DE69103627T2 - Zusammengesetzter Verschluss. - Google Patents
Zusammengesetzter Verschluss.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen zusammengesetzten Verschluß bestehend aus einer separaten Scheibe aus zelluloseartigem Materiel, die in ein Band an dem Behälter eingesetzt wird, das mit einer Haltelippe versehen ist, die eine mittlere Öffnung bildet sowie einen mit dem zusammengesetzten Verschluß abgedichteten Behälter.
- Zusammengesetzte Verschlüsse sind derzeit in der Technik wohl bekannt und werden in großem Umfang verwendet. Sie bestehen aus einer scheibenähnlichen Abdeckung aus Kunststoff oder Metall, die in ein kreisförmiges Band oder einen kreisförmigen Ring aus Kunststoff oder Metall eingesetzt wird, wobei das Band oder der Ring mit einem Gewinde oder einer ähnlichen Vorrichtung zur Befestigung des zusammengesetzten Verschlusses an dem Behälter versehen ist. Ein separater Dichtungsring ist normalerweise an den Metall- oder Kunststoffabdeckungen vorgesehen, um eine Abdichtung mit dem Rand des Behälters zu bilden. Sicherheitsvorrichtungen sind gelegentlich in Form eines Vakuumsignalknopfes an den Metallabdeckungen oder in Form eines Sicherheitsbandes als Teil des geformten Kunststoffbandes oder -rings vorgesehen.
- Obgleich diese zusammengesetzten Verschlüsse in verschiedenen Verpackungsbereichen, einschließlich der Vakuumverpackung von Lebensmitteln, Anwendung finden, so sind sie doch nicht ohne Nachteile. Beispielsweise erwiesen sich die bisherigen zusammengesetzen Verschlüsse mit Metallscheiben als äußerst kostspielig und in einigen Fällen als unzureichend, insbesondere wenn es sich um Lebensmittelverpackungen handelt. Es ist bekannt, daß Metallscheiben, die für Lebensmittelverpackungen verwendet werden, korrodieren und rosten, wenn sie nicht vorab mit einer Schutzschicht versehen werden. Metallscheiben verlangen außerdem einen Dichtungsring, um eine geeignete Abdichtung zwischen den Scheiben und den Behälterrändern zu bilden. Da Metallscheiben darüber hinaus aus Metalltafeln gestanzt werden, wird derzeit ein Lithoparalleldruckverfahren benutzt, um Druckschichten beispielsweise in Form von Bildern auf den Metallscheiben zu erhalten. Leider ist die Qualität von Lithoparalleldruck im allgemeinen schlecht, insbesondere wenn er mit der Druckqualität des derzeit angewandten Reprodrucks auf nicht-metallischen, walzbaren Aufbewahrungsmaterialien, wie Papier oder dünne Beschichtungen verglichen wird. Außerdem sind die Kosten für das Drucken auf Metallscheiben im allgemeinen erheblich, da jede darauf gedruckte Farbe, ihre eigene entsprechende Trocknung erfordert.
- Auch zusammengesetzte oder einteilige Kunststoffverschlüsse weisen Probleme auf. Beispielsweise haben Lebensmittelbehälter, die mit einteiligen Kunststoffverschlüssen oder zusammengesetzten Verschlüssen mit gepreßten Kunststoff- oder Metallringen und Kunststoffscheiben abgedichtet werden, aufgrund der porösen Eigenschaften des Kunststoffmaterials nur begrenzte Haltbarkeit. Ein weiteres Problem, das bei derartigen Kunststoffverschlüssen und insbesondere bei einteiligen Kunststoffverschlüssen auffritt, liegt darin, daß sie zu - wie es in der Industrie genannt wird - einer "allmählichen Verformung" oder einem "Back-Off" neigen, d.h. ein mit der Zeit eintretender Verlust der Abdichtungssicherheit. Es wird angenommen, daß derartige Kunststoffverschlüsse aufgrund des eigenen Entspannungsverhaltens der für derartige Verschlüsse verwendeten Kunststoffmaterialien nach einem Drehvorgang einer "Verformung" oder einem "Back- Off" unterliegen. Kunststoffscheiben, wie auch Metallscheiben und einteilige Kunststoffverschlüsse, benötigen außerdem einen separaten Dichtungsring, so daß eine geeignete Abdichtung zwischen der Kunststoffabdeckung und einem Behälterrand hergestellt werden kann. Außerdem werden Kunststoffscheiben, wie auch Metallscheiben, aus Kunststoffplatten ausgestanzt. Folglich werden auch hier Lithoparalleldrucktechniken erwendet, um die Kunststoffplatten mit Graphiken zu versehen. Die Kosten von Lithoparalleldrucktechniken auf Kunststoffplatten sind im allgemeinen höher und die Qualität ist im Vergleich zu Reprodruckverfahren schlechter als die Qualität auf nicht-plastischen, auswalzbaren Autbewahrungsmaterialien wie Papier oder dünne Beschichtungen. Leider sind einteilige oder zusammengesetzte Kunststoffverschlüsse ebenso teuer in der Herstellung und in einigen Fällen hinsichtlich der Wirksamkeit unzureichend.
- Auch zusammengesetzte Verschlüsse mit Glasscheiben haben Nachteile. Obgleich Glasscheiben im allgemeinen sauerstoffundurchlässig sind und als gute Sauerstoffsperre wirken, so benötigen sie doch einen Dichtungsring, machen den Verschluß und die damit abgedichteten Behälter schwerer, können im allgemeinen zerbrechen und erfordern individuelle Abbildungen. All dies erweist sich als sehr kostspielig.
- Folglich besteht eine starke kommerzielle Nachfrage nach zusammengesetzten Verschlüssen mit einem Band oder Ring und einer scheibenahnlichen Abdeckung, die kostengünstig hergestellt werden können und bei normaler Verwendung und Lagerung in der Lage sind, eine wirksame Abdichtung mit einem Behälterrand zu bilden und beizubehalten, die ausreichende Beständigkeit gegenüber Biegung, Zerbrechen und Durchdringung aufweisen, um so die physikalische Isolierung des Behälterinneren durch Abdichtung mit dem zusammengesetzten Verschluß aufrechtzuerhalten und die als gute Sperre wirken und über eine Druckschicht mit vorzugsweise Photoqualität verfügen.
- Das US Patent 4448345 bezieht sich auf einen zusammengesetzten Deckel bestehend aus einem Kunststoffrand, einem Mittelfeld aus Karton und einer abziehbaren Membrane, die mittels wärmeleitendem Klebematerial an dem Mittelfeld befestigt ist. Die Membrane dichtet die Öffnung eines Behälters ab, bei dem der Deckel bis zum ersten Öffnen, d.h. bis zum Abziehen, verwendet wird.
