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DE69935765T2 - Schneidgerät und damit ausgerüsteter drucker - Google Patents

Schneidgerät und damit ausgerüsteter drucker Download PDF

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DE69935765T2
DE69935765T2 DE69935765T DE69935765T DE69935765T2 DE 69935765 T2 DE69935765 T2 DE 69935765T2 DE 69935765 T DE69935765 T DE 69935765T DE 69935765 T DE69935765 T DE 69935765T DE 69935765 T2 DE69935765 T2 DE 69935765T2
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DE
Germany
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blade
cutting
recording paper
movable
fixed blade
Prior art date
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Application number
DE69935765T
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A. Nomura
K. Murakoshi
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Seiko Epson Corp
Original Assignee
Seiko Epson Corp
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Publication date
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Drucker, der für eine Einzelhandelsverkaufsstelle (POS = Point-of-Sale) wie beispielsweise eine elektronische Registrierkasse verwendet wird, und betrifft insbesondere einen Drucker, der mit einer Schneidvorrichtung versehen ist, die ein Aufzeichnungspapier so schneidet, dass dies eine beliebige Länge hat, oder Aufzeichnungspapier so schneidet, dass ein nach dem Schneiden verbleibender Teil teilweise vorgesehen ist.
  • Technischer Hintergrund
  • Bisher ist für diesen Typ von Schneidvorrichtung eine Schneidvorrichtung bekannt, die mit einer feststehenden Klinge und einer beweglichen Klinge ausgerüstet ist, welche mit einem Transportweg zwischen sich montiert sind, und die Aufzeichnungspapier dadurch schneidet, dass die bewegliche Klinge bewegt wird und sich diese und die feststehende Klinge überkreuzen.
  • Für eine derartige Schneidvorrichtung ist eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet ist, dass eine bewegliche Klinge, die dadurch ausgebildet ist, das ihre Linie zum vorderen Ende um einen vorbestimmten Winkel zu einer Richtung geneigt ist, in der die bewegliche Klinge bewegt wird, und Aufzeichnungspapier von der einen Seite zur anderen hin kontinuierlich geschnitten wird, beispielsweise eine Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei4-365589 offenbart ist.
  • Auch ist, bei einem weiteren Beispiel, das den Stand der Technik darstellt, eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet ist, dass eine bewegliche Klinge bewegt wird, bei der die zu deren vorderem Ende hin verlaufende Linie gekerbt ist, und Aufzeichnungspapier von beiden Seiten her geschnitten wird, wie beispielsweise in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.1-289697 und der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.8-22517 offenbart ist.
  • Weiter ist eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet ist, dass bewegliche Klingen geschwenkt werden, die auf der rechten und der linken Seite eines Transportweges so montiert sind, dass sie geschwenkt werden können, und Aufzeichnungspapier von beiden Seiten her gemäß einem Abscherverfahren geschnitten wird, wie beispielsweise eine Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.5-104484 offenbart ist.
  • Jedoch weisen derartige herkömmliche Schneidvorrichtungen die folgenden Probleme auf.
  • Das heißt, im Fall derartiger Typen von Schneidvorrichtungen ist es, um zu verhindern, dass ein Aufzeichnungspapier verloren geht, bevor eine Bedienperson dieses greift, erforderlich, dass nach dem Schneiden ein Aufzeichnungspapier teilweise verbleibt.
  • Betreffend die Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Hei.4-365589 offenbart ist, gibt es, da ein nach dem Schneiden verbleibender Teil sich auf der Seite des Aufzeichnungspapiers befindet und ein Transportweg so ausgebildet ist, dass die Breite geringfügig breiter als die Breite des Aufzeichnungspapiers ist, auch den Fall, dass der nach dem Schneiden verbleibende Teil breit ist, da die Position des Aufzeichnungspapiers nach rechts oder links versetzt ist und es schwierig ist, die Breite eines nach dem Schneiden verbleibenden Teils festzulegen.
  • Wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil breit ist, gibt es das Problem, dass ein auf einem Transportweg befindliches Aufzeichnungspapier herausgezogen wird, wenn eine Bedienperson nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers das verbleibende Teil abreißt, und eine Rissspur des verbleibenden Teils diagonal verläuft und einen schlechten Eindruck hinterlässt, und umgekehrt gibt es, wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil zu schmal ist, das Problem, dass der verbleibende Teil abreißt, bevor eine Bedienperson diesen ergreift.
  • Unterdessen weist die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.8-22517 offenbarte Schneidvorrichtung nicht die zuvor beschriebenen Probleme auf, jedoch besteht, da sich ein nach dem Schneiden verbleibender Teil in der Mitte der Breite des Aufzeichnungspapiers befindet, das Problem, dass ein abgeschnittenes Aufzeichnungspapier nach links oder nach rechts geneigt wird, seine Position nicht stabil ist und eine Bedienperson dieses schwer ergreifen kann. Da sich der Zustand der rechten und linken gekerbten Klingen verändert, wird eine auf die bewegliche Klingen aufgebrachte Last unbalanciert, die beweglichen Klingen werden gekippt, ein stabiler Schneidvorgang wird unmöglich gemacht und die Qualität des Schneidens kann beeinträchtigt werden, wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil von der Mitte der Breite des Aufzeichnungspapiers weg verschoben ist. Um das zuvor beschriebene Problem zu lösen, wird ein nach dem Schneiden verbleibender Teil auf die Mitte der Breite des Aufzeichnungspapiers eingeschränkt.
  • Ebenso besteht, betreffend die Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.5-104484 offenbart ist, da ein Freiraum sowohl auf der rechten als auch der linken Seite eines Transportweges benötigt wird, um die rotierenden Achsen von beweglichen Klingen gemäß einem Abscherverfahren auf beiden Seiten des Transportweges bereitzustellen, das Problem, dass der gesamte Drucker in Breitenrichtung umfangreiche Größe aufweist.
