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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
automatischen Auffangen, zur Zwischenaufbewahrung und zum Ablassen
von Blut aus Schlachttieren, wobei die Vorrichtung eine
Endlosbahn, eine Reihe von der auf der Endlosbahn beweglichen
Behältern, eine Füllstation, sowie eine Ablaß- und Spülstation
aufweist, die entlang der Bahn angeordnet sind.
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In Schlachthöfen werden Schlachttiere, die betäubt oder
getötet worden sind, nacheinander in hängendem oder liegendem
Zustand auf einer Schlachtstrecke transportiert. Ein sogenannter
Stecher sticht ein Hohlmesser in den Hals des Tieres, um Blut
abzuleiten. Das Blut wird, beispielsweise in einem
Stechkarussell, wie es in der internationalen Patentanmeldung
PCT/SE89/00284 des Anmeldenden beschrieben ist, zu einem mit
dem Messer verbundenen Gefäß geleitet. Wenn das Blut
vollständig abgeleitet ist, wird das Blut von dem Gefäß in dem
Abstechkarussell zu einem größeren Zwischengefäß in einer
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung geleitet. In dem Zwischengefäß
wird Blut einer begrenzten Anzahl von Tieren, normalerweise
von 30-40 Tieren, zwischenaufbewahrt. Als Alternative dazu
kann das Blut von dem Stechmesser direkt zu dem Zwischengefäß
geleitet werden.
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Jedes Schlachttier ist mit einem Chargencode versehen, der
einem Code auf jedem Zwischengefäß entspricht. Blut von einem
bestimmten Tier kann so zu einem bestimmten Zwischengefäß
verfolgt werden. Als Alternative dazu können andere
Chargenunterscheidungs-Identifizierungssysteme eingesetzt werden.
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Nach dem Stechvorgang wird das Schlachttier zu einer
Veterinäruntersuchungsstation transportiert, in der der Veterinär
das Tier untersucht. Wenn ein Zwischengefäß zu der
Ablaßstation bewegt worden ist, und wenn alle Tiere, die zu diesem
Gefäß
gehören, angenommen worden sind, wird das Blut in einen
größeren Behälter für angenommenes Blut gegossen, das für die
Herstellung verschiedener Bluterzeugnisse verwendet wird. Das
Blut eines Tieres, das zu dem Gefäß gehört und durch den
Veterinär abgelehnt worden ist, wird in einen Behälter für
abgelehntes Blut gegossen.
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Eine bekannte automatische Zwischenaufbewahrungsvorrichtung
umfaßt ein Karussellgestell mit fest angebrachten
Zwischengefäßen. Das Karussellgestell umfaßt eine Nabe mit radialen
Armen, die jeweils ein Zwischengefäß tragen. Die Füllstation und
die Ablaßstation sind an unterschiedlichen Stellen an den
Kreislauf des Gefäßes angrenzend angeordnet. Eine andere Art
einer automatischen Vorrichtung ist in US-A-4617700
dargestellt, wobei die Gefäße auf einem Drehtisch angeordnet sind.
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Die Vorrichtungen nach dem Stand der Technik weisen
verschiedene Probleme auf. Zunächst kann der Inhalt eines Gefäßes
praktisch nicht gewägt werden, bis das Blut in einen von dem
Karussell getrennten Behälter gegossen worden ist. Dies wird
nach dem Entleeren getan, das heißt, relativ lange nach dem
Stechvorgang. Es kann keine direkte Rückinformation zum
Stecher hinsichtlich der Effektivität des Blutableitens
gewährleistet werden. Obwohl es möglich wäre, eine Wägezelle an
jedem radialen Arm des Gestells anzubringen, stellt dies keine
ökonomisch realistische Alternative dar. Zweitens ist
möglicherweise nicht völlig klar, ob das Blut in einem Gefäß, das
entleert werden soll, annehmbar ist. Wenn der Veterinär, der
das Tier untersucht, daran zweifelt, sondert er den Körper aus
der Schlachtstrecke aus, um später eine gründlichere
Untersuchung durchführen zu können. Wenn er keine Zeit für eine
derartige gründliche Untersuchung hat, bevor das entsprechende
Zwischengefäß entleert werden soll, muß er das Blut ablehnen,
auch wenn sich später herausstellt, daß der Körper des Tiers
angenommen wird. Drittens nimmt die Vorrichtung erheblichen
Raum ein. Viertens kann die Vorrichtung nicht erweitert
werden, indem weitere Gefäße integriert werden.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, wenigstens eines der
obenstehenden Probleme zu lösen.
