DE69000598T2 - Einrichtung zum putzen von gusstuecken. - Google Patents
Einrichtung zum putzen von gusstuecken.Info
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- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
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- B22D29/00—Removing castings from moulds, not restricted to casting processes covered by a single main group; Removing cores; Handling ingots
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Putzen von Gußstücken nach Patentanspruch 1 auf der Grundlage von DE - A - 3 219 390.
- Eines der geläufigsten Verfahren zur Herstellung von Gußstücken ist das der verlorenen Form, bei dem das Gußstück auf den Innen- und Außenwänden einen Restbelag aufweist, der entfernt werden muß. Die bislang dazu verwendeten Einrichtungen bestehen aus mit Unwuchtmotoren ausgestatteten Vibrationsmaschinen. Durch das Vibrieren wird die Schicht abgelöst und anschließend mit Wasser abgespült oder abgestrahlt. Diese Einrichtungen bewirken jedoch ein unvollständiges Putzen und benötigen viel Platz bzw. sind nicht automatisierbar.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Einrichtung zum Putzen von Gußstücken, bei der diese Nachteile nicht auftreten.
- Die Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Vibrationsstation eine Maschine zur Erzeugung von Ultraschallwellen sowie Mittel zur Übertragung dieser Ultraschallwellen auf das Werkstück besitzt.
- Im nachfolgenden ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Anwendungsbeispiel für die Erfindung beschrieben, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, von denen
- Fig. 1 die Einrichtung in einer schematischen Übersicht,
- Fig. 2 eine Werkstückhalterung im Querschnitt,
- Fig. 3 die Putzsstation im Aufriß,
- Fig. 4 dieselbe Station in Seitenansicht,
- Fig. 5 die Gebläsestation im Aufriß,
- Fig. 6 dieselbe Station in Seitenansicht
- Fig. 7 die Auswurfstation im Aufriß
- darstellen.
- Nach der Darstellung auf den Zeichnungen besteht die erfindungsgemäße Putzseinrichtung aus einem Drehtisch 1, der sich um eine senkrechte Achse 2 dreht und über einen Bremsmotor 3 so angetrieben werden kann, daß die darauf befindlichen Werkstückhalterungen nacheinander zu einer Beschickungsstation N1, einer Putzsstation N2, einer Gebläsestation N3 und einer Auswurfstation N4 gelangen.
- Jede Werkstückhalterung besteht aus einer Platte 4, deren Form der des zu putzenden Werkstücks 5 entspricht und die eine Befestigung 6 zum Festhalten des Werkstücks 5 auf der Platte besitzt.
- Die Putzsstation N2 ist mit einer Platte 7 versehen, die mit Verriegelungsstiften 8 ausgestattet ist und über eine gelenkige Pleuelstange 9 senkrecht verschoben werden kann, wobei letztere mit einer Kurbel 10 verbunden ist, das über eine Kupplung 12 durch einen Drehzylinder 11 bewegt wird. Die Platte 7 kann durch eine Öffnung 13 im Drehtisch 1 eingeführt werden und ist fest mit Seitenständern 14 verbunden, welche in Kugellagerbuchsen 15 auf und ab gleiten können, wobei letztere mit dem Rahmen 16 der Einrichtung verbunden sind, der weiterhin auch die Lager 17 für die Kurbel 10 und den Drehzylinder 11 trägt. Beim Betätigen des Drehzylinders wird die Platte 7 senkrecht verlagert und durchquert die Öffnung 13, wobei sie die sich auf dem Drehtisch 1 befindliche Platte 4 der Werkstückhalterung mit nach oben hebt. Auf dem Rahmen ist eine Schallisolierhaube 18 fest angebracht, in der sich das Werkstück 5 auf der Platte 4 bei deren oberem Totpunkt befindet. Weiterhin trägt er eine Maschine zur Erzeugung von Ultraschallwellen 19 mit einem als "Sonotrode" bezeichneten Werkzeug 20 auf einem senkrecht verfahrbaren, über einen Zylinder 22 gesteuerten Schlitten 21. Somit kann das Werkzeug 20 in Berührung mit dem Werkstück 5 gebracht werden, das sich auf der Platte 4 unter der Abdeckhaube 18 befindet.
- Die Gebläsestation N3 ist mit einer Platte 7a versehen, die wie die Platte 7 ausgeführt und angebracht ist. Sie besitzt einen Verriegelungsstift 8a und kann über eine gelenkige Pleuelstange 9a senkrecht verschoben werden, wobei letztere mit einer Kurbel 10a verbunden ist, das über eine Kupplung 12a durch einen Drehzylinder 11a bewegt wird. Die Platte 7a kann durch eine Öffnung 13a im Drehtisch 1a eingeführt werden und ist fest mit Seitenständern 14a verbunden, welche in Kugellagerbuchsen 15a auf und ab gleiten können.
