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DE69120993T2 - Bildwiedergabeverfahren für Ton- und Bildsystem - Google Patents

Bildwiedergabeverfahren für Ton- und Bildsystem

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Publication number
DE69120993T2
DE69120993T2 DE69120993T DE69120993T DE69120993T2 DE 69120993 T2 DE69120993 T2 DE 69120993T2 DE 69120993 T DE69120993 T DE 69120993T DE 69120993 T DE69120993 T DE 69120993T DE 69120993 T2 DE69120993 T2 DE 69120993T2
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DE
Germany
Prior art keywords
image
station
display
processing
transmission path
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69120993T
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English (en)
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DE69120993D1 (de
Inventor
Takeshi Goto
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Panasonic Holdings Corp
Original Assignee
Matsushita Electric Industrial Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Matsushita Electric Industrial Co Ltd filed Critical Matsushita Electric Industrial Co Ltd
Publication of DE69120993D1 publication Critical patent/DE69120993D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69120993T2 publication Critical patent/DE69120993T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N7/00Television systems
    • H04N7/16Analogue secrecy systems; Analogue subscription systems
    • H04N7/173Analogue secrecy systems; Analogue subscription systems with two-way working, e.g. subscriber sending a programme selection signal
    • H04N7/17309Transmission or handling of upstream communications

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  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Digital Computer Display Output (AREA)
  • Controls And Circuits For Display Device (AREA)
  • Computer And Data Communications (AREA)
  • Signal Processing Not Specific To The Method Of Recording And Reproducing (AREA)
  • Studio Circuits (AREA)

Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Audio-/Video-System mit Audio- und Video-Geräten wie Fernseher, Videorekorder (VTR), Audiogeräten usw., wobei mehrere Geräte an einen Informationsübertragungspfad angeschlossen sind, und insbesondere ein Bildanzeigeverfahren für den Betrieb der entsprechenden Funktionsarten durch das Anzeigen der verschiedenen Funktionsarten der entsprechenden Stationen auf der Überwachungsbildfläche, um die Anforderungen des Benutzers entsprechend den Anzeigen einzugeben.
  • Wenn die Funktionsanzeigen aller an das System angeschlossenen Stationen und die Anzeigen der Menübilder bewirkt sind, behält der Zentralcomputer konventionell alle Funktionen und Bilddaten, die alle Stationen auszuführen haben, die integrierten Steuerungen und Anzeigeverarbeitungen, wenn erforderlich.
  • Der oben beschriebene Stand der Technik weist jedoch die folgenden Probleme auf.
  • (1) Da der Zentralcomputer die Bildanzeigedaten aller an das System angeschlossenen Stationen steuert, wird die zu steuernde Datenmenge eine sehr große Menge.
  • (2) Da der Zentralcomputer die Bildanzeigedaten aller an das System angeschlossenen Stationen steuert, ist es schwierig, die Bildanzeigen für die neue Station zu bewältigen, wenn die neue Station an das System angeschlossen wird, oder, wenn die Gerätetypen durch neue ersetzt werden, auch in der vorhandenen Station.
  • Als ein Verfahren zum Lösen des oben beschriebenen Problems wurde bereits das japanische, veröffentlichte Patent (Veröffentlichungsnummer JP-A-2146558) vorgeschlagen. Das oben beschriebene Patent wird zum Beschreiben des Verfahrens teilweise zitiert.
  • Das Patent ist dadurch gekennzeichnet, daß in einem Kommunikationssystem, in dem eine aus einem Steuerungsteil, einem Anzeigeteil, einem Eingabeteil und einem Kommunikationssteuerungsteil gebildete Steuerung durch einen gemeinsamen Kommunikationspfad mit mehreren mit einem Kommunikationsteil versehenen Stationen verbunden ist, eine Einrichtung so ausgebildet ist, daß sie die entsprechende Station durch Selektion des auf dem Anzeigeteil der Steuerung angezeigten Steuerelements und des Steuerungsinhalts als Einrichtung zum Steuern der Station von der Steuerung steuert. In die Steuerung sind mehrere Typen von Basisbildflächen eingebaut, die auf dem Anzeigeteil anzuzeigen sind. Mehrere jeweils an den gemeinsamen Kommunikationspfad angeschlossene Stationen behalten die für ihre eigene Steuerung notwendige Bildinformation. Die Bildinformation, welche bezogen auf den Datenempfang von der Steuerung ein Objekt ist, wird zu der Steuerung übertragen, um das Bild auf dem Anzeigeteil anzuzeigen, das zum Steuern der Steuerung erforderlich ist.
  • Bei dem Verfahren des oben beschriebenen Patentes bleiben jedoch die folgenden Probleme bestehen.
  • (1) Die Steuerung muß Bilder aufweisen, welche die Geräte zuvor als Basisbilder zeigen, die zuvor diejenigen Geräte erwarten, welche an das Audio-/Video-System anschließbar sind.
  • (2) Obwohl die entsprechenden Stationen die Daten aufweisen, die in den Bildern anzuzeigen sind, hat die Steuerung stets ein Steuerungsrecht für die Bildanzeige darüber, welches Stationsbild in welcher Folge anzuzeigen ist, so daß die Station nicht in der Lage ist, die gewünschte Anzeige entsprechend ihrem eigenen Ablauf gemäß den Anforderungen des Benutzers anzuzeigen.
  • AUFGABE UND ABRISS DER ERFINDUNG
  • Daher wurde die vorliegende Erfindung entwickelt, um im wesentlichen die dem Stand der Technik innewohnenden Nachteile zu beseitigen und ihre wesentliche Aufgabe ist es, ein verbessertes Verfahren anzugeben.
  • Eine weitere wesentliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein vollständig erweiterbares Bildschirmanzeige-Darstellungssystem anzugeben, welches in der Lage ist, die Bildanzeigen aller Geräte gleich zu behandeln, um jedes Bild jedes Gerätes frei anzuzeigen, wenn das neue Gerät frei an das System angeschlossen oder von dem System getrennt wird, oder um zu entscheiden, daß die anzuzeigende Prozedur entsprechend den eigenen Verfahren der entsprechenden Stationen angezeigt wird.
  • Die folgende Einrichtung wird zur Verwirklichung dessen verwendet.
  • (1) Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt einen Schritt, der Anfragen an alle Stationen ausführt, die an den Informationsübertragungspfad angeschlossen sind, ob die Bildanzeigedaten vorhanden sind oder nicht, einen Schritt, der eine Adresse einer Station speichert, welche erwidert, daß die Bildanzeigedaten vorhanden sind, einen Schritt zum Ausführen einer Anfrage nach dem Bildinhalt an die Station, die erwidert, daß die Bildanzeigedaten vorhanden sind, einen Schritt, in dem der auf die Anfrage hin erwiderte Bildinhalt registriert wird.
  • (2) Ein Audio-/Video-System einer Ausführungsform der Erfindung ist gebildet aus einer daran angeschlossenen Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem eine Operandeninformation zum Bestimmen des Anzeigebeginns gesendet wird, von dem an ein Bild der Station B, bezogen auf die Station B, die das entsprechende Bild unter den an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen enthält, wenn der Bediener das dem momentan angezeigten Bild nachfolgende Bild bestimmt hat, und ebenso einer Bildanzeigeübergangsmitteilung ("BRANCH-Mitteilung") zum Übernehmen der Bildanzeigesteuerungsrechte, und einer ihr zugeordneten Station mit Bildanzeigefunktion, welche einen Schritt aufweist, in dem ein Steuerungsrecht der Bildanzeige erhalten wird, wenn die "BRANCH-Mitteilung" von der Station A empfangen wurde, um zuerst das Bild anzuzeigen, dessen Bildnummer mit dem Operanden der "BRANCH-Mitteilung" festgelegt ist, danach alle Bildanzeigen entsprechend der Anforderung des Benutzers nach der Anzeigeoperation der durch den Benutzer angeforderten Bilder zu beenden.
  • (3) Ein Audio-/Video-System einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist gebildet aus einer daran angeschlossenen Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem die Operandeninformation zum Festlegen des Anzeigebeginns gesendet wird, von welcher Bildnummer der Station B, bezogen auf die Station B, die das entsprechende Bild unter den anderen an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen zurückhält, nachdem die Bildnummer, die momentan angezeigt wird, in die Bildnummern-Shunt-Einrichtung verschoben wurde, wenn der Bediener das nach dem momentan angezeigten Bild als nächstes anzuzeigende Bild festgelegt hat, und eine Bildanzeigeübergangsmitteilung (CALL-Mitteilung) zum Übernehmen des Bildanzeigesteuerungsrechts, und einen Schritt zum Zurückgeben der Bildnummer von der Bildnummern-Shunt-Einrichtung in die Bildnummernerfassungsregion, um das vorherige Bild in einer Stufe anzuzeigen, in der eine "RETURN-Mitteilung" oder Mitteilung, daß das Bildanzeigesteuerungsrecht von der Station B zu der Station A zurückgegeben wird, empfangen wurde, und eine daran angeschlossene Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Schritt des Zurückbehaltens des Steuerungsrechts der Bildanzeige aufweist, wenn die "CALL-Mitteilung" von der Station A empfangen wurde, um zuerst das Bild der in dem Operanden der "CALL-Mitteilung" festgelegten Bildnummer anzuzeigen und danach die "RETURN-Mitteilung" an die Station A zu senden, wenn die von der Station B zurückbehaltene Bildanzeige beendet wurde, nachdem das von dem Bediener angeforderte Bild angezeigt wurde, um das Steuerungsrecht der Bildanzeige zurückzugeben.