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Diese Aufgabe wird mittels einer Vorrichtung erfüllt, die von
der in der Einleitung aufgeführten Art ist, und deren Merkmale
im kennzeichnenden Abschnitt des beigefügten Anspruchs 1
aufgeführt sind.
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Die Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden
Beschreibung einer Ausführung ersichtlich.
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Die Erfindung wird im folgenden in einer Ausführung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Fig. 1 ist eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung.
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Fig. 2 ist eine andere Perspektivansicht der
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung in Fig. 1, die insbesondere die
Füll-, die Ablaß-, die Spül- und die Wägestation
darstellt.
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Fig. 3 zeigt schematisch die erfindungsgemäße
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung und stellt insbesondere die
Position der Antriebseinrichtung für die Behälter
dar und veranschaulicht ein Beispiel des Einsatzes
einer Rangierstation.
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Fig. 4 zeigt einen Wagen, der auf den Schienen der Bahn
hin- und herbewegt werden kann und die Behälter in
der Längsrichtung der Bahn bewegt.
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Fig. 5 zeigt eine Vorrichtung zum Bewegen der Behälter in
der Querrichtung der Bahn.
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Figuren
6a und b sind eine Seitenansicht des Teils der Bahn, der die
Wägestation enthält, bzw. eine Draufsicht darauf.
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Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung 1, die eine Gleitbahn 2 umfaßt, auf der eine Reihe
von Zwischenbehältern 3 in einer Zickzackform gleitend bewegt
werden können. Der Behälter ist mit einem Gleitgestell 10
versehen, das auf Schienen 40 bewegt wird, die zu der Bahn
gehören. Die Bahn 12 steht auf Stützen 41 über dem Boden. Die
Vorrichtung umfaßt eine Füllstation 4, eine Ablaß- und
Spülstation 5 sowie eine Wägestation 6. Diese Stationen sind
nebeneinander auf der Bahn angeordnet. Natürlich ist es möglich,
diese Stationen an anderen Stellen entlang der Bahn
anzuordnen.
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Jeder der Behälter 3 ist, wie oben erwähnt, mit einem
Gleitgestell 10 versehen, das ein oberes Gestellelement 11 umfaßt, in
dem sich ein Gefäß 17 befindet. Das Gefäß ist mit
Winkelprofilen 12 an dem Gleitgestell angebracht (Fig. 2). Das
Gleitgestell umfaßt des weiteren ein unteres Gestellelement 14, das
über vertikale Füße 19 mit dem oberen Gestellelement verbunden
ist. Die Unterseite des unteren Gestellelementes ist an jeder
Ecke mit Gleitklötzen 13 versehen, die aus reibungsarmem
Material bestehen und zufriedenstellendes Gleiten der Behälter auf
den Schienen 40 gewährleisten. Die Gleitbewegung der Behälter
auf den Schienen 40 wird in der Querrichtung durch eine Kante
42 geleitet, die an der Außenseite jeder Schiene ausgebildet
ist. Das untere Gestellelement hat eine vordere Querstange 15
und eine hintere Querstange 16, die mit der
Antriebseinrichtung in Eingriff kommen, die zu der Bahn gehört und weiter
unten ausführlicher beschrieben ist.
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Die Gleitgestelle sind so aufgebaut, daß sie aneinanderstoßen
können, wobei ein Zwischenraum zwischen den Gefäßen 17
aufrechterhalten bleibt. Wenn sich die Behälter über die Bahn
bewegen, werden ein oder mehrere Behälter auf jedem linearen
Abschnitt der Bahn bewegt. Die anderen Behälter werden durch die
bewegten Behälter vorwärts geschoben.
