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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die im
Zusammenhang mit einem Teil einer Maschine benutzt wird, die
zwischen einer Maschine zum Verpacken verschiedener Produkte
in Blisterstreifen, gemeinhin bekannt als Blisterpackungen,
und einer Vorrichtung angeordnet ist, welche die
Blisterpackungen stapelt und dann in passende Behälter,
beispielsweise Kartons, einsetzt.
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Die Verpackungsmaschinen dieses Typs weisen eingangs- bis
ausgangsseitig eine Station auf, in der die Blister aus
wärmeverformbarem Werkstoff hergestellt werden, dann eine
Station, in der die Blister mit einem Produkt
(beispielsweise Kapseln, Pillen und ähnlichen Objekten) gefüllt
werden, eine Station, in der festgestellt wird, ob das Produkt
in den Blistern vorhanden ist und/oder auch daß das in den
Blistern abgepackte Produkt nicht fehlerhaft ist, weiter
eine Station, in der mit einer Aluminiumfolie die
Oberfläche des Streifens, wo nämlich die Blister offen sind,
abgedichtet wird, und eine Station, in der der Streifen mit den
gesiegelten Blistern in Blisterpackungen zerschnitten wird.
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Der besagte Abschnitt der Maschine weist einen endlosen
Förderer auf, dessen Oberseite in Bezug auf die
Schneidstation stromab liegt.
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Der Förderer besteht vorzugsweise aus zwei benachbarten
Riemen, wobei auf der Außenseite jedes Riemens Querelemente
liegen, die über den benachbarten Riemen hinaus vorragen.
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Die Querelemente der beiden Riemen bilden Flächen für die
Blisterpackungen.
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Die Übergabe der Blisterpackungen aus der Schneidstation in
die Flächen wird mit einer Vorrichtung bewirkt, die in der
Patentanmeldung NO 3544 A/90 mit dem gleichen Anmeldetag
für den gleichen Anmelder geschützt ist, und die es
ermöglicht, dar die Blisterpackungen mit ihrer Blisterseite nach
oben ausgerichtet werden.
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Ferner müssen bekanntlich defekte Blisterpackungen
aussortiert werden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen,
daß man eine seitliche Kraft auf die in den Flächen
angeordneten defekten Blisterpackungen ausübt, nämlich in
Querrichtung bezüglich der Förderrichtung der Riemenoberseite,
um sie von den Sitzen zu entfernen.
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Um die Arbeitsweise der zum Ausbilden der
Blisterpackungsstapel vorgesehenen Einrichtung zu optimieren, die also am
Ende der vorgenannten Oberseite liegt, müssen die
fehlenden Blisterpackungen in den leeren Flächen (aus denen die
defekten Blisterpackungen entfernt worden sind) durch
andere, nicht defekte Packungen ersetzt werden.
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Dies erfolgt gegenwärtig so, daß stromauf dieser
Einrichtung für die Oberseite ein Magazin vorgesehen wird, das
nicht defekte Blisterpackungen enthält.
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Passende Abgabemittel, wenn das Magazin neben dem Förderer
liegt, oder mit vakuumbetätigten Greifern (Saugnäpfen)
versehene Arme, wenn das Magazin über der Oberseite des
Förderers liegt, erfassen die Blisterpackung am Boden des
Blisterpackungsstapels im Magazin, um die Blisterpackung in
ein leeres Fach einzusetzen.
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Im letzteren Fall, d.h. wenn das Magazin über der Oberseite
angeordnet ist, kann das Einsetzen einer Blisterpackung in
das leere Fach unterhalb mit Hilfe der Schwerkraft
erfolgen, beispielsweise beim Öffnen mittels einer mechanischen
oder elektromechanischen Steuerung einer federbetätigten
Halteeinrichtung für den Blisterpackungsstapel im Magazin.
