Hintergrund der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Plattenaustauschvorrichtung für eine Druckpresse, mit
der eine von Platteneinspanneinrichtungen erfaßte und auf der Umfangsfläche eines
Plattenzylinders angebrachte alte Platte gegen eine außerhalb der Vorrichtung vorbereitete neue
Platte ausgewechselt wird.
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In der Umfangsfläche des Plattenzylinders für eine Druckpresse ist ein Spalt gebildet, dessen
Länge fast der Gesamtlänge des Plattenzylinders entspricht. Eine Platteneinspanneinrichtung,
die aus einer vorauslaufenden Einspanneinrichtung zum Erfassen des vorauslaufenden
(vorderen) Endes einer Platte und einer nachlaufenden Einspanneinrichtung zum Erfassen des
nachlaufenden (hinteren) Endes der von der vorauslaufenden Einspanneinrichtung ergriffenen und
dann um die Umfangsfläche des Plattenzylinders gewundenen Platte besteht, ist an der
Bodenfläche des Spaltes befestigt und erstreckt sich in axialer Richtung des Plattenzylinders.
Jede der bekannten vorauslaufenden und nachlaufenden Platteneinspanneinrichtungen umfaßt
einen langgestreckten, in axialer Richtung des Plattenzylinders verlaufenden Spanntisch,
mehrere schwenkbar an einem Randbereich dieses Spanntisches durch eine Mehrzahl Bolzen
gehaltene Greiferplatten zum Erfassen oder Freigeben der Platte mit oder von dem
Plattentisch, indem diese durch ihr Verschwenken geöffnet oder geschlossen werden, und mehrere
Nocken, die jeweils mit an den Kanten der Greiferplatten vorgesehenen Kerben in Eingriff
gebracht werden. Die Mehrzahl Nocken ist entlang einer drehbaren Nockenwelle ausgerichtet.
Zwischen dem Spanntisch und den Greiferplatten ist eine Mehrzahl Schraubendruckfedern
zum Vorspannen der Greiferplatten in einer Öffnungsrichtung angeordnet.
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Um eine Platte zu erfassen, werden bei der obigen Anordnung, wenn die Nockenwelle gedreht
wird, die Greiferplatten nach Lösen von den Nocken freigegeben und durch die elastischen
Kräfte der Schraubendruckfedern geöffnet. Ein Ende der Platte wird zwischen die
Greiferplatten und den entsprechenden Spanntisch eingefügt. Beim Drehen der Nockenwelle
entgegen der oben beschriebenen Richtung werden die Greiferplatten durch das Verhalten der
Nocken gegen die elastischen Kräfte der Schraubendruckfedern verschwenkt und
geschlossen, so daß dadurch das Plattenende erfaßt wird.
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Jedoch muß die Nockenwelle bei der oben beschriebenen herkömmlichen
Plattenspannvorrichtung manuell gedreht werden, um die Plattengreiferflächen - wie oben beschrieben - zu
öffnen und zu schließen. Dadurch wird die Anzahl der Verfahrensschritte erhöht, so daß die
Funktionsfähigkeit mit dem Ergebnis eines hohen Arbeitsaufwands verringert und die
Vorbereitungszeit mit der Folge einer Verringerung des Betriebswirkungsgrades der Druckpresse
verlängert wird.
