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Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf
eine Verriegelung mit entkuppelbarem Rotor.
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Eine derartige Verriegelung besteht aus einem Rotor,
der drehend in einer Hülse oder einem Zwischenstator
gelagert ist, welcher sich wiederum in einem
feststehenden Körper drehen kann. Verriegelungsorgane wie
etwa Stiftepaare oder Zuhaltungen wirken so mit dem
Rotor und dem Zwischenstator zusammen, daß diese ohne
Schlüssel oder beim Einstecken eines falschen
Schlüssels drehfest verbunden sind und daß beim Einstecken
eines passenden Schlüssels die Drehung des Rotors im
Verhältnis zum Zwischenstator freigegeben wird.
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Eine derartige Verriegelung treibt üblicherweise ein
Betätigungsorgan eines Schlosses über die
Verbindungsmittel zwischen dem Rotor und diesem Betätigungsmittel
an, wobei diese Verbindungsmittel nur eingesetzt
werden, wenn der Rotor sich alleine, unabhängig von
dem Zwischenstator, dreht.
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Derartige Verriegelungen mit entkuppelbarem Rotor
weisen unter dem Sicherheitsaspekt den wichtigen
Vorteil auf, daß sie nicht gewaltsam gedreht werden
können.
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Wenn nicht der richtige Schlüssel eingesteckt oder
wenn versucht wird, den Rotor gewaltsam zu drehen,
wird der Zwischenstator drehend von den
Verriegelungsmitteln mitgenommen, wodurch die
Verbindungsmittel zwischen dem Rotor und dem Betätigungsorgan des
Schlosses gesperrt werden.
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Bei dieser Art von Verriegelung besteht die
Notwendigkeit, daß der Zwischenstator durch ein versenkbares
Verrastungsorgan in Ruhestellung gehalten wird, so daß
bei einer normalen Benutzung der Verriegelung die
Achse des Schlüsselkanals immer die gleiche
Winkelstellung aufweist.
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Ein versenkbares Verrastungsorgan kann aus einer Kugel
mit Federrückstellung bestehen, die gleitend in einer
Blindbohrung des Stators geführt ist und mit einem im
Körper der Verriegelung vorgesehenen Loch
zusammenwirkt, wie dies in der FR-A 2 583 813 beschrieben
wird.
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Die FR-A-2 631 067 beschreibt ein solches
Verrastungsorgan, das aus einem Hebel besteht, der drehfest mit
dem Zwischenstator verbunden ist, welcher einen Ansatz
aufweist, der in Ruhestellung in einer Längsnut des
Körpers der Verriegelung aufgenommen wird, wobei
dieser Hebel durch eine Feder zu dem Zwischenstator
zurückgeholt wird.
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In der EP-A-0410 830 wird ebenfalls ein derartiges
Organ beschrieben, das aus zwei einander diametral
gegenüberliegenden elastischen Klammern besteht, die
mit Aussparungen des Zwischenstators zusammenwirken.
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In einer Verriegelung der vorgenannten Art besteht
außerdem die Notwendigkeit, beim Einstecken eines
falschen Schlüssels die Verbindung zwischen Rotor und
Zwischenstator so zu verstärken, daß diese beiden
Elemente drehend mitgenommen werden.
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Eine derartige Verbindung wird in der FR-A-2 620 755
durch einen Paßstift dargestellt, dessen Ende in den
Rotor eingreift, wenn ein nicht passender Schlüssel
eingesteckt wird, und der durch eine Feder in seine
Ruhestellung zurückgeholt wird.
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Bei einer solchen Gestaltung können anhand von zwei
verschiedenen Teilen die Funktionen der
Winkelverrastung und der Verbindung zwischen Rotor und Stator
ausgeführt werden.
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Für diese Funktionen sind jedoch ergänzende Teile
erforderlich, deren Einsatz sich oft schwierig
gestaltet, was eine Kostenerhöhung zur Folge hat, die
sich nicht mit den wirtschaftlichen Erfordernissen
einer Großserienfertigung vereinbaren läßt, wie dies
beispielsweise vor allem im Automobilbereich der Fall
ist.
