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DE69000890T2 - Selbstverriegelnder behaelter und verpackungsverfahren. - Google Patents

Selbstverriegelnder behaelter und verpackungsverfahren.

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Publication number
DE69000890T2
DE69000890T2 DE9090401250T DE69000890T DE69000890T2 DE 69000890 T2 DE69000890 T2 DE 69000890T2 DE 9090401250 T DE9090401250 T DE 9090401250T DE 69000890 T DE69000890 T DE 69000890T DE 69000890 T2 DE69000890 T2 DE 69000890T2
Authority
DE
Germany
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lid
insert
walls
packaging
wall
Prior art date
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DE9090401250T
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Inventor
Andre Fromion
Boas Jean Claude Vilas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bull SAS
Original Assignee
Bull SAS
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Publication date
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Application filed by Bull SAS filed Critical Bull SAS
Publication of DE69000890D1 publication Critical patent/DE69000890D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69000890T2 publication Critical patent/DE69000890T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/64Lids
    • B65D5/66Hinged lids
    • B65D5/6626Hinged lids formed by folding extensions of a side panel of a container body formed by erecting a "cross-like" blank
    • B65D5/665Hinged lids formed by folding extensions of a side panel of a container body formed by erecting a "cross-like" blank the lid being held in closed position by self-locking integral flaps or tabs
    • B65D5/6661Flaps provided over the total length of the lid edge opposite to the hinge
    • B65D5/6664Flaps provided over the total length of the lid edge opposite to the hinge combined with flaps or tabs provided at the side edges of the lid
    • B65D5/6667Flaps provided over the total length of the lid edge opposite to the hinge combined with flaps or tabs provided at the side edges of the lid and connected to one another in order to form an uninterrupted telescoping flange

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Package Specialized In Special Use (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel aus Karton oder einem Verpackungsmaterial und ein Verpakkungsverfahren, wie sie z. B. im Patent US-A-3.642.193 dargelegt sind.
  • Es sind Verpackungsschachteln aus Karton bekannt, die ein Bodenteil aufweisen, das eine Ebene mit drei angrenzenden Wänden aufweist, die über ein Verbindungsband mit einem durch eine Ebene mit drei angrenzenden Wänden gebildeten Deckel verbunden sind. Diese Art Schachtel wird im allgemeinen von Konditoren für die Verpackung von Kuchen oder von Bekleidungshäusern zum Einordnen von Kleidungsstücken verwendet. Derartige Schachteln können an einer ihrer Wände einen Ausschnitt aufweisen, der einer Lasche zugeordnet ist, die einen Handgriff und ein Element zur Aufrechterhaltung des Schließzustandes dieser Schachtel ist. Damit jedoch ein Einpacken mit einer solchen Schachtel ermöglicht wird, ist eine Handhabung auszuführen, die erstens das Schließen des Deckels und zweitens das Herausziehen des Verschlußhandgriffs erfordert, der gleichzeitig ein Verriegelungssystem für den Deckel bildet. Diese Verpackungen weisen demgemäß den Nachteil auf, daß sie nicht zum Gegenstand automatisierbarer Prozesse gemacht werden können.
  • Desweiteren sind Verpackungen vorhanden, die ein bequemes Verschließen erlauben, wie die von Konditoren verwendeten Verpackungen, jedoch erfordern auch diese letzteren ein Verbindungsmittel, um sie verschlossen zu halten, das entweder eine Schnur, ein Band oder ein anderes Mittel ist, das um die Verpackung geschlungen werden kann. Bei Großserien von Gegenständen ist dieser Vorgang des Verbindens teuer.
  • Ein erstes Ziel der Erfindung ist es demgemäß, eine Verpakkung mit einfachem Aufbau vorzuschlagen, die durch einfaches Verschließen zugleich verriegelt wird und die keinerlei weiteren Verbindungs- oder Handhabungsablauf zum Sicherstellen der Verriegelung erfordert.
  • Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die selbstverriegelnd schließende Verpackungsschachtel aus gefaltetem Karton ein Bodenteil aufweist, das aus einer Ebene und drei angrenzenden Wänden besteht, um einen quaderförmigen Raum zu bilden, der nach oben und auf einer Seite geöffnet ist und über eine Verbindungswand mit einem Deckel verbunden ist, der durch eine mit drei angrenzenden Wänden (105, 102, 111) verbundene Ebene (100) gebildet wird, die mit der Verbindungswand (110) den Umfang der Schachtel vervollständigt, wobei mindestens eine der Wände des Bodenteils von einem umgefalteten Rand gebildet ist, in dem eine Lasche entlang einer Schnittlinie ausgeschnitten ist, die an der Faltlinie endet, wobei derjenige Teil der Wand des Deckel, der nach dem Verschließen der Lasche gegenüberliegt, mit Mittel versehen ist, die das Hindurchgreifen von Fingern zum Entriegeln der Lasche ermöglichen, wobei diese Mittel durch einen Ausschnitt oder einen Vorschnitt einer Öffnung gebildet sind, die nach einem Zerreißen das Entriegeln des Deckels erlaubt, während die Wand des Deckels durch eine Faltlinie von einem Teil getrennt ist, der Rückhaltemittel für die Verriegelung in Form eines Einschnitts aufweist, um beim Schließen des Deckels auf dem Bodenteil ein Verrasten des Deckels zu gewährleisten, das jedes Öffnen der Schachtel ohne äußeren Eingriff verhindert.
  • Auf diese Weise wird die Verpackungsschachtel einfach und automatisch verriegelt. Jedoch gilt allgemein, aber auch im Besonderen, daß dann, wenn die Verpackungsschachtel aus dünnem Karton oder beliebigem Material geringer Dicke besteht, bevorzugt eine Führung für die Lasche vorzusehen ist, die ein besseres Verschließen und eine noch genauere Verriegelung zuläßt. Tatsächlich kann es geschehen, daß die Lasche über die Haltemittel hinausbewegt wird, in welchem Fall die Verriegelung schlecht gesichert ist.
  • Die vorliegende Erfindung hat es auch zum Ziel, dieser Art von Nachteilen auf einfache Weise, aber wirkungsvoll abzuhelfen, und sie schlägt eine Verpackungsschachtel vor, bei der die Lasche geführt wird und die Verriegelung systematisch gesichert ist, unabhängig vom Typ des verwendeten Kartons.
  • Zu diesem Zweck zeichnet sich die selbstverriegelnd schließende Verpackungsschachtel gemäß Anspruch 1 dadurch aus, daß die entlang einer Schnittlinie, die an einer Faltlinie endet, ausgeschnittene Lasche mit Abstützmitteln versehen ist, die mit Führungsmitteln zusammenwirken, die mit den Haltemitteln kombiniert sind, wobei die Abstützmittel beim Schließen des Deckels sich an den Führungsmitteln, auf diesen gleitend, abstützen, bis die Lasche durch die Haltemittel verriegelt ist, anschließend an die Verriegelung auf den Führungsmitteln abgestützt bleiben, wobei die Lasche über einen Teil ihrer Höhe zur Seite der Faltlinie hin eine Breite aufweist, die größer ist als die Breite des Ausschnitts der Haltemittel und dadurch die Abstützeinrichtungen bilden, wobei sich die Lasche zu beiden Seiten abstützt und entlang den Seitenwänden des Ausschnitts der Mittel gleitet, welche Seitenwände die Führungsmittel bilden.
  • Demgemäß besteht die Idee darin, der Lasche beim Schließen des Deckels eine seitliche Führung zu verleihen und außerdem zu verhindern, daß sie eine zu starke Verdrehung beim Einrasten erfährt, was bewirkt, daß mit Sicherheit eine wirkungsvolle Verriegelung garantiert ist.
  • Schließlich weist die Lasche bei einer bevorzugten, jedoch nicht beschränkenden Ausführungsform im wesentlichen die Form eines T auf, dessen Fläche durch die Überschneidung der Flächen eines ersten, von einer ersten Schnittlinie begrenzten Rechtecks und eines von einer zweiten Schnittlinie begrenzten rechteckigen Ausschnitts festgelegt wird, der durch ein zweites Rechteck gebildet ist, dessen Fläche kleiner ist als diejenigen des ersten Rechtecks ist und dessen der Faltlinie gegenüberliegender Teil zu beiden Seiten identisch über einen Teil der Höhe verengt ist.