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Es wurde bereits eine Vorrichtung zum Wechseln von Platten entwickelt und vorgeschlagen,
bei der zwischen den (Arbeits- bzw. Druck-)Einheiten der Druckpresse ein
Plattenhalteelement zum Halten einer neuen Platte vorgesehen ist, eine vom Plattenzylinder entfernte alte
Platte in das Plattenhalteelement entladen und in diesem gehalten wird und die neue Platte aus
dem Plattenhalteelement abgegeben und auf dem Plattenzylinder angebracht wird. In diesem
Fall befindet sich jedoch beim Lagern einer Platte in der Plattenhalteeinheit die untere Hälfte
des Halteelements in einer eine Befeuchtungsanordnung des Druckwerkes abdeckenden
Position. Bei der Wartung/Inspektion der Befeuchtungsanordnung oder beim Nachfüllen des
-Befeuchtungswassers in einen Befeuchtungswasserkasten stört somit das Plattenhalteelement
den Betrieb, so daß die Funktionsfähigkeit verschlechtert und eine große Gefahr
hervorgerufen wird. Zur manuellen Entfernung der ein hohes Gewicht aufweisenden
Plattenhalteeinheit von der Instandhaltungsarbeitsfläche ist bei jedem durchzuführenden Inspektionsvorgang
oder dgl. oder beim Zurückführen der Plattenhalteeinheit in die Ausgangslage nach diesem
Vorgang ein hoher Arbeitsaufwand erforderlich. Da die Plattenhalteeinheit wegen ihrer
genauen Anordnung mit Vorsicht bewegt werden muß, ist für diesen Vorgang darüber hinaus
ein beträchtlicher Zeitaufwand erforderlich, so daß die Vorbereitungszeit verlängert und die
Betriebseffizienz der Druckpresse verschlechtert wird.
Zusammenfassung der Erfindung
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Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Plattenaustauschvorrichtung für eine
Druckpresse bereitzustellen, mit der die Betriebsfähigkeit und Sicherheit bei der
Instandhaltung/Inspektion oder dgl. verbessert werden.
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Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Plattenaustauschvorrichtung für eine
Druckpresse zu schaffen, mit der die für den Instandhaltungs-/Inspektionsvorgang
erforderliche Zeit verkürzt wird, um den betrieblichen Wirkungsgrad der Druckpresse zu verbessern.
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Zur Erreichung der oben genannten Ziele ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine
Plattenaustauschvorrichtung für eine Druckpresse vorgesehen, wie in Anspruch 1 offenbart.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Fig. 1 ist eine Vorderansicht, die die Anordnung einer Plattenhalteeinheit und einer
Antriebseinheit für die senkrechte Bewegung der Plattenhalteeinheit zeigt, wobei
diese eine Plattenaustauschvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung bilden;
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Fig. 2 ist eine teilweise (weg-)geschnittene Draufsicht, die die Anordnung der
Plattenhalteeinheit und der Antriebseinheit für deren Vertikalbewegung zeigt, die die
Plattenaustauschvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung bilden; und
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Fig. 3 ist eine schematische Vorderansicht der Plattenaustauschvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
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Fig. 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße Plattenaustauschvorrichtung für eine
Bogendruckmaschine.
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Unter Bezugnahme auf Fig. 3 umfaßt eine Druckpresse 1 eine Papierzuführungseinheit (nicht
dargestellt) zur Einzelzuführung von auf einem Papierstapler gestapelten Bögen, vier
Druckwerke 2 und eine Papierabgabeeinheit (nicht dargestellt), die einen Papierstapler zum Stapeln
einer von den Druckwerken 2 hergestellten Drucksache auf diesem aufweist. Jedes
Druckwerk 2 umfaßt Druckzylinder, zum Beispiel einen Plattenzylinder 3 und einen
Gummizylinder 4, ein Farbwerk (nicht dargestellt) und eine durch einen Befeuchtungswasserkasten 5, eine
Walzengruppe 6 und dgl. gebildete Befeuchtungsanordnung 7. In einem in der Umfangsfläche
des Plattenzylinders 3 gebildeten Spalt sind eine vorauslaufende Platteneinspanneinrichtung
zum Erfassen eines Endes einer Platte und eine nachlaufende Platteneinspanneinrichtung zum
Erfassen des anderen Endes der Platte vorgesehen, die geöffnet und geschlossen werden
können. Ein Ende der Platte wird von der vorauslaufenden Platteneinspanneinrichtung erfaßt,
die Platte wird um die Umfangsfläche des Plattenzylinders 3 herumgewunden bzw.
