei dieser Bewegung rutscht das Abstreifelement 10 an der oder reibt gegen die Ausstoßöffnungsfläche 51 des Aufzeichnungskopfes 5, um Fremdstoffe i, z.B. Tinte, Staub u. dgl., die an der Ausstoßöffnungsfläche 51 haften, zu entfernen. Wenn sich der Schlitten 4 weiter in der Pfeilrichtung a aus dem Zustand des Entfernens der Fremdstoffe bewegt, rutscht das Abstreifelement 10 gegen das eine Seitenkantenteil 12a der im Schlitten 4 ausgearbeiteten Kehle 12, wie in Fig. 4B gezeigt ist. Mit anderen Worten kommt das Abstreifelement 10 mit dem einen Seitenkantenteil 12a an der in einer Abstreifrichtung stromabwärtigen Seite der Kehle 12 in Berührung; wenn sich das Abstreifelement 10 weiter in der Pfeilrichtung a verlagert, werden die Fremdstoffe i, die vom Aufzeichnungskopf 5 entfernt wurden und am Abstreifelement 10 zum Haften kamen, durch das Kantenteil 12a abgekratzt, wie in Fig. 4C gezeigt ist, und folglich wird der in Fig. 4C dargestellte Zustand hergestellt. Dann wird, wie in Fig. 3 und 4D gezeigt ist, der Aufzeichnungskopfschlitten 4 zur Ruhestellung HP zurückgeführt; zur Zeit eines Abdeckens (zur Zeit einer Saugregenerierung, zur Zeit eines Abdeckens während eines Druckens oder nach einem Drucken u. dgl.) bewegt sich das rund um die Kappe 17 (in diesem Beispiel links von der Kappe) angeordnete Absorptionsorgan 11 zusammen mit der Kappe vorwärts und kommt mit dem Kehlenteil 12 in Berührung, um die in der Kehle 12 angesammelten Fremdstoffe i für ein Reinigen aufzunehmen. Die Abtastbewegung des Schlittens 4 und das Betreiben der Abdeckeinrichtung 7 oder des Abstreifelements 10 werden durch den Schlitten-Antriebssteuerkreis 22 bzw. durch den Regeneriersystem-Antriebssteuerkreis 21 kontrolliert.
- Das an der Ausstoßregeneriereinheit 6 angeordnete Absorptionsorgan 11 tritt in das Kehlenteil 12, das die anhaftenden Fremdstoffe 1 vom Abstreifelement 10 abgekratzt hat, ein und kommt mit diesem in Berührung, und folglich nimmt das Absorptionsorgan 11 mit Sicherheit die abgeschabten Fremdstoffe i im Kehlenteil 12 auf. Trotz eines wiederholten Abstreifvorgangs kann folglich das Abstreifelement 10 immer in einem sauberen Zustand gehalten werden und kann es zuverlässig eine Säuberung über einen langen Zeitraum ohne eine Verschlechterung in seiner Wirksamkeit ausführen. Auch kann, weil das Absorptionsorgan 11 an der Kappe selbst vorgesehen ist, der Vorgang eines Saugens der Fremdstoffe i in das Kehlenteil 12 durch einen Abdeckvorgang bewerkstelligt werden; demzufolge ist eine spezielle Konstruktion oder Reihenfolge nicht notwendig, und hieraus wird kein Nachteil für ein Gerät hervorgerufen.
- Ebenfalls werden, weil das Abstreifelement 10 derart konstruiert ist, daß eine Kontaktkraft erst einmal an dem im wesentlichen kontinuierlich zur Frontfläche des Aufzeichnungskopfes 5 in der Frontseite des mit dem Aufzeichnungskopf 5 versehenen Schlittens 4 vorgesehenen Kantenteil 12 entlastet wird, Spritzer von Tintentröpfchen u. dgl. vom Abstreifelement 10, die durch dessen Reaktion hervorgerufen werden, alle in dem Kehlenteil 12 aufgefangen, wodurch ein Verschmutzen des Innern eines Geräts durch Tintentröpfchen od. dgl. verhindert wird. Weil darüber hinaus eine Kontaktkraft des Abstreifelements 10 wieder entlastet wird, nachdem die Fremdstoffe i am Kehlenteil 12 abgekratzt worden sind, werden keine Spritzer der Fremdstoffe i durch dessen Reaktion hervorgerufen, so daß folglich das Innere eines Geräts abermals gegen eine Verschmutzung geschützt wird.
- In einem von uns durchgeführten Versuch unter Verwendung spezieller Tinte, eines speziellen Aufzeichnungskopfes (360 dpi, 64 Düsen) und einer elastischen Klinge, gefertigt aus Polyurethan (0,7 mm Dicke, 10,0 mm Breite, 8,0 mm freie Länge) bei einem Eintrittswert von 1,5 mm mit Bezug zu einer Kopf-Ausstoßöffnungsfläche zur Zeit eines Abstreifens und bei 200 mm/s für eine Bewegungsgeschwindigkeit, wurde eine Dauerprüfung an einem Aufzeichnungsgerät mit einer Regeneriereinheit vorgenommen, für welche eine Konstruktion dieser Erfindung angewendet wurde, indem 50 000 Blätter im Format A4 mit einer Aufzeichnungsrate von 100 %, d.h. einer durch kräftiges schwarzes Aufzeichnen maximierten Auftragsmenge, und mit einem Zyklus von einem Wischvorgang pro Blatt sowie einem Abdeckvorgang bei jeweils 100 Blättern gedruckt wurden; als Ergebnis ist kein Ausstoßfehler, wie eine Ablenkung und ein Nichtausstoßen, aufgetreten. Als Ergebnis einer Dauerprüfung an einem Gerät unter denselben oben beschriebenen Bedingungen mit Ausnahme dessen, daß ein Mechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung von einer Regeneriereinheit entfernt wurde, trat jedoch ein Ausstoßfehler nach einem Drucken von 1000 Blättern auf. Somit hat die Anwendung eines Klingenreinigungsmechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung eine große Erweiterung in der Betriebsdauer hinsichtlich der Anzahl an Blättern hervorgebracht.
