HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Audio-/Video-System mit
Audio- und Video-Geräten wie Fernseher, Videorekorder (VTR), Audiogeräten usw.,
wobei mehrere Geräte an einen Informationsübertragungspfad angeschlossen
sind, und insbesondere ein Bildanzeigeverfahren für den Betrieb der
entsprechenden Funktionsarten durch das Anzeigen der verschiedenen Funktionsarten der
entsprechenden Stationen auf der Überwachungsbildfläche, um die
Anforderungen des Benutzers entsprechend den Anzeigen einzugeben.
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Wenn die Funktionsanzeigen aller an das System angeschlossenen Stationen und
die Anzeigen der Menübilder bewirkt sind, behält der Zentralcomputer
konventionell alle Funktionen und Bilddaten, die alle Stationen auszuführen haben,
die integrierten Steuerungen und Anzeigeverarbeitungen, wenn erforderlich.
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Der oben beschriebene Stand der Technik weist jedoch die folgenden Probleme
auf.
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(1) Da der Zentralcomputer die Bildanzeigedaten aller an das System
angeschlossenen Stationen steuert, wird die zu steuernde Datenmenge
eine sehr große Menge.
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(2) Da der Zentralcomputer die Bildanzeigedaten aller an das System
angeschlossenen Stationen steuert, ist es schwierig, die Bildanzeigen
für die neue Station zu bewältigen, wenn die neue Station an das
System angeschlossen wird, oder, wenn die Gerätetypen durch neue
ersetzt werden, auch in der vorhandenen Station.
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Als ein Verfahren zum Lösen des oben beschriebenen Problems wurde bereits
das japanische, veröffentlichte Patent (Veröffentlichungsnummer JP-A-2146558)
vorgeschlagen. Das oben beschriebene Patent wird zum Beschreiben des
Verfahrens teilweise zitiert.
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Das Patent ist dadurch gekennzeichnet, daß in einem Kommunikationssystem, in
dem eine aus einem Steuerungsteil, einem Anzeigeteil, einem Eingabeteil und
einem Kommunikationssteuerungsteil gebildete Steuerung durch einen
gemeinsamen Kommunikationspfad mit mehreren mit einem Kommunikationsteil
versehenen Stationen verbunden ist, eine Einrichtung so ausgebildet ist, daß sie
die entsprechende Station durch Selektion des auf dem Anzeigeteil der
Steuerung angezeigten Steuerelements und des Steuerungsinhalts als Einrichtung zum
Steuern der Station von der Steuerung steuert. In die Steuerung sind mehrere
Typen von Basisbildflächen eingebaut, die auf dem Anzeigeteil anzuzeigen sind.
Mehrere jeweils an den gemeinsamen Kommunikationspfad angeschlossene
Stationen behalten die für ihre eigene Steuerung notwendige Bildinformation. Die
Bildinformation, welche bezogen auf den Datenempfang von der Steuerung ein
Objekt ist, wird zu der Steuerung übertragen, um das Bild auf dem Anzeigeteil
anzuzeigen, das zum Steuern der Steuerung erforderlich ist.
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Bei dem Verfahren des oben beschriebenen Patentes bleiben jedoch die
folgenden Probleme bestehen.
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(1) Die Steuerung muß Bilder aufweisen, welche die Geräte zuvor als
Basisbilder zeigen, die zuvor diejenigen Geräte erwarten, welche an
das Audio-/Video-System anschließbar sind.
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(2) Obwohl die entsprechenden Stationen die Daten aufweisen, die in den
Bildern anzuzeigen sind, hat die Steuerung stets ein Steuerungsrecht
für die Bildanzeige darüber, welches Stationsbild in welcher Folge
anzuzeigen ist, so daß die Station nicht in der Lage ist, die gewünschte
Anzeige entsprechend ihrem eigenen Ablauf gemäß den Anforderungen
des Benutzers anzuzeigen.
AUFGABE UND ABRISS DER ERFINDUNG
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Daher wurde die vorliegende Erfindung entwickelt, um im wesentlichen die dem
Stand der Technik innewohnenden Nachteile zu beseitigen und ihre wesentliche
Aufgabe ist es, ein verbessertes Verfahren anzugeben.
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Eine weitere wesentliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein
vollständig erweiterbares Bildschirmanzeige-Darstellungssystem anzugeben, welches
in der Lage ist, die Bildanzeigen aller Geräte gleich zu behandeln, um jedes Bild
jedes Gerätes frei anzuzeigen, wenn das neue Gerät frei an das System
angeschlossen oder von dem System getrennt wird, oder um zu entscheiden, daß die
anzuzeigende Prozedur entsprechend den eigenen Verfahren der entsprechenden
Stationen angezeigt wird.
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Die folgende Einrichtung wird zur Verwirklichung dessen verwendet.
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(1) Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt einen Schritt, der Anfragen
an alle Stationen ausführt, die an den Informationsübertragungspfad
angeschlossen sind, ob die Bildanzeigedaten vorhanden sind oder nicht, einen Schritt,
der eine Adresse einer Station speichert, welche erwidert, daß die
Bildanzeigedaten vorhanden sind, einen Schritt zum Ausführen einer Anfrage nach dem
Bildinhalt an die Station, die erwidert, daß die Bildanzeigedaten vorhanden sind,
einen Schritt, in dem der auf die Anfrage hin erwiderte Bildinhalt registriert wird.
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(2) Ein Audio-/Video-System einer Ausführungsform der Erfindung ist
gebildet aus einer daran angeschlossenen Station mit Bildanzeigefunktionen,
welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem eine Operandeninformation
zum Bestimmen des Anzeigebeginns gesendet wird, von dem an ein Bild der
Station B, bezogen auf die Station B, die das entsprechende Bild unter den an
den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen enthält, wenn der
Bediener das dem momentan angezeigten Bild nachfolgende Bild bestimmt hat,
und ebenso einer Bildanzeigeübergangsmitteilung ("BRANCH-Mitteilung") zum
Übernehmen der Bildanzeigesteuerungsrechte, und einer ihr zugeordneten
Station mit Bildanzeigefunktion, welche einen Schritt aufweist, in dem ein
Steuerungsrecht der Bildanzeige erhalten wird, wenn die "BRANCH-Mitteilung" von
der Station A empfangen wurde, um zuerst das Bild anzuzeigen, dessen
Bildnummer mit dem Operanden der "BRANCH-Mitteilung" festgelegt ist, danach alle
Bildanzeigen entsprechend der Anforderung des Benutzers nach der
Anzeigeoperation der durch den Benutzer angeforderten Bilder zu beenden.
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(3) Ein Audio-/Video-System einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung ist gebildet aus einer daran angeschlossenen Station mit
Bildanzeigefunktionen, welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem die
Operandeninformation zum Festlegen des Anzeigebeginns gesendet wird, von welcher
Bildnummer der Station B, bezogen auf die Station B, die das entsprechende Bild
unter den anderen an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen
Stationen zurückhält, nachdem die Bildnummer, die momentan angezeigt wird, in
die Bildnummern-Shunt-Einrichtung verschoben wurde, wenn der Bediener das
nach dem momentan angezeigten Bild als nächstes anzuzeigende Bild festgelegt
hat, und eine Bildanzeigeübergangsmitteilung (CALL-Mitteilung) zum
Übernehmen des Bildanzeigesteuerungsrechts, und einen Schritt zum Zurückgeben
der Bildnummer von der Bildnummern-Shunt-Einrichtung in die
Bildnummernerfassungsregion, um das vorherige Bild in einer Stufe anzuzeigen, in der eine
"RETURN-Mitteilung" oder Mitteilung, daß das Bildanzeigesteuerungsrecht von
der Station B zu der Station A zurückgegeben wird, empfangen wurde, und eine
daran angeschlossene Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Schritt
des Zurückbehaltens des Steuerungsrechts der Bildanzeige aufweist, wenn die
"CALL-Mitteilung" von der Station A empfangen wurde, um zuerst das Bild der
in dem Operanden der "CALL-Mitteilung" festgelegten Bildnummer anzuzeigen
und danach die "RETURN-Mitteilung" an die Station A zu senden, wenn die von
der Station B zurückbehaltene Bildanzeige beendet wurde, nachdem das von
dem Bediener angeforderte Bild angezeigt wurde, um das Steuerungsrecht der
Bildanzeige zurückzugeben.