  • US 5,360,161 offenbart eine Vorrichtung zum Schneiden von photographischem Papier, bei dem ein Photopapierstreifen mittels Rollen in erste und zweite Schneidbaugruppen eingeführt wird. Die erste Schneidbaugruppe beinhaltet zwei Messer, die jeweils durch eine entsprechende von zwei pneumatischen Vorrichtungen angetrieben werden. Beim Schneidvorgang wird eines der zwei Messer in einen Zwischenraum zwischen feststehenden Stäben eingeführt, die sich über einen Teil des Photopapiers auf der einen seitlichen Seite des Photopapiers erstrecken, hingegen wird das andere Messer in einen Zwischenraum zwischen zwei weiteren Stäben eingeführt, die sich, mit den ersten zwei Stäben fluchtend, über den restlichen Teil des Photopapiers erstrecken. Die zweite Schneidbaugruppe beinhaltet ein einziges Messer, das durch eine dritte pneumatische Vorrichtung betätigt wird und während des Schneidens in einen Zwischenraum zwischen einem weiteren Paar von Stäben eingeführt wird, die mit Abstand zueinander, jedoch parallel zu den ersten zwei Paaren von Stäben angeordnet sind. Die ersten zwei Klingen sollen nicht gleichzeitig betätigt werden, sondern vielmehr separat, um das Photopapier in eine Vielzahl von Abschnitten unterschiedlicher Größe zu zerschneiden.
  • Im IBM Disclosure Bulletin, Vol. 31, Nr. 5, Oktober 1988 (1988-10), Seiten 414–415, XP 000031875 N.Y., U.S., offenbart eine Quittungsschneidvorrichtung, die zwei Scherklingen verwendet. Die zwei Klingen werden in das Quittungspapier durch Zurückziehen einer Linearbetätigungseinrichtung hineingetrieben, die gleichzeitig auf beide Scherklingen einwirken, so dass das Quittungspapier in seiner Mitte durchstoßen wird und über seine vollständige Breite abgeschert wird. Die zwei Scherklingen sind so angeordnet, dass sie linear beweglich sind, um das Papier abzuscheren. Eine feststehende Klinge ist bei diesem Dokument nicht offenbar.
  • GB 663 958 A betrifft Schneidvorrichtungen, u. a. für Fahrkarten- oder Eintrittskartenausgabemaschinen. Um ein einfacheres Schleifen der Schneidkante einer Schneidklinge zu ermöglichen, sind zwei bewegliche Klingen Seite an Seite vorgesehen, um mit der feststehenden Klinge zusammenzuarbeiten. Die Schneidvorrichtung ist vom Guillotine-Typ, was bedeutet, dass die beweglichen Klingen in linearer Richtung bewegt werden, um das Schneiden durchzuführen.
  • JP 5-104484 A offenbart eine Bahnmaterial-Schneidvorrichtung, die eine feststehende Klinge und ein Paar von beweglichen Klingen beinhaltet. Die beweglichen Klingen sind beide schwenkbar an gegenüberliegenden Enden der feststehenden Klinge befestigt. Die freien Enden der zwei einander zugewandten Klingen sind beide mit einem Antriebselement verbunden, derart, dass eine lineare Bewegung des Antriebselementes zu einer Schwenkbewegung der zwei Klingen führt.
  • Keines der zuvor erläuterten Dokumentes des Standes der Technik stellt eine Lösung für das Problem bereit, wie sich erreichen lässt, dass die Position eines nach dem Schneiden verbleibenden Teils von der Mitte in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers weg versetzt ist.
  • Die Erfindung erfolgte, um die zuvor beschriebenen Probleme des Standes der Technik zu lösen, und ihr Ziel besteht darin, eine Schneidvorrichtung bereitzustellen, bei der ein Aufzeichnungspapier mit einer leichten stabilen Kraft abgerissen werden kann, die Rissspur gut aussieht, und außerdem die Position eines nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers verbleibenden Teils auf eine Position vom Mittelpunkt der Breite weg verschoben ist und die Größe in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers verkleinert wird, sowie einen die Schneidvorrichtung verwendenden Drucker bereitzustellen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Dieses Ziel wird durch eine Schneidvorrichtung wie beansprucht in Anspruch 1, sowie deren bevorzugte Verwendung in einem Drucker wie beansprucht in Anspruch 4 erreicht. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Gemäß der zuvor beschriebenen Konfiguration kann, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen aus einer Position, bei der die erste bewegliche Klinge der feststehenden Klinge mit dem Transportweg gegenüberliegend ist, in eine zum Transportweg ungefähr orthogonale Richtung bewegt werden, um die feststehende Klinge in einer gleitenden Bewegung zu kreuzen, ein nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers verbleibender Teil auf eine Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers festgelegt wird, und dadurch wird die Streuung der Breite des verbleibenden Teils verringert, es wird ermöglicht, dass ein Aufzeichnungspapier mit einer stabilen Kraft abgezogen wird, und es wird ermöglicht, dass eine Rissspur ein ansprechendes Aussehen erreicht.
  • Außerdem hat im Fall der Erfindung, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen separat enthalten sind und der Zustand des Schneidens unabhängig ist, unterschiedliche Schneidbedingungen beider Klingen keinen schlechten Effekt aufeinander, sogar wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil vom Mittelpunkt der Breite des Aufzeichnungspapiers weg verschoben ist.
  • Weiter kann gemäß der Erfindung, da zwei bewegliche Klingen enthalten sind, deren Breite ungefähr der Breite des Aufzeichnungspapiers entspricht, eine Schneidvorrichtung geringer Größe bereitgestellt werden.
  • Ebenso ist eine Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass sie versehen ist mit: einer feststehenden Klinge, die in der Nähe einer Seite eines Transportweges zum Transportieren eines Aufzeichnungspapiers angeordnet ist, einer ersten beweglichen Klinge, die um einen Drehzapfen schwenkbar so gelagert ist, dass die erste bewegliche Klinge aus einer Position, bei der die erste bewegliche Klinge der feststehenden Klinge mit dem Transportweg gegenüberliegend ist, in eine Richtung über den Transportweg hinweg so bewegt wird, dass sie die feststehende Klinge in einer gleitenden Bewegung überkreuzt, einer zweiten beweglichen Klinge, die aus einer Position, bei der die zweite bewegliche Klinge der feststehenden Klinge mit dem Transportweg gegenüberliegend ist, in einer zum Transportweg ungefähr orthogonalen Richtung bewegt wird, so dass sie die feststehende Klinge in einer Gleitbewegung überkreuzt, und einem Antriebsmechanismus, der die erste bewegliche Klinge und die zweite bewegliche Klinge bewegt.
  • Gemäß der zuvor beschriebenen Konfiguration kann, da eine bewegliche Klinge vom sogenannten Scherentyp für die erste bewegliche Klinge verwendet wird, die Antriebskraft zum Bewegen der ersten beweglichen Klinge verringert werden, insbesondere wenn die erste und die zweite bewegliche Klinge so enthalten sind, dass sie verriegelt sind, der Antriebsmechanismus kann vereinfacht werden, und die Antriebskraft zum Bewegen aller beweglichen Klingen kann verringert werden. Weiter ist es, da lediglich die erste bewegliche Klinge vom Scherentyp ist, es nicht erforderlich, die Größe in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers zu vergrößern, und außerdem kann die Schneidvorrichtung mit der Schärfe der Klingen bereitgestellt werden.
