DE69003965T2 - Damm für Schirmanschlüsse. - Google Patents
Damm für Schirmanschlüsse.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf elektrische Steckverbinder und auf Kabelspleißungen und insbesondere auf einen Schrumpf-Schirmanschluß mit einem Mehrfachlumen- Dichtungsring.
- Derzeit gibt es eine große Anzahl verschiedener elektrischer Koppler und Spleißvorrichtungen zur Verbindung von Drähten und Kabeln in elektrischen Systemen. Der Erfindungsgegenstand bezieht sich auf eine solche Vorrichtung, die hauptsächlich in Verbindung mit Koaxialkabeln verwendet wird.
- Ein kennzeichnendes Koaxialkabel (auch als koaxiale Übertragungsleitung oder konzentrisches Kabel bekannt) umfaßt einen zentralen Draht, der von einer Isolierschicht umgeben ist, die wiederum von einer leitfähigen Bewehrung oder Abschirmung umgeben ist und einer Isolierhülle oder einem Isoliermantel (siehe Figur 1). Die leitfähige Abschirmung ist üblicherweise mit der elektrischen Masse verbunden, je nachdem ob es sich um eine geerdete Masse, einen Rahmen oder einfach ein gemeinsames Bindeglied handelt.
- Manchmal ist es notwendig die Erdungsabschirmungen von zwei oder mehr Koaxialkabeln miteinander zu verbinden, und zwar häufig an einer Stelle an dem Koaxialkabel, an der es nicht wünschenswert ist vollständig durch das Kabel zu schneiden. In diesen Fällen kann ein Teil des äußeren Mantels entfernt werden, ohne daß durch die verbleibenden Schichten des Kabels geschnitten wird, wodurch die Erdungsabschirmung blankelegt wird. Ein Ende eines Erdungshauptdrahts kann dann an die Erdungsabschirmung gelötet werden und das andere Ende kann mit dem zweiten Koaxialkabel oder der anderen Erdung verbunden werden. Durch diese Beschreibung hindurch hat der Begriff "Haupt" in dem Ausspruch "Erdungshauptdraht" die Funktion des Verbs "führen", also nicht die Bedeutung des Metalls Blei (Pb). In gleicher Weise soll das Wort "Erdung" nicht als einschränkend betrachtet werden; wie dies bereits festgestellt worden ist, kann der Hauptdraht einfach mit einem gemeinsamen Bindeglied verbunden werden.
- Bezüglich des blanken Drahts ergibt sich jedoch ein Problem. Wenn dieser blank bleibt, so kann der Erdungsdraht sich versehentlich lösen oder Unwelteinflüsse, insbesondere Wasser, können die Abschirmung korrodieren, sowie die Isoliereigenschaft der Schicht beeinträchtigen, die den zentralen Draht umgibt. Wenn Kabel ferner so bei dem Vorhandensein von Wasser blank liegen (wie etwa Erdkabel nach Regen), so kann das Wasser zwischen dem äußeren Mantel und der inneren Isolierschicht eindringen, wo es dann entlang des Kabels befördert wird, manchmal hunderte von Fuß weit. Wenn in der inneren Isolierschicht Öffnungen bestehen, selbst als noch so kleine Löcher, so erzeugt das Wasser einen Widerstandsfehler in dem Kabel. Selbst wenn in der Isolierschicht keine Risse vorhanden sind, so erzeugt die Gegenwart von Wasser dennoch einen Widerstandsfehler und verändert die Impedanzeigenschaften des Koaxialkabels. Solche Defekte können in bestimmten Situationen gefährlich werden, zum Beispiel bei Bordaggregaten oder Panzerfahrzeugen.
- Aus diesem Grund ist es notwendig den freigelegten Bereich des Kabels mit einer Umgebungsabdichtung zu versehen. Die Vorrichtungen für diesen Zweck sind im Fach bekannt und stellen allgemein eine Schutzhülse dar. Diese sind in der Form zylinderförmig und vorzugsweise aus einem thermoelastischen oder wärmeschrumpfbaren Material aufgebaut. Auf diese Weise kann die Hülse locker um den freigelegten Teil des Kabels angepaßt werden und Wärme zugeführt werden, was zu einer festen Abdichtung um die Abschirmerdung führt.
