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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft einen Drucker, der für eine Einzelhandelsverkaufsstelle
(POS = Point-of-Sale) wie beispielsweise eine elektronische Registrierkasse
verwendet wird, und betrifft insbesondere einen Drucker, der mit
einer Schneidvorrichtung versehen ist, die ein Aufzeichnungspapier
so schneidet, dass dies eine beliebige Länge hat, oder Aufzeichnungspapier
so schneidet, dass ein nach dem Schneiden verbleibender Teil teilweise
vorgesehen ist.
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Technischer Hintergrund
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Bisher
ist für
diesen Typ von Schneidvorrichtung eine Schneidvorrichtung bekannt,
die mit einer feststehenden Klinge und einer beweglichen Klinge ausgerüstet ist,
welche mit einem Transportweg zwischen sich montiert sind, und die
Aufzeichnungspapier dadurch schneidet, dass die bewegliche Klinge bewegt
wird und sich diese und die feststehende Klinge überkreuzen.
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Für eine derartige
Schneidvorrichtung ist eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet
ist, dass eine bewegliche Klinge, die dadurch ausgebildet ist, das
ihre Linie zum vorderen Ende um einen vorbestimmten Winkel zu einer
Richtung geneigt ist, in der die bewegliche Klinge bewegt wird,
und Aufzeichnungspapier von der einen Seite zur anderen hin kontinuierlich
geschnitten wird, beispielsweise eine Schneidvorrichtung, die in
der ungeprüften
veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. Hei4-365589 offenbart ist.
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Auch
ist, bei einem weiteren Beispiel, das den Stand der Technik darstellt,
eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet ist, dass eine
bewegliche Klinge bewegt wird, bei der die zu deren vorderem Ende
hin verlaufende Linie gekerbt ist, und Aufzeichnungspapier von beiden
Seiten her geschnitten wird, wie beispielsweise in der ungeprüften veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.1-289697 und der ungeprüften veröffentlichten japanischen
Patentanmeldung Nr. Hei.8-22517 offenbart ist.
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Weiter
ist eine Schneidvorrichtung bekannt, die so gestaltet ist, dass
bewegliche Klingen geschwenkt werden, die auf der rechten und der
linken Seite eines Transportweges so montiert sind, dass sie geschwenkt
werden können,
und Aufzeichnungspapier von beiden Seiten her gemäß einem
Abscherverfahren geschnitten wird, wie beispielsweise eine Schneidvorrichtung,
die in der ungeprüften
veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.5-104484 offenbart ist.
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Jedoch
weisen derartige herkömmliche Schneidvorrichtungen
die folgenden Probleme auf.
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Das
heißt,
im Fall derartiger Typen von Schneidvorrichtungen ist es, um zu
verhindern, dass ein Aufzeichnungspapier verloren geht, bevor eine Bedienperson
dieses greift, erforderlich, dass nach dem Schneiden ein Aufzeichnungspapier
teilweise verbleibt.
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Betreffend
die Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung
Hei.4-365589 offenbart ist, gibt es, da ein nach dem Schneiden verbleibender
Teil sich auf der Seite des Aufzeichnungspapiers befindet und ein Transportweg
so ausgebildet ist, dass die Breite geringfügig breiter als die Breite
des Aufzeichnungspapiers ist, auch den Fall, dass der nach dem Schneiden
verbleibende Teil breit ist, da die Position des Aufzeichnungspapiers
nach rechts oder links versetzt ist und es schwierig ist, die Breite
eines nach dem Schneiden verbleibenden Teils festzulegen.
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Wenn
ein nach dem Schneiden verbleibender Teil breit ist, gibt es das
Problem, dass ein auf einem Transportweg befindliches Aufzeichnungspapier
herausgezogen wird, wenn eine Bedienperson nach dem Schneiden des
Aufzeichnungspapiers das verbleibende Teil abreißt, und eine Rissspur des verbleibenden
Teils diagonal verläuft
und einen schlechten Eindruck hinterlässt, und umgekehrt gibt es, wenn
ein nach dem Schneiden verbleibender Teil zu schmal ist, das Problem,
dass der verbleibende Teil abreißt, bevor eine Bedienperson
diesen ergreift.
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Unterdessen
weist die in der ungeprüften veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.8-22517 offenbarte Schneidvorrichtung
nicht die zuvor beschriebenen Probleme auf, jedoch besteht, da sich
ein nach dem Schneiden verbleibender Teil in der Mitte der Breite
des Aufzeichnungspapiers befindet, das Problem, dass ein abgeschnittenes
Aufzeichnungspapier nach links oder nach rechts geneigt wird, seine
Position nicht stabil ist und eine Bedienperson dieses schwer ergreifen
kann. Da sich der Zustand der rechten und linken gekerbten Klingen
verändert,
wird eine auf die bewegliche Klingen aufgebrachte Last unbalanciert,
die beweglichen Klingen werden gekippt, ein stabiler Schneidvorgang wird
unmöglich
gemacht und die Qualität
des Schneidens kann beeinträchtigt
werden, wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil von der Mitte
der Breite des Aufzeichnungspapiers weg verschoben ist. Um das zuvor
beschriebene Problem zu lösen,
wird ein nach dem Schneiden verbleibender Teil auf die Mitte der
Breite des Aufzeichnungspapiers eingeschränkt.
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Ebenso
besteht, betreffend die Schneidvorrichtung, die in der ungeprüften veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. Hei.5-104484 offenbart ist, da ein
Freiraum sowohl auf der rechten als auch der linken Seite eines
Transportweges benötigt wird,
um die rotierenden Achsen von beweglichen Klingen gemäß einem
Abscherverfahren auf beiden Seiten des Transportweges bereitzustellen,
das Problem, dass der gesamte Drucker in Breitenrichtung umfangreiche
Größe aufweist.