- Das US Patent 4171084 bezieht sich auf einen Verschluß aus einem thermoplastischen Ring und einem separaten, plattenförmigen Teil, das aus einer Metallschicht mit einer thermoplastischen Schicht auf jeder Oberfläche besteht. Der Verschluß befindet sich auf einem Behälter und die Metallschicht wird erwärmt, um das Teil mit dem Behälter zwecks hermetischer Abdichtung und mit dem Ring zu verbinden. Durch ein erstes Öffnen löst sich die Verbindung mit dem Behälter, nicht aber mit dem Ring.
- Patentanspruch 1 definiert einen zusammengesetzten Verschluß zum Abdichten eines Behälters mit einer Abdichtoberfläche an dem Behälterrand und umfaßt ein Schließband, das eine Haltelippe rings um eine durch das Band hindurchführende mittlere Öffnung aufweist und abnehmbar an dem Behälter befestigt werden kann, sowie eine getrennte Scheibe, die zum Schließen der mittleren Öffnung zwischen der Haltelippe und der Abdichtoberfiäche angebracht werden kann, wobei die Scheibe eine Schicht aus zelluloseartigem Material umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe zwei oder mehr zelluloseartige Schichten umfaßt, die flächig miteinander fest verbunden sind, wobei die Scheibe Biegung und Durchdringung gegenüber beständig ist, so daß physikalische Isolierung eines inneren Teils des Behälters aufrechterhalten wird, wenn der Verschluß daran befestigt bzw. wiederbefestigt ist, sowie dadurch, daß die Scheibe in ausreichendem Maße elastisch verformbar ist, um sich, wenn der Verschluß an dem Behälter befestigt ist, an mindestens einen Teil der Abdichtoberfläche anzupassen, um eine wirksame ursprüngliche Abdichtung und eine wirksame nachformbare Abdichtung damit zu bilden and zu wahren, damit der Behälter bei normaler Verwendung und Lagerung wirksam abgedichtet bzw. wiederabgedichtet bleibt.
- Die obengenannten Probleme und Unzulänglichkeiten von Verschlüssen des derzeitigen Stands der Technik werden durch die neuartigen zusammengesetzten Verschlüsse und den damit abgedichteten Verpackungen aufgehoben. Der zusammengesetzte Verschluß besteht aus einer scheibenähnlichen Abdeckung aus einem zelluloseartigen Material, die in ein Schließband oder einen Ring mit Haltelippe eingesetzt wird, die eine mittlere Öffnung zum Schließen und Abdichten bildet, wenn der zusammengesetzte Verschluß zusammengebaut und mit oder ohne Vakuum an einem Behälter befestigt ist. Die zusammengesetzten Verschlüsse sind für verschiedenartige Behälter für Lebensmittel oder andere Produkte geeignet, auch für Lebensmittelbehälter, bei denen das Vakuum mittels Dampf erzeugt wird.
- Die Scheibe ist an einem Behälterrand nur dann elastisch anpaßbar, wenn der zusammengesetzte Verschluß an dem Behälter zwecks Bildung und Aufrechterhaltung einer wirksamen Abdichtung angebracht ist. Weiterhin ist die Scheibe ausreichend beständig gegen Biegung durch beispielsweise stumpfe Gegenstände, wie ein Daumen, und gegen Durchdringung durch ähnliche stumpfe Gegenstände, zwecks Aufrechterhaltung der physikalischen Isolierung des Inneren des Behälters und seines Inhalts, wenn ein zusammengesetzter Verschluß der vorliegenden Erfindung an dem Behälter angebracht ist.
- Die Scheibe kann eine Druckschicht in Form einer Bildes aufweisen, das Photoqualität ähnelt oder reproduziert. Die Druckschicht kann sich beispielsweise direkt auf der Oberfläche einer Scheibe, auf einem separaten Papier das auf eine Scheibe aufgetragen wird, der rückseitig auf einer transparenten Schutzschicht, die wiederum auf eine Scheibe aufgetragen wird, befinden.
- Ein weiteres Kennzeichen besteht darin, daß die Scheibe aus einem zelluloseartigen Material in Form einer einzigen Schicht oder mehreren mittels geeignetem Kleber laminierten Schichten bestehen kann. Obgleich Laminierungstechniken zur Herstellung der Scheiben oder Abdeckungen bevorzugt werden, so können die Scheiben oder Abdeckungen auch durch andere Techniken, wie Rotationsschweißen, chemische Verfahren und Schmelztechniken hergestellt werden. Erstaunlicherweise wurde festgestellt, daß, wenn eine Scheibe oder Abdeckung aus mehreren dieser Schichten hergestellt wird, eine unerwartete Steigerung der Widerstandsfähigkeit einer solchen Scheibe oder Abdeckung im Vergleich mit einer Scheibe oder einer Abdeckung aus einer einzigen Schicht gleicher Stärke eintritt. Die folgenden zelluloseartigen Materialien können beispielsweise für die vorliegende Erfindung verwendet werden: Maschinengraupappe, Faserstoffpappe, Feingraupappe, Karton, Zellstoffpappe und ähnliches.
- Ein weiteres Kennzeichen besteht darin, daß die Scheibe aus zusätzlichen Materialschichten hergestellt werden kann, was selbstverständlich von der Endnutzung des zusammengesetzten Verschlusses, mit dem diese Scheibe oder Abdeckung benutzt wird, abhängt. Beispielsweise kann bei Lebensmittelverpackungen die Scheibe oder Abdeckung kantenbeschichtet werden und mit einer Sauerstoff- und/oder Feuchtigkeitssperrschicht, beispielsweise aus Polyvenylidenchlorid, einer Wachsschicht und/oder einer inneren Abdichtschicht, beispielsweise aus Pergamin, Folie oder Kunststoffilm, versehen werden. All diese Materialien sind im Handel erhältlich. Darüber hinaus kann die Scheibe oder Abdeckung zwecks zusätzlicher Stärke und Festigkeit eine unelastische Kunststoff- oder Metallschicht erhalten.
- Zur Herstellung der Scheiben oder Abdeckungen werden die zur Bildung der zusammengesetzten Scheiben oder Platten ausgewählten Schichten vorzugsweise übereinander geschichtet, um zunächst ein walzbares zusammengesetztes Laminat zu bilden, das dann vorzugsweise im Moment der Laminierung in passend große Scheiben oder Abdeckungen stempelgeschnitten wird. Die Möglichkeit, die Scheiben oder Abdeckungen im Moment der Laminierung und vor dem Zusammenbau vorzuschneiden, führt ausschließlich zu einer höheren Anzahl an Scheiben oder Abdeckungen, die aus den zusammengesetzten Schichten herausgeschnitten werden können.
