DE69217586T2 - Verfahren zur Einspeicherung von Bildern. - Google Patents
Verfahren zur Einspeicherung von Bildern.Info
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Einspeicherung von Bildern auf einem Aufzeichnungsträger zur anschließenden Reproduktion über ein Anzeigegerät mit mindestens einer vom Benutzer einstellbaren Anzeigeeigenschaft, wobei das Verfahren folgendes umfaßt:
- einen Schritt (a) zum Speichern von Bildinformationen auf dem Aufzeichnungsträger in einer Form, die sich zur Reproduktion durch ein Anzeigegerät eignet;
- einen Schritt (a) zum Definieren eines Testsignals, das geeignet ist zur Anzeige eines Testbildes mit einem ersten Bildmerkmal, welches nicht wahrnehmbar ist, wenn die Einstellung der Anzeigeeigenschaft für die Anzeige der gespeicherten Bilder korrekt ist, aber sichtbar ist, wenn die Anzeigeeigenschaft in einer bestimmten Richtung von der genannten korrekten Einstellung abweicht, um dadurch darauf hinzuweisen, daß eine korrigierende Justierung erforderlich ist, und
- einen Schritt (c) zum Speichern von Informationen, die das Testsignal definieren, zusammen mit der Bildinformation auf dem Aufzeichnungsträger.
- Zu den Vorrichtungen, die ein solches Verfahren anwenden, können Videorecorder und andere Video- und interaktive Bildreproduktionsvorrichtungen gehören, einschließlich CDV, CD-I, Laservision, Photo-CD und Computer-Workstations, wobei das Anzeigegerät normalerweise einen separaten Monitor oder einen Fernsehempfänger umfaßt.
- Die genaue Darstellung von Bildern durch das bei solchen Vorrichtungen verwendete Anzeigegerät erfordert eine geeignete Einstellung des Schwarzpegels (Helligkeit) und der anderen Eigenschaften des Anzeigegerätes (Farbe, Kontrast, usw.). Dies ist besonders wichtig, wenn Anzeigegeräte wie Kathodenstrahlröhren (CRTs) und Flüssigkristallanzeigen (LCDs) benutzt werden, um natürliche photographische Bilder darzustellen, weil CRTs und LCDs im Vergleich zum photographischen Film einen sehr kleinen Dynamikumfang (Kontrastverhältnis) haben. Daher ist es wichtig, daß der zur Verfügung stehende Dynamikumfang durch eine korrekte Einstellung der Helligkeit voll ausgeschöpft wird.
- Eine Vorrichtung zur Verarbeitung von Videosignalen, die über Merkmale des eingangs erwähnten Verfahrens zur korrekten Einstellung der Helligkeitspegel verfügt, ist in "Elektronik", Bd. 36, Nr.23, Dezember 1987, S. 69 - 71 beschrieben. In dem beschriebenen System erzeugt eine Testvorrichtung einen im allgemeinen schwarzen Testbildschirm, der drei benachbarte vertikale Streifen enthält, wobei der mittlere Streifen schwarz ist und die beiden außen befindlichen Streifen 2% über bzw. unter dem Schwarzpegel liegen. Bei einer korrekten Justierung ist der Streifen bei +2% nur gerade sichtbar, während diejenigen mit Schwarzpegel (0%) und -2% nicht vom Bildschirm- Hintergrund zu unterscheiden sind.
- Es ist bekannt, daß Testbilder nützliche Hilfsmittel für die Einstellung von Schwarzpegeln sind, und in der Patentschrift DE-A-2 716 212 wird ein Fernsehempfänger mit einem eingebauten Testmustergenerator vorgeschlagen. Wie viele ausgesendete "Testkarten"-Muster enthält dieses Testmuster benachbarte Regionen von Schwarz und Dunkelgrau. Wenn die Helligkeit zu niedrig eingestellt wird, lassen sich Schwarz und Grau nicht unterscheiden; bei korrekt eingestellter Helligkeit aber sind sie gerade als einzelne Merkmale zu erkennen. Die Justierung ist erforderlich, um einen optimalen Dynamikumfang aufrechtzuerhalten, wenn sich die Sichtbedingungen (vor allem die Umgebungsbeleuchtung) ändern.
