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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel
aus Karton oder einem Verpackungsmaterial und ein
Verpakkungsverfahren, wie sie z. B. im Patent US-A-3.642.193
dargelegt sind.
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Es sind Verpackungsschachteln aus Karton bekannt, die ein
Bodenteil aufweisen, das eine Ebene mit drei angrenzenden
Wänden aufweist, die über ein Verbindungsband mit einem durch
eine Ebene mit drei angrenzenden Wänden gebildeten Deckel
verbunden sind. Diese Art Schachtel wird im allgemeinen von
Konditoren für die Verpackung von Kuchen oder von
Bekleidungshäusern zum Einordnen von Kleidungsstücken verwendet.
Derartige Schachteln können an einer ihrer Wände einen
Ausschnitt aufweisen, der einer Lasche zugeordnet ist, die einen
Handgriff und ein Element zur Aufrechterhaltung des
Schließzustandes dieser Schachtel ist. Damit jedoch ein Einpacken
mit einer solchen Schachtel ermöglicht wird, ist eine
Handhabung auszuführen, die erstens das Schließen des Deckels und
zweitens das Herausziehen des Verschlußhandgriffs erfordert,
der gleichzeitig ein Verriegelungssystem für den Deckel
bildet. Diese Verpackungen weisen demgemäß den Nachteil auf, daß
sie nicht zum Gegenstand automatisierbarer Prozesse gemacht
werden können.
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Desweiteren sind Verpackungen vorhanden, die ein bequemes
Verschließen erlauben, wie die von Konditoren verwendeten
Verpackungen, jedoch erfordern auch diese letzteren ein
Verbindungsmittel, um sie verschlossen zu halten, das entweder
eine Schnur, ein Band oder ein anderes Mittel ist, das um die
Verpackung geschlungen werden kann. Bei Großserien von
Gegenständen ist dieser Vorgang des Verbindens teuer.
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Ein erstes Ziel der Erfindung ist es demgemäß, eine
Verpakkung mit einfachem Aufbau vorzuschlagen, die durch einfaches
Verschließen zugleich verriegelt wird und die keinerlei
weiteren
Verbindungs- oder Handhabungsablauf zum Sicherstellen
der Verriegelung erfordert.
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Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die
selbstverriegelnd schließende Verpackungsschachtel aus gefaltetem
Karton ein Bodenteil aufweist, das aus einer Ebene und drei
angrenzenden Wänden besteht, um einen quaderförmigen Raum zu
bilden, der nach oben und auf einer Seite geöffnet ist und
über eine Verbindungswand mit einem Deckel verbunden ist, der
durch eine mit drei angrenzenden Wänden (105, 102, 111)
verbundene Ebene (100) gebildet wird, die mit der
Verbindungswand (110) den Umfang der Schachtel vervollständigt, wobei
mindestens eine der Wände des Bodenteils von einem
umgefalteten Rand gebildet ist, in dem eine Lasche entlang einer
Schnittlinie ausgeschnitten ist, die an der Faltlinie endet,
wobei derjenige Teil der Wand des Deckel, der nach dem
Verschließen der Lasche gegenüberliegt, mit Mittel versehen ist,
die das Hindurchgreifen von Fingern zum Entriegeln der Lasche
ermöglichen, wobei diese Mittel durch einen Ausschnitt oder
einen Vorschnitt einer Öffnung gebildet sind, die nach einem
Zerreißen das Entriegeln des Deckels erlaubt, während die
Wand des Deckels durch eine Faltlinie von einem Teil getrennt
ist, der Rückhaltemittel für die Verriegelung in Form eines
Einschnitts aufweist, um beim Schließen des Deckels auf dem
Bodenteil ein Verrasten des Deckels zu gewährleisten, das
jedes Öffnen der Schachtel ohne äußeren Eingriff verhindert.
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Auf diese Weise wird die Verpackungsschachtel einfach und
automatisch verriegelt. Jedoch gilt allgemein, aber auch im
Besonderen, daß dann, wenn die Verpackungsschachtel aus
dünnem Karton oder beliebigem Material geringer Dicke besteht,
bevorzugt eine Führung für die Lasche vorzusehen ist, die ein
besseres Verschließen und eine noch genauere Verriegelung
zuläßt. Tatsächlich kann es geschehen, daß die Lasche über die
Haltemittel hinausbewegt wird, in welchem Fall die
Verriegelung schlecht gesichert ist.