- Aus ästhetischen Gründen und je nach Verwendung des zusammengesetzten Verschlusses könnte es wünschenswert sein, die Gratseiten der vorgeschnittenen Scheiben oder Abdeckungen der vorliegenden Erfindung an den Kanten zu beschichten, da die Scheiben oder Abdeckungen nach Zusammenbau an dem oberen Teil der zusammengesetzten Verschlüsse sichtbar sind. Die vorgeschnittenen Scheiben oder Abdeckungen können gesammelt werden und ihre Gratseiten können, falls gewünscht, mit einem ausgewählten Material, insbesondere mit einem feuchtigkeitsundurchlässigen Material, wie Silicon, Wachs oder einem ähnlichen Material, durch Aufroll- oder Aufsprühverfahren beschichtet werden. Durch die Randbeschichtung der Gratseiten wird ein Eindringen von Ölen, Feuchtigkeit oder anderen Verunreinigungen über die unbeschichteten Gratseiten in die Schichtstruktur vermieden, wodurch Verfärbungen hervorgerufen werden könnten, die an den äußeren Oberflächen an dem oberen Teil der zusammengesetzten Verschlüsse sichtbar wären. Weiterhin werden unerwünschte Auswirkungen wie Aufquellen oder Schichtspaltung, insbesondere bei durch Dampf erzeugten Vakuumumgebungen, vermieden.
- Es sollte jedoch hervorgehoben werden, daß es, da die Scheibe oder Abdeckung aus preiswertem, zelluloseartigem Material hergestellt wird, das elastisch ist und sich an den Rand eines Behälters zwecks Bildung einer wirksamen Abdichtung anpaßt, nicht mehr erforderlich ist, einen separaten Dichtungsring vorzusehen, wie dies bei bisher erhältlichen scheibenähnlichen Abdeckungen aus Metall und Kunststoff oder einteiligen Metall- oder Kunststoffverschlüssen der Fall ist. Weiterhin sollte hervorgehoben werden, daß, da die Scheibe oder Abdeckung vorzugsweise ohne Metall oder Glas hergestellt wird, die Korrosions-, Rost-, Bruch- und Gewichtsprobleme, die im allgmeinen bei derartigen Scheiben auftreten, ebenfalls beseitigt wurden. Auch ist zu vermerken, daß die anfängliche für das Entfernen der zusammengesetzten Verschlüsse von den Behältern erforderliche Drehkraft im Vergleich zu einteiligen Verschlüssen geringer ist, da es bei einem ersten Öffnen des mit dem zusammengesetzten Verschluß abgedichteten Behälters nicht schwer ist, die normale Gewindeverbindung zu lösen, um so gleichzeitig die Abdichtverbindung zu öffnen. Bei dem Entfernen der zusammengesetzten Verschlüsse von den mit ihnen abgedichteten Behältern wird normalerweise zunächst die Gewindeverbindung gelöst, dann folgt ein Lösen der Abdichtverbindung zwischen den zusammengesetzten Verschlüssen und den Behältern. Weiterhin ist hervorzuheben, das auch die Nachteile durch Porosität, Relaxation und allmähliche Verformung, die normalerweise mit steifen Kunststoffmaterialien, die bei der Herstellung von Kunststoffverschlüssen verwendet werden, verbunden sind, in erheblichem Maße durch die zusammengesetzten Verschlüsse der vorliegenden Verbindung beseitigt werden konnten. Ein weiterer bedeutender, bisher nicht bestehender Vorteil ist nunmehr die Verwendung von Reprodrucktechniken, wie Tiefdrucktechniken, um eine Druckschicht mit Photoqualität auf einer Scheibe oder Abdeckung der vorliegenden Erfindung anzubringen. Die Scheiben oder Abdeckungen der vorliegenden Erfindung können jetzt mit Druckschichten in Form von beispielsweise Abbildungen versehen werden, die Photoqualität ähneln oder ihr gleichkommen. Es ist also hervorzuheben, daß die vorliegende Erfindung außerdem die Verwendung kostspieligerer und qualitativ schlechterer Lithoparalleldrucktechniken, die bisher benutzt wurden, um Druckschichten auf Metall- oder Kunststoffscheiben oder -abdeckungen anzubringen, unnötig macht.
- Ein weiteres Kennzeichen besteht darin, daß das Schließband oder der Schließring mit einer Sicherheitsanzeigevorrichtung zur Anzeige einer Fehlabdichtung zwischen der Scheibe oder Abdeckung und dem Rand des Behälters, an dem der zusammengesetzte Verschluß angebracht ist, versehen werden kann. Das Schließband oder der Schließring kann ein Einfassungsteil aufweisen, das sich von der Haltelippe aus nach unten erstreckt und mit einem nach innen gerichteten Gewinde versehen sein kann zwecks Verbindung mit dem Gewinde an dem Behälter zur Befestigung der zusammengesetzten Abdeckkappe am Behälter. Die Einfassung eines Schließbandes kann ebenfalls mit einer Hebevorrichtung zwecks Verbindung der Scheibe und Lösen der Abdichtung zwischen Scheibe und Behälterrand beim Entfernen des zusammengesetzten Verschlusses von dem Behälter versehen werden, was jedoch vorzugsweise nach erfolgter Anzeige, d.h. nach Lösen des Sicherheitsbandes erfolgen sollte. In dieser Ausführungsform kann die Hebevonrichtung das obere, nach innen gerichtete Gewinde an dem Einfassungsteil des Schließbandes und/oder ein getrenntes Element sein, das zwischen der Haltelippe und dem oberen, nach innen gerichteten Gewinde an dem Einfassungsteil des Schließbandes angeordnet ist.
- Um darüber hinaus anzuzeigen, daß die abgedichteten Behälter nicht mit Mängeln behaftet sind, können die Scheiben oder Abdeckungen der vorliegenden Erfindung auf eine Art und Weise an den Behälterrändern befestigt werden, daß durch ein mikroverkapseltes Klebemittel oder ein Kontaktklebemittel eine Frischeabdichtung gebildet wird, so daß, wenn die so gebildete Abdichtung zum ersten Mal gelöst wird, eine Geräuschs-, Geruchs- und/oder Abdichtfrische erzeugt wird. Positiv anzumerken ist, daß eine Frischeabdichtung hergestellt werden kann, die gleichzeitig mit oder direkt im Anschluß an ein erstes Lösen der Gewindeabdichtung zwischen dem Schließband und dem Behälter und/oder dem Sicherheitsband zerbricht.
- Es wurde erstaunlicherweise festgestellt, daß die zusammengesetzten Verschlüsse der voriiegenden Erfindung Abdichtungen mit Behältern bilden, die besser sind als diejenigen, die mit bisher erhältlichen einteiligen Kunststoffverschlüssen erzielt wurden. Weiterhin wird derzeit angenommen, daß Abdichtungen zwischen zusammengesetzten Verschlüssen und Behältern gemäß der vorliegenden Erfindungen die Qualität von Abdichtungen zwischen derzeit geläufigen Metallverschlüssen und Behältern erreichen oder ihr sogar gleichkommen
- Die vorliegende Erfindung stellt einen neuartigen zusammengesetzten Verschluß zur Verfügung, der bessere graphische Eigenschaften, ausgezeichnete Abdichtqualitäten und ein geringeres Gewicht aufweist, der weder rostet, korrodiert, zerbricht, undicht ist noch Dichtungsringe benötigt und der preisgünstig hergestellt werden kann. Es ist also hervorzuheben, daß bestimmte Nachteile bisher erhältlicher zusammengesetzter und einteiliger Verschlüsse nun beseitigt wurden und daß die besonderen Kennzeichen und einzigartigen Vorteile der zusammengesetzten Verschlüsse der vorliegenden Erfindung diese äußerst wirksam als Verschlüsse für verschiedenartige Verpackungen, einschließlich Lebensmittelverpackungen, machen.
