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DE69016621T2 - Verbindungsbeschlag. - Google Patents

Verbindungsbeschlag.

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DE69016621T2
DE69016621T2 DE69016621T DE69016621T DE69016621T2 DE 69016621 T2 DE69016621 T2 DE 69016621T2 DE 69016621 T DE69016621 T DE 69016621T DE 69016621 T DE69016621 T DE 69016621T DE 69016621 T2 DE69016621 T2 DE 69016621T2
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DE
Germany
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opening
chamber
screw
body portion
fitting according
Prior art date
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DE69016621T
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David Norman Harley
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Titus Tool Co Ltd
Original Assignee
Titus Tool Co Ltd
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Publication date
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Application filed by Titus Tool Co Ltd filed Critical Titus Tool Co Ltd
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Publication of DE69016621T2 publication Critical patent/DE69016621T2/de
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  • Connection Of Plates (AREA)
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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf Beschläge für das Verbinden von Möbelplatten.
  • Insbesondere bezieht sie sich auf die Bauart von Beschlägen, welche verwendet werden, um zwei Platten rechtwinklig zueinander zu verbinden, wobei die Kante einer Platte mit einer Hauptfläche der anderen Platte in Berührung ist.
  • Ein erster bekannter Beschlag dieser Bauart hat einen aus Kunststoffmaterial bestehenden Körperabschnitt, welcher eine Bodenfläche aufweist, und umgebende Wandabschnitte, die sich im wesentlichen senkrecht dazu befinden. Das Obere des Körperabschnitts hat eine generell offene Struktur, die es einem schraubenförmigen Befestigungselement ermöglicht, im wesentlichen parallel zu dessen Boden in den Körperabschnitt eingesetzt zu werden. Der Körperabschnitt kann in eine Aussparung einer Hauptfläche einer der zu verbindenen Platten eingepaßt werden. Ein Vorderwandabschnitt des Körperabschnitts ist im wesentlichen bündig mit einer Kante einer Platte angeordnet und ermöglicht es der Schraube, durch diesen vorgetrieben zu werden, um mit der zweiten Platte in Eingriff zu kommen, während der Schraubenkopf innerhalb des Körperabschnitts des Verbindungsbeschlags gehalten wird. Wird die Verbindung festgemacht, so werden die beiden Platten zusammengezogen. Der Beschlag kann mit einer Einzelkappe versehen sein, welche seine Oberseite nach dem Einsetzen und Eintreiben der Schraube abdeckt.
  • Derartige aus dem Stand der Technik bekannte Beschläge sind mangelhaft. Obwohl sie für das Fixieren nicht struktureller Plattenteile eines Möbelstücks, z.B. Regale, geeignet sind, schaffen sie keine ausreichend starke Verbindung, welche für das Verbinden von Hauptbaukomponenten von Zusammenbau-Möbeln zu verwenden ist.
  • Ein anderer aus dem Stand der Technik bekannter Beschlag derselben generellen Bauart hat einen stöpselartigen Körperabschnitt, welcher zudem eine Ober- und Bodenwand hat, welche durch umgebende Wände verbunden sind, die eine Vorderwand einschließen. Die Oberwand hat eine Aussparung, welche sich ausgehend von der Vorderwand über nahezu die gesamte Länge des Körperabschnitts nach hinten hin erstreckt. An der Vorderendwand des Beschlags, welche bündig an der Kante einer Platte anliegt, ist die Aussparung tief genug, um den Kopf einer Schraube unterzubringen. Diese Endwand hat eine generell U-förmige Öffnung, welche an der Oberfläche des Beschlags offen ist und eine Verengung hat, die etwas enger als der Durchmesser des Schraubenschafts ist. Das andere Ende der Aussparung neigt sich in Richtung auf den rückwärtigen Bereich des Beschlags nach oben, wodurch einem Schraubenzieher Zugang verschafft wird. Der Beschlag soll für das Fixieren von Regalen und dergleichen verwendet werden. Der stöpselartige Körperabschnitt ist in einer Aussparung in der ersten Platte oder dem ersten Brett angeordnet, während die Schraube in die andere Platte in eine vorbestimmte Tiefe vorgetrieben wird. Die erste Platte oder das erste Brett ist so angeordnet, daß sich die Aussparung des Verbindungsbeschlags über den vorstehenden Schraubenkopf befindet. Sind diese einmal angeglichen, wird er nach unten gedrückt, so daß der Schraubenkopf in der Aussparung aufgenommen ist und in die in der Vorderendwand befindlichen U-förmige Öffnung durch Einschnappen eingepaßt ist. Die Schraube kann dann unter Verwendung eines Schraubenzieher befestigt werden, und zwar, aufgrund des Neigungsabschnitts der Aussparung, in einem Winkel zur Schraubenachse.
