DE69016916T3 - Zahnimplantat-System für die anatomische Restauration sowie Heilverschluss. - Google Patents
Zahnimplantat-System für die anatomische Restauration sowie Heilverschluss.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Zahnimplantaten und im besonderen ein System zur Bereitstellung eines Zahnersatzes und eines Zahnfleischgewebe-Heilverschlusses, wodurch sich eine Restauration mit Gewebe-Implantat-Profilen ergibt, die den Profilen eines natürlichen Zahns und des diesen umgebenden Zahnfleischgewebes entsprechen. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Befestigung einer temporären Krone und einer Endprothese an einem Zahn, nachdem das anfängliche Implantat eingefügt worden und das umgebende Zahnfleisch abgeheilt ist.
- In EP-A-0 139 052 ist ein Zahnimplantat-System sowie ein Heilverschluß gemäß der Definition im Oberbegriff der Ansprüche 1 bzw. 24 offenbart.
- Zur starren Befestigung metallischer bzw. keramischer Werkstoffe an der Zahnhöhle eines menschlichen Unterkiefers bzw. Oberkiefers bei der Bereitstellung eines langfristigen Ersatzes für verlorene Zähne, wurden viele Systeme vorgeschlagen. Ältere Systeme waren nur über beschränkte Zeiträume erfolgreich und wurden schließlich als Fremdkörper abgestoßen. Spätere Systeme, wie sie etwa in den U.S. Patenten US-A-3.589.011 an Sneer, US-A-3.797.113 an Brainin, US-A-3.979.828 an Taylor, US-A-4.324.550 an Reuther u. a. und in US-A-4.416.629 an Mozsary u. a., beschrieben sind, erwiesen sich durch die Schaffung einer starren Verankerung in dem tragenden Knochen als langfristig erfolgreich. Die intraorale Restauration dieser knochenintegrierten Vorrichtungen wurde durch viele unterschiedliche Systeme erreicht, welche Modifikationen ursprünglicher Versuche darstellten. Diese Modifikationen wurden in den U.S. Patenten US-A-4.780.080 an Harras, US-A-4.713.003 an Symington u. a. und in US-A-4.657.510 an Gittleman beschrieben. Jedoch werden durch diese restaurativen Systeme ästhetische Einbußen in Kauf genommen. Der Übergang zwischen einem Implantat und dessen umgebenden Zahnfleischgewebe ist nicht ausreichend dicht, um ein Eindringen von Lebensmitteln und Bakterien in diesen Bereich zu verhindern. Solche Fremdstoffe können chronische Infektionen und einen Knochenverlust verursachen, was zu einem letztendlichen Verlust des Implantats führt. Zur Zeit verwendete Implantate weisen eine runde Wurzelform auf, die sich dimensional von der einer Zahnwurzelmorphologie eines normalen Zahns unterscheidet. Dadurch wird eine ästhetische Restauration erschwert, die Entwicklung eines natürlichen, weichen Zahnfleischgewebes behindert und das Erscheinungsbild des Trägers verschlechtert.
- In der Europäischen Patentanmeldung EP-A-0.139.052 ist ein Zahnimplantat-System offenbart, welches eine Zahnwurzel und einen Stift zur Stützung eines Zahnersatzes in einem Kieferknochen aufweist. Die Zahnwurzel wird in dem Kieferknochen implantiert und der Stift wird in eine Gewindevertiefung in der Zahnwurzel gedreht.
- In der Deutschen Offenlegungsschrift DE-A-3.739.434 ist ein Zahnimplantat-System offenbart, das eine Befestigungsvorrichtung und einen Widerlager zur Stützung eines Zahnersatzes in einem Kieferknochen umfaßt. Der Widerlager wird in eine Gewindevertiefung in der Befestigungsvorrichtung gedreht.
- Es besteht Bedarf nach einem Zahnimplantat-System zur Bereitstellung eines Übergangs zwischen Implantatwurzel und Zahnfleischgewebe, mit verbesserter Widerstandsfähigkeit gegen eine bakterielle Infektion und zur Bereitstellung eines Profils, das dem eines natürlichen Zahns und dessen umgebenden Gewebes mehr entspricht, so daß sich das Erscheinungsbild eines Trägers des Implantats verbessert.
- Ferner setzt die Entfernung der transepithelialen Manschette und/oder der Heilverschlüsse zur Anpassung einer temporären Krone und später einer dauerhaften Krone, die Entfernung der vollständigen Widerlager-/oder Heilverschlußstruktur voraus, wodurch das umgebende Gewebe verletzt wird und was zu einer apicalen Migration des Gewebes führt und wiederum eine zusätzliche Heilzeit voraussetzt. Es besteht ein weiterer Bedarf nach einem Zahnimplantat-System, das die Anpassung und Implantation einer temporären Krone und später einer permanenten Krone ermöglicht, ohne daß der temporäre Widerlager und/oder die Heilverschlüsse entfernt werden müssen.
- Gemäß einem Aspekt kann die vorliegende Erfindung wie folgt zusammengefaßt werden: ein Zahnimplantat-System, das in das Zahnfleischgewebe und die Zahnhöhle des Kieferknochens einsetzbar ist, um einen Zahnersatz zu tragen, wie dies in dem gegenständlichen Anspruch 1 beansprucht wird.
- Gemäß einem weiteren Aspekt handelt es sich bei der Erfindung um einen Heilverschluß zur Verwendung mit einer implantierbaren Befestigungsvorrichtung mit einem offenen Ende und einer Gewindevertiefung, wie dies in dem gegenständlichen Anspruch 12 beansprucht wird.