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Die vorliegende Erfindung hat es auch zum Ziel, dieser Art
von Nachteilen auf einfache Weise, aber wirkungsvoll
abzuhelfen, und sie schlägt eine Verpackungsschachtel vor, bei der
die Lasche geführt wird und die Verriegelung systematisch
gesichert ist, unabhängig vom Typ des verwendeten Kartons.
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Zu diesem Zweck zeichnet sich die selbstverriegelnd
schließende Verpackungsschachtel gemäß Anspruch 1 dadurch aus, daß
die entlang einer Schnittlinie, die an einer Faltlinie endet,
ausgeschnittene Lasche mit Abstützmitteln versehen ist, die
mit Führungsmitteln zusammenwirken, die mit den Haltemitteln
kombiniert sind, wobei die Abstützmittel beim Schließen des
Deckels sich an den Führungsmitteln, auf diesen gleitend,
abstützen, bis die Lasche durch die Haltemittel verriegelt
ist, anschließend an die Verriegelung auf den Führungsmitteln
abgestützt bleiben, wobei die Lasche über einen Teil ihrer
Höhe zur Seite der Faltlinie hin eine Breite aufweist, die
größer ist als die Breite des Ausschnitts der Haltemittel und
dadurch die Abstützeinrichtungen bilden, wobei sich die
Lasche zu beiden Seiten abstützt und entlang den Seitenwänden
des Ausschnitts der Mittel gleitet, welche Seitenwände die
Führungsmittel bilden.
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Demgemäß besteht die Idee darin, der Lasche beim Schließen
des Deckels eine seitliche Führung zu verleihen und außerdem
zu verhindern, daß sie eine zu starke Verdrehung beim
Einrasten erfährt, was bewirkt, daß mit Sicherheit eine
wirkungsvolle Verriegelung garantiert ist.
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Schließlich weist die Lasche bei einer bevorzugten, jedoch
nicht beschränkenden Ausführungsform im wesentlichen die Form
eines T auf, dessen Fläche durch die Überschneidung der
Flächen eines ersten, von einer ersten Schnittlinie begrenzten
Rechtecks und eines von einer zweiten Schnittlinie begrenzten
rechteckigen Ausschnitts festgelegt wird, der durch ein
zweites Rechteck gebildet ist, dessen Fläche kleiner ist als
diejenigen des ersten Rechtecks ist und dessen der Faltlinie
gegenüberliegender Teil zu beiden Seiten identisch über einen
Teil der Höhe verengt ist.
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Auf diese Weise gleitet der nichtverengte Teil der Lasche
entlang den Führungsmitteln und stützt sich dann auf diesen
ab, nachdem die Verriegelung durch eine kleine Drehbewegung
erzielt ist, wenn das untere Ende des verengten Teils bei
Ankunft auf der Höhe des horizontalen Einschnitts der
Haltemittel freigegeben wird. Diese kleine Drehbewegung
garantiert, daß das untere Ende der Lasche sich an der ebenfalls
geringen Stärke des horizontalen Einschnitts der Haltemittel
abstützt. Die im wesentlichen T-förmige Gestalt der Lasche
ist weitgefaßt auszulegen, wobei der Übergang zwischen dem
verengten und dem nichtverengten Teil der Lasche schlagartig
(Diskontinuität in genauer T-Form) oder allmählich (der
eingeengte Teil weist z. B. die Form eines gleichschenkeligen
Trapezes auf) erfolgen kann.
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Weiterhin erlaubt es die Tatsache des Ausbildens eines ersten
und eines zweiten Einschnitts, einen leeren Raum um die
Lasche herum auszusparen, welcher leere Raum die Drehbewegung
der Lasche um die Faltlinie in vorteilhafter Weise
erleichtert.
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Gemäß verschiedenen Varianten kann die Verpackungsschachtel
verschiedene Verriegelungsvorrichtungen aufweisen, die an
jeweils einer der Seiten angeordnet sind.
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Ein anderes Ziel besteht darin, zu verhindern, daß die
Schachtel nach der Selbstverriegelung aus Versehen geöffnet
werden kann.
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Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die Mittel,
die das Hindurchgreifen der Finger in die Schachtel erlauben,
durch einen ersten Vorschnitt einer Öffnung gebildet sind,
die nach ihrem Zerreißen das Entriegeln des Deckels zuläßt.