-gewickelt, und das andere Ende der Platte wird durch die nachlaufende
Platteneinspanneinrichtung erfaßt, um somit die Platte auf dem Plattenzylinder 3 anzubringen.
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Jedes Druckwerk 2 umfaßt außerdem eine Plattenaustauschvorrichtung zum Austauschen
einer alten Platte gegen eine als nächstes zu benutzende neue Platte. Genauer gesagt ist auf
den oberen Endflächen der Gestelle 8 eines jeden der zweiten, dritten und vierten
Farbdruckwerke 2 und auf den oberen Endflächen der an einem Papierabgabeeinheit-Startabschnitt
vorgesehenen und mit Abstand von den Gestellen 8 des vierten Farbdruckwerks 2 anzuordnenden
Gestelle (nicht dargestellt) ein Paar rechter und linker Stützen 9 derart befestigt, daß sie sich
schräg oberhalb des entsprechenden Plattenzylinders 3 befinden. In den Stützen 9 sind U-
förmige, nach oben offene Lagerrillen 9a ausgebildet. Zwei Endabschnitte einer Ladewelle 10
sind drehbar und gleitfähig in die Lagerrillen 9a eingepaßt, und eine seitliche rechtwinklige
Ladeeinrichtung 11, die, von vorn betrachtet, annähernd die gleiche Länge wie der
Plattenzylinder 3 hat und als Plattenhalteteil dient, ist an ihrem proximalen Endabschnitt an der
Ladewelle 10 befestigt. In der Ladeeinrichtung 11 ist eine Plattenabgabeeinheit vorgesehen.
Wenn die Ladeeinrichtung 11 in die durch das Bezugszeichen 11A in Fig. 3 angedeutete
schräge Lage eingestellt ist, werden die vorauslaufenden und nachlaufenden
Platteneinspanneinrichtungen geöffnet und geschlossen, und wenn der Plattenzylinder 3 gedreht wird,
so wird die vom Plattenzylinder 3 abgegebene alte Platte nach vorn in die Ladeeinrichtung
11A bewegt sowie in dieser gehalten. In der Ladeeinrichtung 11A ist auch eine
Plattenzuführungseinheit vorgesehen, um eine in der Ladeeinrichtung 11A vorgehaltene neue Platte in
einer zur Plattenabgabe beinahe umgekehrten Reihenfolge auf dem Plattenzylinder 3
anzubringen.
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An den rechten und linken Gestellen 8 (einschließlich der an dem Startabschnitt der
Papierabgabeeinheit vorgesehenen Gestelle) sind in der Nähe der Stützen 9 schwingfähige und mit
einer Steuereinheit verbundene (Druck-)Luftzylinder 12 schwenkbar gelagert. An den
Arbeitsenden von Kolbenstangen 13 der Luftzylinder 12 sind an den Rahmen 8 schwenkbar
gehaltene Hebel 14 sowie an der Ladeeinrichtung 11 schwenkbar und abnehmbar gehaltene
Hebel 15 schwenkbar angebracht. Wenn die Kolbenstangen 13 der Luftzylinder 12 vorwärts
und rückwärts bewegt werden, wird bei dieser Anordnung die Ladeeinrichtung über die Hebel
14 und 15 zum Verschwenken zwischen einer durch Bezugszeichen 11 in Fig. 3 angezeigten
Ruheposition in hängendem Zustand und einer durch Bezugszeichen 11A in Fig. 3
angezeigten Arbeitsposition in schräggestelltem Zustand veranlaßt, so daß der distale Endbereich der
Ladeeinrichtung 11 von der Umfangsfläche des Plattenzylinders 3 weg oder in die Nähe
derselben bewegt wird.
