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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Vermittlungsverfahren
und eine Vermittlungseinrichtung zum Bereitstellen einer Mehrfachverbindung zwischen
einem Teilnehmer und einem Netz, wobei die Mehrfachverbindung aus
einer Vielzahl physikalischer Verbindungen besteht, die von dem
Teilnehmer eingegangen werden.
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Insbesondere
bezieht sich die Erfindung auf eine Einrichtung, die Teilnehmer
eines Telefonnetzes, beispielsweise PSTN (Public Switched Telephone
Network), ISDN (Integrated Service Digital Network), GSM (Global
System for Mobile Commmunications) und WCDMA (Wideband Code Division
Multiple Access), mit dem Internet verbindet.
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Hintergrund
der Erfindung
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Im
Allgemeinen unterstützen
AS-(Access Server-) Einrichtungen Mehrfachverbindungen von Teilnehmern
eines Telefonnetzes mit einem paketvermittelten Netz wie dem Internet.
Eine Mehrfachverbindung stellt Verbindungen dar, in denen ein Teilnehmer
mehrere physikalische Verbindungen innerhalb einer logischen Verbindung
mit dem Internet verwendet. Bei der Bildung von Mehrfachverbindungen besteht
das Hauptproblem darin, dass die physikalischen Verbindungen zwischen
dem Teilnehmer und der AS-Einrichtung typischerweise in unterschiedlichen
Hardwaregrößen an der
AS-Einrichtung enden.
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Aufgrund
der Paketbildung von Benutzerdaten für eine einzelne logische Internetverbindung müssen die
für die
einzelne logische Verbindung verwendeten mehreren physikalischen
Verbindungen tatsächlich
an einer Hardwaregröße an der
AS-Einrichtung enden. Daher kann die Bildung einer logischen Verbindung,
die aus verschiedenen physikalischen Verbindungen besteht, lediglich
unter Verwendung von Tunnel-Protokollen gehandhabt werden. Beispielsweise
im Fall einer Mehrfachverbindung mit zwei physikalischen Verbindungen
wird die erste physikalische Verbindung von der Hardwaregröße der AS-Einrichtung,
an der sie endet, zu der Hardwaregröße der AS-Einrichtung getunnelt,
an der die zweite physikalische Verbindung endet. Dieses Tunneln
kann entweder interne Übertragungswege
der AS-Einrichtung oder das Internet selbst verwenden.
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Allerdings
sind mit dem vorstehend beschriebenen Tunnelverfahren mehrere Probleme
verbunden. Das Tunneln von Benutzerdaten von einer Hardwaregröße der AS-Einrichtung zu einer
anderen erhöht
die Belastung dieser Elemente. Des Weiteren können bei der Verwendung des
Internet zum Tunneln der Benutzerdaten unlösbare Probleme aufgrund eines
unvorhersehbaren Verhaltens des Internet auftreten.
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In
der WO 99 66690 A ist ein Verfahren zum Verbinden eines Teilnehmerendgeräts mit dem
Internet beschrieben, wobei die Verbindung über eine Vermittlung eines öffentlichen
Telefonnetzes durchgeführt
wird und die Vermittlung eine Vielzahl von Internetzugangsservern
(IAS) aufweist. Im Ansprechen auf eine vom Teilnehmerendgerät empfangene
Anforderung wird bestimmt, ob aktuell eine aktive Verbindung für dieses
Endgerät über einen
der IAS-Server vorhanden ist oder nicht. Ist gegenwärtig keine aktive
Verbindung vorhanden, wird dem Teilnehmerendgerät Übertragungsbandbreite auf einem
der IAS-Server zugeordnet. Ist eine aktive Verbindung vorhanden,
wird der IAS identifiziert, auf dem Übertragungsbandbreite zugeordnet
ist, und zusätzliche Bandbreite
wird dem Endgerät
auf diesem IAS zugeordnet, wenn sie verfügbar ist. Ist keine ausreichende zusätzliche
Bandbreite verfügbar,
wird die aktive Verbindung auf einen zweiten IAS übertragen,
auf dem ausreichend Bandbreite verfügbar ist.