- Bei der in Rede stehenden Ausführungsform ist ein Kehlenteil an der in einer Abstreifrichtung stromabwärtigen Seite vorgesehen. Falls eine Kehle an der in einer Abstreifrichtung stromaufwärtigen Seite vorgesehen wird, kann derselbe Effekt ebenfalls erlangt werden, weil eine elastische Klinge vor einem Abstreifen gesäubert wird. Jedoch ist es vorzuziehen, daß, wie oben beschrieben wurde, das Kehlenteil an der in einer Abstreifrichtung stromabwärtigen Seite vorgesehen wird, weil die Tinte leichter von einer Klinge infolge des Abschabens von nasser Tinte (Tinte mit niedriger Viskosität) unmittelbar nach einem Abstreifen entfernt werden kann. Selbstverständlich wird, wenn ein Kehlenteil an beiden Seiten vorgesehen wird, ein viel höherer Reinigungseffekt erhalten.
- Die Fig. 7 bis 10 zeigen eine Ausführungsform durch Anwendung der vorliegenden Erfindung bei einem Tintenstrahl-Farb-Aufzeichnungsgerät mit vier Aufzeichnungsköpfen, die jeweils Tinte in vier Farben (Schwarz, Zyan, Magenta, Gelb) ausstoßen.
- In den Fig. 7 bis 10 sind Bezugszahlen und Bezeichnungen von Teilen dieselben wie jene in der Fig. 1; jedoch sind an einem Schlitten 4 vier Aufzeichnungsköpfe 5Y, 5M, SC sowie 5K montiert, während ein Kehlenteil 12a an der in einer Abstreifrichtung stromaufwärtigen Seite des Aufzeichnungskopfes 5Y vorhanden ist und ebenfalls jeweils derartige Kehlenteile 12b, 12c, 12d sowie 12e in einer Abstreifrichtung auf der stromabwärtigen Seite eines jeden Kopfes vorgesehen sind. Auch ist eine Ausstoßregeneriereinheit 6 mit vier Abdeckelementen 17Y, 17M, 17C und 17K entsprechend den genannten vier Aufzeichnungsköpfen vorhanden; ein Absorptionskörper 11, in dem Öffnungen ausgebildet sind, die den Abdeckeinrichtungen gegenüberliegen, ist an einer im wesentlichen gesamten Kopfberührungsfläche der Ausstoßregeneriereinheit 6a angeordnet.
- Auch ist jede Abdeckeinrichtung 17 der Ausstoßregeneriereinheit 6 mit einer Saugpumpe 9 verbunden; die Saugpumpe 9 funktioniert als eine Unterdruckerzeugungsquelle, um die Tinte, die bei einem in einem abgedeckten Zustand auszuführenden Ansaug-Regeneriervorgang, bei einem sog. präliminären Ausstoßen, was vor einem Aufzeichnen auszuführen ist, usw. in die Kappen ausgestoßen worden ist, zu einem (nicht dargestellten) Ablauftintebehälter hin abzuführen.
- Der Absorptionskörper 11 der in Rede stehenden Ausführungsform ist nicht nur an der gesamten Fläche der Ausstoßrückgewinnungseinheit 6 vorgesehen, sondern bis unter eine Führungsstange 3 im Ruhestellungsbereich verlängert. Auf diese Weise wird ein Raum innerhalb eines Geräts effektiv für ein Bewerkstelligen der Anordnung und Konstruktion des Absorptionskörpers 11, der imstande ist, eine große Tintenmenge aufzunehmen, genutzt. Auch arbeitet der unter der Führungsstange 3 vorgesehene Absorptionskörper 11 als ein zweckmäßiger Absorptionskörper für Tinte, die aus irgendeinem Grund aus in einer Ruhestellung positionierten Aufzeichnungsköpfen aussickert.
- In einem Aufzeichnungsgerät der in Rede stehenden Ausführungsform sind die Aufzeichnungsköpfe so konstruiert, daß sie unter einem vorgegebenen Winkel θ gegenüber einer Vertikalrichtung geneigt sind. Bei einem Typ, für den grundsätzlich kein Kopfaustausch angenommen wird (Schwierigkeiten bereitende Köpfe können ersetzt werden) und auch eine Farabaufzeichnung ausgeführt wird, steigt die an der Kopf-Frontfläche anhaftende Tintennebelmenge an, weil die Menge an ausgestoßener Tinte groß ist; diese Konstruktion bewirkt jedoch, daß Tinte weniger wahrscheinlich zum Abtropfen in der Schwerkraftrichtung kommt. Bei diesem Beispiel ist der Neigungswinkel θ = 30º; jedoch ist der Winkel nicht auf 30º begrenzt, sondern kann in einem Bereich von etwa 15º bis 60º gewählt werden.
- Die Konstruktion und der Reinigungsprozeß einer Farbaufzeichnungskopf-Reinigungseinheit gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 8 und 9A - 9D beschrieben.
- Die Fig. 8 ist eine Draufsicht, die schematisch die Konstruktion von Fig. 7 bei Betrachtung unter der obigen Neigung darstellt.