- Verbesserte Ausführungen der Schutzhülse umfassen einen Lötring, der in der Mitte der Hülse positioniert wird, sowie zwei Ringe eines Dichtungsstoffes bzw. Dämme, die an jedem Ende der Muffe positioniert werden (siehe Figur 2). Diese bestimmte Konstruktion, die allgemein als Schirmanschluß bekannt ist, wird in dem U.S. Patent mit der Nummer 3.312.772 offenbart, das am 4. April 1967 an die Raychem Corporation erteilt worden ist. Andere verwandte U.S. Patente sind: Nummer 3.305.625 erteilt an R. Ellis; Nummer 3.316.343 erteilt an H. Sherlock; Nummer 3.396.460 erteilt an J. Wetmore; Nummer 3.525.799 erteilt an R. Ellis; Nummer 4.206.786 erteilt an J. Wetmore; und Nummer 4.341.921 erteilt an D. Simpson.
- Der Schirmanschluß wird um den freigelegten Teil der Kabelabschirmung geschoben und der Erdungshauptdraht wird zwischen der Muffe und dem Dammaterial eingeführt (Figur 3). Bei der Zufuhr von Wärme schmilzt das Lötmittel, wodurch der getrennte Schritt des Anlötens des Erdungshauptdrahts an die Erdungsummantelung beseitigt wird. Gleichzeitig wird das Dichtungsmaterial etwas fluidartig und wenn das thermoelastische Material anfängt zu schrumpfen, so sollte das Dichtungsmaterial alle Zwischenräume zwischen dem Erdungshauptdraht und dem äußeren Mantel des Kabels auffüllen. Es gilt festzustellen, daß das vorstehend verwiesene Patent die Verwendung des Dichtungsmaterials zum Schutz gegen äußere Einflüße nicht offenbart, es die Verwendung des Dichtungsmittel hingegen nur dazu erwägt, zu verhindern, daß das Lötmittel aus der Schutzhülse fließt. Eine genaue Beschreibung der wünschenswerten Leistungsmerkmale und der Verwendung dieser Schirmanschlüsse kann den Beschreibungen MIL-S-83519A, MIL-S-83519/1C und MIL-S-83519/2A des amerikanischen Verteidigungsministeriums (U.S. Department of Defense) entnommen werden.
- Unglücklicherweise jedoch, füllt das Dichtungsmaterial den Zwischenraum zwischen dem Erdungshauptdraht und dem äußeren Mantel nicht immer vollständig aus. Fehler treten manchmal an den kleinen Zwischenräumen zwischen der Muffe und dem Erdungshauptdraht auf, oberhalb des Damms, wie dies in der Figur 4A dargestellt ist. Andererseits können Fehler neben dem Mantel auftreten, wie dies in Figur 4B dargestellt ist, wenn der Erdungshauptdraht zwischen dem Dammaterial und dem Kabelmantel eingeführt wird. Solche Fehler vernichten die Wirksamkeit des Schirmanschlusses vollständig und können unter bestimmten Bedingungen zu katastrophalen Folgen führen. Aus diesem Grund ist es wünschenswert und vorteilhaft einen Schirmanschluß konstruieren, der eine verbesserte Dichtungseinrichtung umfaßt, welche diese Unzulänglichkeiten behebt.
- Demgemäß ist es die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung einen Schirmanschluß für elektrische Drähte und Kabel bereitzustellen.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer solchen Vorrichtung, die eine verbesserte Dichtungseinrichtung zum Schutz gegen Umwelteinflüsse aufweist.
- Eine andere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Damms für einen Schirmanschluß, der dazu verwendet werden kann, die verschiedenen Drähte bzw. Kabel miteinander zu verbinden.
- Die vorstehenden Aufgaben werden in einem Schirmanschluß erreicht, der mindestens einen Mehrfachlumen-Damm aufweist. Bereitgestellt wird gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verkapselung eines unbedeckten Teils eines Stromleiters in einem Isolierdraht und eines Hauptdrahts, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung folgendes umfaßt:
- eine Schrumpfmuffeneinrichtung, zur Umschließung des unbedeckten Teils des Stromleiters, wobei die genannte Muffeneinrichtung ein erstes und ein zweites Ende aufweist;
- eine Lötringeinrichtung, zur elektrischen Verbindung des unbedeckten Teils des Stromleiters mit dem Hauptdraht, wobei sich die genannte Lötringeinrichtung innerhalb der genannten Muffeneinrichtung befindet und sie zwischen deren ersten und zweiten Ende positioniert ist; und
- ein erster Damm aus einem thermoplastischen Stoff, dadurch gekennzeichnet, daß:
- der genannte erste Damm wenigstens zwei Lumen aufweist, wobei der genannte erste Damm innerhalb der genannten Muffeneinrichtung, nahe deren ersten Ende positioniert ist.
