DE69112253T2 - Zwischenverbindungseinrichtung für die Kupplung von zwei elektrischen Kabeln ohne Abisolierung. - Google Patents
Zwischenverbindungseinrichtung für die Kupplung von zwei elektrischen Kabeln ohne Abisolierung.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Zwischenverbindungsvorrichtung, mit der die elektrische Verbindung zwischen zwei Kabeln hergestellt werden kann, ohne daß diese abisoliert werden müssen, wobei diese jeweils aus einem metallischen Kabelkern bestehen, der von einem Isoliermantel umschlossen ist, wobei die Vorrichtung Klemmbacken aufweist, die mit schneidenden Organen ausgestattet sind, die einander gegenüber in zwei paarweise angeordneten Systemen vorgesehen sind, von denen jedes einem Kabel zugeordnet ist, wobei mindestens eines der schneidenden Organe eines der Systeme metallisch ist und elektrisch mit mindestens einem, ebenfalls metallischen, der schneidenden Organe des anderen Systems verbunden ist, wobei die schneidenden Organe jedes der Systeme geeignet sind, die Isolierung des entsprechenden Kabels zu durchdringen, wenn mit Hilfe von Klemmitteln die Klemmbacken, zwischen die das Kabel eingeführt wurde, aneinander angenähert werden, und dabei einen elektrischen Kontakt mit dem Kabelkern herstellen.
- Es sind Zwischenverbindungsvorrichtungen dieser Art bekannt, bei denen die beiden obengenannten Systeme schneidender Organe an einem einzigen Paar von Klemmbacken sitzen, das für beide Kabel gemeinsam ist. Eine solche Vorrichtung, die beispielsweise in der Patentanmeldung FR 2 414 800 beschrieben ist, hat den Nachteil, daß sie erfordert, daß beide Kabel gleichzeitig eingesteckt werden müssen, bevor das Festziehen der Klemmbacken erfolgt, das die Verbindung zwischen ihnen gewährleistet. Ferner müssen die Klemmbacken zueinander schwenkbar sein, um Kabel mit unterschiedlichem Durchmesser aufzunehmen, wobei diese dadurch Gefahr laufen, nicht einwandfrei erfaßt zu werden.
- Es ist auch aus der Patentanmeldung FR-A-2 566 191 eine Zwischenverbindungsvorrichtung bekannt, mit der insbesondere die elektrische Verbindung zwischen zwei Kabeln hergestellt werden kann. Sie besteht aus zwei Paaren von Klemmbacken, die mit einander gegenüber angeordneten, schneidenden Perforierungsorganen ausgestattet sind, und es sind getrennte Klemmittel vorgesehen, um ein Festziehen jedes dieser Paare auf einer geradlinigen Bewegungsbahn zu ermöglichen.
- Die vorliegende Erfindung ermöglicht es, die Nachteile der obengenannten Vorrichtungen zu beseitigen, indem bei einer Vorrichtung der in Betracht gezogenen Art mit zwei Paaren von Klemmbacken schneidende Organe an jedem der beiden Klemmbackenpaare vorgesehen sind, die in Form von flachen Zähnen ausgeführt sind, die jeweils in einer quer zur Achsrichtung der zu verbindenden Kabel liegenden Ebene angeordnet sind, vorzugsweise senkrecht zu dieser Richtung, und die paarweise angeordnet sind, wobei die Zähne jedes Paares Schneidkanten aufweisen, die schräg zur Klemmrichtung der Backen auf dem Kabel einander zugewandt sind und symmetrisch beiderseits der parallel zu dieser Richtung verlaufenden Mittelebene des Kabels angeordnet sind.
- Mit einer solchen Zwischenverbindungsvorrichtung kann jedes Kabel einzeln angebracht und verbunden werden. Insbesondere kann eine Vormontage eines Abzweigungskabels an der Vorrichtung ausgeführt werden und diese dann mitsamt dem Abzweigungskabel an einem Hauptkabel angeschlossen werden. Umgekehrt kann ein Abzweigungskabel von einem Hauptkabel abgeklemmt werden, ohne die Vorrichtung von dem letzteren zu lösen. Ferner erfolgt das Festziehen jedes der beiden Klemmbackenpaare in einer reinen Vorschubbewegung ohne jegliches Schwenken, so daß die beiden Kabel in identischer Weise optimal erfaßt werden können.
- Vorzugsweise besteht jedes Klemmbackenpaar aus einer gegenüber den Führungsmitteln feststehenden Klemmbacke und einer beweglichen Klemmbacke, die an diesen entlang verschoben werden kann.
