DE6914360U - Transportpalette aus einer pressmasse aus mit einem bindemittel vermischten faserstoffen - Google Patents
Transportpalette aus einer pressmasse aus mit einem bindemittel vermischten faserstoffenInfo
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Description
Anmelderin: GBM 30
2. April 1969 DrFh/scn
Transportpalette aus einer Pressmasse aus mit einem Bindemittel vermischten Faserstoffen.
Die Neuerung betrifft eine Transportpalette, auf der Stückgüter wie Pakete, Kisten, Möbelteile, Baumaterialien
usw. für den Transport aufgestapelt werden können. Dabei ist es wünschenswert, wenn eine solche Palette
so ausgebildet ist, daß sie sich für die Verwendung von Flurfördermitteln und Hubstaplern eignet.
Es ist bekannt, Paletten dieser Art vorzugsweise als Holz- oder Metallpaletten herzustellen, an denen entsprechende
Fussteile oder auch Rollen vorgesehen sind. Man hat auch bereits solche Paletten in der Weise hergestellt,
dass zwei Holzplatten durch geeignete Distanzstücke so miteinander verbunden sind, dass zwischen den
Platten der erforderliche Raum zum Einfahren der Gabel eines Hubstaplers verfügbar ist. All diese Paletten
weisen ein erhebliches Eigengewicht auf. Zudem ist ihre Herstellung verhältnismässig teuer, so dass es unzweckmässig
wäre, sie nac> einmaligem Gebrauch zu vernichten; es ist vielmehr üblich, sie an den Ausgangsort zurückzutransportieren,
wodurch zusätzliche Transportkosten entstehen, ganz abgesehen davon, dass auf diese Weise
" ·: v 5D ι? η
- 2 Transportraum verloren geht.
Es ist auch bekannt, Transportpaletten in der Weise herzustellen, dass sie aus einer die Tragfläche bildenden,
aus einem geeigneten Material, beispielsweise aus Metall oder auch einem verpressten Gemisch von
Holzspänen und einem Bindemittel, bestehenden Wellplatte, etwa mit 'rapezförraigem Wellen- oder Ondulationsprofil,
und einer an deren Unterseite gegenüber den Wellen der Tragfläche uir. 90 gedrehten an der Unterseite
dieser Wellplatte befestigten zweiten Wellplatte zusammengesetzt ist. Auch diese Form einer
Transportpalette ist jedoch in der Herstellung noch zu teuer, um al ^ Einwegpalette Verwendung zu finden.
Ausserden: ergibt sich der Nachteil, dass die Palette entweder nur in einer Richtung, etwa der Querrichtung,
durch einen Hubstapler erfasst werden kann, oder aber dass die untere Wellplatte mit die einzelnen Wellen
durchbrechenden Ausnehmungen versehen sein muss, um ein Einfahren der Gabel in beiden Hauptrichtungen der
Palette, und zwar möglichst von allen vier Seiten her, zu ermöglichen. Die Herstellung solcher Unterplatten
bedarf jedoch besonderer Werkzeuge und ist daher kompliziert und kostspielig. Ausserdem lässt sich auf
diese Weise eine Palette, bei der auch Flurfördermittel
in beiden Achsrichtungen eingefahren werden können, überhaupt nicht herstellen. Und schliesslich haben
diese Paletten, ebenso wie die zuvor beschriebenen, den Nachteil, dass ihr eigener Raumbedarf beim Lagern oder
Stapeln verhältnismässig gross ist, da sie beim
Übereinandersetzen nicht int>xnander eingreifen.
Aufgabe der Neuerung ist es nun, eine Transportpalette
zu schaffen, die bei guter und raumsparender Stapelfähigkeit ein hinreichend geringes Gewicht aufweist,
und deren Herstellungskosten so niedrig sind, dass sie als Einwegpalette verwendet werden kann. Zu diesem
Zweck wird die Palette neuerungsgeinäss aus einem Gemisch aus Faserstoffen, a. B. zerkleinerten Holzspänen
und einem Bindemittel, vorzugsweise einem wärmehär'unden
Bindemittel, einstückig gepresst. Als Bindemittel kommen dabei vorzugsweise Kunstharze auf Harnstoffbasis
infrage.
Die Püsse dieser Paletten weisen in Weiterbildung der Neuerung vorzugsweise die Form von nach unten gerichteten,
sich nach oben öffnenden hohlen Kegel- oder Pyramidenstümpfen auf.