  • Am Boden der U-förmigen Öffnung befindet sich eine Stufe zur Basis der Aussparung, welche ein problemloses Einsetzen einer Schraube über die Neigungsfläche verhindert, weil sie in der U-förmigen Öffnung nicht leicht in Stellung gleiten kann.
  • Ein dritter aus dem Stand der Technik bekannter Beschlag derselben generellen Bauart hat einen stöpselartigen Körperabschnitt, welcher sowohl eine Ober- als auch eine Bodenwand hat, welche durch umgebende Wände verbunden sind. Der Körperabschnitt dieses Verbindungsbeschlags kann zudem in eine in einer Hauptfläche einer Platte befindliche Aussparung eingepaßt werden, wobei eine Vorderand bündig mit einer Plattenkante angeordnet ist.
  • Diese Bauart des Beschlags ist stabiler als jene vorstehend beschriebene. Jedoch hat sie den Nachteil, daß das Einsetzen der Schraube komplizierter ist. Der Körperabschnitt des Beschlags läßt sich schwenken. Dies ermöglicht einer Schraube, eingesetzt zu werden, wenn er offen ist, und so angeordnet zu werden, daß er zuschnappt, wobei die Schraube vor dem Einsetzen in die in der Plattenfläche befindliche Aussparung in Stellung ist. Eine Öffnung ist in der Oberwand des Körperabschnitts vorgesehen, durch welche die Spitze eines Schraubenziehers in einem Winkel zur Schraubenachse eingesetzt wird, um die Schraube vorzutreiben.
  • Eine geeignete Schraube für die Verwendung in diesem und in den vorstehend beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Beschlägen ist eine, welche in einem Winkel zu ihrer Achse vorgetrieben werden kann. Ein Beispiel dieser Schraubenbauart ist in dem europäischen Patent Nr. 0 112 030 beschrieben. Die Erfordernis, die Schraube in einem Winkel zu ihrer Achse vorgetrieben zu werden, ergibt sich, weil sich die Schraube vorzugsweise parallel zur Ebene einer Platte und senkrecht zur Ebene der anderen Platte befinden soll, um eine feste Verbindung zu bilden. Um diese Anordnung zu erreichen, gibt es keinen Zugang, um den Kopf der Schraube von der normalerweise mit der Schraubenachse übereinstimmenden Richtung her vorzutreiben.
  • Die dritte Bauart des vorstehend beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Beschlags ist in sich stabil. Sie hat jedoch den Nachteil, relativ kompliziert und daher in ihrer Herstellung kostspielig zu sein. Der Stückpreis kann dadurch verringert werden, daß billigere Schraubenbauarten verwendet werden. Jedoch tauchen dadurch weitere Probleme auf, weil billigere Schrauben eher brechen, während sie beim Zusammenbau von Möbeln befestigt werden, oder wenn den Platten Kräfte unterworfen sind, die diese zueinander seitwärtsbewegen lassen. Eine gebrochene Schrauben kann nur dadurch entfernt werden und eine neue eingesetzt werden, daß der gesamte Verbindungsbeschlag herausgenommen wird. Dies führt fast unvermeidlich zur Beschädigung der Platte, in welcher der Beschlag angeordnet worden ist, und resultiert gewöhnlich in der Beschädigung der Wände der Aussparung, so daß es nicht länger möglich ist, einen Ersatz- Verbindungsbeschlag zu verankern. Die Platte wird somit unbrauchbar.