  • (4) Ein Audio-/Video-System einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist gebildet aus einem Informationsübertragungspfad eines Systems für die Datenkommunikation, einer für alle an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gemeinsame Bildanzeigeeinrichtung, eine für alle an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gemeinsame Anforderungseingabeeinrichtung, einer an das Übertragungskommunikationssystem, das aus mehreren an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gebildet ist, angeschlossenen Kommunikationsverarbeitungseinrichtung, um die Datenkommunikation mit sequentiellen Rahmen durch den Informationsübertragungspfad zu bewirken, einer Rahmendekodiereinrichtung zum Dekodieren des Inhalts des durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung empfangenen Rahmens, einer Rahmenerzeugungseinrichtung zum Aufbauen eines durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung an den Informationsübertragungspfad zu sendenden Rahmens, eine zentrale Verarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten aller Verarbeitungsschritte durch eine Software, eine Speichervorrichtung, die verwendet wird, wenn ein Programm der Verarbeitungsschritte durch die Software ausgeführt wird, eine Informationsanzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Information des Bildes, eine Bilddatenerfassungseinrichtung zum Erfassen der verschiedenen Informationstypen, die in dem Bild anzuzeigen sind, eine Anzeigebildnummernerfassungseinrichtung zum Erfassen der Bildnummern der anzuzeigenden Bilder, eine Eingabeeinrichtung zum Eingeben der Information zur Festlegung der nächsten Operation usw., durch den Bediener, eine Adressenerfassungseinrichtung zum Erfassen der Adressen der an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen anderen Stationen bei Bedarf.
  • Die Verarbeitungsschritte umfassen einen Entscheidungsschritt 1 zum Entscheiden, ob das Verarbeitungsprogramm, wenn es aufgerufen wurde, durch die Anforderung von der gleichen Station oder durch die Bildübertragung von der anderen Station aufgerufen wurde, einen Schritt zum Erfassen des Inhalts des von der anderen Station übertragenen Operanden, wenn der Aufruf durch die Bildübertragung von der anderen Station in dem Entscheidungsschritt 1 ausgeführt wurde, einen Schritt zum Anzeigen der Bilder entsprechend den Bildnummern, welche in der Bildnummernerfassungseinrichtung erfaßt werden, einen Schritt zum Warten, bis die Anforderung für die nächste Verarbeitung eingegeben wird, einen Entscheidungsschritt 2 zum Entscheiden, ob die Anforderung für die nächste Verarbeitung eine Bildanzeigebeendigungsanforderung ist oder nicht, wenn sie eingegeben wurde, einen Entscheidungsschritt 3 zum Entscheiden, ob das nächste anzuzeigende Bild ein Bild ist, das innerhalb der gleichen Station existiert, oder nicht, wenn erkannt wurde, daß die Beendigungsanforderung in Entscheidungsschritt 2 nicht ausgeführt werden kann, einen Entscheidungsschritt 4, zum Entscheiden, ob ein angefordertes Bild innerhalb der anderen, an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Station vorhanden ist oder nicht, wenn in dem Entscheidungsschritt 3 erkannt wurde, daß es nicht innerhalb der gleichen Station vorhanden ist, einen Entscheidungsschritt 5 zum Entscheiden, ob die Übertragung der Bildanzeigeverarbeitung, bezogen auf die entsprechende Station, mit "CALL" oder "BRANCH" ausgeführt wird, um das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn erkannt wurde, daß das in dem Entscheidungsschritt angeforderte Bild existiert, einen Schritt zum Vergleichen der momentan angezeigten Bildnummern mit der Bildnummern-Shunt-Einrichtung, wenn erkannt wurde, daß es in dem Entscheidungsschritt 5 mit dem "CALL" bewirkt wurde, einen Schritt zum Löschen des momentan angezeigten Bildes, einen Schritt zum Übertragen der "CALL-Mitteilung", welche die anzuzeigende Bildnummer als ersten Operanden, bezogen auf eine Station zum Übertragen der Anzeigeverarbeitung des als nächsten anzuzeigenden Bildes, aufweist, einen Schritt zum Warten auf den Empfang der "RETURN-Mitteilung", welche die Rückkehr eines Rechtes der Bildanzeigeverarbeitung von der Station bedeutet, nachdem das Recht der Bildanzeigeverarbeitung mit der "CALL-Mitteilung" an die andere Station abgegeben wurde, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt zum Wiederherstellen der Bildnummer, welche in die Bildnummern-Shunt- Einrichtung verschoben wurde, in der Bildnummernerfassungseinrichtung, wenn die "RETURN-Mitteilung" empfangen wurde, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Entscheidungsschritt 7 zum Entscheiden, ob der Zustand "CALL" von der anderen Station ist, oder nicht, wenn entschieden wurde, daß die in dem Entscheidungsschritt 2 eingegebene Anforderung die Bildanzeigebeendigungsanforderung ist, einen Schritt zum Übertragen der "RETURN-Mitteilung" zu der rufenden Station, wenn in dem Entscheidungsschritt 7 erkannt wurde, daß der Zustand "CALL" ist, um die Verarbeitung zu beenden, einen Schritt zum Löschen des Momentan angezeigten Bildes, wenn in dem Entscheidungsschritt 7 entschieden wurde, daß der Zustand nicht "CALL" ist, um die Verarbeitung zu beenden, einen Entscheidungsschritt 6 zum Entscheiden, ob die Bildanforderung existiert oder nicht, wenn in dem Entscheidungsschritt 3 erkannt wurde, daß es innerhalb derselben Station existiert, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt zum Erfassen der entsprechenden Bildnummer in der Bildnummernerfassungseinrichtung, wenn in dem Entscheidungsschritt 6 erkannt wurde, daß es existiert, zum Anzeigen des Bildes entsprechend der Bildnummer, einen Schritt zum Erfassen der Bildnummer des angezeigten Bildes in der Bildnummernerfassungseinrichtung, um zu bewirken, daß es unmöglich ist, das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn im Entscheidungsschritt 6 erkannt wurde, daß das entsprechende Bild nicht existiert, um das Bild entsprechend der Bildnummer anzuzeigen, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt des Erfassens der Bildnummer des anzuzeigenden Bildes in der Bildnummernerfassungseinrichtung zum Bewirken, daß es unmöglich ist, das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn das angeforderte Bild im Entscheidungsschritt 4 nicht existiert, auch nicht in einer an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Station, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Schritt zum Löschen des momentan angezeigten Bildes, wenn im Entscheidungsschritt 5 erkannt wurde, daß es mit "BRANCH" bewirkt wird, und einen Schritt zum Übertragen der "BRANCH-Mitteilung" mit der anzuzeigenden Bildnummer als ersten Operanden, bezogen auf die Station zum Abgeben der Anzeigeverarbeitung des als nächsten anzuzeigenden Bildes.
  • Es ist möglich, die folgenden Funktionen durch Verwendung der oben beschriebenen Einrichtungen zu verwirklichen.
  • (1) Durch die Anwendung der vorliegenden Erfindung nach Anspruch 1 wird es möglich, die vorherigen Elemente der Anzeigebilder, die alle an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen enthalten, abzurufen und die Abrufergebnisse können für die Verarbeitung zum Entscheiden, ob das Bild des durch den Anwender angeforderten Elementes existiert oder nicht, durch die Registrierung der Abrufergebnisse in der Bildelementsteuereinrichtung verwendet werden.
  • (2) Durch die Anwendung der Ausführungsform im Anspruch 2 wird es möglich, das Steuerungsrecht der Bildanzeige an die Station zu geben, die das Bild hat, wenn eine Anforderung zum Anzeigen des Bildes, welches nicht in derselben Station vorhanden ist, empfangen wurde, um das bestimmte Bild anzuzeigen.
  • (3) Durch Anwendung der Ausführungsform im Anspruch 3 wird es möglich, das Steuerungsrecht der Bildanzeige vorübergehend an die Station abzugeben, die das Bild hat, wenn ein Bild zur Anzeige angefordert wurde, das nicht in der gleichen Station vorhanden ist, um das Steuerungsrecht der Bildanzeige bei der gleichen Station wieder herzustellen, nachdem die durch den Anwender bewirkte, gewünschte Bildanzeigeverarbeitungsoperation ausgeführt ist.
  • (4) Durch die Anwendung der Ausführungsform in Anspruch 4 wird es möglich, ein Bildanzeigeverfahren anzugeben, das in der Lage ist, ein freies Anzeigen ohne Berücksichtigungen durch den Bediener auszuführen, ob das durch den Bediener angeforderte Bild durch eine Station in einem aus mehreren an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Stationen gebildeten System gesteuert wird oder nicht.