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Die vorliegende Erfindung löst diese Probleme und
schlägt dazu eine Verriegelung mit entkuppelbarem
Rotor vor, bestehend aus einem Rotor, der drehend in
einem Zwischenstator gelagert ist, welcher sich
wiederum in einem feststehenden Körper drehen kann,
Verriegelungsorganen wie etwa Zuhaltungen oder
Stiftepaaren, die so mit dem Rotor und dem Zwischenstator
zusammenwirken, daß diese ohne Schlüssel oder beim
Einstecken eines nicht passenden Schlüssels drehfest
verbunden sind und daß beim Einstecken eines passenden
Schlüssels der Rotor im Verhältnis zum Zwischenstator
freigegeben wird, ersten versenkbaren Mitteln zur
Verrastung des Zwischenstators im Verhältnis zum
Körper und zweiten Mitteln zur Verstärkung der
Verbindung zwischen Rotor und Zwischenstator beim Einstecken
eines nicht passenden Schlüssels, dadurch
gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Mittel aus mindestens
einer elastischen Klammer bestehen, die einstückig in
einer Aussparung des Zwischenstators vorgesehen ist,
wobei jede elastische Klammer einen kreisförmigen
Schenkel umfaßt, der sich an einen radialen Schenkel
anschließt.
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Nach weiteren besonderen Ausführungsarten der
Erfindung ist folgendes vorgesehen:
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- Die ersten Mittel bestehen aus einem Ende des
radialen Schenkels mit einem Vorsprung, der mit einer
Längsnut zusammenwirkt, die in dem Körper vorgesehen
ist.
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- Die zweiten Mittel bestehen aus einem dem Vorsprung
gegenüberliegenden Ende des radialen Schenkels mit
einem Ansatz, der mit einer Aufnahme zusammenwirkt,
die in dem Rotor vorgesehen ist.
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Das Verständnis der vorliegenden Erfindung wird durch
die nachstehende Beschreibung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen erleichtert, auf denen
folgendes dargestellt ist:
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- Figur 1 zeigt eine schematische Längsschnittansicht
einer erfindungsgemäßen Verriegelung.
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- Figur 2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie
A-A von Figur 1.
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- Figur 3 zeigt in vergrößertem Maßstab eine
Perspektivansicht entsprechend dem Pfeil F von Figur 1 zu
einem Zwischenstator für die Ausrüstung der
Verriegelung.
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Die insbesondere in Figur 1 dargestellte Verriegelung
mit Zuhaltungen umfaßt einen Rotor 11, der drehend in
einem Zwischenstator 12 gelagert ist, wobei sich
dieser Zwischenstator 12 in einem feststehenden Körper
13 drehen kann.
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Der Rotor 11 umfaßt einen in Längsrichtung
angeordneten Schlüsselkanal 14, in den radiale Schlitze 15
einmünden.
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Der Zwischenstator 12 umfaßt Längsschlitze 16 für die
Aufnahme der Enden von Zuhaltungen 17, die in den
radialen Schlitzen 15 eingesetzt sind.
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Ohne Schlüssel oder beim Einstecken eines nicht
passenden Schlüssels befinden sich die Enden der
Zuhaltungen 17 nicht in der Umhüllung des Rotors 11, der
somit drehfest mit dem Zwischenstator 12 verbunden
ist.
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Die Zuhaltungen 17, welche die Verriegelungsorgane
zwischen dem Rotor 11 und dem Zwischenstator 12
bilden, können selbstverständlich durch alle sonstigen
bekannten Verriegelungsorgane ersetzt werden, wie etwa
Stifte, Hebel usw.
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Die Verriegelungseinheit ist beispielsweise für die
Befestigung im Türgriff eines Kraftfahrzeugs 18 anhand
aller geeigneten Vorrichtungen vorgesehen.
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Der Rotor 11 umfaßt an einem seiner Enden einen Nocken
19, der mit einem Betätigungsorgan 20 zusammenwirkt,
dessen Achse 21 fest mit einem (nicht dargestellten)
Stellhebel verbunden ist, um den Schließmechanismus zu
betätigen.
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Da alle diese Elemente nicht Bestandteile der
vorliegenden Erfindung sind, kann auf ihre eingehendere
Beschreibung verzichtet werden.
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Eine Druckfeder 22 ermöglicht die Rückführung der
Einheit aus Rotor 11 und Zwischenstator 12 in ihre
Ruhestellung. Eine Torsionsfeder 23 holt den Rotor 11
nach seiner Drehung wieder in die Ruhestellung zurück.
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Unter Bezugnahme auf Figur 3 folgt nun eine
eingehendere Beschreibung des Zwischenstators 12, der auf
der Schlüsseleinsteckseite einen zylindrischen Teil 25
umfaßt, welcher mit einem zylindrischen Kragen 26 mit
größerem Durchmesser verbunden ist.
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Dieser Kragen 26 besitzt an seiner Peripherie
Einschnitte 27 für das Einsetzen der Befestigungsklammern
28 einer Schutzkappe 29 (siehe Figur 1).
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Die Enden dieser Klammern 28 greifen in einer an den
Kragen 26 angrenzenden Aussparung 30 ein.
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Eine Mittelbohrung 31 geht durch die Einheit des
Zwischenstators hindurch und dient als Aufnahme für
den Rotor 11.