- Wie in Fig. 8 gezeigt ist, hat der auf der Seite einer Berührung mit dem Aufzeichnungskopf 5 der Ausstoßregeneriereinheit 6 vorgesehene Absorptionskörper 11 eine vorgegebene Dicke t. Auch haben die Kehlenteile 12a bis 12e, die zwischen den Aufzeichnungsköpfen und an beiden Endabschnitten des Schlittens 4, an dem vier Aufzeichnungsköpfe 5 montiert sind, vorhanden sind, eine vorbestimmte Tiefe d.
- Bei diesem Beispiel sind t und d in typischer Weise mit t = 2,5 mm und d = 0,5 mm bestimmt. Die Lagebeziehung zwischen dem Absorptionsorgan 11 und dem Abdeckelement 17 wird üblicherweise so festgesetzt, daß das Abdeckelement 17 innen im Absorptionsorgan 11 liegt, wie in Fig. 8 gezeigt ist. Auch wird bei diesem Beispiel ein Abstand zwischen der Frontseite des Aufzeichnungskopfes 5 und der Frontseite des Abdeckelements 17 (tatsächlich des Absorptionsorgans 11) mit etwa 2 mm festgesetzt.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 9A - 9D wird der Reinigungsprozeß dieses Beispiels beschrieben. Eine Abtaststeuerung für den Schlitten 4 und eine Antriebssteuerung für das Regeneriersystem, wie der Abdeckeinrichtungen 17 oder des Abstreifelements 10, werden durch einen Schlitten-Antriebssteuerkreis 22 bzw. einen Regeneriersystem-Antriebssteuerkreis 21 durchgeführt.
- Zuerst bewegt sich, wie in Fig. 9A gezeigt ist, zur Zeit des Beendigens eines Aufzeichnens (was das Ende eines Aufzeichnens einer speziellen Zeile einschließt und nicht notwendigerweise das Ende eines kompletten Aufzeichnungsvorgangs bezeichnet) der mit den Aufzeichnungsköpfen 5 ausgestattete Schlitten 4 zu einer Ruhestellung HP, in welcher die Ausstoßregeneriereinheit 6 positioniert ist. Weil sich die Reinigungsklinge 10 in einem Zustand nach einer Vorwärtsbewegung, d.h. in einer Reinigungsposition, befindet, wischt während der Bewegung die Reinigungsklinge die Frontseiten des Aufzeichnungskopfes 5 und des Schlittens 4, die zur HP hin kommen, sauber. Während dieses Reinigens gelangt die Klinge 10 zuerst mit dem Kehlenteil 12a in Berührung, um die Klinge von Tintennebel, Staub u. dgl., die an dieser während eines vor dem jetzigen Abstreifvorgang ausgeführten Abstreifens oder im untätigen Zustand zwischen einem vorhergehenden und dem jetzigen Vorgang zum Anhaften gekommen sind, zu reinigen. Dann säubert die Klinge den Aufzeichnungskopf 5Y und kommt anschließend mit dem Kehlenteil 12b in Berührung, um am Kehlenteil 12b die Tinte abzustreifen, die vom Aufzeichnungskopf 5Y weggewischt worden ist. Dieser Vorgang wird wiederholt an den Aufzeichnungsköpfen 5M, 5C und 5K in dieser Reihenfolge ausgeführt, um von jedem Aufzeichnungskopf abgestreifte Tinte jeweils in die Kehlenteile 12c, 12d und 12e im Schlitten zu überführen.
- Dann liegt, wie in Fig. 9B gezeigt ist, zur Zeit des Endens der Bewegung des Schlittens 4 zur Ruhestellung HP jeder Aufzeichnungskopf 5 einem jeden Abdeckelement 17 der Ausstoßregeneriereinheit 6 gegenüber und steht still. Zu diesem Zeitpunkt enthalten die Kehlenteile 12 anhaftende Tinte u. dgl., die als Ergebnis eines Abstreifens eines jeden Aufzeichnungskopfes 5 dorthin übertragen wurde.
- Wie in Fig. 9C gezeigt ist, bewegen sich hierauf die Ausstoßregeneriereinheit 6 und die Kappen 17 vor, und sie kommen mit den Aufzeichnungsköpfen 5 sowie dem Schlitten 4 in Berührung. Eine Konstruktion dieses Beispiels ist derart, daß sich bei einer Vorwärtsbewegung der Ausstoßregeneriereinheit 6 die Abdeckelemente 17 mit dieser vorbewegen; weil jedoch das Absorptionsorgan 11 vor den Abdeckelementen 17 positioniert ist, kommt das Absorptionsorgan 11 zuerst mit dem Schlitten 4 in Berührung. Die Ausstoßregeneriereinheit 6 bewegt sich weiter vorwärts, um das Absorptionsorgan 11 einem Preßdruck auszusetzen sowie dadurch das Absorptionsorgan zu verformen, so daß das Absorptionsorgan in die Kehlenteile 12 eintritt, und um auch den Berührungszustand zwischen den Kappen 17 sowie den Köpfen 5 herzustellen.
- In diesem Stadium geht Tinte in den Kehlen 12 zum Absorptionskörper 11 über, und insofern werden die Kehlen 12 gereinigt und in den ursprünglichen Zustand gebracht. Ein Abdeckzustand wird aufrechterhalten, bis ein nächster Aufzeichnungsvorgang eingeleitet wird, wodurch die Aufzeichnungsköpfe 5 geschützt und die Kehlen 12 saubergehalten werden.
