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DE69002093T2 - Orthopädische vorrichtung für gehbehinderte. - Google Patents

Orthopädische vorrichtung für gehbehinderte.

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DE69002093T2
DE69002093T2 DE90906105T DE69002093T DE69002093T2 DE 69002093 T2 DE69002093 T2 DE 69002093T2 DE 90906105 T DE90906105 T DE 90906105T DE 69002093 T DE69002093 T DE 69002093T DE 69002093 T2 DE69002093 T2 DE 69002093T2
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Description

  • Zahlreiche Gehhilfevorrichtungen für einseitig Gehbehinderte sind bekannt. Nach dem Stock und der unter der Achsel getragenen Krücke ist der als "englisch" bezeichnete Stock weit verbreitet. Dieser englische Stock umfaßt ein Segment parallel zum Unterarm, der Ellbogen stützt sich in einer Schale ab, und die Hand erfaßt einen Handgriff. Beim Einsatz werden die Nachteile deutlich, beispielsweise die Übertragung des Gewichts über den Arm, den Ellbogen und die Handhabung der Stöcke durch die Hände, die um die Griffe gespannt sind, führen zu einer Überlastung dieser Organe, was zu meßbaren Ermüdungen führt oder sogar zu Entzündungen distaler oder proximaler Gelenke der oberen Gliedmaßen.
  • Die vorliegende Erfindung zielt auf die Bereitstellung einer orthopädischen Vorrichtung für einseitig Gehbehinderte ab (post-traumatische oder post-operative Phase während der Periode, die eine Gesamtentlastung oder Teilentlastung des Gliedes erfordert), derart ausgebildet, daß die erwähnten Sekundäreffekte vermieden werden und die vollständige Rehabilitation erleichtert wird.
  • Im Hinblick auf dieses Ziel ist eine Vorrichtung vorgeschlagen worden (R. Volkert und Dr. Steeger, 4520 Medizinisch-Orthopädische Technik, Band 103 (1983), Band 2, März-April, S. 45-48), die darauf abzielt, das behinderte Bein zu entlasten und das Laufen ohne Hilfe der Arme oder anderer orthopädischer Mittel zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Vorrichtung umspannt die Hüfte und stützt die dorsale Partie des Beckens. Daraus resultiert, daß die Beckenmuskeln stark komprimiert werden und daß sie es sind, die das Gewicht des Körpers auf ein metallisches Organ übertragen, dessen unteres Ende vorgesehen ist zum Abstützen auf dem Boden während des Laufens oder beim vertikalen Stehen. Jedenfalls muß das Tragen dieser Vorrichtung ziemlich schnell schmerzhaft in Höhe der Hüfte werden.
  • Mit dem gleichen Ziel wurde auch eine orthopädische Vorrichtung vorgeschlagen (US-Patent US-A-4,641,882, welche den nächstliegenden Stand der Technik repräsentiert), umfassend eine Bodenstütze, die starr und von gestreckter Form ist und an ihrem oberen Ende mit einem Sattel versehen ist, vorgesehen zum Aufnehmen des Benutzers im Sitzen auf demselben wie auf einem Fahrradsattel. Dieser Sattel ist mit zwei Griffen verbunden, die der Benutzer mit seinen Händen während des Gehens erfassen muß, damit der Sattel in Kontakt mit seinem Gesäß bleibt. Der Sattel entlastet das geschädigte Bein vom Gewicht des Körpers nur beim Anhalten des Benutzers und nicht während des Gehens.
  • Die vorliegende Erfindung zielt auf die Bereitstellung einer orthopädischen Vorrichtung für einseitig Gehbehinderte ab, die das geschädigte Bein von dem Gewicht des Körpers entlastet, sowohl beim Stehen als auch während des Gehens, ohne die Hüftmuskeln einzubeziehen, um das Gewicht auf ein Bodenstützorgan zu übertragen, und welche die Hände und die Arme des Benutzers vollkommen freiläßt.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung entspricht dem Patentanspruch 1.
  • Die beigefügten Zeichnungen zeigen als Beispiel zwei Ausführungsformen der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
  • Die Fig. 1 zeigt in Profilansicht die erste Ausführungsform.
  • Die Fig. 2 zeigt in Perspektive diese Ausführungsform, getragen von einem Menschen.
  • Die Fig. 3 zeigt in Profilansicht die zweite Ausführungsform.
  • Die Fig. 4 ist eine Schnittansicht nach Pfeil 4 der Fig. 3 der oberen Partie der zweiten Ausführungsform.
  • Die Fig. 5 ist eine Frontansicht, welche die Art und Weise darstellt, wie das Gewicht des Körpers auf den Sattel der Vorrichtung einwirkt.