- Sonstige und weitere Kennzeichen der vorliegenden Erfindung werden aus den nachstehenden Beschreibungen der Ausführungsformen deutlich oder gehen aus den beigefügten Patentansprüchen hervor. Die verschiedenen, hier nicht aufgeführten Vorteile sind für Fachleute bei Umsetzung der vorliegenden Erfindung in die Praxis eindeutig. Es gilt als dargelegt, daß dieser besondere zusammengesetzte Verschluß der vorliegenden Erfindung hierin lediglich als Darstellung und nicht als Einschränkung der Erfindung anzusehen ist. Die Prinzipien und Kennzeichen der vorliegenden Erfindung können daher in zahlreichen verschiedenen Ausführungsformen benutzt werden, ohne dabei aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung zu fallen.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wurde für Illustrations- und Beschreibungszwecke ausgewählt. Sie ist den beigefügten Abbildungen zu entnehmen und ist Teil der Spezifikationen:
- Figur 1 ist ein vertikaler Querschnitt einer abgedichteten Verpackung mit einem zusammengesetzten Verschluß gemäß der vorliegenden Erfindung.
- Figur 2 ist ein vergrößerter, vertikaler Querschnitt eines Teils der Verpackung von Figur 1 und zeigt eine Scheibe oder Abdeckung, die eine Abdichtung mit einer Oberfläche eines Behälterrands bildet.
- Der zusammengesetzte Verschluß 1 wird auf einen Behälter 2, beispielsweise aus Glas oder Kunststoff, gesetzt und dichtet diesen ab, wobei die gesamte Abdichtung vorzugsweise mit einem Sicherheitsband 3 versehen wird, das den unteren Teil des Schließbandes oder -rings 4 bildet. Schließband 4 kann aus einem geeigneten, in der Industrie gebräulichen Hartkunststoff oder Metallmaterial gebildet werden.
- Wie in den Figuren 1 und 2 zu sehen, wird das Schließband 4 aus einem Einfassungsteil 5 mit einem nach innen gerichteten Gewinde 6 und einem entsprechenden Gewinde 7 an der Behälteröffnung 8 gebildet. Ein radial nach innen gerichteter Flansch oder Haltelippe 9 befindet sich am oberen Ende des Schließbandes 4, das eine mittlere Öffnung 13 bildet. Zusammen mit dem Einfassungsteil 5 wird eine Abdeckungsbefestigungsecke gebildet, die die Scheibe oder Abdeckung 10 in eine Abdichtungsverbindung mit zumindest einem Abschnitt der Oberfläche des Behälterrands 11 zwingt, siehe Fig. 1. Wenn die Abdeckung oder Scheibe 10 korrekt in das Schließband 4 eingefügt ist, ist die mittlere Öffnung 13 vollständig verschlossen.
- Wird der zusammengesetzte Verschluß 1 von Behälter 2 entfernt, greift das obere, nach innen gerichtete Gewinde 6 ein, hebt Scheibe 10 von dem Behälterrand 11 und löst dadurch die dazwischen gebildete Abdichtung. Als Alternative kann Einfassungsteil 5 mit einer zusätzlichen, von dem Gewinde unabhängigen (nicht abgebildeten) Vorrichtung zwischen Haltelippe 9 und dem oberen Gewinde 6 versehen werden, was die gleiche Wirkung hat, wenn das obere Gewinde 6 erheblich von Scheibe 10 entfernt wird. Bei der Ausführung einer dieser bevorzugten Konstruktionen bleibt die zwischen Scheibe 10 und Behälterrand 11 gebildete Abdichtung intakt, obgleich Sicherheitsband 3 zunächst in eine Sicherheitsanzeigestellung bewegt wurde. Dies bedeutet natürlich nicht, daß die zusammengesetzten Verschlüsse so hergestellt werden müssen, daß die Abdichtungen zwischen Scheiben oder Abdeckungen 10 und Behälterrändern 11 nur gelöst werden, nachdem die Sicherheitsbänder 3 zerbrochen sind Die oberen Gewinde 6 oder die von Gewinde 6 unabhängigen Vorrichtungen können an den Schließbändern 4 so positioniert werden, daß, wenn die Gewindeverbindungen zwischen den Schließbändern 4 und den Behältern 2 und/oder Sicherheitsbändern 3 erstmals gelöst werden die Abdichtungen zwischen den Scheiben oder Abdeckungen 10 und den Behälterrändern 11 gleichzeitig gelöst werden.
- Das Sicherheitsanzeigeband 3 bildet einen unteren Teil des Schließbandes 4 und ist an Einfassungsteil 5 des Schließbandes 4 mit einer dünnen Unterlegung, die einen kreisförmigen Schlitz 12 bildet und sich durch Einfassungsteil 5 erstreckt, befestigt. Der kreisförmige Schlitz 12 erstreckt sich vollständig um das Schließband oder den Ring 4 und das Sicherheitsband 3 ist mit dem Einfassungsteil 5 über eine Vielzahl von (nicht abgebildeten) trennbaren, inneren Brücken verbunden. Alternativ kann das Sicherheitsband 3 an Einfassungsteil 5 des Schließbands 4 mit einer dünnen Unterlegung mit (nicht abgebildeten) unterbrochenen Durchgangsschlitzen befestigt werden. Bei dieser alternativen Form würde sich der Durchgangsschlitz ebenfalls vollständig um Schließband 4 erstrecken, würde aber in gleichmäßigen Abständen durch trennbare Abschnitte unterbrochen sein, die sich vollständig zwischen dem Einfassungsteil 5 und dem Sicherheitsband 3 erstrecken (ebenfalls nicht abgebildet). Andere bekannte, hier nicht genannte dünne Unterlegungen oder Sicherheitsvorrichtungen können zusammen mit den zusammengesetzten Verschlüssen der vorliegenden Verbindung verwendet werden.
- Das Sicherheitsband 3 hat einen nach innen gerichteten, durchgehenden Haken zur Verbindung mit einem nach außen gerichteten Wulst 15 an Behälter 2. Der Haken 14 hat eine scharf zugespitzte untere Oberfläche 16, um sein Passieren über Behältergewinde 7 und Behälterwulst 15 beim Abdichtungsvorgang des Behälters zu erleichtern. Die obere Oberfläche 17 von Haken 14 stellt die Verbindung mit dem Behälterwulst 15 sicher, so daß, wenn eine geeignete Öffnungskraft auf den zusammengesetzten Verschluß 1 angewandt wird, das Sicherheitsband 3 von Einfassungsteil 5 des Schließbands 4 gelöst wird. Das untere Ende des Sicherheitsbandes 3 und der nach innen gerichtete Haken 14 des Sicherheitsbandes 3 dient ebenfalls als Sperre gegen Glaspartikel, Schmutz oder sonstige Verunreinigungen während der Verpackung, des Versands oder der Lagerung und sorgt dafür, daß kein Schmutz hinter das Schließband 4, beispielsweise den kreisförmigen Zwischenraum 19 (siehe Figur 1), gelangt.