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Fig. 2 zeigt die Füllstation sowie die Ablaß-/Spülstation
ausführlicher. Die Füllstation umfaßt ein Füllgestell 24, an dem
zwei Füllrohre 20 und 21 so angebracht sind, daß sie zwischen
einer Ruheposition und einer Füllposition geschwenkt werden
können. Wenn sich das Gefäß 17 des Behälters in der
Füllstation 4 befindet, wird eines der Füllrohre (in Fig. 2 das
Füllrohr 20) in die Füllposition geführt, in der sich das Füllrohr
20 in dem Gefäß 17 befindet. Blut wird von dem Stechkarussell
oder direkt von dem Hohlmesser über den Füllschlauch 22
eingeleitet. Nach dem Füllvorgang wird das Füllrohr 20 in seine
Ruheposition bewegt, und anschließend wird das Füllrohr 21 zum
Füllen des nächsten Behälters in Stellung gebracht. Der Pfeil
A in der Figur zeigt an, daß das Füllrohr zum sogenannten
Auffüllen in der Bewegungsrichtung des Gefäßes bewegt werden
kann. Wenn sich die Füllrohre in ihrer Ruheposition befinden,
werden sie in einer Spülvorrichtung (nicht dargestellt)
gespült.
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Nach dem Füllen wird der Behälter zur Wägestation 6 bewegt,
die weiter unten unter Bezugnahme auf Fig. 6 ausführlicher
beschrieben ist. Fig. 1 und 2 zeigen jedoch eine
Positioniervorrichtung 80 mit einer Kolben-und-Zylinder-Baugruppe 81.
Diese schwenkt die Arme 82 in Eingriff mit einem Gleitgestell
10, um den Behälter in der Wägestation 6 zu positionieren.
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Wenn der Behälter über die gesamte Bahn bewegt worden ist und
die Ablaß- und Spülstation erreicht hat, wird zunächst das
Blut abgelassen und anschließend gereinigt. Die Bauteile, die
diese Vorgänge ausführen, sind an einem Gestell 35 angebracht.
Eine Kolben-und-Zylinder-Baugruppe 36 ist mit einer Koppeldüse
30 verbunden. Um den Ablaßvorgang in Gang zu setzen, wird die
Düse 30 mit dem Bodenventil 18 des Gefäßes verbunden bzw.
gekoppelt. Das Blut wird über eine Ablaßröhre 31 abgelassen, die
mit einer Pumpe (nicht dargestellt) verbunden ist. Nach der
Pumpe wird das Blut über ein Verteilerventil zu einem Behälter
für angenommenes bzw. abgelehntes Blut geleitet. Nach dem
Entleeren werden der Zwischenbehälter und das Kopplungssystem
gewaschen. Wenn eine Kolben-und-Zylinder-Baugruppe 38 aktiviert
wird, wird ein Spüldeckel 32 auf den Behälter abgesenkt. Ein
Ende einer Spülmittelröhre 34 ist mit einer Sprühdüse 33 an
der Deckelunterseite verbunden, und das andere Ende ist mit
einem Spülmittelschlauch 37 zur Zufuhr von Spülmittel
verbunden. Beim Spülen ist das Bodenventil 18 mit der Koppeldüse
verbunden, die über ein zweites Verteilerventil mit einem
Behälter zur Aufnahme des schmutzigen Spülmittels verbunden ist.
Nach dem Entleeren und Spülen wird die Kolben-und-Zylinder-
Baugruppe 36 abgeschaltet, so daß die Koppeldüse 30 vom
Bodenventil 18 getrennt wird. Nach Beendigung des Spülens wird der
Spüldeckel 32 geöffnet, so daß der Behälter zur Füllstation 4
bewegt werden kann.
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Fig. 3 zeigt schematisch die erfindungsgemäße
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung und stellt die erheblichen Vorteile dar,
die sich im Vergleich zu Vorrichtungen nach dem Stand der
Technik erzielen lassen.