  • Es ist ebenfalls effektiv, dass die Erfindung so ausgeführt ist, dass Eingreifteile an der ersten und der zweiten beweglichen Klinge vorgesehen sind, und die erste und die zweite bewegliche Klinge durch In-Eingriff-Kommen der Eingreifabschnitte verriegelt sind.
  • Gemäß der zuvor beschriebenen Konfiguration kann, da kein Verbindungsmechanismus benötigt wird, eine Schneidvorrichtung mit weiter vereinfachter Konfiguration erzielt werden.
  • Weiter wird im Fall der Erfindung, da ein Trägermechanismus der feststehenden Klinge, durch den die feststehende Klinge von den ersten und zweiten beweglichen Klingen getrennt werden kann, vorgesehen ist, das Einlegen von Aufzeichnungspapier erleichtert und das Entfernen von verklemmtem Papier bei einem Papierstau ist ebenfalls einfach.
  • Unterdessen ist ein Drucker, der eine Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung verwendet, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucker mit einem Körper, einem Druckkopf, der zum Bedrucken des Aufzeichnungspapiers am Körper vorgesehen ist, und der Schneidvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 versehen ist.
  • Gemäß der zuvor beschriebenen Konfiguration kann der Drucker, bei dem die Größe in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers nicht vergrößert werden braucht, sich die zum Abreißen des Aufzeichnungspapiers benötigte Kraft kaum ändert, eine Reißspur eines nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers verbleibenden Teils ansprechendes Aussehen hat und außerdem die Position des verbleibenden Teils des Aufzeichnungspapiers willkürlich eingestellt werden kann, ohne Weiteres erzielt werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht, die ein Beispiel eines Druckers zeigt, das zum Verständnis der Erfindung von Nutzen ist;
  • 2 zeigt eine Draufsicht und eine Vorderansicht, welche die Konfiguration einer Schneidvorrichtung bei diesem Drucker zeigen;
  • 3 zeigt eine Draufsicht und eine Vorderansicht, welche die Anordnung und die Befestigung einer feststehenden Klinge und einer beweglichen Klinge bei diesem Drucker darstellen;
  • 4 zeigt eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 5 zeigt eine Vorderansicht, die eine Konfiguration einer Schneidvorrichtung dieser ersten Ausführungsform darstellt, sowie eine Querschnittansicht, die einen Teil zeigt, in dem ein Druckzapfen montiert ist;
  • 6 zeigt eine Seitenansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung dieser ersten Ausführungsform darstellt;
  • 7 zeigt eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer zweiten Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 8 zeigt eine Draufsicht und eine Seitenansicht, welche jeweils die Konfiguration einer dritten Ausführungsform der Erfindung darstellen.
  • Beste Ausführungsformen der Erfindung
  • Bezug nehmend auf die Zeichnungen werden nachfolgend Ausführungsformen einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung und ein diese verwendender Drucker detailliert beschrieben.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht, die das Aussehen eines Druckers darstellt.
  • Wie in 1 dargestellt, ist ein Drucker 1 bei diesem Beispiel ein Nadeldrucker, der für eine für eine Einzelhandelsverkaufsstelle (POS) und dergleichen verwendete elektronische Registrierkasse angewandt wird und der den Körper 2 des Druckers, aus dem eine Bandkassette 3 entnommen werden kann, und das Gehäuse 2a eines Aufzeichnungspapiers S beinhaltet, das an der Rückseite des Körpers 2 vorgesehen ist.
  • Ein nicht dargestellter Druckkopf, der ein vorbestimmtes Drucken auf einem Aufzeichnungspapier S ausführt, ein nicht dargestellter Papiervorschubmechanismus, der Aufzeichnungspapier S zu einer Druckposition transportiert, und eine Schneidvorrichtung 4, welche das bedruckte Aufzeichnungspapier S schneidet, sind am Körper 2 vorgesehen.
  • Wie in 1 dargestellt, ist die Schneidvorrichtung 4 oberhalb des Körpers 2 vorgesehen und weist Folgendes auf.
  • 2(a) ist eine Draufsicht, welche die Konfiguration eines Beispiels einer Schneidvorrichtung zeigt. Eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6, welche die Oberseite abdeckt, ist nicht dargestellt, um den Innenaufbau zu zeigen. 2(b) ist eine Vorderansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung zeigt. 3(a) ist eine Draufsicht, welche die Anordnung und die Befestigung einer feststehenden Klinge und einer beweglichen Klinge bei diesem Beispiel darstellt, und 3(b) ist eine Vorderansicht von dieser.
  • Wie in 2(a) und 2(b) dargestellt, ist die Schneidvorrichtung 4 bei diesem Beispiel mit einem Gehäuse versehen, das einen Schneidvorrichtungsrahmen 5 und eine Schneidvorrichtungsab deckung 6 beinhaltet.
  • Der Schneidvorrichtungsrahmen 5 beinhaltet ein kastenförmiges Element, das durch Biegen einer Metallplatte, wie beispielsweise einer plattierten Stahlplatte, und wie in 3 dargestellt hergestellt ist, und die aus rostfreiem Stahl bestehende feststehende Klinge 7 ist an der die längere Kante aufweisenden Seite befestigt. In diesem Beispiel beinhaltet die feststehende Klinge 7 ein langes Element.
  • Auf der der feststehenden Klinge 7 gegenüberliegenden Seite sind, wobei der Transportweg R des Aufzeichungspapiers S zwischen diesen angeordnet ist, eine erste bewegliche Klinge 8 und eine zweite bewegliche Klinge 9 vorgesehen, die jeweils aus rostfreiem Stahl bestehen und im Wesentlichen in der Form eines Dreiecks ausgebildet sind. Bei diesem Beispiel ist, da ein nach dem Schneiden verbleibender Teil vom Mittelpunkt der Breite des Aufzeichnungspapiers weg versetzt ist, die erste bewegliche Klinge 8 so ausgebildet, dass sie größer als die zweite bewegliche Klinge 9 ist.