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US 5,360,161 offenbart eine
Vorrichtung zum Schneiden von photographischem Papier, bei dem ein
Photopapierstreifen mittels Rollen in erste und zweite Schneidbaugruppen
eingeführt
wird. Die erste Schneidbaugruppe beinhaltet zwei Messer, die jeweils
durch eine entsprechende von zwei pneumatischen Vorrichtungen angetrieben
werden. Beim Schneidvorgang wird eines der zwei Messer in einen Zwischenraum
zwischen feststehenden Stäben
eingeführt,
die sich über
einen Teil des Photopapiers auf der einen seitlichen Seite des Photopapiers
erstrecken, hingegen wird das andere Messer in einen Zwischenraum
zwischen zwei weiteren Stäben
eingeführt,
die sich, mit den ersten zwei Stäben
fluchtend, über
den restlichen Teil des Photopapiers erstrecken. Die zweite Schneidbaugruppe
beinhaltet ein einziges Messer, das durch eine dritte pneumatische
Vorrichtung betätigt
wird und während
des Schneidens in einen Zwischenraum zwischen einem weiteren Paar von
Stäben
eingeführt
wird, die mit Abstand zueinander, jedoch parallel zu den ersten
zwei Paaren von Stäben
angeordnet sind. Die ersten zwei Klingen sollen nicht gleichzeitig
betätigt
werden, sondern vielmehr separat, um das Photopapier in eine Vielzahl von
Abschnitten unterschiedlicher Größe zu zerschneiden.
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Im
IBM Disclosure Bulletin, Vol. 31, Nr. 5, Oktober 1988 (1988-10),
Seiten 414–415,
XP 000031875 N.Y., U.S., offenbart eine Quittungsschneidvorrichtung,
die zwei Scherklingen verwendet. Die zwei Klingen werden in das
Quittungspapier durch Zurückziehen
einer Linearbetätigungseinrichtung
hineingetrieben, die gleichzeitig auf beide Scherklingen einwirken,
so dass das Quittungspapier in seiner Mitte durchstoßen wird
und über
seine vollständige
Breite abgeschert wird. Die zwei Scherklingen sind so angeordnet,
dass sie linear beweglich sind, um das Papier abzuscheren. Eine
feststehende Klinge ist bei diesem Dokument nicht offenbar.
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GB 663 958 A betrifft
Schneidvorrichtungen, u. a. für
Fahrkarten- oder Eintrittskartenausgabemaschinen. Um ein einfacheres
Schleifen der Schneidkante einer Schneidklinge zu ermöglichen,
sind zwei bewegliche Klingen Seite an Seite vorgesehen, um mit der
feststehenden Klinge zusammenzuarbeiten. Die Schneidvorrichtung
ist vom Guillotine-Typ, was bedeutet, dass die beweglichen Klingen
in linearer Richtung bewegt werden, um das Schneiden durchzuführen.
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JP
5-104484 A offenbart eine Bahnmaterial-Schneidvorrichtung, die eine
feststehende Klinge und ein Paar von beweglichen Klingen beinhaltet.
Die beweglichen Klingen sind beide schwenkbar an gegenüberliegenden
Enden der feststehenden Klinge befestigt. Die freien Enden der zwei
einander zugewandten Klingen sind beide mit einem Antriebselement
verbunden, derart, dass eine lineare Bewegung des Antriebselementes
zu einer Schwenkbewegung der zwei Klingen führt.
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Keines
der zuvor erläuterten
Dokumentes des Standes der Technik stellt eine Lösung für das Problem bereit, wie sich
erreichen lässt,
dass die Position eines nach dem Schneiden verbleibenden Teils von
der Mitte in Breitenrichtung des Aufzeichnungspapiers weg versetzt
ist.
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Die
Erfindung erfolgte, um die zuvor beschriebenen Probleme des Standes
der Technik zu lösen,
und ihr Ziel besteht darin, eine Schneidvorrichtung bereitzustellen,
bei der ein Aufzeichnungspapier mit einer leichten stabilen Kraft
abgerissen werden kann, die Rissspur gut aussieht, und außerdem die Position
eines nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers verbleibenden
Teils auf eine Position vom Mittelpunkt der Breite weg verschoben
ist und die Größe in Breitenrichtung
des Aufzeichnungspapiers verkleinert wird, sowie einen die Schneidvorrichtung
verwendenden Drucker bereitzustellen.
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Offenbarung der Erfindung
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Dieses
Ziel wird durch eine Schneidvorrichtung wie beansprucht in Anspruch
1, sowie deren bevorzugte Verwendung in einem Drucker wie beansprucht
in Anspruch 4 erreicht. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Gemäß der zuvor
beschriebenen Konfiguration kann, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen
aus einer Position, bei der die erste bewegliche Klinge der feststehenden
Klinge mit dem Transportweg gegenüberliegend ist, in eine zum
Transportweg ungefähr
orthogonale Richtung bewegt werden, um die feststehende Klinge in
einer gleitenden Bewegung zu kreuzen, ein nach dem Schneiden des
Aufzeichnungspapiers verbleibender Teil auf eine Position abgesehen
von der Seite des Aufzeichnungspapiers festgelegt wird, und dadurch
wird die Streuung der Breite des verbleibenden Teils verringert,
es wird ermöglicht,
dass ein Aufzeichnungspapier mit einer stabilen Kraft abgezogen
wird, und es wird ermöglicht,
dass eine Rissspur ein ansprechendes Aussehen erreicht.
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Außerdem hat
im Fall der Erfindung, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen
separat enthalten sind und der Zustand des Schneidens unabhängig ist,
unterschiedliche Schneidbedingungen beider Klingen keinen schlechten
Effekt aufeinander, sogar wenn ein nach dem Schneiden verbleibender Teil
vom Mittelpunkt der Breite des Aufzeichnungspapiers weg verschoben
ist.
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Weiter
kann gemäß der Erfindung,
da zwei bewegliche Klingen enthalten sind, deren Breite ungefähr der Breite
des Aufzeichnungspapiers entspricht, eine Schneidvorrichtung geringer
Größe bereitgestellt
werden.
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Ebenso
ist eine Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass sie versehen ist mit: einer feststehenden
Klinge, die in der Nähe
einer Seite eines Transportweges zum Transportieren eines Aufzeichnungspapiers
angeordnet ist, einer ersten beweglichen Klinge, die um einen Drehzapfen
schwenkbar so gelagert ist, dass die erste bewegliche Klinge aus
einer Position, bei der die erste bewegliche Klinge der feststehenden
Klinge mit dem Transportweg gegenüberliegend ist, in eine Richtung über den
Transportweg hinweg so bewegt wird, dass sie die feststehende Klinge
in einer gleitenden Bewegung überkreuzt,
einer zweiten beweglichen Klinge, die aus einer Position, bei der
die zweite bewegliche Klinge der feststehenden Klinge mit dem Transportweg
gegenüberliegend
ist, in einer zum Transportweg ungefähr orthogonalen Richtung bewegt
wird, so dass sie die feststehende Klinge in einer Gleitbewegung überkreuzt,
und einem Antriebsmechanismus, der die erste bewegliche Klinge und
die zweite bewegliche Klinge bewegt.