  • Da außerdem jede Station nur die Bilder enthält, die zu Funktionen gehören, die sie aufweist, und es möglich ist, das von dem Bediener gewünschte Bild einfach durch Übertragen zu der Station, an der das Bild angezeigt wird, bezogen auf die andere Station, anzuzeigen, wird es somit möglich, die verteilte Steuerung der Bilder zu verwirklichen. Daher wird es möglich, eine umfassende, erweiterbare Bildanzeigevorrichtung anzugeben.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und ander Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit ihrer bevorzugten Ausführungsform anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich. Dabei zeigen:
  • Fig. 1 ein Blockschaltbild der Anordnung eines Audio-/Video-Systems in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 ein Blockschaltbild der Anordnung einer Station in der Ausführungsform;
  • Fig. 3 ein Verarbeitungsflußdiagramm, das zur Beschreibung der Erfindung in Anspruch 1 verwendet wird;
  • Fig. 4 eine Konzeptionsdarstellung eines Bildübertragungsverfahrens, das für die Beschreibung der Ausführungsformen in Anspruch 2 und Anspruch 3 verwendet wird, und ein Bildübertragungsmitteilungsrahmenblockschaltbild davon;
  • Fig. 5 ein Verarbeitungsflußdiagramm, das zur Beschreibung der Ausführungsform in Anspruch 4 verwendet wird;
  • Fig. 6 ein Blockschaltbild, das die Grundanordnung des Audio-/Video- Systems darstellt, auf welches die vorliegende Erfindung angewendet wird; und
  • Fig. 7 ein Rahmenblockschaltbild, das in dem Kommunikationssystem verwendet wird, auf welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Bevor die Beschreibung der vorliegenden Erfindung fortgesetzt wird, ist anzumerken, daß gleiche Teile in den beigefügten Zeichnungen durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend im Detail entsprechend den Zeichnungen beschrieben.
  • (1) Zusammenfassende Beschreibung des Systems:
  • (1.1) Definition:
  • Ein hier zu beschreibendes System ist ein Audio-/Video-System, bei dem die Audio-/Video-Geräte hauptsächlich als eine Station ausgebildet sind. Dieses Audio-/Video-System ist gebildet aus einer Gruppe von Audio-/Video-Geräten, die untereinander durch das Kommunikationssystem verbunden sind, das mit der Übertragungseigenschaft und der Code-Unabhängigkeits-Eigenschaft versehen ist. Die Information wird in als Rahmen bezeichneten variablen Längeneinheiten übertragen. Ein physikalischer Mechanismus zum Senden, Empfangen der Information wird als Kommunikationssteuergerät bezeichnet (welches als Kommunikationssteuerungsteil bezeichnet wird, wenn es in die Audio-/Video- Anwendung eingebaut ist). Die Kommunikationsschaltung, welche die Information von einer bestimmten Kommunikationssteuerungseinrichtung zu der anderen Kommunikationssteuerungseinrichtung befördert, wird als Informationsübertragungspfad bezeichnet. Die Basisterminologie, welche das Verstehen der vorliegenden Beschreibung in den folgenden Teilen unterstützt, wird kurz anhand von Fig. 6 und Fig. 7 beschrieben.
  • * Station 1002 bis 1005: Vorrichtungen, welche an einen Informationsübertragungspfad 1001 angeschlossen sind und Datenkommunikationsfunktionen zu anderen Stationen aufweisen.
  • * Master: eine Station, welche ein Steuerungsrecht des Kommunikationssystems aufweist.
  • * Slave: Stationen, welche durch ihren Master bestimmt und dem Master verantwortlich sind, um zu reagieren.
  • * Sender: eine Station, welche so ausgebildet ist, daß sie die in dem Mitteilungsfeld in einem Rahmen plazierten Daten sendet.
  • * Empfänger: eine Station, welche so ausgebildet ist, daß sie die in dem Mitteilungsfeld eines Rahmens plazierten Daten empfängt.
  • * Schreibsequenz: eine Sequenz, in welcher der Master ein Sender wird und die Befehle und Daten zu den Slaves gesendet werden. Es gibt zwei Arten, nämlich eine Befehlsschreibsequenz und eine Datenschreibsequenz.
  • * Lesesequenz: eine Sequenz, in welcher der Master ein Empfänger wird, um die Daten von den Slaves zu sammeln.
  • * Rahmen 1110: eine Einheit der Information, welche von einer bestimmten Station zu den anderen Stationen übertragen wird. Sie ist gebildet aus einem Kopffeld, einem Master-Feld, einem Slave-Feld, einem Steuerungsfeld und einem Mitteilungsfeld.
  • * Befehlsrahmen: ein Rahmen mit dem aus Befehlen gebildeten Inhalt des Mitteilungsfeldes.
  • * Datenrahmen: ein Rahmen mit dem aus Daten gebildeten Inhalt des Mitteilungsfeldes.
  • * Befehl: eine durch den Befehlsrahmen zu übertragende Datencodekette, mit den durch eine Station auszuführenden Verarbeitungsinhalten, welche sie empfangen hat, die einmalig innerhalb des gesamten Systems definiert sind. Andererseits der Verarbeitungsinhalt, der durch eine Station auszuführen ist, welche ihn empfangen hat, abhängig von der Empfangsstation.
  • * Modusbit 1112: es unterscheidet die Übertragungsgeschwindigkeiten eines Rahmens und die übertragbare Bitanzahl der Mitteilung.
  • * Kopffeld 1125: eine Region, in welcher die Unterscheidung zwischen den Anfangsbefehlen des Rahmens und dem Modus des Rahmens bewirkt wird.
  • * Masterfeld 1126: eine Region zum Darstellen der Adresse des Masters.
  • * Slavefeld 1127: es ist eine Region zum Darstellen der Adresse des Slaves und wird durch den Master bestimmt.
  • * Steuerungsfeld 1128: es ist eine Region, in welcher die Übertragungsrichtung des Mitteilungsfeldes in dem Rahmen, die Bezeichnung des in dem Mitteilungsfeld beschriebenen Inhalts und die Verriegelungssteuerung bewirkt werden.
  • * Mitteilungsfeld 1129: es ist eine Datenregion zum Übertragen der Mitteilung. In dieser Region können mehrere Blöcke kontinuierlich mit dem Datenbyte 1121 aus 8 Bits übertragen werden, mit dem als ein Block vorgesehenen einzelnen Datenendbit 1122, einem einzelnen Paritätsbit 1123 und dem einzelnen ACK-Bit 1124.
  • * Entscheidung: Kollisionssteuerung zum Entscheiden eines Prioritätsrechts, wenn mehrere Stationen gleichzeitig versucht haben, die Übertragung zu starten. Sie wird in einer Periode eines Kopffeldes 1125 und eines Masterfeldes 1126 ausgeführt.
  • * Verriegelungssteuerung: eine Funktion, die ein Master, bezogen auf einen Slave, festlegt. Der Slave empfängt während einer Periode, bevor die Verriegelung aufgehoben wird, sobald der Slave verriegelt ist, nicht länger den Rahmen dieses Inhalts, um den Zustand des Slaves von dem anderen Master zu verändern.
  • (1.2) Basisanordnung des Systems:
  • Fig. 6 zeigt eine Basisanordnung eines Audio-/Video-Systems, auf welches die vorliegende Erfindung angewendet wurde. Der Informationsübertragungspfad 1001 eines Systems weist mehrere Stationen 1002, 1003 ...., 1005 auf, welche mit Kommunikationssteuerungsteilen versehen sind, die untereinander verbunden sind. Jede Station hat als Mittelpunkte vorgesehene Audio-/Video- Geräte wie Videorekorder, Fernseher, CD-Spieler usw. Die Stationen können mit Ausnahme der Audio-/Video-Geräte wie Fernsteuerungsgeräte usw. zum Steuern des Audio-/Video-Systems, verbunden sein. Weiterhin ist kein zentrales Steuergerät zur konzentrierten Steuerung des gesamten Betriebs in dem System vorhanden.
  • (1.3) Rahmenform und Basiskommunikationsverfahren:
  • In der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der in dem Dokument "84 (Sekretariat) 86 I, II Draft - Domestic Digital Bus" (nachfolgend als Dokument 1 bezeichnet), herausgegeben von der "International electrotechnical Commission" definierte internationale Standard als ein Beispiel angewendet. Die in dem internationalen Standard definierte Rahmenform und das Basiskommunikationsverfahren werden in diesem Absatz beschrieben. Der Aufbau des Rahmens ist in Fig. 7 gezeigt. Der Rahmen ist gebildet aus einem Kopf 1125, einem Masterfeld 1126, einem Slavefeld 1127, einem Steuerungsfeld 1128 und einem Mitteilungsfeld 1129. Der Kopf 1125 ist gebildet aus einem Startbit 1111, das den Anfang des Rahmens anzeigt, einem Modusbit 1112 für die Modusübertragung. Das Masterfeld 1126 ist gebildet aus einem Masteradreßbit 1113 aus 12 Bits und einem einzelnen Paritätsbit 1114. Das Slavefeld 1127 ist gebildet aus einem Slaveadreßbit 1115 aus 12 Bits, einem einzelnen Paritätsbit und einem einzelnen ACK-Bit 1117. Wenn eine als Slave festgelegte Station vorhanden ist, wird mit dem ACK-Bit 1117 des Slavefeldes eine bestätigende Reaktion zu dem Master zurückgegeben.