  • Die einander entsprechenden Teile der verschiedenen Ausführungsformen sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In Fig. 1 ist mit 1 ein Bodenabstützorgan bezeichnet, das starr ist, von langgestreckter Form und einstellbarer Länge. Das Organ 1 ist an seiner oberen Partie mit einem Sattel 2 versehen, der tatsächlich die Form eines Sattels im mathematischen Sinne des Ausdruckes besitzt, d.h. daß in einem Axialschnitt das Zentrum des Sattels der tiefste Punkt ist und in einem zweiten Axialschnitt senkrecht zum ersten dieser Punkt der höchste ist. Der Sattel 32 ist solid mit einem Rohr 3 verbunden, das die obere Partie des Abstützorgans 1 bildet und sich nach unten um eine Stange 3' verlängert, das gleitbeweglich in einem Rohr 11 aufgenommen ist, welches die mittlere Partie des Abstützorgans 1 bildet. Eine Schraube 10 ermöglicht die Einstellung des Maßes, um das 3' in 11 aufgenommen wird. Eine Befestigungsvorrichtung 4 ist mit dem Rohr 3 verbunden; sie umfaßt zwei Schnallen, deren Enden 5, 6 biegsam sind und die, um das Bein geschlungen, sich miteinander verhaken, wie in Fig. 2 zu sehen. Weiter unten wird die wichtige Funktion dieser Befestigungsvorrichtung erläutert.
  • Auf dem Rohr 11 ist eine Befestigungsvorrichtung 14 vorgesehen, umfassend ein Paar von seitlichen Schnallen 15 und 16 ähnlich 5 und 6. Diese Befestigungsvorrichtung 14 kann auf dem Rohr 11 in Richtung der Längsachse 7 zwischen zwei einstellbaren Anschlägen 20 gleiten. Sie kann auch um einen bestimmten Winkel, wie in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet, um eine Achse 17 senkrecht zur Achse 7 drehen. Eine Sohlenstütze 21, die in Fig. 1 und 2 nicht dargestellt ist, jedoch in Fig. 3 und 4, ist vorgesehen zur Unterstützung des Fußes des geschädigten Beines.
  • Die untere Partie des Organs 1 ist von einem rohrförmigen Fuß 12 gebildet, der teleskopartig in das Rohr 11 eingreift zum Bilden eines starren Ganzen mit einstellbarer Länge.
  • Ein Gummistopfen 12' sorgt für den Kontakt des Fußes 12 mit dem Boden; seine Elastizität dämpft den Kontaktstoß bei der Anwendung der Vorrichtung zum Laufen, wie dies später erläutert wird. Die Beschichtung des Sattels 2 kann ebenfalls mehr oder weniger weich sein; das Teil 2 selbst kann eine bestimmte Flexibilität aufweisen.
  • Das untere Ende des Fußes 12 ist nach hinten versetzt, wie bei 13 angedeutet, relativ zur Achse 7, um die Rolle der Ferse des Benutzers zu spielen (siehe Fig. 2).
  • Um das Halten der Vorrichtung an Ort und Stelle zu verbessern, kann man fakultativ sie vervollständigen durch einen Traggurt 8, der über die Schulter geführt ist gegenüber dem geschädigten Bein (Fig. 2) und mit seinen vorderen und hinteren Enden am Sattel 2 verankert wird.
  • In der zweiten Ausführungsform (Fig. 3 und 4) sind die Befestigungseinrichtungen etwas abweichend von jenen der Fig. 1. Die Sohlenstütze 21 ist seitlich am Rohr 12 angebracht. Vorteilhafterweise kann diese Sohlenstütze geringfügig schwingen, wie durch den Pfeil in Fig. 3 angedeutet, um automtisch die richtige Position relativ zum Fuß einzunehmen, den sie abstützen soll; ihr Ort in Höhe des Fußes 13 kann ebenfalls eingestellt werden, beispielsweise durch eine Ausgestaltung, wie unten in Fig. 4 angedeutet.
  • Eine feste Brücke 22 ist vor der Sohlenstütze plaziert. Bei jedem Schritt, wenn der Benutzer seinen Fuß hebt, hebt sein Fußrücken über die Brücke 22 die Sohlenstütze 21 und die gesamte Vorrichtung.
  • Anstelle der Brücke 22 kann man sich auch zwei weiche Bänder vorstellen analog zu 5 und 6 in Fig. 1, um den Fuß einzuspannen und sich miteinander zu verhaken. Mit der Sohlenstütze wird das geschädigte Bein des Benutzers an drei Punkten 4, 14 und 22 gehalten. Es ist möglich, ihm eine abgewinkelte Position zu verleihen.
