DE69203583T2 - Ummantelung von Rohren in einem Graben. - Google Patents
Ummantelung von Rohren in einem Graben.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft das Verlegen verschiedener Leitungen in Gräben, wie von Kabeln oder Rohren für den Transport von Gas, Elektrizität oder von Telefonleitungen oder Leitungen aus optischen Fasern.
- Es ist notwendig, die Leitungen in Gräben zu schützen, insbesondere in unterschiedlichem, kiesigem, steinigem oder felsigem Gelände gegen die Gefahr der Rißbildung, gegen Stoßbeanspruchung oder gegen Abschluß, was infolge Kontakt mit aufschlagendem Kies oder Fels geschehen kann.
- Zu diesem Zweck schüttet man gewöhnlich den Graben mit grobem oder feinem Sand oder jedem anderen homogenem Material auf, welches sich leicht verdichten läßt, beispielsweise mit Sand oder feinem Kies, und zwar so, daß die Leitungen dabei umgeben und so geschützt werden.
- Dieses Verfahren ist in nachteiliger Weise relativ kostspielig, weil der Graben über seine ganze Länge und über einen Großteil seiner Höhe aufgefüllt werden muß.
- Im Durchschnitt sind 120 Liter Füllmaterial pro Meter Graben erforderlich, so daß wesentliche Mengen zur Einbaustelle zu schaffen sind, was erhebliche Kosten verursacht und die Produktivität auf Grund dieser verursachten Ausbesserungsarbeiten begrenzt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Menge des notwendigen Füllmaterials auf ein Minimum zu begrenzen und eine Mechanisierung dieses Arbeitsganges zu erreichen.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen abwickelbaren Schutzmantel, der aus zwei biegsamen Trägerbahnen besteht, die miteinander in der Weise verbunden sind, daß Aufnahmezellen für gebildet werden, die ein loses Füllmaterial enthalten, wie etwa groben oder feinen Sand.
- Vorzugsweise weisen die Aufnahmezellen Streifenform auf, die in Längsrichtung des Schutzmantels angeordnet sind. Vorzugsweise bilden die Aufnahmezellen auch Blocks in Form eines Pyramidenstumpfes oder mit halbkreisförmiger Gestalt.
- Ein solches Produkt ist einfach aufwickelbar und kann von einem Anlegegerät aufgenommen werden, welches hinten an einer bekannten Maschine zum automatischen Verlegen von Kabel befestigt ist.
- Mit Hilfe eines Anlegegerätes in Form eines Trichters kann der Schutzmantel automatisch um die Leitung oder den Kanal in gleichem Maße gelegt werden, wie die Leitung in dem Graben abgelegt wird, wobei der Schutzmantel auf jede geeignete Art durch Kleben, Klammern oder Nähen befestigt wird, was auch im Graben geschieht.
- Durch die Erfindung kann man die Menge des notwendigen Füllmaterials auf ein Minimum begrenzen, um die Leitung zu schützen, weil dies nicht dazu dient, den Graben teilweise aufzufüllen. In der Praxis kann man die Dicke des Schutzmantels aus dem Schutzmaterial für die Leitung auf einige Zentimeter (zwischen 2 und 5 cm) begrenzen, anstatt 20 bis 40 cm zu benötigen, wie bei der üblichen Vorgehensweise.
- Infolge der Vorfertigung und der Rollengestalt kann der Schutzmantel mechanisch ohne wesentliche Modifikation der gewöhnlich auf der Baustelle benutzten Geräte zum Verlegen von Kabeln und Rohren verarbeitet werden.