Dadurch dass die Füsse als sich nach oben öffnende Hohlkörper mit geneigten Wandungen ausgeküclet sind,
ergibt sich beim Stapeln ein sehr geringer Raumbedarf, da die Füsse einer Palette, die auf eine andere Palette
aufgesetzt wird, in die oben offenen Hohlräum© der Füsse der unteren Palette eindringen.
In Weiterbildung der Neuerung wird ferner eine solche Palette derart geformt und bemessen, dass das Einfahren
von Flurfördermitteln oder der G-abel von Hubstaplern
von alltn vier Seiten möglich ist. Zu diesem
Zweck wird einerseits die Höhe der Füsse so gewählt, dass der Bodenabstand der Tragplatte der Palette über-
all ausreicht, um sie mit den Fördermitteln zu unterfahren. Ferner sind die Abstände zwischen den Füssen
den Normabständen der Fördermittel, etwa dar Gabeln von Hubstaplern, angeglichen.
Sollen die Abmessungen der Palette den Normabmessungen der sogenannten Euro-Pool-Palette angepasst werden,
oder ergeben sich aus anderen Gründen vorbestimmte Längen- und Breitenmaße der Palette, so ist es gegebenenfalls
nicht möglich, einerseits den Wandungen der Füsse eine Neigung zu geben, die bei Herstellung der
Palette den erforderlichen Pressdruck gewährleistet, und
andererseits gleichzeitig den für das Einfahren der Fördermittel erforderlichen Abstand zwischen den Füssen zi
wahren. In einem solchen Fall werden die infrage stehencen
Füsse nicht nur pyramidenstumpfförmig ausgebildet, um bei gleicher Grundfläche der Füsse einen grösseren
Zwischenraum zwischen diesen zu erhalten, als er bei kegelstumpfförmiger Ausbildung möglich wäre, sondern die
Füsse sind in Weiterbildung der Neuerung beispielsweise an der nach der Mittelängsachse der Palette, also in
deren Querrichtung weisenden Flanke offen, wobei die offen gebliebene Fläche, bzw. die Kanten der beiden
angrenzenden Flanken der Füsse, senkrecht zur Tragfläche der Palette verlaufen. Auf diese Weise kann auf den
Schalseiten der Palette, wo selbstverständlich für die einzuführenden Fördermittel nur ein beschränkter Zwischenraum
zwischen den Füssen zur Verfügung steht, zusätzlich Platz gewonnen werden, ohne dass für den Pressvorgang
besondere Maßnahmen erforderlich sind, bzw. Schwierig-
keiteni entstehen.
Um die Tragfähigkeit der Palette zu erhöhen, können an den. Längsseiten oder auch an allen vier Seiten
zwischen den Eckfüssen noch zusätzlich Füsse vorgesehen
werden. Anch ist es unter Umständen von Vorteil,
in der Mitte der Palette, aLo im Schnittpunkt ihrer Längs- und ihrer Quermittelachse einen Fuss
vorzusehen, gleichgültig ob in der Mitte der Palettenseiten zusätzlich Füsse vorgesehen sind oder nicht.
Ferner ist es zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Palette angezeigt, diese in Weiterbildung der Neuerung
mit Verstärkungsrippen zu versehen. Diese können entweder als Vollrippen von dreieckigem oder trapezförmigem
Querschnitt an der Unterseite der Palette vorgesehen sein, oder aber die Form von nach unten gerichteten,
nach oben offenen Hohlrippen aufweisen; auch diese kanalartig ausgebildeten Hohlrippen haben
entweder ein dreieckiges oder trapezförmiges Profil, um den. erforderlichen Pressdruck bei der Herstellung
der Palette zu gewährleistens
Die Anordnung der Rippen ist beliebig. Sie können beispielsweise längs der Ränder parallel zu diesen und
längs der Mittelachsen verlaufen; auch können Rippen in Längs- und Querrichtung an beliebiger Stelle vorgesehen
sein, so dass unter Umständen eine gitter- oder netzartige Anordnung entsteht. Andererseits können
die Rippen auch zum Teil oder sämtliche in Diago-
nalrichtung bzw. parallel hierzu verlaufen.
Bei Bemessung der Rippen ist darauf zu achten, dass sie stets nur soweit über die untere Fläche der Palettenplatte
herausragen, dass bei Berücksichtigung der Höhe der Füsse noch genügend freier Raum zwischen
Boden und Rippen verbleibt, dass die Fördermittel eingefahren werden können.