  • An jedem Ende der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 sind, außerhalb des Transportwegs R, Bewegungsführungsteile 8b und 9b ausgebildet, die auf der Seite der feststehenden Klinge 7 vorstehen, und diese Bewegungsführungsteile 8b und 9b sind so ausgebildet, dass sich die beweglichen Klingen 8 und 9 im Ruhezustand auch oberhalb der feststehenden Klinge 7 befinden. Jede Linie zum vorderen Ende der Schneidteile 8a und 9a der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 ist um einen vorbestimmten Winkel zu einer zur Spitze des Schneidteils 7a der feststehenden Klinge 7 verlaufenden Linie so geneigt, dass der Abstand zwischen dem Schneidteil 7a der feststehenden Klinge 7 und dem Schneidteil 8a oder 9a der ersten oder der zweiten beweglichen Klinge 8 oder 9 von beiden Enden der feststehenden Klinge 7 aus zum Mittelpunkt hin länger wird.
  • Wie in 2(a) dargestellt, sind die erste bewegliche Klinge 8 und die zweite bewegliche Klinge 9 in der Nähe des Mittelpunktes der feststehenden Klinge 7 um einen vorbestimmten Abstand K entfernt voneinander angeordnet. Durch einen derartigen Aufbau ist jede Linie zum vorderen Ende der Schneidteile 8a und 9a der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 so ausgebildet, dass die jeweiligen zuvor erwähnten Linien und eine zum vorderen Ende des Schneidteils 7a der feststehenden Klinge 7 verlaufende Linie im Wesentlichen eine V-Form bildet.
  • Bei diesem Beispiel werden die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 durch einen Antriebsmechanismus 10 angetrieben, der die folgende Struktur aufweist. Das heißt, wie in 2a dargestellt, beinhaltet der zuvor beschriebene Antriebsmechanismus einen Antriebsmotor M, ein Motorzahnrad 11, welches das Drehmoment des Antriebsmotors M auf die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 überträgt, ein Untersetzungszahnrad 12, ein Schneckenrad 13 und ein Antriebszahnrad 14. In diesem Beispiel ist der Antriebsmechanismus 10 an der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 befestigt.
  • Der Antriebsmotor M ist an einer Befestigungsplatte 6a, die von der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 weg gebogen ist, mit Schrauben oder dergleichen befestigt. Das Untersetzungszahnrad 12 und die Schnecke 13 sind durch eine aus Metall bestehende Untersetzungswelle 26 gelagert, die zwischen die Befestigungsplatten 6a und 6b eingesetzt und an diesen so befestigt ist, dass sich das Untersetzungszahnrad und die Schnecke drehen können. Eine Kupplung 20 ist auf den jeweiligen gegenüberliegenden Stirnflächen der Schnecke 13 und des Untersetzungszahnrades 12 ausgebildet. Detailliert beinhaltet die Kupplung 20 sich miteinander in Eingriff befindliche Sperrzähne, die in Drehrichtung der jeweiligen Stirnflächen gegenüberliegend zur Schnecke 13 bzw. zum Untersetzungszahnrad 12 ausgebildet sind, wobei jedoch die Sperrzähne nicht in der Zeichnung dargestellt sind, und eine Kupplungsfeder 18, die Druck auf das Untersetzungszahnrad 12 ausübt, das auf der Untersetzungswelle 26 in Axialrichtung der Schnecke 13 bewegt werden kann.
  • Das mit der Schnecke 13 in Eingriff befindliche scheibenartige Antriebszahnrad 14 ist um eine an der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 befestigte Drehachse 14a so befestigt, dass das Antriebszahnrad gedreht werden kann, und ein Antriebsstift 15 ist an der Oberseite des Antriebszahnrades 14 vorgesehen. Ein langer aus Metall bestehender Verbindungshebel 16 ist am Schneidvorrichtungsrahmen 5 mittels einer Drehachse 16a befestigt, so dass der Verbindungshebel gedreht werden kann, ein Langloch 16b, das am Ende des Verbindungshebels 16 ausgebildet ist, und der Antriebsstift 15 des Antriebszahnrades 14 sind eingesetzt, und der Verbindungshebel 16 ist so ausgebildet, dass er geschwenkt wird, wenn sich das Antriebszahnrad 14 dreht.
  • Weiter sind ein Langloch 16c, das in der Mitte des Verbindungshebels 16 ausgebildet ist, und ein Gleitantriebsstift 22, der an einer später noch beschriebenen Gleitplatte 19 vorgesehen ist, so eingesetzt, dass die Gleitplatte 19 eine Hin- und Herbewegung ausführt, wenn der Verbindungshebel 16 geschwenkt wird.
  • Wie in 3(a) dargestellt, beinhaltet die Gleitplatte 19 ein rechteckiges Metallelement, und in der Mitte ist der zuvor beschriebene Gleitantriebsstift 22 vorgesehen. Drei Langlöcher 19b, die sich in Längsrichtung erstrecken, und vier Vorsprünge 19c, die auf der Oberseite vorgesehen sind, sind ebenfalls an der Gleitplatte 19 vorgesehen. Das Langloch 19b der Gleitplatte 19 ist so ausgebildet, dass es in einem Vorsprung 9b eingesetzt ist, der auf der Oberseite vom Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorsteht, und die Vorsprünge 19c auf der Gleitplatte 19 sind so ausgebildet, dass sie jeweils in Löchern 8d und 9d angeordnet sind, die an den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 vorgesehen sind.
  • Eine Druckachse 17 ist in der Nähe des Mittelpunktes der mit diesen montierten Befestigungseinrichtungen vorgesehen, und zwar die erste oder zweite bewegliche Klinge 8 oder 9 überlappend. Wie in 3(b) dargestellt, durchdringt die Druckachse 17 ein Langloch 5a des Schneidrahmens 5, das Loch 19a der Gleitplatte 19 und ein Loch 8c oder 9c der ersten oder zweiten beweglichen Klinge 8 oder 9, und zwar durch eine Unterlegscheibe 17a hindurch.
  • Die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 drücken auf den Schneidvorrichtungsrahmen 5, die Bewegungsführungsteile 8b und 9c der Schneidteile 8a und 9a der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 auf der feststehenden Klinge 7, und zwar über die Gleitplatte 19, dadurch, dass eine um die Druckachse 17 herum gewundene schraublinienförmige Druckfeder 21 mit einem Rückhaltering 25 über eine Unterlegscheibe 24 zurückgehalten wird.
  • Die Stärke der schraublinienförmigen Druckfeder 21 ist gemäß dem jeweiligen Neigungsgrad, dem Scherwinkel und dergleichen der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 festgelegt.
  • Wie in 3(b) dargestellt, ist die Gleitplatte 19 so ausgebildet, dass sie geringere Dicke als die feststehende Platte 7 hat, und dadurch wird den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 ein geeigneter Neigungswinkel vermittelt.