  • In Fig. 3 und 4 erkennt man den Sattel 2, der einen Korpus 24 mit der ersten Befestigungsvorrichtung 4 bildet, wobei das Ganze aus starrem, halbstarrem und teilweise biegsamem Kunststoff geformt ist.
  • Die Befestigungen zwischen teleskopartig zusammenwirkenden Rohren sind von der Bauart, wie sie üblicherweise in diesen Rehabilitationsvorrichtungen eingesetzt werden, beispielsweise Schrauben mit handbetätigbaren Köpfen oder Haken, die in eine Ausnehmung einklinkbar sind und die nur eingefügt oder gelöst werden können durch eine bestimmte Kraft.
  • In bestimmten Fällen kann es vorteilhaft sein, dem Benutzer eine Haltevorrichtung vorzuschlagen, die eine einfache Modifikation der Gesamtlänge ermöglicht, welche vom Benutzer betätigbar ist. Auf diese Weise sind beispielsweise für das Laufen oder für das aufrechte Stehen geringfügig unterschiedliche Längen verfügbar, auswechselbar beispielsweise durch einen Hebel, der auf einen Exzenter einwirkt.
  • Die Ausführungsform der Fig. 3 wird durch eine Beleuchtung vervollständigt. Eine Lampe 25 erzeugt einen Lichtstrahl, der in Laufrichtung gerichtet ist. Die Lampe 25 ist am Rohr 11 mittels einer Klemme befestigt, wobei ein Gelenk 27 sich zwischen der Klemme und der Lampe befindet, um einfach die Orientierung des Lichtstrahles einstellen zu können. Je nachdem kann die Lampe 25 sich auch in der mit 25' in Fig. 3 markierten Position befinden - demgemäß an der Befestigungsvorrichtung 4 angebracht - oder in der Position 25".
  • Nachstehend wird die Funktionsweise der beschriebenen Vorrichtungen erläutert. Die aktive Partie des Sattels 2 ist von einer Breite, die deutlich kleiner ist als der Schritt des Benutzers in Höhe der Leiste (siehe Fig. 4 und 5). Die Befestigungsvorrichtung 4 hat die Hauptfunktion, den oberen Bereich (d.h. 3 und 11) des Abstützorgans 1 gegen die Innenseite des Oberschenkels des geschädigten Beins anzulegen, wie dies in Fig. 5 erkennbar ist. Deshalb ist die aktive Oberfläche (d.h. diejenige, die vorgesehen ist zur Aufnahme des Gewichtes des Körpers) des Sattels 2 gegenüber der medianen Ebene 28 des Körpers des Benutzers versetzt und liegt gegenüber dem Sitzbein 29, das sich auf der Seite des geschädigten Beines befindet. Wenn demgemäß 12' sich auf dem Boden abstützt, ist es dieses Sitzbein 29, das das Gewicht des Körpers auf den Sattel 2 überträgt. Man vermeidet auf diese Weise die Belastung der Schambeinfuge 30, bei der es sich um einen fragilen Bereich handelt (insbesondere bei schwangeren Frauen), der nicht angepaßt ist zum Tragen einer solchen Last.
  • Die Vorrichtung 4 hat eine weitere wichtige Funktion, die darin besteht, die Vorrichtung zu zwingen, den Schwingbewegungen zu folgen, die der Benutzer auf sein geschädigtes Bein überträgt, wenn das andere Bein momentan allein das Gesamtgewicht des Körpers abstützt. Diese Schwingbewegung erfordert eine minimale Kraft, und der Benutzer kann zu seiner Erleichterung während dieser Schwingbewegungen eine bestimmte Auslegung des Fußes nach außen vornehmen.
  • Es versteht sich, daß das Vorhandensein der zweiten Befestigungsvorrichtung 14 die Schwingbewegung des geschädigten Beines mit der beschriebenen Vorrichtung erleichtert. Im Falle jedoch eines Patienten, dessen geschädigtes Bein amputiert worden ist, ist die zweite Befestigungsvorrichtung nutzlos, und die obere Befestigungsvorrichtung 4 genügt, um auf die verbleibende obere Partie des Beines und die Vorrichtung eine Vorwärts-Rückwärts-Schwingbewegung zu übertragen, vorausgesetzt, daß die verbleibende Partie des Beines mindestens etwa 20 cm mißt.
  • Dies ist insbesondere wichtig und vorteilhaft im Falle von Patienten, die eine Amputation erlitten haben und die aus Gründen der Empfindlichkeit des Stumpfes eine Prothese nicht vor einem oder sogar mehreren Jahren nach der Amputation vertragen können. Die beschriebene Vorrichtung vermeidet diesen schweren Nachteil und kann verwendet werden, sobald der Patient das Krankenhausbett verlassen kann.