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Bei den meisten bekannten Lösungen erfolgt die Übergabe der
Blisterpackungen nur in einer Richtung, d.h. aus dem
Magazin in die Fächer auf der Oberseite; demzufolge gibt es
kein Problem beim Füllen des vorgenannten Magazins mit
Blisterpackungen.
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Gegenwärtig erfolgt das Füllen für gewöhnlich von Hand,
indem das Magazin von oben her beladen wird.
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Das Magazin wird mit Blisterpackungen beladen, die am
Beginn der vorgenannten Oberseite aufgesammelt werden,
beispielsweise mit Hilfe der bereits genannten Technik für das
Entfernen der Blisterpackungen aus ihren Fächern, und die
man dann mit Hilfe der Schwerkraft in einen darunter
angeordneten Behälter fallen läßt, aus dem sie von Hand
entfernt werden können, um das Magazin von Hand und von oben
her zu beladen.
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Offensichtlich ist der Auswurf der nicht defekten
Blisterpackungen von der Oberseite synchronisiert, um mit einer
momentanen Unterbrechung zusammenzufallen, während der die
Kartoniermaschine nicht wenigstens einen Karton aufnimmt
(und einen entsprechenden Beipack), in den die nicht
defekten Blisterpackungen abgepackt werden.
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Abgesehen davon, daß man Arbeitskräfte benötigt, um das
Magazin zu beladen (mit entsprechenden Kosten), liegt
dieses Arbeitsverfahren im Widerspruch mit der hohen
technologischen und produktiven Arbeitsweise von
Blisterpackungsmaschinen
und jenen Maschinen, die solche Blisterpackungen
in Kartons verpacken.
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Eine Einrichtung zur Übergabe von Blisterpackungen von
einem Förderer in ein Magazin und umgekehrt ist bereits in
EP-A-0 247 419 offenbart.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Einrichtung
derart zu modifizieren, daß freie Plätze des sich endlos
bewegenden und mit einer Oberseite mit äußeren Querstücken
versehenen Förderers erforderlichenfalls mit nicht defekten
Blisterpackungen beladen wird und derart, daß ein
Selbstladen mit nicht defekten Blisterpackungen nötigenfalls
erfolgen kann, die vom gleichen Förderer abgenommen werden,
ohne daß die Arbeitsweise und Produktivität des letzteren
negativ beeinflußt wird.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine
vorgenannte Einrichtung vorzuschlagen, die mit einfachen,
zuverlässigen und funktionell mechanischen Mitteln
hergestellt ist.
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Eine weitere Aufgabe liegt darin, eine Einrichtung
vorzuschlagen, die ohne Rücksicht auf die Größe der
Blisterpackungen funktioniert.
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Die vorgenannten Aufgaben werden erfindungsgemäß mit den in
den Ansprüchen gemachten Aussagen gelöst.
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Die vorgeschlagene Einrichtung, wie sie im Anspruch 1
definiert ist, führt eine Doppelfunktion aus, indem sie freie
Plätze (die vorher defekte Blisterpackungen enthielt, die
stromauf der Einrichtung ausgeworfen wurden) mit nicht
defekten, aus einem Magazin stammenden Blisterpackungen
belädt und indem sie nötigenfalls dieses Magazin automatisch
belädt, wobei sie nicht defekte Blisterpackungen aus den
Plätzen der Oberseite des Förderers entnimmt.
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Die erfindungsgemäßen Eigenschaften werden nachfolgend
erläutert unter Bezugnahme auf die Zeichnung, die zeigt:
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer Maschine, mit der die
Vorrichtung kombiniert wird und, stromauf dieser
Sektion, einer Maschine zum Verpacken
unterschiedlicher Produkte in einzelne Blisterpackungen;
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Fig. 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des
Details 40 in Fig. 1 zur Darstellung wesentlicher
erfindungsgemäßer Aspekte;
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Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Pfeile
III-III in Fig. 1.