  • Auf diese Weise gleitet der nichtverengte Teil der Lasche entlang den Führungsmitteln und stützt sich dann auf diesen ab, nachdem die Verriegelung durch eine kleine Drehbewegung erzielt ist, wenn das untere Ende des verengten Teils bei Ankunft auf der Höhe des horizontalen Einschnitts der Haltemittel freigegeben wird. Diese kleine Drehbewegung garantiert, daß das untere Ende der Lasche sich an der ebenfalls geringen Stärke des horizontalen Einschnitts der Haltemittel abstützt. Die im wesentlichen T-förmige Gestalt der Lasche ist weitgefaßt auszulegen, wobei der Übergang zwischen dem verengten und dem nichtverengten Teil der Lasche schlagartig (Diskontinuität in genauer T-Form) oder allmählich (der eingeengte Teil weist z. B. die Form eines gleichschenkeligen Trapezes auf) erfolgen kann.
  • Weiterhin erlaubt es die Tatsache des Ausbildens eines ersten und eines zweiten Einschnitts, einen leeren Raum um die Lasche herum auszusparen, welcher leere Raum die Drehbewegung der Lasche um die Faltlinie in vorteilhafter Weise erleichtert.
  • Gemäß verschiedenen Varianten kann die Verpackungsschachtel verschiedene Verriegelungsvorrichtungen aufweisen, die an jeweils einer der Seiten angeordnet sind.
  • Ein anderes Ziel besteht darin, zu verhindern, daß die Schachtel nach der Selbstverriegelung aus Versehen geöffnet werden kann.
  • Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die Mittel, die das Hindurchgreifen der Finger in die Schachtel erlauben, durch einen ersten Vorschnitt einer Öffnung gebildet sind, die nach ihrem Zerreißen das Entriegeln des Deckels zuläßt.
  • Schließlich besteht ein letztes Ziel der Erfindung darin, ein völlig automatisiertes Verfahren zum Verpacken von Erzeugnissen anzugeben, bei dem die Automatisierung durch die seitliche Führung der Laschen und das Gewährleisten einer vollkommenen Verriegelung erleichtert ist.
  • Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß das Verfahren zum Verpacken von Erzeugnissen eine Einlage aus fortlaufendem Kunststoff verwendet, die mit gewünschter Abmessung zugeschnitten ist, um das Erzeugnis zu umschließen, und deren Querschnitt nach dem Anordnen Halteteile in der Richtung rechtwinklig zu derjenigen Ebene aufweist, in der die Länge der Einlage liegt, welche Einlage durchgehende Einschnitte aufweist, die bis zur Auflagefläche auf der Verpackung ausgeführt sind, um Schwenkmittel zu bilden, die ein Umfalten erleichtern, wobei die Einlage vorbestimmter Länge in eine Verpackungszone transportiert wird und das zu verpackende Erzeugnis über die Aufnahmezone der Einlage transportiert wird, während eine erfindungsgemäße Verpackungsschachtel, die dazu bestimmt ist, das Erzeugnis in seiner Einlage aufzunehmen, in die Verpackungszone bis unterhalb der Einlage transportiert wird, dann das Erzeugnis in der Aufnahmezone der Einlage und die Anordnung Einlage/Erzeugnis in der Verpackungsschachtel angebracht werden, wobei sich diese Anordnung automatisch in dem Maße verformt, wie sie in die Verpackung eingeführt wird, derart, daß die Seiten der Einlage die Seiten des Erzeugnisses vollständig umschließen, und dann die obere Seite der Einlage auf das Erzeugnis geklappt wird und schließlich der Deckel der Verpackungsschachtel auf den Bodenteil geklappt wird, damit er an letzterem einrastet.
  • Die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus dem Studium der nachfolgenden Beschreibung hervor, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt, in denen:
  • - Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Kartonstreifen zeigt, der nach dem Falten eine Verpackungsschachtel bildet.
  • - Fig. 2 in a einen Teilschnitt einer der Seiten der Schachtel und des Rastsystems zeigt und b ein Teilstück des Rastsystems zeigt.
  • - Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Schachtel zeigt.
  • - Fig. 4 die Schachtel bei ihrer Verwendung bei einem Verpakkungsverfahren zeigt.
  • Die Verpackungsschachtel ist in Fig. 3 dargestellt; sie weist ein Bodenteil auf, das von einer Ebene (114) und drei angrenzenden Wänden (1145, 1141 und 115) gebildet wird, die jeweils äußere Seitenwände und eine Vorderwand bilden. Die Ebene (114), die den Bodenteil bildet, ist mit einer Verbindungswand (110) mit einem Deckel verbunden, der aus einer Ebene (100) besteht, die mit drei angrenzenden Wänden (101, 105, und 111) verbunden ist, die jeweils die äußeren Seitenwände und die Vorderwand des Deckels bilden, und der zusammen mit der Verbindungswand den Umfang der Schachtel bildet, wenn der Deckel auf das offene Bodenteil umgeklappt ist.
  • Bei einer Variante der Erfindung kann die Schachtel an ihrer Vorderwand eine Lasche (1150) aufweisen, die mit einem entsprechenden Ausschnitt (1110) zusammenwirkt, der im Inneren der Vorderwand (111) des Deckels ausgebildet ist, um ein Verschlußsystem zu bilden.
  • Bei einer anderen Variante kann die Schachtel zwei seitliche Laschen (11450 und 11410) aufweisen, die in jeder Seitenwand des Bodenteils ausgebildet sind, und zwei querliegenden Ausschnitten (104, 108) gegenüberstehen, die im Inneren der entsprechenden Seitenwände (101, 105) des Deckels ausgebildet sind.
  • Schließlich kann das Verschlußsystem der Schachtel in einer anderen Variante von drei Laschen gebildet sein, die drei Ausschnitten zugeordnet sind.
  • Die in Fig. 3 dargestellte Schachtel wird ausgehend von einem ausgeschnittenen Kartonstreifen erhalten, wie er in Fig. 1 dargestellt ist. Bei diesem Kartonstreifen sind Bezugszeichen entsprechend denen von Fig. 3 verwendet. Der Kartonstreifen weist eine Ebene (100) auf, die die Oberseite des Deckels bildet, und von Faltlinien (1004 bis 1007) begrenzt wird, wobei die Faltlinie (1006) die Ebene (100) von einem Streifen (111) trennt, der die Vorderwand des Deckels bildet. Die Faltlinie (1004) trennt die Ebene (100) von einem Streifen (110), der die Verbindungswand des Deckels mit dem Bodenteil der Schachtel bildet. Diese Verbindungswand (110) hat die Länge der Schachtel, und ihre Höhe entspricht der Dicke der Schachtel. Die Seitenwand (111) des Deckels ist mit einer rechten Querlasche (112) / bzw. einer linken Querlasche (113) verlängert, die mit der Vorderwand über jeweilige Faltlinien (1112, 1113) verbunden sind. Mit der Ebene (100) ist an der Seite der Faltlinie (1007) die rechte Seitenwand (101) des Deckels verbunden. Diese rechte Seitenwand (101) wird von einem Teil (102) durch zwei Faltlinien (103) abgetrennt, die parallel zur Faltlinie (1007) liegen. Der Teil (102) weist Haltemittel in Form eines Einschnitts (104) auf, der so geschnitten ist, daß er nach außen offen ist und Abmessungen aufweist, die größer sind als diejenige des verengten Teils der zugehörigen Rastlasche (11410), was weiter unten ersichtlich wird. Der Streifen (102) ist an seinen der