Im folgenden soll anhand der beigefügten Zeichnung ein spezielles Ausführungsbeispiel für eine Palette geraäss
der Neuerung mit einigen Varianten beschrieben werden, ohne dass jedoch die Anwendung des Neuerungsgedankens
auf diese Palettenform beschränkt sein all. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Palette in perspektivischer Darstellung; Fig. 2 einen vertikalen Teilschnitt längs der strichpunktierten
Linie H-II in Fig. 1 ;
Fig. 3 einen vertikalen Teilschnitt längs der strichpunktierten Linie IH-III in Fig. 1 ;
Fig. k einen vertikalen Teilschnitt längs der strichpunktierten
Linie IV-IV in Fig. 1; Fig. 5 eine Draufsicht auf die Palette nach Fig. 1,
jedoch mit zusätzlichen Rippen;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Palette mit einer anderen Anordnung der Rippen.
Die Darstellung in der Zeichnung, insbesondere in den Figuren 5 und 6, ist weitgehend schematisiert.
~ 7 —
Die in Fig. 1 als Beispic l dargestellte Palette gemäss
der Neuerung besteht aus der die Stapelfläche
bildendeu Platte 1, an deren Eckpunkten Füsse 2 vorgesehen
sind. Ausserdem ist an jeder der Längsseiten
dieser Palette in der Mitte dieser Seite noch ein weiterer Fuss 3 vorgesehen. Diese an den beiden
Längsseiten der Palette befindlichen Füsse 2,3 sind in dem gewählten Beispiel pyramidenstumpfförmig
ausgebildet, während die Palette zudem noch drei längs der parallel zu den Längsseiten verlaufenden
Mittelachse angeordnete kegelstumpfförmige Füsse
4,4f aufweist, deren mittlerer 4* sich im Schnittpunkt der Diagonalen der Platte 1 befindet. Sämtliche
Füsse 2,3,4,4' sind neuerungsgemäss als nach
unten gerichtete, nach oben offene Hohlkörper ausgebildet.
Die Platte 1 ist entsprechend einer Weiterbildung der Neuerung durch Rippen verstärkt und zwar im gewählten
Beispiel durch nach unten gerichtete sich nach oben öffnende Hohlrippen, von denen einerseits
die Hohlrippen 5a und 5b in einem gewissen Abstand
f parallel zu den Rändern 11 und 1n der Platte 1
verlaufen, wobei sie beispielsweise jeweils in die durch die Füße 2,3,4 gebildeten nach oben offenen
Hohlräume münden, während andererseits die be Lfien
Hohlrippen 7 jeweils zwei einander diagonal gegenüberliegende Ecken der Platte 1 verbinden. Auch diese
Hohlrippen münden beispielsweise in die dürfen die
Füsse 2 und 41 gebildeten Hohlräume. Die diagonal
verlaufenden Rippen 7 können entweder das gleiche Profil
wij die Rippen 5a und 5b aufweisen, oder auch erforderlichenfalls
anders dimensioniert sein. Im gewählten Beispiel sei angenommen, dass sämtliche Hohlrippen
das gleiche Profil aufweisen. Zusätzlich zu diesen Hohlrippen 5a, 5b und 7 sind in dem gewählten
Beispiel noch jeweils zwei parallel zu den Seitenkanten der Palette verlaufende, durch deren Mittelpunkt
gehende gleichfalls sich nach oben öffnende Hohlrippen 6a und 6b vorgesehen, so dass sich in dem im Mittelpunkt
der Palette befindlichen kegelstumpfförmigen Puss 4* die beiden diagonal und die beiden längs der
Mittelachsen verlaufenden Rippen schneiden.
Fig. 2 zeigt einen Vertikalschnitt durch einen Teil der Palette, entsprechend der strichpunktierten Linie
II-II in Fig. 1. Dieser Schnitt verläuft längs der
Mittelebene der Hohlrippe 6a und zeigt die Hohlräume des in der Mitte des Schmalseite der Palette angeordneten
Fusses k mit der Einmündung der längs des Randes 1" verlaufenden Hohlrippe 5b, sowie des im
Schnittpunkt der Mittelachsen und der Diagonalen der Platte 1 vorgesehenen Fusses k* mit den Einmündungpn
der Hohlrippen 5b und 7. Gegenüber Vollrippen
haben diese Hohlrippen den Vorteil, eine Vereinfachung beim Beschicken der Pressform zu bringen.