- Ein erstes Problem bei den bekannten Testbildern besteht darin, daß die Person, die die Justierungen vornimmt, die Bedeutung des Musters und die korrekte Prozedur für seine Nutzung kennen muß. In der Praxis werden die bekannten Testmuster nur von Ingenieuren benutzt. Dies kann zum Beispiel in einer professionellen Studio-Umgebung zufriedenstellend sein, wo Ingenieure zur Verfügung stehen und wo die Umgebungsbeleuchtungsbedingungen konstant und sorgfältig geregelt sind. Das hier und in der Patentschrift DE-A-2 716 212 angesprochene Problem besteht allerdings darin, daß in häuslicher Umgebung und allgemeiner Geschäftsumgebung keine Ingenieure zur Verfügung stehen, während sich die Sichtbedingungen sehr stark und häufig ändern können.
- Ein weiteres Problem bei dem in der Patentschrift DE-A-2 716 212 vorgeschlagenen Testmuster und bei den bekannten ausgesendeten Testmustern ist, daß der ungelernte Benutzer, selbst wenn er in einem Bedienungshandbuch nachschlägt, beurteilen können muß, wann der Unterschied zwischen schwarzen und grauen Regionen "gerade wahrnehmbar" ist. Es gibt keine visuelle Bestätigung, um zu verhindern, daß der Benutzer den Schwarzpegel zu niedrig einstellt, weil die beiden angezeigten Schattierungen bei allen Helligkeitseinstellungen, die über der richtigen Einstellung liegen, unterscheidbar bleiben.
- In der professionellen Studiotechnik-Umgebung sind Testsignalgeneratoren bekannt, die zusätzlich zu einem Bereich über dem Schwarzpegel (grau) neben einem schwarzen Bereich einen Bereich unter dem Schwarzpegel enthalten. Siehe zum Beispiel Quinn und Siocos: "Pluge Method of Adjusting Picture Monitors in Television Studios - A Technical Note", Journal of the SMPTE, Bd. 76, S. 925 (September 1967). In einem solchen Fall ist die Einstellung korrekt, wenn der Bereich über dem Schwarzpegel unterscheidbar ist, aber der schwarze Bereich und der Bereich unter dem Schwarzpegel nicht unterscheidbar sind. Solche Testmuster werden in professionellen Umgebungen im allgemeinen vor dem Programm-Material auf Videobändern aufgenommen. Es ist jedoch nicht bekannt, daß solch ein Testmuster übertragen wurde oder in einem Heimfernsehgerät oder Videorecorder enthalten ist, und auf jeden Fall werden seine Bedeutung und die Art seiner Nutzung nicht leicht von dem durchschnittlichen professionellen oder Heimanwender verstanden.
- Die Erfindung hat zur Aufgabe, eine genaue und optimale Einstellung der Anzeigegerätparameter wie zum Beispiel der Helligkeit auf intuitive Weise zu erleichtern.
- Die Erfindung liefert, wie in Anspruch 1 definiert, ein Verfahren, wie es eingangs beschrieben wurde, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Schritt (a) die Codierung digitalisierter Bilder und die Speicherung des resultierenden Codes auf dem Aufzeichnungsträger umfaßt, während Schritt (c) die Speicherung des Codes zur Konfigurierung der Anzeigevorrichtung umfaßt, um das Testsignal synthetisch zu erzeugen, wobei das erste Bildmerkmal, wenn es sichtbar ist, zumindest einen Teil einer symbolischen Anweisung für den Benutzer bildet und auf die Beschaffenheit der Abweichung und/oder die erforderliche korrigierende Justierung hinweist.
- Die Erfindung macht es mit einfachen Mitteln möglich, dem Benutzer dynamische Anweisungen auf dem Bildschirm zukommen zu lassen, wobei diese Anweisungen die erforderliche Justierung angeben und offensichtlich auf die Justierung durch den Benutzer reagieren, indem sie verschwinden, wenn die Einstellung korrekt ist. Die Anweisungen können gebildet werden, indem das erste Bildmerkmal so gestaltet wird, daß Worte oder Piktogramme geformt werden, so daß die erforderliche Justierung selbst für einen Benutzer, der nicht mit der Vorrichtung vertraut ist, unmittelbar einleuchtend ist, auch ohne daß der Benutzer in einem Bedienungshandbuch nachschlägt oder anderweitig geschult wird.