- Die Erfindung zeigt auch ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung eines Schutzmantels, wie er zuvor beschrieben wurde. Dieses Verfahren weist folgende Verfahrensschritte auf:
- - es wird eine Trägerbahn aus biegsamem Material wie nicht gewebte Geofasern oder eine Folie aus Polyane oder jedem anderen ähnlichen Träger abgewickelt;
- - es werden auf diese Trägerbahn parallele Streifen aus dem losen Material, z.B. aus grobem oder feinem Sand oder aus Abfällen von expandiertem Polyethylen, in Längsrichtung entsprechend der Abrollrichtung der Trägerbahn aufgelegt;
- - die Streifen aus dem Material werden mit einer zweiten biegsamen Trägerbahn abgedeckt, beispielsweise mit einer Bahn aus Polyetylen oder aus Polyane, und zwar in der Weise, daß sie die Form der Streifen, ohne diese zu verändern, annimmt;
- - die untere und die obere Trägerbahn werden in Längssrichtung miteinander verbunden, wobei die Trennungslinien zwischen den Streifen entstehen;
- - es wird, senkrecht zu der Abwickelrichtung der Bahn, ein Trennwerkzeug zum Einsatz gebracht wird, welches in Doppelfunktion einerseits die Streifen in einzelne Blocks im wesentlichen in Form eines Pyramidenstumpfes oder mit halbkreisföriger Gestalt unterteilt und andererseits die obere Bahn mit der unteren Bahn örtlich verbindet, um die Einheit durch Schweißen, Klammern oder Nähen zu stabilisieren. Diese Verarbeitungsphase bewirkt eine Kompaktierung der Blöcke des zwischen den beiden Bahnen eingekammerten Materials sowie eine Stabilisierung;
- - schließlich wird der so erhaltene Schutzmantel auf eine Hülse aufgewickelt, um eine Rolle zu bilden, die leicht zum Verarbeitungsort transportiert werden kann.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf ein nicht begrenzendes Beispiel und die angefügten Zeichnungen bezieht:
- Fig. 1 zeigt eine schematisierte perspektivische Ansicht, teilweise geschnitten, eines Schutzmantels nach der Erfindung;
- Fig. 2 zeigt eine teilweise geschnittene vergrößerte Ansicht des Schutzmantes nach Fig. 1;
- Fig. 3 ist eine schematische, teilweise geschnittene Ansicht, die die Anordnung der individuellen Blöcke eines Schutzmantes nach den Fig. 1 und 2 verdeutlicht;
- Fig. 4 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die die Anbringung des Schutzmantels nach den Fig. 1 und 2 sowie gleichzeitig die zu schützende Leitung illustriert;
- Fig. 5 ist eine geschnittene schematische Ansicht, die eine auf einen Schutzmantel nach der Erfindung gelegte Leitung vor ihrem Einbau zeigt;
- Fig. 6 ist einen schematischen Schnitt einer Leitung mit ihrem Schutzmantel am Grunde eines Grabens.
- In Fig. 2 erkennt man einen Schutzmantel 1 aus vorgefertigtem Wickelmaterial nach der Erfindung, das aus zwei biegsamen Trägerbahnen 2, 3, nämlich einer unteren Trägerbahn 2 und einer oberen Trägerbahn 3, besteht.
- Die beiden Trägerbahnen können aus jedem biegsamen wickelbaren Material bestehen, beispielsweise aus nicht-gewebten Geofasern, aus Polyane, aus Polyethylen, aus PVC oder sogar aus Papier oder beschichtetem oder nicht beschichtetem textilem Material.
- Auf der unteren Trägerbahn 2 sind parallele Streifen aus Material 5 auf Abstand zueinander und in Längsrichtung der Trägerbahn 2 angeordnet.
- Diese Anordnung ist in Fig. 1 gezeigt, in der aus Gründen der Klarheit die obere Trägerbahn nicht verdeutlicht ist.
- Die untere Trägerbahn 2 wird einfach von einer Spule 4 abgewickelt, flach geführt und läuft unter einer Mehrzahl von Fülltrichtern (nicht dargestellt) durch, die in einer Reihe ausgerichtet senkrecht zu der Bewegungsrichtung der Trägerbahn 2 (gemäß Pfeil A in Fig. 1) angeordnet sind.
- Die Fülltrichter liefern, sei es auf Grund von Schwerkraft, sei es unter Druck, kalibrierte Streifen des der Umwicklung dienenden Materials 5. Dieses Material kann vorteilhaft aus grobem oder feinem Sand bestehen; aber man kann ebenso jedes andere homogene Material, wie feinen Kies, Ton, Abfälle aus expandiertem Polyethylen oder anderes, vorteilhaft benutzen.