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Gemäß der zuvor
beschriebenen Konfiguration kann, da eine bewegliche Klinge vom
sogenannten Scherentyp für
die erste bewegliche Klinge verwendet wird, die Antriebskraft zum
Bewegen der ersten beweglichen Klinge verringert werden, insbesondere
wenn die erste und die zweite bewegliche Klinge so enthalten sind,
dass sie verriegelt sind, der Antriebsmechanismus kann vereinfacht
werden, und die Antriebskraft zum Bewegen aller beweglichen Klingen
kann verringert werden. Weiter ist es, da lediglich die erste bewegliche
Klinge vom Scherentyp ist, es nicht erforderlich, die Größe in Breitenrichtung des
Aufzeichnungspapiers zu vergrößern, und
außerdem
kann die Schneidvorrichtung mit der Schärfe der Klingen bereitgestellt
werden.
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Es
ist ebenfalls effektiv, dass die Erfindung so ausgeführt ist,
dass Eingreifteile an der ersten und der zweiten beweglichen Klinge
vorgesehen sind, und die erste und die zweite bewegliche Klinge
durch In-Eingriff-Kommen der Eingreifabschnitte verriegelt sind.
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Gemäß der zuvor
beschriebenen Konfiguration kann, da kein Verbindungsmechanismus
benötigt
wird, eine Schneidvorrichtung mit weiter vereinfachter Konfiguration
erzielt werden.
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Weiter
wird im Fall der Erfindung, da ein Trägermechanismus der feststehenden
Klinge, durch den die feststehende Klinge von den ersten und zweiten
beweglichen Klingen getrennt werden kann, vorgesehen ist, das Einlegen
von Aufzeichnungspapier erleichtert und das Entfernen von verklemmtem
Papier bei einem Papierstau ist ebenfalls einfach.
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Unterdessen
ist ein Drucker, der eine Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung verwendet, dadurch
gekennzeichnet, dass der Drucker mit einem Körper, einem Druckkopf, der
zum Bedrucken des Aufzeichnungspapiers am Körper vorgesehen ist, und der
Schneidvorrichtung gemäß einem
der Ansprüche
1 bis 5 versehen ist.
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Gemäß der zuvor
beschriebenen Konfiguration kann der Drucker, bei dem die Größe in Breitenrichtung
des Aufzeichnungspapiers nicht vergrößert werden braucht, sich die
zum Abreißen
des Aufzeichnungspapiers benötigte
Kraft kaum ändert,
eine Reißspur
eines nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers verbleibenden
Teils ansprechendes Aussehen hat und außerdem die Position des verbleibenden
Teils des Aufzeichnungspapiers willkürlich eingestellt werden kann,
ohne Weiteres erzielt werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die ein Beispiel eines Druckers zeigt,
das zum Verständnis
der Erfindung von Nutzen ist;
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2 zeigt eine Draufsicht und eine Vorderansicht,
welche die Konfiguration einer Schneidvorrichtung bei diesem Drucker
zeigen;
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3 zeigt eine Draufsicht und eine Vorderansicht,
welche die Anordnung und die Befestigung einer feststehenden Klinge
und einer beweglichen Klinge bei diesem Drucker darstellen;
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4 zeigt
eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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5 zeigt eine Vorderansicht, die eine Konfiguration
einer Schneidvorrichtung dieser ersten Ausführungsform darstellt, sowie
eine Querschnittansicht, die einen Teil zeigt, in dem ein Druckzapfen montiert
ist;
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6 zeigt
eine Seitenansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung
dieser ersten Ausführungsform
darstellt;
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7 zeigt
eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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8 zeigt eine Draufsicht und eine Seitenansicht,
welche jeweils die Konfiguration einer dritten Ausführungsform
der Erfindung darstellen.
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Beste Ausführungsformen der Erfindung
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Bezug
nehmend auf die Zeichnungen werden nachfolgend Ausführungsformen
einer Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung
und ein diese verwendender Drucker detailliert beschrieben.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Aussehen eines Druckers darstellt.
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Wie
in 1 dargestellt, ist ein Drucker 1 bei diesem
Beispiel ein Nadeldrucker, der für
eine für eine
Einzelhandelsverkaufsstelle (POS) und dergleichen verwendete elektronische
Registrierkasse angewandt wird und der den Körper 2 des Druckers, aus
dem eine Bandkassette 3 entnommen werden kann, und das
Gehäuse 2a eines
Aufzeichnungspapiers S beinhaltet, das an der Rückseite des Körpers 2 vorgesehen
ist.
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Ein
nicht dargestellter Druckkopf, der ein vorbestimmtes Drucken auf
einem Aufzeichnungspapier S ausführt,
ein nicht dargestellter Papiervorschubmechanismus, der Aufzeichnungspapier
S zu einer Druckposition transportiert, und eine Schneidvorrichtung 4,
welche das bedruckte Aufzeichnungspapier S schneidet, sind am Körper 2 vorgesehen.
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Wie
in 1 dargestellt, ist die Schneidvorrichtung 4 oberhalb
des Körpers 2 vorgesehen
und weist Folgendes auf.
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2(a) ist eine Draufsicht, welche die Konfiguration
eines Beispiels einer Schneidvorrichtung zeigt. Eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6,
welche die Oberseite abdeckt, ist nicht dargestellt, um den Innenaufbau
zu zeigen. 2(b) ist eine Vorderansicht,
welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung zeigt. 3(a) ist eine Draufsicht, welche die Anordnung
und die Befestigung einer feststehenden Klinge und einer beweglichen
Klinge bei diesem Beispiel darstellt, und 3(b) ist
eine Vorderansicht von dieser.
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Wie
in 2(a) und 2(b) dargestellt,
ist die Schneidvorrichtung 4 bei diesem Beispiel mit einem
Gehäuse
versehen, das einen Schneidvorrichtungsrahmen 5 und eine
Schneidvorrichtungsab deckung 6 beinhaltet.
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Der
Schneidvorrichtungsrahmen 5 beinhaltet ein kastenförmiges Element,
das durch Biegen einer Metallplatte, wie beispielsweise einer plattierten Stahlplatte,
und wie in 3 dargestellt hergestellt ist,
und die aus rostfreiem Stahl bestehende feststehende Klinge 7 ist
an der die längere
Kante aufweisenden Seite befestigt. In diesem Beispiel beinhaltet die
feststehende Klinge 7 ein langes Element.