- Die Erfindung sieht somit ein System vor, durch das das Austrittsprofil des Zahnersatzes dem Profil einer natürlichen Wurzel mehr entspricht, und wobei das System für eine feste Passung zwischen dem Zahnersatz und dem Zahnfleischgewebe nach der Installation einer Krone oder eines anderen Zahnersatzes sorgt.
- Das System umfaßt eine implantierbare Befestigungsvorrichtung mit proximalen und distalen Endstücken, wobei das proximale Endstück eine Einrichtung aufweist, die durch das geöffnete Zahnfleischgewebe in die Zahnhöhle des Kieferknochens implantiert wird, wobei das distale Endstück von der Außenoberfläche des Kieferknochens zugänglich ist. Die Befestigungsvorrichtung umfaßt ein hohles Inneres, das mit einer Öffnung in dem distalen Endstück beginnt und sich zu dem proximalen Endstück erstreckt. Die Vertiefung weist mindestens an einem Teilstück ihrer Länge Gewinde auf.
- Die Erfindung verwendet eine Deckschraube zum Verschluß des hohlen Teilstücks der Befestigungsvorrichtung während dem Zeitraum, in dem der Kieferknochen um die Befestigungsvorrichtung wächst. Nach der Knochenintegration der Befestigungsvorrichtung wird das Zahnfleischgewebe erneut geöffnet und die Deckschraube wird entfernt und durch einen Heilverschluß ersetzt. Dadurch, daß der Widerlager die gleiche Kontur aufweist, paßt er nach dem Eingriff des Widerlagers mit der Befestigungsvorrichtung fest in die geheilte Öffnung in dem Zahnfleischgewebe. Der Widerlager wird durch eine Schraube mit einem Gewindeendstück und einem Schraubendstück abnehmbar an der Befestigungsvorrichtung befestigt. Das Gewindeendstück wird durch den Widerlager geführt und in die Vertiefung der Befestigungsvorrichtung geschraubt. Das Schraubendstück der Schraube wirkt mit einem Schraubwerkzeug, wie etwa mit einem Schraubenzieher zusammen und greift mit dem Widerlager ein, wobei der Widerlager an der Befestigungsvorrichtung gehalten wird.
- Bei einem derzeit bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt der Widerlager ein divergierendes Segment und ein Kopfsegment, wobei beide Segmente eine kegelstumpfartige Form aufweisen. Das schmalere Ende des divergierenden Segments greift mit dem distalen Endstück der Befestigungsvorrichtung ein, während das größere Ende des divergierenden Segments an dem schmaleren Ende des Kopfsegments angebracht ist. Das schmalere Ende des Kopfsegments ist schmaler als das größere Ende des divergierendes Segments, so daß an deren Verbindungsstelle ein Ansatz gebildet wird. Die Achsen des divergierenden Segments und des Kopfsegments befinden sich in Axialität zu der Achse der Befestigungsvorrichtung.
- Das System umfaßt außerdem einen Zahnersatz, der auslösbar mit dem Widerlager eingreift. Bei einem derzeit bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt der Zahnersatz eine Krone mit einem hohlen Inneren, das auf den Kopfabschnitt des Widerlagers paßt. Die Krone weist außerdem eine Öffnung auf, die sich lateral durch die Seitenwand der Krone erstreckt. Die Öffnung kann mit der Gewindevertiefung in der Seite des Widerlagers ausgerichtet werden. Die Schraube umfaßt ein Gewindeendstück und ein Schraubendstück. Das Gewindeendstück wird durch die Öffnung in der Seite der Krone eingeführt und in die Öffnung in der Seite des Widerlagers geschraubt. Das Schraubendstück kann mit einem Schraubwerkzeug zusammenwirken und in einer Vertiefung in der Seitenwand der Krone eingreifen. Mit Ausnahme der Krone sind alle Elemente der Erfindung aus Titan bzw. einer anderen harten Substanz hergestellt ist, die für die Implantation in dem Körper geeignet ist.
- Die vorliegende Erfindung umfaßt ferner einen verbesserten Heilverschluß und einen verbesserten Widerlager zur Verwendung in Verbindung mit dem verbesserten Heilverschluß. Der verbesserte Heilverschluß wird nicht aus einem Stück sondern zweiteilig hergestellt. Ein erster Teil umfaßt ein divergierendes bzw. kegelstumpfartiges Segment, das eine gewünschte Form zur Heilung um das Zahnfleisch aufweist, so daß das Zahnfleischgewebe in umgekehrter Kontur zu der Kontur des divergierenden Segments heilt. Der zweite Teil umfaßt ein zylinderförmiges Teilstück mit einem Gewindeschaft, der durch eine Gewindevertiefung in dem angrenzenden Ende des divergierenden Segments einen lösbaren Eingriff mit dem ersten Teil ermöglicht, wobei der zweite Teil auch einen Schraubteil bzw. einen Schraubenkopf aufweist, der mit dem zylinderförmigen Segment verbunden wird. Während dem Heilvorgang wird der zweite Teil von dem ersten Teil entfernt, der in dem Patienten verbleibt, so daß der Heilvorgang des Zahnfleischs nicht beeinträchtigt wird. Der verbesserte Widerlager umfaßt ein kegelstumpfartiges Kopfsegment mit einem Gewindeschaft, der sich von dem großen Ende des Kopfsegments erstreckt und mit der Gewindevertiefung in dem kegelstumpfartigen Segment des Heilverschlusses eingreift, das in dem Patienten verbleibt. Der Zahnersatz greift abnehmbar mit dem Widerlager ein.