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(4) Ein Audio-/Video-System einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung ist gebildet aus einem Informationsübertragungspfad eines Systems für die
Datenkommunikation, einer für alle an den Informationsübertragungspfad
angeschlossenen Stationen gemeinsame Bildanzeigeeinrichtung, eine für alle an
den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gemeinsame
Anforderungseingabeeinrichtung, einer an das
Übertragungskommunikationssystem, das aus mehreren an den Informationsübertragungspfad
angeschlossenen Stationen gebildet ist, angeschlossenen
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung, um die Datenkommunikation mit sequentiellen Rahmen durch den
Informationsübertragungspfad zu bewirken, einer Rahmendekodiereinrichtung
zum Dekodieren des Inhalts des durch die
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung empfangenen Rahmens, einer Rahmenerzeugungseinrichtung zum
Aufbauen eines durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung an den
Informationsübertragungspfad zu sendenden Rahmens, eine zentrale
Verarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten aller Verarbeitungsschritte durch eine
Software, eine Speichervorrichtung, die verwendet wird, wenn ein Programm der
Verarbeitungsschritte durch die Software ausgeführt wird, eine
Informationsanzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Information des Bildes, eine
Bilddatenerfassungseinrichtung zum Erfassen der verschiedenen Informationstypen, die in dem
Bild anzuzeigen sind, eine Anzeigebildnummernerfassungseinrichtung zum
Erfassen der Bildnummern der anzuzeigenden Bilder, eine Eingabeeinrichtung
zum Eingeben der Information zur Festlegung der nächsten Operation usw.,
durch den Bediener, eine Adressenerfassungseinrichtung zum Erfassen der
Adressen der an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen anderen
Stationen bei Bedarf.
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Die Verarbeitungsschritte umfassen einen Entscheidungsschritt 1 zum
Entscheiden, ob das Verarbeitungsprogramm, wenn es aufgerufen wurde, durch die
Anforderung von der gleichen Station oder durch die Bildübertragung von der
anderen Station aufgerufen wurde, einen Schritt zum Erfassen des Inhalts des
von der anderen Station übertragenen Operanden, wenn der Aufruf durch die
Bildübertragung von der anderen Station in dem Entscheidungsschritt 1
ausgeführt wurde, einen Schritt zum Anzeigen der Bilder entsprechend den
Bildnummern, welche in der Bildnummernerfassungseinrichtung erfaßt werden, einen
Schritt zum Warten, bis die Anforderung für die nächste Verarbeitung
eingegeben wird, einen Entscheidungsschritt 2 zum Entscheiden, ob die Anforderung für
die nächste Verarbeitung eine Bildanzeigebeendigungsanforderung ist oder nicht,
wenn sie eingegeben wurde, einen Entscheidungsschritt 3 zum Entscheiden, ob
das nächste anzuzeigende Bild ein Bild ist, das innerhalb der gleichen Station
existiert, oder nicht, wenn erkannt wurde, daß die Beendigungsanforderung in
Entscheidungsschritt 2 nicht ausgeführt werden kann, einen
Entscheidungsschritt 4, zum Entscheiden, ob ein angefordertes Bild innerhalb der anderen, an
den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Station vorhanden ist oder
nicht, wenn in dem Entscheidungsschritt 3 erkannt wurde, daß es nicht
innerhalb der gleichen Station vorhanden ist, einen Entscheidungsschritt 5 zum
Entscheiden, ob die Übertragung der Bildanzeigeverarbeitung, bezogen auf die
entsprechende Station, mit "CALL" oder "BRANCH" ausgeführt wird, um das
angeforderte Bild anzuzeigen, wenn erkannt wurde, daß das in dem
Entscheidungsschritt angeforderte Bild existiert, einen Schritt zum Vergleichen der
momentan angezeigten Bildnummern mit der Bildnummern-Shunt-Einrichtung,
wenn erkannt wurde, daß es in dem Entscheidungsschritt 5 mit dem "CALL"
bewirkt wurde, einen Schritt zum Löschen des momentan angezeigten Bildes,
einen Schritt zum Übertragen der "CALL-Mitteilung", welche die anzuzeigende
Bildnummer als ersten Operanden, bezogen auf eine Station zum Übertragen der
Anzeigeverarbeitung des als nächsten anzuzeigenden Bildes, aufweist, einen
Schritt zum Warten auf den Empfang der "RETURN-Mitteilung", welche die
Rückkehr eines Rechtes der Bildanzeigeverarbeitung von der Station bedeutet,
nachdem das Recht der Bildanzeigeverarbeitung mit der "CALL-Mitteilung" an die
andere Station abgegeben wurde, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem
Schritt zum Wiederherstellen der Bildnummer, welche in die Bildnummern-Shunt-
Einrichtung verschoben wurde, in der Bildnummernerfassungseinrichtung, wenn
die "RETURN-Mitteilung" empfangen wurde, um das der Bildnummer
entsprechende Bild anzuzeigen, einen Entscheidungsschritt 7 zum Entscheiden, ob der
Zustand "CALL" von der anderen Station ist, oder nicht, wenn entschieden
wurde, daß die in dem Entscheidungsschritt 2 eingegebene Anforderung die
Bildanzeigebeendigungsanforderung ist, einen Schritt zum Übertragen der
"RETURN-Mitteilung" zu der rufenden Station, wenn in dem Entscheidungsschritt
7 erkannt wurde, daß der Zustand "CALL" ist, um die Verarbeitung zu beenden,
einen Schritt zum Löschen des Momentan angezeigten Bildes, wenn in dem
Entscheidungsschritt 7 entschieden wurde, daß der Zustand nicht "CALL" ist,
um die Verarbeitung zu beenden, einen Entscheidungsschritt 6 zum Entscheiden,
ob die Bildanforderung existiert oder nicht, wenn in dem Entscheidungsschritt 3
erkannt wurde, daß es innerhalb derselben Station existiert, einen Schritt zum
Zurückkehren zu einem Schritt zum Erfassen der entsprechenden Bildnummer in
der Bildnummernerfassungseinrichtung, wenn in dem Entscheidungsschritt 6
erkannt wurde, daß es existiert, zum Anzeigen des Bildes entsprechend der
Bildnummer, einen Schritt zum Erfassen der Bildnummer des angezeigten Bildes
in der Bildnummernerfassungseinrichtung, um zu bewirken, daß es unmöglich
ist, das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn im Entscheidungsschritt 6 erkannt
wurde, daß das entsprechende Bild nicht existiert, um das Bild entsprechend der
Bildnummer anzuzeigen, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt des
Erfassens der Bildnummer des anzuzeigenden Bildes in der
Bildnummernerfassungseinrichtung zum Bewirken, daß es unmöglich ist, das angeforderte Bild
anzuzeigen, wenn das angeforderte Bild im Entscheidungsschritt 4 nicht
existiert, auch nicht in einer an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen
Station, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Schritt
zum Löschen des momentan angezeigten Bildes, wenn im Entscheidungsschritt 5
erkannt wurde, daß es mit "BRANCH" bewirkt wird, und einen Schritt zum
Übertragen der "BRANCH-Mitteilung" mit der anzuzeigenden Bildnummer als ersten
Operanden, bezogen auf die Station zum Abgeben der Anzeigeverarbeitung des
als nächsten anzuzeigenden Bildes.
