DE69203237T2 - Mit einer faltenlosen, ansetzbaren zone versehene plissierte verpackung. - Google Patents
Mit einer faltenlosen, ansetzbaren zone versehene plissierte verpackung.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft Verpackungen für Gegenstände mit konvexer oder ähnlicher Form, die aus einer dünnen gefalteten Folie hergestellt sind, wie sie in dem Patent FR-A- 2595666, dem Zusatzpatent FR-A-2628719 und dem Patent FR-A- 2668457 beschrieben sind, geinäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Die genannten Patente beschreiben eine Verpackungsmethode mit Hilfe einer Fältelung, die von unsymmetrischen, an ihren Rändern befestigten Falten gebildet ist. In diesen Patenten wird eine Methode zur Bestimmung der Form der Falten in Abhängigkeit von dem zu verpackenden Produkt beschrieben; es bleiben dennoch Bereiche, die nicht bedeckt sind und die in manchen Fällen einen nicht tolerierbaren Mangel darstellen. Manche Produktformen, die von der Form eines Rotationskörpers zu weit entfernt sind, führen nämlich zu Formen von Verpackungen, die zuviel Papier verbrauchen oder wenig ästhetisch sind. Dies ist insbesondere bei einem "TACO" genannten Sandwich der Fall, das aus einem halbstarren, zusammengeklappten mit Fleisch und Rohkost gefüllten Pfannkuchen in Form eines Halbkreises besteht. Wenn die Fältelung mit der in den genannten Patenten beschriebenen Form auch den halbkreisförmigen Bereich richtig bedeckt, ist es schwierig, in dem geraden Bereich eine geeignete Faltenform zu finden. Ebenso, wenn man eine Verpackung, die auf die in den ganannten Patenten beschriebene Weise gefaltet ist, auf einen Hamburger aufbringen möchte, so stellt man fest, daß in der Mitte ein nicht bedeckter Bereich bleibt und man den Hamburger mit der Hand ergreifen muß, was nicht einfach ist, wenn man sich die Hand nicht beschmutzen möchte. Außerdem kann es bei manchen Hamburgern erforderlich sein, sie zu verstärken, damit sie eine vertikale Belastung aushalten können.
- Diese Probleme werden durch einen Verpackung gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
- Fig. 1 zeigt eine Innenseite gegen Außenseite befestigte erfindungsgemäße Verpackung.
- Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Verpackung während der Anbringung auf einem Hamburger.
- Fig. 3 zeigt eine auf einem Hamburger angebrachte erfindungsgemäße Verpackung.
- Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung, deren nicht gefalteter Teil aus derselben Folie besteht, wie sie zur Bildung der Falten bei einem "TACO" in Verpackungsstellung dient.
- Fig. 5 zeigt einen "TACO" während des Verpackens.
- Fig. 6 zeigt einen verpackten "TACO".
- Fig. 7 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung nach Befestigung des faltenlosen Bereichs durch Befestigung von Innenseite gegen Innenseite.
- Fig. 8 zeigt dieselbe Verpackung in Benutzungsstellung.
- Fig. 9 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung, die mit einem halbstarren Verstärkungsband versehen ist.
- Fig. 10 ist eine auseinandergezogene Ansicht eines Hamburgers, die zeigt, wie das Verstärkungsband zwischen der entfalteten Folie und dem Hamburger angeordnet ist.
- Fig. 11 zeigt eine Abwandlung der Erfindung, bei der man gleichzeitig ein Verstärkungsband und einen faltenlosen Bereich verwendet, um die Bereiche zu bedekken, die nicht durch den gefalteten Teil der Verpackung bedeckt sind, wenn man sie auffaltet.
- Die Erfindung möchte alle diese Probleme lösen, indem an das Ende der gefalteten Verpackung ein faltenloser Bereich 1 (Fig. 1) hinzugefügt wird, der im allgemeinen aus einer dünnen Folie oder einem dünnen halb starren Material in Abhängigkeit von der gewünschten Leistung besteht. Der faltenlose Bereich 1 ist entweder ein angesetztes und durch alle mit der gefalteten Folie kompatible Mittel befestigtes Produkt oder ein verbreiteter faltenloser Bereich 2 (Fig. 4), der wie ein Element der Fältelung integriert ist, wie in den genannten Patenten beschrieben wird.
- Die Länge 3 (Fig. 1) und die Breite 4 des faltenlosen Bereichs 1 wird von Fall zu Fall in Abhängigkeit von dem zu verpackenden Produkt bestimmt. Was eine Verpackung für den "TACO" 6 (Fig. 4) betrifft, so gibt man ihm im wesentlichen die Länge 5 des geradlinigen Bereichs, die annähernd dem Durchmesser des kreisförmigen Pfannkuchens entspricht. Was die Breite 7 anlangt, so kann sie kleiner als der Abstand 8 der Befestigungsbereiche der Falten des gefalteten Bereichs sein. Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird der faltenlose Bereich 9 durch Verbreiterung des faltenlosen Bereichs erhalten, der ausgeführt ist, um die Trennung der Verpackungen voneinander gemäß der genannten Patente zu gestatten.