- Ein Kalibrierlineal, ebenfalls nicht dargestellt, nimmt den Überschuß an Material 5 stromabwärts der Fülltrichter ab und verleiht den Streifen im Querschnitt Trapezform. Die Höhe der Streifen aus Material 5, die auf diese Weise geregelt wird, ist auf das notwenige Minimum beschränkt, um die Eigenschaften der Biegbarkeit, der Stoßfestigkeit und der geforderten Reißfestigkeit für den Schutz der Leitungen oder Kabel am Montageort zu erreichen. In der Praxis liegt diese Höhe zwischen 2 und 5 cm, kann jedoch auch abweichend davon gewählt werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- Man erhält auch dann eine Mehrzahl von Streifen aus dem Material 5, die mit geringen Abständen nebeneinander und in Längsrichtung der Trägerbahn 2 angeordnet sind und deren Ränder sich oberhalb der Streifen aus dem Material erstrecken.
- Die Trapezform des Querschnittes der Streifen ist eine bevorzugte Ausführungsform, kann jedoch auch anders gewählt werden, beispielsweise halbkreisförmig, ohne daß damit der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
- Das Ganze wird dann mit einer zweiten biegsamen Trägerbahn 3 abgedeckt, die aus dem gleichen oder einem anderen Material bestehen kann wie die untere Trägerbahn 2. Beispielsweise kann man als untere Trägerbahn 2 nicht gewebte Geofasern und als obere Trägerbahn 3 Polyane oder auch jede andere Kombination nehmen.
- Die Trägerbahnen 2 und 3 werden miteinander auf geeignete Weise verbunden, und zwar durch Nähen, Kleben, Schweißen, Klammern usw. entlang der Trennungslinien zwischen den Streifen aus dem Material 5.
- Wie vorher bereits angedeutet, weist die obere Trägerbahn die Gestalt der Streifen aus dem Material 5 auf, ohne diese zu verändern, und bildet mit der unteren Trägerbahn 2 geschlossene Zellen für diese Streifen.
- Die Streifen werden schließlich in Querrichtung mittels eines Werkzeuges 6 unterteilt, wie es schematisch in Fig. 3 dargestellt ist, so daß die Streifen aus dem Material in Blöcke in Form eines Pyramidenstumpfes unterteilt und in Längsrichtung mit Trennungslinien 7 versehen werden, und zwar die obere Trägerbahn 3 auf der unteren Trägerbahn 2. Diese Trennungslinien 7 zwischen den Blöcken erbringen weiterhin einen Stabilisierungseffekt beim Zusammendrücken mit dem Werkzeug 6. Darüberhinaus erleichtern sie das Aufwickeln des so gebildeten Schutzmantels.
- Der Kopf des Werkzeuges 6 kann vorteilhaft auf geeignete Weise gestaltet sein, um die beiden Trägerbahnen 2 und 3 in Längsrichtung der Trennungslinien 7 miteinander zu verbinden. Wenn beispielsweise die beiden Trägerbahnen 2 und 3 aus thermoplastischem Material bestehen, kann der Kopf des Werkzeuges 6 mit einer Heizzone versehen sein, um eine Verschweißung 8 am Grunde der Trennungslinien 7 zu erreichen.
- Eine Variante der Verbindung, wie vorher dargelegt, kann auch in einem Nähen, Kleben oder Klammern bestehen.
- Man erhält so einen Schutzmantel aus den beiden biegsamen Trägerbahnen, die geschlossene Zellen für die Blöcke aus dem losen Material bilden, die in Form eines Pyramidenstumpfes oder halbkreisförmig stabilisiert sind. Die biegsamen Trägerbahnen ergeben am Rand der Blöcke einen Überlappungsstreifen 9, der zum Schließen des Schutzmantels während seiner Nutzung an der Einbaustelle dient. Ein solcher Schutzmantel kann auf einen Kern 10 (Fig. 4) aufgewickelt werden, um so eine leicht handhabbare Rolle zu bilden.
- Es sei dargelegt, daß ein solcher Schutzmantel in einer Breite von 25 bis 50 cm - als Funktion des Durchmessers der zu schützenden Leitungen - erstellt werden kann. Die Rollen können eine Länge von 100 bis 200 m aufnehmen.
- Um einen solchen Schutzmantel im Graben an Ort und Stelle zu bringen, wird die Rolle auf einer Haspel am Ende der Maschine zum Verlegen des Kabels oder der Leitung angeordnet. Das Kabel 11 und der Schutzmantel 1 werden gleichzeitig abgezogen und laufen durch ein im wesentlichen trichterförmiges Anlegegerät 12, wie es schematisch in Fig. 4 dargestellt ist. So wird der Schutzmantel um das Kabel oder um die Leitung 11 gelegt, und zwar in Richtung der Pfeile C und D in Fig. 5. Am Ende der dargestellten Anlegeeinheit ergibt sich im Schnitt eine sichtbare Anordnung, wie sie in Fig. 6 dargestellt ist, die einen gleichmäßigen Schutz über den Umfang des Kabels oder der Leitung 11 darstellt.