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Es ist möglich, die folgenden Funktionen durch Verwendung der oben
beschriebenen Einrichtungen zu verwirklichen.
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(1) Durch die Anwendung der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 1
wird es möglich, die vorherigen Elemente der Anzeigebilder, die alle an den
Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen enthalten, abzurufen
und die Abrufergebnisse können für die Verarbeitung zum Entscheiden, ob das
Bild des durch den Anwender angeforderten Elementes existiert oder nicht,
durch die Registrierung der Abrufergebnisse in der Bildelementsteuereinrichtung
verwendet werden.
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(2) Durch die Anwendung der Ausführungsform im Anspruch 2 wird es
möglich, das Steuerungsrecht der Bildanzeige an die Station zu geben, die das
Bild hat, wenn eine Anforderung zum Anzeigen des Bildes, welches nicht in
derselben Station vorhanden ist, empfangen wurde, um das bestimmte Bild
anzuzeigen.
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(3) Durch Anwendung der Ausführungsform im Anspruch 3 wird es
möglich, das Steuerungsrecht der Bildanzeige vorübergehend an die Station
abzugeben, die das Bild hat, wenn ein Bild zur Anzeige angefordert wurde, das
nicht in der gleichen Station vorhanden ist, um das Steuerungsrecht der
Bildanzeige bei der gleichen Station wieder herzustellen, nachdem die durch den
Anwender bewirkte, gewünschte Bildanzeigeverarbeitungsoperation ausgeführt
ist.
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(4) Durch die Anwendung der Ausführungsform in Anspruch 4 wird es
möglich, ein Bildanzeigeverfahren anzugeben, das in der Lage ist, ein freies
Anzeigen ohne Berücksichtigungen durch den Bediener auszuführen, ob das
durch den Bediener angeforderte Bild durch eine Station in einem aus mehreren
an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gebildeten
System gesteuert wird oder nicht.
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Da außerdem jede Station nur die Bilder enthält, die zu Funktionen gehören, die
sie aufweist, und es möglich ist, das von dem Bediener gewünschte Bild einfach
durch Übertragen zu der Station, an der das Bild angezeigt wird, bezogen auf die
andere Station, anzuzeigen, wird es somit möglich, die verteilte Steuerung der
Bilder zu verwirklichen. Daher wird es möglich, eine umfassende, erweiterbare
Bildanzeigevorrichtung anzugeben.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese und ander Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus
der folgenden Beschreibung in Verbindung mit ihrer bevorzugten
Ausführungsform anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich. Dabei zeigen:
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Fig. 1 ein Blockschaltbild der Anordnung eines Audio-/Video-Systems in
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 2 ein Blockschaltbild der Anordnung einer Station in der
Ausführungsform;
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Fig. 3 ein Verarbeitungsflußdiagramm, das zur Beschreibung der
Erfindung in Anspruch 1 verwendet wird;
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Fig. 4 eine Konzeptionsdarstellung eines Bildübertragungsverfahrens, das
für die Beschreibung der Ausführungsformen in Anspruch 2 und
Anspruch 3 verwendet wird, und ein
Bildübertragungsmitteilungsrahmenblockschaltbild davon;
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Fig. 5 ein Verarbeitungsflußdiagramm, das zur Beschreibung der
Ausführungsform in Anspruch 4 verwendet wird;
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Fig. 6 ein Blockschaltbild, das die Grundanordnung des Audio-/Video-
Systems darstellt, auf welches die vorliegende Erfindung
angewendet wird; und
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Fig. 7 ein Rahmenblockschaltbild, das in dem Kommunikationssystem
verwendet wird, auf welches die vorliegende Erfindung
angewendet wird.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Bevor die Beschreibung der vorliegenden Erfindung fortgesetzt wird, ist
anzumerken, daß gleiche Teile in den beigefügten Zeichnungen durch gleiche
Bezugszeichen bezeichnet sind.
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Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend im Detail
entsprechend den Zeichnungen beschrieben.
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(1) Zusammenfassende Beschreibung des Systems:
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(1.1) Definition:
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Ein hier zu beschreibendes System ist ein Audio-/Video-System, bei dem die
Audio-/Video-Geräte hauptsächlich als eine Station ausgebildet sind. Dieses
Audio-/Video-System ist gebildet aus einer Gruppe von Audio-/Video-Geräten,
die untereinander durch das Kommunikationssystem verbunden sind, das mit der
Übertragungseigenschaft und der Code-Unabhängigkeits-Eigenschaft versehen
ist. Die Information wird in als Rahmen bezeichneten variablen Längeneinheiten
übertragen. Ein physikalischer Mechanismus zum Senden, Empfangen der
Information wird als Kommunikationssteuergerät bezeichnet (welches als
Kommunikationssteuerungsteil bezeichnet wird, wenn es in die Audio-/Video-
Anwendung eingebaut ist). Die Kommunikationsschaltung, welche die
Information von einer bestimmten Kommunikationssteuerungseinrichtung zu der anderen
Kommunikationssteuerungseinrichtung befördert, wird als
Informationsübertragungspfad bezeichnet. Die Basisterminologie, welche das Verstehen der
vorliegenden Beschreibung in den folgenden Teilen unterstützt, wird kurz anhand
von Fig. 6 und Fig. 7 beschrieben.
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* Station 1002 bis 1005: Vorrichtungen, welche an einen
Informationsübertragungspfad 1001 angeschlossen sind und Datenkommunikationsfunktionen zu
anderen Stationen aufweisen.
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* Master: eine Station, welche ein Steuerungsrecht des Kommunikationssystems
aufweist.
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* Slave: Stationen, welche durch ihren Master bestimmt und dem Master
verantwortlich sind, um zu reagieren.
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* Sender: eine Station, welche so ausgebildet ist, daß sie die in dem
Mitteilungsfeld in einem Rahmen plazierten Daten sendet.
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* Empfänger: eine Station, welche so ausgebildet ist, daß sie die in dem
Mitteilungsfeld eines Rahmens plazierten Daten empfängt.
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* Schreibsequenz: eine Sequenz, in welcher der Master ein Sender wird und die
Befehle und Daten zu den Slaves gesendet werden. Es gibt zwei Arten, nämlich
eine Befehlsschreibsequenz und eine Datenschreibsequenz.
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* Lesesequenz: eine Sequenz, in welcher der Master ein Empfänger wird, um die
Daten von den Slaves zu sammeln.
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* Rahmen 1110: eine Einheit der Information, welche von einer bestimmten
Station zu den anderen Stationen übertragen wird. Sie ist gebildet aus einem
Kopffeld, einem Master-Feld, einem Slave-Feld, einem Steuerungsfeld und einem
Mitteilungsfeld.
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* Befehlsrahmen: ein Rahmen mit dem aus Befehlen gebildeten Inhalt des
Mitteilungsfeldes.
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* Datenrahmen: ein Rahmen mit dem aus Daten gebildeten Inhalt des
Mitteilungsfeldes.