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In der Zeichnung bezeichnet 50 einen Teil einer Maschine,
die stromab einer Maschine 1 liegt, die typischerweise in
Richtung stromab aufweist:
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- eine Station 2 zum Formen von Blistern 3 auf einem
Band 4 wärmeverformbaren Materials;
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- eine Station 5 zum Abfüllen eines Produktes (nicht
dargestellt) in die Blister 3, beispielsweise Kapseln,
Pillen und ähnliche Objekte;
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- eine Station 6 zum Erfassen, ob das Produkt in den
Blistern vorhanden ist, bzw. ob das in den Blistern 3
eingesetzte Produkt vorhanden und unbeschädigt ist;
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- eine Station 7, in der eine Siegelfolie 8 auf die
Oberseite des Bandes 4 auf der offenen Seite der Blister
aufgebracht wird;
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- eine Station 9, in der das gesiegelte Blisterband
in einzelne Blisterpackungen 11 geschnitten wird.
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Der vorgenannte Teil der Maschine besitzt einen Förderer
15, dessen Oberseite in Längsrichtung stromab der
Schneid-Station
9 orientiert ist. Der Förderer 15 besteht aus zwei
benachbarten Riemen 16a, 16b, die in der Richtung S von
einem Schrittmotor synchron angetrieben sind. Jeder Riemen
ist an seiner Außenseite mit Querelementen 17a, 17b
versehen, die sich quer längs des benachbarten Riemens
erstrecken und so über die gesamte Breite der Oberseite 14
verlaufen.
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Die Querelemente 17a, 17b der beiden Riemen 16a, 16b bilden
Sitze oder Fächer 18 zur Aufnahme der vorgenannten
Blisterpackungen 11.
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Es muß betont werden, daß die Fächer 18 schmäler sind als
die Blisterpackungen lang; auf diese Weise stehen die Enden
11a, 11b der Blisterpackungen in Querrichtung über die
Aufnahmefächer 18 vor. Symmetrisch gegenüber der Längsachse
der Oberseite 18 sind zwei Seitenteile 19 mit einer
Längsnut 20 auf deren Innenseite angeordnet, in denen die
Längskanten der Blisterpackungen aufgenommen und geführt werden
(Fig. 2); auf diese Weise stehen die vorgenannten Endteile
11a, 11b symmetrisch über die Fächer 18 vor.
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Die Übergabe der Blisterpackungen aus der Schneidstation 9
in die Fächer 8 wird mit einer mit dem Bezugszeichen 100
bezeichneten Vorrichtung vorgenommen, die es ermöglicht,
daß jede Blisterpackung 11 mit der nach oben weisenden
Blisterseite 3 in ein Fach 18 eingesetzt wird; diese
Einrichtung ist in der Patentanmeldung Nr. 3544 A/90 vom
gleichen Anmeldetag für den gleichen Anmelder geschützt.
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Die Schrittbewegung des Förderers 15 bedeutet für die
Fächer 18 auf der Oberseite 14 eine Reihe von Positionen, in
denen jedes Fach 18 auf der Oberseite 14 angehalten wird.
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Die Vorrichtung 40, welche die Erfindung bildet, liegt in
einer dieser Verweilstationen, die in der Zeichnung mit 25
bezeichnet ist.
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Die Vorrichtung 40 besteht aus einem senkrechten Magazin 26
(das in bekannter Weise vom Gestell des Teils der Maschine
50 gehalten wird), das unten offen ist und einen
rechtwinkligen Querschnitt besitzt, der nicht kleiner ist als der
ebene Teil der Blisterpackungen 11, und das zentrisch
gegenüber der Station 25 (Fig. 3) über der Oberseite 14
angeordnet ist. Der untere Teil des Magazins ist mit einer
federbetätigten Halteeinrichtung 27 versehen, mit der ein
Stapel Blisterpackungen 11 im Magazin festgehalten wird.