- Bereitgestellt wird gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung, ein Schirmanschluß zur Verkapselung eines unbedeckten Teils einer Abschirmung in einem Koaxialkabel und eines Hauptdrahts neben dem unbedeckten Teil der Abschirmung, dadurch gekennzeichnet, daß der Schirmanschluß folgendes umfaßt:
- eine thermoelastische, röhrenförmige Schrumpfmuffe, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist;
- einen Lötring, der innerhalb der röhrenförmigen Schrumpfmuffe, zwischen dem genannten ersten und dem genannten zweiten Ende positioniert ist; und
- einen ersten und einen zweiten Damm aus einem thermoplastischen Stoff, wobei die Dämme entsprechend an dem ersten und dem zweiten Ende der genannten röhrenförmigen Muffe positioniert sind, dadurch gekennzeichnet, daß:
- der genannte erste Damm darin mindestens zwei Lumen aufweist, zur Aufnahme des Kabels und des Hauptdrahts.
- Bereitgestellt wird gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Damm für einen Schirmanschluß, der zur Verkapselung eines unbedeckten Teils eines Stromleiters in einem Isolierdraht verwendet wird und eines Hauptdrahts neben dem unbedeckten Teil des Stromleiters, wobei der Damm einen Ring aus einem thermoplastischen Stoff umfaßt, und dadurch gekennzeichnet, daß dieser darin einen ersten und zweiten Lumen aufweist, wobei der genannte erste Lumen einen Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des Drahts ist und wobei der genannte Lumen einen Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des Hauptdrahts ist.
- Bereitgestellt wird gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines Schirmanschlusses, der zur Verkapselung eine unbedeckten Teifs eines Stromleiters in einem Isolierdraht verwendet wird und eines Hauptdrahts neben dem unbedeckten Teil des Stromleiters, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
- Bereitstellung eines Schrumpfmuffenelements, das ein erstes und ein zweites Ende aufweist;
- Positionierung eines ersten Dammelements aus einem thermoplastischen Stoff in dem genannten Muffenelement, nahe dem genannten ersten Ende;
- Einführung einer Lötringeinrichtung in das genannte Muffenelement, zwischen dem genannten ersten und dem genannten zweiten Ende, dadurch gekennzeichnet, daß:
- das genannte erste Dammelement darin mindestens einen ersten und einen zweiten Lumen umfaßt, wobei der genannte erste Lumen einen Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des Drahts ist und wobei der genannte zweite Lumen einen Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des Hauptdrahts ist.
- Bereitgestellt wird gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren der Verwendung eines thermoelastischen Schirmanschlusses zur Verbindung eines unbedeckten Teils eines Stromleiters in einem Isolierdraht mit einem Anschlußende eines Hauptdrahts, dadurch gekennzeichnet, daß der Schirmanschluß mindestens einen Damm aus einem thermoplastischen Stoff aufweist und eine schmelzbare Lötringeinrichtung darin, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
- Plazierung der schmelzbaren Lötringeinrichtung neben dem unbedeckten Teil des Stromleiters;
- Positionierung des Anschlußendes des Hauptdrahts nahe der schmelzbaren Lötringeinrichtung; und
- Erwärmung des Schirmanschlusses, bis die schmelzbare Verbindungseinrichtung zwischen dem Hauptdraht und dem unbedeckten Teil des Stromleiters fließt, dadurch gekennzeichnet, daß:
- der genannte Damm als Mehrfachlumen-Damm bereitgestellt wird;
- vor dem genannten Plazierungsschritt, der genannte Schirmanschluß um den genannten unbedeckten Teil des Stromleiters positioniert wird, und zwar dadurch, daß der Draht durch einen ersten Lumen des genannten Damms eingeführt wird; und
- vor dem genannten positionierungsschritt, der genannte Hauptdraht in einen zweiten Lumen des genannten Damms eingeführt wird.