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Um die Vorrichtung kompakt zu gestalten und den durch die
Vorrichtung eingenommenen Raum effektiv zu nutzen, ist die Bahn
2, auf der die Behälter 3 bewegt werden, "geknickt" worden, so
daß die Behälter in einer Zickzack-Form auf der Bahn bewegt
werden. Die Bahn besteht aus einer Reihe von Abschnitten 65-
69. Der erste Abschnitt 65 enthält die Ablaß-/Spülstation 5
und die Füllstation 4. Der zweite Abschnitt 66 beginnt mit der
Wägestation 6 und erstreckt sich im rechten Winkel zum ersten
Abschnitt 65. Der dritte Abschnitt 67 erstreckt sich parallel
zum zweiten Abschnitt 66, bewegt jedoch die Behälter in der
entgegengesetzten Richtung. Der vierte Abschnitt 68 erstreckt
sich parallel zum zweiten und dritten Abschnitt 66 bzw. 67 und
bewegt die Behälter in der gleichen Richtung wie der zweite
Abschnitt 66. Der fünfte Abschnitt 69 erstreckt sich parallel
zum zweiten, dritten und vierten Abschnitt 66, 67 bzw. 68 und
bewegt die Behälter in der gleichen Richtung wie der dritte
Abschnitt 67. Der fünfte Abschnitt 69 endet am Beginn des
ersten Abschnitts 65. Jeder Abschnitt weist eine
Längsbewegungseinrichtung 52 auf, die einen Container einen Schritt auf
der Bahn bewegt. Ein Schritt bedeutet eine Bewegung um einen
Kasten (einen Behälter) in der Figur. Die anderen Behälter in
dem Bahnabschnitt werden durch den bewegten Behälter
geschoben, so daß alle Container um einen Schritt bewegt werden. Zu
diesem Zweck muß wenigstens ein leerer Raum in dem
betreffenden Bahnabschnitt vorhanden sein. In einer sogenannten
Bereitschaftsstellung sind die Wägestation 6 und der erste Raum in
dem vierten Bahnabschnitt 68 leer. Um die Behälter in der
Querrichtung zu bewegen, das heißt, zwischen dem zweiten und
dem dritten Abschnitt, zwischen dem dritten und vierten
Abschnitt sowie zwischen dem vierten und dem fünften Abschnitt,
ist eine Querbewegungseinrichtung 51 vorhanden, die unter
Bezugnahme auf Fig. 5 ausführlicher beschrieben wird.
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Ein Steuerungssystem 7 steuert über Leitungen l die
verschiedenen Stationen und auch die Quer- sowie die
Längsbewegungseinrichtung. Das Steuerungssystem, das einen geeigneten
Mikroprozessor enthält, ist so programmiert, daß eine gewünschte
Abfolge der Bewegungen der Behälter und der Vorgänge in den
verschiedenen Stationen ausgeführt werden kann.
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Ein Beispiel einer Bewegungsabfolge ist in der untenstehenden
Tabelle dargestellt. Die Behälter sind mit a-oe bezeichnet,
wobei sich das Gefäß a in seiner Bereitsschaftsstellung in der
Füllstation 4 befindet. Die Abfolge wird in vier
aufeinanderfolgenden Phasen, A, B, C und D ausgeführt. Jeder Schritt
umfaßt zwei simultane Bewegungen an zwei unterschiedlichen
Stellen entlang der Bahn 2. In der Tabelle ist die
Bewegungsrichtung entlang der Bahn durch einen Pfeil angedeutet, und bei
jeder Bewegung werden die Behälter einen Schritt vorwärts
bewegt.
Tabelle
Phase
Bewegung
Behälter
Richtung
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Wenn die Abfolge beendet ist, haben sich alle Behälter um
wenigstens einen Schritt bewegt, und Behälter b ist zur
Füllstation bewegt worden und Behälter c zur Ablaßstation.
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Fig. 3 zeigt eine Rangierstation 8 mit einer
Querbewegungseinrichtung, die die Behälter zeitweilig in eine Ruheposition
außerhalb der Bahn rangieren kann. Diese Ruheposition ist in
der Figur mit Strich-Punkt-Linien dargestellt. Wenn der
Veterinär keine Zeit hatte, ein Tier zu untersuchen, das zu einem
Behälter gehört, der sich der Ablaßstation nähert, kann er die
Rangierstation 8 anweisen, den Behälter in die Ruheposition
auszurangieren, und nach der Untersuchung den Behälter in eine
aktive Position auf der Bahn zurückzurangieren.