  • Wie in 2(b) dargestellt, ist eine Erfassungseinrichtung 23 einer Schneidvorrichtungsabdeckung 6 oberhalb des Antriebszahnrades 14 angebracht und die Warteposition der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 wird in Abhängigkeit davon erfasst, ob sich die Erfassungseinrichtung 23 in Kontakt mit einem auf dem Antriebszahnrad 14 vorgesehenen Nocken 14b befindet, oder nicht.
  • Bei diesem mit einer derartigen Konfiguration versehenen Beispiel wird, wenn der Antriebsmotor M angesteuert wird, dessen Drehmoment über das Motorzahnrad 11, das Untersetzungszahnrad 12 und die Schnecke 13 auf das Antriebszahnrad 14 übertragen, das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt und als Ergebnis wird der Verbindungshebel 16 aus einer durch eine durchgezogene Linie in 2(a) dargestellten Position in eine Position bewegt, die durch eine gestrichelte Linie mit abwechselnd einem langen und zwei kurzen Strichen dargestellt ist. In diesem Fall werden, da das Langloch 19b der Gleitplatte 19 durch den Vorsprung 5b des Schneidvorrichtungsrahmens 5 in einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung geführt wird, die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9, die an der Gleitplatte 19 angebracht sind, ebenfalls in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung bewegt, und wenn eine gleitende Bewegung der Schneidteile 8a und 9a der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 auf dem Schneidteil der feststehenden Klinge 7 um eine Strecke L erfolgt, wird das Aufzeichnungspapier S geschnitten.
  • Wenn ein Fremdkörper und dergleichen zwischen die erste oder die zweite bewegliche Klinge 8 oder 9 und die feststehende Klinge 7 gebracht wird und diese während des Schneidvorgangs blockiert werden, sind die die Schneidvorrichtung bildenden Elemente geschützt, da ein Rutschen in der Kupplung zwischen dem Untersetzungszahnrad 12 und der Schnecke 13 auftritt.
  • Wie zuvor beschrieben, ist gemäß diesem Beispiel, da ein nach dem Schneiden eines Aufzeichnungspapiers S verbleibendes Teil so eingestellt werden kann, dass es sich in einer Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers S befindet, und dieses festgelegt ist, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9, welche die feststehende Klinge 7 kreuzen können und auf der feststehenden Klinge 7 gleitend bewegt werden können, vorgesehen sind, die Länge des nach dem Schneiden verbleibenden Teils festgelegt, sogar wenn das Aufzeichnungspapier S so geschnitten wird, dass es auf eine beliebige Seite zur Linken oder zur Rechten in einem Transportweg versetzt ist, und das Aussehen eines geschnittenen Teils kann verbessert werden, ohne die Kraft zum Herausziehen des Papiers zu vergrößern, wenn das Aufzeichnungspapier geschnitten ist.
  • Außerdem ist bei diesem Beispiel, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 separat vorgesehen sind, die Schneidbedingung der beweglichen Klinge und der feststehenden Klinge unverändert, sogar wenn die auf die jeweiligen Klingen einwirkenden Lasten unterschiedlich sind, falls sich der nach dem Schneiden verbleibende Teil außerhalb des Mittelteils der Breite des Aufzeichnungspapiers S befindet, und ein Problem wie beispielsweise ein Schneidfehler, bei dem Aufzeichnungspapier zwischen die bewegliche Klinge und die feststehende Klinge gezogen wird, da der Druck auf die eine der beweglichen Klingen durch ein Ungleichgewicht vermindert wird, wie dies beim Stand der Technik auftritt, tritt nicht auf, und die Qualität des Schneidvorgangs wird nicht beeinträchtigt.
  • Weiter kann gemäß diesem Beispiel, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 einem Gleitverfahren entsprechen, die Bewegung der beweglichen Klinge auf einen Bereich eingeschränkt werden, der ungefähr so groß wie die Breite des Aufzeichnungspapiers S ist, und eine Schneidvorrichtung geringer Größe kann bereitgestellt werden.
  • Außerdem kann gemäß diesem Beispiel, da der Verbindungshebel 16, der einen Gelenkmechanismus bildet, an den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 angebracht ist, eine Schneidvorrichtung bewerkstelligt werden, deren Konfiguration einfach ist.
  • 4 ist eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer ersten Ausführungsform der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung darstellt, und eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6, welche die Oberseite abdeckt, ist nicht dargestellt, um den Innenaufbau zu zeigen. 5(a) ist eine Vorderansicht, welche die Konfiguration der zuvor beschriebenen Schneidvorrichtung darstellt, 5(b) ist eine Querschnittansicht, welche die Befestigungseinrichtungen der Druckachse der Schneidvorrichtung darstellt, und 6 ist eine Seitenansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung darstellt. 6 ist eine Seitenansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung darstellt. Teile, die denen im zuvor beschriebenen Beispiel entsprechen, werden nachfolgend unter Verwendung gleicher Bezugszeichen wie beim vorhergehenden Beispiel beschrieben.
  • Eine Schneidvorrichtung 4A, die zu dieser Ausführungsform äquivalent ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine erste bewegliche Klinge 8A vom sogenannten Scherentyp in einem Antriebsmechanismus 10A verwendet wird. Wie in 4 dargestellt, ist bei dieser Ausführungsform eine feststehende Klinge 7 an der einen Kante eines Schneidrahmens 5 vorgesehen, und die erste bewegliche Klinge 8A von vorbestimmter Länge ist an der Basis 70 der feststehenden Klinge 7 so vorgesehen, dass die erste bewegliche Klinge mit einem Schwenkzapfen 80 in der Mitte geschwenkt werden kann.
  • Wie in 5a dargestellt, ist eine schraublinienförmige Druckfeder 81, welche die erste bewegliche Klinge 8A auf die feststehende Klinge 7 drückt, um den Schwenkzapfen 80 herum gewunden. Ein Abstandsstück 71, das sich zwischen der feststehenden Klinge 7 und der ersten beweglichen Klinge 8A befindet, ist an der Basis 70 der feststehenden Klinge 7 auf Seiten des Schwenkzapfens 80 umgekehrt zum Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8A befestigt, um die erste bewegliche Klinge 8A zur feststehenden Klinge 7 hin zu neigen. Wie in 4 dargestellt, sind ein Langloch 81, das an einem Antriebsstift 15 eines Antriebszahnrades 14 angebracht ist, und ein Antriebsstift 82, der in der Nähe nach oben vorsteht, an der ersten beweglichen Klinge 8A vorgesehen.