- Die vorstehenden und andere kennzeichnende Merkmale der Erfindung sind nachstehend genau beschrieben und in den anhängigen Ansprüchen ausgeführt.
- Auf die Zeichnungen wird nur zum Zwecke der Veranschaulichung und nicht zur Einschränkung der Erfindung bezug genommen. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Schnittansicht eines Heilverschlusses und einer Befestigungsvorrichtung eines zur Zeit bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, wobei ein Teil des Kieferknochens und des Zahnfleischs im Aufriß dargestellt ist;
- Fig. 2 eine Schnittansicht einer Krone, eines Widerlagers, einer Befestigungsvorrichtung und von Halteschrauben des zur Zeit bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, wobei ein Teil des Kieferknochens und des Zahnfleischs im Aufriß dargestellt ist; und
- die Fig. 3-6 Seitenansichten bevorzugter Heilverschlüsse gemäß der vorliegenden Erfindung.
- Nachstehend werden zwar in bezug auf die Zeichnungen besondere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung beschrieben, doch wird hiermit festgestellt, daß diese Ausführungsbeispiele als Beispiele beschrieben werden und daß diese nur eine kleine Anzahl der vielen möglichen besonderen Ausführungsbeispiele veranschaulichen, welche Anwendungen der Grundsätze der Erfindung darstellen können. Die für den Fachmann offensichtlichen verschiedenen Abänderungen und Modifikationen bezüglich der Erfindung gehören dem Umfang der Erfindung an, wie dieser in den anhängigen Ansprüchen weiter definiert ist.
- In bezug auf die Fig. 1 & 2 handelt es sich bei der vorliegenden Erfindung um ein System zur Bereitstellung eines Zahnersatzes für einen oder mehrere fehlende Zähne. Der Zahnersatz kann eine Krone, ein festes oder herausnehmbares Teilgebiß sowie ein festes oder ein herausnehmbares Vollgebiß umfassen. Bei einem zur Zeit bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfaßt der Zahnersatz eine Krone 2, die abnehmbar an einem Widerlager 4 befestigt ist. Gemäß dem bevorzugten Verfahren zur Anbringung des Zahnersatzes in dem Mund des Patienten, wird in der Zahnhöhle des Kieferknochens, wo ein Zahn gezogen worden bzw. auf andere Weise verloren gegangen ist, eine Fassung vorbereitet. In diesem Bereich wird eine herkömmliche Befestigungsvorrichtung 12 implantiert. Eine mustergültige Befestigungsvorrichtung ist in etwa zylinderförmig und weist eine Gewindeoberfläche 14 auf. Die Befestigungsvorrichtung 12 umfaßt ein hohles Teilstück 18, das sich von der oberen Oberfläche 20 der Befestigungsvorrichtung zu deren unteren Oberfläche 22 erstreckt. Die Befestigungsvorrichtung wird so implantiert, daß sich das distate Endstück 24 der Befestigungsvorrichtung zu der Außenoberfläche des Kieferknochens 26 erstreckt. Das proximale Endstück 28 der Befestigungsvorrichtung erstreckt sich in den Kieferknochen 26, und zwar so weit, wie dies für eine zufriedenstellende Implantation erforderlich ist. Bei einem Ausführungsbeispiel wird der Kieferknochen in Vorbereitung für die Aufnahme der Befestigungsvorrichtung aufgebohrt und mit Gewinden versehen. Bei der Implantation greift die Gewindeoberfläche 14 der Befestigungsvorrichtung 12 mit der Gewindeoberfläche 29 des Kieferknochens 26 ein.
- Nach der Implantation der Befestigungsvorrichtung 12 wird auf die Befestigungsvorrichtung (nicht abgebildet) eine Deckschraube geschraubt, um die Befestigungsvorrichtung während dem Zeitraum, in dem der Knochen um das proximale Teilstück 28 der Befestigungsvorrichtung wächst, zu verschließen. Das Zahnfleischgewebe 37 oberhalb der Befestigungsvorrichtung wird gemäß im Fach allgemein bekannten Verfahren geschlossen. Nach Vollendung der Knochenintegration der Befestigungsvorrichtung 12 wird das Zahnfleischgewebe 37 oberhalb der Befestigungsvorrichtung erneut geöffnet und die Deckschraube wird entfernt. Dann wird der Heilverschluß 30 in die Befestigungsvorrichtung geschraubt und durch einen Schaft 31 an der Verwendungsposition gehalten. Der Schaft umfaßt ein distales Endstück 32 und ein proximales Endstück 33, die gemeinsam eine Gewindeoberfläche 34 aufweisen. Die Gewindeoberfläche 34 greift mit einer Gewindeoberfläche 36 in dem hohlen Teilstück 18 der Befestigungsvorrichtung ein, um den Heilverschluß 30 an der Verwendungsposition zu halten. Die Befestigungsvorrichtung 12 weist um die Öffnung der Vertiefung 18 in dem distalen Endstück 24 der Befestigungsvorrichtung einen erhöhten Ansatz 21 auf. Der Ansatz 21 kann kreisförmig sein oder eine hexagonale Form aufweisen. Der Ansatz paßt in eine passend gestaltete Fassung 39 des Heilverschlusses 30. Der Eingriff des Ansatzes in der Fassung sieht eine zusätzliche Verstärkung des Eingriffs des Heilverschlusses 30 mit der Befestigungsvorrichtung 12 vor.