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Des
Weiteren ist in der WO 98 45993 A ein bidirektionales Datenkommunikationssystem
beschrieben, das inverse Multiplexer zum Senden und Empfangen von
Daten mit hohen Geschwindigkeiten unter Verwendung regulärer analoger
Kanäle
verwendet. Der inverse Multiplexer teilt ein digitales Hochgeschwindigkeitssignal
in digitale Signale geringer Geschwindigkeit, die in analoge Modems
eingegeben werden. Die analogen Modems modulieren die digitalen
Signale geringer Geschwindigkeit in analoge Signale geringer Geschwindigkeit
zum Senden über
die analogen Kanäle
zu dem öffentlichen Telefonnetz.
Am entfernten Ende werden die von den analogen Kanälen geführten Daten
zurück
in ein digitales Hochgeschwindigkeitssignal durch einen inversen
Multiplexer invers-multiplext, der in einem Umkehr-Invers-Multiplexmodus
arbeitet.
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Kurzzusammenfassung
der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Unterstützen einer
Mehrfachverbindung mit einem Netz auszugestalten, wobei in der Einrichtung
kein Tunneln zwischen Hardwaregrößen durchgeführt werden
muss.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vermittlungseinrichtung durch Anspruch 1
und ein Vermittlungsverfahren nach Anspruch 3 gelöst.
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Erfindungsgemäß kann die
QoS ("Quality of Service", Dienstgüte) von
Mehrfachverbindungen aufgrund der Tatsache gesteigert werden, dass
Tunnelverzögerungen
beseitigt sind. Des Weiteren kann die Last hinsichtlich der Steuerung
von Mehrfachverbindungen und der Verbrauch von Ressourcen verringert
werden.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
ein schematisches Blockschaltbild eines Systems und von Kommunikationen,
die in dem System durchgeführt
werden, das eine Vermittlungseinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung enthält.
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2 zeigt
ein Ablaufdiagramm der Arbeitsweise der Vermittlungseinrichtung
von 1 gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Beschreibung
des bevorzugten Ausführungsbeispiels
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Systems mit einer Vermittlungseinrichtung 3 gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Merkmale der Vermittlungseinrichtung 3 können beispielsweise
in einer Access Server-Einrichtung (AS-Einrichtung) implementiert
sein.
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Gemäß 1 ist
ein Teilnehmer 1 eines Telefonnetzes wie PSTN, ISDN, GSM
und WCDMA mit einem paketvermittelten Netz 2 wie dem Internet über die
Vermittlungseinrichtung 3 verbunden.
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Die
Vermittlungseinrichtung 3 umfasst eine Verbindungsgröße 31,
die Verbindungen zwischen dem Teilnehmer 1 und der Vermittlungseinrichtung 3 sowie
interne Verbindungen der Vermittlungseinrichtung 3 verarbeitet.
Die Vermittlungseinrichtung umfasst ferner eine PPP-Instanz PPP-X 32,
die eine freie PPP-Instanz darstellt, mit der sich die Verbindungsgröße 31 zuerst
verbindet. PPP bedeutet Punkt-Zu-Punkt-Protokoll, wobei es sich
um ein Verfahren zum Senden von Datagrammen über serielle Punkt-Zu-Punkt
Verbindungen handelt. Somit ist eine PPP-Instanz ein Knoten in der
Vermittlungseinrichtung 3, der das Punkt-Zu-Punkt-Protokoll adaptiert.
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Wie
in 1 gezeigt enthält
die Vermittlungseinrichtung 3 auch einen Bündelmanager 33, der
Mehrfachverbindungen der Vermittlungseinrichtung 3 verarbeitet.
Der Bündelmanager 33 hat
Kenntnis von Mehrfachverbindungen des Systems in 1 und
entsprechender Zustände.