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* Befehl: eine durch den Befehlsrahmen zu übertragende Datencodekette, mit
den durch eine Station auszuführenden Verarbeitungsinhalten, welche sie
empfangen hat, die einmalig innerhalb des gesamten Systems definiert sind.
Andererseits der Verarbeitungsinhalt, der durch eine Station auszuführen ist,
welche ihn empfangen hat, abhängig von der Empfangsstation.
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* Modusbit 1112: es unterscheidet die Übertragungsgeschwindigkeiten eines
Rahmens und die übertragbare Bitanzahl der Mitteilung.
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* Kopffeld 1125: eine Region, in welcher die Unterscheidung zwischen den
Anfangsbefehlen des Rahmens und dem Modus des Rahmens bewirkt wird.
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* Masterfeld 1126: eine Region zum Darstellen der Adresse des Masters.
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* Slavefeld 1127: es ist eine Region zum Darstellen der Adresse des Slaves und
wird durch den Master bestimmt.
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* Steuerungsfeld 1128: es ist eine Region, in welcher die Übertragungsrichtung
des Mitteilungsfeldes in dem Rahmen, die Bezeichnung des in dem
Mitteilungsfeld
beschriebenen Inhalts und die Verriegelungssteuerung bewirkt werden.
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* Mitteilungsfeld 1129: es ist eine Datenregion zum Übertragen der Mitteilung.
In dieser Region können mehrere Blöcke kontinuierlich mit dem Datenbyte 1121
aus 8 Bits übertragen werden, mit dem als ein Block vorgesehenen einzelnen
Datenendbit 1122, einem einzelnen Paritätsbit 1123 und dem einzelnen ACK-Bit
1124.
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* Entscheidung: Kollisionssteuerung zum Entscheiden eines Prioritätsrechts,
wenn mehrere Stationen gleichzeitig versucht haben, die Übertragung zu starten.
Sie wird in einer Periode eines Kopffeldes 1125 und eines Masterfeldes 1126
ausgeführt.
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* Verriegelungssteuerung: eine Funktion, die ein Master, bezogen auf einen
Slave, festlegt. Der Slave empfängt während einer Periode, bevor die
Verriegelung aufgehoben wird, sobald der Slave verriegelt ist, nicht länger den Rahmen
dieses Inhalts, um den Zustand des Slaves von dem anderen Master zu
verändern.
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(1.2) Basisanordnung des Systems:
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Fig. 6 zeigt eine Basisanordnung eines Audio-/Video-Systems, auf welches die
vorliegende Erfindung angewendet wurde. Der Informationsübertragungspfad
1001 eines Systems weist mehrere Stationen 1002, 1003 ...., 1005 auf,
welche mit Kommunikationssteuerungsteilen versehen sind, die untereinander
verbunden sind. Jede Station hat als Mittelpunkte vorgesehene Audio-/Video-
Geräte wie Videorekorder, Fernseher, CD-Spieler usw. Die Stationen können mit
Ausnahme der Audio-/Video-Geräte wie Fernsteuerungsgeräte usw. zum Steuern
des Audio-/Video-Systems, verbunden sein. Weiterhin ist kein zentrales
Steuergerät zur konzentrierten Steuerung des gesamten Betriebs in dem System
vorhanden.
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(1.3) Rahmenform und Basiskommunikationsverfahren:
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In der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der in dem Dokument
"84 (Sekretariat) 86 I, II Draft - Domestic Digital Bus" (nachfolgend als
Dokument 1 bezeichnet), herausgegeben von der "International electrotechnical
Commission" definierte internationale Standard als ein Beispiel angewendet. Die
in dem internationalen Standard definierte Rahmenform und das
Basiskommunikationsverfahren werden in diesem Absatz beschrieben. Der Aufbau
des Rahmens ist in Fig. 7 gezeigt. Der Rahmen ist gebildet aus einem Kopf
1125, einem Masterfeld 1126, einem Slavefeld 1127, einem Steuerungsfeld
1128 und einem Mitteilungsfeld 1129. Der Kopf 1125 ist gebildet aus einem
Startbit 1111, das den Anfang des Rahmens anzeigt, einem Modusbit 1112 für
die Modusübertragung. Das Masterfeld 1126 ist gebildet aus einem
Masteradreßbit 1113 aus 12 Bits und einem einzelnen Paritätsbit 1114. Das Slavefeld
1127 ist gebildet aus einem Slaveadreßbit 1115 aus 12 Bits, einem einzelnen
Paritätsbit und einem einzelnen ACK-Bit 1117. Wenn eine als Slave festgelegte
Station vorhanden ist, wird mit dem ACK-Bit 1117 des Slavefeldes eine
bestätigende Reaktion zu dem Master zurückgegeben.
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Das Verfahren zur Bildung eines Masteradreßbits 1113 und eines Slaveadreßbits
1115 ist gleich, wobei die vier signifikantesten Bits vom Servicetyp sind, die
mittleren drei Bits eine Geräteart bezeichnen und die drei am wenigsten
signifikanten Bits eine Gerätenummer bezeichnen. In dem Dokument 1 ist nur der
< AVC-Service> als eine Serviceart definiert, deren Wert "0001" ist. Die
Geräteart weist die Art der verschiedenen ihr zugeordneten AV-Geräte auf,
wobei ein Teil der Zuordnungen in Tabelle 1 gezeigt ist.
Tabelle 1
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Wenn die gleiche Geräteart mehrfach in dem gleichen Kommunikationssystem
vorhanden ist, werden sie durch die Gerätenummern unterschieden. Allgemein
werden die Gerätenummern aufeinanderfolgend ab "000" zugewiesen.
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Der Master ist das ACK-Bit 1117 und überträgt kontinuierlich das Steuerungsfeld
1128 und seine nachfolgenden, wenn die Bestätigungsantwort empfangen
wurde. Wenn die Negativreaktion empfangen wurde, beendet der Master seine
Übertragung des Rahmens. Das Steuerungsfeld 1128 ist gebildet aus dem
Steuerungsbit 1118 aus 4 Bits, dem einzelnen Paritätsbit 1119 und dem
einzelnen ACK-Bit 1120. Das Steuerungsbit 1118 ist eine Region, in welcher die
Übertragungsrichtung des Mitteilungsfeldes 1129 in dem Rahmen, die
Signifikanz des in dem Mitteilungsfeld beschriebenen Inhalts und die
Verriegelungssteuerung festgelegt werden. Die Inhalte des Steuerungsfeldes (CF) sind in
Tabelle 2 gezeigt.
Tabelle 2
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Der Slave gibt die Bestätigungsantwort zu dem Master mit dem ACK-Bit 1120
zurück, wenn die Steuerung des mit dem Steuerungsbit 1118 festgelegten
Inhalts akzeptiert werden kann und gibt die negative Antwort zurück, wenn sie
nicht akzeptiert werden kann. Der Master verzweigt in die Region des
Mitteilungsfeldes 1129, wenn die bestätigende Antwort mit dem ACK-Bit 1120
empfangen wurde. Wenn die negative Antwort empfangen wurde, unterbricht
der Master die Übertragung des Rahmens. Das Mitteilungsfeld 1129 ist aus
mehreren zusammengefaßten Blocks gebildet, von denen der Block aus dem
Datenbit 1121 aus 8 Bits gebildet ist, dem einzelnen Datenendebit 1122,
welches das letzte Datenbit des Mitteilungsfeldes anzeigt, einem einzelnen
Paritätsbit 1123 und dem einzelnen ACK-bit 1124. Die durch das Steuerungsbit
1118 als Empfänger festgelegte Station gibt die bestätigende Reaktion oder die
negative Reaktion auf das ACK-Bit 1124 jedesmal zu dem Sender zurück, wenn
das Datenbit 1124 in einem Byte empfangen wird. Der Sender, der die negative
Reaktion empfangen hat, unterbricht die Übertragung des Mitteilungsfeldes dort.