- Der Heilverschluß 30 ist ferner so gestaltet, daß das Zahnfleischgewebe 37 bei der Entfernung der Deckschraube chirurgisch verschoben werden kann, so daß es in einer Form um den Verschluß heilt, die dimensional dem vorher entfernten bzw. verlorenen Zahn entspricht. Die geeignete Profilierung des Zahnfleischgewebes 37 während dessen Heilvorgang ist erforderlich, um eine feste Passung zwischen dem Widerlager und dem Zahnfleisch zu gewährleisten. Diese feste Passung sieht eine ästhetische Verbesserung der fertigen Restauration vor.
- In zusätzlichem bezug auf die Fig. 3-6 können die bevorzugten Heilverschlüsse 30 mit unterschiedlichen Durchmessern, Höhen und Austrittsprofilen gestaltet sein, so daß das Zahnfleischgewebe 37 während der Heilung in eine passende Form gebracht wird, die mit der Form bei der Vollendung der Restauration vergleichbar ist.
- In den Fig. 3 & 4 sind Einzelheiten von Heilverschlüssen 30 mit drei Abschnitten dargestellt. Die Verschlüsse weisen einen kegelstumpfartigen Abschnitt 38 auf, dessen schmaleres Ende 35 an dem distalen Ende 32 des Schafts 31 angebracht ist. Ein zylinderförmiger Abschnitt 40 erstreckt sich von dem kegelstumpfartigen Abschnitt 38, wobei ein proximales Ende 42 an dem größeren Ende 43 des kegelstumpfartigen Abschnitts angebracht ist. Ein Schraubenkopfsegment 46 stellt den Abschluß des Heilverschlusses 30 dar, wobei das Segment ein proximales Ende 48 aufweist, das an dem distalen Ende 44 des zylinderförmigen Abschnitts 40 angebracht ist. Das Schraubenkopfsegment 46 weist ferner ein Schraubende 49 auf, das mit einem Schraubwerkzeug zusammenwirken kann. Bei dem Schraubende handelt es sich vorzugsweise um einen Schlitz 51, der transversal zu der Längsachse des Heilverschlusses 30 ist, wobei das Ende mit einem normalen Schraubenzieher eingeschraubt werden kann.
- In den Fig. 5 & 6 sind Heilverschlüsse 50 mit vier Abschnitten dargestellt. Diese Verschlüsse weisen die gleichen Elemente wie die Verschlüsse 30 mit drei Abschnitten auf, wobei sie zusätzlich noch eine zylinderförmige Basis 52 umfassen. Die Basis 52 wird dazu verwendet, den Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Kieferknochens und dem distalen Teilstück 24 der Befestigungsvorrichtung 12 zu füllen, wenn sich die Oberfläche des Kieferknochens nach der Heilung um die Befestigungsvorrichtung über das distale Teilstück der Befestigungsvorrichtung erstreckt. Die Basis umfaßt ein proximales Endstück 54 und ein distales Endstück 55. Das proximale Endstück 54 ist an dem distalen Endstück 32 des Schafts 31 angebracht, während das distale Endstück 55 an dem schmaleren Ende 35 des kegelstumpfartigen Abschnitts angebracht ist.
- Die Längsachsen der Segmente 38, 40, 46, 52 und des Schafts 31 der Heilverschlüsse 30, 50 befinden sich vorzugsweise in Axialität zueinander.
- An der Verbindungsstelle der Segmente 52, 38, 40 & 46 entspricht der Umfang jedes Segments vorzugsweise dem Umfang des angrenzenden Segments.
- Die Heilverschlüsse 30 & 50 sind vorzugsweise einteilig.
- Nach der Positionierung der Befestigungsvorrichtung 12 in dem Kieferknochen 26 und eines Heilverschlusses 30 bzw. 50 durch das Zahnfleischgewebe 37, wird das Zahnfleisch um den Verschluß genäht. Die Befestigungsvorrichtung und der Verschluß bleiben solange an der Verwendungsposition, bis ein Zahnersatz hergestellt worden und für die Einführung in die Befestigungsvorrichtung bereit ist. Dafür ist ein Zeitraum von acht Wochen oder darüber erforderlich. Wenn der Zahnersatz für die Einführung bereit ist, wird der Verschluß von der Befestigungsvorrichtung 12 entfernt und durch einen Zahnersatz mit einem Widerlager 4 ersetzt.
- In Fig. 2 ist der Widerlager 4 durch eine Schraube 60 mit einem Gewindeendstück 61 und einem Schraubendstück 62 an der Befestigungsvorrichtung 12 befestigt. Die Schraube wird durch die Widerlagervertiefung 10 geführt und in der Befestigungsvorrichtung 12 in Eingriff mit der Gewindeoberfläche 36 gebracht. Bei dem Schraubendstück 62 der Schraube 60 handelt es sich vorzugsweise um einen Schlitz 66, der quer zu der Längsachse der Schraube ausgerichtet ist und der mit einem Blatt- Schraubenzieher zusammenwirken kann.