- Auf diese Weise können verschiedene Einstellungen vorgenommen werden. Wo die Videosignale Luminanz-Informationen oberhalb eines Schwarzpegels enthalten, kann das erste Bildmerkmal eine erste Region mit Schwarzpegel neben einer zweiten Region mit einem Pegel unterhalb des Schwarzpegels umfassen, wobei diese Regionen in dem Testsignal vorhanden sind, aber in dem Testbild unsichtbar sind, wenn es mit der korrekten Schwarzpegel-Einstellung in dem Anzeigegerät dargestellt wird. Die durch das erste Bildmerkmal mitgeteilte Anweisung sollte in diesem Fall den Benutzer dazu auffordern, die Helligkeitseinstellung des Fernsehgerätes oder eines anderen Anzeigegerätes zu reduzieren.
- Das Testbild kann außerdem ein zweites Bildmerkmal enthalten, das bei der korrekten Einstellung gerade sichtbar ist, aber bei übermäßiger korrigierender Justierung unsichtbar wird. Dieses zweite Bildmerkmal kann bei einem ähnlichen Pegel wie das in der Patentschrift DE-A-2 716 212 vorgeschlagene Merkmal liegen und ergänzt die Funktion des ersten Bildmerkmals, indem es eine Über-Korrektur durch den Benutzer in Reaktion auf das erste Bildmerkmal verhindert.
- Das Testbild kann automatisch erzeugt werden, wenn ein Benutzer beginnt, die Helligkeit oder eine andere Eigenschaft des Anzeigegerätes einzustellen.
- Um eine Helligkeitsjustierung zu erleichtern, kann Schritt (b) folgendes umfassen:
- - Identifizieren einer Reihe von Luminanzwerten, die in der Anzeige der aufgezeichneten Bilder dargestellt werden sollen, wobei die genannte Reihe oberhalb eines Schwarzpegels liegt;
- - Definieren einer ersten Region mit Schwarzpegel neben einer zweiten Region mit einem Pegel unter dem betreffenden Schwarzpegel als erstes Bildmerkmal, wobei diese Regionen in der Definition des Testsignals enthalten sind.
- Die codierten digitalisierten Bilder können digitalisierte Photographien oder Video-Standbilder sein, wobei der Aufzeichnungsträger zum Beispiel eine Videocassette, eine interaktive Video-Platte oder eine CD-ROM sein kann. Es ist vorteilhaft, wenn das Testsignal durch auf dem Aufzeichnungsträger selbst gespeicherte Informationen definiert wird, weil dadurch die Erfindung größtenteils unter Verwendung der herkömmlichen Hardware für Anzeigevorrichtungen implementiert werden kann.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
- Figur 1 ein Blockschaltbild einer Anzeigevorrichtung in Form eines CD-I- Spielers, der mit einem Anzeigegerät verbunden ist;
- Figur 2 zwei Testbilder zur Vereinfachung der Helligkeitseinstellung eines Anzeigegerätes und
- Figur 3 die Codierung einer Zeile eines Testbildes zur Erzeugung eines Testsignals durch den CD-I-Spieler aus Figur 1.
- Die Erfindung kann zum Bestimmen der korrigierenden Justierung für eine Vielzahl von Anzeigesystemen eingesetzt werden, von einfachen Heimfernsehgerätenden, die Signale von Videorecordern, Video-Disc- und Interaktive-Disc-Spielern empfangen, bis zu Graphik-Workstations für den gehobenen Anwendungsbereich. Bei allen diesen Geräten soll möglichst sichergestellt werden, daß die Parameter der Anzeigegeräte, wie Helligkeit, Farbe und Kontrast, regelmäßig justiert werden, um verschiedenen Sicht-(Beleuchtungs-)Bedingungen Rechnung zu tragen. Nur dann ist sicher, daß der begrenzte Dynamikumfang (zum Beispiel) des Anzeigegerätes - sei es eine Kathodenstrahlröhre, eine Flüssigkristallanzeige oder ähnliches - bei der Darstellung von photographischen und anderen Bildern voll genutzt wird. In den Figuren ist als Beispiel eine Ausführungsform in Form einer interaktiven Video-Applikation nach dem Compact Disc-Interactive-Standard (CD-I) dargestellt.