  • Das Verfahren zur Bildung eines Masteradreßbits 1113 und eines Slaveadreßbits 1115 ist gleich, wobei die vier signifikantesten Bits vom Servicetyp sind, die mittleren drei Bits eine Geräteart bezeichnen und die drei am wenigsten signifikanten Bits eine Gerätenummer bezeichnen. In dem Dokument 1 ist nur der < AVC-Service> als eine Serviceart definiert, deren Wert "0001" ist. Die Geräteart weist die Art der verschiedenen ihr zugeordneten AV-Geräte auf, wobei ein Teil der Zuordnungen in Tabelle 1 gezeigt ist. Tabelle 1
  • Wenn die gleiche Geräteart mehrfach in dem gleichen Kommunikationssystem vorhanden ist, werden sie durch die Gerätenummern unterschieden. Allgemein werden die Gerätenummern aufeinanderfolgend ab "000" zugewiesen.
  • Der Master ist das ACK-Bit 1117 und überträgt kontinuierlich das Steuerungsfeld 1128 und seine nachfolgenden, wenn die Bestätigungsantwort empfangen wurde. Wenn die Negativreaktion empfangen wurde, beendet der Master seine Übertragung des Rahmens. Das Steuerungsfeld 1128 ist gebildet aus dem Steuerungsbit 1118 aus 4 Bits, dem einzelnen Paritätsbit 1119 und dem einzelnen ACK-Bit 1120. Das Steuerungsbit 1118 ist eine Region, in welcher die Übertragungsrichtung des Mitteilungsfeldes 1129 in dem Rahmen, die Signifikanz des in dem Mitteilungsfeld beschriebenen Inhalts und die Verriegelungssteuerung festgelegt werden. Die Inhalte des Steuerungsfeldes (CF) sind in Tabelle 2 gezeigt. Tabelle 2
  • Der Slave gibt die Bestätigungsantwort zu dem Master mit dem ACK-Bit 1120 zurück, wenn die Steuerung des mit dem Steuerungsbit 1118 festgelegten Inhalts akzeptiert werden kann und gibt die negative Antwort zurück, wenn sie nicht akzeptiert werden kann. Der Master verzweigt in die Region des Mitteilungsfeldes 1129, wenn die bestätigende Antwort mit dem ACK-Bit 1120 empfangen wurde. Wenn die negative Antwort empfangen wurde, unterbricht der Master die Übertragung des Rahmens. Das Mitteilungsfeld 1129 ist aus mehreren zusammengefaßten Blocks gebildet, von denen der Block aus dem Datenbit 1121 aus 8 Bits gebildet ist, dem einzelnen Datenendebit 1122, welches das letzte Datenbit des Mitteilungsfeldes anzeigt, einem einzelnen Paritätsbit 1123 und dem einzelnen ACK-bit 1124. Die durch das Steuerungsbit 1118 als Empfänger festgelegte Station gibt die bestätigende Reaktion oder die negative Reaktion auf das ACK-Bit 1124 jedesmal zu dem Sender zurück, wenn das Datenbit 1124 in einem Byte empfangen wird. Der Sender, der die negative Reaktion empfangen hat, unterbricht die Übertragung des Mitteilungsfeldes dort.
  • Alle Stationen 1002 bis 1005 in dem System haben ein Recht, ein Master zu werden und können den Übertragungsanfang des Rahmens 1110 und die Steuerung der Übertragungszeiten durch die Spezifikation des Slave steuern. Obwohl alle Stationen 1002 bis 1005 Master werden und ein Recht zum Beginnen der Übertragung des Rahmens 1110 haben, kann nur ein Master zur Zeit den Informationsübertragungspfad 1001 belegen und die Übertragung des Rahmens 1110 beginnen. Wenn mehrere Master die Übertragung der Rahmen gleichzeitig ausführen, ist es daher erforderlich, die Priorität durch die Entscheidung festzulegen. Der Slave hat eine Betriebsart zum Zurückgeben einer Reaktion 1117, bezogen auf den Master an einer Station, spezifiziert durch das Slavebit 1115 innerhalb des Slavefeldes 1127 des durch den Master gesendeten Rahmens 1110. Die Unterscheidung zwischen dem Sender und dem Empfänger ist definiert durch das Steuerungsfeld 1128 innerhalb des Rahmens 1110. Von einem Standpunkt einer Station können vier Arten des (a) Master-Senders, (b) Master-Empfängers, (c) Slave-Senders, (d) Slave-Empfängers in der Übertragung eines Rahmens 1110 als möglich betrachtet werden.
  • (2) Detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung in Anspruch 1:
  • Ein Bildanzeigeverfahren in dem Audio-/Video-System der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 wird nachfolgend beschrieben.
  • (2.1) Anordnung der Ausführungsform:
  • Fig. 1 zeigt das Blockschaltbild eines AV-Systems, auf welches die vorliegende Erfindung angewendet wird. Bezugszeichen 100 ist ein Informationsübertragungspfad, welcher zum Schaffen des AV-Systems an die entsprechenden Stationen angeschlossen ist, um die Übertragung der Information zu bewirken. Bezugszeichen 110 ist eine Station mit einem Bildanzeigeteil (Monitor), Bezugszeichen 120, 130, ... sind Stationen, welche den Bildanzeigeteil nicht aufweisen. Bezugszeichen 111, 121, 131, ... sind Kommunikationssteuerungsteile zum Bewirken der Kommunikation über den Informationsübertragungspfad 100, Bezugszeichen 112, 122, 132, ... sind Betriebsverarbeitungsteile zum Bewirken einer Softwareverarbeitung usw., Bezugszeichen 113, 123, 133, ... sind Bildanzeigeverarbeitungsteile zum Bewirken der Datensteuerung usw. auf der Bildanzeige, Bezugszeichen 114 ist ein Anzeigeteil zum Anzeigen in der Bildebene entsprechend den von den Bildanzeigeverarbeitungsteilen 113, 123, 133, eingespeisten Bilddaten, Bezugszeichen 115 ist ein Anforderungseingabeteil zum Eingeben der Anforderung für die Bildanzeige durch den Bediener.
  • Fig. 2 ist ein Blockschaltbild einer Station, auf welche die vorliegende Erfindung angewendet wird. Bezugszeichen 111 bezeichnet eine Kommunikationsverarbeitungseinrichtung zum Bewirken einer physikalischen, elektrischen Steuerung der Datenkommunikation mit den anderen Stationen auf dem Informationsübertragungspfad 100, Bezugszeichen 201 ist eine Rahmenerzeugungseinrichtung zum Erzeugen eines Rahmens einer Form, die zum Senden der Daten an den Informationsübertragungspfad 100 durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 erforderlich ist, Bezugszeichen 202 ist eine Rahmendekodierungseinrichtung zum Dekodieren eines durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 von dem Informationsübertragungspfad 100 empfangenen Rahmens. Bezugszeichen 112 ist ein Operationsausführungsteil, Bezugszeichen 210 ist eine zentrale Verarbeitungsvorrichtung (Mikroprozessor) zum Ausführen des Programms des Verarbeitungsschrittes, Bezugszeichen 211 ist ein Nur-Lese-Speicher (ROM) zum Aufnehmen des Programms, Bezugszeichen 212 ist ein Lese- Schreib-Speicher (RAM) zum Aufnehmen der verschiedenen Arten von Daten, wenn der Verarbeitungsschritt ausgeführt wird. Bezugszeichen 113 ist ein Bildanzeigeverarbeitungsteil, Bezugszeichen 220 ist eine Bildnummernaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der Nummern des momentan angezeigten Bildes, Bezugszeichen 221 ist eine Bilddatenaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der Information des anzuzeigenden Bildes, Bezugszeichen 222 ist eine Bildnummern- Shunt-Einrichtung zum Aufnehmen der Bildnummern des zuletzt angezeigten Bildes, als das Bild der anderen Station aufgerufen wurde, Bezugszeichen 223 ist eine Adresssteuerungseinrichtung zum Aufnehmen des ermittelten Ergebnisses, ob die an den Informationsübertragungspfad angeschlossene Station eine Bildanzeigefunktion aufweist, Bezugszeichen 224 ist eine Bildelementsteuerungseinrichtung zum Aufnehmen des Elementes des Bildes in der anderen Station.
  • Fig. 3 ist ein Verarbeitungsflußdiagramm eines durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 in der vorliegenden Ausführungsform auszuführenden Programms.