Wand (101) gegenüberliegenden Enden mit ausgeschnittenen Nasen (1020 und 1021) verlängert, die an die zwei des Einschnitts (104) gegenüberstehenden Ränder angrenzen und deren Abmessungen Aussparungen (1000, 1001) entsprechen, die entlang der Faltlinie (1007) des Bodenteils (100) ausgebildet sind. Schließlich weist der die rechte Außenwand bildende Streifen (101) einen Ausschnitt (1010) in Form eines abgerundeten Rechtecks auf, um, wie dies weiter unten erkennbar wird, das Durchgreifen von Fingern zum Entrasten der Schachtel zuzulassen. Die rechte Innenwand (102) ist nach innen entlang der Faltlinie (103) umgefaltet, während die Lasche (112) nach dem Falten der Wand (111) um die Faltlinie (1006) zwischen die rechte Innenwand (102) und die rechte Außenwand (101) zu liegen koinmt, wie es aus Fig. 2 erkennbar ist, wobei die Außenkante der Lasche (112) rechtwinklig zur Kante (1112) sich zwischen den Faltlinien (103) abstützt. Die Nasen (1020, 1021) greifen in die Aussparungen (1000, 1001) ein, um die Anordnung zusammenzuhalten. Auf identische Weise ist an der linken Seite das Bodenteil (100) entlang der Faltlinie (1005) mit einer linken Außenwand (105) und einer linken Innenwand (106) verlängert, die über zwei parallel zur Linie (1005) liegende Faltlinie (107) miteinander verbunden sind. Die Wand (106) weist ebenfalls einen Ausschnitt (108) auf, der an die Abmessung der Lasche (11450) angepaßt ist, wie auch zwei Nasen (1063, 1062), die so ausgeschnitten sind, daß sie durch die im Bodenteil (100) entlang der Faltlinie (1005) ausgebildeten Öffnungen (1003, 1002) hindurchtreten.
  • Die Verbindungswand (110) ist mit der den Bodenteil der Schachtel bildenden Ebene über eine Faltlinie (1100) verbunden. Die Ebene (114) wird von einer zweiten Faltlinie (1151) begrenzt, die parallel zur Linie (1100) liegt und auf der Seite neben der Vorderwand (115) liegt. Die Wand (115) ist an der linken und der rechten Seite durch Laschen (117, 116) verlängert, die an diese Wand (115) über jeweilige Faltlinien (1157, 1156) angrenzen.
  • Die Ebene (114) ist rechts durch die Streifen (1141, 1142) verlängert und mit diesen über zwei Faltlinien (1143) verbunden, wie auch mit der Ebene (114) über die Faltlinie (1149). Links ist sie über die Streifen (1145, 1146) verlängert und mit ihnen über Faltlinien (1147) verbunden, wie auch mit der Ebene (114) über die Faltlinie (1148).
  • Die rechte Außenwand (1141) weist einen Doppelausschnitt auf, bei dem der innere Ausschnitt eine Lasche (11410) begrenzt, wobei die Ausschnitte entlang den Faltlinien (1143) enden. Ebenso weist die linke Außenwand (1145) einen Doppelausschnitt auf, wobei der innere Ausschnitt eine Lasche (11450) begrenzt, die entlang der Faltlinie (1147) endet. Die rechte Innenwand (1142) und die linke Innenwand (1146) weisen an ihren beiden Enden Nasen (11420, 11421) bzw. (11460, 11461) auf, die in die Öffnungen (11400, 11401, 11402, 11043) eingreifen, die in der Oberfläche (114) jeweils entlang der Faltlinien (1149, 1148) ausgebildet sind.