- Ein Merkmal der Verwendung einer Schraube 60 zur Befestigung des Widerlagers 4 an der Befestigungsvorrichtung 12 ist es, daß das divergierende Segment 68 auf die gleiche Weise wie ein natürlicher Zahn gestaltet werden kann, bei einer Verringerung der Bißanomalie und der proximalen Oberflächen des Widerlagers, wenn die Situation dies erfordert. Außerdem kann eine axiale Reduzierung des Widerlagers ausgeführt werden, um die Herstellung anatomisch genauer Restaurationen zu ermöglichen. Die axiale Reduzierung ermöglicht ferner eine Trennung von benachbarten Zähnen bzw. Implantaten und veränderliche cervicale Konturen, wie dies für einen Gewebeheilung und für die Ästhetik erforderlich ist. In Fig. 2 umfaßt die Krone 2 im Fach der Zahntechnik allgemein bekannte Elemente. Die Krone 2 umfaßt ein hohles Inneres 88, das auf den Kopf 70 des Widerlagers 4 paßt. Die Krone 2 kann durch einen Zahnkronenklebstoff oder durch eine Schraube abnehmbar an dem Widerlager befestigt werden. Bei einer Schraubenbefestigung wird eine Schraube 90 durch eine Öffnung 91 in der Seite der Krone geführt. Der Widerlager 4 umfaßt in seiner Seitenwand eine Gewindevertiefung 92, die sich in die Vertiefung 10 des Widerlagers erstreckt. Die Schraube 90 umfaßt ein Gewindeendstück 94 und ein Schraubendstück 96. Die Schraube wird durch die Öffnung 91 eingeführt und das Gewindeendstück 94 greift in der Gewindevertiefung 92 ein. Die Seite der Krone weist außerdem eine Vertiefung 98 auf, die das Schraubendstück 96 aufnimmt.
- Mit Ausnahme der Krone 2 sind alle erfindungsgemäßen Elemente vorzugsweise aus reinem Titan hergestellt, wobei sie auch aus anderen biokompatiblen Werkstoffen hergestellt sein können.
- Das erfindungsgemäße Zahnimplantat-System sorgt für die Entwicklung einer passenden Zahnfleischgewebeform, die zu ästhetischeren und funktional wünschenswerten Gewebekonturen zum Zeitpunkt der Zahnersatzverbindung und danach führt. Das System erlaubt ferner eine Modifikation und Anpassung des Widerlagers 4, so daß dieser intraoralen Ansprüchen auf eine Art und Weise genügt, wie dies bei der Gestaltung und Restauration natürlicher Zähne der Fall ist. In Anbetracht der vorstehenden Beschreibung der Erfindung gemäß den Anforderungen der Patentgesetze, kann der Fachmann ohne größere Schwierigkeiten Änderungen und Modifikationen bezüglich der verschiedenen beschriebenen Elemente der Erfindung vornehmen, so daß seinen spezifischen Anforderungen bzw. Bedingungen entsprochen wird. Die Elemente mit einem Schraubende können zum Beispiel eine Fassung aufweisen, die mit einem Allen-Schraubenschlüssel zusammenwirken kann. Es sind sowohl einzelne als auch mehrfache Restaurationen möglich. Der Zahnersatz kann durch Vollgebisse, Teilgebisse oder herausnehmbare Prothesen gebildet werden. Diese Abänderungen und Modifikationen können ausgeführt werden, ohne dabei vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
- Bei der Anwendung verbleibt die Befestigungsvorrichtung 12 in dem Kieferknochen 26 und der Heilverschluß 30 bzw. 50 wird in die Befestigungsvorrichtung geschraubt und durch den Schaft 31 an der Verwendungsposition gehalten. Wie dies bereits beschrieben worden ist, greift die Gewindeoberfläche 34 des Schafts 31 mit der Gewindeoberfläche 36 in dem hohlen Teilstück 18 der Befestigungsvorrichtung 12 ein, um den Heilverschluß 30 bzw. 50 an der Verwendungsposition zu halten. Danach hat das Zahnfleischgewebe 37 Zeit (normalerweise mindestens acht Wochen), um um den Heilverschluß 30 bzw. 50 zu heilen. Die passende Profilierung des Zahnfleischgewebes 37 während dem Heilvorgang ist dafür erforderlich, eine feste Passung zwischen dem Widerlager und dem Zahnfleisch zu gewährleisten. In dieser Zeit erfolgt auch die Knochenintegration der Befestigungsvorrichtung 12 in dem Kieferknochen 26. Wenn der Zeitpunkt für eine Probeanpassung einer Krone 2 gekommen ist, bei der es sich zuerst um eine temporäre Krone und später um eine permanente Krone handelt, muß der Heilverschluß 30 bzw. 50 vollständig entfernt und auf die vorstehend beschriebene Weise durch den Widerlager 4 ersetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt hat sich das nachgewachsene Zahnfleischgewebe 37 der Form des kegelstumpfartigen Abschnitts 38 des Heilverschlusses 30 bzw. 50 angepaßt. Bei der Entfernung des Heilverschlusses 30 bzw. 50 tritt in dem nachgewachsenen Bereich des Zahnfleischgewebes 37 in der Umgebung des kegelstumpfartigen Abschnitts 38 wenigstens eine geringfügige Verletzung auf, wie etwa ein Bluterguß und möglicherweise eine gewisse Gewebeablösung. Aus diesem Grund ist es nach der Anpassung der temporären Krone erforderlich, den Heilverschluß 30 bzw. 50 erneut einzusetzen und dem Zahnfleischgewebe 37 muß erneut Zeit zum nachwachsen gegeben werden. Aufgrund der Blutergußbildung bzw. der Gewebeablösung, kann es passieren, daß das Zahnfleischgewebe 37 nicht in geeigneter Weise in der ursprünglich geformten Weise an dem kegelstumpfartigen Abschnitt 38 nachwächst. Dies führt zu einer Verzögerung von mehreren zusätzlichen Wochen. Außerdem muß dieser Vorgang wiederholt werden, wenn es erforderlich ist, die temporäre Krone neu anzupassen, und der Vorgang muß auch dann wiederholt werden, wenn der Zeitpunkt zur Anpassung der permanenten Krone gekommen ist. Aus diesem Grund ist eine Verbesserung erforderlich, wobei wenigstens das kegelstumpfartige Teilstück 38 des Heilverschlusses 30 bzw. 50 in dem Kiefer 