- Wenn ein nächster Aufzeichnungsvorgang ausgelöst wird, so bewegt sich dann, wie in Fig. 9D gezeigt ist, die Ausstoßregeneriereinheit 6 zurück, um den Abdeckzustand aufzuheben, wodurch der für ein Aufzeichnen bereite Zustand hergestellt wird.
- Die Fig. 10 zeigt eine Lagebeziehung zwischen dem Absorptionsorgan 11 und der Frontseite der Aufzeichnungsköpfe 5 im Abdeckzustand. Eine ausgezogene Linie bezeichnet das an der Ausstoßregeneriereinheit 6 angeordnete Absorptionsorgan 11, und in einem Teil des Absorptionsorgans sind Öffnungen ausgebildet; die Kappen 17Y, 17M, 17C und 17K sind so angeordnet, daß sie durch die Öffnungen hindurch zu sehen sind. Eine gestrichelte Linie gibt eine Lagebeziehung an, in welcher die Aufzeichnungsköpfe mit der Ausstoßregeneriereinrichtung 6 im Abdeckzustand [n Berührung kommen. Wie der Fig. 10 zu entnehmen ist, sind die unteren Teile der Aufzeichnungsköpfe 5 mit dem Absorptionsorgan 11 in Berührung. Diese Berührung ist dazu vorgesehen, Tinte u. dgl., die bei einem Abwischen der Klinge ausgeflossen und nach unten getropft ist, aufzunehmen und zurückzugewinnen.
- Eine derartige Konstruktion verhindert, daß Tinte, die längs einer Aufzeichnungskopffläche abgetropft ist, während eines Aufzeichnens in eine Abtastbahn tropft, so daß dadurch einerseits ein Verschmutzen des Innern eines Geräts durch abtropfende Tinte und andererseits eine Verschlechterung in der Aufzeichnungsqualität infolge eines Anhaftens von Tinte am Aufzeichnungspapier unterbunden werden. Auf diese Weise wird Tinte durch ein hoch zuverlässiges Abstreifen und Abdecken zurückgewonnen.
- Eine Konstruktion dieses Beispiels ist derart, daß lediglich die unteren Teile der Aufzeichnungsköpfe 5 mit dem Absorptionskörper 11 zur Zeit eines Abdeckens in Berührung kommen; jedoch kann eine Konstruktion so ausgebildet sein, daß beide Seiten der Aufzeichnungsköpfe mit dem Absorptionskörper, um Tintennebei u. dgl. aufzunehmen und zurückzugewinnen, in Berührung kommen können.
- Das Absorptionsorgan 11 dieses Beispiels kann lediglich an der Frontseite der Ausstoßregeneriereinheit 6 oder bis unter die Ruhestellung verlängert sein, wie in Fig. 7 gezeigt ist, um die Menge an zurückgewonnener Tinte zu erhöhen. Durch Verlängern des Absorptionsorgans 11 kann die absorbierte Tintenmenge vergrößert und kann eine ausgedehnte Tintenverdampfungsfläche sichergestellt werden, wodurch über einen langen Zeitraum verhindert wird, daß sich die Funktion des Absorptionsorgans 11 verschlechtert.
- Wenn der Erfindungsgegenstand, wie oben beschrieben wurde, auf ein Tintenstrahl-Farbaufzeichnungsgerät Anwendung findet, wird das Abstreifelement 10 immer gereinigt, wie in der Beschreibung der ersten Ausführungsform erwähnt wurde, und folglich kann jeder Aufzeichnungskopf ein gutes Drucken über einen langen Zeitraum beibehalten.
- Wenn ein einzelnes Abstreifelement eine Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen unterschiedlicher Farben sauberwischt wie bei der in Rede stehenden Ausführungsform, wird nach einem Abwischen des ersten Aufzeichnungskopfes (5Y in Fig. 8) in einer stromaufwärtigen Position mit Bezug auf eine Abstreifrichtung ein nächstfolgender zweiter Aufzeichnungskopf (5M in Fig. 8) saubergewischt; folglich tritt die am Abstreifelement 10 haftende Tinte des ersten Aufzeichnungskopfes in die Ausstoßöffnungen des zweiten Aufzeichnungskopfes ein, was ein Problem hervorruft, daß bei Durchführen eines Druckens mit dem zweiten Aufzeichnungskopf nach einem Abstreifen Tinte, die in der Farbe mit einer Farbtinte des ersten Aufzeichnungskopfes gemischt ist, ausgestoßen wird. Gemäß einer gewöhnlichen Praxis werden als Maßnahmen gegen einen vermischten Farbdruck nach einem Abstreifen eine Saugregenerierung und ein präliminäres Ausstoßen nach einem Abstreifen durchgeführt; diese Maßnahmen schließen jedoch einen Tintenverbrauch ein, was das Problem eines Anstiegs in den Betriebskosten aufwirft. Bei einer Konstruktion nach der in Rede stehenden Ausführungsform mit den Kehlenteilen 12 in einem Schlitten und mit dem Absorptionskörper 11 wird jedoch vom ersten Kopf 5Y beseitigte Tinte mit Sicherheit von dem Abstreifelement 10 an dem Kehlenteil 12b entfernt, welches in der Abstreifrichtung auf der stromabwärtigen Seite des ersten Kopfes vorgesehen ist; folglich tritt das Mischen von Farbtinten nicht auf, wenn der zweite Aufzeichnungskopf 5M saubergewischt wird. Weil auch in den Kehlenteilen angesammelte Tinte durch einen Absorptionskörper entfernt wird, wird über einen langen Zeitraum ein Reinigungseffekt aufrechterhalten. Infolgedessen verhindert die Konstruktion der in Rede stehenden Ausführungsform einen Mischfarbendruck nach einem Abstreifen, so daß dadurch die Durchführung einer Saugregenerierung und eines präliminären Ausstoßes vermindert werden und somit ein Anstieg in den Betriebskosten unterdrückt wird.