Außerdem
steuert der Bündelmanager 33 einen
Mehrfachverbindungspool 35.
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Der
Mehrfachverbindungspool 35 in der Vermittlungseinrichtung 3 umfasst
eine Vielzahl von PPP-Instanzen
PPP-1, PPP-2, ..., PPP-N, die für eine
Mehrfachverbindungsverwendung reservierte Hardwaregrößen bilden.
In 1 sind zwei PPP-Instanzen PPP-1 und PPP-2 für eine Mehrfachverbindung
aus zwei physikalischen Verbindungen gezeigt, die eine logische
Verbindung mit dem Netz 2 bilden. Insbesondere bilden PPP-1
und PPP-2 eine Hardwaregröße, die
mit einer entsprechenden Mehrfachverbindungsgröße 34 verbunden ist.
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Die
Mehrfachverbindungsgröße 34 wickelt den
Mehrfachverbindungsdienst des Teilnehmers ab. Die Mehrfachverbindungsgröße 34 sammelt
die physikalischen Übertragungsverbindungen
des Teilnehmers derselben Hardwaregröße (PPP-1 und PPP-2 in 1)
in einer logischen Verbindung zum Netz 2 und umgekehrt.
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Im
Folgenden werden die im System in 1 durchgeführten Kommunikationen
beschrieben.
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Unternimmt
der Teilnehmer 1 eine erste physikalische Verbindung mit
der Vermittlungseinrichtung 3 mittels der Verbindungsgröße 31 (C1),
bildet die Verbindungsgröße 31 eine
Verbindung mit einer freien PPP-Instanz, die sich in der Vermittlungseinrichtung 3 befindet
(C2). Hier wird die freie Instanz PPP-X genannt. PPP-X befindet
sich nicht im Mehrfachverbindungspool 35. Entsprechend
der Voreinstellung ist die vom Teilnehmer 1 unternommene
Verbindung keine Mehrfachverbindung. PPP-X erfasst, dass der Teilnehmer
einen Mehrfachverbindungsdienst fordert, und informiert daher den
Bündelmanager 33 über die
Mehrfachverbindungsanforderung (C3). Der Bündelmanager 33 hat
Informationen über alle
Mehrfachverbindungen des gesamten Systems. Er kann beispielsweise
auf der Grundlage von Benutzerinformationen (beispielsweise Benutzername
des Teilnehmers) herausfinden, dass der fragliche Teilnehmer keine
vorhergehenden Ressourcen reserviert hat, das heißt, dass
die Verbindungsanforderung des Teilnehmers 1 die erste
physikalische Verbindung einer Mehrfachverbindung zu der Vermittlungseinrichtung 3 ist.
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Nach Überprüfung der
Ressourcen des Teilnehmers 1 informiert der Bündelmanager 33 die PPP-Instanz
PPP-X zum Weiterleiten der Informationen zu der Verbindungsgröße 31,
wobei die Informationen für
eine Ressourcenreservierung aus dem Mehrfachverbindungspool 35 erforderlich
sind (C4). Da die mit Mehrfachverbindungsinformationen des Teilnehmers 1 ausgestattete
erste physikalische Verbindung gefragt ist, muss der Bündelmanager 33 ein Objekt
starten, das heißt,
die entsprechende Mehrfachverbindungsgröße 34, die das Bündeln von Mehrfachverbindungen
handhaben muss (C5).
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PPP-X
sendet die vom Bündelmanager 33 empfangenen
Mehrfachverbindungspoolinformationen und zuvor ausgemachte PPP-Parameter
zur Verbindungsgröße 1 (C6).