26 eingeschraubt bleibt, und wobei das kegelstumpfartige Teilstück 38 in dem nachgewachsenen Zahnfleischgewebe 37 an seiner Position verbleibt, so daß das an dem Zahnfleischgewebe 37 verursachte Trauma bei der Anpassung der temporären Krone und später der permanenten Krone wesentlich verringert wird. In den Fig. 7 bis 10 ist ein verbesserter Heilverschluß 130 mit zusammenpassendem Widerlagerelement dargestellt. Der verbesserte Heilverschluß 130 kann, wie die Heilverschlüsse aus den Fig. 3 bis 6, mit unterschiedlichen Durchmessern, Höhen und Austrittsprofilen gestaltet werden, so daß das Zahnfleischgewebe 37 während dem Heilvorgang in eine geeignete Form gebracht werden kann, die mit der bei der Vollendung der Restauration gewünschten Form vergleichbar ist. Der verbesserte Heilverschluß 130 ist zwar als Verschluß mit drei Abschnitten dargestellt, der mit den Heilverschlüssen aus den Fig. 3 und 4 vergleichbar ist, doch kann der Verschluß auch vier Abschnitte aufweisen, wie dies in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, und wobei der Heilverschluß zusätzlich eine zylinderförmige Basis unterhalb dem kegelstumpfartigen Abschnitt aufweist.
- Das kennzeichnende neuartige Merkmal des verbesserten Heilverschlusses 130 liegt darin, daß es sich bei dem verbesserten Heilverschluß nicht wie bei allen vier Heilverschlüssen aus den Fig. 3 bis 6 um eine einteilige Konstruktion handelt, sondern um eine zweiteilige Konstruktion, und zwar sowohl bei einem Heilverschluß mit drei Abschnitten, wie dies in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, als auch bei einem Heilverschluß mit vier Abschnitten gemäß den Fig. 5 und 6.
- Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Ausführung bzw. Anordnung oder ein hierin offenbartes bestimmtes Ausführungsbeispiel oder einen bestimmten Verwendungszweck beschränkt, da die Erfindung in verschiedenen Einzelheiten und Relationen modifiziert werden kann, ohne dabei vom Umfang der vorstehend dargestellten und beschriebenen beanspruchten Erfindung abzuweichen, wobei die Vorrichtung vorstehend nur der Veranschaulichung und/oder der Offenbarung eines funktionellen Ausführungsbeispiels dient und nicht alle verschiedenen Ausführungen der Modifikationen darstellt, mit denen die Erfindung ausgeführt werden kann.
- Die Erfindung wurde in beachtlichen Einzelheiten beschrieben, um den Patentgesetzen durch vollständige Offenlegung mindestens einer Ausführung der Erfindung zu entsprechen. Jedoch schränkt diese genaue Beschreibung die umfassenden Merkmale bzw. Grundsätze der Erfindung sowie den Umfang der zu erteilenden Patentmonopolie in keiner Weise ein.
Claims (16)
1. Zahnimplantat-System, das in das Zahnfleischgewebe (37) und
die Zahnhöhle des Kieferknochens (26) einsetzbar ist, um einen
Zahnersatz (2) zu tragen, wobei das System folgendes umfaßt:
(a) eine implantierbare Befestigungsvorrichtung (12) mit
einem proximalen Endstück (28) und einem distalen Endstück (24),
wobei das proximale Endstück (28) eine Einrichtung zur Einbettung
in dem geöffneten Zahnfleischgewebe (37) und der Zahnhöhle des
Kieferknochens (37) aufweist, wobei das distale Endstück (24) von
der äußeren Oberfläche des Kieferknochens (26) zugänglich ist,
wobei die Befestigungsvorrichtung (12) aus einem Werkstoff
hergestellt ist, der eine Heilung des offenen Zahnfleischgewebes
(37) und ein Wachstum des Kieferknochens (26) um die
Befestigungsvorrichtung (12) ermöglicht, wobei die
Befestigungsvorrichtung (12) ferner eine Vertiefung (18) umfaßt,
die sich von einer Öffnung in dem distalen Endstück (24) zu dem
proximalen Endstück (28) erstreckt, wobei die Vertiefung (18)
entlang mindestens einem Teilstück deren Länge Gewinde (36)
aufweist;
(b) eine Einrichtung zum Verschluß der Vertiefung (18) der
Befestigungsvorrichtung (12) während einer Periode nach der
Implantation, in welcher der Kieferknochen (26) um das proximale
Endstück (28) der Befestigungsvorrichtung (12) wächst;
(c) eine Einrichtung (30) zur Bereitstellung eines
vorbestimmten Profils für das Zahnfleischgewebe (37) neben dem
distalen Endstück (24) der Befestigungsvorrichtung (12), so daß
das Zahnfleischgewebe (37) in umgekehrtem Profil zu dem Profil
der Einrichtung (30) heilt;
(d) wobei die genannte Profileinrichtung (30) einen
Heilverschluß darstellt, der folgendes aufweist:
(e) einen Schaft (31) mit einem proximalen Endstück (33) und
einem distalen Endstück (32), wobei das proximale Endstück (33)
in die Vertiefung (18) der implantierbaren
Befestigungsvorrichtung (12) geschraubt werden kann;
(f) ein Segment (38), wobei ein Ende (35) des Segments (38)
an dem distalen Ende (32) des Schafts (31) angebracht ist, wobei
sich die Achse des Segments (32) in Axialität zu der Achse des
Schafts (31) befindet;
(g) ein zylinderförmiges Segment (40) mit einem proximalen
Ende (42) und einem distalen Ende (44), wobei das proximale Ende
(42) an dem anderen Ende (43) des Segments (38) angebracht ist,
wobei sich die Achse des zylinderförmigen Segments (40) in
Axialität zu der Achse des Segments (38) befindet; und
(h) ein Schraubenkopfsegment (46) mit einem proximalen Ende
(48) und einem Schraubende (49), wobei das Schraubende (49) mit
einem Schraubwerkzeug zusammenwirken kann, wobei das proximale
Ende (48) an dem distalen Ende (44) des zylinderförmigen Segments
(40) angebracht ist, wobei sich die Achse des
Schraubenkopfsegments (46) in Axialität zu der Achse des Segments
(38) befindet.