Einen Querschnitt durch die Rippen zeigt Fig. 3, in der eine der Diagonalrippen 7 entsprechend der strichpunktiert
η Linie III-III in Fig. 1 geschnitten ist.
— 9 —
Dieses Profil kann selbstverständlich auch anders gewählt
werden, etwa als Dreieck, doch muss die Neigung der Flanken stets so gross sein, dass ein einwandfreies
Vorpressen der Pressmasse gewährleistet ist. Bei einem zu steilen Verlauf dei Flanken würden seitlich
wirkende Presstempel erforderlich, wodurch das Presswerkzeug wesentlich komplizierter und teuerer würde.
Will man eine solche Verteuerung in Kauf nehmen, so ist natürlich auch ein rechteckiges Profil der Hohlrippen
möglich.
Bei der Herstellung einer solchen Palette muss weiterhin darauf geachtet werden, dass die Tiefe der Hohlrippen
7 und ggfs. 5a, 5t>» 6a, 6b im Verhältnis zu
der Höhe der Füsse 2,3,4,4· so gewählt wird, dass in der gleichfalls in Fig. 3 gezeigten Weise zwischen
der Standfläche 11 und der unteren Fläche der Rippen, beispielsweise der Rippen 7» eine hinreichende lichte
Weite g für das Einfahren eines Fördermittels verbleibt.
Ausserdem müssen selbstverständlich auch die Füsse so
bemessen sein, dass zwischen ihnen das Einfahren der Gabel eines Hubstaplers oder eines Flurfördermittels
sowohl von der Breit- axs auch von der Schmalseite der
Palette her gewährleistet ist. Zu diesem Zweck sind die an den Aussenlängskanten 1· angeordneten Füsse 2
und 3 nicht kegelstumpf-, sondern pyramidenstumpfförmig
ausgebildet, damit bei Einhaltung des für die ein-
- 10 -
wandfreie Verpressung notwendigen Neigungswinkels der
Wandung ein hinreichender Abstand zu den auf den Mittelachsen angeordneten Füßen 3,4,4' bzw. zu den jeweils
entsprechenden Füssen 2,3 an der anderen Seite
der Palette erreicht wird. In Richtung auf die Längsmittelachse der Palette, also in der Querrichtung der Palette, sind die an der Längsaussenkante angeordneten Füsse 2 und 3 in der bereits oben dargelegten Weise
offen, wobei die durch die Kanten 2* bzw. 3* begrenzten Flächen der offenen Flanken der Füsse 2 und 3 senkrecht zur Tragfläche der Platte 1 der Palette verlaufen. Auf diese Weise wird ohne Beeinträchtigung des
Prossvorganges oar zum Einführen der Gabel eines
Hubstaplers oder Flurfördermittels erforderliche Platz gewonnen. Um hierbei die Stapelfähigkeit der Paletten zu gewährleisten, sind die von der offenen Seite her
in die Füsse 2 und 3 einmündenden Rippen $h, 6b so ausgebildet, dass die Kanten 5b* und 6b* der Grundfläche des von den Rippen gebildeten kanalförmigen Hohlraums gegenüber den Kanten 2*,3* um einen gewissen Betrag d nach der Mittellängsachse hin versetzt sind, so dass
die Kanten 2f,3! einer von oben her auf die Palette
aufgesetzten gleichartigen Palette ohne Schwierigkeiten an den Kanten ^\3t^6bt vorbei in die von den Füssen 2,3 gebildeten Hohlräume eindringen können. In Fig. k ist die Einmündung einer Rippe 5 b in einen Eckfuss 2 in einem längs der Rippe verlaufenden Schnitt entsprechend der strichpunktierten Linie IV-IV in Fig. 1 gezeigt.