  • (2.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 1:
  • Die Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung wird detailliert anhand des Verarbeitungsflußdiagramms in Fig. 3 beschrieben. Das Programm des nachfolgend zu beschreibenden Verarbeitungsinhalts ist in dem ROM 211 in Fig. 2 aufgenommen, wobei die Verarbeitung unter Verwendung des RAM 212, der Adresssteuerungseinrichtung 223 und der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 ausgeführt wird.
  • Die in Fig. 3 gezeigte Verarbeitungsroutine wird in einem Fall ausgeführt, in welchem die Hauptspannungsversorgung der eigenen Station in Betrieb gesetzt wurde und die Station erstmals an den Informationsübertragungspfad 100 angeschlossen wurde.
  • In dem Schritt 300, welcher der erste Schritt ist, wird die in der anderen Stationsadresse des auf dem Informationsübertragungspfad 100 zu sendenden Rahmens festgelegte kleinste Adresse aufgenommen. Dies ist eine initialisierende Verarbeitung zum Senden des Anforderungsrahmens an alle an den Informationsübertragungspfad 100 angeschlossenen Stationen.
  • In dem Schritt 301 wird der Anforderungsrahmen aufgrund des Nichtvorhandenseins der Bildanzeigefähigkeit an die Station abgesendet, deren andere Adresse bereits eingestellt ist. Um den Rahmen abzusenden, wird ein Rahmen einer Form, welche einen entsprechenden Befehl durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 erzeugt, diesen zu der Rahmenerzeugungseinrichtung 201 überträgt und ihn an den Informationsübertragungspfad 100 aussendet, aufgebaut. Der durch die Rahmenerzeugungseinrichtung 201 erzeugte Rahmen wird zu der Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 übertragen, wo die physikalischen elektrischen Bedingungen an die Maßnahmen angepaßt werden und wird an den Informationsübertragungspfad 100 abgesendet. Da die Verarbeitung der Rahmenerzeugungseinrichtung 201 und der Kommunikationsverarbeitungseinrichtung 200 ausgeführt werden, wie in der obigen Beschreibung dargelegt, wenn der Rahmen an den Informationsübertragungspfad 100 abgesendet wird, wird die Beschreibung in den folgenden Schritten unterlassen, um die Wiederholung zu vermeiden.
  • Die Anfrage nach dem Nichtvorhandensein/Vorhandensein des Bildanzeigevermögens ist vorgesehen, um zu bestätigen, ob die andere Station, welche zum Objekt wird, die Bilddaten zum Bewirken einer Bildanzeige enthält oder nicht.
  • In dem Schritt 302 wird eine, bezogen auf die in Schritt 301 abgesendete Anfrage über das Nichtvorhandensein/Vorhandensein einer Bildanzeigefähigkeit, empfangene Antwort untersucht, um zu entscheiden, ob die Station, welche ein Objekt geworden ist, die Bilddaten für die Bildanzeige enthält oder nicht. Wenn erkannt wurde, daß die Bildanzeigefähigkeit vorgesehen ist, verzweigt der Schritt als ein Ergebnis zu Schritt 303 mit der Adresse der Station, welche ein Objekt geworden ist, die in der Adresssteuerungseinrichtung 223 aufgenommen ist. Wenn entschieden wurde, daß die Bildanzeigefähigkeit nicht vorgesehen ist, wird die Umgehungsoperation abwärts zu Schritt 305 bewirkt.
  • In dem Schritt 304 werden die Bildnummer und der Bildtitel, die auf den in Schritt 303 abgesendeten Bildinhaltsanfragerahmen zurückgegeben werden, so ausgebildet, daß sie mit der Adresse der anderen Station korrespondieren, um sie in der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 aufzunehmen. Durch die Ausführung des Schrittes wird eine Inhaltstabelle angelegt, um zu zeigen, welches Bild die Station, die zu einem Objekt geworden ist, aufweist. Die im Schritt 304 und dem Schritt 303 angeforderten Bildelemente können detailliert genug sein, um zu beurteilen, welche Bildnummer selektiert werden kann, wenn auf das Bild der Station von der anderen Station zugegriffen wird.
  • In dem Schritt 305 wird entschieden, ob die Verarbeitung des Schrittes 301 bezogen auf alle Stationen ausgeführt wurde. Solange er nicht bezogen auf alle Stationen ausgeführt wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 306. Wenn er ausgeführt wurde, ist die vorliegende Verarbeitungsroutine abgeschlossen.
  • In dem Schritt 306 wird die Adresse der Station, welche ein Verarbeitungsobjekt ist, mit + 1 versehen, um zu Schritt 301 zu verzweigen und die oben beschriebenen entsprechenden Schritte für die nächste Station auszuführen.
  • (3) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform in Anspruch 2
  • Das Audio-/Video-System-Bildanzeigeverfahren der vorliegenden Erfindung in Anspruch 2 wird nachfolgend beschrieben.
  • (3.1) Aufbau der Ausführungsform:
  • Da die Anordnung der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Anspruch 2 derjenigen der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Anspruch 1 vergleichbar ist, wird auf deren Beschreibung verzichtet.
  • (3.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 2 Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand von Fig. 4 (1) und (2) beschrieben. Das Bildanzeigeverfahren in der vorliegenden Ausführungsform ist eine Erfindung zum Bereitstellen eines Verfahrens zum Übernehmen des Steuerungsrechtes der Bildanzeige an einer anderen Station von einer bestimmten Station. Die vorliegende Ausführungsform zeigt ein Übernahmeverfahren in einem Fall, in dem eine Wiederherstellung des Bildsteuerungsrechtes in derselben Station, nachdem das Steuerungsrecht der Bildanzeige zu der anderen Station übergeben wurde, nicht erforderlich ist. Das Übergabeverfahren in einem Fall, in dem es erforderlich ist, das Steuerungsrecht wieder bei der Station herzustellen, welche anfangs ein Steuerungsrecht der Bildanzeige hatte, wird in der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 3 beschrieben.
  • Es wird angenommen, daß eine Station mit einem momentanen Steuerungsrecht der Bildanzeige Station A ist und eine Station, welche ein Steuerungsrecht der Bildanzeige als nächstes übernimmt, Station B ist. Momentan wird das Bild A - 1 der Station A angezeigt, wie in Fig. 4 (1) gezeigt. Da eine Befehlseingabe vorgesehen ist, wenn der Bediener das Bild B - 1 von der Anforderungseingabeeinrichtung 115 in diesem Moment anzeigt, wird die zum Wechseln der Anzeige auf das Bild B - 1 ausgeführte Verarbeitung nachfolgend beschrieben. Die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 20 der Station A ruft das Bild B - 1, welches der Bediener wünscht, von der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 ab und ruft von der Adresssteuerungseinrichtung 223 die Adresse der Station ab, die das Bild enthält, wenn das entsprechende Bild existiert (in diesem Fall die Adresse der Station B). In der zentralen Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A wird die Adresse der Station B zu der anderen Adresse gemacht, um einen "BRANCH-Mitteilungs"-Rahmen des in Fig. 4 (2) gezeigten Inhalts in dem Befehlsteil zu bilden. In Fig. 4 (2) ist der "BRANCH-Mitteilungs"-Befehl in dem Operationscodeteil des Mitteilungsrahmens aufgenommen und die Bildnummer des Bildes, das durch die Station, welche das Steuerungsrecht der Bildverarbeitung übernommen hat, als erstes anzuzeigen ist, wird in dem Operandenteil aufgenommen.
  • Durch die Ausführung der oben beschriebenen Verarbeitungen wird das Steuerungsrecht der Bildanzeige an Station B übergeben und danach werden die Verarbeitungen entsprechend den Bildinhalten der Station B fortgesetzt.
  • (4) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform gemäß Anspruch 3.
  • Das Audio-/Video-System-Bildanzeigeverfahren der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 3 wird nachfolgend beschrieben.
  • (4.1) Aufbau der Ausführungsform
  • Da die Anordnung der vorliegenden Ausführungsform mit der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 vergleichbar ist, wird auf die Beschreibung verzichtet.
  • (4.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 3 Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand der Fig. 4 (3), (4) und (5) beschrieben. Die Ausführungsform stellt ein Verfahren zum Übernehmen eines Steuerungsrechtes der Bildanzeige an einer anderen Station von einer bestimmten Station bereit.
  • Diese vorliegende Ausführungsform ist ein Übernahmeverfahren in einem Fall, in dem das Bildsteuerungsrecht bei derselben Station wiederhergestellt werden muß, nachdem das Steuerungsrecht der Bildanzeige an die andere Station übergeben wurde.