- Die neuartigen Merkmale der Erfindung sind in den anhängigen Ansprüchen ausgeführt. Die Erfindung an sich kann aber am besten in bezug auf die beigefügten Zeichnungen verstanden werden, in denen folgendes gilt:
- Figur 1 zeigt einen Aufriß eines Koaxialkabels, wobei ein Teil der äußeren Isolierumhüllung entfernt ist, wodurch die Abschirmung blankgelegt wird;
- Figur 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des dem Stand der Technik entsprechenden Schirmanschlusses;
- Figur 3 zeigt einen Seitenaufriß mit einem teilweisen Ausschnitt, wobei der dem Stand der Technik entsprechende Schirmanschluß mit darin eingeführtem Erdungshauptdraht dargestellt ist;
- Figur 4A zeigt eine Querschnittsansicht entlang den Linien 4A-4A aus Figur 3, wobei die Fehlerstellen an dem Damm dargestellt sind nachdem dem Schirmanschluß Wärme zugeführt worden ist;
- Figur 4B zeigt eine der Figur 4A ähnliche Ansicht, mit der Ausnahme, daß der Erdungshauptdraht nicht über sondern unter dem Damm positioniert worden ist;
- Figur 5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung und zeigt in gestrichelten Linien einen Zweilumen-Damm;
- Figur 6 zeigt einen Vorderaufriß des Zweilumen-Damms der vorliegenden Erfindung;
- Figur 7 zeigt einen Seitenaufriß mit einem teilweisen Ausschnitt und zeigt den Erdungshauptdraht als in den Schirmanschluß eingeführt sowie den Zweilumen-Damm;
- Figur 8 zeigt eine Querschnittsansicht entlang den Linien 8- 8 aus Figur 7;
- Figur 9 zeigt eine perspektivische Ansicht des abgedeckten Schirmanschlusses der vorliegenden Erfindung;
- Figur 10 zeigt eine Vorderansicht des Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung mit einem Dreilumen-Damm; und
- Figur 11 zeigt eine perspektivische Ansicht, welche die Verwendung eines Dreilumen-Damms in einer Kettenanordnung darstellt.
- In bezug auf die Zeichnungen und insbesondere in bezug auf Figur 1, wird ein herkömmliches Koaxialkabel (10) dargestellt, wobei ein Teil der äußeren Ummantelung entfernt ist, wodurch der Schirmbereich (14) blankgelegt wird. Normalerweise wird in der Isolierummantelung ein ringförmiger Schnitt getätigt, um den Schirmbereich (14) freizulegen, jedoch ist es ausreichend ein kleineres "Fenster" der Ummantelung (12) auszuschneiden, um die Kabelabschirmung freizulegen. Die leitfähige Abschirmung (14) soll aus leitfähigen Fäden gewoben sein, normalerweise aus Kupfergestrickdraht, der zur Lötfähigkeit verzinnt oder versilbert ist. Bei einigen Abschirmungen handelt es sich um umlaufendes Aluminiumblech (aluminisierte Mylar -Folie), jedoch ist es mit diesem Material schwierig eine Lötverbindung herzustellen. Ferner ist das Anschlußende (16) des Koaxialkabels (10) dargestellt, umfassend eine innere Isolierschicht (18) und einen zentralen Draht (20). Der Fachmann wird selbstverständlich erkennen, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung bei Koaxialkabeln beschränkt ist, sondern daß sie bei jeder Anwendung verwendet werden kann, welche die elektrische Verbindung mit einem isolierten Leiter voraussetzt.