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Alle Stationen 1002 bis 1005 in dem System haben ein Recht, ein Master zu
werden und können den Übertragungsanfang des Rahmens 1110 und die
Steuerung der Übertragungszeiten durch die Spezifikation des Slave steuern.
Obwohl alle Stationen 1002 bis 1005 Master werden und ein Recht zum
Beginnen der Übertragung des Rahmens 1110 haben, kann nur ein Master zur
Zeit den Informationsübertragungspfad 1001 belegen und die Übertragung des
Rahmens 1110 beginnen. Wenn mehrere Master die Übertragung der Rahmen
gleichzeitig ausführen, ist es daher erforderlich, die Priorität durch die
Entscheidung festzulegen. Der Slave hat eine Betriebsart zum Zurückgeben einer
Reaktion 1117, bezogen auf den Master an einer Station, spezifiziert durch das
Slavebit 1115 innerhalb des Slavefeldes 1127 des durch den Master gesendeten
Rahmens 1110. Die Unterscheidung zwischen dem Sender und dem Empfänger
ist definiert durch das Steuerungsfeld 1128 innerhalb des Rahmens 1110. Von
einem Standpunkt einer Station können vier Arten des (a) Master-Senders, (b)
Master-Empfängers, (c) Slave-Senders, (d) Slave-Empfängers in der Übertragung
eines Rahmens 1110 als möglich betrachtet werden.
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(2) Detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung in Anspruch 1:
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Ein Bildanzeigeverfahren in dem Audio-/Video-System der vorliegenden Erfindung
gemäß Anspruch 1 wird nachfolgend beschrieben.
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(2.1) Anordnung der Ausführungsform:
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Fig. 1 zeigt das Blockschaltbild eines AV-Systems, auf welches die vorliegende
Erfindung angewendet wird. Bezugszeichen 100 ist ein
Informationsübertragungspfad, welcher zum Schaffen des AV-Systems an die entsprechenden
Stationen angeschlossen ist, um die Übertragung der Information zu bewirken.
Bezugszeichen 110 ist eine Station mit einem Bildanzeigeteil (Monitor),
Bezugszeichen 120, 130, ... sind Stationen, welche den Bildanzeigeteil nicht aufweisen.
Bezugszeichen 111, 121, 131, ... sind Kommunikationssteuerungsteile zum
Bewirken der Kommunikation über den Informationsübertragungspfad 100,
Bezugszeichen 112, 122, 132, ... sind Betriebsverarbeitungsteile zum Bewirken
einer Softwareverarbeitung usw., Bezugszeichen 113, 123, 133, ... sind
Bildanzeigeverarbeitungsteile zum Bewirken der Datensteuerung usw. auf der
Bildanzeige, Bezugszeichen 114 ist ein Anzeigeteil zum Anzeigen in der
Bildebene entsprechend den von den Bildanzeigeverarbeitungsteilen 113, 123, 133,
eingespeisten Bilddaten, Bezugszeichen 115 ist ein Anforderungseingabeteil
zum Eingeben der Anforderung für die Bildanzeige durch den Bediener.
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Fig. 2 ist ein Blockschaltbild einer Station, auf welche die vorliegende Erfindung
angewendet wird. Bezugszeichen 111 bezeichnet eine
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung zum Bewirken einer physikalischen, elektrischen Steuerung
der Datenkommunikation mit den anderen Stationen auf dem
Informationsübertragungspfad 100, Bezugszeichen 201 ist eine Rahmenerzeugungseinrichtung
zum Erzeugen eines Rahmens einer Form, die zum Senden der Daten an den
Informationsübertragungspfad 100 durch die
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 erforderlich ist, Bezugszeichen 202 ist eine
Rahmendekodierungseinrichtung zum Dekodieren eines durch die
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 von dem Informationsübertragungspfad 100 empfangenen
Rahmens. Bezugszeichen 112 ist ein Operationsausführungsteil, Bezugszeichen 210
ist eine zentrale Verarbeitungsvorrichtung (Mikroprozessor) zum Ausführen des
Programms des Verarbeitungsschrittes, Bezugszeichen 211 ist ein
Nur-Lese-Speicher (ROM) zum Aufnehmen des Programms, Bezugszeichen 212 ist ein Lese-
Schreib-Speicher (RAM) zum Aufnehmen der verschiedenen Arten von Daten,
wenn der Verarbeitungsschritt ausgeführt wird. Bezugszeichen 113 ist ein
Bildanzeigeverarbeitungsteil, Bezugszeichen 220 ist eine
Bildnummernaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der Nummern des momentan angezeigten Bildes,
Bezugszeichen 221 ist eine Bilddatenaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der
Information des anzuzeigenden Bildes, Bezugszeichen 222 ist eine Bildnummern-
Shunt-Einrichtung zum Aufnehmen der Bildnummern des zuletzt angezeigten
Bildes, als das Bild der anderen Station aufgerufen wurde, Bezugszeichen 223 ist
eine Adresssteuerungseinrichtung zum Aufnehmen des ermittelten Ergebnisses,
ob die an den Informationsübertragungspfad angeschlossene Station eine
Bildanzeigefunktion aufweist, Bezugszeichen 224 ist eine
Bildelementsteuerungseinrichtung zum Aufnehmen des Elementes des Bildes in der anderen Station.
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Fig. 3 ist ein Verarbeitungsflußdiagramm eines durch die zentrale
Verarbeitungsvorrichtung 210 in der vorliegenden Ausführungsform auszuführenden
Programms.
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(2.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 1:
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Die Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung wird detailliert anhand des
Verarbeitungsflußdiagramms in Fig. 3 beschrieben. Das Programm des nachfolgend
zu beschreibenden Verarbeitungsinhalts ist in dem ROM 211 in Fig. 2
aufgenommen, wobei die Verarbeitung unter Verwendung des RAM 212, der
Adresssteuerungseinrichtung 223 und der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 durch die
zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 ausgeführt wird.
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Die in Fig. 3 gezeigte Verarbeitungsroutine wird in einem Fall ausgeführt, in
welchem die Hauptspannungsversorgung der eigenen Station in Betrieb gesetzt
wurde und die Station erstmals an den Informationsübertragungspfad 100
angeschlossen wurde.
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In dem Schritt 300, welcher der erste Schritt ist, wird die in der anderen
Stationsadresse des auf dem Informationsübertragungspfad 100 zu sendenden
Rahmens festgelegte kleinste Adresse aufgenommen. Dies ist eine initialisierende
Verarbeitung zum Senden des Anforderungsrahmens an alle an den
Informationsübertragungspfad 100 angeschlossenen Stationen.
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In dem Schritt 301 wird der Anforderungsrahmen aufgrund des
Nichtvorhandenseins der Bildanzeigefähigkeit an die Station abgesendet, deren andere Adresse
bereits eingestellt ist. Um den Rahmen abzusenden, wird ein Rahmen einer Form,
welche einen entsprechenden Befehl durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung
210 erzeugt, diesen zu der Rahmenerzeugungseinrichtung 201 überträgt und ihn
an den Informationsübertragungspfad 100 aussendet, aufgebaut. Der durch die
Rahmenerzeugungseinrichtung 201 erzeugte Rahmen wird zu der
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 übertragen, wo die physikalischen
elektrischen Bedingungen an die Maßnahmen angepaßt werden und wird an den
Informationsübertragungspfad 100 abgesendet. Da die Verarbeitung der
Rahmenerzeugungseinrichtung 201 und der
Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 ausgeführt werden, wie in der obigen Beschreibung dargelegt,
wenn der Rahmen an den Informationsübertragungspfad 100 abgesendet wird,
wird die Beschreibung in den folgenden Schritten unterlassen, um die
Wiederholung zu vermeiden.