der Palette erreicht wird. In Richtung auf die Längsmittelachse der Palette, also in der Querrichtung der Palette, sind die an der Längsaussenkante angeordneten Füsse 2 und 3 in der bereits oben dargelegten Weise
offen, wobei die durch die Kanten 2* bzw. 3* begrenzten Flächen der offenen Flanken der Füsse 2 und 3 senkrecht zur Tragfläche der Platte 1 der Palette verlaufen. Auf diese Weise wird ohne Beeinträchtigung des
Prossvorganges oar zum Einführen der Gabel eines
Hubstaplers oder Flurfördermittels erforderliche Platz gewonnen. Um hierbei die Stapelfähigkeit der Paletten zu gewährleisten, sind die von der offenen Seite her
in die Füsse 2 und 3 einmündenden Rippen $h, 6b so ausgebildet, dass die Kanten 5b* und 6b* der Grundfläche des von den Rippen gebildeten kanalförmigen Hohlraums gegenüber den Kanten 2*,3* um einen gewissen Betrag d nach der Mittellängsachse hin versetzt sind, so dass
die Kanten 2f,3! einer von oben her auf die Palette
aufgesetzten gleichartigen Palette ohne Schwierigkeiten an den Kanten ^\3t^6bt vorbei in die von den Füssen 2,3 gebildeten Hohlräume eindringen können. In Fig. k ist die Einmündung einer Rippe 5 b in einen Eckfuss 2 in einem längs der Rippe verlaufenden Schnitt entsprechend der strichpunktierten Linie IV-IV in Fig. 1 gezeigt.
- 11 -
1
I
Soweit die Füsse nicht ohnehin nach einer Seite hin offen sind, also beispielsweise bei den in der Längsmittelachse
angeordneten kegelstumpfförmigen Füssen
4,4', ist es zveckmässig, in der Grundfläche der Füsse
eine Öffnung 10 (Fig. 2) vorzusehen, die es dem möglicherweise einsick rnden Regenwasser gestattet abzufliessen.
Um ein einwandfreies Stapeln der Paletten zu ermöglichen
sind ausserdem vorteilhafterweise die hohl ausgebildeten
Füsse 2,3»^,4f in ihrem Innern in der aus
den Figuren 2 und 4 erkennbaren Weise mit als Absätze ausgebildeten Stapelkanten 10 versehen, auf denen beim
Übereinandersetzen der Paletten jeweils die Füsse der
oberen Paletten sich abstützen, um ein Verklemmen ihrer geneigten Seitenwände an den Innenflächen der Füsse
der unteren Paletten zu verhindern.
Selbstverständlich können die Rippen auch anders angeordnet werden als in dem oben beschriebenen Beispiel,
etwa in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise, wobei keine längs der Mittelachsen verlaufenden Rippen vorgesehen
sind, sondern in den zwischen den Seitenrippen 5a.,
5b und den diagonal verlaufenden Rippen 7 entstehenden Feldern jeweils parallel zu den diagonal verlaufenden
Rippen 7 weitere Rippen 8a und 8b angeordnet sind, die jeweils so enden, dass sie weder in eine der Rippen
5a, 5b oder 7 noch in eine andere der zusätzlichen
Rippen 8a, Ob münden. Dabei können die Längenmaße und
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die gegenseitige Anordnung dieser zusätzlichen Rippen entsprechend der Fig. 5 so gewählt werden, dass die
zusätzlichen Rippen 8a und 8 b eine verschiedene Länge haben und ihre Enden gegeneinander versetzt sind.
Eine andere Möglichkeit die Rippen anzuordnen, zeigt Fig. 6, wo keine in Diagonalrichtung verlauxendeiRippen
vorgesehen sind, sondern nur Rippen, die parallel zu den Seitenkanten 11, 1" der Palette angeordnet sind
und sich rechtwinklig schneiden. Dabei sind jeweils zwischen den längs der Ränder verlaufenden Rippen 5a,
5b und den längs der Mittelachsen verlaufenden Rippen 6a, 6b noch jeweils die Rippen 9a, 9\>
vorgesehen, so dass eine Art von Gitter oder Netz von Längs- und Querrippen entsteht. Es ist natürlich nicht notwendig,
diese Rippen so anzuordnen, dass jeweils längs der Mittelachran
gerade eine Rippe verläuft; statt der gezeigten fünf Längs- und fünf Querrippen können z. B. in
jeder Richtung nur je vier symmetrisch angeordnete Rippen vorgesehen werden, von denen dann keine in den Mitte
Ifuss 4* mündet.
Selbstver. tändlich stellen die vorstehend beschriebene
Ausführungsform und ihre angedeuteten Varianten nur Beispiele für die Verwirklichung des Neuerungsgedankens
dar, ohne dessen Anwendung in einer abweichenden Form auszuschilessen.