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Schließlich besteht ein letztes Ziel der Erfindung darin, ein
völlig automatisiertes Verfahren zum Verpacken von
Erzeugnissen anzugeben, bei dem die Automatisierung durch die
seitliche Führung der Laschen und das Gewährleisten einer
vollkommenen Verriegelung erleichtert ist.
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Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß das
Verfahren zum Verpacken von Erzeugnissen eine Einlage aus
fortlaufendem Kunststoff verwendet, die mit gewünschter Abmessung
zugeschnitten ist, um das Erzeugnis zu umschließen, und deren
Querschnitt nach dem Anordnen Halteteile in der Richtung
rechtwinklig zu derjenigen Ebene aufweist, in der die Länge
der Einlage liegt, welche Einlage durchgehende Einschnitte
aufweist, die bis zur Auflagefläche auf der Verpackung
ausgeführt sind, um Schwenkmittel zu bilden, die ein Umfalten
erleichtern, wobei die Einlage vorbestimmter Länge in eine
Verpackungszone transportiert wird und das zu verpackende
Erzeugnis über die Aufnahmezone der Einlage transportiert wird,
während eine erfindungsgemäße Verpackungsschachtel, die dazu
bestimmt ist, das Erzeugnis in seiner Einlage aufzunehmen, in
die Verpackungszone bis unterhalb der Einlage transportiert
wird, dann das Erzeugnis in der Aufnahmezone der Einlage und
die Anordnung Einlage/Erzeugnis in der Verpackungsschachtel
angebracht werden, wobei sich diese Anordnung automatisch in
dem Maße verformt, wie sie in die Verpackung eingeführt wird,
derart, daß die Seiten der Einlage die Seiten des
Erzeugnisses vollständig umschließen, und dann die obere Seite der
Einlage auf das Erzeugnis geklappt wird und schließlich der
Deckel der Verpackungsschachtel auf den Bodenteil geklappt
wird, damit er an letzterem einrastet.
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Die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen
deutlicher aus dem Studium der nachfolgenden Beschreibung
hervor, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
erfolgt, in denen:
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- Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Kartonstreifen zeigt, der
nach dem Falten eine Verpackungsschachtel bildet.
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- Fig. 2 in a einen Teilschnitt einer der Seiten der
Schachtel und des Rastsystems zeigt und b ein Teilstück des
Rastsystems zeigt.
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- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Schachtel zeigt.
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- Fig. 4 die Schachtel bei ihrer Verwendung bei einem
Verpakkungsverfahren zeigt.
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Die Verpackungsschachtel ist in Fig. 3 dargestellt; sie weist
ein Bodenteil auf, das von einer Ebene (114) und drei
angrenzenden Wänden (1145, 1141 und 115) gebildet wird, die jeweils
äußere Seitenwände und eine Vorderwand bilden. Die Ebene
(114), die den Bodenteil bildet, ist mit einer
Verbindungswand (110) mit einem Deckel verbunden, der aus einer Ebene
(100) besteht, die mit drei angrenzenden Wänden (101, 105,
und 111) verbunden ist, die jeweils die äußeren Seitenwände
und die Vorderwand des Deckels bilden, und der zusammen mit
der Verbindungswand den Umfang der Schachtel bildet, wenn der
Deckel auf das offene Bodenteil umgeklappt ist.
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Bei einer Variante der Erfindung kann die Schachtel an ihrer
Vorderwand eine Lasche (1150) aufweisen, die mit einem
entsprechenden Ausschnitt (1110) zusammenwirkt, der im Inneren
der Vorderwand (111) des Deckels ausgebildet ist, um ein
Verschlußsystem zu bilden.
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Bei einer anderen Variante kann die Schachtel zwei seitliche
Laschen (11450 und 11410) aufweisen, die in jeder Seitenwand
des Bodenteils ausgebildet sind, und zwei querliegenden
Ausschnitten (104, 108) gegenüberstehen, die im Inneren der
entsprechenden Seitenwände (101, 105) des Deckels ausgebildet
sind.
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Schließlich kann das Verschlußsystem der Schachtel in einer
anderen Variante von drei Laschen gebildet sein, die drei
Ausschnitten zugeordnet sind.