- Figur 1 zeigt ein Blockschaltbild des Compact-Disc-Interactive-Spielers (CD-I). Es umfaßt einen Compact-Disc-Spieler CDP, der mit einem Compact-Disc- Digital-Audio-Controller-Decoder CDDA und einer Compact-Disc-Steuereinheit CDCU verbunden ist. Der CDDA ist mit einer Audio-Verarbeitungseinheit APU verbunden, die zwei Lautsprecher LSL und LSR versorgt. Die CD-Steuereinheit CDCU ist mit einem Systembus SB verbunden, über den verschiedene digitale Signale weitergeleitet werden. Ebenfalls mit dem Systembus SB verbunden sind eine Mikroprozessor-Einheit MPU, ein DMA-Controller DMA, ein nicht-flüchtiger Speicher mit wahlfreiem Zugriff NVRAM, eine Uhr/Kalender-Einheit C/C, ein Festwertspeicher mit dem Echtzeit-Betriebssystem CD RTOS, eine Tastatur KB, ein Zeigegerät INP und ein Zugriffscontroller AC. Der Zugriffscontroller steuert das Lesen und Beschreiben eines Speichers mit wahlfreiem Zugriff RAM, der in zwei Bänke Null und Eins unterteilt ist. Der Zugriffscontroller ist auch mit einem Video-Decoder VD verbunden, der seinerseits einen Videogenerator VRGB speist, dessen Ausgang mit einer Video-Anzeigeeinheit VDU verbunden ist. Auch mit dem Systembus SB verbunden ist ein adaptiver Pulscodemodulations-Decoder ADPCM, der die Audio-Verarbeitungseinheit APU versorgt. Eine Beschreibung des CD-I-Basisdecoders, wie in Figur 1 dargestellt, ist in einem Lehrbuch mit dem Titel "Compact Disc-Interactive, A Designer's Overview", herausgegeben durch Philips International und veröffentlicht durch Kluwer Technical Books, ISBN 9020121103, zu finden.
- Der Video-Decoder VD im CD-I-Spieler kann Bildinformationen lesen, die von einer Compact Dise (CD-ROM) in den Speicher mit wahlfreiem Zugriff RAM übertragen wurden, so daß der Videogenerator RGB geeignete Videosignalen für die VDU erzeugt. In dem Buch von Philips/Kluwer wird beschrieben, wie verschiedene Bildcodierformate zur Verfügung stehen. Insbesondere liefert ein Modus mit der Bezeichnung DYUV ('Delta-YUV') eine kompakte DPCM-Codierung von natürlichen Farbphotographien. Ein weiterer Modus wird für die Verwendung in Produktionsversionen von CD-I vorgestellt, bei dem eine DCT-Codierung (Discrete Cosine Transform) angewendet wird, um Datenkomprimierungen zu erreichen, die für Video-Vollbild- Bewegungsbilder ausreichen.
- Weitere Codierungsmodi, die eine Farbtabelle (CLUT) im Decoder VD verwenden, ermöglichen die Codierung von synthetischen Graphik- und Textbildern mit einer begrenzten Farbpalette. Für alle diese Modi wird für Rot, Grün und Blau jeweils ein Standard-8-Bit-Pegelbereich (0 - 255) verwendet. In Übereinstimmung mit den CCIR-Empfehlungen wird der Schwarrpegel als 16, nicht Null, definiert, und der Spitzen-Weißpegel als 235, nicht 255, um etwas Überschwingungen bei der Verarbeitung der Videosignale zu erlauben.