Claims (1)
1. Transportpalette, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem nicht steigfähigen Gemisch von organischen
Faserstoffen, beispielsweise zerkleinerten Holzspänen, Zuckerrohrbagasse u.ö., und einem Bindemittel,
insbesondere einem wärmehärtenden Bindemittel, vorzugsweise einem Kunstharz auf Harnstoffbasis, derart
gepresst ist, dass die die Stapelfläche bildende Platte (1) und die Füsse (2,3,4,4-) einstückig
miteinander verbunden sind
2. Transportpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füsse (2,3>^»4f) als nach unten
gerichtete, sich nach oben öffnende pyramidenstumpf-(2,3)
oder kegelstumpf- (4,M )förmige Hohlkörper ausgebildet
sind.
3. Transportpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Ecke ein Fuss (2) vorgesehen
ist.
k. Transportpalette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass an zwei oder an allen vier Seiten der Platte (i) jeweils zwischen den Eckfüssen (2)
noch mindestens ein weiterer Fuss (3,M vorgesehen ist.
119143 6 υ
5· Transportpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass im Sch littpunkt der beiden Mittelachsen der Platte (i) zusätzlich ein Fuss (k*)
vorgesehen ist.
6. Transportpalette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teil der Fiisse (2,3) oder alle Füsse jeweils als hohler Pyramidenstumpf ausgebildet
sind, dessen eine Seite offen ist, und dass die beiden die offene Seitenfläche begrenzenden Kanten
(2*,3f) der beiderseits anschliesse.iden Seitenflächen
zur Stapelfläche der Platte (i) senkrecht stehen.
7· Transportpalette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass im Inneren der Füsse (2,3,4,4*) als
Absätze ausgebildete Stapelkanten (lO) vorgesehen sind.
8. Transportpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (i) durch nach unten weisende
Rippen verstärkt ist.
9. Transportpalette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten weisenden Rippen als
Vollrippen mit dreieckigem oder trapezförmigem Querschnitt ausgebildet sind.
10. Transportpalette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten weisenden Rippen als
sich nach oben öffnende Hohlrippen (5a, 5b, 6a, 6b,
7) mit dreieckigem oder trapezförmigem Profil ausgebildet
sind .
11. Transportpalette nach. Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Rippe (5af 5b) längs
eines jeden Randes (1',I11) der Platte (1) in geringem Abstand von diesem und parallel zu diesem
verläuft.
12. Transportpalette nach Anspruch 8. oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Rippen (7) sich überkreuzend jeweils die beiden einander diagonal gegenüberliegenden Ecken der Platte (i) verbinden.
13. Transportpalette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Rippen (6a, 6b, 9a, 9b)
oder alle Rippen parallel zu den Rändern 1f, 1")
der Platte (1) verlaufen.
Ik. Transportpalette nach den Ansprüchen 6 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass an den Einmündungsstellen von Hohlrippen (5b,6b) in die offene Seite von
pyramidenstumpfförmigen, an einer Seitenfläche offenen Füssen (2,3) die Ränder (5b*,ob1) der Grund
flächen der durch die Rippen (5b,6b) gebildeten kanalartigen
Vertiefungen der Platte (1) gegenüber den Kanten (2*,3*) der an die offene Seite anschliessenden
Seitenflächen der Füsse um einen gewissen Betrag
(d) in Richtung zu der entsprechenden Mittelachse der Platte hin versetzt sind.
rv
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19696914360 DE6914360U (de) | 1969-04-02 | 1969-04-02 | Transportpalette aus einer pressmasse aus mit einem bindemittel vermischten faserstoffen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19696914360 DE6914360U (de) | 1969-04-02 | 1969-04-02 | Transportpalette aus einer pressmasse aus mit einem bindemittel vermischten faserstoffen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE6914360U true DE6914360U (de) | 1969-10-16 |
Family
ID=6601267
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19696914360 Expired DE6914360U (de) | 1969-04-02 | 1969-04-02 | Transportpalette aus einer pressmasse aus mit einem bindemittel vermischten faserstoffen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE6914360U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9313614U1 (de) * | 1993-09-09 | 1994-01-13 | Preussag Stahl Ag, 31226 Peine | Mehrwegstahlpalette |
-
1969
- 1969-04-02 DE DE19696914360 patent/DE6914360U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9313614U1 (de) * | 1993-09-09 | 1994-01-13 | Preussag Stahl Ag, 31226 Peine | Mehrwegstahlpalette |
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