- Zwar kann die leitfähige Abschirmung des Koaxialkabels (10) mit der elektrischen Erdung nahe dem Anschlußende (16) verbunden werden, jedoch ist dies häufig für empfindliche Geräte nicht ausreichend, besonders dann wenn Kurzschlüsse oder Blitzeinschläge auftreten können. Aus diesem Grund ist eine Erdung des Abschirmbereichs (14) an einer zwischenliegenden Stelle (15), wie dies in Figur 1 dargestellt ist, häufig wünschenswert. Im Vorgriff auf diese Bedingung können mehrere Schirmanschlüsse der vorliegenden Erfindung um das Koaxialkabel (10) vorpositioniert werden, so daß sie einfach entlang dem Kabel (10) zu der Stelle des unbedeckten Teils (14) gesteuert werden können. In bezug auf die Figuren 5 und 6 wird nun der Schirmanschluß (22) der vorliegenden Erfindung erklärt. Der Schirmanschluß (22) umfaßt allgemein eine röhrenförmige Muffe (24), einen dem Stand der Technik entsprechenden Damm (26), einen Lötring (28) und-einen Zweilumen-Damm (30). Die Muffe ist aus einem wärmeschrumpfbaren Material hergestellt, das üblicherweise aus Polymer- und Elastomerharz gebildet wird. Geeignete thermoelastische Stoffe umfassen elastische Polyolefine, Polychloropren, Polyvinylidenfluorid, Polytetrafluorethylen und Fluorelastomere. Die Verwendung von Polychloropren wird jedoch vermieden, da es nicht transparent ist (was zur Überwachung der geeigneten Lötverbindung wünschenswert ist) und es weist nicht die Wärmestabilität der anderen Zusammensetzungen auf. Diese Substanzen haben kennzeichnenderweise ein Schrumpfverhältnis von 2:1, was bedeutet, daß sie, in Röhrenform, auf 50% ihres ursprünglichen Durchmessers schrumpfen können. Die Muffe (24) kann somit leicht über das Kabel (10) geschoben werden und trotzdem nach der Erwärmung für eine enge Passung um das Kabel (10) sorgen.
- Entsprechend des Durchmessers des bestimmten zu erdenden Kabels, kann die Muffe (24) verschiedene Größen aufweisen. Die Muffe aus thermoelastischem Material ist optional farbcodiert, gemäß dem Durchmesser, der Länge, dem thermoelastischen Material, der Lötmittelart, usw. und sie kann ferner einen thermochromischen Temperaturanzeiger umfassen, der bewirkt, daß die Muffe (24) ihre Farbe ändert wenn eine geeignete Temperatur zugeführt wird, und zwar die minimale Temperatur, die zum Schmelzen des Lötrings (28) und zum Aushärten der Dämme (26) und (30) notwendig ist.
- Bei dem Damm (26) handelt es sich um einen dem Stand der Technik entsprechenden Damm, der im wesentlichen einen Reif bzw. einen Ring aus einem wärmestabilisierten Thermoplast darstellt. Es sollte ein Material ausgewählt werden, das bei Wärmezufuhr (ausreichend zum Schmelzen des Lötrings (28)) schmilzt, jedoch sollte das Material in gewisser Weise zähflüssig bleiben, um einen Austritt von Lötmittel aus der Muffe (24) zu verhindern. Der Erfinder bevorzugt die Verwendung einer Mischung von Ethylen- Vinylacetat-Copolymerisat und Polyvinylidenfluorid. Der Lötring (28) ist ebenfalls im Fach bekannt und kann jede Art einer Zinn- Blei-Legierung darstellen, mit der optionalen Bereitstellung eines Schmelzmittels. Der Lötring (28) kann durch andere schmelzbare Bindemittel ersetzt werden.
- Der Zweilumen-Damm (30) (dargestellt in Figur 6) ist allgemein aus dem gleichen Material hergestellt wie der dem Stand der Technik entsprechende Damm (26); jedoch umfaßt der Zweilumen-Damm (30) zwei getrennte Lumen bzw. Öffnungen (32) und (34). Die Größe des Zweilumen-Damms (30) (ebenso wie die Größe des dem Stand der Technik entsprechenden Damms (26) und des Lötrings (28)) ist von der Größe des Kabels (10) und der Muffe (24) abhängig.
- Ferner in bezug auf die Figuren 7 und 8, sorgt der Lumen (32) für einen Durchgang für das Koaxialkabel (10), während der Lumen (34) den Erdungshauptdraht (36) unterbringt. Die Figur 7 zeigt die Positionierung des Erdungshauptdrahts (36) durch den Lumen (34), wobei die Leitungsdrähte (38) des Erdungshauptdrahts (36) angrenzend an den Lötring (28) positioniert sind. Die Figur 8 wiederum zeigt wie der Zweilumen-Damm (30) sowohl den Erdungshauptdraht (36) als auch das Koaxialkabel (10) umgibt, wodurch eine vollständige Abdichtung sichergestellt wird, sobald Wärme zugeführt wird und die Muffe (24) schrumpft (aus Gründen der Deutlichkeit sind in Figur 8 die Abschirmung (14), die innere Isolierschicht (18) und der Hauptdraht (16) weggelassen worden).