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Auf
der der feststehenden Klinge 7 gegenüberliegenden Seite sind, wobei
der Transportweg R des Aufzeichungspapiers S zwischen diesen angeordnet
ist, eine erste bewegliche Klinge 8 und eine zweite bewegliche
Klinge 9 vorgesehen, die jeweils aus rostfreiem Stahl bestehen
und im Wesentlichen in der Form eines Dreiecks ausgebildet sind.
Bei diesem Beispiel ist, da ein nach dem Schneiden verbleibender
Teil vom Mittelpunkt der Breite des Aufzeichnungspapiers weg versetzt
ist, die erste bewegliche Klinge 8 so ausgebildet, dass
sie größer als
die zweite bewegliche Klinge 9 ist.
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An
jedem Ende der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 sind,
außerhalb
des Transportwegs R, Bewegungsführungsteile 8b und 9b ausgebildet,
die auf der Seite der feststehenden Klinge 7 vorstehen,
und diese Bewegungsführungsteile 8b und 9b sind
so ausgebildet, dass sich die beweglichen Klingen 8 und 9 im
Ruhezustand auch oberhalb der feststehenden Klinge 7 befinden.
Jede Linie zum vorderen Ende der Schneidteile 8a und 9a der
ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 ist
um einen vorbestimmten Winkel zu einer zur Spitze des Schneidteils 7a der
feststehenden Klinge 7 verlaufenden Linie so geneigt, dass
der Abstand zwischen dem Schneidteil 7a der feststehenden
Klinge 7 und dem Schneidteil 8a oder 9a der
ersten oder der zweiten beweglichen Klinge 8 oder 9 von
beiden Enden der feststehenden Klinge 7 aus zum Mittelpunkt hin
länger
wird.
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Wie
in 2(a) dargestellt, sind die erste
bewegliche Klinge 8 und die zweite bewegliche Klinge 9 in
der Nähe
des Mittelpunktes der feststehenden Klinge 7 um einen vorbestimmten
Abstand K entfernt voneinander angeordnet. Durch einen derartigen Aufbau
ist jede Linie zum vorderen Ende der Schneidteile 8a und 9a der
ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 so
ausgebildet, dass die jeweiligen zuvor erwähnten Linien und eine zum vorderen
Ende des Schneidteils 7a der feststehenden Klinge 7 verlaufende
Linie im Wesentlichen eine V-Form bildet.
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Bei
diesem Beispiel werden die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 durch
einen Antriebsmechanismus 10 angetrieben, der die folgende Struktur
aufweist. Das heißt,
wie in 2a dargestellt, beinhaltet
der zuvor beschriebene Antriebsmechanismus einen Antriebsmotor M,
ein Motorzahnrad 11, welches das Drehmoment des Antriebsmotors
M auf die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 überträgt, ein
Untersetzungszahnrad 12, ein Schneckenrad 13 und
ein Antriebszahnrad 14. In diesem Beispiel ist der Antriebsmechanismus 10 an
der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 befestigt.
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Der
Antriebsmotor M ist an einer Befestigungsplatte 6a, die
von der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 weg gebogen ist,
mit Schrauben oder dergleichen befestigt. Das Untersetzungszahnrad 12 und
die Schnecke 13 sind durch eine aus Metall bestehende Untersetzungswelle 26 gelagert,
die zwischen die Befestigungsplatten 6a und 6b eingesetzt und
an diesen so befestigt ist, dass sich das Untersetzungszahnrad und
die Schnecke drehen können. Eine
Kupplung 20 ist auf den jeweiligen gegenüberliegenden
Stirnflächen
der Schnecke 13 und des Untersetzungszahnrades 12 ausgebildet.
Detailliert beinhaltet die Kupplung 20 sich miteinander
in Eingriff befindliche Sperrzähne,
die in Drehrichtung der jeweiligen Stirnflächen gegenüberliegend zur Schnecke 13 bzw.
zum Untersetzungszahnrad 12 ausgebildet sind, wobei jedoch
die Sperrzähne
nicht in der Zeichnung dargestellt sind, und eine Kupplungsfeder 18,
die Druck auf das Untersetzungszahnrad 12 ausübt, das
auf der Untersetzungswelle 26 in Axialrichtung der Schnecke 13 bewegt
werden kann.
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Das
mit der Schnecke 13 in Eingriff befindliche scheibenartige
Antriebszahnrad 14 ist um eine an der Schneidvorrichtungsabdeckung 6 befestigte Drehachse 14a so
befestigt, dass das Antriebszahnrad gedreht werden kann, und ein
Antriebsstift 15 ist an der Oberseite des Antriebszahnrades 14 vorgesehen.
Ein langer aus Metall bestehender Verbindungshebel 16 ist
am Schneidvorrichtungsrahmen 5 mittels einer Drehachse 16a befestigt,
so dass der Verbindungshebel gedreht werden kann, ein Langloch 16b, das
am Ende des Verbindungshebels 16 ausgebildet ist, und der
Antriebsstift 15 des Antriebszahnrades 14 sind
eingesetzt, und der Verbindungshebel 16 ist so ausgebildet,
dass er geschwenkt wird, wenn sich das Antriebszahnrad 14 dreht.
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Weiter
sind ein Langloch 16c, das in der Mitte des Verbindungshebels 16 ausgebildet
ist, und ein Gleitantriebsstift 22, der an einer später noch
beschriebenen Gleitplatte 19 vorgesehen ist, so eingesetzt,
dass die Gleitplatte 19 eine Hin- und Herbewegung ausführt, wenn
der Verbindungshebel 16 geschwenkt wird.
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Wie
in 3(a) dargestellt, beinhaltet
die Gleitplatte 19 ein rechteckiges Metallelement, und
in der Mitte ist der zuvor beschriebene Gleitantriebsstift 22 vorgesehen.
Drei Langlöcher 19b,
die sich in Längsrichtung
erstrecken, und vier Vorsprünge 19c, die
auf der Oberseite vorgesehen sind, sind ebenfalls an der Gleitplatte 19 vorgesehen.
Das Langloch 19b der Gleitplatte 19 ist so ausgebildet,
dass es in einem Vorsprung 9b eingesetzt ist, der auf der
Oberseite vom Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorsteht, und
die Vorsprünge 19c auf
der Gleitplatte 19 sind so ausgebildet, dass sie jeweils
in Löchern 8d und 9d angeordnet
sind, die an den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 vorgesehen
sind.
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Eine
Druckachse 17 ist in der Nähe des Mittelpunktes der mit
diesen montierten Befestigungseinrichtungen vorgesehen, und zwar
die erste oder zweite bewegliche Klinge 8 oder 9 überlappend.