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Die Anfrage nach dem Nichtvorhandensein/Vorhandensein des
Bildanzeigevermögens ist vorgesehen, um zu bestätigen, ob die andere Station, welche zum
Objekt wird, die Bilddaten zum Bewirken einer Bildanzeige enthält oder nicht.
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In dem Schritt 302 wird eine, bezogen auf die in Schritt 301 abgesendete
Anfrage über das Nichtvorhandensein/Vorhandensein einer Bildanzeigefähigkeit,
empfangene Antwort untersucht, um zu entscheiden, ob die Station, welche ein
Objekt geworden ist, die Bilddaten für die Bildanzeige enthält oder nicht. Wenn
erkannt wurde, daß die Bildanzeigefähigkeit vorgesehen ist, verzweigt der Schritt
als ein Ergebnis zu Schritt 303 mit der Adresse der Station, welche ein Objekt
geworden ist, die in der Adresssteuerungseinrichtung 223 aufgenommen ist.
Wenn entschieden wurde, daß die Bildanzeigefähigkeit nicht vorgesehen ist, wird
die Umgehungsoperation abwärts zu Schritt 305 bewirkt.
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In dem Schritt 304 werden die Bildnummer und der Bildtitel, die auf den in
Schritt 303 abgesendeten Bildinhaltsanfragerahmen zurückgegeben werden, so
ausgebildet, daß sie mit der Adresse der anderen Station korrespondieren, um
sie in der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 aufzunehmen. Durch die
Ausführung des Schrittes wird eine Inhaltstabelle angelegt, um zu zeigen,
welches Bild die Station, die zu einem Objekt geworden ist, aufweist. Die im
Schritt 304 und dem Schritt 303 angeforderten Bildelemente können detailliert
genug sein, um zu beurteilen, welche Bildnummer selektiert werden kann, wenn
auf das Bild der Station von der anderen Station zugegriffen wird.
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In dem Schritt 305 wird entschieden, ob die Verarbeitung des Schrittes 301
bezogen auf alle Stationen ausgeführt wurde. Solange er nicht bezogen auf alle
Stationen ausgeführt wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 306. Wenn er
ausgeführt wurde, ist die vorliegende Verarbeitungsroutine abgeschlossen.
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In dem Schritt 306 wird die Adresse der Station, welche ein Verarbeitungsobjekt
ist, mit + 1 versehen, um zu Schritt 301 zu verzweigen und die oben
beschriebenen entsprechenden Schritte für die nächste Station auszuführen.
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(3) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform in Anspruch 2
-
Das Audio-/Video-System-Bildanzeigeverfahren der vorliegenden Erfindung in
Anspruch 2 wird nachfolgend beschrieben.
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(3.1) Aufbau der Ausführungsform:
-
Da die Anordnung der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Anspruch
2 derjenigen der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Anspruch 1
vergleichbar ist, wird auf deren Beschreibung verzichtet.
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(3.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 2
Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand von Fig. 4 (1) und (2)
beschrieben. Das Bildanzeigeverfahren in der vorliegenden Ausführungsform ist
eine Erfindung zum Bereitstellen eines Verfahrens zum Übernehmen des
Steuerungsrechtes der Bildanzeige an einer anderen Station von einer bestimmten
Station. Die vorliegende Ausführungsform zeigt ein Übernahmeverfahren in
einem Fall, in dem eine Wiederherstellung des Bildsteuerungsrechtes in derselben
Station, nachdem das Steuerungsrecht der Bildanzeige zu der anderen Station
übergeben wurde, nicht erforderlich ist. Das Übergabeverfahren in einem Fall, in
dem es erforderlich ist, das Steuerungsrecht wieder bei der Station herzustellen,
welche anfangs ein Steuerungsrecht der Bildanzeige hatte, wird in der
vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 3 beschrieben.
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Es wird angenommen, daß eine Station mit einem momentanen Steuerungsrecht
der Bildanzeige Station A ist und eine Station, welche ein Steuerungsrecht der
Bildanzeige als nächstes übernimmt, Station B ist. Momentan wird das Bild A - 1
der Station A angezeigt, wie in Fig. 4 (1) gezeigt. Da eine Befehlseingabe
vorgesehen ist, wenn der Bediener das Bild B - 1 von der
Anforderungseingabeeinrichtung 115 in diesem Moment anzeigt, wird die zum Wechseln der
Anzeige auf das Bild B - 1 ausgeführte Verarbeitung nachfolgend beschrieben.
Die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 20 der Station A ruft das Bild B - 1,
welches der Bediener wünscht, von der Bildelementsteuerungseinrichtung 224
ab und ruft von der Adresssteuerungseinrichtung 223 die Adresse der Station
ab, die das Bild enthält, wenn das entsprechende Bild existiert (in diesem Fall die
Adresse der Station B). In der zentralen Verarbeitungsvorrichtung 210 der
Station A wird die Adresse der Station B zu der anderen Adresse gemacht, um
einen "BRANCH-Mitteilungs"-Rahmen des in Fig. 4 (2) gezeigten Inhalts in dem
Befehlsteil zu bilden. In Fig. 4 (2) ist der "BRANCH-Mitteilungs"-Befehl in dem
Operationscodeteil des Mitteilungsrahmens aufgenommen und die Bildnummer
des Bildes, das durch die Station, welche das Steuerungsrecht der
Bildverarbeitung übernommen hat, als erstes anzuzeigen ist, wird in dem Operandenteil
aufgenommen.
-
Durch die Ausführung der oben beschriebenen Verarbeitungen wird das
Steuerungsrecht der Bildanzeige an Station B übergeben und danach werden die
Verarbeitungen entsprechend den Bildinhalten der Station B fortgesetzt.
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(4) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform gemäß Anspruch 3.
-
Das Audio-/Video-System-Bildanzeigeverfahren der vorliegenden Erfindung
gemäß Anspruch 3 wird nachfolgend beschrieben.
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(4.1) Aufbau der Ausführungsform
-
Da die Anordnung der vorliegenden Ausführungsform mit der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 vergleichbar ist, wird auf die
Beschreibung verzichtet.
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(4.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 3
Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand der Fig. 4 (3), (4) und
(5) beschrieben. Die Ausführungsform stellt ein Verfahren zum Übernehmen
eines Steuerungsrechtes der Bildanzeige an einer anderen Station von einer
bestimmten Station bereit.
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Diese vorliegende Ausführungsform ist ein Übernahmeverfahren in einem Fall, in
dem das Bildsteuerungsrecht bei derselben Station wiederhergestellt werden
muß, nachdem das Steuerungsrecht der Bildanzeige an die andere Station
übergeben wurde.