- Die Kompression durch die Muffenverengung bewirkt, daß der Zweilumen-Damm (30) um die Kabelummantelung (12) und den Hauptdraht (36) abdichtet. Die Wärme kann durch Konvektion, Infrarotstrahlung oder durch jedes andere geeignete Verfahren zugeführt werden. Zusätzlich zu der Bereitstellung einer verbesserten Abdichtungsfähigkeit, sorgt der Zweilumen-Damm (30) für eine höhere Zugentlastung für die elektrische Verbindung.
- Es wird erwägt, daß der Schirmanschluß (22) sowohl mit positioniertem Erdungshauptdraht (36) als auch ohne diesen verkauft werden kann. Mit anderen Worten, der Hauptdraht (36) kann vor dem Verpacken in den Lumen (34) eingeführt werden, was die Installation der Vorrichtung erleichtert. Der Schirmanschluß (22) kann ferner einen veränderbaren Durchmesser aufweisen, wenn eine Erdung an dem Anschlußende (16) des Kabels (10) gewünscht wird, anstatt an einem zwischenliegenden Segment, wie dies vorstehend beschrieben worden ist, d.h., der Durchmesser der Muffe (24) an dem dem Stand der Technik entsprechenden Damm (26) ist kleiner als an dem Zweilumen-Damm (30), so daß die Muffe enger um die innere Isolierschicht (18) des Kabels (10) paßt. Wenn ferner eine Verbindung mit dem Anschlußende eines blanken Drahts hergestellt werden muß, wie etwa mit einem kunststoffisolierten Draht (PIC) anstelle eines Koaxialkabels, so kann der Schirmanschluß (22) die Form einer Abdeckung (39) annehmen, wie dies in der Figur 9 dargestellt ist, die darin nur einen Zweilumen-Damm (30) und einen Lötring (28) aufweist.
- Bei bestimmten Anwendungsbereichen ist es notwendig eine "Kette" von verbundenen Hauptdrähten zu erzeugen, um eine gemeinsame Erdung für mehrere Kabel sicherzustellen. In einem solchen Fall ist es nützlich, wenn zwei Erdungshauptdrähte mit einer einzelnen Kabelabschirmung verbunden sind. Diese Anordnung kann durch die Verwendung von zwei Zweilumen-Dämmen (30) in dem Schirmanschluß (22) erleichtert werden, und zwar je ein Damm an jedem Ende.
- Alternativ kann ein Dreilumen-Damm (40), wie der in der Figur 10 dargestellte Damm, verwendet werden. Der Dreilumen-Damm (40) ersetzt in dem Schirmanschluß (22) einfach den Zweilumen-Damm (30). Der Dreilumen-Damm (40) umfaßt einen ersten Lumen (42) zur Durchführung des Kabels (10) und einen zweiten und dritten Lumen (44) und (46), welche die beiden Erdungshauptdrähte aufnehmen. Die Figur 11 zeigt eine Kette von Kabeln, die unter Verwendung eines Schirmanschlusses (48) mit Dreilumen-Damm verbunden sind. Der Fachmann wird erkennen, daß auch Dämme mit mehr als drei Lumen nützlich sein können, wenn es notwendig ist mehr als zwei Erdungsdrähte mit dem Kabel zu verbinden.
- Die Erfindung ist zwar in bezug auf spezifische Ausführungen beschrieben worden, jedoch soll diese Beschreibung nicht als einschränkend ausgelegt werden. Dem Fachmann werden bezüglich der Beschreibung der Erfindung verschiedene Modifikationen der offenbarten Ausführung sowie andere Ausführungen der Erfindung deutlich werden.