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Der hintere Teil 32 des Zwischenstators 12 umfaßt eine
Aussparung 32, an der zwei Anflachungen 34, 35
vorgesehen sind.
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Erfindungsgemäß umfaßt der Zwischenstator 12 in
einstückiger Ausführung zwei elastische Klammern 36, die
einerseits erste versenkbare Verrastungsmittel und
andererseits zweite Verstärkungsmittel für die
Verbindung zwischen Rotor 11 und Zwischenstator 12 beim
Einstecken eines nicht passenden Schlüssels bilden.
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Jede elastische Klammer 36 umfaßt einen kreisförmigen
Schenkel 37, dessen Außenfläche 38 im Verhältnis zur
Innenfläche 39 des Körpers 13 außermittig versetzt ist
(Figur 2).
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Jeder kreisförmige Schenkel 37 schließt sich
einerseits an die Anflachungen 34, 35 und andererseits an
einen radialen Schenkel 40 an, der jeweils außenseitig
einen abgerundeten Vorsprung 41 umfaßt.
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Die radialen Schenkel 40 weisen einen zur Achse des
Zwischenstators hin abnehmenden Querschnitt auf, so
daß auf der dem Vorsprung 41 gegenüberliegenden Seite
ein Ansatz 42 gebildet wird.
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Wie insbesondere in Figur 2 zu erkennen ist, wirken
die Vorsprünge 41 jeder elastischen Klammer 36 mit
einer Längsnut 43 zusammen, die in dem Körper 13
vorgesehen ist.
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Auf der Höhe 42 besitzt der Rotor 31 eine Aufnahme 44,
deren Funktion weiter unten erläutert wird.
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In Ruhestellung oder beim Einstecken eines passenden
Schlüssels nehmen die elastischen Klammern die
Position ein, die in Figur 2 mit durchgezogenen Linien
dargestellt wird: Die Ansätze 42 berühren die
Außenperipherie des Rotors 11, während sich die Vorsprünge
41 im Innern der Längsnut 43 des Körpers 13 befinden
und so die ersten versenkbaren Verrastungsmittel
zwischen dem Zwischenstator 12 und dem Körper 13
bilden.
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Beim Einstecken des passenden Schlüssels befinden sich
die Verriegelungsorgane 17 in Übereinstimmung mit dem
Rotor 11, dessen Drehung im Verhältnis zum
Zwischenstator 12 auf diese Weise freigegeben wird.
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In dieser Anordnung befinden sich die Ansätze 42 der
elastischen Klammern nicht mehr gegenüber der Aufnahme
44, sondern sie berühren die vollwandige
Außenperipherie des Rotors, wodurch eine unvorhergesehene
Entkupplung verhindert wird, beispielsweise wenn der passende
Schlüssel am Ende seiner Drehung zum Anschlag kommt.
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Beim Drehen des Schlüssels wird der Rotor 11 drehend
mitgenommen, wobei er wiederum über seinen Nocken 19
das Betätigungsorgan 21 und damit den
Schließmechanismus mitnimmt.
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Beim Einstecken eines nicht passenden Schlüssels in
den Rotor 11 halten die Verriegelungsorgane 17 den
Rotor 11 in seiner drehfesten Verbindung mit dem
Zwischenstator 12. Wenn gewalsten versucht wird, die
Einheit aus Rotor 11 und Zwischenstator 12 zu drehen,
treten die Vorsprünge 41 der elastischen Klammern 36
aus der Längsnut 43 aus und kommen an der Innenwand 39
des Körpers 13 zur Anlage. Gleichzeitig greifen ihre
Ansätzte 42 in die Aufnahme 44 des Rotors ein, wie
durch strichpunkteierte Linien in Figur 2 dargestellt
wird, und bilden auf diese weise die zweiten mittel
zur Verstärkung der drehfesten Verbindung des Rotors
11 mit dem Zwischenstator 12. Daher wird die Einheit
aus Rotor 11 und Zwischenstator 12 in dem Körper 13
gedreht, wodurch jede Betätigung des
Schließmechanismus verhindert wird.
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Es ist zu beachten, daß die auf diese Weise gebildeten
ersten und zweiten mittel besonders einfach gestaltet
sind, da keine ergänzenden Teile benötigt werden.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die
beschriebenen oder dargestellten Ausführungsformen
beschränkt, sondern sie umfaßt alle Varianten, die der
Fachmann daraus ableiten kann, ohne den Rahmen der
Erfindung gemäß den Ansprüchen zu verlassen.
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So könnten insbesondere die zwei Klammern 36 durch
eine einzige Klammer ersetzt werden. Außerdem könnten
die Klammern 36 einen gemeinsamen Ansatz 42 aufweisen.