- Am Ende des Anlegegeräts wird die Umwicklung beispielsweise durch eine Klammerung in Längsrichtung des Überlappungsstreifens 9 des Schutzmantels oder durch eine Klebung oder eine Schweißung des Schutzmantels geschlossen.
- Die Einheit wird dann am Grunde des Grabens 13 (Fig. 6) abgelegt, das Kabel oder die Leitung 11 sind mit dem Schutzmantel perfekt geschützt. Der Graben kann dann aufgefüllt und ohne zusätzliche Aufschüttung wieder geschlossen werden.
- Die Unterteilung der Streifen in der Länge entlang den querverlaufenden Trennungslinien 7 erleichtert das Aufrollen des Schutzmantels auf einer Tragehülse.
- Auf jeden Fall kann man eine geänderte Ausführungsform des Schutzmantels auch dadurch herstellen, daß die Streifen nicht in Blockform unterteilt sind, wie dies bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der Fall ist.
- In diesem Fall wird das Füllmaterial zwischen die beiden Bahnen des Schutzmantels so eingebracht, daß man eine ausreichende Kompaktheit erhält und jegliches Fließen in Längsrichtung vermeidet. Darüberhinaus wird man die Bahn auf einen Kern mit einem größeren Durchmesser aufwickeln müssen.
- 1 - Schutzmantel
- 2 - untere Trägerbahn
- 3 - obere Trägerbahn
- 4 - Spule
- 5 - Material
- 6 - Werkzeug
- 7 - Trennungslinie
- 8 - Verschweißung
- 9 - Überlappungsstreifen
- 10 - Kern
- 11 - Kabel
- 12 - Anlegegerät
- 13 - Graben
Claims (7)
1. Schutzmantel für eine in einen Graben zu verlegende Leitung
oder ein Kabel, der aus zwei biegsamen Trägerbahnen (2, 3)
besteht, die miteinander in der Weise verbunden sind, daß
geschlossene Zellen für Streifen aus grobem oder feinem Sand
oder aus einem analogen Material (5) gebildet werden, die längs
in Abrollrichtung der Trägerbahnen (2, 3) angeordnet sind.
2. Schutzmantel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerbahnen (2, 3) aus nicht gewebten Geofasern und/oder aus
Polyane bestehen.
3. Schutzmantel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifen des Materials (5) in einzelne Blöcke unterteilt
sind, die sich längs der querlaufenden Trennungslinien (7)
erstrecken.
4. Schutzmantel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Streifen des Materials (5) im Querschnitt
Trapezform aufweisen.
5. Schutzmantel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß er an seinem Rand einen Überlappungsstreifen
(9) aufweist.
6. Verfahren zur Herstellung eines Schutzmantels nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, welches folgende Verfahrensschritte aufweist:
- es wird eine Trägerbahn (2) aus biegsamem Material wie
nicht gewebte Geofasern oder Polyane oder jedem anderen
ähnlichen Träger abgewickelt;
- es werden auf diese Trägerbahn parallele Streifen aus dem
losen Material (5), z.B. aus grobem oder feinem Sand oder aus
Abfällen von expandiertem Polyethylen, in Längsrichtung
entsprechend der Abrollrichtung der Trägerbahn aufgelegt;
- die Streifen aus dem Material (5) werden mit einer
zweiten biegsamen Trägerbahn (3) abgedeckt, beispielsweise mit
einer Bahn aus Polyetylen oder aus Polyane, und zwar in der
Weise, daß sie die Form der Streifen, ohne diese zu verändern,
annimmt;
- die untere und die obere Trägerbahn werden in
Längssrichtung miteinander verbunden, wobei die Trennungslinien zwischen
den Streifen entstehen.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich an den Streifen aus dem Material (5), senkrecht zu
der Abwickelrichtung der Trägerbahnen (2, 3), ein Trennwerkzeug
zum Einsatz gebracht wird, welches die Streifen in einzelne
Blocks unterteilt.
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