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Auf jeder Seite der Oberseite 14 gibt es einen Arm; diese
Arme 28a, 28b sind an einer senkrechten Stange 29
befestigt, die sich senkrecht in den Richtungen H, K synchron
mit der Schrittbewegung des Förderers 15 bewegt; diese
Bewegung erfolgt nur dann, wenn die unten dargestellten
Bedingungen zutreffen.
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Die Arme 28a, 28b sind mit Saugnäpfen 30a, 30b versehen
(deren Anzahl von der Größe der Blisterpackungen abhängig
ist), die an eine nicht gezeigte Vakuumquelle angeschlossen
werden können; diese Saugnäpfe liegen senkrecht und weisen
nach oben.
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In der Verweilstation 25 wird die Führungsfunktion der
festen Seitenteile 19 von einem Paar beweglicher Seitenteile
31 übernommen, die stromab der letzteren liegen.
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Jedes bewegliche Seitenteil 31 ist unten an einem nicht
gezeigten festen Träger mittels eines Stiftes 32 angelenkt,
der parallel zur Oberseite 14 liegt; auf diese Weise kann
sich das Seitenteil bewegen. Genauer gesagt, die Bewegung
nach außen erfolgt gegen eine Feder 33, während die
Bewegung
nach innen mittels eines Stiftes 34 begrenzt wird, der
in der Ruhelage des bewegliche Seitenteil 31 in Ausrichtung
mit dem entsprechenden festen Seitenteil 19 hält (Ruhelage
W des beweglichen Seitenteils 31). Der obere, nach innen
weisende Teil jeder Seite besitzt eine Längsnut 35 (Fig.
3), die in der Ruhelage W mit der Nut 20 des entsprechenden
festen Seitenteils 19 fluchtet; diese Nut wird oben von
einer abgerundeten Kante 35a begrenzt, die darüber mit
einer schrägen nach außen laufenden Fläche 25b (Fig. 3)
verbunden ist.
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Die Arme 28a, 28b liegen mit ihren inneren Längskanten
bündig mit entsprechenden Gabeln 37; die zahnförmigen
Fortsätze 37a jeder Gabel weisen nach oben und bilden eine
komplementäre Führung für den Längsabschnitt der Blisterpackung
11 und ist auch symmetrisch in Bezug auf die querliegende
Symmetrieachse der Verweilstation 25.
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Wie vorstehend bemerkt, bewegt sich die Stange 29 senkrecht
in der Richtung H (aufwärts) und K (abwärts). Diese
Bewegung definiert zwei charakteristische Endpositionen für die
Saugnäpfe 30a, 30b, nämlich X für unten und Y für oben.
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In der unteren Position X liegen die Saugnäpfe unterhalb
der entsprechenden Ebenen, die von den Teilen 11a, 11b der
Blisterpackungen 11 besetzt sind.
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In der oberen Position Y liegen die Saugnäpfe etwas höher
als die horizontale Ebene des Trägers für den Stapel P,
bestimmt von den Haltemitteln 27. Aus der obigen Beschreibung
ergibt sich, wie die Vorrichtung 40 arbeitet.
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Defekte Blisterpackungen werden stromauf der genannten
Vorrichtung beseitigt; dies kann beispielsweise in einer
Verweilstation (mit festen Seitenteilen 19) erfolgen, indem
die defekte Blisterpackung einer seitlichen Kraft
unterzogen
wird, um sie aus dem Fach 18 und damit vom Förderer
15 zu entfernen.
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Um die Arbeitsweise der in Fig. 1 mit 150 bezeichneten
Maschine zu optimieren (die am Ende der Oberseite 15 liegt)
und die einen Stapel Blisterpackungen bildet und dann
diesen Stapel in entsprechende Kartons einsetzt (mit Hilfe
bekannter Technik, die für die Erfindung bedeutungslos
ist), müssen die ausgeworfenen Blisterpackungen mit nicht
defekten Blisterpackungen ersetzt werden. Dies erfolgt so:
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Synchron mit dem Positionieren des freien Aufnahmefaches 18
nehmen die Saugnäpfe 30a, 30b die obere Position Y ein; die
Aktivierung dieser Saugnäpfe und die Abwärtsbewegung der
Stange 29 (nach K) veranlaßt die Festhaltemittel 27, daß
sie die Blisterpackung 11 am Boden des Stapels P freigeben
und diese Blisterpackung wird in das freie Fach 18
übergeben, das in der Verweilstation 25 angekommen ist.