- Die Pegel 0 bis 16 sollten alle einheitlich schwarz erscheinen, wenn die Helligkeit der VDU korrekt eingestellt, aber die Codes 0 bis 15 (unter dem Schwarzpegel) werden nichtsdestoweniger durch niedrigere RGB-Signalpegel in dem Video-Ausgangssignal dargestellt. Damit wird es möglich, den Decoder VD und den Videogenerator VRGB als Testsignalgenerator zu verwenden, indem geeignete Konfigurationsinformationen auf einer CD-I-Platte oder in dem Festwertspeicher CDRTOS untergebracht werden. Bei anderen Typen von Anzeigevorrichtungen können einige spezielle Hardware-Vorkehrungen erforderlich sein, um das Testsignal zu erzeugen; dies braucht jedoch nicht kostenaufwendig zu sein und liegt für den Fachmann im Bereich seiner Möglichkeiten.
- Figur 2 zeigt in der oberen und in der untere Hälfte zwei Testbilder, die erzeugt werden können, um die genaue Einstellung der Helligkeit zu erleichtern.
- Beide Bilder enthalten eine Hintergrundfläche 100/100' mit Schwarzpegel, die vom Leser als tatsächlich schwarz gedacht werden muß, wenn sie korrekt angezeigt wird. In Verbindung mit dem schwarzen Hintergrund 100/100' wird ein erstes Bildmerkmal durch eine Region oder durch Regionen 102/102' definiert, deren Pegel genau unter Schwarz liegt. Ein zweites Bildmerkmal wird in jedem Testbild durch den Hintergrund 100/100' in Verbindung mit einer Region 104/104' mit einem Graupegel definiert, der etwas über Schwarz liegt.
- Eine in den Spieler aus Figur 1 eingelegte CD-I-Platte enthält eine Vielzahl von photographischen Bildern, die in DYUV-Form, wie in dem Philips/Kluver- Buch beschrieben, gespeichert sind und die durch den CD-I-Spieler als Teil einer interaktiven audiovisuellen Präsentation abgerufen, decodiert und angezeigt werden sollen. Das Testbild aus Figur 2 (obere Hälfte oder untere Hälfte) wird durch den Spieler in einer obligatorischen oder durch den Benutzer gewählten Startphase der Präsentation vor der Anzeige der gespeicherten Photographien angezeigt. Wenn die Helligkeitseinstellung der VDU korrekt ist, kann der Benutzer das zweite Bildmerkmal 100/104 gerade auf dem VDU-Bildschirm erkennen, während das erste Bildmerkmal 100/102 nicht zu sehen ist.
- Wenn die Helligkeit zu hoch eingestellt ist, werden jedoch die Pegel unter dem Schwarzpegel in dem Video-Testsignal, das das Testbild definiert, auf dem Bildschirm angezeigt, so daß der Benutzer das erste Bildmerkmal sieht.
- Das erste Bildmerkmal 100/102 in der oberen Hälfte von Figur 2 bildet die Worte "ZU HELL", die den Benutzer darauf hinweisen, daß die Helligkeit zu hoch eingestellt ist. Der Benutzer wird daher durch das Testbild angewiesen, die Helligkeit zu verringern, bis die korrekte Einstellung erreicht ist - dies ist der Fall, wenn die Worte "ZU HELL" verschwinden. Wenn der Benutzer die Helligkeit über die korrekte Einstellung hinaus erhöht, verschwindet auch das zweite Bildmerkmal 100/104 und der Benutzer wird entsprechend informiert. Der Benutzer kann dann nach unten korrigieren, bis das zweite Bildmerkmal 100/104 wieder zu erkennen ist. Der Benutzer weiß dann, daß die Helligkeit auf den richtigen Pegel eingestellt ist. Das zweite Bildmerkmal 100/104 entspricht der schwarzen und der grauen Fläche in dem in der Patentschrift DE-A-2 716 212 vorgestellten Testmuster. In diesem bekannten Muster ist der Hintergrund grau, während die Mitte schwarz ist. Es ist zu beachten, daß die hier beschriebenen Testbilder ebenso gut auch in dieser umgekehrten Form funktionieren. Die Patentschrift DE-A-2 716 212 bietet Leitlinien für die minimale Größe dieser Bildmerkmale in bezug auf die Bildschirmgröße, die verwendet werden kann, um eine Blendung durch andere, hellere Teile des Bildes zu vermeiden.