  • Es wird angenommen, daß eine Station, die momentan ein Steuerungsrecht der Bildanzeige hat, eine Station A ist und eine Station, welche als nächstes ein Steuerungsrecht der Bildanzeige übernimmt, eine Station B ist. Das Bild A - 1 der Station wird momentan angezeigt, wie in Fig. 4 (3) gezeigt. Wenn von der Anforderungseingabeeinrichtung 115 zu diesem Zeitpunkt eine Befehlseingabe vorgesehen ist, entsprechend welcher der Bediener das Bild B - 1 anzeigt, wird die Verarbeitung des Anzeigewechsels zu Bild B - 1 ausgeführt, wie nachfolgend beschrieben. Zuerst leitet die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A die Bildnummer des von dieser Station momentan angezeigten Bildes zu der Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222 um. Dann ruft die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A das vom Bediener gewünschte Bild B - 1 von der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 ab und ruft von der Adresssteuerungseinrichtung 223 die Adresse (in diesem Fall die Adresse der Station B) der Station ab, die das Bild enthält, wenn das Bild existiert. In der zentralen Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station A wird die Adresse der Station B zu der anderen Adresse gemacht, um einen "CALL-Mitteilungs"-Rahmen des in Fig 4 (4) gezeigten Inhalts in dem Befehlsteil zu bilden. In Fig. 4 (4) wird der "CALL-Mitteilungs"Befehl in dem Operationscodeteil des Mitteilungsrahmens aufgenommen und die Bildnummer des als erstes durch die Station, welche das Steuerungsrecht der Bildverarbeitung übernommen hat, anzuzeigenden Bildes wird in dem Operandenteil aufgenommen. Durch die Ausführung der oben beschriebenen Verarbeitungen wird das Steuerungsrecht der Bildanzeige zu der Station B übergeben und danach wird die Verarbeitung entsprechend den Bildinhalten der Station B fortgesetzt.
  • Wenn die Bildanzeigeverarbeitung durch die Steuerung der Station B beendet ist, oder wenn es durch die Anforderung des Bedieners erforderlich ist, zu dem Bild der Station A zurückzukehren, überträgt die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 der Station B die in Fig. 4 (5) gezeigte "RETURN-Mitteilung" zu der Station A, um eine Zeit später diese Station aufzurufen. Die Station A, welche die "RETURN-Mitteilung" empfangen hat, zeigt wieder das Bild (Bild A - 1) an, das vor dem Rufen der Station B angezeigt wurde, und wartet auf die nächste Anforderung von dem Bediener.
  • (5) Detaillierte Beschreibung der Ausführungsform gemäß Anspruch 4 Das Bildanzeigeverfahren des Audio-/Video-Systems der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 4 wird nachfolgend beschrieben.
  • (5.1) Aufbau der Ausführungsform
  • Da der Aufbau der vorliegenden Ausführungsform mit demjenigen der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dem Anspruch 1 vergleichbar ist, wird auf dessen Beschreibung verzichtet.
  • (5.2) Beschreibung der Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Anspruch 4 Die vorliegende Ausführungsform wird detailliert anhand des Verarbeitungsflußdiagramms in Fig. 5 beschrieben.
  • Das nachfolgend beschriebene Programm des Verarbeitungsinhalts ist in dem ROM 211 der in Fig. 2 beschriebenen entsprechenden Stationen aufgenommen, die Verarbeitungen werden durch die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 unter Verwendung des RAM 212, der Adresssteuerungseinrichtung 223 und der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 ausgeführt. Die in Fig. 5 gezeigte Verarbeitungsroutine wird stets entsprechend der über die Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegebenen Anforderung des Bedieners ausgeführt und abgearbeitet.
  • Zuerst wird in dem ersten Schritt 400 entschieden, ob die Anforderung der Bildanzeige an der Station eingegeben wurde oder nicht. Die Anforderungen der Bildanzeige werden in einem Fall ausgeführt, in dem die Bedienereingaben von einer Anforderungseingabeeinrichtung 115 sind, in einem Fall, in dem die Anforderung von der anderen Station über den Informationsübertragungspfad 100 eingegeben wurde und in einem Fall, in dem die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 210 ihre spontane Erzeugung innerhalb derselben Station bewirkt. Wenn die Anforderung der Bildanzeige nicht eingegeben wird, wird der Schritt 400 wieder ausgeführt. Wenn die Anforderung der Bildanzeige eingegeben wird, verzweigt der Schritt zu Schritt 401.
  • In Schritt 401 wird entschieden, ob die Bildanzeigeanforderung von der anderen Station über den Informationsübertragungspfad 100 übernommen wurde oder nicht. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 402, wenn die Bildanzeige durch die Anforderung von der anderen Station ausgeführt wurde. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 403, wenn die Anforderung nicht von der anderen Station kommt, insbesondere, wenn die Anforderung eine von dem Bediener an der Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegebene ist und wenn die Anforderung eine spontane, von der zentralen Verarbeitungsvorrichtung 210 innerhalb der gleichen Station ist.
  • In dem Schritt 402 wird die durch Operanden festgelegte Nummer, welche von dem durch die andere Station über den Informationsübertragungspfad 100 in die Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 zum Aufnehmen der Bildnummer des anzuzeigenden Bildes begleiteten Befehl hinzugefügt ist, aufgenommen.
  • In dem Schritt 403 wird die Bildnummer des Anfangsbildes in der Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 zum Aufnehmen der Bildnummer des anzuzeigenden Bildes aufgenommen.
  • In Schritt 404 werden die Bilddaten des Bildes von der Bilddatenaufnahmeeinrichtung 221 unter Bezug auf die Bildnummer des in der Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommenen anzuzeigenden Bildes gelesen, um es auf der Bildanzeigeeinrichtung 114 anzuzeigen. Wenn die Station, welche den Verarbeitungsschritt ausführt, eine Station ist, welche keine Bildanzeigeeinrichtung 114 aufweist, werden die Bilddaten über den Informationsübertragungspfad 100 zu der Station mit der Bildanzeigeeinrichtung 114 übertragen, um sie durch die Bildanzeigeinrichtung 114 der Station mit der Bildanzeigeeinrichtung 114 anzuzeigen.
  • In Schritt 405 wird entschieden, ob die Anforderung, welche das dem momentan angezeigten Bild nachfolgend anzuzeigende Bild anfordert, von der Anforderungseingabeeinrichtung 115 eingegeben wurde oder nicht. Wenn die nächste Bildanzeigeanforderung nicht ausgeführt ist, wird der Schritt 405 wiederholt ausgeführt. Wenn die Anforderung eingegeben ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 406.
  • In Schritt 406 wird entschieden, ob die in dem Schritt 405 eingegebene Anforderung die Bildanzeigeendeanforderung ist oder nicht. Wenn es die Endeanforderung ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 417. Wenn es nicht die Endeanforderung ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 407.
  • In Schritt 407 wird entschieden, ob das von dem Bediener angeforderte nächste Bild ein Bild innerhalb der gleichen Station ist oder nicht, oder ein Bild, das die andere Station steuert. Wenn es ein Bild ist, das die andere Station steuert, ist es erforderlich, die Bildsteuerung an die andere Station zu übergeben. Wenn das Bild innerhalb der gleichen Station angefordert wird, verzweigt der Schritt als Ergebnis der Entscheidung zu Schritt 420. Wenn das von der anderen Station gesteuerte Bild angefordert wird, verzweigt der Schritt zu Schritt 408.
  • In Schritt 408 wird gepriift, ob das in Schritt 405 angeforderte Bild innerhalb des Systems vorhanden ist oder nicht. Die Entscheidung wird anhand des Inhalts der vorhandenen Bilder innerhalb des Systems ausgeführt, wenn die Registrierung in der Adresssteuerungseinrichtung 223 und der Bildelementsteuerungseinrichtung 224 durch die oben in der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Anspruch 1 gezeigte Prozedur ausgeführt ist. Wenn entschieden wurde, daß das angeforderte Bild innerhalb des Systems vorhanden ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 409. Wenn entschieden wurde, daß das angeforderte Bild nicht vorhanden ist, verzweigt der Schritt zu Schritt 422.
  • In dem Schritt 409 wird entschieden, ob die Übergabeoperation des Steuerungsrechtes des Bildes durch die "BRANCH-Mitteilung" angenommen wurde oder nicht, oder die Übergabeoperation durch die "CALL-Mitteilung" an die andere Station mit dem in Schritt 405 angeforderten Bild. Die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung" ist in dem in der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Anspruch 2 gezeigten Bildanzeigeverfahren dargestellt und die Übergabe durch die "CALL-Mitteilung" ist in dem in der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Anspruch 3 gezeigten Bildanzeigeverfahren gezeigt. Wenn die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung" oder die Übergabe durch die "CALL-Mitteilung" durch die Beziehung zwischen den Inhalten des momentan angezeigten Bildes und den Inhalten des als nächsten anzuzeigenden Bildes entschieden ist, ist der Algorithmus zum Entscheiden, welches Übergabeverfahren angewendet wird, in der vorliegenden Erfindung nicht im einzelnen bestimmt. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 415, wenn die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung" angenommen wird. Wenn die Übergabe durch die "CALL-Mitteilung" angenommen wird, verzweigt der Schritt zu Schritt 410.
  • In Schritt 410 wird, wenn entschieden wurde, daß die Übergabe durch die "CALL-Mitteilung" in dem Schritt 409 verwendet wird, die Bildnummer der momentanen Anzeige in die Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222 verschoben, um zu dem nächsten Schritt 411 zu verzweigen.