Claims (18)
1. Vorrichtung zur Verkapselung eines unbedeckten Teils
(14) eines Stromleiters in einem Isolierdraht (10) und eines
Hauptdrahts (36), dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
folgendes umfaßt:
eine Schrumpfmuffeneinrichtung (24), zur Umschließung des
unbedeckten Teils des Stromleiters, wobei die genannte
Muffeneinrichtung ein erstes und ein zweites Ende aufweist;
eine Lötringeinrichtung (28), zur elektrischen Verbindung
des unbedeckten Teils des Stromleiters mit dem Hauptdraht (36),
wobei sich die genannte Lötringeinrichtung innerhalb der
genannten Muffeneinrichtung befindet und sie zwischen deren
ersten und zweiten Ende positioniert ist; und
ein erster Damm (30) aus einem thermoplastischen Stoff,
dadurch gekennzeichnet, daß:
der genannte erste Damm (30) wenigstens zwei Lumen (32, 34)
aufweist, wobei der genannte erste Damm (30) innerhalb der
genannten Muffeneinrichtung, nahe deren ersten Ende positioniert
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte erste Damm (30) einen ersten und einen zweiten
Lumen (32) aufweist, wobei der genannte erste Lumen (32) einen
Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des
Drahts (10) ist, und wobei der genannte zweite Lumen (34) einen
Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des
Hauptdrahts (36) ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter thermoplastischer Damm
(26) innerhalb der genannten Muffeneinrichtung (24) positioniert
ist, und zwar nahe deren zweiten Ende.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der genannten Muffeneinrichtung (24) um ein
röhrenförmiges Element handelt, das aus einem thermoelastischen
Stoff hergestellt ist, wobei, wenn der Draht (10) in das genannte
röhrenförmige Element eingeführt ist, der Hauptdraht (36) in den
genannten zweiten Lumen (34) eingeführt ist, und wenn der
Vorrichtung Wärme zugeführt wird, das genannte röhrenförmige
Element eng um den unbedeckten Teil (14) des Stromleiters
zusammenschrumpft, wobei die genannte Lötringeinrichtung (28)
schmilzt und den Hauptdraht (36) mit dem unbedeckten Teil (14)
verbindet, und wobei der genannte erste Damm (30) die
Zwischenräume zwischen dem genannten röhrenförmigen Element (24),
dem Hauptdraht (36) und dem Draht (12) ausfüllt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte thermoelastische Stoff, aus dem das genannte
röhrenförmige Element hergestellt ist, aus der Gruppe ausgewählt
wird, die folgendes umfaßt: Polyolefin, Polyvinylidenfluorid,
Polytetrafluoroethylen oder ein Fluoroelastomer.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3-5, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte thermoplastische Stoff, aus dem
die genannten ersten und zweiten Dämme hergestellt sind, eine
Mischung aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat und
Polyvinylidenfluorid darstellt.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der genannte erste Damm einen dritten
Lumen (46) aufweist, zur Aufnahme eines weiteren Hauptdrahts.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Muffeneinrichtung (24)
ein röhrenförmiges Element mit einem ersten und einem zweiten
Ende umfaßt, wobei das genannte zweite Ende abgedeckt ist, und
wobei die genannte Lötringeinrichtung (28) innerhalb des
genannten röhrenförmigen Elements, zwischen dessen genannten
ersten und genannten zweiten Ende positioniert ist.
9. Schirmanschluß zur Verkapselung eines unbedeckten
Teils einer Abschirmung (14) in einem Koaxialkabel (10) und eines
Hauptdrahts (36) neben dem unbedeckten Teil der Abschirmung,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schirmanschluß folgendes umfaßt:
eine thermoelastische, röhrenförmige Schrumpfmuffe (24), die
ein erstes und ein zweites Ende aufweist;
einen Lötring (28), der innerhalb der röhrenförmigen
Schrumpfmuffe (24), zwischen dem genannten ersten und dem
genannten zweiten Ende positioniert ist; und
einen ersten und einen zweiten Damm (26, 30) aus einem
thermoplastischen Stoff, wobei die Dämme entsprechend an dem
ersten und dem zweiten Ende der genannten röhrenförmigen Muffe
positioniert sind, dadurch gekennzeichnet, daß:
der genannte erste Damm (30) darin mindestens zwei Lumen
(32, 34) aufweist, zur Aufnahme des Kabels (10) und des
Hauptdrahts (36).
10. Schirmanschluß nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß
die genannte thermoelastische, röhrenförmige Muffe (24) aus
einem Stoff hergestellt ist, der aus der folgenden Gruppe
ausgewählt wird: Polyolefin, Polyvinylidenfluorid,
Polytetrafluorethylen oder ein Fluorelastomer; und
die genannten Dämme eine Mischung aus Ethylen-Vinylacetat-
Copolimerisat und Polyvinylidenfluorid darstellen.