Wie in 3(b) dargestellt, durchdringt
die Druckachse 17 ein Langloch 5a des Schneidrahmens 5,
das Loch 19a der Gleitplatte 19 und ein Loch 8c oder 9c der ersten
oder zweiten beweglichen Klinge 8 oder 9, und zwar
durch eine Unterlegscheibe 17a hindurch.
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Die
ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 drücken auf
den Schneidvorrichtungsrahmen 5, die Bewegungsführungsteile 8b und 9c der Schneidteile 8a und 9a der
ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 auf
der feststehenden Klinge 7, und zwar über die Gleitplatte 19,
dadurch, dass eine um die Druckachse 17 herum gewundene schraublinienförmige Druckfeder 21 mit
einem Rückhaltering 25 über eine
Unterlegscheibe 24 zurückgehalten
wird.
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Die
Stärke
der schraublinienförmigen
Druckfeder 21 ist gemäß dem jeweiligen
Neigungsgrad, dem Scherwinkel und dergleichen der ersten und zweiten
beweglichen Klingen 8 und 9 festgelegt.
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Wie
in 3(b) dargestellt, ist die Gleitplatte 19 so
ausgebildet, dass sie geringere Dicke als die feststehende Platte 7 hat,
und dadurch wird den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 ein
geeigneter Neigungswinkel vermittelt.
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Wie
in 2(b) dargestellt, ist eine Erfassungseinrichtung 23 einer
Schneidvorrichtungsabdeckung 6 oberhalb des Antriebszahnrades 14 angebracht
und die Warteposition der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 wird
in Abhängigkeit
davon erfasst, ob sich die Erfassungseinrichtung 23 in Kontakt
mit einem auf dem Antriebszahnrad 14 vorgesehenen Nocken 14b befindet,
oder nicht.
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Bei
diesem mit einer derartigen Konfiguration versehenen Beispiel wird,
wenn der Antriebsmotor M angesteuert wird, dessen Drehmoment über das
Motorzahnrad 11, das Untersetzungszahnrad 12 und
die Schnecke 13 auf das Antriebszahnrad 14 übertragen,
das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt und als
Ergebnis wird der Verbindungshebel 16 aus einer durch eine
durchgezogene Linie in 2(a) dargestellten
Position in eine Position bewegt, die durch eine gestrichelte Linie
mit abwechselnd einem langen und zwei kurzen Strichen dargestellt
ist. In diesem Fall werden, da das Langloch 19b der Gleitplatte 19 durch
den Vorsprung 5b des Schneidvorrichtungsrahmens 5 in
einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung geführt wird,
die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9,
die an der Gleitplatte 19 angebracht sind, ebenfalls in
der durch den Pfeil A dargestellten Richtung bewegt, und wenn eine
gleitende Bewegung der Schneidteile 8a und 9a der
ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 auf
dem Schneidteil der feststehenden Klinge 7 um eine Strecke
L erfolgt, wird das Aufzeichnungspapier S geschnitten.
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Wenn
ein Fremdkörper
und dergleichen zwischen die erste oder die zweite bewegliche Klinge 8 oder 9 und
die feststehende Klinge 7 gebracht wird und diese während des
Schneidvorgangs blockiert werden, sind die die Schneidvorrichtung
bildenden Elemente geschützt,
da ein Rutschen in der Kupplung zwischen dem Untersetzungszahnrad 12 und der
Schnecke 13 auftritt.
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Wie
zuvor beschrieben, ist gemäß diesem Beispiel,
da ein nach dem Schneiden eines Aufzeichnungspapiers S verbleibendes
Teil so eingestellt werden kann, dass es sich in einer Position
abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers S befindet, und
dieses festgelegt ist, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9,
welche die feststehende Klinge 7 kreuzen können und
auf der feststehenden Klinge 7 gleitend bewegt werden können, vorgesehen
sind, die Länge
des nach dem Schneiden verbleibenden Teils festgelegt, sogar wenn
das Aufzeichnungspapier S so geschnitten wird, dass es auf eine
beliebige Seite zur Linken oder zur Rechten in einem Transportweg
versetzt ist, und das Aussehen eines geschnittenen Teils kann verbessert
werden, ohne die Kraft zum Herausziehen des Papiers zu vergrößern, wenn
das Aufzeichnungspapier geschnitten ist.
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Außerdem ist
bei diesem Beispiel, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 separat vorgesehen
sind, die Schneidbedingung der beweglichen Klinge und der feststehenden
Klinge unverändert,
sogar wenn die auf die jeweiligen Klingen einwirkenden Lasten unterschiedlich
sind, falls sich der nach dem Schneiden verbleibende Teil außerhalb des
Mittelteils der Breite des Aufzeichnungspapiers S befindet, und
ein Problem wie beispielsweise ein Schneidfehler, bei dem Aufzeichnungspapier
zwischen die bewegliche Klinge und die feststehende Klinge gezogen
wird, da der Druck auf die eine der beweglichen Klingen durch ein
Ungleichgewicht vermindert wird, wie dies beim Stand der Technik
auftritt, tritt nicht auf, und die Qualität des Schneidvorgangs wird
nicht beeinträchtigt.
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Weiter
kann gemäß diesem
Beispiel, da die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 einem
Gleitverfahren entsprechen, die Bewegung der beweglichen Klinge
auf einen Bereich eingeschränkt werden,
der ungefähr
so groß wie
die Breite des Aufzeichnungspapiers S ist, und eine Schneidvorrichtung
geringer Größe kann
bereitgestellt werden.
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Außerdem kann
gemäß diesem
Beispiel, da der Verbindungshebel 16, der einen Gelenkmechanismus
bildet, an den ersten und zweiten beweglichen Klingen 8 und 9 angebracht
ist, eine Schneidvorrichtung bewerkstelligt werden, deren Konfiguration
einfach ist.
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4 ist
eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer ersten Ausführungsform
der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung
darstellt, und eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6, welche
die Oberseite abdeckt, ist nicht dargestellt, um den Innenaufbau
zu zeigen. 5(a) ist eine Vorderansicht,
welche die Konfiguration der zuvor beschriebenen Schneidvorrichtung
darstellt, 5(b) ist eine Querschnittansicht,
welche die Befestigungseinrichtungen der Druckachse der Schneidvorrichtung
darstellt, und 6 ist eine Seitenansicht, welche
die Konfiguration der Schneidvorrichtung darstellt. 6 ist
eine Seitenansicht, welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung
darstellt. Teile, die denen im zuvor beschriebenen Beispiel entsprechen,
werden nachfolgend unter Verwendung gleicher Bezugszeichen wie beim
vorhergehenden Beispiel beschrieben.