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Die Vorrichtung verfügt über eine Einheit zum Freigeben der Arbeitsfläche vor der
Befeuchtungsanordnung 7 durch Aufwärtsbewegen der Ladeeinrichtung 11, wobei dieses das
charakteristische Merkmal der vorliegenden Erfindung ist. Genauer gesagt sind an den vorderen
Flächen der rechten und linken Gestelle 8 Gehäuse 16 und 17 befestigt, und auf dem Gehäuse
16 ist ein mit geringer Geschwindigkeit rotierender Motor 18 angebracht. Zwei Endabschnitte
einer Antriebswelle 19 sind in Lagern drehbar gelagert, die in die rechten und linken Gehäuse
16 und 17 eingesetzt sind, und miteinander in Eingriff stehende Kegelzahnräder 21 und 22
sind auf einer Motorwelle 20 bzw. der Antriebswelle 19, die in das Gehäuse 16 ragen,
angebracht. An rechten und linken Seitenplatten 11a der Ladeeinrichtung 11 sind senkrecht
verlaufende Zahnstangen 23 angebracht, und mit den Zahnstangen 23 in Eingriff stehende Ritzel
24 sind drehbar auf der Antriebswelle 19 angebracht. Wenn der Motor 18 aus dem in Fig. 1
dargestellten Zustand in Betrieb gesetzt wird, um die Antriebswelle 19 über die beiden
Kegelzahnräder 21 und 22 anzutreiben, wird bei dieser Anordnung die Ladeeinrichtung 11 durch
das Ineinandergreifen der Ritzel 24 und der Zahnstangen 23 zum Zwecke des Öffnens der
Arbeitsfläche vor der Befeuchtungsanordnung 7 nach oben bewegt. Beim Drehen des Motors
18 in der entgegengesetzten Richtung wird die Ladeeinrichtung 11 in die in Fig. 1 dargestellte
Position nach unten bewegt. Obgleich nicht dargestellt, ist auf dem Gestell 8 ein
Führungselement, zum Beispiel eine Führungswalze, zur Regulierung der Seitenbewegung und zur
Führung der senkrechten Bewegung der Ladewelle 10 vorgesehen.
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Der Betrieb der Plattenaustauschvorrichtung in der oben wiedergegebenen Anordnung wird
nachfolgend beschrieben. Während des Druckbetriebs ist die Ladeeinrichtung 11, wie durch
das Bezugszeichen 11 in den Fig. 1 und 3 angedeutet ist, in dem hängenden Zustand
gelagert, und eine als nächste zu verwendende neue Platte wird in der Ladeeinrichtung 11
gehalten.
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Wenn nach Abschluß des Druckvorgangs eine alte Platte gegen eine neue ausgetauscht
werden soll, wird eine Starttaste gedrückt. Danach werden die Luftzylinder 12 betätigt, um
die Ladeeinrichtung 11 über die Hebel 14 und 15 in die durch das Bezugszeichen 11A in Fig.
3 dargestellte Plattenaustauschposition schrägzustellen. Auch wird beispielsweise ein
Servomotor angetrieben, um den Plattenzylinder 3 um einen vorbestimmten Winkel zu drehen und
eine Plattenentlade- bzw. -abgabepositionen erreichen. Wenn der rechte und der linke
Luftzylinder 12 gleichzeitig betätigt werden, wird zu diesem Zeitpunkt die Plattengreiferfläche der
nachlaufenden Platteneinspanneinrichtung geöffnet, und die freigegebene alte Platte wird
durch die Drehung des Plattenzylinders 3 und die Betätigung der Plattenabgabeeinheit in der
Ladeeinrichtung 11A in die Ladeeinrichtung 11A entladen und in dieser gelagert.
Anschliessend wird die in der Ladeeinrichtung 11A in Bereitschaft gehaltene neue Platte durch Drehen
des Plattenzylinders 3, durch die Öffnungs- und Schließvorgänge der
Platteneinspanneinrichtungen und durch Betätigung der Plattenzuführungseinheit in der Ladeeinrichtung 11A
auf dem Plattenzylinder 3 angebracht. Nach dem Plattenaustauschvorgang wird die
Ladeeinrichtung 11A in den hängenden Zustand gesetzt, und die Bedienungsperson betritt den Raum
zwischen den Einheiten, um die alte Platte aus der Ladeeinrichtung 11 zu entfernen und
anschließend eine neue Platte in die Ladeeinrichtung 11 einzusetzen.