  • In DE-U-8502414 ist ein Beschlag gezeigt, der verwendet wird, um Platten rechtwinklig zueinander zu verbinden, und welcher einen stöpselartigen Körperabschnitt aufweist, welcher bei der Anwendung in eine in einer Hauptfläche von einer der Platten vorgesehenen Aussparung eingepaßt wird, wobei der Körperabschnitt eine Oberwand, eine Vorderwand und eine Kammer hat, welche mit einer ersten in der Vorderwand vorgesehenen Öffnung verbunden ist und ein Befestigungselement innerhalb des Körperabschnitts halten kann. Die Kammer ist ferner mit einer zweiten Öffnung verbunden, welche sich ausgehend von der Oberwand in den Körperabschnitt erstreckt, wobei die zweite Öffnung das Einsetzen des Befestigungselements in die Kammer ermöglicht und Zugang für das Vortreiben des Befestigungselements für das Verbinden der Platten verschafft.
  • Durch die Erfindung wird in dem letzten vorstehenden Absatz ein Beschlag erzielt, welcher, zumindest teilweise, einige der Nachteile des vorstehend beschriebenen Stands der Technik beseitigt. Letztendlich schafft die Erfindung einen derartigen Beschlag, welcher dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Kammer durch den Körperabschnitt zu einer gegenüber der Vorderwand befindlichen dritten Öffnung erstreckt, wobei die dritte Öffnung einen alternativen Zugang für das Einsetzen des Befestigungselements in die Kammer verschafft, und zwar bevor der Beschlag in die Plattenaussparung eingepaßt wird und wobei die zweite und dritte Öffnung durch einen Brückenabschnitt getrennt sind.
  • Vorzugsweise sind an den Innenwänden der Kammer eine oder mehrere Längsrippen vorgesehen, die angeordnet sind, um das Befestigungselement in der Kammer in Stellung zu bringen und halten.
  • Der Beschlag kann ein Befestigungselement enthalten, das in der Kammer gehalten ist.
  • Das Befestigungselement kann eine Schraube sein, die mit Hilfe eines in einem Winkel zur Schraubenachse angeordneten Schraubenziehers vorgetrieben werden kann.
  • Der Durchmesser der ersten Öffnung kann geringer als der Durchmesser der Bohrung der Kammer sein, wodurch eine Einrichtung geschaffen wird, mit welcher der Kopf der Schraube innerhalb des Körperabschnitts gehalten wird, sobald die Schraube vorgetrieben ist.
  • Die Schraubenkopf-Halteeinrichtung kann als eine durch eine Durchmesseränderung ausgebildete Stufe vorgesehen sein, wobei ein Abschnitt der Stufe abgeschrägt ist, um das Einsetzen der Schraube durch die zweite Öffnung in die Kammer zu erleichtern.
  • Die zweite Öffnung kann an ihrer relativ rückwärtigen Kante mit einer Abschrägung versehen sein.
  • Vorzugsweise ist die Kammer mit einer unteren Fläche versehen, die ausgebildet ist, um eine ungehinderte Bewegung des eingesetzten Befestigungselements in einer Position zu gestatten, die im wesentlichen senkrecht zur Vorderwand ist, wobei ihr Führungsende durch die erste Öffnung ragt.
  • Vorzugsweise hat der zwischen der Vorderwand und der zweiten Öffnung befindliche Abschnitt der Oberwand mindestens ein Fünftel der Länge der Oberwand.
  • Die erste Öffnung kann in zur Oberwand senkrechter Richtung langgestreckt sein, in welchem Falle der Oberabschnitt der langgestreckten ersten Öffnung angeordnet werden kann, um das Befestigungselement relativ zur Vorderwand in eine gewünschte Lage zu bringen, sobald das Befestigungselement für das Verbinden der Platten vorgetrieben ist.
  • Die langgestreckte erste Öffnung kann so versetzt sein, daß die gewünschte Lage relativ zur Vorderwand mittig ist.