(i) eine Widerlagereinrichtung (4) zur Stützung des
Zahnersatzes (2), wobei die Einrichtung mit der implantierbaren
Befestigungsvorrichtung (12) eingreift, wobei die
Widerlagereinrichtung (4) in dem Bereich, der in Kontakt mit dem
Zahnfleischgewebe (37) gebracht wird, das gleiche Profil wie die
Einrichtung (30) zum Verschluß und zur Profilierung des
Zahnfleischgewebes (37) aufweist, so daß die
Widerlagereinrichtung (4) neben dem distalen Endstück (28) der
Befestigungsvorrichtung (12) fest mit dem geheilten
Zahnfleischgewebe (37) zusammenpaßt; und
(j) eine Einrichtung (90) zur lösbaren Befestigung des
Zahnersatzes (2) an der Widerlagereinrichtung (4);
dadurch gekennzeichnet, daß
(i) es sich bei dem genannten Segment (38) um ein
kegelstumpfartiges Segment handelt, wobei das genannte eine Ende
des Segments ein schmaleres Ende (35) des Segments (38)
darstellt; und daß
(ii) es sich bei dem genannten anderen Ende des
Segments (38) um ein größeres Ende (43) des kegelstumpfartigen
Segments (38) handelt.
2. Zahnimplantat-System nach Anspruch 1, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß der Zahnersatz (2) eine Krone (2) umfaßt, die
ein hohles Inneres aufweist, das auf ein Teilstück der
Widerlagereinrichtung (4) paßt.
3. Zahnimplantat-System nach Anspruch 1 oder 2, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß der Heilverschluß zusätzlich eine Basis (52)
umfaßt, wobei die Basis (52) zylinderförmig ist und ein
proximales Ende (54) und ein distales Ende (56) aufweist, wobei
das proximale Ende (54) der Basis (52) an dem distalen Ende (32)
des Schafts (31) angebracht ist, und wobei das distale Ende (56)
der Basis (52) an dem schmaleren Ende (35) des kegelstumpfartigen
Segments (38) angebracht ist, wobei sich die Achse der Basis (52)
in Axialität zu den Achsen des Schafts (31) und des
kegelstumpfartigen Segments (38) befindet.
4. Zahnimplantat-System nach einem der vorstehenden Ansprüche,
ferner dadurch gekennzeichnet, daß sich die Außenseite der
Seitenwand (84) des kegelstumpfartigen Segments (38) des
Heilverschlusses von dem schmaleren Ende (35) des Segments (38)
in einem Winkel zwischen 45 Grad und 65 Grad zu der Achse des
Segments (38) nach außen erstreckt.
5. Zahnimplantat-System nach einem der vorstehenden Ansprüche,
ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang des
zylinderförmigen Segments (40) an der Verbindungsstelle zwischen
dem Schraubenkopfsegment (46) und dem zylinderförmigen Segment
(40) dem Umfang des Schraubenkopfsegments (46) entspricht.
6. Zahnimplantat-System nach einem der vorstehenden Ansprüche,
ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang des
zylinderförmigen Segments (40) an der Verbindungsstelle zwischen
dem zylinderförmigen Segment (40) und dem kegelstumpfartigen
Segment (38) dem Umfang des kegelstumpfartigen Segments (38)
entspricht.
7. Zahnimplantat-System nach Anspruch 1, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Widerlagereinrichtung (4) eine hohle
Widerlagervorrichtung und eine Schraube (60) umfaßt, wobei die
Schraube ein Gewindeendstück (61) und ein Schraubendstück (62)
umfaßt, wobei das Gewindeendstück (61) durch die
Widerlagervorrichtung treten und in die Vertiefung (18) der
implantierbaren Befestigungsvorrichtung (12) geschraubt werden
kann, wobei das Schraubendstück mit einem Schraubwerkzeug
zusammenwirken und mit der Widerlagervorrichtung eingreifen kann.