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Eine
Schneidvorrichtung 4A, die zu dieser Ausführungsform äquivalent
ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine erste bewegliche Klinge 8A vom sogenannten
Scherentyp in einem Antriebsmechanismus 10A verwendet wird.
Wie in 4 dargestellt, ist bei dieser Ausführungsform
eine feststehende Klinge 7 an der einen Kante eines Schneidrahmens 5 vorgesehen,
und die erste bewegliche Klinge 8A von vorbestimmter Länge ist
an der Basis 70 der feststehenden Klinge 7 so
vorgesehen, dass die erste bewegliche Klinge mit einem Schwenkzapfen 80 in
der Mitte geschwenkt werden kann.
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Wie
in 5a dargestellt, ist eine schraublinienförmige Druckfeder 81,
welche die erste bewegliche Klinge 8A auf die feststehende
Klinge 7 drückt, um
den Schwenkzapfen 80 herum gewunden. Ein Abstandsstück 71,
das sich zwischen der feststehenden Klinge 7 und der ersten
beweglichen Klinge 8A befindet, ist an der Basis 70 der
feststehenden Klinge 7 auf Seiten des Schwenkzapfens 80 umgekehrt
zum Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8A befestigt,
um die erste bewegliche Klinge 8A zur feststehenden Klinge 7 hin
zu neigen. Wie in 4 dargestellt, sind ein Langloch 81,
das an einem Antriebsstift 15 eines Antriebszahnrades 14 angebracht
ist, und ein Antriebsstift 82, der in der Nähe nach
oben vorsteht, an der ersten beweglichen Klinge 8A vorgesehen.
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Unterdessen
beinhaltet eine zweite bewegliche Klinge 9A bei dieser
Ausführungsform
ein im Wesentlichen rechteckiges Element, und ein Schneideteil 9a und
ein Bewegungsführungsteil 9b sind
ausgebildet, die jeweils ähnlich
denen des zuvor beschriebenen Beispiels sind. Betreffend die zweite
bewegliche Klinge 9A ist ein Langloch 91, das
sich in einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt,
in der Nähe
des vorderen Endes ausgebildet, und in Langloch 90, das
sich in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt,
ist in der Nähe
des hinteren Endes umgekehrt zum Langloch 91 ausgebildet.
Weiter ist ein nach oben vorstehender Antriebsstift 32 vorgesehen.
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Wie
in 5(b) dargestellt, ist eine Druckachse 92,
welche sich durch das zuvor beschriebene Langloch 90 hindurch
erstreckt und um die eine schraublinienförmige Druckfeder 93 herum
gewunden ist, welche die zweite bewegliche Klinge 9A gegen
die feststehende Klinge 7 und die später noch beschriebenen Trägerabschnitte 50 und 51 drückt, über eine
Druckscheibe 94 am Schneidvorrichtungsrahmen 5 befestigt.
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Wie
in 4 dargestellt, ist die zweite bewegliche Klinge 9A so
angeordnet, dass ihr Bewegungsführungsteil 9b sich
auf der feststehenden Klinge 7 befindet und durch die Trägerabschnitte 50 und 51 getragen
wird, die auf dem Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorgesehen
sind. In diesem Fall ist, wenn die Dicke der feststehenden Klinge 7 die
Größe a hat, die
Dicke des Trägerabschnittes 50 die
Größe b hat und
die Dicke des Trägerabschnittes 51 die
Größe c hat,
es erwünscht,
dass die Beziehung zwischen diesen zu "a > b > c" festgelegt ist. Das heißt, durch
den zuvor beschriebenen Aufbau ist eine zum vorderen Ende des Schneidteils 9a der
zweiten beweglichen Klinge 9A verlaufende Linie zur feststehenden
Klinge 7 hin geneigt, die Bedingung eines Überkreuzens und
einer Gleitbewegung, die zum Schneiden eines Aufzeichnungspapiers
S erforderlich sind, ist gewährleistet
und ein stabiles Schneiden des Aufzeichnungspapiers S wird ermöglicht.
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Ebenso
ist ein Langloch 91, das sich in der durch den Pfeil A
dargestellten Richtung erstreckt, an der einen Kante der zweiten
beweglichen Klinge 9A ausgebildet, und eine Drehachse 31,
welche das Langloch 91 durchdringt, ist an einem dem Langloch 91 entsprechenden
Teil des Schneidvorrichtungsrahmens 5 vorgesehen. Ein langer
Verbindungshebel 30 ist an der Drehachse 31 so
vorgesehen, dass der Verbindungshebel geschwenkt werden kann. Ein Langloch 33 ist
auf der Mittelseite des Verbindungshebels 30 vorgehen,
und das Langloch 33 ist an einem Antriebsstift 32 der
zweiten beweglichen Klinge 9A angebracht.
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Weiter
ist ein Langloch 34 am Ende des Verbindungshebels 30 vorgesehen
und ein Gelenkmechanismus ist dadurch definiert, dass der Antriebsstift 82 der
ersten beweglichen Klinge 8A in das Langloch 34 des
Verbindungshebels 30 eingesetzt ist.
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Bei
der wie zuvor beschrieben aufgebauten Ausführungsform wird, wenn der Antriebsmotor
M angesteuert wird, dessen Drehmoment über das Motorzahnrad 11,
das Untersetzungszahnrad 12 und die Schnecke 13 auf
das Antriebszahnrad 14 übertragen,
das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt und dadurch
wird die erste bewegliche Klinge 8A in einer durch einen
Pfeil B dargestellten Richtung gedreht. Gleichzeitig wird der Verbindungshebel 30 in
einer durch einen Pfeil C dargestellten Richtung gedreht, und dadurch
wird die zweite bewegliche Klinge 9A um eine Strecke L
in der durch den Pfeil A dargestellten Richtung bewegt. Als Ergebnis
werden die ersten und zweiten beweglichen Klingen 8A und 9A aus
einer durch eine durchgehende Linie in 4 dargestellten
Position in eine Position bewegt, die durch eine mit abwechselnd
einer fangen und zwei kurzen Strichen dargestellten Linie gezeigt
ist, und ein Aufzeichnungspapier S wird geschnitten. In diesem Fall
sind das Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8A und
das Schneidteil 9A der zweiten beweglichen Klinge 9A so
aufgebaut, dass sie in einen Teil, in dem sie zueinander benachbart
sind, um einen vorbestimmten Abstand (nach dem Schneiden verbleibende
Breite) K voneinander getrennt sind, und dadurch wird ein Aufzeichnungspapier
S geschnitten, wobei ein Aufzeichnungspapier mit einer vorbestimmten,
nach dem Schneiden verbleibenden Breite K verbleibt.