  • Wie es aus Fig. 2a erkennbar ist, ist, um die Schachtel zu bilden, die rechte Außenwand (1141) so umgefaltet, daß sie rechtwinklig zum Bodenteil (114) steht. Anschließend ist die rechte Innenwand (1142) so umgefaltet, daß die Nasen (11420, 11421) in die jeweiligen Aussparungen (11400, 11401) eingreifen. Gleichzeitig ist die Lasche (116) so umgefaltet, daß sie zwischen die rechte Außenwand (1141) und die rechte Innenwand (1142) gleitet, wenn die Wand (115) rechtwinklig zur Wand (114) durch Umfalten entlang der Faltlinie (1151) positioniert ist. Der Außenrand der Lasche (116), rechtwinklig zur Kante (1156), stützt sich dann zwischen den Faltlinien (1143) ab. Auf diese Weise bildet die in der rechten Außenwand (1141) ausgeschnittene Lasche (11410) ein elastisches Element aus, das von der Mantelfläche absteht und in den in der rechten inneren Seitenwand (102) des Deckels angebrachten Schnitt der Haltemittel (104) einrastet, wenn der Deckel geschlossen wird. So kann ein Anwender durch einfaches Schließen des Dekkels auf den Bodenteil der Schachtel das Einrasten der Lasche (11410) ermöglichen, die dann, wenn sie am horizontalen Schnitt des Einschnitts (104) anschlägt, das nachträgliche Öffnen verhindert. Fig. 2b zeigt ein Teilstück des Rastsystems in verriegelter Stellung. Eine derartige verriegelte Stellung wird dann erhalten, wenn der nichtverengte Teil der Lasche an Führungsmitteln entlanggeglitten ist, die von den Seitenteilen (1040, 1041) des Einschnitts (104) gebildet werden, bis das untere Ende des verengten Teils der Lasche (11410) freiliegt, wenn es auf Höhe des horiontalen Schnitts der Haltemittel (104) ankommt. In dieser verriegelten Stellung stützt sich der nichtverengte Teil der Lasche auf den seitlichen Teilen (1040, 1041) des Einschnitts (104) ab, während das untere Ende des verengten Teils an der Dicke des horizontalen Ausschnitts der Haltemittel (104) endet. Um die Schachtel zu öffnen, müssen nur die Finger durch die Öffnungen (1010) geschoben werden, die dank der Form der Lasche (112) freigelassen ist, und es muß gegen die Innenfläche (1142) der Lasche (11410) gedrückt werden. In vorteilhafter Weise können an den Wänden so viele Öffnungen und Rastsysteme für die Schachtel vorgesehen werden, wie es wünschenswert ist. Um zu verhindern, daß dann, wenn die Schachtel zwei Öffnungen (1010, 1050) aufweist, die an gegenüberliegenden Wänden angeordnet sind, diese Öffnungen als Greifmittel für die Schachtel verwendet werden und dadurch durch Druck auf die Lasche ein unbeabsichtigtes Öffnen der Schachtel ausgelöst wird, werden bei einer Variante der Vorrichtung keine Öffnungen (1010, 1050) vorgesehen, sondern diese werden durch Vorschnitte ersetzt, die zerbrochen werden müssen, um ein Öffnen der Schachtel zu ermöglichen.
  • Bei einer Ausführungsvariante sind die Laschen (112, 113) so ausgebildet, daß sie nach dem Falten nicht zwischen die jeweiligen Außenwände (101) bzw. (105) und die jeweiligen Innenwände (102) bzw. (106) zu liegen kommen, wie sie durch das Falten erhalten wurden, sondern daß diese Laschen (112, 113) einstückig mit dem Inneren der Innenwände (102) bzw. (106) ausgebildet sind. In diesem Fall weisen die Laschen eine den Einschnitten (104, 108) aufweisende Form auf und können ebenfalls zur Verriegelung beitragen.
  • Fig. 4 zeigt ein Verpackungsverfahren, bei dem diese Art von Schachtel in vorteilhafter Weise mit einer Art Einlage verwendet werden kann, wie sie Gegenstand der von BULL S.A. hinterlegten Patentanmeldung FR-A-2 626 252 mit dem Titel "Cale de conditionnement, conteneur pour une telle cale, et procédé d'emballage mettant en oeuvre une telle cale (Verpackungseinlage, Behälter für eine solche Einlage und Verpackungsverfahren zum Verwenden einer solchen Einlage)" ist. Das Verfahren verwendet eine Einlage aus fortlaufendem Kunststoff, die in die gewünschte Abmessung geschnitten wird, um ein Erzeugnis (15) einzuhüllen, und deren Querschnitt dann, wenn sie angeordnet ist, Halteteile in der Richtung senkrecht zur Ebene aufweist, in der die Länge der Einlage liegt, wobei die Einlage durchgehende Einschnitte aufweist, die bis zur Auflagefläche auf der Verpackung ausgeführt sind, um den Faltvorgang erleichternde Schwenkmittel zu bilden, und es besteht darin, eine Verpackungseinlage in eine vorbestimmte Zone einzuführen, welche Verpackungseinlage von einer Abrolleinrichtung (9) zugeführt wird und in Längsrichtung von einer Schneidevorrichtung (11, 12) zerschnitten wird. Nachdem die Einlage über die Zone geführt ist, in der die Verpackungsschachtel angeordnet ist, wird das zu verpackende Erzeugnis zugeführt und auf die Einlage gesetzt. Die Einlage dringt dann in die Verpackung ein und die Einschnittlinien (8d, 8b) erlauben das Umfalten der Seiten (8f, 8e) der Einlage, die entlang den Innenseiten der Seitenwände (1146, 1142) gleiten. Das Erzeugnis (15) und die Einlage (8) bewegen sich durch Schwerkraft in der Verpackung nach unten; anschließend ermöglicht ein Handhabungsarm, die Seite (8g) auf das Erzeugnis zu klappen, um die Einlage zu verschließen. Währenddessen ermöglicht es ein zweiter Handhabungsarm, den Deckel (100, 111, 105, 101) umzufalten, um ihn über dem Bodenteil der Schachtel zu verschließen, was gleichzeitig das Einrasten der Laschen (11410, 11450) in die jeweiligen Einschnitten (104, 108) des Deckels herbeiführt. Dieses Einrasten erlaubt es gleichzeitig, den Teil (8g) der Einlage durch die Unterseite (100) des Deckels auf dem Erzeugnis (15) zu halten.