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Die in Fig. 3 dargestellte Schachtel wird ausgehend von einem
ausgeschnittenen Kartonstreifen erhalten, wie er in Fig. 1
dargestellt ist. Bei diesem Kartonstreifen sind Bezugszeichen
entsprechend denen von Fig. 3 verwendet. Der Kartonstreifen
weist eine Ebene (100) auf, die die Oberseite des Deckels
bildet, und von Faltlinien (1004 bis 1007) begrenzt wird,
wobei die Faltlinie (1006) die Ebene (100) von einem Streifen
(111) trennt, der die Vorderwand des Deckels bildet. Die
Faltlinie (1004) trennt die Ebene (100) von einem Streifen
(110), der die Verbindungswand des Deckels mit dem Bodenteil
der Schachtel bildet. Diese Verbindungswand (110) hat die
Länge der Schachtel, und ihre Höhe entspricht der Dicke der
Schachtel. Die Seitenwand (111) des Deckels ist mit einer
rechten Querlasche (112) / bzw. einer linken Querlasche (113)
verlängert, die mit der Vorderwand über jeweilige Faltlinien
(1112, 1113) verbunden sind. Mit der Ebene (100) ist an der
Seite der Faltlinie (1007) die rechte Seitenwand (101) des
Deckels verbunden. Diese rechte Seitenwand (101) wird von
einem Teil (102) durch zwei Faltlinien (103) abgetrennt, die
parallel zur Faltlinie (1007) liegen. Der Teil (102) weist
Haltemittel in Form eines Einschnitts (104) auf, der so
geschnitten ist, daß er nach außen offen ist und Abmessungen
aufweist, die größer sind als diejenige des verengten Teils
der zugehörigen Rastlasche (11410), was weiter unten
ersichtlich wird. Der Streifen (102) ist an seinen der Wand (101)
gegenüberliegenden Enden mit ausgeschnittenen Nasen (1020 und
1021) verlängert, die an die zwei des Einschnitts (104)
gegenüberstehenden Ränder angrenzen und deren Abmessungen
Aussparungen (1000, 1001) entsprechen, die entlang der Faltlinie
(1007) des Bodenteils (100) ausgebildet sind. Schließlich
weist der die rechte Außenwand bildende Streifen (101) einen
Ausschnitt (1010) in Form eines abgerundeten Rechtecks auf,
um, wie dies weiter unten erkennbar wird, das Durchgreifen
von Fingern zum Entrasten der Schachtel zuzulassen. Die
rechte Innenwand (102) ist nach innen entlang der Faltlinie (103)
umgefaltet, während die Lasche (112) nach dem Falten der Wand
(111) um die Faltlinie (1006) zwischen die rechte Innenwand
(102) und die rechte Außenwand (101) zu liegen koinmt, wie es
aus Fig. 2 erkennbar ist, wobei die Außenkante der Lasche
(112) rechtwinklig zur Kante (1112) sich zwischen den
Faltlinien (103) abstützt. Die Nasen (1020, 1021) greifen in die
Aussparungen (1000, 1001) ein, um die Anordnung
zusammenzuhalten. Auf identische Weise ist an der linken Seite das
Bodenteil (100) entlang der Faltlinie (1005) mit einer linken
Außenwand (105) und einer linken Innenwand (106) verlängert,
die über zwei parallel zur Linie (1005) liegende Faltlinie
(107) miteinander verbunden sind. Die Wand (106) weist
ebenfalls einen Ausschnitt (108) auf, der an die Abmessung der
Lasche (11450) angepaßt ist, wie auch zwei Nasen (1063,
1062), die so ausgeschnitten sind, daß sie durch die im
Bodenteil (100) entlang der Faltlinie (1005) ausgebildeten
Öffnungen (1003, 1002) hindurchtreten.
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Die Verbindungswand (110) ist mit der den Bodenteil der
Schachtel bildenden Ebene über eine Faltlinie (1100)
verbunden. Die Ebene (114) wird von einer zweiten Faltlinie (1151)
begrenzt, die parallel zur Linie (1100) liegt und auf der
Seite neben der Vorderwand (115) liegt. Die Wand (115) ist an
der linken und der rechten Seite durch Laschen (117, 116)
verlängert, die an diese Wand (115) über jeweilige Faltlinien
(1157, 1156) angrenzen.
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Die Ebene (114) ist rechts durch die Streifen (1141, 1142)
verlängert und mit diesen über zwei Faltlinien (1143)
verbunden, wie auch mit der Ebene (114) über die Faltlinie (1149).