  • Man versteht, daß die Tatsache, der Vorrichtung eine Pendelbewegung verleihen zu können, dem Benutzer das Laufen ermöglicht ohne Einsatz seiner Arme und von englischen Stöcken oder anderen und ohne Anwendung weiterer orthopädischer Mittel. Er kann laufen mit den Händen und den Armen vollständig frei und ohne weitere Hilfe als die beschriebene Vorrichtung. Beim Laufen wird das Gewicht des Körpers alternierend von dem gesunden Bein und von der Vorrichtung abgestützt, und das geschädigte Bein wird niemals belastet, nicht einmal teilweise.
  • Der Benutzer kehrt sehr schnell zu einem Lauf beinahe normaler Art zurück, und die Tatsache, daß er die Arme freihat, erleichtert es ihm zu Beginn, das Gleichgewicht zu halten. Danach kann er sogar Gegenstände wie einen Regenschirm tragen.
  • Je nach der der Vorrichtung angepaßten Länge kann die Fußsohle in gewissem Maße beim Laufen mitwirken, was sehr nützlich ist, um eine bestimmte Aufrechterhaltung der Funktion des geschädigten Gliedes sicherzustellen und eine Atrophie der Beinmuskeln zu vermeiden, was die Rehabilitation erleichtert und abkürzt.
  • Wenn der Fuß oder das Knie des Benutzers besonders behandelt werden müssen und/oder das Bein nicht gestreckt werden darf, ermöglicht die Vorrichtung die Befestigung derselben am Bein an drei Punkten: den beiden Befestigungsvorrichtungen 4 und 14 und der Sohlenstütze 21, die in gewünschter Höhe an dem Rohr 12, 13 befestigt wird.
  • Die beschriebene Vorrichtung weist schließlich den Vorteil auf, dem Benutzer zu ermöglichen, gestreckt zu stehen, wobei er sich zum größeren Teil auf der Vorrichtung und in geringerem Maße auf dem gesunden Bein abstützt.

Claims (4)

1. Orthopädische Vorrichtung für einseitig Gehbehinderte, bestehend aus einer Bodenstütze (1), die starr und von gestreckter Form ist und an ihrem oberen Ende einen Sattel (2) aufweist, der dazu bestimmt ist, das Gewicht des Benützers abzustützen, während ihr unteres Ende (12') dazu bestimmt ist, auf den Boden aufzusetzen, dadurch gekennzeichnet, dass der aktive Teil des Sattels (2) merklich schlanker ist als der Schritt an der Leiste des Benutzers und dazu bestimmt ist, zwischen den Beinen des Benutzers gehalten zu werden, und dass die Bodenstütze (1) mit mindestens einer Vornchtung (4) zur Befestigung am Bein versehen ist, um den oberen Teil (3, 11) der Stütze so an die Innenseite des Oberschenkels des betroffenen Beines zu lehnen, dass auf diese Weise die Nutzfläche des Sattels (2) zur Körpermittelebene (28) des Benutzers seitlich versetzt gegen die Schamleiste (29) auf der Seite des betroffenen Beines gehalten wird, wobei der Befestigungsring (4) die Stütze (1) zwingt, der Schwungbewegungen des betroffenen Beines zu folgen, die der Benutzer ausführt, während das andere Bein das gesamte Körpergewicht trägt, und dass ferner der untere Teil der Stütze (1) mit einer Fussstütze (21) versehen ist, die in ihrer Höhe und Neigung verstellbar ist und einen steigbügelartigen Aufsatz (22) trägt, der es dem Benutzer gestattet, die Stütze mit dem Fuss des geschädigten Beines anzuheben, wobei ein unterer Teil (13) der Stütze (11) so geformt ist, dass er hinter der geradlinigen Fortsetzung des anderen Teils dieser Stütze auf den Boden aufsetzt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen zweiten Befestigungsring (14) aufweist mit dem sie zwischen Knie und Knöchel am geschädigten Bein befestigt werden kann und der selbst an der Stütze (1) drehbar ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet dass sie einen Tragriemen aufweist, dessen Enden vorn und hinten am Sattel (2) befestigt sind und der über die Schulter auf der dem geschädigten Bein gegenüberliegenden Seite des Benutzers geführt wird.
4. Vorrichtung nacn einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an ihr eine in ihrer Richtung verstellbare Lampe angebracht ist, mit der der Boden in Gehrichtung beleuchtet werden kann.
DE90906105T 1989-04-28 1990-04-26 Orthopädische vorrichtung für gehbehinderte. Expired - Fee Related DE69002093T2 (de)

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