- Zudem muß jedes Klemmbackenpaar mit einer Einrasteinrichtung versehen sein, die einen lösbaren Halt der beweglichen Klemmbacke in einer gelösten Stellung gewährleistet, wodurch die Handhabung der Vorrichtung und das Einsetzen der Kabel erleichtert wird.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind die beiden feststehenden Klemmbacken miteinander fest verbunden und Rückseite an Rückseite angeordnet, wobei die beiden beweglichen Klemmbacken zu beiden Seiten der Anordnung der beiden feststehenden Klemmbacken angeordnet sind.
- Die Klemmittel der Klemmbacken können aus zwei einzelnen Schrauben bestehen, die je zu einem Klemmbackenpaar gehören und durch die eine Klemmbacke hindurch verlaufen und in die andere Klemmbacke dieses Paars eingeschraubt werden. In einer Variante können sie aus einer für beide Klemmbackenpaare gemeinsamen Schraube bestehen, die durch die bewegliche Klemmbacke des einen Klemmbackenpaares und durch die Anordnung der beiden feststehenden Klemmbacken hindurch verläuft und in die andere bewegliche Klemmbacke eingeschraubt wird.
- Bei dieser letzteren Ausführungsform soll die Einrasteinrichtung des einen Klemmbackenpaares so ausgeführt sein, daß sie der von der genannten Schraube ausgeübten Klemmkraft schwerer nachgibt als die des anderen Klemmbackenpaares. Auf diese Weise ist mit der Betätigung der Klemmschraube zunächst das Verengen des Klemmbackenpaares gewährleistet, dessen Einrasteinrichtung leichter nachgibt, und dann das des anderen Klemmbackenpaares. Vorzugsweise ist die Einrasteinrichtung, die schwerer nachgibt, so ausgeführt, daß sie den Halt der entsprechenden bewegliche Klemmbacke in zwei nahe beieinanderliegenden gelösten Stellungen gewährleistet; durch diese Anordnung ist der Halt dieser beweglichen Klemmbacke in der Zwischenzeit zwischen den beiden Arbeitsschritten gewährleistet, während der nur ein erstes Kabel in der Vorrichtung befestigt ist.
- Die Verbindung zwischen den beiden Kabeln wird auf sehr einfache Art hergestellt, wenn zumindest eines der schneidenden Organe an jeder der feststehenden Klemmbacken metallisch ist und wenn diese schneidenden Organe elektrisch miteinander verbunden sind.
- Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden, auf die beigefügten Zeichnungen bezugnehmenden Beschreibung von nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen hervor.
- Die Figuren 1 und 2 zeigen im Aufriß bzw. im Grundriß mit Teilschnitten eine erfindungsgemäße Zwischenverbindungsvorrichtung in einer ersten Version.
- Fig. 3 zeigt eine Ansicht gemäß Pfeil III von einer der beweglichen Klemmbacken der Vorrichtung von Fig. 2.
- Die Figuren 4a bis 4d stellen eine zweite Version einer erfindungsgemäßen Zwischenverbindungsvorrichtung dar, wobei sie insgesamt vier Schritte der Montage von miteinander zu verbindenden Kabeln zeigen.
- Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Zwischenverbindungsvorrichtung weist zwei Klemmbackenpaare 1 und 2 auf, die jeweils aus einer feststehenden Klemmbacke 1f, 2f und einer beweglichen Klemmbacke 1m, 2m bestehen. Jede dieser Klemmbacken ist mit flachen Zähnen 3 ausgestattet, die beim Festziehen der Klemmbacken eines Paares mit ihren Schneidkanten 20 in den Isoliermantel 4 eines zwischen die Klemmbacken dieses Paares eingeführten elektrischen Kabels 5, 6 eindringen, bis sie in Kontakt mit dem leitenden Kabelkern 7 kommen, wie in Fig. 4b anhand der Klemmbacken des Paares 2 zu sehen ist.