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Wie
zuvor beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform,
da die sogenannte erste bewegliche Klinge 8A vom Scherentyp
verwendet wird, zusätzlich
dazu dass ein nach dem Schneiden des Aufzeichnungspapiers S verbleibender
Teil auf eine Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers
S festgelegt werden kann, wie bei dem Beispiel, eine Antriebskraft
zum Bewegen der ersten und zweiten beweglichen Klingen 8A und 9A verringert werden.
Weiter ist es, da lediglich die erste bewegliche Klinge vom Scherentyp
ist, nicht erforderlich, die Größe in Breitenrichtung
des Aufzeichnungspapiers S zu vergrößern, und außerdem kann
die Schneidvorrichtung mit der Schärfe der Klingen bereitgestellt werden.
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Betreffend
die übrige
Konfiguration sind die Funktionsweise und der Effekt dieselben wie
beim zuvor beschriebenen Beispiel, und daher entfällt hier eine
Beschreibung.
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7 ist
eine Draufsicht, welche die Konfiguration einer zweiten Ausführungsform
der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung
darstellt.
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Diese
Ausführungsform
ist so gestaltet, dass ein zweite bewegliche Klinge 9B bewegt
wird, ohne einen Verbindungshebel in einem Antriebsmechanismus 10B zu
verwenden, und Teile, die den Teilen des zuvor beschriebenen Beispiels
entsprechen, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wie
in 7 dargestellt, ist bei dieser Ausführungsform
ein Eingreifabschnitt 85 am Ende einer ersten beweglichen
Klinge 8B ausgebildet und zwei Eingreifabschnitte 93 und 94,
die mit dem Eingreifabschnitt 85 der ersten beweglichen
Klinge 8B in Eingriff kommen, sind in der zweiten beweglichen
Klinge 9B ausgebildet. Die Eingreifabschnitte 93 und 94 der zweiten
beweglichen Klinge 9B sind in einem vorbestimmten Intervall
ausgebildet, und der Eingreifabschnitt 85 kommt mit den
Eingreifabschnitten 93 und 94 der zweiten beweglichen
Klinge 9B dadurch in Kontakt, dass die erste bewegliche
Klinge 9B geschwenkt wird.
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Auch
bei dieser Ausführungsform
ist ein Führungsstift 5c an
einem Schneidvorrichtungsrahmen 5 vorgesehen, und der Führungsstift 5c ist
in ein Führungsloch 95 eingesetzt,
das sich in einer durch einen Pfeil A dargestellten Richtung erstreckt
und auf der zweiten beweglichen Klinge 9B ausgebil det ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
mit der zuvor beschriebenen Konfiguration wird, wenn ein Antriebsmotor
M angesteuert wird, dessen Drehmoment über ein Motorzahnrad 11,
ein Untersetzungszahnrad 12 und eine Schnecke 13 auf
ein Antriebszahnrad 14 übertragen,
das Antriebszahnrad 14 wird in Drehung versetzt, und dadurch
wird die erste bewegliche Klinge 8B in einer durch einen
Pfeil B dargestellten Richtung in Drehung versetzt. Als Ergebnis wird
ein Teil auf der einen Seite des Aufzeichnungspapiers S durch den
Schneidteil 8a der ersten beweglichen Klinge 8B geschnitten,
die zweite bewegliche Klinge 9B wird in der durch den Pfeil
A dargestellten Richtung bewegt, dadurch, dass der Eingreifabschnitt 85 der
ersten beweglichen Klinge 8B mit den Eingreifabschnitten 93 der
zweiten beweglichen Klinge 9B in Eingriff kommt, ein Teil
auf der anderen Seite des Aufzeichnungspapiers S wird geschnitten, und
dadurch wird das Aufzeichnungspapier S so geschnitten, dass lediglich
eine vorbestimmte, nach dem Schneiden verbleibende Breite K verbleibt.
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Wie
zuvor beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform,
da kein Verbindungshebel verwendet wird, zusätzlich dazu, dass ein nach
dem Schneiden eines Aufzeichnungspapiers S verbleibender Teil auf
eine Position abgesehen von der Seite des Aufzeichnungspapiers S
festgelegt werden kann, die Konfiguration weiter vereinfacht werden.
Da die übrige
Konfiguration, Funktionsweise und Effekt dieselben wie bei der zuvor
beschriebenen Ausführungsform
sind, entfällt
hier eine detaillierte Beschreibung.
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8 zeigt die Konfiguration einer dritten Ausführungsform
der Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung,
wobei 8(a) eine Draufsicht ist, welche die
Schneidvorrichtung gemäß der Erfindung
darstellt, und eine Schneidvorrichtungsabdeckung 6C, welche
die Oberseite abdeckt, nicht dargestellt ist, um die Innenstruktur
zu zeigen, und 8(b) ist eine Vorderansicht,
welche die Konfiguration der Schneidvorrichtung darstellt. Bei dieser
Ausführungsform
ist eine feststehende Klinge 72 so vorgesehen, dass sie aus
einer Schneideposition gegenüberliegend
den beweglichen Klingen 8C und 9C in eine Position
bewegt werden kann, in der die feststehende Klinge von den beweglichen
Klingen getrennt ist, und Teile, die denen der zuvor beschriebenen
Ausführungsformen entsprechen,
sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wie
in 8(b) dargestellt, ist die feststehende
Klinge 72 an einem feststehenden Klingenrahmen 75 befestigt,
und zwar gelagert durch die Drehachse 77 einer Basis 78,
so dass die feststehende Klinge geschwenkt werden kann. Unterdessen
ist eine erste bewegliche Klinge 8C an einem Schwenkzapfen 80 über ein
Trägerteil 79 für eine bewegliche Klinge
befestigt, das die gleiche Dicke wie die feststehende Klinge 72 hat.
Ein Abstandsstück 71 ist
an dem Trägerteil 79 der
beweglichen Klinge befestigt, um die erste bewegliche Klinge 8C in
Richtung zur feststehenden Klinge 72 hin zu neigen.