- In der unteren Hälfte von Figur 2 ist das erste Bildmerkmal 100'/102' eine piktographische Anweisung zum Verringern der Helligkeitseinstellung in Form eines nach unten zeigenden Pfeils. Dies kann eine bevorzugte Anweisungsform für ein Produkt auf dem internationalen Markt sein, jedoch ist zu beachten, daß ein CD-I-Spieler zum Beispiel die für die Benutzer-Interaktion verwendete Sprache kennt und Textanweisungen wie "ZU HELL" in einer Reihe von Sprachen speichern könnte, so daß er immer die Anweisung in geeigneter Sprache darstellt.
- Die untere Hälfte von Figur 2 umfaßt auch zwei weitere, als nach unten gerichtete Pfeile ausgebildete Regionen 106' und 108', die zwei bzw. drei Pegel unter dem Schwarzpegel liegen. Die Anzahl der sichtbaren nach unten gerichteten Pfeile gibt dem Benutzer einen Hinweis darauf, in welchem Maße die tatsächliche Helligkeitseinstellung von der korrekten Einstellung abweicht.
- Figur 3 zeigt, wei eine repräsentative Pixelzeile in dem Testbild aus der unteren Hälfte von Figur 2 codiert werden kann, damit das geeignete Testsignal erzeugt wird. Aus der Reihe der im CD-I-Video-Decoder VD zur Verfügung stehenden Techniken wurde die 7-Bit-Lauflängen-CLUT-Codierung gewahlt. Hierbei handelt es sich um ein kompaktes Format, aber es könnte auch jedes der anderen Formate benutzt werden. Die erste Aufgabe besteht darin, die Farbtabelle mit den Rot-, Grün- und Blau-Werten zu füllen, die jede der in dem gewünschten Testbild benutzten Farben definieren. Ein Beispiel ist in Tabelle 1 dargestellt. TABELLE 1
- Die erste Spalte CLAD in Tabelle 1 ist eine 7-Bit-CLUT-Adresse im Bereich 0 - 127. Die CLUT-Adresse CLAD fungiert dann als Index für die drei 8-Bit-Werte R, G und B, die die durch diese Adresse indexierte Farbe definieren. In Tabelle list bei allen Einträgen R = G = B, weil nur neutrale Grautöne dargestellt werden sollen. Bei allgemeiner Verwendung kann die CLUT-Tabelle einen Farbumfang von mehr als 10 Millionen Farben adressieren.
- Für den ersten CLUT-Eintrag ist CLAD = 0, R,G,B = 16, was bedeutet, daß CLAD = 0 die Farbe Schwarz darstellt, die für die Hintergrund-Region 100' benutzt wird. CLAD = 1, 2 und 3 stellt die drei Pegel unter Schwarz dar, die in den Pfeil-Regionen 102', 106' bzw. 108' verwendet werden. Obwohl in dem beschriebenen 8-Bit-Codierschema die drei am nächsten unter Schwarz (16) liegenden Pegel 15, 14 und 13 sind, wurden die CLUT-Speicherplätze 1, 2 und 3 mit den Werten R, G, B = 12, 8 bzw. 4 gefüllt, und zwar aus zwei Gründen. Ein Grund besteht darin, daß in der Spezifikation des CD-I-Spielers ('Basisdecoder') nur die analogen Video-Ausgangssignale R, G und B mit einer 6-Bit-Genauigkeit (64 Pegel) erzeugt werden müssen. Obwohl 8-Bit-Werte auf der Platte und im Spieler gespeichert werden, könnten die Ausgangs-D/A-Umsetzer nur die sechs höchstwertigen Bits für jeden Farbwert umsetzen. Es müssen also zwei Farbwerte durch mindestens vier Pegel auf der 8-Bit-Skala getrennt sein, um sicherzustellen, daß diese tatsächlich im Video-Ausgangssignal unterscheidbar sind. Der zweite Grund für die Verwendung von 4-Pegel-Schritten besteht darin, daß selbst wenn das Video-Ausgangssignal mit 8-Bit-Genauigkeit erzeugt wird, das Auge des Benutzers Schwierigkeiten hätte, die Merkmale des Testbildes zu erkennen, wenn sie nur durch einen Pegel getrennt wären. Außerdem kann die Helligkeitsjustierung am Anzeigegerät zu grob sein, um eine Einstellung mit 8-Bit-Präzision zu erlauben. Auf ähnliche Weise wird bei CLAD = 4 die CLUT-Tabelle mit R,G,B = 20 gefüllt, die als erster Graupegel über Schwarz in der Region 104' benutzt werden sollen.