  • Ein erfindungsgemäßer Beschlag ermöglicht einem schraubenförmigen Verbindungselement, eingesetzt oder entfernt zu werden, während der Körperabschnitt in der Aussparung der Plattenoberfläche in Stellung verbleibt, und schafft zudem eine ihm eigene starke Verbindung.
  • Um die Erfindung genauer zu verstehen, werden Ausführungsbeispiele deren Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Figur 1 eine Draufsicht eines Beschlags, der verwendet wird, um Platten rechtwinklig zueinander zu verbinden;
  • Figur 2 eine entlang der in Figur 1 gezeigten Linie A-A' genommene Schnittansicht, die eine Schraube zeigt, welche in dem Beschlag in Stellung gebracht und in einer Stellung für das Einsetzen ist;
  • Figur 3 eine ebenfalls entlang der in Figur 1 gezeigten Linie A-A' genommenen Schnittansicht, wobei allerdings zwei Platten gezeigt sind, welche verbunden sind, und die Schraube in ihrer Vortriebsstellung ist;
  • Figur 4 eine Seitenansicht des Beschlags aus Figur 1 ist, und zwar von der Richtung des Pfeils B;
  • Figur 5 eine Draufsicht eines alternativen Ausführungsbeispiels eines Beschlags, der verwendet wird, um Platten zueinander zu verbinden;
  • Figur 6 eine entlang der in Figur 5 gezeigten Linie A-A' genommene Schnittansicht, in welcher eine Schraube in Stellung in dem Beschlag und in einer Stellung für das Einsetzen gezeigt ist;
  • Figur 7 eine ebenfalls entlang der in Figur 5 gezeigten Linie A-A' genommene Schnittansicht, in der allerdings zwei Platten gezeigt sind, welche verbunden sind, wobei sich die Schraube in ihrer Vortriebsstellung befindet; und
  • Figur 8 eine Seitenansicht des Beschlags aus Figur 5, und zwar von der Richtung des Pfeils B.
  • Der Beschlag des in den Figuren 1 bis 4 gezeigten ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels hat einen stöpselartigen Körperabschnitt 2 aus geeignetem Kunststoffmaterial, welcher eine etwas über die Seitenwände des stöpselartigen Körpers in der Form eines Flasches 5 vorstehende Oberwand 4 hat. Dieser Flansch ist mehr in Richtung auf die Vorderkante der Oberwand 4 ausgeprägt. Er dient dazu, den Körperabschnitt 2 in einer in der Oberfläche einer Platte gebildeten Aussparung in geeigneter Tiefe anzuordnen, und schafft dadurch einen sauberen Abschluß, daß die Kanten der Aussparung abgedeckt werden, sobald der Körperabschnitt in Stellung gebracht ist.
  • Eine der Wände des Körperabschnitts 2 ist flach und bildet eine Vorderwand 6, welche bündig mit einer Kante der Platte 19 eingepaßt ist, in welcher der Beschlag positioniert ist. Die andere Wand ist generell bogenförmig, so daß der Stöpsel insgesamt zylindrisch ausgebildet ist. Die Außenfläche der gebogenen Wand ist mit einer Reihe von Umfangsrippen 8 versehen, welche dazu dienen, den Körperabschnitt 2 fest in der Aussparung, in welche er eingesetzt wird, zu verankern.
  • Der stöpselartige Körperabschnitt 2 ist im wesentlichen hohl und hat eine erste Öffnung 12, welche in der Vorderwand 6 versehen ist und mit einer Kammer 10 verbunden ist, welche sich axial in den Körperabschnitt 2 erstreckt und im wesentlichen senkrecht zur Vorderwand 6 ist. Die Kammer ist zusätzlich mit einer zweiten Öffnung 22 verbunden, welche sich ausgehend von der Oberwand 4 in den Körperabschnitt erstreckt. Die Bohrung der Kammer 10 ist - größer als der Durchmesser der ersten Öffnung 12. Eine Stufe ist durch die Durchmesseränderung derart ausgebildet, daß der Kopf 14 einer Schraube 16 innerhalb der Kammer 10 in dem Körperabschnitt 2 gehalten wird, wenn die Schraube 16 entlang der Kammerachse vorgetrieben ist.