- Die feststehenden Klemmbacken 1f, 2f sind Rückseite an Rückseite angeordnet und fest mit einem Hauptkörper 8 aus isolierendem Material verbunden, der z. B. aus glasfaserhaltigem Polyester besteht. Zumindest einige der Zähne 3 der feststehenden Klemmbacken 1f, 2f bestehen aus Metall und sind von einer Klemmbacke zur nächsten durch eine leitende Schiene 19 verbunden, die den Fluß des elektrischen Stroms zwischen den Kabeln gewährleisten soll. Diesen feststehenden Klemmbacken gegenüber sind die beweglichen Klemmbacken 1m, 2m angeordnet; diese können aus dem gleichen isolierenden Material bestehen wie der Körper 8 und weisen eine rechtwinkelige Öffnung 9 auf, mit der sie jeweils auf einem Ende eines mit dem Körper 8 fest verbundenen Metallstabs 10 mit passendem Querschnitt in Eingriff sind; dieser Stab gewährleistet auf diese Weise die Führung der beweglichen Klemmbacken 1m, 2m in einer geradlinigen Vorschubbewegung, durch die sie mit ihren flachen Zähnen 3 die Kabel 5, 6, deren Längsachsen zueinander parallel und zur gemeinsamen Bewegungsrichtung D der beweglichen Klemmbacken 1m, 2m senkrecht verlaufen, erfassen können.
- Zu jeder der beweglichen Klemmbacken 1m, 2m gehört eine besondere Klemmschraube 11, 12. Die Schraube 11 besitzt einen Kopf 11a der an der Außenseite einer zur Klemmbacke 1m gehörigen Metallplatte 1a zur Lastverteilung anliegt; der Schaft dieser Schraube erstreckt sich durch eine Durchgangsbohrung in dieser Platte, in der sich die Schraube frei drehen kann, während ihr Gewindeende in einem Gewindegang 13 in Eingriff ist, der in dem Stab 10 von dessen einem Ende bis zu seinem anderen Ende ausgeführt ist, an dem die Klemmschraube 12 der beweglichen Klemmbacke 2m, die der Schraube 11 gleicht und auf gleiche Weise angeordnet ist, symmetrisch in Eingriff ist.
- Jede der beweglichen Klemmbacken 1m, 2m weist eine Rast 14 auf, in der ein Vorsprung 15 in Eingriff kommen kann, der sich an einer zum Körper 8 gehörigen elastischen Einrastzunge 16 befindet; in dieser Lage wird eine bewegliche Klemmbacke in einer gelösten Stellung gehalten, bei der sie von der zugehörigen feststehenden Klemmbacke entfernt ist.
- Die an den Klemmbacken sitzenden flachen Zähne 3 sind der Art wie in der am gleichen Tag auf den gleichen Namen für eine Verbindungsvorrichtung eingereichten Patentanmeldung FR-A-2 661 045 beschrieben. Wie dargestellt, sind diese Zähne, die in Ebenen liegen, die senkrecht zu der Achsrichtung der Kabel 5, 6 sind, paarweise an jeder der Klemmbacken angeordnet. Ihre Schneidkanten 20 mit der Form von Viertelkreisen verlaufen schräg zueinander, so daß sie zwischen sich einen gebogenen, zurückspringenden Winkel entstehen lassen, mit dem jedes Paar von Zähnen 3 das entsprechende Kabel bedeckt, bevor es hineindringt. Wenn die Klemmbacken, die dem einen oder dem anderen Kabel zugeordnet sind, aneinander angenähert werden, wird das Kabel auf diese Weise an vier von einander beabstandeten Punkten an seinem Umfang von den Schneiden der einander gegenüberliegenden Zahnpaare dieser Klemmbacken erfaßt; daraus ergibt sich ein automatisches Zentrieren des Kabels und ein Erhalten seiner Kohäsion, wenn es sich um ein mehradriges Kabel handelt.
- Mit der beschriebenen Zwischenverbindungsvorrichtung kann insbesondere die Verbindung eines Abzweigungskabels 6 mit einem Hauptkabel 5 hergestellt werden. Da die Klemmittel der Klemmbacken aus zwei Schrauben 11, 12 bestehen, die zu der einen bzw. dem anderen der Klemmbackenpaare 1, 2 gehören, können diese unabhängig voneinander um das entsprechende Kabel festgezogen werden. Es ist also möglich, zunächst das Abzweigungskabel 6 allein mit der Vorrichtung zu verbinden und dann die bereits an dem Abzweigungskabel befestigte Vorrichtung an das Hauptkabel anzuschließen.