- Im Gegensatz zu einem herkömmlichen komplizierten Prozeß, wobei ein Schlitten erst einmal zu einer Ruhestellung verbracht wird, ein Abstreifen im Verlauf der Schlittenbewegung zu einem Aufzeichnungsbereich bewirkt wird und dann der Schlitten wieder zur Ruhestellung für ein Beginnen eines Aufzeichnens zurückkehrt, wendet dieses Beispiel ein Verfahren an, wobei ein Abstreifvorgang im Verlauf einer Schlittenbewegung von einem Aufzeichnungsbereich zu einer Ruhestellung ausgeführt wird, so daß ein rasches Übergehen zu einem Aufzeichnungsprozeß ermöglicht und folglich eine Verminderung in der Durchsatzleistung unterdrückt wird. Weil auch gleichzeitig eine Klinge in einem Abschabeprozeß gereinigt wird, wird das Reinigen der Klinge ebenfalls zur Zeit des Beendigens des Abstreifens abgeschlossen; folglich verursachen Vibrationen, die auftreten, wenn die Klinge ein abgewischtes Bauteil (Aufzeichnungskopf u. dgl.) verläßt, kein Verspritzen von Tinte von der Klinge aus.
- In einem von uns durchgeführten Versuch unter Verwendung von Tinte mit speziellen Farben (Schwarz, Zyan, Magenta, Gelb), eines speziellen Aufzeichnungskopfes (400 dpi, 128 Düsen) und einer elastischen Klinge, gefertigt aus Polyurethan (0,7 mm Dicke, 10,0 mm Breite, 8,0 mm freie Länge), wurde eine Dauerprüfung an einem Aufzeichnungsgerät mit einer Regeneriereinheit, bei der eine Konstruktion gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet wurde, bei einem Eintrittswert von 1,5 mm mit Bezug zu einer Kopf-Ausstoßöffnungsfläche zur Zeit eines Abstreifens und bei 200 mm/s für eine Schlittenbewegungsgeschwindigkeit durchgeführt, indem 50 000 Blätter im Format A4 mit einzelnen Aufzeichnungskopf-Druckabbildungen bei einer Aufzeichnungsrate von 75 % gleichzeitig mit einem Zyklus von einem Abstreifvorgang pro Blatt und einem Abdeckvorgang bei jeweils 100 Blättern bedruckt wurden; als Ergebnis trat kein Ausstoßfehler, wie eine Ablenkung und ein Nichtausstoßen, in Erscheinung.
- Als Ergebnis einer Dauerprüfung an einem Gerät unter denselben Bedingungen, wie sie oben beschrieben wurden, mit der Ausnahme, daß ein Mechanismus nach der in Rede stehenden Ausführungsform von einer Regeneriereinheit entfernt wurde, trat jedoch ein Ausstoßfehler nach einem Drucken von 1000 Blättern auf. Folglich hat die Verwendung eines Klingenreinigungsmechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung eine große Verlängerung in der Lebendauer hinsichtlich der Anzahl an Blättern hervorgebracht. Als Ergebnis einer Dauerprüfung unter den gleichen Bedingungen, wie sie oben beschrieben wurden, mit der Ausnahme, daß ein Mechanismus der in Rede stehenden Ausführungsform entfernt wurde, trat ein Mischfarbendruck nach einem Drucken von einigen zehn Blättern auf und ergab sich ein Ausstoßfehler nach einem Drucken von einigen 1000 Blättern. Somit bringt die Verwendung eines Klingenreinigungsmechanismus der in Rede stehenden Erfindung eine große Verlängerung der Nutzungsdauer hinsichtlich der Anzahl an Blättern hervor und verhindert ebenfalls den Mischfarbendruck nach einem Abstreifen, so daß man in der Konstruktion eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts mit niedrigen Betriebskosten erfolgreich ist.
- Die Fig. 11 zeigt eine dritte Ausführungsform Bei diesem Beispiel hat, wie in Fig. 11 dargestellt ist, ein in einem Schlitten 4 vorgesehenes Kehlenteil 12 eine geneigte Fläche in Gegenüberlage zu einem Absorptionskörper.
- Wenn ein derartiges Kehlenteil 12 und ein Absorptionskörper gegeneinander drücken, wird in das Kehlenteil 12 übertragene und darin angesammelte Tinte i durch den Absorptionskörper 11, der gegen das Kehlenteil zur Zeit eines Abdeckvorgangs drückt, für ein Entfernen absorbiert; weil hierbei die dem Absorptionskörper zugewandte Fläche des Kehlenteils eine geneigte Fläche ist, wird der Absorptionskörper ungleichmäßig gequetscht. Mit anderen Worten wird bei diesem Beispiel die geneigte Fläche so ausgebildet, daß das Kehlenteil 12 an seinem oberen Abschnitt verengt und an seinem unteren Abschnitt erweitert ist; konsequenterweise bewegt sich Tinte im Absorptionskörper vom oberen Abschnitt, in dem ein stärkeres Quetschen verursacht wird, zum unteren Abschnitt hin, in dem ein schwaches Quetschen vorliegt. Darüber hinaus ist bei diesem Beispiel ein Absorptionskörper 18 zur Speicherung von Tinte in einem unteren Bereich vorgesehen, wodurch ein Fließen der Tinte endet, indem diese in dem Absorptionskörper 18 zur Tintenspeicherung gesammelt wird.