- Figur 2 zeigt eine bevorzugte Scheibe oder Abdeckung 10 der vorliegenden Erfindung. Die Scheibe oder Abdeckung 10 besteht aus Schichten aus zelluloseartigem Material. Der Begriff "zelluloseartiges Material" wird hier im umfassendsten Sinne benutzt und umfaßt jegliches von Zellulose abgeleitetes Material, das zur Herstellung einer Scheibe oder Abdeckung benutzt werden kann, die an zumindest einen Teil einer Oberfläche an einem Behälterrand elastisch durch Druck angepaßt werden kann, so daß eine wirksame Abdichtung dazwischen hergestellt werden kann. Das zelluloseartige Material sollte der Scheibe darüber hinaus eine gewisse Steifigkeit, Festigkeit und Stärke verleihen, so daß die gebildete Scheibe zwar etwas elastisch, aber auch ausreichend beständig gegen Biegung und Durchdringung durch stumpfe Gegenstände, wie Daumen, während der normalen Verwendung und Lagerung ist. Anders ausgedrückt sollte das zelluloseartige Material keine Scheibe bilden, die so steif ist, daß sie nicht an zumindest einen Teil der Abdichtoberfläche an einem Behälterrand elastisch angepaßt werden kann. Sie muß durch Druck auf das Schließband eine wirksame Abdichtung erzeugen. Auch sollte das zelluloseanige Material keine Scheibe bilden, die so elastisch und weich ist, daß eine wirksame Abdichtung und physikalische Isolierung des Behälterinneren bei normaler Verwendung und Lagerung nicht aufrechterhalten werden kann. Beispiele für zelluloseartige Materialien sind Maschinengraupappe, Faserstoffpappe, Feingraupappe, Karton und Zellstoffpappe. Eine als zelluloseartiges Material für eine Scheibe der vorliegenden Erfindung besonders geeignete Art von Feingraupappe ist ein faseriges, zellulosartiges Material von Halifax, P.O. Box 368, Roanoke Rapids, NC 27870, mit dem Produktnamen Newsboard.
- Es wird bevorzugt, Schichten aus Feingraupappe oder anderen zelluloseartigen Materialien mit einer Gesamtdicke von ungefähr 50 Mil (1,25 mm) herzustellen. Es wurde erstaunlicherweise festgestellt, daß, wenn eine Scheibe aus einer Vielzahl von zelluloseartigen, faserigen Schichten hergestellt wird, eine solche Mehrschichtscheibe, im Vergleich mit einer Scheibe aus einer einzigen Schicht aus dem gleichen zelluloseartigen, serigen Material mit gleicher Dicke, eine Steigerung der Stärke und Steifigkeit aufweist. Es wird angenommen, daß diese Steigerung der Starke auf die Tatsache zurückzuführen ist, daß die die Zelluloseschichten bildenden Pappfasern durch die Steifigkeit des Klebemittels nicht fest ausgerichtet sind. Wird sich für eine Vielzahl von Schichten entschieden, sollten diese Schichten vorzugsweise, obgleich dies nicht ausschlaggebend ist, ungleich dick sein.
- Die Scheibe kann jeglichen geeigneten Durchmesser je nach Schließband haben, um einen zusammengesetzten Verschluß für einen ausgewählten Behälterrand zu bilden. Vorzugsweise haben die Scheiben einen Standarddurchmesser von ungefähr 30 mm bis 120 mm. Obgleich die Dicke der Scheiben variieren kann, so sind sie doch von den Durchmessern der Scheibe und dem für die Herstellung der Scheibe ausgesuchten Material abhängig. Beispielsweise haben Scheiben aus Feingraupappe von Halifax gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Durchmesser von ungefähr 30 mm bis ungefähr 38 mm eine Dicke von ungefähr 30 Mil (0,75 mm) oder mehr, wohingegen Scheiben mit einem Durchmesser zwischen 38 mm und 83 mm eine Dicke zwischen ca. 30 Mil (0,75) und ca. 65 Mil (1,65 mm) oder mehr haben. Größere Scheiben mit einem Durchmesser zwischen ca. 83 mm und 120 mm haben eine Dicke zwischen ca. 50 Mil (1,25 mm) und 65 Mil (1,65 mm) oder mehr. Es ist hervorzuheben, daß die hier genannten Dicken nur vorgeschlagene Dicken darstellen, wenn eine Scheibe aus zwei Schichten aus Feingraupappe von Halifax hergestellt wird, und daß die Dicke je nach Eigenschaften des zelluloseartigen Materials und der Anzahl der für die Herstellung der Scheiben verwendeten Schichten variieren kann. Aufjeden Fall sollte eine Scheibe dick genug sein, um die Ziele der vorliegenden Erfindung zu erreichen, d.h. die Bildung einer Scheibe, die ausreichend elastisch ist, um an mindestens einen Teil einer Oberfläche an einem Behälterrand durch Druck angepaßt zu werden und eine wirksame Abdichtung herzustellen, die in ausreichendem Maße gegen Biegung und Durchdringung durch stumpfe Gegenstände beständig ist.
- Im Nachstehenden wird sich insbesondere auf Figur 2 bezogen. Eine äußere Schutzschicht 20 aus einem transparenten Polyesterfilm wird mittels einem Klebemittel auf Wasserbasis 27 auf Druckpapier 21 befestigt. Bei dem Klebemittel handelt es sich um Produkt Nr. 1522 von Sancap, 16125 Armour St. Alliance, Ohio 44601. Als Alternative zu dem Polyesterfilm kann die äußere Schutzschicht aus anderen Materialien, wie Latex, Lack oder sonstigen Beschichtungsmaterialien, Polypropylen, Polyethylen und Polyamiden, bestehen, die den in diesem Bereich Fachkundigen wohl bekannt sind. Die äußere Schutzschicht hat vorzugsweise eine Dicke von ca. ½ Mil (12,5 um) bis ca 2½ Mil (65 um) und soll die Druckschicht und die obere Oberfläche von Scheibe 10 vor Abrieb schützen und diesen verringern.