- Wenn es sich um eine Verpackung für einen Hamburger handelt, kann man ihr eine Länge 3 (Fig. 1) geben, die merklich kleiner als der Durchmesser 10 (Fig. 2) des Hamburgers ist, jedoch eine Breite 4 (Fig. 1), die beträchtlich größer als der Abstand 8 zwischen den Befestigungsbereichen der Falten ist, so daß man den zentralen runden Bereich 11 (Fig. 3) bedecken kann, der durch die Fältelung 12 unbedeckt gelassen wird, wenn sie um den Hamburger herum aufgefaltet wird. Dieser faltenlose Bereich kann von einer angesetzten Folie 1 (Fig. 1) gebildet sein, die am Ende 14 der Verpackung 13 befestigt ist, die gemäß der genannten Patente gefaltet ist. In dem Fall, in dem die verwendete Folie beispielsweise ein Papier-Polyethylen-Komplex ist, besteht der faltenlose angebrachte Bereich 1 seinerseits aus Papier-Polyethylen-Komplex. Die Polyethylenseite 15 der angebrachten faltenlosen Zone 1 ist an dem Rand 14 der gefalteten Verpackung 13 entweder an der Papierseite 16 (Fig. 2) oder an der Polyethylenseite 17 (Fig. 8) der gefalteten Verpackung 13 befestigt. Wenn sie auf der Papierseite angebracht ist (Fig. 1), um eine Verschweißung von Innenseite auf Außenseite vorzunehmen, wird der faltenlose Bereich 1 bei der Verschweißung so positioniert, daß er sich in seiner endgültigen Lage befindet, so daß der Polyethylenteil 15 sich auf der Seite des zu verpackenden Produkts befindet. Wenn die Verschweißung Innenseite auf Innenseite vor sich geht, befindet sich der faltenlose Bereich 1 (Fig. 7) bei der Verschweißung über dem gefalteten Bereich 13 der Verpackung und ist lediglich zu wenden (Fig. 8), um zu erreichen, daß der das Polyethylen 15 tragende Bereich des faltenlosen Bereichs 1 der Seite des zu verpackenden Produkts zugewandt ist.
- Wenn es darum geht, die Festigkeit des Hamburgers gegen vertikale Belastung zu verstärken, kann man beispielsweise ein Kartonstück 18 (Fig. 9) mit einer Breite 19 von im wesentlichen gleich der Höhe 20 (Fig. 10) des Hamburgers 24 und einer Länge 21 befestigen, die beispielsweise zwischen dem halben Umfang des Hamburgers und dem vollständigen Umfang in einem zu seiner Symmetrieachse 22 senkrechten Schnitt liegt. Das Kartonstück 18 (Fig. 9) kann beispielsweise aus einem Karton-Polyethylen-Komplex bestehen und durch eine Verschweißung von Innenseite an Innenseite am Ende 14 des gefalteten Teils der Verpackung befestigt sein. Wie im vorhergehenden Fall wird das Kartonstück 18 über dem gefalteten Bereich 13 der gefalteten Verpackung positioniert, man nimmt jedoch nicht wie oben ein Wenden vor, um zu gestatten, daß das Kartonstück 18 (Fig. 10) zwischen der entfalteten Folie 23 und dem Hamburger 24 zu liegen kommt. Man kann in diesem Fall die Hinzufügung eines nicht gefalteten Bereichs 25 (Fig. 11) zum Schließen des nicht durch den gefalteten Teil 26 bedeckten zentralen runden Bereichs und eines Kartonstücks 27 kombinieren, um die Festigkeit gegen Belastung zu gewährleisten
- Zum Verpacken eines "TACO" legt man diesen auf die obere Hälfte des faltenlosen Bereichs 9 (Fig. 4). Man schlägt die andere Hälfte 28 (Fig. 5) des faltenlosen Bereichs 9 so darüber, daß auf diese Weise insbesondere die Bereiche bedeckt werden, die durch das Entfalten der Falten des gefalteten Bereichs nicht bedeckt werden. Man kann den "TACO" über die auf diese Weise umgeschlagene Folie ergreifen. Es genügt nun, die Falten 29 (Fig. 6) auf dem abgerundeten Teil zu öffnen, indem sie den faltenlosen Bereich 9 teilweise bedecken. Die Form und die Anzahl der Falten wird natürlich gemäß den genannten Patenten bestimmt, um den halbkreisförmigen Bereich korrekt zu bedecken. Zum Verpacken des Hamburgers kann man auf dieselbe Weise vorgehen und den Hamburger 31 (Fig. 2) über den faltenlosen Bereich 30 ergreifen, der zu beiden Seiten des Hamburgers 31 umgeschlagen ist und den zentralen Bereich 11 (Fig. 3) bedeckt, der nicht durch den gefalteten Bereich der aufgefalteten Verpackung 12 bedeckt wird. Man kann sich mit einen geringeren im Sinne der genannten Patente bestimmten Überdeckungsgrad begnügen und infolgedessen durch Bildung einer Verpackung mit weniger Falten die im nicht gefalteten Bereich 1 (Fig. 1) zusätzlich aufgewendete Folienmenge rückgewinnen.