  • Die Kammer 10 erstreckt sich im Beschlag, von vorne nach hinten, und zwar über den gesamten Durchmesser des Körperabschnitts 2 in Richtung auf eine dritte Öffnung 18, welche sich in einem Abschnitt der gegenüber der Vorderwand 6 befindlichen gekrümmten Wand befindet. Diese dritte Öffnung ermöglicht es der Schraube 16, während des Herstellungsprozesses des Beschlags problemlos in die Kammer 10 zu rutschen. Längsrippen 20 sind an den Innenseitenwänden der Kammer 10 in Richtung auf die Oberseite des Körperabschnitts 2 vorgesehen. Dadurch wird die Schraube 16 in der Kammer 10 in Stellung gebracht und gehalten, wenn der Verbindungsbeschlag transportiert wird.
  • Die zweite Öffnung 22 ist mit der Kammer 10 verbunden, so daß eine Schraube 16 durch die Oberwand 4 des Körperabschnitts 2 in die Kammer 10 eingesetzt werden kann. Um dieses Einsetzen zu erleichtern, hat das rückwärtige Ende der Öffnung 22 eine Abschrägung 24, welche mehr Raum für die Schraube schafft, um diese in die Kammer 10 zu bewegen, und wird es ermöglicht, einen Schraubenzieher leichter korrekt zu positionieren, um die Schraube durch die Kammer 10 vorzutreiben. Ein aufgrund des Unterschieds zwischen dem Durchmesser der Kammer 10 und der ersten Öffnung 12 gebildeter Abschnitt 26 der Stufe, welcher mit der Achse der Schraube 16 fluchtet, wenn sie durch die Oberwand 4 eingesetzt wird, ist zur Raumschaffung ebenfalls abgeschrägt, um zu gestatten, daß sich die Schraube 16 in die Kammer 10 auf eine Position schwenkt, bei der ihre Achse entlang der Achse der Kammer 10 liegen.
  • Die zweite Öffnung 22 verschafft erstens Zugang für das Vortreiben der Schraube mit Hilfe eines Schraubenziehers, welcher in einem Winkel zur Schraubenachse angeordnet ist, und ermöglicht zweitens, daß Schrauben eingesetzt und entfernt werden, wenn der Körperabschnitt 2 in der Aussparung der Plattenoberfläche in Stellung ist. Somit können gebrochene oder anderweitig beschädigte Schrauben entfernt und ausgetauscht werden, ohne daß die Platte beschädigt wird.
  • Nun wird bin in den Figuren 5 bis 8 gezeigtes zweites Ausführungsbeispiel beschrieben. Der in den Figuren 5 bis 8 gezeigte Beschlag gleicht dem in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Beschlag. Demgemäß bezeichnen die gleichen Bezugszeichen dieser Figuren ähnliche oder gleiche Teile.
  • Dieses Ausführungsbeispiel des Beschlags weist zudem einen stöpselartigen Körperabschnitt 2 auf, wobei sich eine Oberwand 4 über die Seitenwände des Körperabschnitts 2 erstreckt, um einen Flansch 5 auszubilden, und hat dieselbe Struktur wie das erste Ausführungsbeispiel des Beschlags. Jedoch ist, wie am besten aus Figur 8 ersichtlich, die erste Öffnung 12 langgestreckt und kann generell oval oder D-förmig sein, und erstreckt sich im stöpselartigen Körperabschnitt 2 von oben nach unten. Wie ersichtlich, sind die Ober- und Bodenenden der Öffnung 12 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel generell gekrümmt. Das obere Ende ist halbkreisförmig und an einem Punkt zentriert, welcher in der Vorderwand 6 generell in der Mitte liegt. Diese Positionierung unterstützt die Anordnung der Schraube 16, wenn die Verbindung, wie nachstehend beschrieben, festgemacht wird.