- Das bedruckte Papier 21 besteht kennzeichnenderweise aus 32# Papier der American Packaging Corp., 300 South Verity Parkway, Middletown, Ohio 45044, Produkt Nr. 32# cls. Die (nicht abgebildete) Druckschicht wird auf das Papier mittels Drucktechniken, wie Tiefdrucktechniken, Gummidruck und Offset-Lithographie aufgetragen. Es ist hervorzuheben, daß die Druckschicht alternativ auch mittels Umkehrdruck auf einer äußeren transparenten Schutzschicht 20 oder auf der oberen Oberfläche einer Zelluloseschicht 22 angebracht werden kann, die vorzugsweise mit einer Tonbeschichtung geglättet und beschichtet wird. Es ist ebenfalls anzumerken, daß, wenn eine Druckschicht direkt auf eine Zelluloseschicht aufgetragen wird, die Schicht zwecks besserer Handhabung während des Druckvorgangs vorzugsweise eine verringerte Dicke aufweisen sollte, z.B. ungefähr 10 Mil (250 um), wohingegen die entsprechende zweite Zelluloseschicht eine stärkere Dicke aufweist, z.B. ungefähr 50 Mil (1,25 mm). Um darüber hinaus einen Druck oder ein Bild zu erhalten, das Photoqualität gleichkommt, wird die Druckschicht vorzugsweise mittels Tiefdrucktechnik hergestellt. Es ist daher zu erwähnen, daß das Drucken auf Scheiben der vorliegenden Erfindung einzigartig und erstaunlicherweise durch Reprodruckverfahren erfolgen kann, da die darauf gedruckten Materialien die Form walzbarer Aufbewahrungsmaterialien aufweisen. Daher ist das Drucken auf die Scheiben oder Abdeckungen der vorliegenden Erfindung nicht nur erheblich preisgunstiger als der herkömmliche Lithoparalleldruck, der derzeit für das Beschichten von für Metall- oder Kunststoffscheiben vorgesehenes Plattenmaterial mit Druck- und Bildschichten verwendet wird, sondern - wie sich bei einem Vergleich herausstellt - auch qualitativ bedeutend besser.
- Figur 2 zeigt weiterhin, daß die nicht bedruckte Seite der Druckschicht 21 auf eine Seite der ersten Schicht aus Feingraupappe 22, die vorzugsweise eine Dicke von ca. 22 Mil (0,5 mm) hat, mittels Klebemittel 26 auf Wasserbasis, Sancap Produkt Nr. 1769, laminiert ist. Die andere Seite der Feingraupappe 22 wird mittels des gleichen Klebemittels 26 auf Wasserbasis auf Feingraupappeschicht 23 laminiert, die vorzugsweise eine Dicke von ca. 30 Mil (0,75 mm) aufweist. Die Unterseite der Feingraupappe 23, siehe Fig. 2, wird mittels Klebemittel 26, Sancap-Kleber, Produkt Nr. 1769, auf eine Sperrschicht 24 aus Kraftpapier laminiert, die wiederum mit einer allgemein als Saran bekannten, von Sancap unter Produkt Nr. X265 geführten Polyvinylchloridschicht versehen ist. Eine Wachsschicht 25, die u.a. die Reibung verringert, wird dann auf Sperrschicht 24 aufgetragen. Hierbei handelt es sich um bei Fachleuten allgemein bekannte Techniken hinsichtlich des Auftragens von Wachsschichten.
- Es ist hervorzuheben, daß zusätzliche oder andere Materialien anstelle der hier beschriebenen Materialien für die Herstellung der zusammengesetzten Scheibe 10 der vorliegenden Erfindung benutzt werden können. Beispielsweise kann die Druckschicht auf Aluminiumfolie, metallisierte Polyesterschicht oder Polyvinylidenchlorid gedruckt werden. Die Sperrschicht 24 kann aus Aluminiumfolie, metallisierter Polyesterschicht, Homopolymeren und Copolymeren von Vinylalkohol und Homopolymeren und Copolymeren von Vinylacrylat gebildet werden, die alle in der Technik wohlbekannt sind.
- Zusätzlich zu den in Fig. 2 abgebildeten Schichten der Scheibe 10 kann - je nach Verwendung des zusammengesetzten Verschlusses 1 - eine Scheibe der vorliegenden Erfindung auch eine innere (nicht abgebildete) Abdichtschicht aufweisen, um den Behälterinhalt vor Verunreinigungen, Undichtigkeiten, Dampf-, Gas- oder Feuchtigkeitszunahme oder -verlust zu schützen, um Keimfreiheit zu bewahren, Lufteintritt zu vermeiden, teilweises Vakuum aufrechtzuerhalten, Geschmacks- und Armomaverlust zu vermeiden und/oder eine Art Sicherheitsanzeige zur Verfügung zu stellen. Die innere Abdichtungsschicht kann aus in der Technik gut bekanntem, homogenem oder heterogenem Material gebildet werden Beispiele für homogene Materialien sind zelluloseartige Materialien wie Karton, Filz, Kork, Polymermaterialien wie synthetischer Kautschuk, synthetischer Kunststoffschaum oder Polystyren, Polyethylen und andere Polyolefine, Fließ- oder Druckzusammensetzungen wie Plastisol, Dispersionen auf Wasserbasis oder Solventlösungen oder Dispersionen von synthetischem Kautschuk und aliphatische oder aromatische Lösungsmittel und Plastifikatoren. Beispiele für heterogene Materialien, die für die Bildung einer inneren Abdichtschicht verwendet werden können, sind: beschichtete Papiere wie Lackpapier. d.h. gelbes Ölpapier, Pergamin, Wachs, vinvlbeschichtetes Polyvinylchloridpapier, polyvinylidenchloridbeschichtetes Papier, Polyvinylidenfilmlaminat, polyethylenbeschichtetes Papier, mit Folien oder Polymerfilmen beschichtete Papiere, Folien wie Blei, Zinn oder Aluminium und Filme wie Zellophan, Polyvinylidenchlorid, Polyester und Polyethylen.
- Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung einer inneren Abdichtung aus einem der obengenannten heterogenen Materialien oder aus Kombinationen derselben, die derart verbunden werden, daß es möglicht ist, sie von der oberen Struktur der Scheibe zu trennen und an Öffnung 8 des Behälters 2 zu kleben mittels Kontaktklebemitteln, Wärme- oder Druckabdichtung beim Entfernen eines zusammengesetzten Verschlusses der vorliegenden Erfindung von einem Behälter. Bei Verwendung einer solchen Schicht wird neben der Abdichtsicherheit für eine zusätzliche Sicherheitsanzeige gesorgt. Diese Techniken der Verbindung innerer Abdichtungen mit Behälterrändern sind Fachleuten gut bekannt.