- Die in den Figuren 4a bis 4d dargestellte Zwischenverbindungsvorrichtung weist einen ähnlichen allgemeinen Aufbau auf wie die mit Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 3 oben beschriebene Vorrichtung. Es sind hier wieder die beiden Klemmbackenpaare 1, 2 vorhanden, die mit Paaren von flachen Zähnen 3 ausgestattet sind, wobei die beiden mittleren Klemmbacken 1f, 2f feststehend sind und die beiden äußeren Klemmbacken 1m, 2m beweglich sind. Diese letzteren können sich, geführt auf dem Stab 10, der fest mit dem Hauptkörper verbunden ist, unter Einwirkung von Klemmitteln, die über Platten 1a, 2a an den Klemmbacken 1m bzw. 2m wirksam werden, in einer Vorschubbewegung verschieben. Jede der Klemmbacken kann in gelöster Stellung durch eine Einrasteinrichtung arretiert werden, die die elastische Einrastzunge 16 aufweist, deren Vorsprung 15 mit der entsprechenden Rast 14 der Klemmbacke in Eingriff kommen kann.
- Im Unterschied zur vorherigen Vorrichtung bestehen die Klemmittel der Klemmbacken jedoch aus einer einzigen Schraube 21, die für beide Klemmbackenpaare 1, 2 gemeinsam ist. Diese Schraube erstreckt sich mittels einer Bohrung durch die Platte 1a der beweglichen Klemmbacke 1m, an der ihr Kopf 21a in Anlage kommt, sodann mittels eines Gangs 23, der dem Gang 13 der vorherigen Vorrichtung vergleichbar ist, aber kein Gewinde hat, durch den Stab 10, um an seinem Ende, das ein Gewinde aufweist, in einem Gewindeloch 24 der Platte 2a der anderen beweglichen Klemmbacke 2m in Eingriff zu kommen. Um ein unabhängiges Festziehen jedes der beiden Klemmbackenpaare 1, 2 zu ermöglichen, ist zudem vorgesehen, daß die Einrasteinrichtung 14, 15, 16 der beweglichen Klemmbacke 2m des Paares 2, das zur Aufnahme des Abzweigungskabels 6 gedacht ist, sich leichter löst als die der beweglichen Klemmbacke 1m des anderen Paares 1, wenn die Klemmschraube 21 betätigt wird.
- Praktisch wird in einem ersten Arbeitsschritt (Fig. 4a), während die beiden beweglichen Klemmbacken durch ihre Einrasteinrichtungen 14, 15, 16 in gelöster Stellung gehalten werden, das Abzweigungskabel 6 zwischen die Klemmbacken des Paares 2 eingeführt. Sodann wird die Klemmschraube 21 betätigt, die die Tendenz hat, die beiden beweglichen Klemmbacken 1m, 2m aneinander anzunähern; es bewegt sich jedoch nur die entsprechende Klemmbacke 2m, da ihre Einrasteinrichtung sich löst, während die der Klemmbacke 1m, die fester ist, letztere noch unbeweglich hält. Setzt sich das Anziehen der Schraube 21 fort, dann wird das Kabel 6 zwischen den Klemmbacken des Paares 2 erfaßt, deren flache Zähne 3 den Isoliermantel angreifen und durchschneiden, bis sie in Kontakt mit dem leitenden Kabelkern kommen (Fig. 4b). Der Hub der Klemmbacke 2m wird damit gestoppt, so daß die Klemmkraft der Schraube 21 sich gänzlich auf die andere bewegliche Klemmbacke 1m überträgt, deren Einrasteinrichtung 14, 15, 16 sich ihrerseits öffnet, wodurch sie anzeigt daß die Verbindung des Kabels 6 hergestellt ist. Damit die so freigegebene Klemmbacke 1m nicht erratisch an dem Führungsstab 10 entlanggleiten kann, ist nahe der Rast 14 eine zweite Rast 14' vorgesehen, in die der Vorsprung 15 sofort einschnappt, wodurch der Halt der Klemmbacke 1m in einer zweiten gelösten Stellung gewährleistet wird (Fig. 4c), die sich etwas näher an der entsprechenden feststehenden Klemmbacke 1f befindet als die erste gelöste Stellung, die von der Rast 14 bestimmt wird.
- Sodann wird in einem zweiten Arbeitsschritt das Hauptkabel 5 zwischen die Klemmbacken des Paares 1 eingeführt und erneut die Schraube 21 betätigt. Diese läßt die bewegliche Klemmbacke 1m sich an die feststehende Klemmbacke 1f annähern, nachdem der Vorsprung 15 ihrer Einrasteinrichtung sich aus der zweiten Rast 14' gelöst hat. Die flachen Zähne 3 dieser Klemmbacken dringen in die Kabelisolierung 4 ein, bis sie den Kabelkern 7 berühren (Fig. 4d). Damit ist die elastische Verbindung zwischen den Kabeln 5 und 6 über die leitenden flachen Zähne 3 der feststehenden Klemmbacken 1f, 2f und die sie verbindende leitende Schiene 19 zur Gänze hergestellt.