- Die Zeile L in Figur 2 gibt eine repräsentative Abtastzeile (Pixelreihe) des Testbildes an, die lauflängen-codiert wird, wie im folgenden unter Bezugnahme auf Figur 3 beschrieben wird. Die Zeile L ist bei normaler Auflösung 384 Pixel lang und es wird zum Beispiel angenommen, daß die Zeile L von links nach rechts folgendes enthält: erstens einen Lauf von 90 Pixeln mit Schwarzpegel (Hintergrund-Region 100'); danach einen I-auf von 10 Pixeln bei 3 Pegeln unter Schwarz (Region 108'); 30 Pixel mit Schwarzpegel; 10 Pixel bei 2 Pegeln unter Schwarz (Region 106'); 30 Pixel beim Pegel unter Schwarz (Region 102'); 40 Pixel mit Schwarzpegel; 18 Pixel bei dem Graupegel über Schwarz (Region 104'); 45 Pixel mit Schwarzpegel; 18 Pixel bei dem Graupegel über Schwarz (Region 104'); und schließlich 83 Pixel mit Schwarzpegel. Diese elf Lauffolgen werden durch eine Sequenz von Zahlenpaaren bei 300 in Figur 3 dargestellt. Der CD-I-Standard spezifiziert, daß ein Byte-Paar benutzt werden kann, um einen Lauf von bis zu 255 Pixel darzustellen, und dieses Format wird in Figur 3 folgendermaßen benutzt.
- Ein repräsentatives Byte-Paar 301, 302 ist in Figur 3 dargestellt. Das erste Byte 301 umfaßt ein erstes Bit R, das auf 1 gesetzt ist, um anzugeben, daß Lauflängen- Codierung benutzt wird R = 0 weist auf die Codierung eines einzelnen Pixeis hin). Die verbleibenden 7 Bit des ersten Byte enthalten die CLUT-Adresse CLAD, bei der die gewünschte Farbe gespeichert ist. In dem Beispiel ist CLAD binär 0000011, oder 3 in Dezimalsehreibweise. Das zweite Byte 302 speichert RL, die Lauflänge, in Binärformat. In diesem Beispiel ist dies binär 00001010 oder dezimal 10. Das dargestellte Byte- Paar definiert also einen Lauf von zehn Pixel mit der Farbe CLAD = 3, mit anderen Worten, den Teil der Region 108' auf Zeile L.
- Jeder Pixel-Lauf in einer bestimmten Farbe wird durch ein ähnliches Byte- Paar dargestellt, so daß die Sequenz 300 von elf Zahlenpaaren in 22 Bytes codiert werden kann, um durch den Video-Decoder decodiert zu werden. Der letzte Lauf von schwarzen Pixeln ist mit einem Lauflängen-Byte RL = Null codiert, was dem Decoder VD mitteilt, daß dieser Lauf der letzte auf der Zeile ist und bis zum Ende der Zeile fortdauert.
- Der Fachmann wird leicht erkennen, welch große Vielfalt von Testbildern im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich ist. Das zweite Bildmerkmal 100/104 könnte ein explizites "Korrekt"-Symbol bilden, wenn es alleine zu sehen ist. Hintergrund- und Vordergrund-Farben können vertauscht werden, und blinkende Farben oder andere Animationseffekte können benutzt werden, um die Sichtbarkeit der verschiedenen Regionen auf Wunsch zu verbessern. Bei der beschriebenen CD-I-Ausführungsform können diese Effekte erreicht werden, indem anstelle der Speicherung vielfacher Testbilder einfach die CLUT-Einträge modifiziert werden. In einer CD-I-Applikation kann der durch das benötigte Programm in Anspruch genommene Speicherplatz nur wenige Kilobyte der insgesamt zur Verfügung stehenden 600 MByte betragen, während eine erhebliche Verbesserung bei der Bedienungsfreundlichkeit und der Bildqualität erreicht werden kann.