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Fig. 3 zeigt deutlich, wie flexibel die erfindungsgemäße
Zwischenaufbewahrungsvorrichtung ist, und wie effektiv sie den
Raum ausnutzt, in dem sie sich befindet. Auch wenn die Figur
zwei leere Räume in der Bereitschaftsstellung zeigt, kann
natürlich einer von ihnen weggelassen und mit einem Behälter
besetzt werden.
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Fig. 4 stellt eine Längsbewegungseinrichtung 52 dar, die
zwischen zwei Schienen 40 in einem der Bahnabschnitte 65-69
angebracht ist. Die Längsbewegungseinrichtung umfaßt einen Wagen
44, der ein nach unten gerichteter U-Träger ist. Die Oberseite
des Wagens ist annähernd auf einer Höhe mit der Oberseite der
Schienen 40 angeordnet, auf denen das Gleitgestell bewegt
wird. Der Wagen wird mittels einer
Kolben-und-Zylinder-Baugruppe 47 rückwärts und vorwärts bewegt, deren Zylinder 47a an
einer Querstange 43 angebracht ist, und deren Kolbenstange 47b
an der Unterseite des Wagens angebracht ist. Zwei
Führungseinrichtungen 49, die jeweils an einer Seite der
Kolben-und-Zylinder-Baugruppe 47 angebracht sind, wirken bei der Führung
der Bewegung des Wagens über Führungsblöcke 50 mit, die an der
Unterseite des Wagens angebracht sind. Die Behälter werden
durch Eingriffseinrichtungen in Form von Klappen 45 und 46 an
der Oberseite des Wagens über die Bahn bewegt. Auf die Klappen
wirkt über Druckfedern (nicht dargestellt) Federspannung, und
in der Ruhestellung nehmen sie die in der Figur dargestellte
angehobene Stellung ein. In dieser Stellung befindet sich die
Oberkante der Klappen oberhalb der Schienen 40 und kann mit
dem unteren Gestellelement des Gleitgestells 10 in Eingriff
kommen. In der hinteren Stellung des Wagens kommt die hintere
Klappe 46 mit dem vorderen Querstangenelement 15 (Fig. 1)
eines Behälters in Eingriff, der sich im ersten Raum des
Bahnabschnitts befindet. Diese hintere Stellung des Wagens 44 auf
der Bewegungseinrichtung ist durch Strich-Punkt-Linien
dargestellt. Gleichzeitig ist die vordere Klappe 55 mit der
vorderen Querstange des vorderen Behälters in Eingriff. Der Wagen
wird um eine Strecke vorwärtsbewegt, die dem Abstand zwischen
zwei Behältern entspricht, und schiebt die beiden Behälter
über diese Strecke. Die anderen in diesem Abschnitt
befindlichen Behälter werden um einen Schritt vorwärtgeschoben. Die
vordere Klappe 45 kann weggelassen werden, wobei die Funktion
der Längsbewegungseinrichtung aufrechterhalten bleibt. Wenn
die Längsbewegungseinrichtung 52 zwei weitere Behälter
"erfassen" soll, wird der Wagen 44 rückwärts in die durch die
Strich-Punkt-Linien angedeutete Stellung bewegt. Die
federgespannten
Klappen 45 und 46 werden durch die Querstangen an die
unteren Gestellelemente gedrückt, die sie passieren, und sie
schnappen hinter den Querstangen von neuen Behältern ein.
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Fig. 4 stellt eine Ausführung einer Längsbewegungseinrichtung
dar. Es ist auch vorstellbar, jeden Behälter mit einer
Antriebseinrichtung zu versehen, die durch das Steuerungssystem
gesteuert wird.
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Fig. 5 stellt eine Ausführung einer Querbewegungseinrichtung
51 dar, die aus einem Wagen 55 besteht, der im wesentlichen
vom gleichen Typ wie der in Fig. 4 dargestellte ist. Die
Querbewegungseinrichtung 51 umfaßt also eine Kolben-und-Zylinder-
Baugruppe 58 sowie eine Führungseinrichtung 59, die den Wagen
55 bewegt und führt. Am hinteren Ende des Wagens befindet sich
eine aufrechtstehende Winkelplatte 56, an der zwei
Klapp-Mitnehmer 57 angebracht sind. Die Mitnehmer können zwischen einer
unteren Position, in der sie sich unterhalb des horizontalen
Abschnitts der Winkelplatte befinden, und einer angehobenen
Position, in der sie über den horizontalen Abschnitt hinaus
vorstehen, geklappt werden. Die Figur zeigt den Wagen in
seiner vorderen Stellung.