Links ist sie über die Streifen (1145, 1146) verlängert und
mit ihnen über Faltlinien (1147) verbunden, wie auch mit der
Ebene (114) über die Faltlinie (1148).
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Die rechte Außenwand (1141) weist einen Doppelausschnitt auf,
bei dem der innere Ausschnitt eine Lasche (11410) begrenzt,
wobei die Ausschnitte entlang den Faltlinien (1143) enden.
Ebenso weist die linke Außenwand (1145) einen
Doppelausschnitt auf, wobei der innere Ausschnitt eine Lasche (11450)
begrenzt, die entlang der Faltlinie (1147) endet. Die rechte
Innenwand (1142) und die linke Innenwand (1146) weisen an
ihren beiden Enden Nasen (11420, 11421) bzw. (11460, 11461)
auf, die in die Öffnungen (11400, 11401, 11402, 11043)
eingreifen, die in der Oberfläche (114) jeweils entlang der
Faltlinien (1149, 1148) ausgebildet sind.
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Wie es aus Fig. 2a erkennbar ist, ist, um die Schachtel zu
bilden, die rechte Außenwand (1141) so umgefaltet, daß sie
rechtwinklig zum Bodenteil (114) steht. Anschließend ist die
rechte Innenwand (1142) so umgefaltet, daß die Nasen (11420,
11421) in die jeweiligen Aussparungen (11400, 11401)
eingreifen. Gleichzeitig ist die Lasche (116) so umgefaltet, daß sie
zwischen die rechte Außenwand (1141) und die rechte Innenwand
(1142) gleitet, wenn die Wand (115) rechtwinklig zur Wand
(114) durch Umfalten entlang der Faltlinie (1151)
positioniert ist. Der Außenrand der Lasche (116), rechtwinklig zur
Kante (1156), stützt sich dann zwischen den Faltlinien (1143)
ab. Auf diese Weise bildet die in der rechten Außenwand
(1141) ausgeschnittene Lasche (11410) ein elastisches Element
aus, das von der Mantelfläche absteht und in den in der
rechten inneren Seitenwand (102) des Deckels angebrachten Schnitt
der Haltemittel (104) einrastet, wenn der Deckel geschlossen
wird. So kann ein Anwender durch einfaches Schließen des
Dekkels auf den Bodenteil der Schachtel das Einrasten der Lasche
(11410) ermöglichen, die dann, wenn sie am horizontalen
Schnitt des Einschnitts (104) anschlägt, das nachträgliche
Öffnen verhindert. Fig. 2b zeigt ein Teilstück des
Rastsystems in verriegelter Stellung. Eine derartige verriegelte
Stellung wird dann erhalten, wenn der nichtverengte Teil der
Lasche an Führungsmitteln entlanggeglitten ist, die von den
Seitenteilen (1040, 1041) des Einschnitts (104) gebildet
werden, bis das untere Ende des verengten Teils der Lasche
(11410) freiliegt, wenn es auf Höhe des horiontalen Schnitts
der Haltemittel (104) ankommt. In dieser verriegelten
Stellung
stützt sich der nichtverengte Teil der Lasche auf den
seitlichen Teilen (1040, 1041) des Einschnitts (104) ab,
während das untere Ende des verengten Teils an der Dicke des
horizontalen Ausschnitts der Haltemittel (104) endet. Um die
Schachtel zu öffnen, müssen nur die Finger durch die
Öffnungen (1010) geschoben werden, die dank der Form der Lasche
(112) freigelassen ist, und es muß gegen die Innenfläche
(1142) der Lasche (11410) gedrückt werden. In vorteilhafter
Weise können an den Wänden so viele Öffnungen und Rastsysteme
für die Schachtel vorgesehen werden, wie es wünschenswert
ist. Um zu verhindern, daß dann, wenn die Schachtel zwei
Öffnungen (1010, 1050) aufweist, die an gegenüberliegenden
Wänden angeordnet sind, diese Öffnungen als Greifmittel für die
Schachtel verwendet werden und dadurch durch Druck auf die
Lasche ein unbeabsichtigtes Öffnen der Schachtel ausgelöst
wird, werden bei einer Variante der Vorrichtung keine
Öffnungen (1010, 1050) vorgesehen, sondern diese werden durch
Vorschnitte ersetzt, die zerbrochen werden müssen, um ein Öffnen
der Schachtel zu ermöglichen.