- Die vorliegende Erfindung betrifft ebenfalls die Verwendung einer Frischeabdichtung zwischen dem Behälterrand und beispielsweise der Sperrschicht oder inneren Abdichtschicht der Scheiben oder Abdeckungen. Die Frischeabdichtung kann, wie zuvor bereits beschrieben, durch Auftragen eines Klebemittels auf diese Schicht oder auf den Behälterrand gebildet werden, so daß beim Öffnen der Abdichtung ein Frischegeräusch, -geruch und/oder -gefühl erzeugt wird. Es ist anzumerken, daß, wenn Frischeabdichtungen gewünscht werden, das zur Bildung dieser Abdichtung ausgewählte Klebemittel eine Haftfestigkeit haben sollte, die geringer ist als die der Klebemittel, die zur Bildung der zusammengesetzten Scheiben oder Abdeckungen der voriiegenden Erfindung benutzt wurden, so daß die Schichten der zusammengesetzten Scheiben oder Abdeckungen sich nicht voneinander trennen, wenn die Frischeabdichtung gelöst wird. Ein Beispiel für ein geeignetes Klebemittel für die Frischeabdichtung ist ein Kontaktkleber wie CS1597X, erhältlich über SANCAP, der beispielsweise auf die ungeschützte Sperr- oder innere Abdichtschicht an der Unterseite der Scheibe oder Abdeckung oder auf den Behälterrand aufgetragen werden kann. Es wird davon ausgegangen, daß der SANCAP Kleber CS1597X von SANCAP Kleber CS1597 abstammt, wobei der Klebegehalt in CS1597X reduziert wurde, um seine Haftfestigkeit zu verringern, so daß das Klebemittel für den Zweck dieser Frischeabdichtung geeignet ist.
- Es ist zu vermerken, daß die zusammengesetzten Verschlüsse der vorliegenden Erfindung derart hergestellt werden können, daß die Frischabdichtung entweder bei oder nach dem Lösen der Gewindeverbindung zwischen dem Schließband und dem Behälterrand und/oder der Sicherheitsanzeige zerstört wird. Beispielsweise kann die Hebevorrichtung derart an dem Einfassungsteil 5 befestigt werden, daß, wenn ein Sicherheitsband 3, das nit Einfassungsteil 5 verbunden ist, geoffnet wird, die Hebevorrichtung die Frischeabdichtung entweder gleichzeitig oder danach zerstört. Auf jeden Fall ist zu vermerken, daß die Frischeabdichtung für zusätzliche Sicherheit und Frische sorgt.
- Figuren 1 und 2 zeigen einen zusammengesetzten Verschluß 1 der vorliegenden Erfindung in der abgedichteten Form mit der Scheibe oder Abdeckung 10, die fest gegen Behälterrand 11 gedrückt wird durch Haltelippe 9 des Schließbands 4 mit einem Bereich der Feingraupappenschicht 23, der Sperrschicht 24 und der Wachsschicht 25, die elastisch in die Abdichtverbindung mit einem Teil der Abdichtoberfiäche des Behälterrands 11 gedrückt werden, um so eine Abdichtung zu erzeugen. Die starke Vertiefiing, die durch die Kompression der Scheibe 10 erzeugt wird, verstärkt die Abdichtsicherheit auf einzigartige und vorteilhafte Weise.
- Diese Form der Scheibe 10 hat zahlreiche Vorteile. Ein Vorteil ist die Beständigkeit des zusammengesetzten Verschlusses 1 gegen den Verlust von Abdichtsicherheit durch geringfügige Änderungen der Abmessungen des Schließbandes 4 oder der Abdeckung 10 während der normalen Verwendung und Lagerung. Selbst wenn sich das Schließband 4 mit einer entsprechenden Hoch- oder Drehbewegung der Scheibe 10 nach außen und/oder nach oben bewegt, bleibt entweder die obere Abdichtoberfläche oder die seitliche Abdichtoberfläche des Behälterrands 11 in Abdichtungskontakt mit Scheibe 10, und dies aufgrund der starken Vertiefüng, die durch die Kompression der Scheibe 10 durch Schließband 4 über der Abdichtoberfläche des Rands 11 des Behälters 2 erzeugt wird. Weiterhin fördert die in Fig. 2 abgebildete starke Vertiefung die Abdichtsicherheit, da sie eine längere Strecke erzeugt, die von Sauerstoff sonstigen Gasen oder Verunreinigungen zurückgelegt werden muß, bevor sie in das Innere des Behälters eintreten bzw. austreten können. Diese verbesserte Abdichtsicherheit trägt u.a. zu elastischer Anpaßbarkeit, Steifigkeit und Stärke der Scheiben der vorliegenden Erfindung bei. Es ist daher offensichtlich, daß die Scheiben der vorliegenden Erfindung ohne die Notwendigkeit einer Beschichtung zwecks Vermeidung von Korrosion, Rost oder Verwendung weiterer Dichtungsringe hergestellt werden können, um geeignete Abdichtungen, wie sie bei bisher erhältlichen Metall- oder Kunststoffscheiben erforderlich sind, zu bilden.
- Ein weiterer bedeutender Vorteil der Scheiben und Abdeckungen der vorliegenden Erfindung liegt in der verbesserten Qualität der Abbildungen und in den diesbezüglichen Herstellungskosten. Wie bereits erwähnt, ist es nunmehr möglich, Scheiben der vorliegenden Erfindung mit Abbildungen zu versehen, die Photoqualität entsprechen. Dies ist möglich, da eine Druckschicht auf ausgewählten Materialien erzeugt werden kann, die mittels Tiefdrucktechniken bearbeitet werden können. Die bedruckten Materialien können dann einfach und kostengünstig auf das zelluloseartige Material zwecks Bildung der Scheiben oder Abdeckungen der vorliegenden Erfindung geschichtet werden.
- Die Scheiben der vorliegenden Erfindung können wie folgt hergestellt werden. Nach Auswahl eines Musters oder Bildes und Druck auf ein Papier oder eine tonbeschichte Zelluloseschicht oder nach Umkehrdruck auf eine transparente Schicht, wie der Sperrschicht, und nach Übereinanderschichten der weiteren verschiedenen, für die gewünschte Scheibe ausgewählten Schichten in geeigneter Reihenfolge, um so ein zusammengesetztes Laminat - wie oben beschrieben - zu bilden, kann das zusammengesetzte Laminat bei der Schichthersteliung gerollt und bis zur weiteren Verarbeitung gelagert werden. Zur Herstellung der Scheiben wird das zusammengesetzte Laminat ausgerollt und mittels der bekannten Techniken geschnitten oder gestanzt, um Scheiben mit dem gewünschten Durchmesser und der gewünschten Dicke zu erzeugen, auf denen sich die entsprechenden Bilder an der richtigen Stelle befinden. Obgleich die zusammengesetzten Laminate gerollt und gelagert werden können, sollten die daraus herzustellenden Scheiben oder Abdeckungen vorzugsweise doch bei Herstellung der Laminte ausgestanzt werden. Nach dem Ausstanzen der Scheiben oder Abdeckungen können sie eingesammelt werden und die Gratseiten können beispielsweise durch Aufroll- oder Aufsprühverfahren mit ausgesuchtem Material wie Silicon, Wachs oder Ähnlichem beschichtet werden, um die Gratseiten vor einem Eindringen von Feuchtigkeit oder vor sonstigen Verunreinigungen zu schützen.