8. Zahnimplantat-System nach Anspruch 7, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Widerlagervorrichtung der
Widerlagereinrichtung (4) folgendes umfaßt:
a) ein divergierendes Segment (68) mit hohler,
kegelstumpfartiger Form, wobei das schmalere Ende des Segments
mit dem distalen Endstück (24) der implantierbaren
Befestigungsvorrichtung (12) eingreifen kann, wobei sich die
Achse des Segments (68) in Axialität zu der Achse der
Befestigungsvorrichtung (12) befindet; und
b) ein Kopfsegment (70) mit hohler, kegelstumpfartiger Form,
wobei das größere Ende des Kopfsegments (70) an dem größeren Ende
des divergierenden Segments (68) angebracht ist, wobei sich die
Achse des Kopfsegments (70) in Axialität zu der Achse des
divergierenden Segments (68) befindet, und wobei das größere Ende
des divergierenden Segments (68) größer ist als das größere Ende
des Kopfsegments (70), so daß an deren Verbindungsstelle ein
Ansatz gebildet wird.
9. Zahnimplantat-System nach Anspruch 8, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Außenseite der Seitenwand des
divergierenden Segments (68) von dem schmaleren Ende des Segments
(68) in einem Winkel zwischen 45 Grad und 65 Grad zu der Achse
des Segments (68) nach außen erstreckt.
10. Zahnimplantat-System nach Anspruch 1, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur lösbaren Befestigung des
Zahnersatzes (2) an dem Widerlager (4) einen Klebstoff umfaßt.
11. Zahnimplantat-System nach Anspruch 2, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur lösbaren Befestigung der
Krone (2) an dem Widerlager (4) folgendes umfaßt:
a) eine Gewindevertiefung (92) in der Seite der
Widerlagereinrichtung (4);
b) eine Öffnung (91), die sich lateral durch die Seite der
Krone (2) erstreckt, wobei die Öffnung (91) der Krone (2) mit der
Gewindevertiefung (92) in der Seite der Widerlagereinrichtung (4)
ausrichtbar ist; und
c) eine Halteschraube (90) mit einem Gewindeendstück (94)
und einem Schraubendstück (96), wobei das Gewindeendstück (94)
durch die Öffnung (91) in der Seite der Krone (2) tritt und in
die Öffnung (92) in der Seite des Widerlagers (4) geschraubt
wird, wobei das Schraubendstück (96) mit einem Schraubwerkzeug
zusammenwirken und mit der Krone (2) eingreifen kann.
12. Heilverschluß zur Verwendung mit einer implantierbaren
Befestigungsvorrichtung (12) mit einem offenen Ende (24) und
einer Gewindevertiefung (18), wobei der Heilverschluß folgendes
umfaßt:
ein Schraubenkopfsegment (46) mit einem proximalen Ende (48)
und einem Schraubende (49), wobei das Schraubende (49) mit einem
Schraubwerkzeug zusammenwirken kann;
einen Schaft (31) mit einem proximalen Endstück (33) und
einem distalen Ende (32), wobei das proximale Endstück (33) in
die Vertiefung (18) der implantierbaren Befestigungsvorrichtung
(12) schraubbar ist, wobei der Verschluß durch folgendes
gekennzeichnet ist:
ein divergierendes Segment (38) mit kegelstumpfartiger Form,
wobei das schmälere Ende (35) des Segments (38) an dem distalen
Ende (32) des Schafts (31) angebracht ist, wobei sich die Achse
des Segments (38) in Axialität zu der Achse des Schafts (31)
befindet, wobei der Schaft (31) die Befestigungsvorrichtung (12)
verschließt; und ein zylinderförmiges Segment (40) mit einem
proximalen Ende (42) und einem distalen Ende (44), wobei das
proximale Ende (42) des zylinderförmigen Segments (40) an dem
größeren Ende (43) des kegelstumpfartigen Segments (38)
angebracht ist, wobei sich die Achse des zylinderförmigen
Segments (40) in Axialität zu der Achse des divergierenden
Segments (38) befindet, und wobei sich die Achse des
Schraubenkopfsegments (46) in Axialität zu der Achse des
divergierenden Segments (38) befindet.
13. Heilverschluß nach Anspruch 12, ferner gekennzeichnet durch
eine Basis (52), wobei die Basis (52) zylinderförmig ist und ein
proximales Ende (54) und ein distales Ende (56) umfaßt, wobei das
proximale Ende (54) der Basis (52) an dem distalen Ende (32) des
Schafts (31) angebracht ist, und wobei das distale Ende (56) der
Basis (52) an dem schmaleren Ende (35) des divergierenden
Segments (38) angebracht ist, wobei sich die Achse der Basis (52)
in Axialität zu den Achsen des Schafts (31) und des
divergierenden Segments (38) befindet.
14. Heilverschluß nach Anspruch 12 oder 13, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Außenseite der Seitenwand (84) des
divergierenden Segments (38) des Heilverschlusses von dem
schmaleren Ende (35) des Segments (38) in einem Winkel zwischen
45 Grad und 65 Grad zu der Achse des Segments (38) nach außen
erstreckt.
15. Heilverschluß nach Anspruch 12 oder 13, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß der Umfang des zylinderförmigen Segments (40)
an der Verbindungsstelle zwischen dem Schraubenkopfsegment (46)
und dem zylinderförmigen Segment (40) dem Umfang des
Schraubenkopfsegments (46) entspricht.
16. Heilverschluß nach Anspruch 12 oder 13, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß der Umfang jedes Elements, mit Ausnahme des
Schafts (31), an der Verbindungsstelle dem Umfang jedes
anstoßenden Elements entspricht.
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