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Bei einer Ausführungsvariante sind die Laschen (112, 113) so
ausgebildet, daß sie nach dem Falten nicht zwischen die
jeweiligen Außenwände (101) bzw. (105) und die jeweiligen
Innenwände (102) bzw. (106) zu liegen kommen, wie sie durch das
Falten erhalten wurden, sondern daß diese Laschen (112, 113)
einstückig mit dem Inneren der Innenwände (102) bzw. (106)
ausgebildet sind. In diesem Fall weisen die Laschen eine den
Einschnitten (104, 108) aufweisende Form auf und können
ebenfalls zur Verriegelung beitragen.
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Fig. 4 zeigt ein Verpackungsverfahren, bei dem diese Art von
Schachtel in vorteilhafter Weise mit einer Art Einlage
verwendet werden kann, wie sie Gegenstand der von BULL S.A.
hinterlegten Patentanmeldung FR-A-2 626 252 mit dem Titel "Cale
de conditionnement, conteneur pour une telle cale, et procédé
d'emballage mettant en oeuvre une telle cale
(Verpackungseinlage, Behälter für eine solche Einlage und
Verpackungsverfahren zum Verwenden einer solchen Einlage)" ist. Das Verfahren
verwendet eine Einlage aus fortlaufendem Kunststoff, die in
die gewünschte Abmessung geschnitten wird, um ein Erzeugnis
(15) einzuhüllen, und deren Querschnitt dann, wenn sie
angeordnet ist, Halteteile in der Richtung senkrecht zur Ebene
aufweist, in der die Länge der Einlage liegt, wobei die
Einlage durchgehende Einschnitte aufweist, die bis zur
Auflagefläche auf der Verpackung ausgeführt sind, um den Faltvorgang
erleichternde Schwenkmittel zu bilden, und es besteht darin,
eine Verpackungseinlage in eine vorbestimmte Zone
einzuführen, welche Verpackungseinlage von einer Abrolleinrichtung
(9) zugeführt wird und in Längsrichtung von einer
Schneidevorrichtung (11, 12) zerschnitten wird. Nachdem die Einlage
über die Zone geführt ist, in der die Verpackungsschachtel
angeordnet ist, wird das zu verpackende Erzeugnis zugeführt
und auf die Einlage gesetzt. Die Einlage dringt dann in die
Verpackung ein und die Einschnittlinien (8d, 8b) erlauben das
Umfalten der Seiten (8f, 8e) der Einlage, die entlang den
Innenseiten der Seitenwände (1146, 1142) gleiten. Das
Erzeugnis (15) und die Einlage (8) bewegen sich durch Schwerkraft
in der Verpackung nach unten; anschließend ermöglicht ein
Handhabungsarm, die Seite (8g) auf das Erzeugnis zu klappen,
um die Einlage zu verschließen. Währenddessen ermöglicht es
ein zweiter Handhabungsarm, den Deckel (100, 111, 105, 101)
umzufalten, um ihn über dem Bodenteil der Schachtel zu
verschließen, was gleichzeitig das Einrasten der Laschen (11410,
11450) in die jeweiligen Einschnitten (104, 108) des Deckels
herbeiführt. Dieses Einrasten erlaubt es gleichzeitig, den
Teil (8g) der Einlage durch die Unterseite (100) des Deckels
auf dem Erzeugnis (15) zu halten.
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Andere Modifizierungen im Kenntnisbereich des Fachmanns sind
ebenfalls Teil des Gedankens der Erfindung, wie sie in den
Ansprüchen definiert ist.
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Insbesondere können der Bodenteil und der Deckel der
Schachtel voneinander unabhängig sein. In diesem Fall ist die
vierte Seite des Deckels symmetrisch in bezug auf die Faltlinie
(1004) der Seite (111) mit den Laschen (112, 113), und sie
ersetzt die gemeinsame Wand (110).
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Ebenso kann die vierte Wand des Bodenteils der Schachtel
symmetrisch in bezug auf die Faltlinie (1100) der Wand (115) mit
den Laschen (116, 117) sein, und sie ersetzt die gemeinsame
Wand (110), da der Bodenteil und der Deckel nicht mehr über
die gemeinsame Wand (110) miteinander verbunden sind.