  • Unterdessen beinhaltet eine zweite bewegliche Klinge 9A bei dieser Ausführungsform ein im Wesentlichen rechteckiges Element, und ein Schneideteil 9a und ein Bewegungsführungsteil 9b sind ausgebildet, die jeweils ähnlich denen des zuvor beschriebenen Beispiels sind. Betreffend die zweite bewegliche Klinge 9A ist ein Langloch 91, das sich in einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt, in der Nähe des vorderen Endes ausgebildet, und in Langloch 90, das sich in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt, ist in der Nähe des hinteren Endes umgekehrt zum Langloch 91 ausgebildet. Weiter ist ein nach oben vorstehender Antriebsstift 32 vorgesehen.
  • Wie in 5(b) dargestellt, ist eine Druckachse 92, welche sich durch das zuvor beschriebene Langloch 90 hindurch erstreckt und um die eine schraublinienförmige Druckfeder 93 herum gewunden ist, welche die zweite bewegliche Klinge 9A gegen die feststehende Klinge 7 und die später noch beschriebenen Trägerabschnitte 50 und 51 drückt, über eine Druckscheibe 94 am Schneidvorrichtungsrahmen 5 befestigt.
  • Wie in 4 dargestellt, ist die zweite bewegliche Klinge 9A so angeordnet, dass ihr Bewegungsführungsteil 9b sich auf der feststehenden Klinge 7 befindet und durch die Trägerabschnitte 50 und 51 getragen wird, die auf dem Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorgesehen sind. In diesem Fall ist, wenn die Dicke der feststehenden Klinge 7 die Größe a hat, die Dicke des Trägerabschnittes 50 die Größe b hat und die Dicke des Trägerabschnittes 51 die Größe c hat, es erwünscht, dass die Beziehung zwischen diesen zu "a > b > c" festgelegt ist. Das heißt, durch den zuvor beschriebenen Aufbau ist eine zum vorderen Ende des Schneidteils 9a der zweiten beweglichen Klinge 9A verlaufende Linie zur feststehenden Klinge 7 hin geneigt, die Bedingung eines Überkreuzens und einer Gleitbewegung, die zum Schneiden eines Aufzeichnungspapiers S erforderlich sind, ist gewährleistet und ein stabiles Schneiden des Aufzeichnungspapiers S wird ermöglicht.
  • Ebenso ist ein Langloch 91, das sich in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt, an der einen Kante der zweiten beweglichen Klinge 9A ausgebildet, und eine Drehachse 31, welche das Langloch 91 durchdringt, ist an einem dem Langloch 91 entsprechenden Teil des Schneidvorrichtungsrahmens 5 vorgesehen. Ein langer Verbindungshebel 30 ist an der Drehachse 31 so vorgesehen, dass der Verbindungshebel geschwenkt werden kann. Ein Langloch 33 ist auf der Mittelseite des Verbindungshebels 30 vorgehen, und das Langloch 33 ist an einem Antriebsstift 32 der zweiten beweglichen Klinge 9A angebracht.
  • Weiter ist ein Langloch 34 am Ende des Verbindungshebels 30 vorgesehen und ein Gelenkmechanismus ist dadurch definiert, dass der Antriebsstift 82 der ersten beweglichen Klinge 8A in das Langloch 34 des Verbindungshebels 30 eingesetzt ist.
  • Bei der wie zuvor beschrieben aufgebauten Ausführungsform wird, wenn der Antriebsmotor M angesteuert wird, dessen Drehmoment über das Motorzahnrad 11, das Untersetzungszahnrad 12 und die Schnecke 13 auf das Antriebszahnrad 14 übertragen, das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt und dadurch wird die erste bewegliche Klinge 8A in einer durch einen Pfeil B dargestellten Richtung gedreht. Gleichzeitig wird der Verbindungshebel 30 in einer durch einen Pfeil C dargestellten Richtung gedreht, und dadurch wird die zweite bewegliche Klinge 9A um eine Strecke L in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung bewegt. Als Ergebnis werden die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8A und 9A aus einer durch eine durchgehende Linie in 4 dargestellten Position in eine Position bewegt, die durch eine mit abwechselnd einer fangen und zwei kurzen Strichen dargestellten Linie gezeigt ist, und ein Aufzeichnungspapier S wird geschnitten. In diesem Fall sind das Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8A und das Schneidteil 9A der zweiten beweglichen Klinge 9A so aufgebaut, dass sie in einen Teil, in dem sie zueinander benachbart sind, um einen vorbestimmten Abstand (nach dem Schneiden verbleibende Breite) K voneinander getrennt sind, und dadurch wird ein Aufzeichnungspapier S geschnitten, wobei ein Aufzeichnungspapier mit einer vorbestimmten, nach dem Schneiden verbleibenden Breite K verbleibt.
  • Wie zuvor beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform, da die sogenannte erste bewegliche Klinge 8A vom Scherentyp verwendet wird, zusätzlich dazu dass ein nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers S verbleibender Teil auf eine Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers S festgelegt werden kann, wie bei dem Beispiel, eine Antriebskraft zum Bewegen der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8A und 9A verringert werden. Weiter ist es, da lediglich die erste bewegliche Klinge vom Scherentyp ist, nicht erforderlich, die Größe in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers S zu vergrößern, und außerdem kann die Schneidvorrichtung mit der Schärfe der Klingen bereitgestellt werden.
  • Betreffend die übrige Konfiguration sind die Funktionsweise und der Effekt dieselben wie beim zuvor beschriebenen Beispiel, und daher entfällt hier eine Beschreibung.
  • 7 ist eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer zweiten Ausführungsform der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung darstellt.
  • Diese Ausführungsform ist so gestaltet, dass ein zweite bewegliche Klinge 9B bewegt wird, ohne einen Verbindungshebel in einem Antriebsmechanismus 10B zu verwenden, und Teile, die den Teilen des zuvor beschriebenen Beispiels entsprechen, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wie in 7 dargestellt, ist bei dieser Ausführungsform ein Eingreifabschnitt 85 am Ende einer ersten beweglichen Klinge 8B ausgebildet und zwei Eingreifabschnitte 93 und 94, die mit dem Eingreifabschnitt 85 der ersten beweglichen Klinge 8B in Eingriff kommen, sind in der zweiten beweglichen Klinge 9B ausgebildet. Die Eingreifabschnitte 93 und 94 der zweiten beweglichen Klinge 9B sind in einem vorbestimmten Intervall ausgebildet, und der Eingreifabschnitt 85 kommt mit den Eingreifabschnitten 93 und 94 der zweiten beweglichen Klinge 9B dadurch in Kontakt, dass die erste bewegliche Klinge 9B geschwenkt wird.