  • In dem Schritt 411 wird das momentan angezeigte Bild gelöscht und zu dem nächsten Schritt 412 verzweigt.
  • In dem Schritt 412 wird die "CALL-Mitteilung" mit der als ein Operand hinzugefügten Bildnummer, die dem angeforderten Bild entspricht, über den Informationsübertragungspfad 100 zu der Station mit dem durch den Bediener angeforderten Bild übertragen. Zu einem Zeitpunkt, wenn die "CALL-Mitteilung" übertragen wurde, wird das Bildsteuerungsrecht von der eigenen Station zu der entsprechenden Station übergeben.
  • Der Schritt 413 wartet auf die "RETURN-Mitteilung", die von der Station, an die das Steuerungsrecht für das Bild im Schritt 412 übergeben wurde, zurückgesendet wird. Der Schritt 413 wird wiederholt ausgeführt, während die "RETURN- Mitteilung" kommt, und der Schritt verzweigt zu dem nächsten Schritt 414 zu einem Zeitpunkt, wenn die "RETURN-Mitteilung" eingetroffen ist.
  • In dem Schritt 414 wird das Steuerungsrecht des Bildes zu der gleichen Station wieder übergeben, so daß die in der Bildnummern-Shunt-Einrichtung 222 abgelegte Bildnummer in Schritt 410 wiederhergestellt wird, um zu dem Schritt 404 zum Anzeigen des Bildes zurückzukehren. Der Schritt verzweigt zu dem Schritt 415 in einem Fall, in dem die Übergabe durch die "BRANCH-Mitteilung" in dem Schritt 409 angenommen wird. In dem Schritt 415 wird das entsprechend Schritt 410 momentan angezeigte Bild gelöscht, um zu Schritt 416 zu verzweigen.
  • In dem Schritt 416 wird die "BRANCH-Mitteilung" mit der als Operand hinzugefügten, dem angeforderten Bild entsprechenden Bildnummer über den Informationsübertragungspfad 100 zu der Station übertragen, welche das durch den Bediener in Schritt 405 angeforderte Bild aufweist. Zu einem Zeitpunkt, in dem die "BRANCH-Mitteilung" übertragen wurde, wird das Bildsteuerungsrecht von der eigenen Station an die entsprechende Station übergeben. Wenn die eigene Station alle Bildanzeigeverarbeitungen beendet, kehrt der Schritt zu Schritt 400 zurück und wartet auf die nächste einzugebende Bildanzeigeanforderung.
  • Wenn der Inhalt der von dem Bediener in Schritt 405 eingegebenen Bildsteuerungsanforderung in Schritt 406 als Endeanforderung entschieden wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 417. Die eigene Station entscheidet momentan, ob das Bildsteuerungsrecht durch die "CALL-Mitteilung" von der anderen Station übergeben wurde oder nicht. Wenn entschieden wurde, daß das Bildsteuerungsrecht durch die "CALL-Mitteilung" von der anderen Station übergeben wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 418. Wenn das Bildsteuerungsrecht durch die "CALL-Mitteilung" übergeben wurde, verzweigt der Schritt zu Schritt 419.
  • In Schritt 418 wird die momentane Bildanzeige gelöscht. Da alle Bildanzeigeverarbeitungen in der Station zu diesem Zeitpunkt beendet sind, kehrt der Schritt zu Schritt 400 zurück, um auf die nächste einzugebende Bildanzeigeanforderung zu warten.
  • In Schritt 419 sind alle Bildanzeigeverarbeitungen der Station beendet und das Steuerungsrecht des Bildes wird durch die "CALL-Mitteilung" momentan von der anderen Station übergeben. Die "RETURN-Mitteilung" zum Zurückgeben des Steuerungsrechtes an die vorherige Station, von welcher das Steuerungsrecht des Bildes durch die "CALL-Mitteilung" zu der Station übergeben wurde, wird über den Informationsübertragungspfad 100 übertragen. Wenn die Station alle Bildanzeigeverarbeitungen zu einem Zeitpunkt beendet hat, wenn die Verarbeitung zum Übertragen der "RETURN-Mitteilung" ausgeführt wurde, kehrt der Schritt zu dem Schritt zurück, der auf die nächste einzugebende Bildanzeigeanforderung wartet.
  • Wenn bei dem Inhalt von der von dem Bediener in Schritt 405 einzugebenden Bildansteuerungsanforderung in Schritt 407 entschieden wurde, daß es ein innerhalb der gleichen Station enthaltenes Bild ist, verzweigt der Schritt zu dem Schritt 420, um durch Schritt 407 anhand der Bilddatenaufnahmeeinrichtung 221 zu entscheiden, ob das angeforderte Bild innerhalb der gleichen Station existiert oder nicht. Wenn das entsprechende Bild in der Bilddatenaufnahmeeinrichtung 221 existiert, verzweigt der Schritt zu Schritt 421. Wenn es nicht existiert, verzweigt der Schritt zu Schritt 422.
  • In dem Schritt 421 wird die Bildnummer des durch den Bediener in Schritt 405 angeforderten Bildes in der Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommen und danach verzweigt der Schritt zu Schritt 404 zum Anzeigen des der Bildnummer entsprechenden Bildes.
  • In Schritt 422 wurde die Bildnummer, die dem anzuzeigenden Bild entspricht, das im Schritt 405 angefordert wurde und nicht angezeigt werden kann, in der Bildnummernaufnahmeeinrichtung 220 aufgenommen und danach verzweigt der Schritt zu Schritt 404 zum Anzeigen des der Bildnummer entsprechenden Bildes.

Claims (4)

1. Bildanzeigeverfahren durch Verwendung eines Audio-/Video-Systems, mit einer Kommunikationsverarbeitungseinrichtung (111, 200), welche an ein Informationskommunikationssystem angeschlossen ist, das aus mehreren Stationen (110, 120, 130) zu bilden ist, die an einen Informationsübertragungspfad (100) zur Datenkommunikation angeschlossen sind und ausgebildet sind zum Ausführen der Datenkommunikation mit sequentiellen Rahmen (1110) durch den Informationsübertragungspfad (100), einer Rahmendekodierungseinrichtung (202) zum Dekodieren der Inhalte der Rahmen (1110), welche durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung (111, 200) empfangen werden, einer Rahmenerzeugungseinrichtung (201) zum Bilden der durch die Kommunikationsverarbeitungseinrichtung (111, 200) auf dem Übertragungspfad (100) zu sendenden Rahmen, einer zentralen Verarbeitungseinrichtung (210) zum Verarbeiten sämtlicher Verarbeitungsschritte durch eine Software, einer Speichereinrichtung (211, 212), die verwendet wird, wenn ein Programm der Verarbeitungsschritte durch die Software ausgeführt wird, einer Bilddatenerfassungseinrichtung (221) zum Erfassen der in dem Bild anzuzeigenden verschiedenen Informationsarten, einer Adresserfassungseinrichtung (223) zum Erfassen der Adressen der anderen an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130), falls erforderlich,
wobei die Verarbeitungsschritte gebildet sind aus einem Schritt (301), der eine Anfrage an alle Stationen (110, 120, 130), die an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossen sind, ausführt, ob die Bildanzeigedaten vorhanden sind oder nicht, einem Schritt (302) zum Speichern einer Adresse einer Station (110, 120, 130), welche erwidert, daß die Bildanzeigedaten vorhanden sind, einem Schritt (303) zum Ausführen einer Anfrage nach dem Bildinhalt an die Station, die erwidert, daß Bildanzeigedaten existieren, und einem Schritt (304) der Registrierung der auf die Anfrage hin erwiderten Bildinhalte.