- Der fachkundige Leser wird leicht verstehen, wie die Erfindung in anderen Arten von Anzeigevorrichtungen als CD-I-Spielern eingesetzt werden kann. In einem Fernsehempfänger, der mit Mitteln zum Lesen von einem Aufzeichnungsträger verbunden ist, könnte der Testsignalgenerator zum Beispiel einfach in die Hardware für die Bildschirmanzeige (On-screen Display) integriert werden, die bereits bei vielen modernen Fernsehgeräten vorhanden ist, oder in einen Videotext-Decoder. Das Testbild würde vorzugsweise automatisch auf dem Bildschirm oder einem Teil davon erscheinen, wenn die Helligkeitsregelung aktiviert wird. Bei einem Videorecorder könnte eine Schaltung zur Erzeugung des Testsignals auf ähnliche Weise eingebaut werden. Alternativ könnte die Anzeigevorrichtung auf einem vorhandenen Videorecoder basieren, wenn das Testsignal auf einer Videocassette aufgezeichnet wird. Das Testsignal könnte zum Beispiel wenige Sekunden am Anfang einer kommerziellen bespielten Videocassette aufgezeichnet sein, so daß der Benutzer vor dem Start des aufgezeichneten Programms für eine korrekte Einstellung der Helligkeit des Fernsehgerätes sorgen kann. Der fachkundige Leser kann sich auch ähnliche Testsignale für die korrekte Einstellung von anderen Eigenschaften des Anzeigegerätes vorstellen, zum Beispiel für die Einstellung von Kontrast, Farbe und Bildschärfe.
Claims (4)
1. Verfahren zur Einspeicherung von Bildern auf einem Aufzeichnungsträger
zur anschließenden Reproduktion über ein Anzeigegerät mit mindestens einer vom
Benutzer einstellbaren Anzeigeeigenschaft, wobei das Verfahren folgendes umfaßt:
einen Schritt (a) zum Speichern von Bildinformationen auf dem Aufzeichnungsträger in
einer Form, die sich zur Reproduktion durch ein Anzeigegerät eignet;
einen Schritt (b) zum Definieren eines Testsignals, das geeignet ist zur Anzeige eines
Testbildes mit einem ersten Bildmerkmal, welches nicht wahrnehmbar ist, wenn die
Einstellung der Anzeigeeigenschaft für die Anzeige der gespeicherten Bilder korrekt ist,
aber sichtbar ist, wenn die Anzeigeeigenschaft in einer bestimmten Richtung von der
genannten korrekten Einstellung abweicht, um dadurch darauf hinzuweisen, daß eine
korrigierende Justierung erforderlich ist, und
einen Schritt (c) zum Speichern von Informationen, die das Testsignal definieren,
zusammen mit der Bildinformation auf dem Aufzeichnungsträger,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt (a) die Codierung digitalisierter Bilder
und die Speicherung des resultierenden Codes auf dem Aufzeichnungsträger umfaßt,
während Schritt (c) die Speicherung des Codes zur Konfigurierung der
Anzeigevorrichtung umfaßt, um das Testsignal synthetisch zu erzeugen, wobei das erste Bildmerkmal,
wenn es sichtbar ist, zumindest einen Teil einer symbolischen Anweisung für den
Benutzer bildet und auf die Beschaffenheit der Abweichung und/oder die erforderliche
korrigierende Justierung hinweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Schritt (b) folgendes umfaßt:
- Identifizieren einer Reihe von Luminanzwerten, die in der Anzeige
der aufgezeichneten Bilder dargestellt werden sollen, wobei die genannte Reihe oberhalb
eines Schwarzpegels liegt;
- Definieren einer ersten Region mit Schwarzpegel neben einer zweiten
Region mit einem Pegel unter dem betreffenden Schwarzpegel als erstes Bildmerkmal,
wobei diese Regionen in der Definition des Testsignals enthalten sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die digitalisierten Bilder
digitalisierte Photographien sind.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der Aufzeichnungstriger ein
Compact-Disc-Festwertspeicher (CD-ROM) ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GB919115809A GB9115809D0 (en) | 1991-07-22 | 1991-07-22 | Display apparatus and method of storing pictures |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE69217586D1 DE69217586D1 (de) | 1997-04-03 |
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