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Die Querbewegungseinrichtung wirkt mit einer
Positioniervorrichtung 60 zusammen, die eine Kolben-und-Zylinder-Baugruppe
61 umfaßt, die zwei Arme 62 mit dem unteren Gestellelement
eines Behälters in Eingriff schwenkt, der sich oberhalb der Arme
in dem Bahnabschnitt 68 befindet. Die Positioniervorrichtung
60 bewegt den Behälter quer zum Bahnabschnitt 69 über eine
kurze Strecke, so daß es möglich ist, die Mitnehmer 57
außerhalb des unteren Gestellelementes des Behälters auf der Seite
des Bahnabschnitts 68 anzuheben, die von dem Bahnabschnitt 69
weggewandt ist. Der Wagen wird in Gang gesetzt und bewegt den
Behälter quer vom Bahnabschnitt 68 zum Bahnabschnitt 69. Es
ist zu sehen, daß die Winkelplatte 56 an dem Wagen 55
ungehindert unter dem unteren Gestellelement des Gleitgestells
hindurchtreten kann. Der Wagen 55 kann jedoch den Behälter nicht
bis ganz zum Abschnitt 69 bewegen. Der letzte Teil der
Bewegung wird durch die Positioniervorrichtung 60 ausgeführt.
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Fig. 6a und 6b veranschaulichen den Aufbau der Wägestation.
Der Klarheit halber sind die Füllstation, sowie die
Ablaß/Spülstation weggelassen worden. Die Schienen 40 erstrecken
sich bis zur Wägestation und enden in einer Querstrebe 43. An
einer hinteren Querstrebe 43 sind zwei Träger 71, 72
unmittelbar innerhalb und unter jeweils einer Schiene angebracht. Die
Träger 71 und 72 erstrecken sich nach vorn in die Wägestation
6 hinein. Die vorderen Enden der Träger 71 und 72 sind
Auslegerenden und tragen über Abstandshalteplatten 73 einen
Waagenrahmen 70, der auf der gleichen Höhe wie die Schienen der Bahn
angeordnet ist. Dieser Waagenrahmen bildet den ersten Teil des
zweiten Bahnabschnitts 66. Verlängerungsträger 83 und 84 sind
an der unteren Seite der Schienen 40 angebracht und erstrecken
sich so unter dem Waagenrahmen, daß sie jeweils in einer
Stütze 41 enden. Ein Querträger 75 zwischen den Trägern 71 und
72 trägt ein U-förmiges Wägezellen-Joch 76. Zwischen dem
Wägezellen-Joch 76 und einer U-förmigen Halterung 79 an der
unteren Seite der Querstrebe 43 ist eine Wägezelle 77 angebracht.
Die Wägezelle enthält Dehnungsmeßstreifen, und wenn der
Waagenrahmen 70 belastet wird, wird die Last durch die Wägezelle
77 erfaßt. Die Wägezelle ist über Leitungen (nicht
dargestellt) mit dem Steuerungssystem verbunden.
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Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, auf
effektive Weise Blut von Stechkarussellen oder von Hohlmessern
direkt oder über Pumpbehältersysteme aufzufangen. Die nicht
miteinander verbundenen Behälter können unmittelbar nach dem
Füllen separat gewägt werden und können entsprechend der
veterinärmedizinischen Untersuchung der Tiere umgruppiert werden.
Des weiteren kann sich die Bahn auf geknickte Weise
erstrecken, so daß die Platzausnutzung optimiert wird. Wenn der
zweite bis fünfte Bahnabschnitt weggelassen werden, kann die
Bahn verlängert werden, und die Anzahl von Behältern kann
vergrößert werden. Die Bahn besteht vorzugsweise aus separaten
Teilen, die leicht getrennt werden können, so daß neue
Bahnabschnitte hinzugefügt werden können.