  • Auch bei dieser Ausführungsform ist ein Führungsstift 5c an einem Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorgesehen, und der Führungsstift 5c ist in ein Führungsloch 95 eingesetzt, das sich in einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt und auf der zweiten beweglichen Klinge 9B ausgebil det ist.
  • Bei dieser Ausführungsform mit der zuvor beschriebenen Konfiguration wird, wenn ein Antriebsmotor M angesteuert wird, dessen Drehmoment über ein Motorzahnrad 11, ein Untersetzungszahnrad 12 und eine Schnecke 13 auf ein Antriebszahnrad 14 übertragen, das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt, und dadurch wird die erste bewegliche Klinge 8B in einer durch einen Pfeil B dargestellten Richtung in Drehung versetzt. Als Ergebnis wird ein Teil auf der einen Seite des Aufzeichnungspapiers S durch den Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8B geschnitten, die zweite bewegliche Klinge 9B wird in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung bewegt, dadurch, dass der Eingreifabschnitt 85 der ersten beweglichen Klinge 8B mit den Eingreifabschnitten 93 der zweiten beweglichen Klinge 9B in Eingriff kommt, ein Teil auf der anderen Seite des Aufzeichnungspapiers S wird geschnitten, und dadurch wird das Aufzeichnungspapier S so geschnitten, dass lediglich eine vorbestimmte, nach dem Schneiden verbleibende Breite K verbleibt.
  • Wie zuvor beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform, da kein Verbindungshebel verwendet wird, zusätzlich dazu, dass ein nach dem Schneiden eines Aufzeichnungspapiers S verbleibender Teil auf eine Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers S festgelegt werden kann, die Konfiguration weiter vereinfacht werden. Da die übrige Konfiguration, Funktionsweise und Effekt dieselben wie bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform sind, entfällt hier eine detaillierte Beschreibung.
  • 8 zeigt die Konfiguration einer dritten Ausführungsform der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung, wobei 8(a) eine Draufsicht ist, welche die Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung darstellt, und eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6C, welche die Oberseite abdeckt, nicht dargestellt ist, um die Innenstruktur zu zeigen, und 8(b) ist eine Vorderansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung darstellt. Bei dieser Ausführungsform ist eine feststehende Klinge 72 so vorgesehen, dass sie aus einer Schneideposition gegenüberliegend den beweglichen Klingen 8C und 9C in eine Position bewegt werden kann, in der die feststehende Klinge von den beweglichen Klingen getrennt ist, und Teile, die denen der zuvor beschriebenen Ausführungsformen entsprechen, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wie in 8(b) dargestellt, ist die feststehende Klinge 72 an einem feststehenden Klingenrahmen 75 befestigt, und zwar gelagert durch die Drehachse 77 einer Basis 78, so dass die feststehende Klinge geschwenkt werden kann. Unterdessen ist eine erste bewegliche Klinge 8C an einem Schwenkzapfen 80 über ein Trägerteil 79 für eine bewegliche Klinge befestigt, das die gleiche Dicke wie die feststehende Klinge 72 hat. Ein Abstandsstück 71 ist an dem Trägerteil 79 der beweglichen Klinge befestigt, um die erste bewegliche Klinge 8C in Richtung zur feststehenden Klinge 72 hin zu neigen.
  • Wie in 8(a) dargestellt, ist die erste bewegliche Klinge 8C in der Nähe des Schwenkzapfens 80 mit einem verdrillten Teil 85 versehen, hingegen ist die feststehende Klinge 72 mit einem konvexen Abschnitt 72a gegenüberliegend dem verdrillten Teil 85 in der Nähe des verdrillten Teils versehen, wenn sich die feststehende Klinge 72 in einer Schneidposition befindet. Dadurch wird, wenn die erste bewegliche Klinge 8C in einer durch einen Pfeil B dargestellten Richtung geschwenkt wird, eine Schneidbedingung vom Abschertyp dadurch gewährleistet, dass ein konvexer Abschnitt 86 der ersten beweglichen Klinge 8C auf einem konkaven Abschnitt 72b der feststehenden Klinge 72 angeordnet ist.
  • Unterdessen ist eine zweite bewegliche Klinge 9C mit einem konvexen Abschnitt 96 außerhalb eines Transportweges versehen, und die feststehende Klinge 72 ist mit einem konvexen Abschnitt 72c versehen, der eine Neigung aufweist, um die zweite bewegliche Klinge 9C nach oben in eine dem konvexen Abschnitt 96 gegenüberliegende Position zu führen. Dadurch wird, wenn die zweite bewegliche Klinge 9C in eine durch einen Pfeil A dargestellte Richtung bewegt wird, eine Schneidbedingung vom Gleittyp dadurch gewährleistet, dass sich der konvexe Abschnitt 96 auf dem konvexen Abschnitt 72c befindet.
  • Die zweite bewegliche Klinge wird durch Trägerabschnitte 50, 51 und 52 getragen, die an einem Schneidvorrichtungsrahmen 5C vorgesehen sind, und wenn die Dicke der jeweiligen Trägerabschnitte b, c und d ist und die Dicke der feststehenden Klinge 72 den Wert e hat, ist es erwünscht, dass die Beziehung zwischen diesen auf "e > d > c" festgelegt ist.
  • Ein konvexer Abschnitt 72d und ein konkaver Abschnitt 72e sind an der feststehenden Klinge 72 vorgesehen, der konvexe Abschnitt 72d der feststehenden Klinge ist in einem Trägerteil 75a der feststehenden Klinge angebracht, der an einem Rahmen 75 der feststehenden Klinge vorgesehen ist, so dass der konvexe Abschnitt 72d geschwenkt werden kann und der konkave Abschnitt 72e der feststehenden Klinge 72 in einen Vorsprung 75c eingesetzt ist, der an dem Rahmen 75 der feststehenden Klinge vorgesehen ist, um die rechte und die linke Position der feststehenden Klinge 72 zu bestimmen. Die feststehende Klinge 72 wird auf den Rahmen 75 der feststehenden Klinge durch Plattenfedern 73 und 74 gedrückt, die auf dem Schneidvorrichtungsrahmen 5C vorgesehen sind.