- Auf dem Rahmen ist eine Schallisolierhaube 18a fest angebracht, in der sich das Werkstück 5 auf der Platte 4 bei deren oberem Totpunkt befindet. Die Haube 18a ist an einem Ausleger 23 befestigt, welcher ein Druckspeicher 24 trägt. Die Haube 18a ist einerseits mit dem Druckspeicher 24 und andererseits mit einer Druckluftleitung 25a, 25b verbunden. Jede Werkstückhalterung besitzt einen Druckluftversorgungsblock 26 und einen Verteiler 27, der den Druckluftstrahl auf das Werkstück richtet. Weiterhin besitzt die Haube eine Öffnung 28, die an einen Staubbehälter (siehe Fig. 1) angeschlossen ist. Der Ausleger 23 trägt außerdem einen Zylinder 30, dessen Kolben fest mit einem Element verbunden ist, mit dem das Werkstück 5 auf seiner Platte 4 festgehalten werden kann.
- Die Auswurfstation N4 besitzt eine Schwenkplatte 31, die gegenüber dem Rahmen um die Achse 32 gedreht werden kann und deren Bewegung über eine Indexierung 33 gesteuert wird. Diese Schwenkplatte besitzt zwei Verriegelungsstifte 34 sowie zwei über einen Zylinder 36 gesteuerte Stifte 35 zur Verriegelung einer Werkstückhalterung auf der Platte. Auf der dem Drehtisch 1 gegenüberliegenden Seite der Schwenkplatte befindet sich ein Förderband 37 (siehe Fig. 1).
- Die wie oben beschriebene Einrichtung funktioniert wie folgt Ein Werkstückhalter mit dem zu putzenden Werkstück 5 wird bei Station N1 auf den Drehtisch 1 gesetzt und durchläuft nacheinander die Stationen N2, N3 und N4.
- In der Station N2 wird das Werkstück über den Drehzylinder 11 in die obere Lage unter der Abdeckhaube 18 gefahren und das Werkzeug 20 über den Zylinder 22 mit dem Werkstück in Berührung gebracht. Die Ultraschallwellen mit einer Frequenz von ca. 20 kHz werden auf das Werkstück übertragen und bewirken durch die so erzeugte Vibration das Ablösen des Restbelages. Daraufhin wird das Werkstück wieder auf den Drehtisch 1 abgesenkt.
- In der Station N3 wird das Werkstück in die obere Lage unter der Abdeckhaube 18 gefahren und durch den Zylinder 30 eingespannt. Durch die von außen durch die Öffnung 25a eingeführte Druckluft werden die Außenfläche sowie große Innenflächen gereinigt; durch die vom Druckspeicher 30 kommenden und über die Öffnung 25b eingeführte Druckluft werden ebenfalls die Außenfläche sowie die kleinen Innenflächen gereinigt. Nach dem Blasen wird der Staub von einem Staubbehälter 29 abgesaugt. Das Werkstück wird ausgespannt und abgesenkt.
- In der Station N4 wird die Schwenkplatte 31 zuerst unter dem Werkstückhalter verankert, daraufhin löst sie den Werkstückhalter vom Drehtisch 1 ab, wobei der Werkstückhalter durch den Zylinder 36 auf der Schwenkplatte verriegelt ist. Zuletzt kippt die Schwenkplatte mit dem darauf befestigten Werkstückhalter um, und das gereinigte Werkstück fällt durch die Schwerkraft auf das Förderband 37, mit dem es abtransportiert wird.
Claims (8)
1. Einrichtung zum Putzen von Gußstücken mit mindestens
einer Putzstation durch Vibration (N2),
dadurch gekennzeichnet, daß die Putzstation durch
Vibration (N2) eine Maschine (19) zur Erzeugung von
Ultraschallwellen sowie Mittel (20) zum Übertragen der
durch die Ultraschallwellen erzeugten Vibration auf das
Gußstück (5).
2. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Putzstation durch Vibration (N2) Mittel
(9, 10, 11) zum Anheben des Werkstückes (5) unter eine
schallisolierte Abdeckhaube (18) besitzt.
3. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (20) zur Übertragung der
Vibrationen auf einem senkrecht verfahrbaren Schlitten
angebracht sind.
4. Einrichtung nach einem beliebigen der vorigen
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Gebläse-
und Absaugstation (N3) besitzt.
5. Einrichtung nach Patentanspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gebläse- und Absaugstation (N3) Mittel
(9a, 10a, 11a) zum Anheben des Werkstückes (5) unter eine
schallisolierte Abdeckhaube (18a) besitzt sowie einerseits
an eine Druckluftquelle und andererseits an eine
Staubbehälter (29) angeschlossen ist.
6. Einrichtung nach Patentanspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gebläse- und Absaugstation (N3) Mittel
(30) zum Festhalten des Werkstückes (5) unter der Haube
(18a) besitzt.
7. Einrichtung nach einem beliebigen der vorigen
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
Auswurfstation
(N4) für geputzte Gußstücke besitzt, die aus einer
Schwenkplatte (31) und Mitteln (35) zum Verriegeln einer
Werkstückhalterung auf dieser Platte besteht.
8. Einrichtung nach einem beliebigen der vorigen
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Drehtisch
(1) besitzt, durch den die zur Halterung der zu putzenden
Werkstücke (5) dienenden Platten (4) zu den verschiedenen
Stationen gelangen.
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