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Es wird angenommen, daß eine Station, die momentan ein Steuerungsrecht der
Bildanzeige hat, eine Station A ist und eine Station, welche als nächstes ein
Steuerungsrecht der Bildanzeige übernimmt, eine Station B ist. Das Bild A - 1 der
Station wird momentan angezeigt, wie in Fig. 4 (3) gezeigt. Wenn von der
Anforderungseingabeeinrichtung 115 zu diesem Zeitpunkt eine Befehlseingabe
vorgesehen ist, entsprechend welcher der Bediener das Bild B - 1 anzeigt, wird
die Verarbeitung des Anzeigewechsels zu Bild B - 1 ausgeführt, wie nachfolgend
beschrieben. Zuerst leitet die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station
A die Bildnummer des von dieser Station momentan angezeigten Bildes zu der
Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222 um. Dann ruft die zentrale
Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A das vom Bediener gewünschte Bild B - 1 von der
Bildelementsteuerungseinrichtung 224 ab und ruft von der
Adresssteuerungseinrichtung 223 die Adresse (in diesem Fall die Adresse der Station B) der Station
ab, die das Bild enthält, wenn das Bild existiert. In der zentralen
Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A wird die Adresse der Station B zu der anderen
Adresse gemacht, um einen "CALL-Mitteilungs"-Rahmen des in Fig 4 (4)
gezeigten Inhalts in dem Befehlsteil zu bilden. In Fig. 4 (4) wird der
"CALL-Mitteilungs"Befehl
in dem Operationscodeteil des Mitteilungsrahmens aufgenommen
und die Bildnummer des als erstes durch die Station, welche das
Steuerungsrecht der Bildverarbeitung übernommen hat, anzuzeigenden Bildes
wird in dem Operandenteil aufgenommen. Durch die Ausführung der oben
beschriebenen Verarbeitungen wird das Steuerungsrecht der Bildanzeige zu der
Station B übergeben und danach wird die Verarbeitung entsprechend den
Bildinhalten der Station B fortgesetzt.
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Wenn die Bildanzeigeverarbeitung durch die Steuerung der Station B beendet ist,
oder wenn es durch die Anforderung des Bedieners erforderlich ist, zu dem Bild
der Station A zurückzukehren, überträgt die zentrale Verarbeitungsvorrichtung
210 der Station B die in Fig. 4 (5) gezeigte "RETURN-Mitteilung" zu der Station
A, um eine Zeit später diese Station aufzurufen. Die Station A, welche die
"RETURN-Mitteilung" empfangen hat, zeigt wieder das Bild (Bild A - 1) an, das
vor dem Rufen der Station B angezeigt wurde, und wartet auf die nächste
Anforderung von dem Bediener.
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(5) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform gemäß Anspruch 4
Das Bildanzeigeverfahren des Audio-/Video-Systems der vorliegenden Erfindung
gemäß Anspruch 4 wird nachfolgend beschrieben.
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(5.1) Aufbau der Ausführungsform
-
Da der Aufbau der vorliegenden Ausführungsform mit demjenigen der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dem Anspruch 1 vergleichbar ist,
wird auf dessen Beschreibung verzichtet.
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(5.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 4
Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand des
Verarbeitungsflußdiagramms in Fig. 5 beschrieben.
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Das nachfolgend beschriebene Programm des Verarbeitungsinhalts ist in dem
ROM 211 der in Fig. 2 beschriebenen entsprechenden Stationen aufgenommen,
die Verarbeitungen werden durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210
unter Verwendung des RAM 212, der Adresssteuerungseinrichtung 223 und der
Bildelementsteuerungseinrichtung 224 ausgeführt. Die in Fig. 5 gezeigte
Verarbeitungsroutine wird stets entsprechend der über die
Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegebenen Anforderung des Bedieners ausgeführt und
abgearbeitet.
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Zuerst wird in dem ersten Schritt 400 entschieden, ob die Anforderung der
Bildanzeige an der Station eingegeben wurde oder nicht. Die Anforderungen der
Bildanzeige werden in einem Fall ausgeführt, in dem die Bedienereingaben von
einer Anforderungseingabeeinrichtung 115 sind, in einem Fall, in dem die
Anforderung von der anderen Station über den Informationsübertragungspfad
100 eingegeben wurde und in einem Fall, in dem die zentrale
Verarbeitungsvorrichtung 210 ihre spontane Erzeugung innerhalb derselben Station bewirkt.
Wenn die Anforderung der Bildanzeige nicht eingegeben wird, wird der Schritt
400 wieder ausgeführt. Wenn die Anforderung der Bildanzeige eingegeben wird,
verzweigt der Schritt zu Schritt 401.
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In Schritt 401 wird entschieden, ob die Bildanzeigeanforderung von der anderen
Station über den Informationsübertragungspfad 100 übernommen wurde oder
nicht. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 402, wenn die Bildanzeige durch die
Anforderung von der anderen Station ausgeführt wurde. Der Schritt verzweigt zu
dem Schritt 403, wenn die Anforderung nicht von der anderen Station kommt,
insbesondere, wenn die Anforderung eine von dem Bediener an der
Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegebene ist und wenn die Anforderung eine
spontane, von der zentralen Verarbeitungsvorrichtung 210 innerhalb der gleichen
Station ist.
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In dem Schritt 402 wird die durch Operanden festgelegte Nummer, welche von
dem durch die andere Station über den Informationsübertragungspfad 100 in die
Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 zum Aufnehmen der Bildnummer des
anzuzeigenden Bildes begleiteten Befehl hinzugefügt ist, aufgenommen.
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In dem Schritt 403 wird die Bildnummer des Anfangsbildes in der
Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 zum Aufnehmen der Bildnummer des anzuzeigenden
Bildes aufgenommen.
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In Schritt 404 werden die Bilddaten des Bildes von der
Bilddatenaufnahmeeinrichtung 221 unter Bezug auf die Bildnummer des in der
Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommenen anzuzeigenden Bildes gelesen, um es auf
der Bildanzeigeeinrichtung 114 anzuzeigen. Wenn die Station, welche den
Verarbeitungsschritt ausführt, eine Station ist, welche keine
Bildanzeigeeinrichtung 114 aufweist, werden die Bilddaten über den
Informationsübertragungspfad 100 zu der Station mit der Bildanzeigeeinrichtung 114 übertragen, um sie
durch die Bildanzeigeinrichtung 114 der Station mit der Bildanzeigeeinrichtung
114 anzuzeigen.
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In Schritt 405 wird entschieden, ob die Anforderung, welche das dem
momentan angezeigten Bild nachfolgend anzuzeigende Bild anfordert, von der
Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegeben wurde oder nicht. Wenn die nächste
Bildanzeigeanforderung nicht ausgeführt ist, wird der Schritt 405 wiederholt
ausgeführt. Wenn die Anforderung eingegeben ist, verzweigt der Schritt zu
Schritt 406.
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In Schritt 406 wird entschieden, ob die in dem Schritt 405 eingegebene
Anforderung die Bildanzeigeendeanforderung ist oder nicht. Wenn es die
Endeanforderung ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 417. Wenn es nicht die
Endeanforderung ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 407.
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In Schritt 407 wird entschieden, ob das von dem Bediener angeforderte nächste
Bild ein Bild innerhalb der gleichen Station ist oder nicht, oder ein Bild, das die
andere Station steuert. Wenn es ein Bild ist, das die andere Station steuert, ist
es erforderlich, die Bildsteuerung an die andere Station zu übergeben. Wenn das
Bild innerhalb der gleichen Station angefordert wird, verzweigt der Schritt als
Ergebnis der Entscheidung zu Schritt 420. Wenn das von der anderen Station
gesteuerte Bild angefordert wird, verzweigt der Schritt zu Schritt 408.