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Die Gabeln 37 bewirken, daß die so aufgenommene
Blisterpackung in Bezug auf das untenliegende Fach 18 optimal
zentriert wird.
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Während dieser Übergabe wirken die Längskanten der
Blisterpackung mit den Schrägflächen 25b der beweglichen
Seitenteil 31 derart zusammen, daß diese sich nach außen
bewegen, bis sie infolge der Wirkung der Feder 34 in die
Längsnuten 35 einklinken.
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Geht die Stange 29 nach unten, so führt dies zum Einsetzen
der Blisterpackung 11, die aus dem Magazin 26 aufgenommen
wurde, in das freie Fach 18 in der Verweilstation 25; die
Saugnäpfe werden synchron zum Einklinken der
Blisterpakkungs-Längskanten in die Nuten 35 abgeschaltet und damit
sitzt die Blisterpackung in Perfekter Zentrierung in dem
Fach 18. Auf diese Weise wird eine defekte Blisterpackung,
die oberhalb der Vorrichtung 40 aus dem Fach 18 ausgeworfen
wurde, von einer aus dem Magazin entnommenen Blisterpackung
ersetzt.
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Die Menge der Blisterpackungen im Magazin darf niemals
unterhalb einer vorbestimmten Anzahl fallen.
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Wenn dies erfolgt (dies kann durch passende Sensoren leicht
festgestellt werden), so muß das Magazin mit nicht defekten
Blistepackungen beladen werden.
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Dies erfolgt synchron mit einer momentanen Unterbrechung,
während der die Kartoniermaschine (nicht dargestellt), die
mit der Einrichtung 150 kombiniert ist, mindestens einen
Karton (und einen entsprechenden Beipack) nicht aufnimmt.
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Zur gleichen Zeit, in der ein Fach 18 mit einer
Blisterpackung in die Verweilstation 25 gelangt, muß sich die
Stange 29 nach oben bewegen.
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Damit wirken die Gabeln 27 mit dieser Blisterpackung
zusammen und die Saugnäpfe 30a, 30b legen sich an die Unterseite
der Blisterpackung. Da diese Saugnäpfe aktiviert sind,
folgt hieraus, daß die Blisterpackung senkrecht aus dem
Fach 18 aufgenommen wird (perfekt zentriert in Bezug auf
das Magazin darüber dank der Wirkung der Gabeln 37) und
ohne Behinderung von Seiten der beweglichen Seitenteile 31
ge1angt sie mit ihren Längskanten an den gerundeten Kanten
35a der Nuten 35 vorbei nach oben, wobei sich die
beweglichen Seitenteile 31 kurzzeitig nach außen schwenken.
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Verschiebt sich die Stange 29 weiter nach oben, so gelangen
die Kanten der Blisterpackung an den federbetätigten
Festhaltemitteln 27 vorbei, so daß der Stapel P im Magazin
angehoben wird.
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Wenn die Saugnäpfe (in der oberen Lage Y) abgeschaltet
werden, so liegt diese Blisterpackung zuunterst im Stapel P
und ruht auf der horizontalen Abstützebene, die durch die
Festhaltemittel 27 vorgesehen ist.
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Eine zentrale, nicht dargestellte Steuerung überwacht in
bekannter Weise die Anzahl der Blisterpackungen des Stapels
im Magazin; das automatische Laden des Magazins erfolgt
immer dann, wenn diese Anzahl unter ein bestimmtes Minimum
fällt und wird unterbrochen, wenn die Anzahl eine
vorbestimmte Maximalzahl erreicht.