2. Verfahren nach Anspruch 1 für eine Bildanzeige durch Verwendung eines Audio-/Video-Systems, mit einer Bildanzeigevorrichtung (114), welche an das Informationskommunikationssystem angeschlossen ist, das aus mehreren Stationen (110, 120, 130) zu bilden ist, die an das eine System des Informationsübertragungspfades (100) zur Datenkommunikation angeschlossen sind, und so ausgebildet ist, daß es für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhanden ist, einer für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhandenen Anforderungseingabeeinrichtung, einer Anzeigebildnummern-Erfassungseinrichtung (220) zum Erfassen der Bildnummern der anzuzeigenden Bilder, und einer ihr zugeordneten Station (110) mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem eine Operandeninformation zum Bestimmen des Anzeigebeginns gesendet wird, von dem an ein Bild der Station B, bezogen auf die Station B, die das entsprechende Bild von den an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) enthält, wenn der Bediener das dem momentan angezeigten Bild nachfolgende Bild bestimmt hat, und ebenso zum Senden einer Bildanzeigeübergangsmitteilung ("BRANCH-Mitteilung") zum Übernehmen der Bildanzeigesteuerungsrechte, und einer ihr zugeordneten Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Schritt aufweist, in dem ein Steuerungsrecht der Bildanzeige erhalten wird, wenn die BRANCH-Mitteilung von der Station A empfangen wurde, mit einer Funktion, die mit derjenigen der Station B vergleichbar ist, die vorgesehen ist, um zuerst das Bild mit der Bildnummer anzuzeigen, die mit dem Operanden der BRANCH-Mitteilung festgelegt ist, und danach alle von dem Bediener angeforderten Bildanzeigen nach der Anzeige des von dem Bediener angeforderten Bildes zu beenden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 für eine Bildanzeige durch Verwendung eines Audio-/Video-Systems, welches weiterhin eine Bildanzeigeeinrichtung (114) umfaßt, welche an das Informationskommunikationssystem angeschlossen ist, das aus mehreren Stationen (110, 120, 130) zu bilden ist, die an das eine System des Informationsübertragungspfades (100) zur Datenkommunikation angeschlossen sind, welches so ausgebildet ist, daß es für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhanden ist, eine für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhandene Anforderungseingabeeinrichtung (115),
eine Anzeigebildnummern-Erfassungseinrichtung (220) zum Erfassen der Bildnummern der anzuzeigenden Bilder, und
einer ihr zugeordneten Station (110) mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Verarbeitungsschritt aufweist, in dem eine Bildanzeigeübertragungsmitteilung (CALL-Mitteilung) gesendet wird, welche das Bildanzeigesteuerungsrecht übernimmt, zusammen mit der Operandeninformation zum Bestimmen des Anzeigebeginns, von dem an das Bild von Station B, bezogen auf die Station B, welche das entsprechende Bild von den an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) enthält, nachdem die momentan angezeigte Bildnummer in eine Bildnummern-Shunt-Einrichtung (222) verschoben wird, wenn der Bediener das nächste Bild nach dem momentan angezeigten Bild festgelegt hat, und einen Schritt aufweist, in dem die Bildnummer von der Bildnummern-Shunt-Einrichtung (221) in die Bildnummernerfassungsregion zurückgegeben wird, in einer Stufe, in welcher die RETURN-Mitteilung, die mitteilt, daß das Bildanzeigesteuerungsrecht von der Station B zu der Station A zurückkehrt, empfangen wurde, um das vorherige Bild anzuzeigen, und eine ihr zugeordnete Station mit Bildanzeigefunktionen, welche einen Schritt aufweist, in dem das Steuerungsrecht für die Bildanzeige erhalten wird, wenn die CALL- Mitteilung von der Station A empfangen wurde, mit der Funktion, die derjenigen, welche für die Station B vorgesehen ist, gleicht, um zuerst das Bild mit der im Operanden der CALL-Mitteilung angegebenen Bildnummer anzuzeigen, danach die RETURN-Mitteilung zu der Station A zu senden, wenn die Bildanzeige, welche die Station B enthält, beendet ist, nachdem das durch den Bediener aufgerufene Bild angezeigt wurde, um das Steuerungsrecht der Bildanzeige zu dem Original zurückzugeben.
4. Verfahren nach Anspruch 1 für eine Bildanzeige durch Verwendung eines Audio-/Video-System, welches weiterhin eine Bildanzeigeeinrichtung (114) umfaßt, die aus mehreren an das eine System des Informationsübertragungspfades (100) zur Datenkommunikation angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) zu bilden und so ausgebildet ist, daß sie für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhanden ist, eine für alle an den Informationsübertragungspfad (100) angeschlossenen Stationen (110, 120, 130) gemeinsam vorhandene Anforderungseingabeeinrichtung (115), einer Informationsanzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Information des Bildes, einer Anzeigebildnummernerfassungseinrichtung (220) zum Erfassen der Bildnummern der anzuzeigenden Bilder, einer Eingabeeinrichtung zum Eingeben der Information der Festlegung der nächsten Operationen, usw., durch den Bediener,
wobei die Verarbeitungsschritte (400) einen Entscheidungsschritt 1 zum Entscheiden umfassen, ob das Verarbeitungsprogramm durch das Erfordernis von derselben Station oder durch die Bildübertragung von der anderen Station aufgerufen wurde, wenn sie aufgerufen wurde, einen Schritt zum Erfassen des Inhalts des Operanden, der von der anderen Station übertragen wurde, in der Bildnummernerfassungseinrichtung (220), wenn die Aufrufoperation durch die Bildübertragung von der anderen Station in dem Entscheidungsschritt 1 bewirkt wurde, einen Schritt (404) zum Anzeigen des Bildes entsprechend der Bildnummer, welche in der Bildnummernerfassungseinrichtung (220) erfaßt wird, einen Schritt zum Warten, bis das Erfordernis für die nächste Verarbeitung eingegeben wird, einen Entscheidungsschritt 2 zum Entscheiden, ob das Erfordernis für die nächste Verarbeitung ein Bildanzeigeendeerfordernis ist oder nicht, wenn es eingegeben wurde, einen Entscheidungsschritt 3 zum Entscheiden, ob das nächste anzuzeigende Bild ein Bild ist, das innerhalb der gleichen Station vorhanden ist, wenn in dem Entscheidungsschritt 2 entschieden ist, daß es nicht die ENDE-Anforderung war, einen Entscheidungsschritt 4 zum Beurteilen, ob ein angefordertes Bild innerhalb der an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen anderen Stationen existiert, wenn in Entscheidungsschritt 3 entschieden ist, daß es nicht in der gleichen Station vorhanden ist, einen Entscheidungsschritt 5 zum Entscheiden, ob die Übertragung der Bildanzeigeverarbeitung, bezogen auf die entsprechende Station, mit CALL oder BRANCH bewirkt wird, um das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn in dem Entscheidungsschritt 4 entschieden wurde, daß das angeforderte Bild existiert, einen Schritt, in dem die momentan angezeigte Bildnummer mit der Bildnummern-Shunt-Einrichtung (222) verglichen wird, wenn in dem Entscheidungsschritt 5 entschieden wurde, daß es mit CALL ausgeführt wird, einen Schritt, in dem das momentan angezeigte Bild gelöscht wird, einen Schritt, in dem die CALL-Mitteilung mit der zuerst anzuzeigenden Bildnummer übertragen wird, die darin, bezogen auf eine Station zum Liefern der Anzeigeverarbeitung des als nächsten anzuzeigenden Bildes, vorgesehen ist, einen Schritt zum Warten auf den Empfang der RETURN-Mitteilung, welche die Rückgabe eines Rechtes der Bildanzeigeverarbeitung von der Station bedeutet, nachdem das Recht auf die Bildanzeigeverarbeitung durch die CALL- Mitteilung an die andere Station gegeben wurde, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt zum Zurückführen der Bildnummer, welche zu der Bildnummern- Shunt-Einrichtung (222) verschoben wurde, in die Bildnummernerfassungseinrichtung (220), wenn die RETURN-Mitteilung empfangen wurde, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Entscheidungsschritt 7 zum Entscheiden, ob sie in dem Zustand des CALL von der anderen Station ist, oder nicht, wenn entschieden wurde, daß die in dem Entscheidungsschritt 2 eingegebene Anforderung die Bildanzeigeendeanforderung ist, einen Schritt zum Übertragen der RETURN-Mitteilung zu der rufenden Station, wenn in dem Entscheidungsschritt 7 entschieden wurde, daß sie in der CALL-Bedingung ist, um die Verarbeitung zu beenden, einen Schritt zum Löschen des momentan angezeigten Bildes, wenn in dem Entscheidungsschritt 7 entschieden wurde, daß sie nicht in dem CALL-Zustand ist, um die Verarbeitung zu beenden, einen Entscheidungsschritt 6 zum Entscheiden, ob das angeforderte Bild existiert oder nicht, wenn in dem Entscheidungsschritt 3 entschieden wurde, daß es innerhalb der gleichen Station existiert, ein Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt, in dem die entsprechende Bildnummer in der Bildnummernerfassungseinrichtung (220) erfaßt wird, wenn in dem Entscheidungsschritt 6 entschieden wird, daß es existiert, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Schritt zum Zurückgehen zu einem Schritt, in dem die Bildnummer des angezeigten Bildes in der Bildnummernerfassungseinrichtung (220) erfaßt wird, um zu bewirken, daß es unmöglich ist, das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn in dem Entscheidungsschritt 6 entschieden wurde, daß das entsprechende Bild nicht existiert, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Schritt zum Zurückkehren zu einem Schritt zum Erfassen der Bildnummer des angezeigten Bildes in der Bildnummernerfassungseinrichtung (220), um zu bewirken, daß es unmöglich ist, das angeforderte Bild anzuzeigen, wenn das in dem Entscheidungsschritt 4 angeforderte Bild nicht exisistiert, auch innerhalb jeder an den Informationsübertragungspfad angeschlossenen Station, um das der Bildnummer entsprechende Bild anzuzeigen, einen Schritt zum Löschen des momentan angezeigten Bildes, wenn in dem Entscheidungsschritt 5 entschieden wurde, daß es in dem BRANCH bewirkt wird, und einen Schritt zum Übertragen der BRANCH-Mitteilung mit der als erstes anzuzeigenden Bildnummer als Operand, bezogen auf die Station zum Liefern der Anzeigeverarbeitung des noch angezeigten Bildes.
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