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Wenn die Wartung/Inspektion der Befeuchtungsanordnung 7 durchgeführt oder wenn
Befeuchtungswasser zum Befeuchtungswasserkasten 5 zugeführt werden sollen, werden die
Hebel 14 von der Ladeeinrichtung 11 gelöst, und der Motor wird durch Betätigung eines
Druckknopfes oder dgl. angetrieben. Dann wird die Antriebswelle 19 über die Kegelzahnräder
21 und 22 in Drehbewegung versetzt, und die Ladewelle 10 und die Ladeeinrichtung 11
werden durch Eingriff der Ritzel 24 und der Zahnstangen 23 gemeinsam nach oben bewegt,
wobei sie durch die Führungswalze oder dgl. geführt werden. Infolgedessen ist die
Arbeitsfläche vor der Befeuchtungsanordnung 7 vollständig geöffnet, so daß die Wartung/Inspektion
oder dgl. der Befeuchtungsanordnung 7 auf einfache Weise durchgeführt werden kann. Da der
Motor 18 als Antriebseinheit verwendet wird, kann die Öffnungs-/Schließgeschwindigkeit der
Ladeeinrichtung 11 im Vergleich mit dem Fall der Anwendung eines Federelements
willkürlich eingestellt werden, und die Ladeeinrichtung kann je nach Erfordernis in einer beliebigen,
jeweils erforderlichen Öffnungsposition angehalten werden. Außerdem wird zur
Verbesserung der Sicherheit eine plötzliche Abwärtsbewegung der Ladeeinrichtung 11 verhindert,
wenn der Motor 18 mit einer Solenoid- bzw. Magnetbremse ausgerüstet ist.
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In diesem Ausführungsbeispiel wird der Motor 18 als Antriebseinheit zur senkrechten
Bewegung der Ladeeinrichtung 11 verwendet. Statt dessen kann jedoch auch ein Luftzylinder,
ein Drehstellorgan oder dgl. benutzt werden. Die Plattenhalteeinheit kann entweder die vom
Plattenzylinder abgegebene Platte oder die dem Plattenzylinder zuzuführende Platte oder auch
beide halten.
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Wie aus der obigen Beschreibung deutlich wurde, wird gemäß der vorliegenden Erfindung bei
der Plattenaustauschvorrichtung für eine Druckpresse die Plattenhalteeinheit zum Halten
mindestens entweder der von dem Plattenzylinder abgegebenen Platte oder der dem
Plattenzylinder zuzuführenden Platte vertikal beweglich gelagert, wobei an der Plattenhalteeinheit
Zahnstangen angebracht sind und die Ritzel an den Gestellen, die mit den Zahnstangen im
Eingriff stehen, durch die Antriebseinheit angetrieben werden. Zur Durchführung der
Instandhaltung/Inspektion der Befeuchtungsanordnung oder zur Zuführung von
Befeuchtungswasser kann die Plattenhalteeinheit daher lediglich durch Betätigung einer Drucktaste oder
dgl. nach oben bewegt werden, um die Arbeitsfläche für den Wartungs-/Inspektionsvorgang
vollständig freizugeben. Infolgedessen wird in Verbesserung der Bedienbarkeit der für das
Öffnen bzw. die Freigabe der Arbeitsfläche erforderliche Arbeitsaufwand verringert, und die
Sicherheit wird verbessert, da die Plattenhalteeinheit aus ihrer Oben-Stellung nicht
versehentlich herunterfallen wird. Außerdem werden der Instandhaltungsvorgang oder dgl. der
Befeuchtungsanordnung erleichtert, so daß die Vorbereitungszeit verkürzt und daher die
Betriebseffizienz bzw. der Wirkungsgrad der Druckpresse verbessert wird.