- Wenn ein Verstärkungskartonstück 18 vorgesehen ist (Fig. 10), wird die Verpackung angeordnet, wie oben sowie in den genannten Patenten beschrieben wird, und das Kartonstück 18 positioniert sich zwischen dem Hamburger und der aufgefalteten gefalteten Folie 23, an der es sich verstrebt und die ihm seine Form gibt, indem sie es krümmt, um ihm eine Halbkreisform zu verleihen, die für den Widerstand gegen die vertikale, zur Achse 22 parallele Last besonders angepaßt ist. Der Vorteil einer solchen Vorrichtung ist, daß die Folie, indem sie sich um den Hamburger 24 herum entfaltet, in Form ist und das Kartonstück 18 hält, das den Hamburger 24 nicht vollständig umgeben muß und an sich selbst verriegelt sein muß, um die Aufgabe der Stabilisierung gegen vertikale Belastung zu gewährleisten. Dieses Kartonstück bildet außerdem eine Wärmeschranke, die die Abkühlung des verpackten Hamburgers begrenzt und eine mit Aluminium beschichtete Seite aufweisen kann, um diesen Isolationseffekt noch zu verbessern.
Claims (9)
1. Verpackung für einen Gegenstand mit konvexer oder ähnlicher
Form, bestehend aus einer dünnen, parallel zu seiner Breite
gefalteten Folie, wobei die Falten in der Nähe ihrer seitlichen
Enden in schmalen Bereichen zusammengeschweißt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß sie an einem Ende eine angefügte oder nicht
angefügte, ungefaltete Fläche (1) aufweist, deren Breite (3) dem
die Befestigungszonen der Falten der gefalteten Verpackung
voneinander trennenden Abstand (8) entspricht oder nicht.
2. Verpackung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (4) der ungefalteten Fläche (1) größer oder
kleiner als der die Befestigungszonen der Falten voneinander
trennende Abstand (8) ist und die Fläche durch eine Schweißung
Leder- auf Fleischseite angefügt ist, wobei die ungefaltete
Fläche (1) sich in ihrer endgültigen Lage befindet.
3. Verpackung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (4) der ungefalteten Fläche (1) größer oder
kleiner als der die Befestigunszonen der Falten voneinander
trennende Abstand (8) und die Fläche durch eine Schweißung
Fleischseite auf Fleischseite angefügt ist, wobei die ungefaltete
Fläche (1) sich zum Zeitpunkt der Schweißung über der gefalteten
Fläche (13) befindet und danach umgedreht wird, um in ihre
endgültige Lage gebracht zu werden.
4. Verpackung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die ungefaltete Fläche (1) aus einer halbsteifen Folie (18)
besteht, deren Breite (19) kleiner als der die Befestigungszonen
der Falten voneinander trennende Abstand (8) ist und weitgehend
der Höhe des zu verpackenden Gegenstandes entspricht, um die
Festigkeit gegenüber senkrechter Belastung zu verstärken, während
ihre Länge, senkrecht zur Richtung der Linie (22) gesehen,
kleiner oder gleich dem Umfang des zu verpackenden Gegenstandes
ist, wobei sie durch eine Schweißung Fleischseite auf
Fleischseite
am Ende (14) der gefalteten Fläche (13) angefügt werden
kann, sodaß der Streifen halbsteifer Folie (18) sich über der
ungefalteten Fläche (13) befindet, um zu bewirken, daß der
Streifen halbsteifer Folie (18) beim Öffnen der Verpackung
zwischen dem verpackten Gegenstand (24) un der geöffneten Folie
(23) zu liegen kommt.
5. Verpackung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die ungefaltete Fläche (9) aus einer Verlängerung der
gefalteten Folie entspricht, in der die zum Trennen der
Verpackungen voneinander erforderliche faltenlose Fläche erweitert
wurde, und eine Breite (3) aufweist, der dem die
Befestigungszonen der Falten voneinander trennenden Abstand entspricht.
6. Verpackung nach Patentanspruch 1 bis 3 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die ungefaltete Fläche (1) dazu bestimmt ist,
die von der gefalteten Fläche (13) nicht bedeckten Bereiche zu
bedecken, wenn die Falten geöffnet sind.
Verpackung nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die ungefaltete Fläche eine Breite (3) besitzt, die größer
als der die Befestigungszonen der Falten voneinander trennende
Abstand (8) ist und mit der der runde Mittelbereich (11) des zu
verpackenden Gegenstandes bedeckt wird.
8. Verpackung nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die ungefaltete Fläche beim Verpacken an dem zu verpackenden
Gegenstand derart angebracht wird, daß insbesondere die Bereiche
bedeckt werden, die beim Öffnen des gefalteten Teils (13) der
Verpackung nicht bedeckt sind.
9. Verpackung nach einem der obengenannten Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die ungefaltete Fläche (1) durch
Hinzufügen eines halbsteifen Streifens (18) verbunden ist.
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