Danach kann die Verbindungsgröße 31 eine
Verbindung zu einer aus dem Mehrfachverbindungspool 35 reservierten
PPP-Instanz bilden. In diesem Fall bildet die Verbindungsgröße 31 eine
Verbindung zu PPP-1 und sendet die von PPP-X empfangenen Parameter
zu PPP-1 (C7). Dies ermöglicht
PPP-1 das Aufbauen desselben Zustands, der der Zustand von PPP-X
war. Nun ist PPP-1 zum Senden von Verkehr zu der Mehrfachverbindungsgröße 37 bereit
(C8), wobei der Verkehr zum Netz 2 durch die Mehrfachverbindungsgröße 34 gesendet
wird (C9), so dass Verkehr zwischen dem Teilnehmer 1 und
dem Netz 2 übertragen
werden kann.
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Als
nächstes
unternimmt der Teilnehmer 1 eine weitere physikalische
Verbindung derselben Mehrfachverbindung zur Vermittlungseinrichtung 3 über die
Verbindungsgröße 31 (C10).
Wiederum bildet die Verbindungsgröße 31 eine Verbindung
zwischen dem Teilnehmer 1 und einer freien PPP-Instanz
(PPP-X) der Vermittlungseinrichtung 3 (C11). Wiederum wird
eine Mehrfachverbindungsanforderung herausgefunden.
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PPP-X
informiert den Bündelmanager 33 über die
Verbindungsanforderung (C12). Der Bündelmanager überprüft auf der
Grundlage von Informationen über
alle Mehrfachverbindungen des Systems, ob der Teilnehmer 1 vorhergehende
Ressourcen reserviert hat. Dann kann der Bündelmanager 33 auf der
Grundlage von Identifizierungsinformationen (beispielsweise Benutzername
des Teilnehmers) herausfinden, dass der fragliche Teilnehmer 1 bereits Ressourcen
reserviert hat, nämlich
aus dem Mehrfachverbindungspool 35 und der aus PPP-1 gebildeten
bestimmten physikalischen Hardwaregröße. Somit reserviert der Bündelmanager 33 eine
Ressource für
die weitere physikalische Verbindung, wobei sich die Ressource an
derselben Hardwaregröße wie die Ressource
PPP-1 der ersten physikalischen Verbindung befindet. Nach der Reservierung
informiert der Bündelmanager 33 die
PPP-Instanz PPP-X,
dass die Reservierung durchgeführt
wurde (C13).
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PPP-X
sendet die vom Bündelmanager 33 empfangenen
Mehrfachverbindungsinformationen zusammen mit durch PPP-X ausgehandelten
Parametern zu der Verbindungsgröße 31 (C14).
Dies ermöglicht
der Verbindungsgröße 31 die
Bildung einer Verbindung zu einer aus dem Mehrfachverbindungspool 35 reservierten
PPP-Instanz. Gemäß 1 bildet
die Verbindungsgröße 31 eine
Verbindung zu PPP-2 und sendet die von PPP-X empfangenen Parameter
zu PPP-2 (C15), so das PPP-2 einen ähnlichen Zustand aufbaut, den
PPP-X hatte.
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Somit
ist PPP-2, die sich an derselben Hardwaregröße wie PPP-1 befindet, bereit
zum Senden von Verkehr zu derselben Mehrfachverbindungsgröße 34 wie
PPP-1 (C16). Die Mehrfachverbindungsgröße 34 sendet den Verkehr
der zweiten physikalischen Verbindung zum Netz 2 (C17).
Daher kann die Mehrfachverbindungsgröße 34 Verkehr zwischen dem
Teilnehmer 1 und dem Netz 2 unter Verwendung einer
einzigen Netzadresse übertragen,
obwohl zwei physikalische Verbindungen verwendet werden.
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Wie
vorstehend beschrieben können
unter Verwendung des Mehrfachverbindungspools 35 Mehrfachverbindungen
einer Vielzahl von Teilnehmern zu der jeweils selben Hardwaregröße gerichtet werden,
die wiederum mit einer entsprechenden Mehrfachverbindungsgröße 34 verbunden
ist.