  • Wie in 8(b) dargestellt, ist, betreffend den Rahmen 75 der feststehenden Klinge, eine Position, bei der ein Aufzeichnungspapier geschnitten wird, dadurch bestimmt, dass eine Kerbe 75b auf eine Anschlagachse 76 gedrückt wird, die auf der Basis 78 vorgesehen ist.
  • Bei dieser wie zuvor beschrieben aufgebauten Ausführungsform wird, wenn Aufzeichnungspapier S in einen Drucker eingelegt wird, der Rahmen 75 der feststehenden Klinge in einer durch einen Pfeil D dargestellten Richtung geschwenkt, und die feststehende Klinge 72 wird von den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8C und 9C getrennt. Als Nächstes wird beispielsweise aufgerolltes Papier in einem nicht dargestellten Gehäuse durch eine Öffnung hindurch untergebracht, und das Einlegen des Aufzeichnungspapiers wird dadurch abgeschlossen, dass der Rahmen 75 der feststehenden Klinge in einer Richtung geschwenkt wird, die umgekehrt zu der durch den Pfeil D dargestellten Richtung ist, wobei das obere Ende des Aufzeichnungspapiers S aus einem Abdeckungsrahmen 9C nach oben herausgezogen ist, und zwar bis der Rahmen der feststehenden Klinge die Anschlagachse 76 berührt.
  • Wie zuvor beschrieben, wird gemäß der Erfindung, da es nicht erforderlich ist, beim Einlegen eines Aufzeichnungspapier S das Papier durch den schmalen Freiraum zwischen der ersten oder der zweiten beweglichen Klinge 8C oder 9C und der feststehenden Klinge 72 hindurchzuschieben, die Gestaltung eines Transportweges eines Aufzeichnungspapiers S vereinfacht, man braucht sich keine Sorgen über einen Papierstau zu machen, und das Einlegen von Aufzeichnungspapier wird ebenfalls vereinfacht. Weiter wird, sogar wenn ein Papierstau auftritt, der Rahmen 75 der feststehenden Klinge in der durch den Pfeil D dargestellten Richtung geschwenkt, und blockiertes Papier kann ohne Weiteres entfernt werden.
  • Weiter wurde bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen das Beispiel der Schneidvorrichtung zum Schneiden eines einzigen Aufzeichnungspapiers beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht darauf eingeschränkt und kann auch für eine Schneidvorrichtung angewandt werden, die zwei Aufzeichnungspapiere parallel schneidet. Jedoch ist die Erfindung am effektivsten in dem Fall, bei dem die Erfindung, wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen, auf eine Schneidvorrichtung angewandt wird, die ein einziges Aufzeichnungspapier schneidet, wobei nach dem Schneiden ein Teil verbleibt. Außerdem kann die Erfindung nicht nur auf einen Nadeldrucker angewandt werden, sondern auf verschiedene Drucker, wie beispielsweise einen Thermodrucker und einen Tintenstrahldrucker.
  • Industrielle Verfügbarkeit
  • Wie zuvor beschrieben, ist die Schneidvorrichtung der Erfindung und der diese verwendende Drucker für einen Drucker wie beispielsweise eine bei einer Einzelhandelsverkaufsstelle (POS) verwendete elektronische Registrierkasse von Nutzen, und ist insbesondere zur Verwendung für eine Schneidvorrichtung geeignet, die ein Aufzeichnungspapier in willkürlich gewählter Länge schneidet oder dieses mit einem nach dem Schneiden verbleibenden Teil schneidet.

Claims (4)

  1. Schneidvorrichtung (4A, 4B, 4C), aufweisend: eine feststehende Klinge (7, 72), die in der Nähe der einen Seite eines Transportweges (R) für den Transport von Aufzeichnungspapier (S) angeordnet ist; eine erste bewegliche Klinge (8A, 8B, 8C), die aus einer Position, bei der sie sich auf einer Seite des Transportweges (R) der feststehenden Klinge (7, 72) gegenüberliegend befindet, in einer Richtung ungefähr orthogonal zu dem Transportweg (R) bewegbar ist, um die feststehende Klinge (7, 72) gleitend zu überkreuzen; eine zweite bewegliche Klinge (9A, 9B, 9C), die benachbart zu der ersten beweglichen Klinge (8A, 8B, 8C) bei einer vorbestimmten Position in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers (S) angeordnet ist, wobei die zweite bewegliche Klinge (9A, 9B, 9C) aus einer Position, bei der sie sich auf einer Seite des Transportweges (R) gegenüberliegend der feststehenden Klinge (7, 72) befindet, in einer Richtung ungefähr orthogonal zu dem Transportweg (R) linear bewegbar ist, um die feststehende Klinge (7, 72) gleitend zu überkreuzen; und einen Antriebsmechanismus (10), der die erste bewegliche Klinge (8) und die zweite bewegliche Klinge (9A, 9B, 9C) gleichzeitig bewegt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste bewegliche Klinge (8A, 88, 8C) um einen Schwenkzapfen (80) schwenkbar gelagert ist, und die Antriebseinrichtung einen Verbindungsmechanismus beinhaltet, der die erste bewegliche Klinge (8A, 8B, 8C) und die zweite bewegliche Klinge (9A, 9B, 9C) derart miteinander gekoppelt, dass eine Bewegung der ersten beweglichen Klinge (8A, 8B, 8C) über den Verbindungsmechanismus auf die zweite bewegliche Klinge (9A, 9B, 9C) übertragen wird.
  2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, bei der Eingreifabschnitte (85, 93, 94) auf der ersten beweglichen Klinge (8B) bzw. der zweiten beweglichen Klinge (9B) vorgesehen sind; und die erste bewegliche Klinge (8B) und die zweite bewegliche Klinge (9B) durch ein Eingreifen mit Eingreifabschnitten (85, 93, 94) miteinander gekoppelt sind.
  3. Schneidvorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, bei der die feststehende Klinge (72) mit einem Trägermechanismus für die feststehende Klinge versehen ist, der ausgebildet ist, die feststehende Klinge von der ersten beweglichen Klinge (8C) und der zweiten beweglichen Klinge (9C) zu trennen.
  4. Drucker, aufweisend: einen Körper (2); einen Druckkopf, der am Körper (2) vorgesehen ist, um auf ein Aufzeichnungspapier (S) zu drucken; und die Schneidvorrichtung (4A, 4B, 4C) nach einem der Ansprüche 1 bis 3.
DE69935765T 1998-02-25 1999-02-24 Schneidgerät und damit ausgerüsteter drucker Expired - Lifetime DE69935765T2 (de)

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