11. Damm für einen Schirmanschluß, der zur Verkapselung
eines unbedeckten Teils (14) eines Stromleiters in einem
Isolierdraht (12) verwendet wird und eines Hauptdrahts (36) neben
dem unbedeckten Teil des Stromleiters, wobei der Damm einen Ring
aus einem thermoplastischen Stoff umfaßt, und dadurch
gekennzeichnet, daß dieser darin einen ersten und zweiten Lumen
(32, 34) aufweist, wobei der genannte erste Lumen (32) einen
Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des
Drahts (12) ist, und wobei der genannte Lumen (34) einen
Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Durchmesser des
Hauptdrahts (36) ist.
12. Damm nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem thermoplastischen Stoff um eine Mischung aus
Ethylen-Vinylacetat-Copolimerisat und Polyvinylidenfluorid
handelt.
13. Verfahren zur Herstellung eines Schirmanschlusses,
der zur Verkapselung eine unbedeckten Teils (14) eines
Stromleiters in einem Isolierdraht (12) verwendet wird und eines
Hauptdrahts (36) neben dem unbedeckten Teil des Stromleiters,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die folgenden Schritte
umfaßt:
Bereitstellung eines Schrumpfmuffenelements (24), das ein
erstes und ein zweites Ende aufweist;
Positionierung eines ersten Dammelements (30) aus einem
thermoplastischen Stoff in dem genannten Muffenelement, nahe dem
genannten ersten Ende;
Einführung einer Lötringeinrichtung (28) in das genannte
Muffenelement (24), zwischen dem genannten ersten und dem
genannten zweiten Ende, dadurch gekennzeichnet, daß:
das genannte erste Dammelement (30) darin mindestens einen
ersten und einen zweiten Lumen (32, 34) umfaßt, wobei der
genannte erste Lumen (32) einen Durchmesser aufweist, der
ungefähr gleich dem Durchmesser des Drahts ist, und wobei der
genannte zweite Lumen einen Durchmesser aufweist, der ungefähr
gleich dem Durchmesser des Hauptdrahts (36) ist.
14. Verfahren nach Anspruch 13, ferner den Schritt
umfassend, bei dem ein zweites Dammelement (26) in dem genannten
Muffenelement (34) nahe dem genannten zweiten Ende positioniert
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, ferner den Schritt
umfassend, bei dem der Hauptdraht (36) in den genannten zweiten
Lumen (34) des genannten ersten Dammelements (30) eingeführt
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13, ferner den Schritt
umfassend, bei dem das genannte zweite Ende des genannten
Muffenelements (24) abgedeckt wird.
17. Verfahren der Verwendung eines thermoelastischen
Schirmanschlusses zur Verbindung eines unbedeckten Teils (14)
eines Stromleiters in einem Isolierdraht (12), mit einem
Anschlußende (38) eines Hauptdrahts (36), dadurch gekennzeichnet,
daß der Schirmanschluß mindestens einen Damm (30) aus einem
thermoplastischen Stoff aufweist und eine schmelzbare
Lötringeinrichtung (28) darin, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
Plazierung der schmelzbaren Lötringeinrichtung (38) neben
dem unbedeckten Teil des Stromleiters;
Positionierung des Anschlußendes (38) des Hauptdrahts (36)
nahe der schmelzbaren Lötringeinrichtung (28); und
Erwärmung des Schirmanschlusses, bis die schmelzbare
Verbindungseinrichtung zwischen dem Hauptdraht und dem
unbedeckten Teil des Stromleiters fließt, dadurch gekennzeichnet,
daß
der genannte Damm als Mehrfachlumen-Damm (30) bereitgestellt
wird;
vor dem genannten Plazierungsschritt, der genannte
Schirmanschluß um den genannten unbedeckten Teil (14) des
Stromleiters positioniert wird, und zwar dadurch, daß der Draht
durch einen ersten Lumen (32) des genannten Damms eingeführt
wird; und
vor dem genannten Positionierungsschritt, der genannte
Hauptdraht (36) in einen zweiten Lumen (34) des genannten Damms
eingeführt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, ferner den Schritt
umfassend, bei dem ein weiterer Hauptdraht in einen dritten Lumen
(46) des Mehrfachlumen-Damms (40) eingeführt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Einführungsschritt vor dem
genannten Erwärmungsschritt auftritt.
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