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Wie
in 8(a) dargestellt, ist die erste
bewegliche Klinge 8C in der Nähe des Schwenkzapfens 80 mit
einem verdrillten Teil 85 versehen, hingegen ist die feststehende
Klinge 72 mit einem konvexen Abschnitt 72a gegenüberliegend
dem verdrillten Teil 85 in der Nähe des verdrillten Teils versehen,
wenn sich die feststehende Klinge 72 in einer Schneidposition
befindet. Dadurch wird, wenn die erste bewegliche Klinge 8C in
einer durch einen Pfeil B dargestellten Richtung geschwenkt wird,
eine Schneidbedingung vom Abschertyp dadurch gewährleistet, dass ein konvexer
Abschnitt 86 der ersten beweglichen Klinge 8C auf
einem konkaven Abschnitt 72b der feststehenden Klinge 72 angeordnet
ist.
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Unterdessen
ist eine zweite bewegliche Klinge 9C mit einem konvexen
Abschnitt 96 außerhalb
eines Transportweges versehen, und die feststehende Klinge 72 ist
mit einem konvexen Abschnitt 72c versehen, der eine Neigung
aufweist, um die zweite bewegliche Klinge 9C nach oben
in eine dem konvexen Abschnitt 96 gegenüberliegende Position zu führen. Dadurch
wird, wenn die zweite bewegliche Klinge 9C in eine durch
einen Pfeil A dargestellte Richtung bewegt wird, eine Schneidbedingung
vom Gleittyp dadurch gewährleistet,
dass sich der konvexe Abschnitt 96 auf dem konvexen Abschnitt 72c befindet.
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Die
zweite bewegliche Klinge wird durch Trägerabschnitte 50, 51 und 52 getragen,
die an einem Schneidvorrichtungsrahmen 5C vorgesehen sind, und
wenn die Dicke der jeweiligen Trägerabschnitte b,
c und d ist und die Dicke der feststehenden Klinge 72 den
Wert e hat, ist es erwünscht,
dass die Beziehung zwischen diesen auf "e > d > c" festgelegt ist.
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Ein
konvexer Abschnitt 72d und ein konkaver Abschnitt 72e sind
an der feststehenden Klinge 72 vorgesehen, der konvexe
Abschnitt 72d der feststehenden Klinge ist in einem Trägerteil 75a der
feststehenden Klinge angebracht, der an einem Rahmen 75 der
feststehenden Klinge vorgesehen ist, so dass der konvexe Abschnitt 72d geschwenkt
werden kann und der konkave Abschnitt 72e der feststehenden
Klinge 72 in einen Vorsprung 75c eingesetzt ist,
der an dem Rahmen 75 der feststehenden Klinge vorgesehen
ist, um die rechte und die linke Position der feststehenden Klinge 72 zu
bestimmen. Die feststehende Klinge 72 wird auf den Rahmen 75 der
feststehenden Klinge durch Plattenfedern 73 und 74 gedrückt, die
auf dem Schneidvorrichtungsrahmen 5C vorgesehen sind.
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Wie
in 8(b) dargestellt, ist, betreffend den
Rahmen 75 der feststehenden Klinge, eine Position, bei
der ein Aufzeichnungspapier geschnitten wird, dadurch bestimmt,
dass eine Kerbe 75b auf eine Anschlagachse 76 gedrückt wird,
die auf der Basis 78 vorgesehen ist.
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Bei
dieser wie zuvor beschrieben aufgebauten Ausführungsform wird, wenn Aufzeichnungspapier
S in einen Drucker eingelegt wird, der Rahmen 75 der feststehenden
Klinge in einer durch einen Pfeil D dargestellten Richtung geschwenkt,
und die feststehende Klinge 72 wird von den ersten und
zweiten beweglichen Klingen 8C und 9C getrennt.
Als Nächstes
wird beispielsweise aufgerolltes Papier in einem nicht dargestellten
Gehäuse
durch eine Öffnung
hindurch untergebracht, und das Einlegen des Aufzeichnungspapiers
wird dadurch abgeschlossen, dass der Rahmen 75 der feststehenden
Klinge in einer Richtung geschwenkt wird, die umgekehrt zu der durch den
Pfeil D dargestellten Richtung ist, wobei das obere Ende des Aufzeichnungspapiers
S aus einem Abdeckungsrahmen 9C nach oben herausgezogen
ist, und zwar bis der Rahmen der feststehenden Klinge die Anschlagachse 76 berührt.
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Wie
zuvor beschrieben, wird gemäß der Erfindung,
da es nicht erforderlich ist, beim Einlegen eines Aufzeichnungspapier
S das Papier durch den schmalen Freiraum zwischen der ersten oder
der zweiten beweglichen Klinge 8C oder 9C und
der feststehenden Klinge 72 hindurchzuschieben, die Gestaltung
eines Transportweges eines Aufzeichnungspapiers S vereinfacht, man
braucht sich keine Sorgen über
einen Papierstau zu machen, und das Einlegen von Aufzeichnungspapier
wird ebenfalls vereinfacht. Weiter wird, sogar wenn ein Papierstau
auftritt, der Rahmen 75 der feststehenden Klinge in der
durch den Pfeil D dargestellten Richtung geschwenkt, und blockiertes
Papier kann ohne Weiteres entfernt werden.
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Weiter
wurde bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen das Beispiel der
Schneidvorrichtung zum Schneiden eines einzigen Aufzeichnungspapiers
beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht darauf eingeschränkt und
kann auch für
eine Schneidvorrichtung angewandt werden, die zwei Aufzeichnungspapiere
parallel schneidet. Jedoch ist die Erfindung am effektivsten in
dem Fall, bei dem die Erfindung, wie bei den zuvor beschriebenen
Ausführungsformen,
auf eine Schneidvorrichtung angewandt wird, die ein einziges Aufzeichnungspapier schneidet,
wobei nach dem Schneiden ein Teil verbleibt. Außerdem kann die Erfindung nicht
nur auf einen Nadeldrucker angewandt werden, sondern auf verschiedene
Drucker, wie beispielsweise einen Thermodrucker und einen Tintenstrahldrucker.
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Industrielle Verfügbarkeit
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Wie
zuvor beschrieben, ist die Schneidvorrichtung der Erfindung und
der diese verwendende Drucker für
einen Drucker wie beispielsweise eine bei einer Einzelhandelsverkaufsstelle
(POS) verwendete elektronische Registrierkasse von Nutzen, und ist insbesondere
zur Verwendung für
eine Schneidvorrichtung geeignet, die ein Aufzeichnungspapier in willkürlich gewählter Länge schneidet
oder dieses mit einem nach dem Schneiden verbleibenden Teil schneidet.