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In Schritt 408 wird gepriift, ob das in Schritt 405 angeforderte Bild innerhalb des
Systems vorhanden ist oder nicht. Die Entscheidung wird anhand des Inhalts der
vorhandenen Bilder innerhalb des Systems ausgeführt, wenn die Registrierung in
der Adresssteuerungseinrichtung 223 und der Bildelementsteuerungseinrichtung
224 durch die oben in der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in
Anspruch 1 gezeigte Prozedur ausgeführt ist. Wenn entschieden wurde, daß das
angeforderte Bild innerhalb des Systems vorhanden ist, verzweigt der Schritt zu
Schritt 409. Wenn entschieden wurde, daß das angeforderte Bild nicht
vorhanden ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 422.
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In dem Schritt 409 wird entschieden, ob die Übergabeoperation des
Steuerungsrechtes des Bildes durch die "BRANCH-Mitteilung" angenommen wurde oder
nicht, oder die Übergabeoperation durch die "CALL-Mitteilung" an die andere
Station mit dem in Schritt 405 angeforderten Bild. Die Übergabe durch die
"BRANCH-Mitteilung" ist in dem in der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung in Anspruch 2 gezeigten Bildanzeigeverfahren dargestellt und die
Übergabe durch die "CALL-Mitteilung" ist in dem in der Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung in Anspruch 3 gezeigten Bildanzeigeverfahren gezeigt.
Wenn die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung" oder die Übergabe durch die
"CALL-Mitteilung" durch die Beziehung zwischen den Inhalten des momentan
angezeigten Bildes und den Inhalten des als nächsten anzuzeigenden Bildes
entschieden ist, ist der Algorithmus zum Entscheiden, welches
Übergabeverfahren angewendet wird, in der vorliegenden Erfindung nicht im einzelnen
bestimmt. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 415, wenn die Übergabe durch
die "BRANCH-Mitteilung" angenommen wird. Wenn die Übergabe durch die
"CALL-Mitteilung" angenommen wird, verzweigt der Schritt zu Schritt 410.
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In Schritt 410 wird, wenn entschieden wurde, daß die Übergabe durch die
"CALL-Mitteilung" in dem Schritt 409 verwendet wird, die Bildnummer der
momentanen Anzeige in die Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222 verschoben, um
zu dem nächsten Schritt 411 zu verzweigen.
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In dem Schritt 411 wird das momentan angezeigte Bild gelöscht und zu dem
nächsten Schritt 412 verzweigt.
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In dem Schritt 412 wird die "CALL-Mitteilung" mit der als ein Operand
hinzugefügten Bildnummer, die dem angeforderten Bild entspricht, über den
Informationsübertragungspfad 100 zu der Station mit dem durch den Bediener
angeforderten Bild übertragen. Zu einem Zeitpunkt, wenn die "CALL-Mitteilung"
übertragen wurde, wird das Bildsteuerungsrecht von der eigenen Station zu der
entsprechenden Station übergeben.
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Der Schritt 413 wartet auf die "RETURN-Mitteilung", die von der Station, an die
das Steuerungsrecht für das Bild im Schritt 412 übergeben wurde,
zurückgesendet wird. Der Schritt 413 wird wiederholt ausgeführt, während die "RETURN-
Mitteilung" kommt, und der Schritt verzweigt zu dem nächsten Schritt 414 zu
einem Zeitpunkt, wenn die "RETURN-Mitteilung" eingetroffen ist.
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In dem Schritt 414 wird das Steuerungsrecht des Bildes zu der gleichen Station
wieder übergeben, so daß die in der Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222
abgelegte Bildnummer in Schritt 410 wiederhergestellt wird, um zu dem Schritt
404 zum Anzeigen des Bildes zurückzukehren. Der Schritt verzweigt zu dem
Schritt 415 in einem Fall, in dem die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung"
in dem Schritt 409 angenommen wird. In dem Schritt 415 wird das
entsprechend Schritt 410 momentan angezeigte Bild gelöscht, um zu Schritt 416 zu
verzweigen.
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In dem Schritt 416 wird die "BRANCH-Mitteilung" mit der als Operand
hinzugefügten, dem angeforderten Bild entsprechenden Bildnummer über den
Informationsübertragungspfad 100 zu der Station übertragen, welche das durch
den Bediener in Schritt 405 angeforderte Bild aufweist. Zu einem Zeitpunkt, in
dem die "BRANCH-Mitteilung" übertragen wurde, wird das Bildsteuerungsrecht
von der eigenen Station an die entsprechende Station übergeben. Wenn die
eigene Station alle Bildanzeigeverarbeitungen beendet, kehrt der Schritt zu
Schritt 400 zurück und wartet auf die nächste einzugebende
Bildanzeigeanforderung.
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Wenn der Inhalt der von dem Bediener in Schritt 405 eingegebenen
Bildsteuerungsanforderung in Schritt 406 als Endeanforderung entschieden wurde,
verzweigt der Schritt zu Schritt 417. Die eigene Station entscheidet momentan,
ob das Bildsteuerungsrecht durch die "CALL-Mitteilung" von der anderen Station
übergeben wurde oder nicht. Wenn entschieden wurde, daß das
Bildsteuerungsrecht durch die "CALL-Mitteilung" von der anderen Station übergeben wurde,
verzweigt der Schritt zu Schritt 418. Wenn das Bildsteuerungsrecht durch die
"CALL-Mitteilung" übergeben wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 419.
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In Schritt 418 wird die momentane Bildanzeige gelöscht. Da alle
Bildanzeigeverarbeitungen in der Station zu diesem Zeitpunkt beendet sind, kehrt der Schritt zu
Schritt 400 zurück, um auf die nächste einzugebende Bildanzeigeanforderung zu
warten.
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In Schritt 419 sind alle Bildanzeigeverarbeitungen der Station beendet und das
Steuerungsrecht des Bildes wird durch die "CALL-Mitteilung" momentan von der
anderen Station übergeben. Die "RETURN-Mitteilung" zum Zurückgeben des
Steuerungsrechtes an die vorherige Station, von welcher das Steuerungsrecht
des Bildes durch die "CALL-Mitteilung" zu der Station übergeben wurde, wird
über den Informationsübertragungspfad 100 übertragen. Wenn die Station alle
Bildanzeigeverarbeitungen zu einem Zeitpunkt beendet hat, wenn die
Verarbeitung zum Übertragen der "RETURN-Mitteilung" ausgeführt wurde, kehrt der
Schritt zu dem Schritt zurück, der auf die nächste einzugebende
Bildanzeigeanforderung wartet.
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Wenn bei dem Inhalt von der von dem Bediener in Schritt 405 einzugebenden
Bildansteuerungsanforderung in Schritt 407 entschieden wurde, daß es ein
innerhalb der gleichen Station enthaltenes Bild ist, verzweigt der Schritt zu dem
Schritt 420, um durch Schritt 407 anhand der Bilddatenaufnahmeeinrichtung
221 zu entscheiden, ob das angeforderte Bild innerhalb der gleichen Station
existiert oder nicht. Wenn das entsprechende Bild in der
Bilddatenaufnahmeeinrichtung 221 existiert, verzweigt der Schritt zu Schritt 421. Wenn es nicht
existiert, verzweigt der Schritt zu Schritt 422.
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In dem Schritt 421 wird die Bildnummer des durch den Bediener in Schritt 405
angeforderten Bildes in der Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommen
und danach verzweigt der Schritt zu Schritt 404 zum Anzeigen des der
Bildnummer entsprechenden Bildes.
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In Schritt 422 wurde die Bildnummer, die dem anzuzeigenden Bild entspricht,
das im Schritt 405 angefordert wurde und nicht angezeigt werden kann, in der
Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommen und danach verzweigt der
Schritt zu Schritt 404 zum Anzeigen des der Bildnummer entsprechenden Bildes.