  • Wie in dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Durchmesser der Kammer 10 größer als der Durchmesser der Öffnung 12. Dadurch kann die Kammer 10 den Kopf 14 der Schraube 16 unterbringen. Die Öffnung 12 kann dies jedoch nicht, so daß der Schraubenkopf 14 in dem Körperabschnitt gehalten wird, wenn die Schraube 16 vorgetrieben ist. Wie vorstehend erwähnt, ist die Kammer 10 so angeordnet, daß sie sich über die gesamte Länge des Körperabschnitts 2 in Richtung auf eine dritte Öffnung 18 in einen Abschnitt der gebogenen Wand erstreckt, welche der Vorderwand 6 gegenüberliegt.
  • Der Körperabschnitt ist ferner mit einer zweiten Öffnung 22 versehen, welche sich von der Oberwand 4 in den Körperabschnitt erstreckt, um mit der Kammer 10 verbunden zu sein. Die zweite Öffnung 22 ist im Körperabschnitt nach hinten hin in Lage gebracht und hat an seiner Hinterkante eine Abschrägung 24, um zusätzlichen Raum für das Einsetzen der Schraube 16 in die Kammer 10 zu schaffen. Der zwischen der Vorderkante der ovalen Öffnung 22 und der Vorderwand des stöpselartige Körperabschnitts befindliche Abschnitt der Oberwand beträgt zumindest 1/5 und vorzugsweise 1/3 bis 1/2 der Gesamtlänge der Oberseite des Beschlags. Es ist daher ausreichend genug, zumindest den Vorderabschnitt des Beschlags mit ausreichender Starrheit zu versehen, um Druckkräften standzuhalten.
  • Die untere Fläche 28 der Kammer 10 ist so ausgebildet, daß sie sich ohne Behinderungen in Richtung auf die Unterkante der langgestreckten ersten Öffnung 13 sanft nach oben neigt (siehe Figur 7 und 7). Dies gestattet der Spitze der Schraube 16, entlang des Bodens der Kammer 10 zu gleiten und in die erste Öffnung 12 zu schwenken, sobald die Schraube 16 ihre mit der Kammerachse in einer Linie ausgerichtete Position einnimmt. Die Spitze der Schraube 16 bewegt sich in den unteren Teil der ersten Öffnung 12. Wird die Verbindung festgemacht, so bringt sich die Schraube 16 in dem oberen halbkreisförmigen Teil der Öffnung 12 in Stellung, so daß sie relativ zur Vorderwand 6 eine mittlere Position einnimmt.
  • Wie aus den Figuren 1 bis 8 ersichtlich, ist der Durchlaßweg, welcher mit Hilfe der in der Oberwand befindlichen zweiten, mit der Kammer 10 verbundenen Öffnung 22 gebildet ist, generell L-förmig und so dimensioniert, daß die Schraube 16 über einen generell bogenförmigen Weg vom Einsetzen in das Obere des Beschlags bis zu ihrer Position in der Kammer 10 geführt werden kann, in der vorgetrieben wird.
  • Der Beschlag soll, wie vorstehend beschrieben, mit Schrauben verwendet werden, welche durch einen in einem Winkel zur Schraubenachse positionierten Schraubenzieher vorgetrieben werden können. Derartige Schrauben haben in ihren Köpfen Hohlräume und Unterschneidungen, welche so gestaltet sind, daß sie die Bewegung der Schraubenzieherspitze im Kopf ermöglichen, so daß der Schraubenzieher in einem Winkel zur Schraubenachse verwendet werden kann. Die Figuren 6 und 7 zeigen ein Beispiel einer derartigen Schraube, welche ausführlich in dem Europäischen Patent Nr. 0 112 030 beschrieben ist, welches den Bevollmächtigten der laufenden Anmeldung zugeteilt ist. Diese Schraube ist mit einem rechtwinkligen Hohlraum in ihrem Kopf gegossen, und zwar unterhalb der in der Oberseite des Schraubenkopfs befindlichen gewöhnlichen Schraubenzieheraussparung, und ist ein Beispiel der sogenannten Winkel-Vortriebs-Schrauben, von denen mehrere Bauarten bekannt sind.