- Die Anwendung einer Konstruktion der in Rede stehenden Ausführungsform verhindert ein Problem, daß durch das Überquellen eines Absorptionskörpers das Reinigen eines Kehlenteils unzureichend und folglich das Säubern einer Abstreifklinge unwirksam gemacht wird; darüber hinaus schafft die Anwendung einer Konstruktion dieser Ausführungsform einen Abstreifelement-Reinigungsmechanismus, der von einer Verschlechterung in der Reinigungsleistung über einen langen Zeitraum frei ist, so daß eine weitere Steigerung in der Nutzungsdauer hinsichtlich der Anzahl an Blättern erreicht wird. Selbstverständlich ist die Konstruktion nicht nur auf eine Konstruktion mit einem einzelnen Aufzeichnungskopf, wie in Fig. 11 gezeigt ist, beschränkt, sondern kann ein Gerät eine Mehrzahl von Köpfen für eine Farbaufzeichnung besitzen.
- Es ist auch eine Selbstverständlichkeit, daß der genannte Absorptionskörper (einschließlich eines Absorptionskörpers zur Speicherung von Tinte) in einer leicht austauschbaren Weise vorgesehen werden kann.
- Darüber hinaus kann ein Absorptionskörper mit einem Schlauch od. dgl. ausgestattet werden, der durch eine Kappe mit einer Pumpe zur Erzeugung eines Unterdrucks zu verbinden ist. Auf diese Weise wird eine Konstruktion bewerkstelligt, wobei in einem Absorptionskörper aufgenommene Tinte wiedergewonnen wird, wodurch ein Tintenabsorptionsvermögen über einen weiteren langen Zeitraum aufrechterhalten wird. Des weiteren ist der bei diesem Beispiel verwendete Absorptionskörper 11 ein poröser Absorptionskörper, der von einer durch die Tintenaufnahme hervorgerufenen Volumenerweiterung frei ist.
- Die vorliegende Erfindung bringt einen ausgezeichneten Effekt insbesondere bei Aufzeichnungsköpfen und bei einem Aufzeichnungsgerät eines solchen Tintenstrahl-Aufzeichnungssystems hervor, das mit Mitteln (z.B. elektrothermischen Wandlern, einem Laserstrahl u. dgl.) zur Erzeugung von Wärmeenergie, die dazu verwendet wird, einen Tintenausstoß herbeizuführen, wobei diese Wärmeenergie eine Phasenänderung der Tinte bewirkt, versehen ist. Ein derartiges System ermöglicht es, ein Aufzeichnen mit hoher Dichte und hoher Auflösung auszuführen.
- Für die typische Konstruktion und das typische Prinzip eines derartigen Systems ist es vorzuziehen, den z.B. in der US-Patentschrift Nr. 4 723 129 oder in der US-Patentschrift Nr. 4 740 796 offenbarten Grundgedanken anzuwenden. Das System ist entweder auf den sog. signalabhängigen Typ oder den kontinuierlichen Typ anwendbar. Insbesondere wird im Fall des signalabhängigen Typs mindestens ein einen schroffen Temperaturanstieg hervorrufendes Treibersignal, das einer Aufzeichnungsinformation entspricht und über ein Blasensieden hinausgeht, an einen in Übereinstimmung mit einem in einer Flüssigkeit (Tinte) haltenden Schicht und in Flüssigkeitswegen angeordneten elektrothermischen Wandler gelegt, wodurch Wärmeenergie in dem elektrothermischen Wandler erzeugt und das Auftreten eines Filmsiedens an der Wärmewirkungsfläche eines Aufzeichnungskopfes mit einer daraus resultierenden Blasenbildung in der Flüssigkeit (Tinte) in perfekt eindeutiger Übereinstimmung mit dem Treibersignal verursacht wird. Das Anwachsen und das Zusammenziehen einer Blase bewirkt, daß Flüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung ausgeschleudert wird, wodurch mindestens ein Tröpfchen gebildet wird. Wenn das Treibersignal in Impulsform vorliegt, werden das Anwachsen und Zusammenziehen einer Blase rasch und in geeigneter Weise bewerkstelligt, so daß ein insbesondere im Ansprechverhalten ausgezeichnter Ausstoß der Flüssigkeit (Tinte) erlangt wird; deshalb ist das Treibersignal in Impulsform mehr vorzuziehen. Signale, die im US-Patent Nr. 4 463 359 und im US-Patent Nr. 4 345 262 beschrieben sind, sind geeignet, um als das impulsförmige Treibersignal verwendet zu werden. Wenn ferner die in der US-Patentschrift Nr. 4 313 124 für eine eine Temperaturanstiegsrate der obengenannten Wärmewirkungsfläche betreffende Erfindung beschriebenen Bedingungen angewendet werden, ist es möglich, ein noch ausgezeichneteres Aufzeichnen durchzuführen.