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Der
Umfang der physikalischen Verbindung vom Teilnehmer 1 zu
der Mehrfachverbindungsgröße ist nicht
auf zwei beschränkt,
jedoch müssen
im Fall einer Verwendungsaufnahme weiterer physikalischer Verbindungen
die Kommunikationsabschnitte C10 bis C17 wiederholt werden. Im in 1 gezeigten Beispiel
befinden sich die PPP-Instanzen PPP-1 und PPP-2 des Mehrfachverbindungspools 35 an
derselben Hardwaregröße. Dies
ist wichtig, wenn Verbindungen, die tatsächlich über verschiedene PPP-Instanzen
laufen, an einer einzelnen Mehrfachverbindungsgröße enden.
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Unter
Bezugnahme auf das in 2 gezeigte Ablaufdiagramm wird
die Arbeitsweise der Vermittlungseinrichtung 3 allgemeiner
beschrieben.
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Empfängt die
Vermittlungseinrichtung 3 in 1 eine (physikalische)
Verbindungsanforderung vom Teilnehmer 1 (Schritt S1), überprüft sie,
ob die angeforderte Verbindung zu einer Mehrfachverbindung gehört, die
bereits zwischen dem Teilnehmer 1 und dem Netz 2 mittels
der Vermittlungseinrichtung 3 errichtet ist.
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Wird
in Schritt S2 erfasst, dass die Verbindung eine zwischen dem Teilnehmer 1 und
dem Netz 2 zu errichtende neue Mehrfachverbindung ist,
startet die Vermittlungseinrichtung 3 eine neue oder freie Mehrfachverbindungsgröße 34 für die neue
Mehrfachverbindung (Schritt S3). Dann wird eine neue oder freie
PPP-Instanz (PPP-1 in 1) für die angeforderte physikalische
Verbindung an einer neuen Hardwaregröße reserviert (Schritt S4).
Infolgedessen wird die Verbindung zwischen dem Teilnehmer 1 und dem
Netz 2 über
die Hardwaregröße und die
Mehrfachverbindungsgröße für diese
Hardwaregröße errichtet,
so dass Verkehr zwischen dem Teilnehmer 1 und dem Netz 2 übertragen
werden kann (Schritt S5).
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Wird
in Schritt S2 erfasst, dass die angeforderte Verbindung zu einer
bereits errichteten Mehrfachverbindung gehört, wird diese Mehrfachverbindung
wie in Verbindung mit 1 beschrieben bestimmt (Schritt
S6). Dann wird eine freie PPP-Instanz an der bereits vorhandenen
Hardwaregröße für die errichtete
Mehrfachverbindung reserviert (Schritt S7). Gemäß 1 wird PPP-2
für die
Verbindung C10 an derselben Hardwaregröße reserviert, zu der PPP-1
gehört.
Infolgedessen wird die Verbindung zwischen dem Teilnehmer 1 und
dem Netz 2 über
die vorhandene Hardwaregröße und die
entsprechende Mehrfachverbindungsgröße 34 errichtet (S5),
die bereits für
die Mehrfachverbindung gestartet wurde, zu der die physikalische
Verbindung gehört.
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Erfindungsgemäß kann die
Verwendung von Tunnelprotokollen zum Tunneln physikalischer Verbindungen
von einer Hardwaregröße der Vermittlungseinrichtung
zu einer anderen Hardwaregröße vermieden
werden.
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In
Anbetracht dieser Tatsache kann die QoS (Dienstgüte) von Mehrfachverbindungen
gesteigert und die Belastung hinsichtlich der Steuerung von Mehrfachverbindungen
und der Verbrauch von Ressourcen verringert werden.
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Obwohl
die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben
wurde, soll die Beschreibung die Erfindung lediglich veranschaulichen
und die Erfindung nicht darauf beschränken. Der Fachmann erkennt
verschiedene Abwandlungen und Anwendungen der Erfindung, ohne vom Schutzbereich
der Erfindung abzuweichen, wie er in den beigefügten Patentansprüchen definiert
ist.