Claims (12)

1. Beschlag, der verwendet wird, um Platten rechtwinklig zueinander zu verbinden, mit einem stöpselartigen Körperabschnitt (2), der bei der Verwendung in eine Aussparung eingepaßt wird, die in einer Hauptfläche von einer der Platten vorgesehen ist, wobei der Körperabschnitt eine Oberwand (4), eine Vorderwand (6) und eine Kammer (10) hat, die mit einer in der Vorderwand vorgesehenen ersten Öffnung (12) verbunden ist und ein Befestigungselement (16) in dem Körperabschnitt halten kann, wobei die Kammer ferner mit einer sich von der Oberwand in den Körperabschnitt erstreckenden zweiten Öffnung (22) verbunden ist, wobei die zweite Öffnung ein Einsetzen des Befestigungselements in die Kammer ermöglicht und Zugang verschafft, damit das Befestigungselement zum Verbinden der Platten vorgetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kammer durch den Körperabschnitt zu einer gegenüber der Vorderwand befindlichen dritten Öffnung (18) erstreckt, wobei die dritte Öffnung einen alternativen Zugang für das Einsetzen des Befestigungselements in die Kammer verschafft, und zwar bevor der Beschlag in die Plattenaussparung eingepaßt wird und wobei die zweite und dritte Öffnung durch einen Brückenabschnitt getrennt sind.
2. Beschlag nach Anspruch 1, wobei an den Innenwänden der Kammer eine oder mehrere Längsrippen (20) vorgesehen sind, die angeordnet sind, um das Befestigungselement in der Kammer in Stellung zu bringen und zu halten.
3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, welches ein besagtes Befestigungselement (16) enthält, das in der Kammer gehalten ist.
4. Beschlag nach Anspruch 3, wobei das Befestigungselement eine Schraube (16) ist, die mit Hilfe eines in einem Winkel zur Schraubenachse angeordneten Schraubenziehers vorgetrieben werden kann.
5. Beschlag nach Anspruch 4, wobei der Durchmesser der ersten Öffnung (12) geringer als der Durchmesser der Bohrung der Kammer (10) ist, wodurch eine Einrichtung geschaffen wird, mit welcher der Kopf (14) der Schraube innerhalb des Körperabschnitts gehalten wird, sobald die Schraube vorgetrieben ist.
6. Beschlag nach Anspruch 5, wobei die Schraubenkopf- Halteeinrichtung als eine durch eine Durchmesseränderung ausgebildete Stufe vorgesehen ist, wobei ein Abschnitt (26) der Stufe abgeschrägt ist, um das Einsetzen der Schraube durch die zweite Öffnung (22) in die Kammer zu erleichtern.
7. Beschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die zweite Öffnung an ihrer relativ rückwärtigen Kante mit einer Abschrägung (24) versehen ist.
8. Beschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Kammer (10) mit einer unteren Fläche versehen ist, die ausgebildet ist, um eine ungehinderte Bewegung des eingesetzten Befestigungselements in eine Position zu gestatten, die im wesentlichen senkrecht zur Vorderwand ist, wobei ihr Führungsende durch die erste Öffnung ragt.
9. Beschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der zwischen der Vorderwand und der zweiten Öffnung befindliche Abschnitt der Oberwand mindestens ein Fünftel der Länge der Oberwand hat.
10. Beschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die erste Öffnung in zur Oberwand senkrechter Richtung langgestreckt ist.
11. Beschlag nach Anspruch 10, wobei der Oberabschnitt der langgestreckten ersten Öffnung angeordnet ist, um das Befestigungselement relativ zur Vorderwand in eine gewünschte Lage zu bringen, sobald das Befestigungselement für das Verbinden der Platten vorgetrieben ist.
12. Beschlag nach Anspruch 11, wobei die langgestreckte erste Öffnung so versetzt ist, daß die gewünschte Lage relativ zur Vorderwand mittig ist.
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