- Eine Aufzeichnungskopfkonstruktion der vorliegenden Erfindung schließt eine Konstruktion ein, welche die US-Patentschrift Nr. 4 558 333 und die US-Patentschrift Nr. 4 459 600 anwendet, die eine solche Konstruktion beschreiben, wobei ein Wärmewirkungsteil in einem gekrümmten Bereich zusätzlich zu einer kombinierten Konstruktion von Ausstoßöffnung-Flüssigkeitskanälen und elektrothermischen Wandlerelementen (lineare Flüssigkeitskanäle oder rechtwinklige Flüssigkeitskanäle) angeordnet ist, wie in jeder obengenannten Patentschrift offenbart ist. Darüber hinaus ist ein Effekt der vorliegenden Erfindung für Konstruktionen wirksam, die auf der offengelegten Japanischen Patentanmeldung Nr. 59-123670, welche eine solche Konstruktion beschreibt, wobei ein gemeinsamer Schlitz für eine Mehrzahl von elektrothermischen Wandlerelementen als ein Ausstoßteil für die elektrothermischen Wandlerelemente genommen wird, und auf der offengelegten Japanischen Patentanmeldung Nr. 59-138461, welche eine solche Konstruktion beschreibt, wobei Druckwellen von thermischer Energie absorbierende Öffnungen den Ausstoßteilen entsprechen, beruhen. Das heißt mit anderen Worten, daß, welche Form die Aufzeichnungsköpfe auch immer annehmen, die vorliegende Erfindung ermöglicht, ein Aufzeichnen sicher und effizient auszuführen.
- Des weiteren ist die vorliegende Erfindung wirksam auf einen Ganzzeilen-Aufzeichnungskopf, der eine der maximalen Breite eines Aufzeichnungsmediums, die in einem Aufzeichnungsgerät zu beschriften ist, entsprechende Länge hat, anwendbar. Ein solcher Aufzeichnungskopf kann entweder eine kombinierte Konstruktion aus einer Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen, um eine geforderte Länge zu erreichen, und eine Konstruktion eines einstückig ausgebildeten einzigen Aufzeichnungskopfes sein.
- Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung auch im Fall der Anwendung eines Aufzeichnungskopfes, der an einem Geräthauptteil befestigt ist, oder eines austauschbaren Aufzeichnungskopfes vom Chip-Typ, dessen Einbau im Geräthauptteil elektrische Verbindungen mit dem Geräthauptteil und eine Tintenzufuhr vom Geräthauptteil bewerkstelligt, oder eines Aufzeichnungskopfes vom Kartuschentyp, d.h. eines mit einem Tintenbehälter einstückig ausgestatteten Aufzeichnungskopfes, effektiv, wobei alle diese kufzeichnungsköpfe von einem seriellen Typ sind, wie er oben durch Beispiele erläutert wurde.
- Zum Zweck einer besseren Stabilisierung eines Effekts dieser Erfindung ist es wünschenswert, der Regeneriereinrichtung dieser Erfindung für den Aufzeichnungskopf präliminäre Hilfseinrichtungen u. dgl., die als eine Konstruktion eines Aufzeichnungsgeräts vorzusehen sind, hinzuzufügen. Insbesondere sind präliminäre Heizeinrichtungen eines elektrothermischen Wandlerelements oder eines anderen Heizelements oder deren Kombination sowie ein Durchführen einer präliminären Ausstoßbetriebsart, d.h. das Durchführen eines Ausstoßens nicht zum Aufzeich nen, für ein stabiles Aufzeichnen wirksam.
- Was die Art oder Anzahl von zu montierenden Aufzeichnungsköpfen angeht, so kann beispielsweise ein einzelner Aufzeichnungskopf in Übereinstimmung mit monochromatischer Tinte oder kann eine Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen in Übereinstimmung mit mehreren Tinten unterschiedlicher Farben und Dichten vorgesehen werden. Das heißt mit anderen Worten, daß die vorliegende Erfindung auch tatsächlich für ein Aufzeichnungsgerät effektiv ist, das als seine Aufzeichnungsbetriebsart nicht nur eine Aufzeichnungsbetriebsart mit einer Hauptfarbe allein, wie z.B. Schwarz od. dgl., sondern wenigstens entweder eine Mehrfarben- Aufzeichnungsbetriebsart mit unterschiedlichen Farben oder eine Vollfarben-Aufzeichnungsbetriebsart mit gemischten Farben besitzt, wobei die Mehrfarben- oder Vollfarben-Betriebsarten entweder durch einen einstückig konstruierten Aufzeichnungskopf oder durch eine Mehrzahl von kombinierten Aufzeichnungsköpfen erlangt werden.
- Ferner wird bei den oben erläuterten Ausführungsformen dieser Erfindung die Tinte als Flüssigkeit beschrieben; jedoch ist eine Tinte, die bei Raumtemperatur oder darunter verfestigt ist und bei Raumtemperatur erweicht oder sich verflüssigt, oder Tinte, die zur Zeit des Anlegens eines verwendeten Aufzeichnungssignals in flüssiger Phase vorliegt, anwendbar, weil in einem Tintenstrahlsystem die Temperatur der Tinte selbst auf eine Temperatur geregelt wird, die von 30 ºC bis 70 ºC reicht, um die Tintenviskosität in einem Bereich eines stabilen Ausstoßens zu halten. Zusätzlich wird in jedem Fall die Wärmeenergie eindeutig als Energie für eine Phasenänderung der Tinte von fester Phase zu flüssiger Phase verwendet, um einen durch die Wärmeenergie verursachten Temperaturanstieg zu verhindern, oder wird Tinte verwendet, die verfestigt, wenn sie ruhig gelassen wird, d.h., die vorliegende Erfindung ist auch auf den Fall anwendbar, wobei in Übereinstimmung mit einem Aufzeichnungssignal angelegte Wärmeenergie ein Verflüssigen der Tinte verursacht und dann die Tinte ausgestoßen wird, und auch in dem Fall anwendbar, wobei Tinte verwendet wird, die sich nicht verflüssigt, bis Wärmeenergie an dieser wirksam gemacht wird, z.B. eine solche Tinte, die zur Zeit des Erreichens eines Aufzeichnungsmediums sich bereits zu verflüssigen beginnt. Tinte kann in diesen Fällen die Form annehmen, daß sie in dem Zustand, in dem sie als Flüssigkeit oder Feststoff in konkaven Teilen in einer porösen Schicht oder in diese durchdringenden Öffnungen gehalten wird, einem elektrothermischen Wandlerelement gegenüberliegt, wie in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 54-56847 oder Nr. 60-71260 beschrieben ist. Die vorliegende Erfindung ist für jede oben beschriebene Tinte am meisten effektiv, wenn ein Filmsiedesystem, wie oben erwähnt wurde, zur Ausführung kommt.