- Es folgt eine weitere Beschreibung der vorliegenden Erfindung anhand des folgenden Beispiels.
- Die in diesem Beispiel hergestellt Scheibe hat eine Dicke von ca. 65 Mil (1,65 mm) und einen Durchmesser von 3.160 Inch (80 mm) und ist zur Verwendung mit einem Schließband von 82 mm als zusammengesetzter Verschluß beispielsweise eines Behälters für Salatdressing, Mayonnaise, Babynahrung, Marmelade Konfitüre, Erdnußbutter und ähnlichen Lebensmitteln vorgesehen.
- Eine obere äußere Schicht - als Schutzschicht - in Form eines hochglänzenden, transparenten Polyesterfilms von ca 0,5 Mil (12,5 um) wird auf ein zuvor mittels Tiefdruck bedrucktes (einseitig) tonbeschichtetes 32# Papier aufgetragen. Das 32# Papier ist bei der American Packaging Corp. unter Produkt Nr. 32# cls erhältlich. Die obere äußere Schicht ist von ICI, Produktname Clear Polyester Film. Ein Klebemittel auf Wasserbasis von Sancap Produkt Nummer 1522, verbindet die obere äußere Polyesterfilmschicht mit der bedruckten Oberfläche des bedruckten 324 Papiers. Das Klebemittel wird vor dem Auftragen einer weiteren Schicht getrocknet.
- Zwei Schichten Feingraupappe werden miteinander mittels eines Klebstoffs auf Wasserbasis von Sancap, Produkt Nr. 1769, verbunden. Die obere Schicht der Feingraupappe von Halifax, Produktname Newsboard, hat eine Dicke von ca. 20 Mil (0,5 mm). Die zweite Schicht der Feingraupappe von Halifax, Produktname Newsboard, hat eine Dicke von ca. 30 Mil (0,75 mm). Die Unterseite des bedruckten Papiers wird mittels einem Klebemittel auf Wasserbasis von Sancap, Produkt Nr. 1769, auf die obere Oberfläche der 20 Mil (0,5 mm) dicken Feingraupappenschicht aufgetragen.
- Nach erfolgter Trockung wird eine Sperrschicht von Sancap, Produkt Nr. X265, die aus gelbem Kraftpapier mit einer Polyvinylidenchlorid-(Saran)-Schicht mit einer Dicke von 0,75 Mil (19 um) gebildet wird, an der Unterseite der 30 Mil (0,75 mm) dicken Feingraupappenschicht mittels Klebemittel von Sancap, Produkt Nr. 1769 befestigt. Eine Wachsschicht von ca. 1,5 Mil (38 um) wird mittels herkömmlicher Techniken auf die ungeschützte Unterseite der Sperrschicht aufgetragen, um den Aufbau eines zusammengesetzten Laminats gemäß der vorliegenden Erfindung zu vollenden. Scheiben oder Abdeckungen mit den o.a. Durchmessern können dann herausgestanzt werden.
- Scheiben, die auf die im obigen Beispiel beschriebene Art und Weise hergestellt wurden, aber andere Durchmesser aufweisen, wurden hinsichtlich der folgenden Biegungseigenschaffen analysiert, die sich jedoch alle innerhalb eines akzeptierbaren Rahmens befinden: Scheibendurchmesser Quadratbereich der Scheibe Geschätzte Biegung Gemessene Biegung in der Mitte in der Mitte unter Vakuum Maximum Minimun
Claims (14)
1. Ein zusammengesetzter Verschluß (1) zum Abdichten bzw. Wiederabdichten eines
Behälters mit einer Abdichtoberfläche an einem Rand des besagten Behälters, und
zwar umfaßt der Verschluß (1) ein Schließband (4), das rings um eine durch das
Band (4) hindurchführende mittlere Öffnung (13) eine Haltelippe (9) aufweist und
das abnehmbar an dem Behälter befestigt werden kann, sowie eine getrennte Scheibe
(10), die zum Schließen der mittleren Öffnung (13) zwischen der Haltelippe (9) und
der Abdichtoberfläche angebracht werden kann, wobei die Scheibe (10) mindestens
eine Schicht aus zelluloseartigem Material (22, 23) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (10) zwei oder mehr zelluloseartige Schichten (22, 23) umfaßt, die
flächig miteinander fest verbunden sind, wobei die besagte Scheibe Biegung und
Durchdringung gegenüber beständig ist, so daß physikalische Isolierung eines
inneren Teils des Behälters (2) aufrechterhalten wird, wenn der Verschluß (1) daran
befestigt bzw. wiederbefestigt ist, sowie dadurch, daß die Scheibe (10) in
ausreichendem Maße elastisch verformbar ist, um sich, wenn der Verschluß (1) an dem
Behälter (2) befestigt ist, an mindestens einen Teil der Abdichtoberfläche (11)
anzupassen, um eine wirksame ursprüngliche Abdichtung und eine wirksame
nachformbare Abdichtung damit zu bilden und zu wahren, damit der Behälter (2) bei normaler
Verwendung und Lagerung wirksam abgedichtet bzw. wiederabgedichtet bieibt.
2. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 1, bei dem das zelluloseartige
Material Feingraupappe, Maschinengraupappe, Faserstoffpappe, Karton oder
Zellstoffpappe ist.
3. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 1, bei dem die Dicke der Scheibe
(10) zwischen 30 Mil (0,75 mm) und 65 Mil (1,65 mm) beträgt.
4. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Dicken der Schichten (22, 23) unterschiedlich sind.
5. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Dicke mindestens einer der Schichten (22, 23) mindestens 30 Mil (0,75 mm)
beträgt.
6. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 5, bei dem die Dicke der anderen
Schicht(en) (22, 23) 20 Mil (0,50 mm) beträgt.
7. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Scheibe (10) eine Druckschicht (20, 21) an einer oder beiden ihrer Oberflächen
umfaßt.
8. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 7, bei dem die Druckschicht eine
auf einer Papierschicht aufgedruckte Schicht ist, wobei die bedruckte Papierschicht
(21) an einer oder beiden Oberflächen der Scheibe (10) angeordnet ist.
9. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 7, bei dem die Druckschicht eine
an einer Oberfläche einer Schicht aus transparentem Film aufgedruckte Schicht ist,
wobei die bedruckte transparente Filmschicht (20) an einer oder beiden Oberflächen
der Scheibe (10) angeordnet ist.
10. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 9, bei dem die
Scheibe (10) eine oberhalb der Druckschicht(en) (21) angeordnete transparente
Schutzschicht (20) umfaßt.
11. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Scheibe (10) eine Sperrschicht (24) umfaßt.
12. Ein zusammengesetzter Verschluß nach Anspruch 11, bei dem die Sperrschicht (24)
einen Überzug aus Polyvinylidenchlorid umfaßt.
13. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Scheibe (10) des weiteren eine Wachsschicht (25) umfaßt.
14. Ein zusammengesetzter Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem
die Scheibe (10) des weiteren eine innere Abdichtschicht umfaßt.
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