  • Andere Modifizierungen im Kenntnisbereich des Fachmanns sind ebenfalls Teil des Gedankens der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen definiert ist.
  • Insbesondere können der Bodenteil und der Deckel der Schachtel voneinander unabhängig sein. In diesem Fall ist die vierte Seite des Deckels symmetrisch in bezug auf die Faltlinie (1004) der Seite (111) mit den Laschen (112, 113), und sie ersetzt die gemeinsame Wand (110).
  • Ebenso kann die vierte Wand des Bodenteils der Schachtel symmetrisch in bezug auf die Faltlinie (1100) der Wand (115) mit den Laschen (116, 117) sein, und sie ersetzt die gemeinsame Wand (110), da der Bodenteil und der Deckel nicht mehr über die gemeinsame Wand (110) miteinander verbunden sind.

Claims (7)

1. Selbstverriegelnd schließende Verpackungsschachtel mit einem Bodenteil aus einer Ebene (114) und mindestens drei angrenzenden Wänden (1145, 115, 1141), um einen zumindest nach oben offenen quaderförmigen Raum zu bilden, und mit einem durch eine Ebene (100) gebildeten Deckel, der mit mindestens drei angrenzenden Wänden (105, 101, 111) verbunden ist, der einen zumindest nach unten offenen quaderförmigen Raum bildet, wobei mindestens eine der Wände (1145, 115, 1141) des Bodenteils von einem umgefalteten Rand gebildet ist, in dem eine Lasche (11410) entlang einer Schnittlinie ausgeschnitten ist, die an einer Faltlinie (1143) endet, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Teil der Wand (101) des Deckels, die nach dem Schließen der Lasche gegenüberliegt, mit Mitteln (1010) versehen ist, die das Durchgreifen von Fingern zum Entriegeln der Lasche zulassen können, wobei diese Mittel (1010) durch einen Ausschnitt oder einen Vorschnitt einer Öffnung gebildet sind, die, nach einem Zerbrechen, das Entriegeln des Deckels ermöglichen, während die Wand (101) des Deckels durch eine Faltlinie von einem Teil (102) abgegrenzt ist, der Haltemittel (104) für das Verriegeln in Form einen Einschnitt aufweist, um beim Verschließen des Deckels auf den Bodenteil ein Einrasten des Deckels zu gewährleisten, das jedes Öffnen der Schachtel ohne äußere Einwirkung verhindert.