Claims (9)
1. Zwischenverbindungsvorrichtung, mit der die elektrische
Verbindung zwischen zwei Kabeln (5, 6) hergestellt werden
kann, ohne daß diese abisoliert werden müssen, wobei diese
jeweils aus einem metallischen Kabelkern bestehen, der von
einem Isoliermantel (4) umschlossen ist, bestehend aus zwei
Paaren (1, 2) von Klemmbacken, die jeweils mit schneidenden
Organen (3) ausgestattet sind, die einander gegenüber in
zwei paarweise angeordneten Systemen vorgesehen sind, von
denen jedes einem Kabel zugeordnet ist, wobei mindestens
eines der schneidenden Organe eines der Systeme metallisch
ist und elektrisch mit mindestens einem, ebenfalls
metallischen, der schneidenden Organe des anderen Systems verbunden
ist, wobei die schneidenden Organe jedes der Systeme
geeignet sind, die Isolierung (4) des entsprechenden Kabels zu
durchdringen wenn die Klemmbacken, zwischen die das Kabel
eingeführt wurde, mit Hilfe von Klemmitteln (11, 12)
aneinander angenähert werden, die so vorgesehen sind, daß sie ein
Festziehen dieser Paare unabhängig voneinander ermöglichen,
und dabei einen elektrischen Kontakt mit dem Kabelkern (7)
herstellen, wobei die Bahn der gegenseitigen Verschiebung
der Klemmbacken jedes Paares geradlinig verläuft und durch
Vorschub-Führungsmittel (10) bestimmt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die schneidenden Organe jedes
der beiden Klemmbackenpaare in Form von flachen Zähnen (3)
ausgeführt sind, die jeweils in einer quer zur Achsrichtung
der zu verbindenden Kabel (5, 6) liegenden Ebene angeordnet
sind, vorzugsweise senkrecht zu dieser Richtung, und die
paarweise angeordnet sind, wobei die Zähne jedes Paares
Schneidkanten aufweisen, die schräg zur Klemmrichtung der
Backen auf dem Kabel einander zugewandt sind und symmetrisch
beiderseits der parallel zu dieser Richtung verlaufenden
Mittelebene des Kabels angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Klemmbackenpaar (1, 2) aus
einer gegenüber den Führungsmitteln feststehenden Klemmbacke
(1f, 2f) und einer beweglichen Klemmbacke (1m, 2m) besteht,
die an diesen entlang verschoben werden kann.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Klemmbackenpaar mit einer
Einrasteinrichtung (14, 15, 16) versehen ist, die einen
lösbaren Halt der beweglichen Klemmbacke (1m, 2m) in einer
gelösten Stellung gewährleistet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden feststehenden
Klemmbacken (1f, 2f) miteinander fest verbunden und Rückseite an
Rückseite angeordnet sind, wobei die beiden beweglichen
Klemmbacken (1m, 2m) zu beiden Selten der Anordnung der
beiden feststehenden Klemmbacken angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmittel aus zwei
einzelnen Schrauben (11, 12) bestehen, die je zu einem
Klemmbakkenpaar gehören und durch die eine Klemmbacke hindurch
verlaufen und in die andere Klemmbacke dieses Paars
eingeschraubt werden.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmittel aus einer für
beide Klemmbackenpaare (1, 2) gemeinsamen Schraube (21)
bestehen, die durch die bewegliche Klemmbacke (1m) des einen
Klemmbackenpaares und durch die Anordnung der beiden
feststehenden Klemmbacken (1f, 2f) hindurch verläuft und in die
andere bewegliche Klemmbacke (2m) eingeschraubt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrasteinrichtung des einen
Klemmbackenpaares so ausgeführt ist, daß sie der von der
genannten Schraube (21) ausgeübten Klemmkraft schwerer
nachgibt als die des anderen Klemmbackenpaares.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrasteinrichtung, die
schwerer nachgibt, so ausgeführt ist, daß sie den Halt der
entsprechenden bewegliche Klemmbacke (1m) in zwei nahe
beieinanderliegenden gelösten Stellungen gewährleistet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der schneidenden
Organe (3) an jeder der feststehenden Klemmbacken (1f, 2f)
metallisch ist und daß diese schneidenden Organe elektrisch
miteinander verbunden sind.
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