- Ferner kann ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät dieser Erfindung die Gestalt eines Bildausgabeterminals für ein Informationsverarbeitungsgerät, wie z.B. eines Computers u. dgl., eines mit einem Lesegerät kombinierten Kopiergeräts u. dgl., eines Faksimilegeräts, das eine Übertragungs-Empfangs-Funktion hat, usw., annehmen.
- Wie oben beschrieben wurde, sind in einem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das einen Schlitten besitzt, der einen Aufzeichnungskopf sowie ein Abstreifelement, das die die Flüssigkeitsausstoßöffnungen bildende Fläche dieses Aufzeichnungskopfes sauberwischt, trägt, ein Kehlenteil, wobei das Abstreifelement gegen einen Kantenabschnitt von diesem eine Gleitbewegung ausführt, in einem auf der einen Seite oder auf beiden Seiten eines auf der stromabwärtigen Seite oder auf der stromaufwärtigen Seite oder sowohl auf der stromabwärtigen wie der stromaufwärtigen Seite einer Ausstoßöffnung in einer Abstreifrichtung des genannten Abstreifelements befindlichen Bereich und ferner ein Absorptionselement, das ein Tintenaufnahmevermögen besitzt und mit dem erwähnten Kehlenteil in Berührung kommt, vorgesehen, so daß ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät geschaffen wird, in welchem das Abstreifelement mit Sicherheit gereinigt sowie eine stabile Ausstoßeigenschaft über einen langen Zeitraum aufrechterhalten wird.
Claims (7)
1. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das umfaßt:
- einen Schlitten (4), um einen Aufzeichnungskopf (5), der
eine Ausstoßöffnung (52) zum Ausstoßen von Tinte auf ein
Aufzeichnungsmedium besitzt, zu lagern, wobei der genannte
Aufzeichnungskopf zwischen einem Aufzeichnungsbereich, in
dem ein Aufzeichnen am Aufzeichnungsmedium ausgeführt
werden soll, und einem Nichtaufzeichnungsbereich bewegbar ist;
- Abdeckeinrichtungen (17), die im
Nichtaufzeichnungsbereich angeordnet sind, um einen Abdeckvorgang durch ein
Bewegen mit Bezug zu einer Fläche des Aufzeichnungskopfes,
in der sich die Ausstoßöffnung befindet, zum Bedecken der
Ausstoßöffnung durchzuführen; und
- ein den besagten Abdeckeinrichtungen benachbartes
Abstreifelement (10), um die Fläche des Aufzeichnungskopfes
abzuwi schen;
dadurch gekennzeichnet, daß:
- der erwähnte Schlitten benachbart zum Aufzeichnungskopf
eine Ausnehmung (12) besitzt, wobei die genannte Ausnehmung
eine Eckkante für ein Abkratzen von irgendwelchem an dem
Abstreifelement abgelagerten Fremdmaterial, wenn das
Abstreifelement nach dem Abwischen des Kopfes an der
besagten Eckkante schabt, aufweist; und
- ein Absorptionsorgan (11) benachbart zu den besagten
Abdeckeinrichtungen so angeordnet ist, daß das erwähnte
Absorptionsorgan mit der genannten Ausnehmung während eines
Abdeckvorgangs in Berührung kommt, um das vom
Abstreifelement durch die besagte Eckkante abgekratzte Fremdmaterial
aufzufangen.
2. Ein Gerät nach Anspruch 1, in welchem das erwähnte
Absorptionsorgan einen Bereich (11, 18) besitzt, der
eingerichtet ist, um mit einem unteren Teil des genannten
Aufzeichnungskopfes in Berührung zu kommen.
3. Ein Gerät nach einem vorhergehenden Anspruch, in welchem
die Ausnehmung eine derart geneigte Fläche hat, daß sich
die Ausnehmung in einer Abwärtsrichtung vertieft.
4. Ein Gerät nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, in
welchem der Schlitten dazu eingerichtet ist, eine Mehrzahl
solcher Aufzeichnungsköpfe (5Y, 5M, 5C, 5K) zu lagern, und
eine solche Ausnehmung (12a - 12e) zwischen benachbarten
Paaren der genannten Aufzeichnungsköpfe sowie auf jeder
Seite der genannten Aufzeichnungsköpfe vorgesehen ist.
5. Ein Gerät nach Anspruch 4, in welchem der Schlitten die
Aufzeichnungsköpfe lagert und die Aufzeichnungsköpfe
betriebsfähig sind, um unterschiedliche Farbtinten auszustoßen.
6. Ein Gerät nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, in
welchem das erwähnte Absorptionsorgan weiter als das
Abstreifelement vom Aufzeichnungsbereich entfernt angeordnet ist.
7. Ein Gerät nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, in
welchem der genannte Aufzeichnungskopf ein thermischer
Aufzeichnungskopf ist, der ein elektrothermisches Wandlerelement
besitzt, das Wärmeenergie auf flüssige oder feste Tinte
überträgt, um ein Filmsieden zu bewirken.
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