2. Selbstverriegelnd schließende Verpackungsschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die entlang einer Schnittlinie, die an einer Faltlinie (1143) endet, ausgeschnittene Lasche (11410) mit Abstützmitteln versehen ist, die mit Führungsmitteln (1040, 1041) zusammenwirken, die mit den Haltemitteln (104) kombiniert sind, wobei die Abstützmittel beim Schließen des Deckels sich an den Führungsmitteln, auf diesen gleitend, abstützen, bis die Lasche durch die Haltemittel (104) verriegelt ist, anschließend an die Verriegelung auf den Führungsmitteln abgestützt bleiben, wobei die Lasche (11410) über einen Teil ihrer Höhe zur Seite der Faltlinie (1143) hier eine Breite aufweist, die größer ist als die Breite des Ausschnitts der Haltemittel (104) und dadurch die Abstützeinrichtungen bilden, wobei sich die Lasche zu beiden Seiten abstützt und entlang den Seitenwänden des Ausschnitts der Mittel (104) gleitet, welche Seitenwände die Führungsmittel (1140, 1141) bilden.
3. Verpackungsschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (11410) im wesentlichen die Form eines T aufweist, dessen Fläche durch die Überschneidung der Flächen eines ersten, von einer ersten Schnittlinie begrenzten Rechtecks und eines von einer zweiten Schnittlinie rechteckigen Ausschnitts festgelegt wird, der durch ein zweites Rechteck gebildet ist, dessen Fläche kleiner als diejenigen des ersten Rechtecks ist und dessen der Faltlinie (1143) gegenüberliegender Teil zu beiden Seiten identisch über einen Teil der Höhe verengt ist.
4. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der der Bodenteil drei Wände (1145, 115, 1141) aufweist und mit einer Verbindungswand (110) mit dem Deckel verbunden ist, der drei angrenzende Wände (105, 101, 111) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie an zwei Wänden (1145, 1141) des Bodenteils Laschen (11450, 11410) und an den entsprechenden Wänden des Deckels Durchgriffsmittel (1010, 1050) von Fingern und Haltemittel (104, 108) aufweist.
5. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der der Bodenteil drei Wände (1145, 115, 1141) aufweist und über eine Verbindungswand (110) mit dem Deckel verbunden ist, der drei angrenzende Wände (105, 101, 111) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie an den drei Wänden des Bodenteils (1145, 115, 1141) Laschen (11450, 1150, 11410) und an den entsprechenden Wänden des Deckels Mittel zum Durchgreifen von Fingern (1010, 1050, 1110) und Haltemittel (104, 108, 1111) aufweist.
6. Verpackungsschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Durchgreifen von Fingern (1050, 1010, 1110) und die Haltemittel (104, 108, 1111) von einem einzigen Kartonstreifen gebildet werden, wobei die innere Seitenwand und die äußere Seitenwand miteinander über eine Faltkante verbunden sind, die die Mittel zum Durchgreifen von Fingern (1050, 1010, 1110) von den Haltemitteln (104, 108, 1111) trennt.
7. Verfahren zum Verpacken von Erzeugnissen unter Verwendung einer Einlage (8) aus fortlaufendem Kunststoff, die mit gewünschter Abmessung zugeschnitten ist, um das Erzeugnis (15) zu umschließen, und deren Querschnitt nach dem Anordnen Halteteile in der Richtung rechtwinklig zu derjenigen Ebene aufweist, in der die Länge der Einlage liegt, welche Einlage durchgehende Einschnitte (8b, c, d) aufweist, die bis zur Auflagefläche auf der Verpackung ausgeführt sind, um Schwenkmittel zu bilden, die ein Umfalten erleichtern, wobei die Einlage vorbestimmter Länge in eine Verpackungszone transportiert wird und das zu verpackende Erzeugnis (15) über die Aufnahmezone der Einlage (8) transportiert wird, welches Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß bei ihm anschließend eine Verpackungsschachtel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, die dazu bestimmt ist, das Erzeugnis in seiner Einlage aufzunehmen, in die Verpackungszone bis unterhalb der Einlage transportiert wird, dann das Erzeugnis in der Aufnahmezone der Einlage und die Anordnung Einlage/Erzeugnis in der Verpackungsschachtel angebracht werden, wobei sich diese Anordnung automatisch in dem Maße verformt, wie sie in die Verpackung eingeführt wird, derart, daß die Seiten der Einlage die Seiten des Erzeugnisses vollständig umschließen, und daß dann die obere Seite der Einlage auf das Erzeugnis geklappt wird und schließlich der Deckel der Verpackungsschachtel auf den Bodenteil geklappt wird, damit er an letzterem einrastet.
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